20220914_GVE022

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Letzte Änderung 07.01.2023, 16:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Dr. Oswald Huber Tel: +43 (0)5556/ 724 35-210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 15.09.2022 Zl. 004-2/2022 Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 14. September 2022, um 20.15 Uhr, im Zeichensaal im 1. OG der Mittelschule Schruns-Dorf in Schruns stattgefundene 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns. An der Sitzung nehmen teil als: Vorsitzende(r): ☒ Bgm. DI (FH) Jürgen Kuster MBA Gemeindevertreter:innen: Ersatzleute: Parteifraktion: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☐ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☐ GR Heike Ladurner-Strolz Vbgm. Norbert Haumer Bernhard Schrottenbaum Tobias Kieber Raphael Mäser DI (FH) Nina Fritz Peter Vergud Martin Jenny BSc Theresa Scheibenstock BEd Martin Netzer DI (FH) Michael Gantner MSc. Martin Fussenegger ☒ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ Dr. Monika Vonier Ing. Michael Kieber Mag. phil. Birgit Spannring-Isele Mag. Christof van Dellen Martin Zugg Bettina Schmid-Juen Werner Ganahl Mag. jur. Jan Rudigier Claudia Oberer Richard Durig Bernd Steiner Stephanie Kuster Roman Spannring Parteifraktion: Team Günter Ratt – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ ☒ ☐ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ ☒ GR Mag. (FH) Günter Ratt MA GR Jürgen Haller Marcellin Tschugmell MBA Birgit Goll Christian Engstler Mag. Daniel Witzani Martin Fritz Carmen Fitsch Alexander Nöckl Tanja Könsgen ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Dominik Ganahl Christian Fiel Jodok Marent Daniel Thöny DI Karoline Bertle Markus Riedler Franz Oliva Rene Juen Mag. Jürgen Jakober Dominik Tschofen Parteifraktion SPÖ und Parteifreie ☐ MMag. Dr. Siegfried Marent ☒ Mag. Martin Borger Sachverständige(r)/Auskunftspersonen: ☒ DI Martin Sadjak, Bauamtsleiter, zu Top 4. Seite 1 von 12 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Schriftführer: ☒ GdeSekr Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: Heike Ladurner-Strolz, Raphael Mäser, Theresa Scheibenstock, Martin Fussenegger, Marcellin Tschugmell und Siegfried Marent Seite 2 von 12 Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung sowie die Auskunftsperson und den Zuhörer und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Eingangs der Sitzung legt Roman Spannring gemäß § 37 Abs. 4 Gemeindegesetz das Gelöbnis vor Bgm. Jürgen Kuster ab. Weiters wird vor Eingang in die Tagesordnung über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz beschlossen, zusätzlich nachstehende(n) Gegenstand(stände) auf die Tagesordnung aufzunehmen, der/die am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird/werden:  Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, Schruns a) Grundtausch betr. die GST-NR 186, 190 und 191/1 sowie das GST-NR 185/6 b) Kanalverlegung im Bereich der Silvrettastraße (stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme: Martin Borger)  Verordnung gem. § 20 StrG betr. die Erklärung der dem GST-NR 3175/1 (Silvrettastraße) zuzuschreibenden Teilflächen der GST-NR 186, 190 und 191/1 als Gemeindestraße bzw. Auflassung der von GST-NR 185/6 abzuschreibenden Teilfläche als Gemeindestraße (stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme: Martin Borger)  Abschreibung einer Teilfläche des GST-NR 91 (König/Fausing) und Zuschreibung zu GST-NR 3180/2 (Otto Borger-Weg) (einstimmig) Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung: 1. Bestellung eines Schriftführers gem. § 47 Abs. 2 GG 2. Bericht über die Auftragsvergabe betr. die Erneuerung der Beleuchtung 3. Zu- und Abschreibung von Teilflächen zu/von GST-NR 3180/2 (Otto BorgerWeg) 4. Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gem. reg. Gen.m.b.H., Bregenz, Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 35 RPG betr. die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 41 Wohnungen und Tiefgarage auf GST-NR 534/3, GB 90104 Schruns, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Baunutzungszahl von 50+12 auf 65, 5 sowie der Geschoßzahl von 3, 5 auf 4, 5 5. Ansuchen von Hermann Ammann, Hofrat Durig-Weg 12, Schruns, um Ankauf des GST-NR 1086/3 mit 17 m² (ehem. Franz Peter Tschofen) 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at 6. Auftragsvergaben: Neufassung Mähdlebachquelle BA 22, Baumeister- u. Installationsarbeiten 7. Bildung von Arbeitsgruppen im Hinblick auf die Überarbeitung des „Räumlichen Entwicklungsplanes“ (REP) der Marktgemeinde Schruns 8. Brigitte Remm, Wichnerstraße 38a, 6850 Dornbirn, Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG betr. die Wohnung Top 8 (EZ 109 GB 90104 Schruns) im Haus Gantschierstraße 101 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.06.2022 Seite 3 von 12 10. Mitteilungen des Vorsitzenden 11. Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, Schruns a) Grundtausch betr. die GST-NR 186, 190 und 191/1 sowie das GST-NR 185/6 b) Kanalverlegung im Bereich der Silvrettastraße 12. Verordnung gem. § 20 StrG betr. die Erklärung der dem GST-NR 3175/1 (Silvrettastraße) zuzuschreibenden Teilflächen der GST-NR 186, 190 und 191/1 als Gemeindestraße bzw. Auflassung der von GST-NR 185/6 abzuschreibenden Teilfläche als Gemeindestraße 13. Abschreibung einer Teilfläche des GST-NR 91 (König/Fausing) und Zuschreibung zu GST-NR 3180/2 (Otto Borger-Weg) 14. Allfälliges Zu 1. Bestellung eines Schriftführers gem. § 47 Abs. 2 GG Der Vorsitzende begrüßt Christof Obwegeser, der als Nachfolger des ausscheidenden Gemeindesekretärs Oswald Huber die Amtsleitung übernommen hat, und wünscht ihm viel Erfolg bei seiner neuen Tätigkeit. Christof Obwegeser wird einstimmig als Schriftführer für die Sitzungen der Gemeindevertretung beauftragt. Zu 2. Bericht über die Auftragsvergabe betr. die Erneuerung der Beleuchtung Der Bericht über die vom Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 13.07.2022 beschlossenen Auftragsvergaben betreffend die Umstellung der Beleuchtung auf LED und Zentrumsbeleuchtung wird zur Kenntnis genommen. 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 3. Seite 4 von 12 Zu- und Abschreibung von Teilflächen zu/von GST-NR 3180/2 (Otto Borger-Weg) Der tatsächliche Verlauf des Otto Borger-Weges stimmt nicht mit den Katastergrenzen überein, was auch aus dem vorliegenden Orthofoto ersichtlich ist. Um die Grenzen richtigzustellen, wurde eine Vermessung in Auftrag gegeben. Die Teilflächen, die von der Wegparzelle GST-NR 3180/2 ab- bzw. zuzuschreiben sind, sind auf dem nunmehr vorliegenden Lageplan dargestellt. Die betroffenen Grundeigentümer haben diesen Zu- bzw. Abschreibungen bereits mündlich zugestimmt, die schriftlichen Zustimmungserklärungen sind noch einzuholen. Dem Erwerb der Trennstücke „2“ mit 7 m² von GST-NR 76/2 und „3“ mit 48 m² von GST-NR 78/1, je in EZ 754, (Honold Wolfgang) und deren Zuschreibung zu GSTNR 3180/2 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) sowie der Abtretung des Trennstückes „4“ mit 89 m² von GST-NR 3180/2 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) und dessen Zuschreibung zu GST-NR 89/2 in EZ 90 (Salzgeber Helene und Salzgeber Katharina), des Trennstücks „5“ mit 31 m² von GST-NR 3180/2 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) und dessen Zuschreibung zu GST-NR 78/2 in EZ 681 (Witzani Daniel), des Trennstücks „6“ mit 24 m² des GST-NR 3180/2 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) und dessen Zuschreibung zu GST-NR 78/3 in EZ 549 (Semmer Philipp und Semmer Melanie) gemäß Plan der Vermessung MARKOWSKI Vermessung ZT GmbH, Feldkirch, GZ: 22.403W/22, wird einstimmig zugestimmt. Zu 4. Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gem. reg. Gen.m.b.H., Bregenz, Ansuchen um Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 35 RPG betr. die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 41 Wohnungen und Tiefgarage auf GST-NR 534/3, GB 90104 Schruns, hinsichtlich der Überschreitung der maximalen Baunutzungszahl von 50+12 auf 65, 5 sowie der Geschoßzahl von 3, 5 auf 4, 5 Der Vorsitzende erläutert kurz den bisherigen Verfahrensverlauf und informiert insbesondere über die Ergebnisse des durchgeführten Architektenwettbewerbs, der noch in der Vorperiode vom damaligen Raumordnungsausschuss begleitet und mit diesem abgestimmt wurde. Das Siegerprojekt sowie die anderen Projekte wurden dann auch den damaligen Gemeindevertretungen von Schruns und Bartholomäberg präsentiert. Ein Teil des Bestandes steht unter Ensembleschutz - dieser befindet sich jedoch auf Gemeindegebiet Bartholomäberg - nicht jedoch die Gebäude auf Schrunser Gemeindegebiet, sodass diese abgebrochen und neu errichtet oder umfassend saniert werden können. Weiters informiert er kurz über die Flächenaufteilung. Das gesamte Areal wurde in etwa gedrittelt, wobei die VIW AG auf einem Drittel Betriebswohnungen geplant hat, ein Drittel soll an die Vogewosi auf Baurechtsbasis vergeben werden, ein Drittel wurde bereits an die Wohnbauselbsthilfe verkauft. Letztere plant die Errichtung von drei Gebäuden, wovon sich zwei auf Schrunser Gemeindegebiet befinden. Schruns verfügt im Gegensatz zu Bartholomäberg über einen Bebauungsplan. Zum damaligen Zeitpunkt wurde bei einem „guten“ Projekt eine gewisse Erhöhung der 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Baunutzungszahl sowie der Geschossanzahl in Aussicht gestellt. Die Wohnbauselbsthilfe ist ein gemeinnütziger Wohnbauträger, und es liegt bei allen Wohnungen, die vermietet, in Mietkauf weitergegeben oder verkauft werden, das Vergaberecht bei der Gemeinde, und es werden diese zum Selbstkostenpreis weitergegeben. Beim vorliegenden Projekt werden die Wohnungen in drei Modelle unterteilt, ein Drittel wird vermietet, ein Drittel ist als Mietkauf (Kaufanwartschaft) vorgesehen, ein Drittel ist eine Art geförderter Wohnbaukauf. Martin Sadjak geht in seinen ergänzenden Ausführungen nochmals auf die vom Vorsitzenden bereits angesprochene Quartiersbetrachtung ein. Gegenstand ist das erste Baufeld an der L 188, wobei bereits anlässlich dieser Quartiersbetrachtung eine höhere Baunutzung und Geschosszahl unter den genannten Voraussetzungen für möglich erachtet wurde. Aus dem im Jahre 2018 stattgefundenen Architektenwettbewerb ging jenes der Arge Stemmer-Schmölz als Sieger hervor. Die Wohnbauselbsthilfe hat dann auch diese Architekten beigezogen und im Großen und Ganzen ein Projekt basierend auf diesem Siegerprojekt mit gewissen Abänderungen (Reduktion von zwei großen Baukörpern und einem kleinen Baukörper auf einen großen und zwei kleine Baukörper), die im Gestaltungsbeirat diskutiert und aufgrund der bestehenden Siedlungsstruktur vorteilhafter gesehen wurden, eingebracht. Auch die VIW ist nach wie vor an einer gesamthaften Quartiersbetrachtung interessiert. In weiterer Folge geht er kurz auf die Berechnung der Baunutzungszahl ein. Was die Geschosszahl anbetrifft, kommt man je nach Ausführung aufgrund der Vorgaben in der Baubemessungsverordnung rechnerisch auf unterschiedliche Ergebnisse, obwohl größenmäßig kein Unterschied besteht, was auch aus den Schnitten ersichtlich ist. Auf Anfrage informiert der Vorsitzende darüber, dass durch diese Bauvorhaben keine zusätzlichen Kindergartenplätze benötigt werden, zumal gegenüber früheren Projekten eine andere Bewohnerstruktur gegeben ist. Angedacht wäre erforderlichenfalls die Errichtung eines Kinderhauses im Bereich der Polytechnischen Schule. Seitens der Illwerke wurde zugesagt, dass bei Bedarf eines zusätzlichen Kindergartens zwar kein Betriebskindergarten eingerichtet, aber eine Form der Kooperation erfolgen soll. Michael Gantner regt an, dies Zusage nochmals schriftlich festzuhalten und der VIW in Erinnerung zu rufen. Der Vorsitzende merkt dazu an, dass die VIW dazu stehen werde, jedoch keine verbindliche Zusage abgegeben worden sei. Sie bei passender Gelegenheit nochmals schriftlich daran zu erinnern kann er sich jedoch gut vorstellen. Seite 5 von 12 Die von der Wohnbauselbsthilfe Vorarlberger gem. reg. Gen.m.b.H., Bregenz, beantragte Ausnahme vom Bebauungsplan gem. § 35 RPG im Hinblick auf die Errichtung einer Wohnanlage mit insgesamt 41 Wohnungen und Tiefgarage auf GST-NR 534/3, GB 90104 Schruns, bezüglich der Überschreitung der maximalen Baunutzungszahl von 50+12 auf 65, 5 sowie der Geschoßzahl von 3, 5 auf 4, 5 wird einstimmig bewilligt. Zu 5. Ansuchen von Hermann Ammann, Hofrat Durig-Weg 12, Schruns, um Ankauf des GST-NR 1086/3 mit 17 m² (ehem. Franz Peter Tschofen) Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachverhalt. Im Jahre 1986 hat die Gemeinde die Teilung des GST-NR 1086/3 genehmigt und die käufliche Überlassung an die jeweils 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at angrenzenden drei Grundeigentümer in der Dekan Walter-Straße beschlossen. Offensichtlich wurde es in einem Fall verabsäumt, diesen Kauf durchzuführen. Die verbliebene Teilfläche steht somit nach wie vor im Eigentum der Gemeinde, verfügt jedoch über keinen Zugang und wurde seither von den dortigen Grundeigentümern benützt. Seite 6 von 12 Die Rechtsnachfolger des damaligen Eigentümers des Nachbargrundstücks sind nunmehr bezüglich des Verkaufs dieses Grundstücks an sie vorstellig geworden. Dem von der Gemeindevertretung in ihrer Sitzung vom 06.06.1986 bereits einmal beschlossenen Verkauf des GST-NR 1086/3 an den nunmehrigen Eigentümer des angrenzenden Grundstücks zu den damaligen Konditionen mit der Maßgabe, dass der seinerzeit festgelegte Kaufpreis dem Verbraucherpreisindex angepasst wird, wird einstimmig zugestimmt. Zu 6. Auftragsvergaben: Neufassung Mähdlebachquelle BA 22, Baumeister- u. Installationsarbeiten Die Baumeister- und Installationsarbeiten im Rahmen der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 22, Neufassung Mähdlebachquelle, werden entsprechend den Ergebnissen der Ausschreibung einstimmig an die Fa. Nägele Hoch- und Tiefbau GmbH, 6832 Röthis, als Bestbieterin zum nachgebesserten Angebotspreis von € 126.622, 23 netto vergeben. Zu 7. Bildung von Arbeitsgruppen im Hinblick auf die Überarbeitung des „Räumlichen Entwicklungsplanes“ (REP) der Marktgemeinde Schruns Wie Norbert Haumer informiert, wurde der Prozess zur Überarbeitung des REP mit einer Onlineumfrage gestartet. Am Dienstag, den 27.09.2022 findet in der Kulturbühne Schruns zwischen 16:00 und 20:00 Uhr eine Planungswerkstatt zum Räumlichen Entwicklungsplan statt. Eine Woche später, am Dienstag, den 04.10.2022 um 19:00 Uhr, wird ein Planungsworkshop zum Thema Straßen- und Wegekonzept / Mobilität ebenfalls in der Kulturbühne veranstaltet. Es gilt nunmehr, Arbeitsgruppen zu bilden, in denen die einzelnen Bereiche, und zwar die Entwicklung der Gemeinde insbesondere in wirtschaftlicher, sozialer und verkehrsmäßiger Hinsicht (Freiräume, Landwirtschaft, …) abgearbeitet werden. War ursprünglich vorgesehen, alle Arbeitsgruppen im Raumordnungsausschuss unter Hinzunahme von Personen aus anderen Ausschüssen zu bilden, ist man nunmehr zum Entschluss gekommen, die einzelnen Themenbereiche in den jeweils zuständigen Ausschüssen zu behandeln und die Ergebnisse in eine Kerngruppe zurückzuspielen. Die einzelnen „Arbeitsräume“/Themenbereiche sind: Siedlungsraum (ROA), Wirtschaftsraum/Tourismus (Wirtschafts-/Tourismusausschuss), Freiraum/Landwirtschaft (Landwirtschaftsausschuss), Sozialraum (Sozialausschuss) sowie Verkehrsraum inkl. Mobilität und Infrastruktur (ROA). Die je- 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at weiligen Obleute und Stellvertreter sollen in der Kerngruppe mitarbeiten. Nach Rücksprache mit DI Falch sollte die Anzahl der Personen in jeder Arbeitsgruppe 6 bis maximal 10 betragen. Seite 7 von 12 Die nachstehende von Norbert Haumer vorgeschlagene Aufstellung für die Besetzung der Arbeitsgruppen wird zur Kenntnis genommen. Änderungen bzw. Ergänzungen sollen ihm bzw. der Verwaltung in den nächsten 14 Tagen mitgeteilt werden, um im Anschluss daran die Einberufung vornehmen zu können. Arbeitsgruppen REP-Überarbeitung zuständiger Ausschuss Kerngruppe Siedlungsraum Wirtschaftsraum Übergeordnet Verkehrsraum Mobilität Jürgen H Bernhard S Tanja K Tobias K Günter R Norbert H Dominik G Heike L Jürgen H Bernhard L Martin Fr. Tobias K Tanja K Martin B Norbert H Dominik G Martin B Martin B Martin B Wirtschafts-/Tourismusausschuss Landwirtschaftsaussch. Landwirtschaft Sozialraum Dominik G Heike L Raumordnungsaussch. Tourismus Freiraum Norbert H Sozialausschuss Raumordnungsaussch. Infrastruktur Begleitet wird der Prozess einerseits durch DI Andreas Falch bzw. einen seiner Mitarbeiter, der die Vorgaben machen bzw. das Gerüst vorgeben wird, andererseits durch Bauamtsleiter Martin Sadjak. Zu erwarten sind drei bis vier Sitzungen pro Ausschuss plus Bevölkerungstage. Umweltbelange werden in den einzelnen Arbeitsgruppen mit behandelt, eine eigene Arbeitsgruppe hierfür ist im Moment nicht vorgesehen. Bei Interesse können auch gerne andere Mandatare teilnehmen bzw. eingebunden werden. 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Zu 8. Seite 8 von 12 Brigitte Remm, Wichnerstraße 38a, 6850 Dornbirn, Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG betr. die Wohnung Top 8 (EZ 109 GB 90104 Schruns) im Haus Gantschierstraße 101 Gemäß § 16 Abs. 4 lit. b RPG kann die Gemeindevertretung auf Antrag des Eigentümers der betreffenden Wohnung oder des betreffenden Wohnraums, wenn er zum Kreis der gesetzlichen Erben des vormaligen Eigentümers gehört und ihm aufgrund geänderter Lebensumstände, insbesondere aufgrund beruflicher oder familiärer Veränderungen, eine Verwendung zur Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs nicht möglich oder zumutbar ist, die Wohnung oder der Wohnraum anderen Personen nicht der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnbedarfs dient und der Antragsteller im Hinblick auf besondere persönliche, insbesondere familiäre Verhältnisse ein Interesse an der Nutzung der Wohnung oder des Wohnraums als Ferienwohnung hat, die Nutzung von Wohnungen oder Wohnräumen, die nach den raumplanungsrechtlichen Vorschriften für Wohnzwecke genutzt werden dürfen, als Ferienwohnung mit Bescheid bewilligen; eine solche Bewilligung berechtigt nur den Bewilligungsinhaber und seine nahen Angehörigen (Abs. 7), die betreffende Wohnung oder den betreffenden Wohnraum als Ferienwohnung zu nutzen; Brigitte Remm hat die gegenständliche Wohnung im Jahre 2014 von ihren Eltern, die die Wohnung im Jahre 1994 erworben haben, schenkungsweise erhalten. Wie sie ausführt, wurde die Wohnung bis Ende Juni 2022 vermietet, seit 01.07.2022 ist sie leerstehend. Sie und ihr Gatte wohnen in Dornbirn, wo sie eine Eigentumswohnung haben. Beide seien noch berufstätig und möchten die Wohnung zu Erholungszwecken nutzen. Zur Frage, aus welchen besonderen persönlichen, insbesondere familiären Verhältnissen sie ein Interesse an der Nutzung der Wohnung als Ferienwohnung hat, hat sie ausgeführt, dass ihre Mutter viele Jahre in Schruns gewohnt habe und sie ganz oft bei ihr zu Besuch gewesen seien. Aus diesem Grunde seien sie mit Schruns sehr verbunden. Festgestellt wird, dass die Eltern der Antragstellerin nicht mehr in Schruns wohnhaft sind und auch sonst keine Familienangehörigen hier leben. Mit Ausnahme der Absicht, die Wohnung zu Erholungszwecken, besonders Schifahren und Wandern, zu benützen, wurde auch kein sonstiges besonderes persönliches Interesse angeführt. Die von Brigitte Remm, Wichnerstraße 38a, 6850 Dornbirn, beantragte Ferienwohnungsbewilligung für die Wohnung Top 8 (EZ 109 GB 90104 Schruns) im Haus Gantschierstraße 101 gem. § 16 Abs. 4 lit. b RPG wird einstimmig versagt. Zu 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.06.2022 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Der Vorsitzende stellt fest, dass bis zur heutigen Sitzung und in der heutigen Sitzung kein(e) Gemeindevertreter:in wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 01.06.2022 mündlich oder schriftlich Einwendungen erhoben hat und diese somit als genehmigt gilt. Seite 9 von 12 Zu 10. Mitteilungen des Vorsitzenden  Wie zuvor erwähnt, findet am 24.10.2022 zwischen 16:00 und 20:00 Uhr eine Planungswerkstatt zum REP statt.  Am 04.10.2022 um 19.00 Uhr gibt es einen Planungsworkshop zum Thema Straßen- und Wegekonzept / Mobilität, dies ebenfalls in der Kulturbühne.  Zum Thema Volksschule/Kindercampus ist zu informieren, dass sich der Ausschuss kommende Woche trifft. Neben dem Kernteam wird auch Heinz Fleisch mit dabei sein. Wer zusätzlich teilnehmen möchte, soll sich bei Nina Fritz melden. Wettbewerbsstart ist mit Ende Oktober geplant, die Jurierung wird im Februar stattfinden.  Die Mountainbikestrecke Schruns-Kropfen wird voraussichtlich heuer im Oktober fertiggestellt werden. Was die Abfahrt nach Schruns betrifft, finden noch Gespräche mit zwei Grundeigentümern statt. Die offizielle Eröffnung wird erst nächstes Jahr erfolgen. Über Anfrage bestätigt der Vorsitzende, dass bis dato noch kein Geld an Silvretta Montafon ausbezahlt worden ist. Günter Ratt erinnert daran, dass entsprechend dem gefassten Beschluss erst dann eine Zahlung erfolgen kann, wenn auch die Abfahrt nach Schruns gesichert ist, wobei akzeptiert werden würde, wenn das Rad eine gewisse Strecke geschoben werden müsste.  Der Prüfungsausschuss wird in den kommenden drei Wochen zu einer Sitzung einberufen werden, in der vor allem nochmals die Obmannwahl ansteht. Zu 11. Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, Schruns a) Grundtausch betr. die GST-NR 186, 190 und 191/1 sowie das GST-NR 185/6 Die Gemeinde ist im Begriff, die Silvrettastraße vom Kirchplatz bis Friedhof zu sanieren. Norbert Haumer erläutert den derzeitigen Verfahrensstand und verweist auf die mit der Einladung versendeten Pläne und Urkunden. Vom Kirchplatz aus gesehen linksseitig befindet sich bereits ein Gehsteig, auf der rechten Seite grenzt die Straße direkt an das Grundstück des Löwenhotels. Ein mehr oder weniger mit der Straße niveaugleicher Gehsteig auch auf dieser Seite wäre von Vorteil, der im Zuge der Neugestaltung der Straße errichtet werden könnte. Dazu wird allerdings Grund des Löwenhotels benötigt, der entweder in Form einer Dienstbarkeit zur Verfügung gestellt oder an die Gemeinde übertragen wird. In den mit dem Löwenhotel geführten Verhandlungen wurde vorausgesetzt, dass die Gemeinde bei Grundabtretungen für Gehsteige keine Ablösezahlungen leistet, was allerdings auf Unverständnis gestoßen ist, 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at da die Gemeinde bei Verkauf des Haus des Gastes auch für diese Fläche den vollen Kaufpreis verlangt hat. Es wurde daher seitens der Gemeinde ein Grundabtausch mit einem kleineren Grundstück im Bereich des SPAR angeboten. Weitere Punkte wären die Löschung der Dienstbarkeit des Durchfahrtsrechtes durch die Tiefgarage und die weiteren im vorliegenden Vertragsentwurf angeführten Zugeständnisse. Richtig ist, dass es sich zum Teil auch um eine Grenzbereinigung handelt, da die Grundstücke des Löwenhotels stellenweise in die Straße ragen. Günter Ratt erinnert an die früher zur Diskussion gestellte Einrichtung einer Begegnungszone unter Beteiligung der angrenzenden Hotels. Wie es scheint, hat das Löwenhotel kein Interesse mehr an einer Beteiligung. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf die früher vor dem Haus des Gastes bestandenen Parkplätze, die beseitigt worden sind. Jetzt kauft die Gemeinde diesen Grund wieder zurück. Auf die Anfrage von Martin Borger, warum man davon abgegangen ist, dass der Gehsteiggrund kostenlos beigestellt wird, verweist der Vorsitzende auf die Situation bei den Grundablöseverhandlungen mit den Anrainern der L 96 (Montjolastraße), wo keine Bereitschaft der privaten Grundeigentümer, dem Land eine Teilfläche für die Errichtung eines Gehsteiges kostenlos abzutreten, bestanden hat. Daniel Witzani kann zwar der Aussage beipflichten, dass es von Vorteil ist, wenn der Gehsteiggrund der Gemeinde gehört, merkt jedoch an, dass auch das Löwenhotel davon profitieren würde, da die Gäste des Löwenhotels diesen Gehsteig mitnutzen. In weiteren Wortmeldungen wird nochmals der Vorteil für das Löwenhotel angesprochen, wenn die Gemeinde Straßenhalterin ist. Allerdings besteht eine einmalige Chance zur Straßenverbreiterung in diesem für Schruns wichtigen Bereich. Martin Borger bedauert, dass die ursprünglich ins Auge gefasste Außengastronomie nun doch nicht in der vorgestellten Form umgesetzt werden wird. Günter Ratt erinnert an die Verkaufsgespräche, bei denen seitens des Löwenhotels u.a. zugesagt wurde, dass der Gehsteig beibehalten werden wird. Leider seien nicht alle Zusagen eingehalten worden. In weiterer Wortmeldung wird nochmals vermerkt, dass es im Interesse des Löwenhotels selbst sein, müsste, dort in diesem abgegrenzten Raum für deren Gäste einen Gehsteig als Zugang zum Hotel zu schaffen. Die weitere Diskussion dreht sich um die Erhaltung des Kanals - diese liegt lt. Vereinbarungsentwurf beim Löwenhotel - sowie die Einbauten und die Straßensanierung. Nach Ansicht des Vorsitzenden ist es ratsam, die Flächen zu erwerben, da in diesem Straßenabschnitt einiges an Investitionen zu tätigen ist, und es natürlich von Vorteil ist, wenn man selbst Grundeigentümer ist und einen durchgängig gestalteten Straßenraum realisieren kann. Auf den Umstand, dass eine Teilfläche der abzutretenden Fläche bereits Straßenraum ist und durch die Belastung mit dem Gemeingebrauch wertmäßig anders zu beurteilen ist, wird hingewiesen. Nach einer kurzen Debatte um die möglichen Auswirkungen der vorgesehenen Maßnahmen, durch die eine Ausweitung des bereits sehr attraktiven „Josefsplatzes“ erfolgt, auf die Bedeutung des Kirchplatzes als Zentrum wird noch kurz die Durchgangsmöglichkeit in Richtung Post sowie die Schaffung eines Konferenzzentrums und öffentlicher Restaurants angesprochen. Dass der Gastgarten nach Süden verlegt wird, ist verständlich und beruht auf internen Überlegungen des Löwenhotels. Seite 10 von 12 Dem Erwerb von Teilflächen der GST-NR 186, 190 und 191/1 bzw. der Abtretung einer Teilfläche des GST-NR 185/6 gemäß Plan der M+G Ingenieure vom 06.07.2022, Plan Nr. 17080_930_Silvrettastraße, nach Maßgabe des vorliegenden 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Entwurfs des Tauschvertrags wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Martin Borger, Günter Ratt und Daniel Witzani) zugestimmt. Seite 11 von 12 b) Kanalverlegung im Bereich der Silvrettastraße Dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Hotel Löwen Schruns GmbH, Schruns, betreffend die Errichtung eines Anschlusskanales von der Anschlussstelle(n) der Hotel Löwen Schruns GmbH zum Sammelschacht Nr M0191 der Abwasserbeseitigungsanlage der Marktgemeinde Schruns gemäß Lageplan „Silvrettastraße“ M:125 / A3 vom 05.05.2022, nach Maßgabe des vorliegenden Vertragsentwurfs wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Martin Borger, Günter Ratt und Daniel Witzani) zugestimmt. Zu 12. Verordnung gem. § 20 StrG betr. die Erklärung der dem GST-NR 3175/1 (Silvrettastraße) zuzuschreibenden Teilflächen der GST-NR 186, 190 und 191/1 als Gemeindestraße bzw. Auflassung der von GST-NR 185/6 abzuschreibenden Teilfläche als Gemeindestraße Die Erlassung einer Verordnung gem. § 20 StrG betr. die Erklärung der dem GST-NR 3175/1 (Silvrettastraße) zuzuschreibenden Teilflächen der GST-NR 186, 190 und 191/1 als Gemeindestraße bzw. Auflassung der von GST-NR 185/6 abzuschreibenden Teilfläche als Gemeindestraße gemäß Plan der M+G Ingenieure vom 06.07.2022, Plan Nr. 17080_930_Silvrettastraße wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Martin Borger, Günter Ratt und Daniel Witzani) beschlossen. Zu 13. Abschreibung einer Teilfläche des GST-NR 91 (König/Fausing) und Zuschreibung zu GST-NR 3180/2 (Otto Borger-Weg) Dem Erwerb des Trennstücks 1 des GST-NR 91 in EZ 448 (König/Fausing) und Zuschreibung zu GST-NR 3180/2 in EZ 452 (Marktgemeinde Schruns) gemäß Plan der Vermessung MARKOWSKI Vermessung ZT GmbH, Feldkirch, GZ: 22.281W/21, wird einstimmig zugestimmt. Zu 14. Unter „Allfälliges“ erkundigt sich Martin Borger über den Stand des Verfahrens der Quartiersentwicklung im Bereich Jäger Areal. Dieses ist noch am Laufen, DI Falch führt die Gespräche mit den Grundeigentümern, in welcher Phase genau es sich befindet, ist jedoch nicht bekannt. Seine weitere Frage bezieht sich auf die Poller an der Straße im Bereich Litzkapelle – Krone. Die derzeit angebrachten Poller stellen ein 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Minimum dar, inwieweit solche auch im erwähnten Abschnitt gesetzt werden, ist abzuwarten. Martin Borger begrüßt die Geschwindigkeitsanzeige an der Silbertalerstraße. Ob diese auch an anderen Standorten aufgestellt werden kann, wird der Vorsitzende noch mit der Sicherheitswache abklären. Auf die Frage von Martin Borger bezüglich des Skaterplatzes und Jugendhauses informiert der Vorsitzende über die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Lärmgutachtens und die Gespräche mit den Anrainern, die der Einrichtung eines Skaterplatzes kritisch gegenüberstehen. Auch im Lärmgutachten wird dieser Standort als wenig geeignet bezeichnet. Derzeit wird ein Projekt bei der Talstation der Valisera-Bahn unter Einbindung der Jugendkoordinatorin geprüft. Was die Einrichtung eines WCs beim Kinderspielplatz anbetrifft, ist Gerald Vonbank derzeit mit der Erhebung der Kosten befasst, die im Voranschlag 2023 berücksichtig werden sollen. Seite 12 von 12 Abschließend bedanken sich der Bürgermeister und Günter Ratt bei Gemeindesekretär Oswald Huber, der demnächst in den Ruhestand übertritt und heute das letzte Mal als Schriftführer mit dabei war, überreichen ihm ein Präsent der Gemeindevertreter:innen und wünschen ihm alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt. Gleichzeitig heißen sie Christof Obwegeser, der die Nachfolge antritt, herzlich willkommen. Oswald Huber freut sich sehr über das Präsent und die Abschiedsworte und bedankt sich bei allen. Es war für ihn eine schöne Zeit in Schruns, insgesamt war er 36 Jahre hier tätig, und es funktionierte die Zusammenarbeit mit den Gemeindevertreter:innen und sonstigen Mandataren durchwegs sehr gut. Ende der Sitzung: 23.00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: 22. öffentliche Gemeindevertretungssitzung vom 14.09.2022