20221001_SIB_020

Dateigröße 3.81 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 07.01.2023, 16:54
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte:
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Amtliche Mitteilungen
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

N 20 OKT 2022 AMTLICHE MITTEILUNGEN GEMEINDE Werte Leserinnen und Leser, die Durchführung einiger Veranstaltungen und Termine war bei Drucklegung ungewiss. Bitte informieren Sie sich bei Unklarheit bei den einzelnen Veranstaltern direkt. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023: Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum vom Mo, 17.10.2022 bis Fr, 24.02.2023 während der Amtsstunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag- und Donnerstagnachmittag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr beantragt werden. Personen, die Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebens­ unterhalt oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, stellen den Antrag bei der Bezirkshauptmannschaft. Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Gewerbe­ betrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Kranken­ versicherung. Weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlings­ entschädigungen. Ebenso stellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehr-Diener Entgelt Einkommen dar. Nicht als Einkommen zählen Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Studienbeihilfen, Kinderabsetzbeträge, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opferrenten nach dem Opferfürsorge­ gesetz und Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. MARKTGEMEINDE SCHRUNS Bei Holzheizung zu beachten: Verwenden Sie nur gut getrocknetes, ca. zwei Jahre luftig gelagertes Holz. Zu hohe Restfeuchte trägt zur Verschlechterung der Verbrennung bei und vermindert den Wirkungsgrad Ihrer Heizung. Ein erheblicher Teil der im Holz enthaltenen Energie wird bei feuchtem Holz nämlich zur Verdampfung des Wassers verbraucht. Brennbare Abfälle wie lackiertes oder imprägniertes Holz, Verbundkartons oder Kunststoffverpackungen haben in Holzheizungen nichts verloren. Neben der Bildung von gefährlichen Giftstoffen beeinflussen Abfälle auch das Abbrand­ verhalten negativ und verursachen erhöhte Feinstaubemissionen. Papier und Kartonagen dürfen nur in kleinen Mengen zum Anheizen verwendet werden. Die verbotene Verbrennung von Abfällen führt auch zu einer zusätzlichen Verschmutzung Ihrer Anlage. Dies verursacht erhebliche Energieverluste und fördert die Korrosion der Heizung. Öffentliche Müllkübel Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger. Immer wieder muss festgestellt werden, dass öffentliche Müllkübel zur Entsorgung des täglichen Hausmülls benutzt werden. Sie quellen dann durch einen einzelnen Akt der Entsorgung buchstäblich über. Im Sinne eines „fairen Miteinanders" ersuchen wir Sie, öffentliche Müllkübel sinngemäß auch nur für öffentlich anfallenden Müll zu benutzen (Taschentücher, Hundesäcken usw.). Gleichzeitig appellieren wir an Sie, solche Verstöße zu melden. Katzenstreu richtig entsorgen Der sicherste Entsorgungsweg für verbrauchtes Katzenstreu ist der Restmüll, je nach Produkt ist auch Kompostierung möglich. Keinesfalls darf Katzenstreu udgl. über die Toilette entsorgt werden. Durch die gewünschte Wirkung von Klumpen­ bildung in Verbindung mit Flüssigkeit kommt es zu Stauungen bis hin zu Verstopfungen auf dem gesamten Abwasserweg, vom hauseigenen WC bis hin zur Kläranlage. Weitere Infos zum Thema Mülltrennung finden Sie auch unter: www.abfallv.at/abfallv.at/abfallrichtig-entsorgen/abfalltrennung/ Hundebesitzer aufgepasst Es wird darauf hingewiesen, Wiesen und Weiden nicht querfeldein zu betreten und keine Stöcke und Spielsachen für Hunde ins hohe Gras zu werfen. Die Wiesen werden für die Futtergewinnung genützt! Sie hätten sicher auch keine Freude, wenn die Landwirte ohne ihr Einverständnis durch Ihren Garten spazieren, denn landwirtschaftliche Wiesen und Weiden sind genauso Privateigentum. NEUGIERIG Altpapiersammelaktion des WSV Schruns: am Sa, 22.10.2022 ab 08.00 Uhr führt der Wintersportverein Schruns die halbjährliche Altpapiersammlung durch. Der Erlös der Sammlung dient der Kinder- und Jugendförderung. Wir bitten Sie, Altpapier in Schachteln oder gebündelt gut sichtbar an der Straße bereitzustellen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dietmar Tschohl unter +43 699 114 007 00. Firmung 2023: Alle Kinder aus den Jahrgängen 2010 & 2011, die sich nächstes Jahr firmen lassen wollen, können sich jetzt anmelden. Die Anmeldeformulare liegen beim Schriftentisch im Münster Schruns auf. Anmeldeschluss ist Mi, 02.11.2022. Anmeldungen können nach den Gottesdiensten in der Sakristei abgegeben oder in den Briefkasten beim Pfarrhaus eingeworfen werden. Auf deine Anmeldung freut sich das Firmvorbereitungs-Team. Boule Bahn Schruns Jeden Donnerstag und Samstag steht die Boule Bahn zur Verfügung (beim Spielplatz hinter der Kulturbühne) Boule-Angebot: Gerne nach jeweiliger Absprache Donnerstag und Samstag um 14.00 Uhr, wenn gewünscht unter mailto:jana.lienher@schruns.at