20220420_GVE019

Dateigröße 525.1 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 07.01.2023, 16:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 21.04.2022 Zl. 004-2/2022 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 20. April 2022, um 20.15 Uhr, als Videokonferenz bzw. mit zum Teil physischer Anwesenheit von Mitgliedern im Zeichensaal im 1. OG der Mittelschule Schruns-Dorf in Schruns stattgefundene 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter*innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ ☒ ☒ ☒ ☐ ☐ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☐ ☐ ☐ ☒ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Dominik Tschofen Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☐ …. ☒ Mag. Martin Borger ☐ Ing. Wernfried Geiger Seite 1 von 14 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber Seite 2 von 14 Entschuldigt abwesend: Raphael Mäser, Nina Fritz, Theresa Scheibenstock, Jürgen Haller, Daniel Witzani und Siegfried Marent Vor Eingang in die Sitzung legt Martin Zugg gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Jürgen Kuster ab. Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung, die Auskunftspersonen sowie die Zuhörerinnen und den Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene Tagesordnung: 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/15-2021; Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/15-2021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/3 (Marco Düngler) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL und der geplanten Zufahrtsstraße in Verkehrsfläche Straßen sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 031-2/15-2021/01 vom 11.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs b) Reg.Nr. 031-2/16-2021; Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/16-2021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/5 (Nikolas Hammerer) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 0312/16-2021/01 vom 11.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs c) Reg.Nr. 031-2/17-2021; Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/17-2021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/2 (Lukas Hammerer) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 0312/17-2021/01 vom 11.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs d) Reg.Nr. 031-2/01-2022; Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1032/1 (Gunnar Senn) von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Freifläche Sondergebiet FS Parkplatz F-(BW) gemäß Plan-Zl. 031-2/01-2022/01 vom 12.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs e) Reg.Nr. 031-2/02-2022; Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1629 und 1630 (Angela Morre-Waldberg) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Freifläche Sondergebiet FS Gastronomie für Feuerdorf F-FL bzw. Freifläche Sondergebiet FS Parkplatz F-FL und der Zufahrtsstraße GST-NR 1640 in Verkehrsfläche Straßen sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 0312/02-2022/01 vom 12.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at f) Reg.Nr. 031-2/04-2022; Umwidmung des GST-NR 331/2 (Petra und Martin Tschann) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2022/01 vom 12.04.2022 – Beschluss-fassung des Entwurfs 2. Auftragsvergaben: a) „Lampertbrücke“ - Stahlbrücke mit Holzverkleidung b) Ortskanal Bauabschnitt 15 3. Öffentliche Wasserversorgungsanlage: Versorgung Ortsgebiet Gamplaschg – Information 4. Nachbesetzung in Ausschüssen für das verstorbene Mitglied Wolfgang Honold a) Bau- und Raumordnung (EM) b) Tourismus (EM) c) Kultur (Mitglied) d) Leben in Schruns/Soziales (Mitglied) e) Kommunikation, Blättle (Mitglied) 5. Prüfungsausschuss: Nachbesetzung für das ausscheidende Mitglied Günter Ratt 6. Entsendung von Gemeindevertretern oder von Ersatzmitgliedern in Organe von Gemeindeverbänden und von Vertretern der Gemeinde in Organe sonstiger juristischer Personen anstelle von Wolfgang Honold a) Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ – Verbandsversammlung (EM) b) Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH – Generalversammlung (EM) c) Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH – Beirat (EM) d) Abwasserverband Montafon – Mitgliederversammlung (EM) 7. Susanne Seidler, CH-9443 Widnau, Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG betr. W 14 im Haus Wagenweg 4 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.02.2022 9. Mitteilungen des Vorsitzenden Seite 3 von 14 10. Allfälliges Zu 1. Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: a) Reg.Nr. 031-2/15-2021; Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/152021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at GST-NR 1728/3 (Marco Düngler) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL und der geplanten Zufahrtsstraße in Verkehrsfläche Straßen sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 031-2/15-2021/01 vom 11.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs Seite 4 von 14 Norbert Haumer, Obmann des Bau- und Raumordnungsausschusses, informiert über die Beratung in diesem Ausschuss und die stimmenmehrheitlich positive Stellungnahme. Die Umwidmungen und die damit zusammenhängenden Grundteilungen wurden auch von DI Andreas Falch begutachtet. Festzuhalten ist, dass sich mit dieser Umwidmung der Siedlungsraum schließt. Zur Bemerkung, dass Umwidmungen üblicherweise nur bei Vorliegen eines Projektes erfolgen, wird darauf hingewiesen, dass im Bau- und Raumordnungsausschuss der Entwurf für ein kleineres Mehrfamilienwohnhaus mit 5 Wohneinheiten vorgelegt worden ist. Es handelt sich hier nur um einen Entwurf, und es sind solche Entwürfe den Gemeindevertretern:innen noch nie zugesendet worden. Falls die Gemeindevertretung dies dennoch wünscht und die Antragsteller zustimmen, kann dieser jedoch gerne bei der abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. In der stattfindenden Diskussion wird vermerkt, dass sich der unter lit. a zu behandelnde Umwidmungsantrag von den anderen unterscheidet. Zum einen hat hier der Antragsteller seinen Lebensmittelpunkt in München, zum anderen handelt es sich beim vorliegenden Projektentwurf um ein Mehrfamilienwohnhaus. Hingegen ist, was die Umwidmungsansuchen von Nikolas und Lukas Hammerer anbetrifft, seitens der Antragsteller die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern geplant. In diesem Zusammenhang wird auch der Widmungsstopp für touristische Projekte und die diesbezüglich geführte Diskussion über Mehrfamilienwohnhausprojekte angesprochen. Der Vorsitzende hält fest, dass zum einen dem Antragsteller nach der ersten Vorstellung klargemacht wurde und er sich bewusst ist, dass keine Zweitwohnsitze errichtet werden dürfen und dies auch kontrolliert wird, und zum anderen, dass es sich um eine maßvoll verdichtete Wohnanlage handelt. Die weitere Diskussion dreht sich vor allem um die Befürchtung, dass Zweitwohnsitze geschaffen werden könnten. Dem wird entgegengehalten, dass dies bereits an den rechtlichen Voraussetzungen scheitert, und es könnte auch in einem Raumplanungsvertrag ein diesbezügliches Verbot aufgenommen werden. Ein einer Wortmeldung wird betont, dass der Raumordnungsausschuss als ein von der Gemeindevertretung eingesetztes Gremium Umwidmungen eingehend behandelt und nicht alles nochmals in der Gemeindevertretung im Detail präsentiert werden sollte. Hier sollte man dem Raumordnungsausschuss mehr Vertrauen schenken. Wenngleich jede Reduktion landwirtschaftlicher Flächen aus landwirtschaftlicher Sicht kritisch zu beurteilen ist, wurde mit der Grundteilung, die bereits genehmigt worden ist, der erste Schritt gesetzt. Zudem handelt es sich angesichts der Verbauung ringsum um keine große zusammenhängende Fläche mehr. In Erwiderung dazu wird vermerkt, dass es nichts mit mangelnder Wertschätzung der Tätigkeit des Raumordnungsausschusses zu tun hat, wenn man nicht dessen Meinung teilt. Bauamtsleiter Martin Sadjak, der unter den Zuhörern anwesend ist, hält fest, dass bei Umwidmungen üblicherweise ein Projekt vorliegt, jedoch noch keine konkreten Einreichunterlagen. Im Raumordnungsausschuss ist bei Änderungen des Flächenwidmungsplanes immer auch ein Thema, welche Vorteile die Gemeinde daraus zieht und ob dies in irgendeiner 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Art und Weise im öffentlichen Interesse liegt. In gegenständlicher Rechtssache verhält es sich so, dass sich die Antragsteller vorstellen könnten, dass über ihre Grundstücke ein Verbindungsweg (Fußweg) vom Fratteweg zum Bargusweg hergestellt und rechtlich abgesichert wird. Dazu wird vermerkt, dass soweit bekannt bereits eine Wegverbindung besteht, die früher oft begangen wurde. Es sollte daher die grundbücherliche Eintragung eines Wegerechtes geprüft werden, wenngleich es natürlich vorteilhafter ist, wenn dies im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt und nicht gerichtlich durchgesetzt werden muss. Seite 5 von 14 Tobias Kieber stellt den Antrag auf Abstimmung und ersucht, dass sich bis zur nächsten Sitzung jeder die Entwürfe anschaut. Da ohnedies keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wird gleich zur Abstimmung über den Umwidmungsantrag geschritten. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/15-2021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/3 (Marco Düngler) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL und der geplanten Zufahrtsstraße in Verkehrsfläche Straßen sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 031-2/15-2021/01 vom 11.04.2022 vorsieht, wird stimmenmehrheitlich mit den Stimmen von Jürgen Kuster, Heike Ladurner-Strolz, Norbert Haumer, Bernhard Schrottenbaum, Tobias Kieber, Peter Vergud, Martin Jenny, Martin Netzer, Michael Gantner, Martin Fussenegger, Martin Borger, Christof van Dellen, Jan Rudigier und Martin Zugg (14) beschlossen. b) Reg.Nr. 031-2/16-2021; Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/162021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/5 (Nikolas Hammerer) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/16-2021/01 vom 11.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs Die unter lit b) und c) zur Behandlung stehenden Punkte hängen direkt mit dem unter lit. a) behandelten Umwidmungsantrag zusammen, weshalb auf die dort geführte Diskussion verwiesen wird, wobei allerdings nochmals festgehalten wird, dass hier im Gegensatz zum vorigen Punkt die Errichtung von Einfamilienwohnhäusern für die Antragsteller selbst vorgesehen ist. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/16-2021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/5 (Nikolas Hammerer) von Freifläche Land¬wirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 0312/16-2021/01 vom 11.04.2022 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. c) Reg.Nr. 031-2/17-2021; Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/172021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/2 (Lukas Hammerer) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/17-2021/01 vom 11.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 6 von 14 Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung der im Grundstücksverzeichnis zu 031-2/17-2021 angeführten Grundstücksflächen bzw. von Teilflächen des neu gebildeten GST-NR 1728/2 (Lukas Hammerer) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 0312/17-2021/01 vom 11.04.2022 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. d) Reg.Nr. 031-2/01-2022; Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1032/1 (Gunnar Senn) von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Freifläche Sondergebiet FS Parkplatz F-(BW) gemäß Plan-Zl. 031-2/01-2022/01 vom 12.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs Werner Fritz möchte von Gunnar Senn eine Teilfläche des GST-NR 1032/1 erwerben, um dort zusätzliche Parkplätze für das „Käsehaus“ zu schaffen, da die bestehenden Parkplätze gerade bei größeren Veranstaltungen an ihre Grenzen stoßen. Beim gegenständlichen Bereich handelt es sich um eine überspannte Fläche, die nur eingeschränkt einer Bebauung zugänglich ist. Der Gehsteig am Auweg bleibt erhalten, die Gehsteigkante wird allerdings etwas abgeschrägt werden. Norbert Haumer informiert noch darüber, dass seitens Schruns Kommunal eine Tiefe von 6 m anstelle von 5 m gefordert wurde, damit die abgestellten Fahrzeuge nicht auf den Gehsteig herausragen. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1032/1 (Gunnar Senn) von Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) in Freifläche Sondergebiet FS Parkplatz F-(BW) gemäß Plan-Zl. 031-2/012022/01 vom 12.04.2022 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. e) Reg.Nr. 031-2/02-2022; Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1629 und 1630 (Angela Morre-Waldberg) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Freifläche Sondergebiet FS Gastronomie für Feuerdorf F-FL bzw. Freifläche Sondergebiet FS Parkplatz F-FL und der Zufahrtsstraße GST-NR 1640 in Verkehrsfläche Straßen sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 031-2/02-2022/01 vom 12.04.2022 – Beschlussfassung des Entwurfs Die vorgesehene „Widmungskategorie“ wurde mit der Raumplanungsstelle des Landes abgeklärt. Den unter den Zuhörern anwesenden Projektanten Christian Morre und Andreas Egger wird Gelegenheit gegeben, ihr Projekt eines „Feuerdorfes“ vorzustellen. Es ist dies eine Art Event-Gastronomie, die in Wien bereits erfolgreich betrieben wird und dort näher angeschaut wurde. Es handelt sich um einen Ganzjahresbetrieb, der eine gute Ergänzung zur bestehenden Gastronomie darstellt. Mit der Widmungskategorie wird auch tatsächlich sichergestellt, dass dort nur ein solches Feuerdorf errichtet und betrieben und nicht sonst irgendein Projekt umgesetzt werden kann. Norbert Haumer berichtet über die Ergebnisse der Behandlung im Bau- und Raumordnungsausschuss, der die Erweiterung des Gastronomieangebotes für gut befunden hat. Es wurde getrachtet, das „Feuerdorf“ möglichst weit zur Silvrettastraße heraufzurücken und nur die Flächen umzuwidmen, die jetzt tatsächlich benötigt werden. Bei konkretem Bedarf wären dann immer noch weitere Widmungen (Folgewidmungen) 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at möglich. Die unterhalb befindliche bereits beschotterte Fläche wird als Parkplatz benützt. Über Anfrage wird bestätigt, dass es sich um ein Franchise-Unternehmen handelt und auch daran gedacht ist, Produkte von regionalen Partnern zu beziehen, wobei allerdings noch keine konkreten Vertragsbeziehungen mit bestimmten Lieferanten bestehen. Errichtet werden 6 bis 8 Hütten, und es werden mit den Teilzeitkräften ca. 15 Personen angestellt werden. Gestartet werden soll mit Beginn der kommenden Wintersaison. Als wichtig erachtet wird eine gute Zusammenarbeit mit Silvretta Montafon. Seite 7 von 14 Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 1629 und 1630 (Angela Morre-Waldberg) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Freifläche Sondergebiet FS Gastronomie für Feuerdorf F-FL bzw. Freifläche Sondergebiet FS Parkplatz F-FL und der Zufahrtsstraße GST-NR 1640 in Verkehrsfläche Straßen sowie Widmungskorrekturen gemäß Plan-Zl. 0312/02-2022/01 vom 12.04.2022 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. f) Reg.Nr. 031-2/04-2022; Umwidmung des GST-NR 331/2 (Petra und Martin Tschann) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2022/01 vom 12.04.2022 – Beschluss-fassung des Entwurfs Auf dem gegenständlichen Grundstück möchte eine junge Schrunser Familie ein Wohnhaus errichten, wobei daran gedacht ist, den bestehenden Stall in ein Wohngebäude umzubauen. Norbert Haumer erläutert kurz die Historie. Sowohl das bestehende Wohnhaus sowie das gegenständliche Stallgebäude befinden sich in FL, was daran liegt, dass es sich seinerzeit um ein landwirtschaftliches Wohngebäude mit Stall gehandelt hat. Das bestehende Wohnhaus, das anstelle des landwirtschaftlichen Wohngebäudes errichtet wurde, ist unter die Bestandsregelung gefallen, weshalb keine Umwidmung notwendig war. Der jetzige Umbau setzt jedoch eine Umwidmung voraus. Dabei soll das gesamte GST-NR 331/2 in Baufläche Wohngebiet umgewidmet werden. DI Andreas Falch, der dies zusammen mit dem Raumplanungsausschuss angeschaut hat, erachtet diese Umwidmung für unproblematisch, zumal es eine Anschlusswidmung an die auf der gegenüberliegenden Straßenseite bestehende Baufläche darstellt. Es ist besser, die vorhandene Bausubstanz umzunutzen als eine wertvolle Grünfläche zu bebauen. Der Entwurf sieht ein Gebäude in ähnlicher Kubatur und Form wie das Stallgebäude vor und kann durchaus als ansprechend beurteilt werden. Der Entwurf der Änderung des Flächenwidmungsplanes, der die Umwidmung des GST-NR 331/2 (Petra und Martin Tschann) von Freifläche Landwirtschaftsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW F-FL gemäß Plan-Zl. 031-2/04-2022/01 vom 12.04.2022 vorsieht, wird einstimmig beschlossen. Zu 2. Auftragsvergaben a) „Lampertbrücke“ - Stahlbrücke mit Holzverkleidung 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 8 von 14 Bekanntlich befindet sich die Fußgängerbrücke zur Lodenfabrik, genannt „Lampertbrücke“ in einem schlechten Zustand, weshalb diese renoviert oder ersetzt werden muss. Norbert Haumer skizziert kurz den bisherigen Verfahrensstand. Wie eine Überprüfung ergeben hat, sind das Geländer sowie die Stahlbetonträger an der Unterseite verrostet. War ursprünglich an eine Sanierung gedacht, wurde dies aufgrund der hohen Kosten, insbesondere was die Widerlager betrifft, wieder verworfen und die Errichtung einer neuen Brücke ins Auge gefasst. Anlässlich einer Exkursion ist die Fußgängerbrücke in Hohenems, die besonders leicht erscheint, positiv aufgefallen, was auch unserem Architekten mitgeteilt wurde. Die Konzeption ist dann allerdings etwas anders ausgefallen. Um den Brückenkörper etwas filigraner ausführen zu können, was den Gesamtquerschnitt betrifft, übernehmen die seitlichen Wangen eine statische Funktion, und es würde eine Verkleidung mit Holz analog der „Spielplatzbrücke“ erfolgen. Die Idee dahinter wäre somit, dass alle Fußgängerbrücken als Holzkonstruktion ausgeführt werden. Die mit Fahrzeugen befahrenen Brücken stellen demgegenüber eine Stahlbetonkonstruktion mit Stahlgeländer und offener Bauweise dar. Der Gemeindevorstand hat die Beauftragung eines Architekten für die Ausführungsplanung und Einholung von Angeboten beschlossen, und es sind im Grunde genommen recht günstige Angebote eingelangt. Aufgrund der Stahlverknappung und der damit verbundenen Preisentwicklung, die ein rasches Handeln notwendig machte, wurde bereits vorab der Bestellung der Stahlelemente zugestimmt. Peter Vergud bestätigt, dass für die Brücke im heurigen Budget € 150.000, 00 vorgesehen sind. Da die Gemeinde hier nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird man diese Summe auch erreichen. In weiterer Diskussion wird die Frage der Beleuchtung im Bereich der Brücke angesprochen. Dies wird im Zuge der generellen Umstellung auf LED mit behandelt werden. Martin Borger regt eine einheitliche Benennung der drei Brücken in diesem Abschnitt (landläufig genannt: Bayer-Brücke, Bauhofbrücke und Lampert-Brücke) an. Weiters wird die Anregung, sich die hinkünftige Gestaltung (dzt. Blumenschmuck, …) zu überlegen, aufgenommen. Die Vergabe nachstehender Leistungen bzw. Vornahme von Arbeiten wird beschlossen: An die HTB Baugesellschaft m.b.H., Nüziders: a) Baustelleneinrichtung € 7.400, 61 b) Stahlbau € 60.692, 40 c) Beschichtung Boden € 11.294, 23 d) Umbau Widerlager € 10.428, 22 e) Regiearbeiten € 3.100, 00 Summe € 92.915, 46 An die Kessler bewegt’s GmbH, Nenzing: Abbruch Brücke € 12.453, 00 In Eigenregie: Holzarbeiten d. Schruns Kommunal € 10.000, 00 Preiserhöhungen (Reserve) € 10.000, 00 Gesamt € 115.368, 46 (ohne MwSt.) 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Angesichts der derzeitigen Marktsituation handelt es sich um veränderliche Preise, weshalb die angeführte Reserve bei Preiserhöhungen mit vorgesehen ist. (einstimmige Beschlussfassung) Seite 9 von 14 b) Ortskanal Bauabschnitt 15 Alle Gewerke im Rahmen des Bauabschnittes 15 der Ortskanalisation wurden unter einem ausgeschrieben. Der Vorsitzende erläutert die einzelnen Projekte und verweist im Übrigen auf den mit der Einladung zur heutigen Sitzung übermittelten Prüfbericht und die Vergabeempfehlung der breuß mähr bauingenieure gmbH. Die Leistungen wurden im Bestbieterprinzip ausgeschrieben, die maßgeblichen Zuschlagskriterien wurden wie folgt gewichtet: gesamt Angebotspreis 95 %, Gewährleistungsverlängerung 5 %. Daraus hat sich die Fa. Swietelsky AG als Bestbieterin erwiesen. Dies hat jedoch mitgeteilt, dass der Preis so nicht zu halten ist und auch der Bauzeitenplan aufgrund langer Lieferzeiten zu überarbeiten ist. Die Informationen werden zur Kenntnis genommen und die Entscheidung über diese Angelegenheit zur weiteren Abklärung vertagt. Zu 3. Öffentliche Wasserversorgungsanlage: Versorgung Ortsgebiet Gamplaschg – Information Bekanntlich wurde im Trinkwasser im Versorgungsgebiet Gamplaschg ein Uranvorkommen über dem Grenzwert festgestellt. Die dortigen Anschlussnehmer wurden bereits informiert, zuletzt anlässlich einer Informationsveranstaltung mit Amtsarzt Dr. Seebacher sowie DI Lang vom Büro Adler, und es ist auch bereits die Ausarbeitung eines Konzeptes im Gange. Es wurde empfohlen, dass Kinder unter 14 Jahren und werdende und stillende Mütter dieses Wasser nicht trinken sollen. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, an diese Personen einen Kostenbeitrag in Form von WiMo-Gutscheinen zu gewähren. Sodann informiert der Vorsitzende über die drei Möglichkeiten zur Verringerung des Urangehalts. Es sind dies der Einbau einer Filteranlage, das Hinaufpumpen von unbelastetem Wasser oder der Anschluss an eine neue Quelle mit Verbindungsleitung. Die Vor- und Nachteile jeder dieser drei Maßnahmen werden zusammengefasst und sodann der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt werden. Carmen Fitsch erkundigt sich, ob zum einen die Löschwasserkapazitäten mit berücksichtig werden und zum andern, ob auch bisher private Anschlussnehmer mit eingebunden werden. Nach Auskunft des Vorsitzenden ist das Projekt in erster Linie auf die öffentlichen Anschlussnehmer ausgelegt. Inwieweit private Anschlussnehmer dann mit eingebunden werden sollen, wäre dann noch zu prüfen, wobei noch nicht bekannt ist, ob und gegebenenfalls inwieweit deren Wasser ebenfalls einen überhöhten Urangehalt aufweist. 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Bericht des Vorsitzenden über die stattgefundene Informationsveranstaltung der betroffenen Anschlussnehmer sowie die geplante weitere Vorgangsweise wird zur Kenntnis genommen. Seite 10 von 14 Zu 4. Nachbesetzung in Ausschüssen für das verstorbene Mitglied Wolfgang Honold Über Antrag von Günter Ratt werden einstimmig nachfolgende Personen als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder in Ausschüssen anstelle von Wolfgang Honold gewählt: a) Bau- und Raumordnung (EM) Daniel Thöni wird als Ersatzmitglied des Bau- und Raumordnungsausschusses und Franz Oliva als weiteres Ersatzmitglied gewählt. b) Tourismus (EM) Da neben Wolfgang Honold bereits zwei weitere Ersatzmitglieder gewählt wurden, wird seitens der Fraktion Metnand för Schru auf eine Nachbesetzung verzichtet. c) Kultur (Mitglied) Günter Ratt wird als Mitglied des Ausschusses Kultur gewählt. d) Leben in Schruns/Soziales (Mitglied) Christian Engstler wird als Mitglied des Ausschusses Leben in Schruns/Soziales gewählt. e) Kommunikation, Blättle (Mitglied) Franz Oliva wird als Mitglied des Ausschusses Kommunikation, Blättle gewählt. Zu 5. Prüfungsausschuss: Nachbesetzung für das ausscheidende Mitglied Günter Ratt Für das ausscheidende Mitglied Günter Ratt wird einstimmig Marcellin Tschugmell als Mitglied des Prüfungsausschusses gewählt. 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 6. Seite 11 von 14 Entsendung von Gemeindevertretern oder von Ersatzmitgliedern in Organe von Gemeindeverbänden und von Vertretern der Gemeinde in Organe sonstiger juristischer Personen anstelle von Wolfgang Honold a) Gemeindeverband „Gemeindeverband Aktivpark Montafon“ – Verbandsversammlung (EM) Seitens der Fraktion Metnand för Schru wird angesichts des Umstandes, dass von ihr bereits zwei Ersatzmitglieder nominiert worden sind, auf eine Nachbesetzung verzichtet. b) Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH – Generalversammlung (EM) Seitens der Fraktion Metnand för Schru wird angesichts des Umstandes, dass von ihr bereits zwei Ersatzmitglieder nominiert worden sind, auf eine Nachbesetzung verzichtet. c) Aktivpark Montafon Betriebsgesellschaft mbH – Beirat (EM) Seitens der Fraktion Metnand för Schru wird angesichts des Umstandes, dass von ihr bereits zwei Ersatzmitglieder nominiert worden sind, auf eine Nachbesetzung verzichtet. d) Abwasserverband Montafon – Mitgliederversammlung (EM) Es wird einstimmig beschlossen, in die Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Montafon anstelle von Wolfgang Honold Franz Oliva als Ersatzmitglied zu entsenden. Zu 7. Susanne Seidler, CH-9443 Widnau, Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. a RPG betr. W 14 im Haus Wagenweg 4 Der Vorsitzende sowie der Gemeindesekretär erläutern kurz den Sachverhalt und verweisen im Übrigen auf die mit der Einladung zur Sitzung übermittelten Unterlagen. Aus diesen ist ersichtlich, dass die in § 16 Abs. 4 lit. a RPG angeführten Voraussetzungen für eine Ferienwohnungsbewilligung, es sind dies die Antragstellung durch den gesetzlichen Erben des vormaligen, bereits verstorbenen Eigentümers sowie keine Verwendung zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs, vorliegen. Über Antrag von Susanne Seidler, CH-9443 Widnau, wird gemäß § 16 Abs. 4 lit. a RPG die Nutzung der Wohnung W 14 im Haus Wagenweg 4 als Ferienwohnung stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Günter Ratt und Birgit Goll) bewilligt, wobei 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at diese Bewilligung nur die Bewilligungsinhaberin und ihre nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 7 RPG) diese Wohnung als Ferienwohnung zu nutzen berechtigt. Seite 12 von 14 Zu 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.02.2022 Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter:in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.02.2022 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit als genehmigt gilt. Zu 9. Mitteilungen des Vorsitzenden  Die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für den Wettbewerb Kindercampus wird am kommenden Freitag vom Gemeindevorstand vergeben werden. Norbert Haumer berichtet auch über die Gespräche mit DI Andreas Falch und dem Gestaltungsbeirat, die die Entscheidung für den Standort Sternenparkplatz begrüßt haben. Es ist dies ein repräsentativerer und leichter auffindbarer Ort als der Standort beim Kindergarten.  Aufgrund der bevorstehenden Pensionierung des Leiters der Musikschule Dietmar Hartmann wurde diese Stelle neu ausgeschrieben. Das Bewerbungsverfahren ist am Laufen.  Ebenfalls ist das Ausschreibungsverfahren für den in den Ruhestand übertretenden Gemeindesekretär Oswald Huber im Gange. Am kommenden Freitag findet ein abschließendes Hearing statt.  Die naturwärme naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk gmbh hat eine Kampagne zur Erweiterung der Anschlüsse gestartet. Nunmehr wird beispielsweise das Hotel Amrai Suites an die Fernwärme angeschlossen werden, und es ist auch eine Erweiterung vom „Grassa Bronna“ bis zum Hotel Alpenrose bzw. zur Wohnanlage Casaplana geplant. Die Leitungen werden in der unlängst erneuerten Silvrettastraße verlegt werden, laut Bauzeitenplan von Ende Ende April/Anfang Mai bis Ende Juni/Anfang Juli. Dies bedingt wieder Straßensperren, es wird keinen Durchzugsverkehr geben und die Busse werden umgeleitet werden, die Zufahrt für Anrainer soll jedoch möglich sein. Eine diesbezügliche Information mittels Postwurfsendung ist in Vorbereitung. Die Straße wird nach Abschluss der Arbeiten wieder auf die gesamte Breite neu asphaltiert werden. 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at  Der Mietvertrag betr. den Fußballplatz wurde noch vor Ostern allseits unterfertigt. Seite 13 von 14  Der/die eine oder andere Gemeindevertreter:in hat angefragt, wann es wieder Sitzungen mit persönlicher Anwesenheit geben wird. Die Sitzung heute findet noch „hybrid“ statt, die nächste Sitzung wird jedoch möglicherweise wieder wie gewohnt abgehalten werden. Zu 10. Unter „Allfälliges“ informiert der Vorsitzende über die Vorbereitung der Ausschreibung des Architektenwettbewerbs für die neue Volksschule durch Arch. Fink. Wie zuvor erwähnt, ist u.a. noch der Entwurf eines Verkehrskonzeptes ausständig. Die Unterlagen für den Architektenwettbewerb - es wird ein offener Wettbewerb veranstaltet werden - werden voraussichtlich noch vor dem Sommer versendet werden. Auf Anfrage von Martin Borger zur Geschwindigkeitsmessung an der Silbertalerstraße gibt der Vorsitzende bekannt, dass die Messanlage im Moment defekt ist und repariert werden muss. Weiters weist er darauf hin, dass die Poller an der Außerlitzstraße bestellt worden sind und demnächst geliefert werden, die genauen Standorte wurden bereits fixiert. Die Kostenabrechnung der Straßengenossenschaft SchrunsHofweg wird nach Fertigstellung aller Arbeiten vorgelegt werden, im Moment läuft die Baustelle noch, es gilt verschiedene Restarbeiten zu erledigen. Norbert Haumer informiert über Anfrage von Martin Borger über den derzeitigen Verfahrensstand bezüglich der Quartiersumplanung durch die Fa. Jäger. Für das dortige Areal ist eine Quartiersentwicklung durch unseren Raumplaner vorgesehen, der bereits das, was seitens der Gemeindeverwaltung vorgegeben wurde, aufgenommen hat. Nach Kontaktaufnahme mit den betroffenen Grundbesitzern wird es in den Gemeindegremien weiter behandelt werden. Die Umsiedlung des Betriebs der Fa. Jäger zum neuen Standort in Bludenz wird vermutlich Ende dieses Jahres erfolgen. Derzeit ist die Fa. Jäger auch damit befasst, die Werkstätten unterhalb der Rätikonkreuzung zu aktivieren bzw. diese auszusiedeln, weshalb für sie wichtig ist zu wissen, was sich die Gemeinde vorstellen könnte. Die MBS ist hinsichtlich des Bahnhofs Tschagguns ebenfalls mit beteiligt an der Planung. Für die Zurverfügungstellung der Kulturbühne als CoronaTeststation wurde keine Miete verrechnet. Eine groß angelegte Flurreinigung mit gemeinsamem Abschlussfest hat auch heuer nicht stattgefunden, vielmehr soll die Flurreinigung in kleineren Gruppen ohne große Zusammenkünfte stattfinden. Martin Netzer weist noch darauf hin, dass es für eine Reinigung auf den landwirtschaftlichen Flächen zu spät ist, da diese größtenteils bereits geeggt wurden. Martin Borger verweist auf die Anbringung von Gedenkzeichen für die 15 Erinnerungsorte, die 75 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes in allen Montafoner Orten entstehen sollen, und erkundigt sich, wo dies in Schruns vorgesehen ist. Nach Auskunft des Vorsitzenden wird eine Tafel am Josefsheim bzw. beim Silvrettaplatz angebracht werden, wo genau, ist noch abzuklären. Die Tafel wurde bereits angefertigt und wird am 10. oder 15. Juni im Rahmen einer kleinen Veranstaltung montiert werden. 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Christian Fiel, der im Jahre 2018 als Mitglied des Gemeindevorstandes den Auftrag erhalten hat, sich um das Gemeindebuch zu kümmern, erkundigt sich über den derzeitigen Stand der Dinge. Angeblich warte Museumsdirektor Michael Kasper noch auf einen konkreten Auftrag der Gemeinde. Für den Vorsitzenden stellt dies ebenfalls ein Projekt dar, das es umzusetzen gilt, und es werden demnächst die weiteren Schritte eingeleitet werden. Seite 14 von 14 Ende der Sitzung: 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 19. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 20.04.2022