20221201_SIB_023

Dateigröße 3.98 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 07.01.2023, 16:54
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte:
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Amtliche Mitteilungen
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

AMTLICHE MITTEILUNGEN GEMEINDE Schruns im Bilde und das Gemeindemagazin Schruns als E-Mail Newsletter: Unter www.schruns.at/Buergerservice/Newsletter können Sie mit dem Newslettertyp „klassischer Newsletter" beide Medien abonnieren. Nutzen Sie den Service und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Notrufnummern Euro Notruf Feuerwehr Polizei Bergrettung Ärztenotdienst Telefonseelsorge Rettung Vergiftungszentrale 112 122 133 140 141 142 144 01 406 43 43 Notfallkontakt auf Ihrem Android und IOS-Gerät einrichten So ziemlich jedes Smartphone besitzt heutzutage eine Einstellung für Notfallinformationen. Dort können Sie wichtige Daten wie Ihre Blutgruppe, Allergien und einen Notfallkontakt angeben. Solche Informationen können während eines Notfalls extrem hilfreich sein. Wenn Sie Ihre Notfallinformationen auf einem Handy hinterlegt haben, kann jeder, der das Gerät in die Hand nimmt, relevante medizinische Details sehen, ohne den Bildschirm des Telefons entsperren zu müssen. Auch ein Notfall­ kontakt kann so im gesperrten Zustand Ihres Handys angerufen werden, damit Rettungskräfte nach einem Unfall Familienmitglieder und wichtige Personen über Ihren Zustand informieren können. Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023: Der Heizkostenzuschuss kann während der Amtsstunden bis 24.02.2023 beantragt werden. Personen, die Unterstützung aus der offenen Sozialhilfe für den Lebensunterhalt oder Wohnbedarf erhalten oder einen solchen Anspruch während der Aktionsperiode erwerben, MARKTGEMEINDE SCHRUNS stellen den Antrag bei der Bezirkshaupt­ mannschaft. Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, aus nicht selbstständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus Vermietung und Verpachtung. Zum Einkommen zählen somit insbesondere Löhne, Gehälter, Renten, Pensionen, Leistungen aus der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung. Weiters Wohnbeihilfen, Unterhaltszahlungen jeglicher Art, das Kinderbetreuungsgeld und Lehrlingsentschädigungen. Ebenso stellen Zivildienstentschädigungen und Grundwehr-Diener Entgelt Einkommen dar. Nicht als Einkommen zählen Familienbeihilfen, Familienzuschüsse, Familienbonus Plus, Studienbeihilfen, Kinderabsetzbeträge, Pflegegelder, Kinderpflegegelder, Zuschüsse im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung oder bei sonstiger ambulanter Pflege, Opfer­ renten nach dem Opferfürsorgegesetz und Grundrenten für Beschädigte nach dem Kriegsopferversorgungs- und Heeresversorgungsgesetz. Bei Holzheizung zu beachten: Verwenden Sie nur gut getrocknetes, ca. zwei Jahre luftig gelagertes Holz. Zu hohe Restfeuchte trägt zur Verschlechterung der Verbrennung bei und vermindert den Wirkungsgrad Ihrer Heizung. Ein erheblicher Teil der im Holz enthaltenen Energie wird bei feuchtem Holz nämlich zur Verdampfung des Wassers verbraucht. Brennbare Abfälle wie lackiertes oder imprägniertes Holz, Verbundkartons oder Kunststoffverpackungen haben in Holz­ heizungen nichts verloren. Neben der Bildung von gefährlichen Giftstoffen beeinflussen Abfälle auch das Abbrand­ verhalten negativ und verursachen erhöhte Feinstaubemissionen. Papier und Kartonagen dürfen nur in kleinen Mengen zum Anheizen verwendet werden. Die verbotene Verbrennung von Abfällen führt auch zu einer zusätzlichen Verschmutzung Ihrer Anlage. Dies verursacht erhebliche Energieverluste und fördert die Korrosion der Heizung. Photovoltaik hilft bei Blackout nicht! Wer eine Photovoltaikanlage auf seinem Haus hat, sitzt bei einem Blackout ebenfalls im Dunkeln. Fast alle Photovoltaikanlagen funktionieren nämlich nicht mehr, wenn sie von außen keinen Strom bekommen, heißt es vom Vorarlberger Energieinstitut. Energieexperten gehen davon aus, dass ein Blackout - ein großflächiger und länger dauernder Ausfall der Stromversorgung - immer wahrschein­ licher wird. „Wer glaubt, mit einer Photovoltaikanlage auf seinem Hausdach auf der sicheren Seite zu sein, irrt gewaltig", sagt Michael Braun, Leiter der Gebäudetechnik beim Vorarlberger Energieinstitut. Das funktioniere deswegen nicht, da die Photovoltaikanlagen darauf angewiesen seien, dass sie die Netzspannung und die Netzfrequenz messen: „Weil sie natürlich den Strom, den sie erzeugen, mit der gleichen Spannung und der gleichen Frequenz einspeisen müssen. Wenn bei einem Blackout die Netzspannung und auch die Netzfrequenz fehlt, dann schalten sich die Anlagen ab, erzeugen also keinen Strom mehr und speisen auch keinen Strom mehr ein." Heim- und Hausanlage könnte umgerüstet werden, Braun schätzt, das mehr als 95 Prozent aller privat in Vorarlberg errichteten Photovoltaikanlagen auf Strom von außen angewiesen sind und deshalb bei einem Blackout stillstehen. „Es gibt aber einen Ausweg", so Braun: „Man kann die Heim- und Hausanlage so umrüsten, dass sie sich im Blackout-Fall vom Netz trennt und dann trotzdem noch Strom erzeugt, den man selber verbrauchen kann. Dazu braucht es aber Sicherungseinrichtungen und auch Umbauten an der Hauselektrik." Allerdings seien nicht alle Anlagen dafür geeignet und die Umrüstung kostet etliche tausend Euro. Weitere Infos unter: www.energieinstitut.at jana.lienher@schruns.at