20220714_GVE020

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 14. Juli 2022 im Sitzungssaal anlässlich der 20. öffentlichen Sitzung der Ge­ meindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Juli 2022 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans11: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Lukas Sturm MBA, Ferdinand Marent, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Kon­ zett sowie Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhänqiqe Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Manuel Zint, Johannes Neher, Christoph Brunold sowie Frank Hepperger und Günther Fitsch als Ersatzpersonen; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Rene Fleisch-Klinger; Entschuldigt: Mag. Christian Egele (GFV), Daniel Ritter (GFV), Armin Wachter (AFL) und Walter Stampfer (AFL), Mag. Nadine Kasper (OLVuG) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 20. Sitzung der Gemeindevertretung. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 20. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die anwesende Schriftführerin sowie die Zu­ hörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit fol­ gende Tagesordnung: 1 Genehmigung der Verhandlungsschriften über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Mai 2022 und der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juni 2022 2. Ergänzungswahlen in den Ausschüssen für Soziales und Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) auf Antrag der Fraktionen „Offene Liste Vandans und die Grünen“ und „Gemein­ sam für Vandans“ 3. Kenntnisnahme über die Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus der Gemeinde Vandans vom 13. Juni 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 22. Juni 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen 5. Beschlussfassung zum Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 364/4, GB Vandans, mit ca. 8 m2 durch die Gemeinde Vandans von Herrn Patrik Schaffenrath und Frau Sonja Wohlfahrt, Philippine-Welser-Straße 46, 6020 Innsbruck 6. Neuerliche Beschlussfassung der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festset­ zung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane 7. Beschlussfassung zur Gewährung einer Fraktionsförderung an die Fraktionen der Gemein­ devertretung Vandans 8. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Be­ treuungsjahr 2022/23 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife, sowie des Tarifes für die Mittagsausspeisung 9. Quartiersentwicklungskonzept Ortszentrum - kooperatives Planungsverfahren: Vergabe ei­ nes Planungsverfahrens 10. Entscheidung zu Bauvorhaben die die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Ent­ wicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nicht beeinträchtigen 11. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschriften über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Mai 2022 und der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juni 2022 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. 2/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Es wird ersucht, die Verhandlungsschriften über die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 19. Mai 2022 und die 19. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juni 2022 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschriften über die 18. Sitzung der Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 und der 19. Sitzung der Gemeindevertretung am 23. Juni 2022, welche allen Gemein­ devertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gelten die Verhandlungsschriften als genehmigt. 2. Ergänzungswahlen in den Ausschüssen für Soziales und Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) auf Antrag der Fraktionen „Offene Liste Vandans und die Grünen“ und „Gemeinsam für Vandans“ Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 22. Juni 2022 informiert Mag. Nadine Kasper von der Fraktion „Offene Liste Vandans und die Grünen“, dass es im Sozialausschuss eine personelle Änderung gebe. Manuela Klinger wird als Mitglied, anstelle von Monika Tisch und Mag. Nadine Kasper wird als Ersatzmitglied namhaft gemacht. Weiters informiert Bgm. Florian Küng von der Fraktion „Gemeinsam für Vandans“, dass es im Bauausschuss eine personelle Änderung gebe. Stefan Köberle wird als Mitglied, anstelle von Alexander Zimmermann und Helmut Robert Bitschnau wird als Ersatzmitglied namhaft gemacht. Es wird ersucht, diesen beantragten Änderungen in den Ausschüssen für Soziales und Bau zuzustimmen. Beschluss: Ohne weitere Wortmeldungen werden den Änderungen bzw. den Nominierungen von Frau Manuela Klinger als Mitglied und Frau Mag. Nadine Kasper als Ersatzmitglied in den Aus­ schuss für Soziales sowie Stefan Köberle als Mitglied und Herrn Helmut Robert Bitschnau als Ersatzmitglied in den Ausschuss für Bau, einstimmig zugestimmt. 3. Kenntnisnahme über die Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus der Gemeinde Vandans vom 13. Juni 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen Beschlussvorlage: In der Sitzung am 13. Juni 2022 haben sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe Tourismus der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Ortskernentwicklung: Bericht zum aktuellen Stand und nächste Schritte 2. Bericht GSL Tourismus über aktuelle und geplante Projekte 3/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 3. Zukunft Rellstal - Diskussion und nächste Schritte 4. Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern 5. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen und eine Entscheidung zu den Empfehlungen zu treffen. Kenntnisnahme/Beschlussfassung: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Vbgm. Ina Bezlanovits, stellvertretend für Mag. Christian Egele, über den Inhalt der Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus am 13. Juni 2022. Nach einer eingehenden Erläuterung durch Frau Ina Bezlanovits werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Weiters informiert die Vizebürgermeisterin, dass weder die Gemeinde Vandans noch die Ge­ meinde St. Anton i.M., einen Zuschuss zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern leisten. In den übrigen Montafoner Gemeinden werde diese Förderung an Privatzimmervermieter mit max. 10 Betten ausbezahlt. In der Gemeinde Vandans wären ca. 50 Privatzimmervermieter betroffen. In der Förderrichtlinie vom Land Vorarlberg sei eine Voraussetzung, dass die Ge­ meinden zusätzlich 50% zum Förderbetrag des Landes, leisten. Bedingung sei, dass diese Betriebe schon mindestens 3 Jahre vermieten und sich für 5 weitere Jahre zur Vermietung verpflichten. Bei vorzeitigem Betriebsende müsse der geleistete Förderbetrag aliquot zurück­ bezahlt werden. Der Förderantrag sei vor den geplanten Umbaumaßnahmen zu stellen. Die Arbeitsgruppe für Tourismus habe sich nach einer eingehenden Beratung für die Gewährung dieser Förderung ausgesprochen, allerdings unter der Bedingung, dass die Privatzimmerver­ mieter an einem Gastgebercoaching von Montafon Tourismus teilnehmen bzw. diesen bereits absolviert haben. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich in der Folge einstimmig für die Gewährung von Zuschüssen zur Qualitätsverbesserung von Privatzimmern, gemäß der Empfehlung der Arbeitsgruppe Tourismus (incl. Wirtschaft und Handel) aus und genehmigen in diesem Zusammenhang hinkünftig 50 % zur Landesförderung an Privatzimmervermieter zur Qualitätsverbesserung auszuzahlen. 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 22. Juni 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen Beschlussvorlage: In der Sitzung am 22. Juni 2022 haben sich die Mitglieder des e5-Team der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Bericht des IST-Stand (Audit) durch Clara Zudrell 2. Projekte in der Umsetzung - Kurzberichte der Projektleiter 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist bereits an alle Gemeindevertreter zugestellt worden. 4/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen und eine Entscheidung zu den Empfehlungen zu treffen. Kenntnisnahme: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5 Team eingehend über den Inhalt der Beratungen des e5-Team am 22. Juni 2022 und gibt somit einen Zwischenbericht des IST-Standes für die Auditierung der laufenden Projekte ab. Unter Punkt Allfälliges sei über einen Kostenbeitrag zum Klimaticket für Studenten diskutiert worden. Nach einer ausführlichen Beratung in der gegenständlichen Sitzung sei von den e5 Team-Mitgliedern die Auffassung vertreten worden, keinen Kostenbeitrag beim Kauf eines Klimatickets für Studenten mit Hauptwohnsitz in Vandans zu gewähren. Begründet sei diese ablehnende Haltung damit worden, dass es dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche und zu­ dem rechtlich auch nicht stimmig sei. Einstimmig sei der Gemeindevertretung empfohlen wor­ den, keine Kostenbeiträge zum bereits ermäßigten Klimaticket für Studierende bis 26 Jahre mit Hauptwohnsitz in Vandans zu gewähren. Nach den ausführlichen Erläuterungen durch Herrn Ing. Stefan Steininger MSc werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Zudem wird der Empfeh­ lung des e5 Teams, nämlich keinen Kostenbeitrag zum Klimaticket für Studierende mit Haupt­ wohnsitz in Vandans auszuzahlen, entsprochen. 5. Beschlussfassung zum Kauf einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 364/4, GB Vandans, mit ca. 8 m2 durch die Gemeinde Vandans von Herrn Patrik Schaffenrath und Frau Sonja Wohlfahrt, Philippine-Welser-Straße 46, 6020 Innsbruck Beschlussvorlage: Im Rahmen von Vermessungsarbeiten am Grundstück Nr. 364/4, GB Vandans, im Eigentum von Herrn Patrik Schaffenrath und Frau Sonja Wohlfahrt hat sich herausgestellt, dass eine Teilfläche (ca. 8 m2) des bestehenden Fußweges „Waldweg“ (Grundstück Nr. 2196) auf dem Grundstück Nr. 364/4 verläuft. Das Grundstück Nr. 364/4 befindet sich im Grenzkataster und daher ist der Grenzverlauf zu Grundstück Nr. 2196 der Gemeinde Vandans unstrittig. Herr Patrik Schaffenrath und Frau Sonja Wohlfahrt sind grundsätzlich bereit, die betroffene Teilfläche an die Gemeinde Vandans unter nachstehenden Bedingungen zu verkaufen: a) Der Kaufpreis beträgt 370, 00 Euro pro Quadratmeter, b) alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind zur Gänze von der Gemeinde Vandans zu tragen; Die mit der Vermessung dieser Teilfläche und der Errichtung diesbezüglichen Teilungsplanes verbundenen Kosten und Steuern sind zur Gänze von der Gemeinde Vandans zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass eine vereinfachte Grundbucheintragung gern. § 15 Liegen­ schaftsteilungsgesetz möglich ist. Es wird nun ersucht, eine Entscheidung zum Kauf dieser Teilfläche im Ausmaß von ca. 8 m2 zum Preis von 370, 00 €/m2 zu treffen. Beschluss: 5/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Bgm. Florian Küng erläutert anhand eines Lageplanes die örtliche Situation bzw. die gegen­ ständliche Teilfläche. Nach einer sachlichen Auseinandersetzung sprechen die Damen und Herren der Gemeinde­ vertretung einstimmig für einen Ankauf der Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 364/4, GB Vandans, aus. Dem Kaufpreis in Höhe von 370, 00 Euro für diese ca. 8 m2 große Teilfläche, sowie der Kos­ tenübernahme für die Vermessung und der Verbücherung wird einstimmig zugestimmt. 6. Neuerliche Beschlussfassung der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Fest­ setzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglie­ der der Gemeindeorgane Beschlussvorlage: In der Sitzung der Gemeindevertretung am 18. November 2021 wurde die Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane beschlossen. Mit Schreiben der Gemeinde Vandans vom 29. Dezember 2021 wurde der Bezirkshaupt­ mannschaft Bludenz die gegenständliche Verordnung zur aufsichtsbehördlichen Prüfung ge­ mäß § 84 Gemeindegesetz vorgelegt. Nach durchgeführter Prüfung teilt die Bezirkshauptmannschaft im Schreiben vom 16. Mai 2022 mit, dass nach durchgeführter Prüfung der § 5 in der vorliegenden Verordnung in mate­ rieller Hinsicht gesetzwidrig ist. Am 29. Juni 2022 hat ein gemeinsames Gespräch mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in dieser Angelegenheit stattgefunden, um die Verordnung inhaltlich richtig zu stellen bzw. entsprechend abzuändern. Es wird ersucht, die Verordnung über die Monatsbezüge des Bürgermeisters und des Vize­ bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane neuerlich zu beschließen. Die überarbeitete Verordnung über die „Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeistes, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane“ und das Schreiben (Verord­ nungsprüfung) der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 16. Mai 2022 werden in der Beilage übermittelt. Beschluss: Bgm. Florian Küng erläutert die Änderungen des vorliegenden Verordnungsentwurf über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane im Detail. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vorliegende Verordnung einstimmig ge­ nehmigt bzw. einstimmig zum Beschluss erhoben. Die Verordnung über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie die Entschädigung der Mitglieder der Gemeinde­ organe tritt mit Beginn des auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung vom 29. Dezember 2021 der Gemeindevertretung Vandans über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädi­ gung der Gemeindeorgane, außer Kraft. 6/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 7. Beschlussfassung zur Gewährung einer Fraktionsförderung an die Fraktionen der Ge­ meindevertretung Vandans Beschlussvorlage: Aufgrund der Änderung bzw. der Streichung des § 5 „Entschädigung der Fraktionen“ in der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürger­ meisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane soll die Gewährung einer Fraktionsförderung an die Fraktionen der Gemeindevertretung Vandans von der Ge­ meindevertretung neu beschlossen werden. Vorschlag: Die Gemeinde Vandans gewährt jeder Fraktion, die mit gewählten Mandataren in der Ge­ meindevertretung vertreten ist, einen jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 200, 00 Euro pro Mandat. Die Ausbezahlung erfolgt jährlich im Vorhinein im April, beginnend mit der jeweiligen neuen Funktionsperiode, auf ein genanntes Fraktionskonto. Die Fraktionsförderung dient für die politische Tätigkeit und soll für den Wahlkampf, Teamund Fortbildung verwendet werden. Es wird ersucht, zur Gewährung einer Fraktionsförderung eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Aufgrund der Änderung bzw. der Streichung des § 5 „Entschädigung der Fraktionen“ in der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürger­ meisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane wird der Gewährung einer Fraktionsförderung an die Fraktionen der Gemeindevertretung Vandans in Höhe von 200, 00 Euro pro Mandat und Jahr einstimmig zugestimmt. Die Ausbezahlung soll jährlich im Vorhinein im April erfolgen. 8. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2022/23 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife, sowie des Tarifes für die Mittagsausspeisung Beschlussvorlage: Seit dem Jahr 2016/17 ist die Vorarlberger Landesregierung bemüht die Tarife zu vereinheit­ lichen. Gemäß § 4 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur sozialen Staffelung der Elterntarife in Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Tarife des Tarifkorri­ dors jährlich im September entsprechend dem Lebenserhaltungskostenindex angepasst. Mit September 2022 werden die Tarife des Tarifkorridors um 2, 76 Prozent erhöht. Entsprechend diesen Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung sind die bestehenden Tarife entsprechend anzupassen, und zwar: Kindergarten: Betreuungsjahr 2022/23 - monatliche Gebühren Monatsbetrag 3-4 jährige Kinder 7/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 ermäßigter Tarif Modul I: Euro 38, 57 Euro 22, 04 Euro 53, 18 Euro 27, 55 13.00 - 16.00 Uhr Modul Mo/Mi (3 h pro Woche) Euro 8, 76 Euro 3, 31 13.00 - 17.00 Uhr Modul Di/Do (4 h pro Woche) Euro 11, 68 Euro 4, 41 Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 (25 h pro Woche) Modul II: Montag bis Freitag 7.00 - 13.00 (30 h pro Woche) Erweiterungsangebot - tageweise wählbar: 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde Monatsbetrag ermäßigter Tarif kostenlos - Euro 2, 92 Euro 1, 10 Kleinkinderbetreuungseinrichtung „Schnäggahüsle“ für 2- und 3-jährige Kinder: Be­ treuungsjahr 2022/23 - monatliche Gebühren Monatsbetrag Module Modul I (08.00 bis 12.00 Uhr = 4 Stunden): 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche (8 h) Euro 65, 00 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche (12 h) Euro 100, 00 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche (16 h) Euro 133, 00 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche (20 h) Euro 165, 00 Modul II (07.30 bis 12.30 Uhr = 5 Stunden): 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche (10 h) Euro 83, 00 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche (15 h) Euro 125, 00 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche (20 h) Euro 165, 00 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche (25 h) Euro 208, 00 Modul III (07.00 bis 13.00 Uhr = 6 Stunden): 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche (12 h) Euro 100, 00 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche (18 h) Euro 149, 00 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche (24 h) Euro 199, 00 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche (30 h) Euro 250, 00 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden: Euro 39, 00 3-jährige Kinder 30 wöchentliche Betreuungsstunden: Euro 80, 50 8/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Es wird nun ersucht, zu dem vorliegenden Gebührenvorschlag eine Entscheidung zu treffen Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2022/23 an dem vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarifkorridor anzupas­ sen, wird einstimmig zugestimmt. Der Kostenerhöhung in der Schülerausspeisung pro Mittagessen, ab dem neuen Kindergar­ ten bzw. Schuljahr von 4, 50 Euro auf 4, 70 Euro zu erhöhen, wird ebenfalls einstimmig zuge­ stimmt. 9. Quartiersentwicklungskonzept Ortszentrum Vergabe eines Planungsverfahrens - Kooperatives Planungsverfahren: Beschlussvorlage: Was ist ein kooperatives Planungsverfahren? In einem kooperativen Planungsverfahren werden städtebauliche Aufgabenstellungen in ei­ nem dialogorientierten Prozess bearbeitet. Expertinnen und Experten entwickeln ein Konzept in unmittelbarem Austausch mit Politik, Verwaltung und den maßgeblichen Stakeholdern. Es ermöglicht auch neue Formen der Beteiligung der Bevölkerung. Das kooperative Verfahren versucht durch eine laufende Abstimmung und Rückkopplung die bei anderen (Wettbewerbs) Verfahren oft notwendigen, massiven Umplanungen obsolet zu machen. Der Rahmenplan ist Grundlage für nachfolgende Planungsschritte und Festlegungen wie FWP, Bebauungsplan, Wettbewerb, Objektplanung usw.. Die Fachplanung wird in der Regel von zumindest drei Planungsteams durchgeführt-je nach Aufgabenstellung sind dies Architekten/innen, Landschaftsplaner/innen, Raumplaner/innen und/oder Verkehrsplaner/innen. Nicht der Wettbewerb steht im Vordergrund, sondern die Ko­ operation - das gemeinsame Finden einer optimalen Lösung. Die Begleitgruppe setzt sich aus den relevanten Stakeholdern zusammen: Politik, Verwaltung, Grundeigentümer/innen, Projektentwicklern u.ä.. Die Begleitgruppe beteiligt sich an der Dis­ kussion, teils auch an der Planung, in jedem Falle aber ist sie an der Entscheidung und an der Formulierung von Empfehlungen beteiligt. Weiters gibt es bei kooperativen Planungsverfahren immer eine Verfahrensorganisation. De­ ren Aufgabe ist vorrangig die Organisation und Moderation des Verfahrens, die Protokollfüh­ rung und die Dokumentation sowie gegebenenfalls die Zusammenführung der Resultate. Eine besondere Qualität des kooperativen Planungsverfahren ist die Chance einer umfassenden Einbindung der Bevölkerung. Das Land Vorarlberg fördert im Sinne einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung der Ge­ meinden, die Erarbeitung eines Quartiersentwicklungskonzept für das Ortszentrum Vandans. Bei Beteiligung der Bevölkerung, in einem offenen Planungsprozesses, mit detaillierten Be­ teiligungskonzept, erhält die Gemeinde Vandans beim derzeit geltenden Fördersatz des Lan­ des 46% der Kosten. Am Montag, dem 11.07.2022 findet ein Treffen mit dem Landesgestaltungsbeirat Vorarlberg, DI Lorenz Schmidt, Abteilung Raumplanung Land Vorarlberg, Planungsbüro stadtland und Vertretern der Gemeinde Vandans statt. Bei diesem Treffen wird das Planungsteam bzw. die 9/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 drei Architekten, der Planungsrahmen, die ungefähren Prozesskosten und der Ablauf festge­ legt. Es wird ersucht, zum kooperativen Planungsverfahren - Quartiersentwicklungskonzept Orts­ zentrum Vandans eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss für die Auftragsvergabe des Planungsverfahren zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng über das Treffen am 11. Juli 2022 mit den Vertretern des Landesgestaltungsbeirates, Abt. Raumplanung vom Land Vorarlberg, Pla­ nungsbüro stadtland sowie Vertretern der Gemeinde Vandans. Weiters erinnert er an die im heurigen März beschlossenen Bausperren. Ziel und Zweck dieser erlassenen Bausperren sei die Erstellung eines Bebauungsplanes. Der Landesgestaltungbeirat Vorarlberg empfehle für den zentralen Bereich von Vandans, eine mögliche Entwicklung in Form eines Studienauftra­ ges durch Planungsteams, untersuchen zu lassen. Bei diesem Verfahren handle es sich nicht um ein Wettbewerbsverfahren, bei welchen als Ergebnis ein umzusetzenden Siegerprojekt vorliege. Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung soll ein Prozess gewählt werden, der eine Mischung aus individueller und kooperativer Herangehensweise zulasse. Das Dorfzent­ rum von Vandans, das sich entlang der Dorfstraße erstrecke, sei aktuell mit mehreren Ent­ wicklungen und Herausforderungen konfrontiert. Die Entwicklungsstudie Dorfzentrum Vandans soll eine Grundlage für den Bebauungsplan bilden. In diesem kooperativen Pla­ nungsprozess würden die Akteurinnen und Akteure zusammen einen Rahmenplan (Master­ plan) ausarbeiten. Der Rahmenplan sei die Grundlage für die Festlegung der Flächenwid­ mung, der Bebauungsbestimmungen und allfälliger privatrechtlicher Vereinbarungen. Weiters bestimme der Rahmenplan, soweit möglich und sinnvoll, was, wie und wann gebaut werde und wer welche Rollen und Verantwortlichkeiten übernehme. Die Einbeziehung aller Entwick­ lungspartner erhöhe die Chance auf Konsens und Umsetzung, ein breiter fachlicher Zugang sowie eine Ideen-Vielfalt seien dadurch gewährleistet. Das Planungsteam sei bereits ausgewählt worden und würde aus den drei Architekten näm­ lich Herrn Gerhard Gruber, Herrn Matthias Hein und Herrn Matthias Bär, die bereits einige Erfahrung bzw. Kompetenzen in solchen Prozessen vorweisen können, bestehen. Zudem gebe es ein Feedbackteam, bestehend aus Bürgermeister, weiteren Vertretern der Ge­ meinde, Vertreter des Gestaltungsbeirates, Vertreter des Landesgestaltungsbeirates, Orts­ planer vom Amt der Vorarlberger Landesregierung und eventuell weitere Grundbesitzer. Das Feedbackteam bringe sich punktuell in diesen Planungsprozess ein, reflektiere und steure diesen Prozess. Für die Prozessbegleitung sei vom Büro stadtland am 10. Juli 2022 ein Angebot in Höhe von 26.469, 00 Euro (brutto) gelegt worden. Das Angebot umfasse die Prozessgestaltung, die fachliche Beratung, Ausarbeitung und Begleitung des kooperativen Planungsprozesses, Vorund Nachbereitung von Veranstaltungen sowie Dokumentationen und Berichtslegung. Bgm. Florian Küng informiert weiters, dass es für dieses kooperative Planungsverfahren ein Modell benötige. Dieses Modell visualisiere die hinkünftige Entwicklung. Von der Firma Lo­ renzi Architektur Modellbau, Sulz, sei für die Erstellung eines Massenmodells „Ortskernent­ wicklung Vandans“ im Maßstab 1:500, ein Angebot in Höhe von 29.196, 00 Euro (brutto) vor­ liegend. Dieses Massenmodell beinhalte 2 Platten mit einer Gesamtgröße von 192 cm x 117, 5 cm, ca. 230 Gebäude als Baumasse dargestellt, Straßen, Wege und Grundstück eingraviert. Die Kosten für das Planungsteam bestehend aus den bereits erwähnten drei Architekten wür­ den sich auf rund 50.000, 00 Euro belaufen. Zusammenfassend müsse für das Quartierentwicklungskonzept Ortszentrum - Kooperatives Planungsverfahren mit Gesamtkosten in Höhe von rund 110.000, 00 Euro (brutto) gerechnet werden. Bei Beteiligung der Bevölkerung in einem offenen Planungsprozess, mit detailliertem 10/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Beteiligungskonzept, gebe es seitens des Landes 46% Fördermittel. Der Vorsitzende bringt zum Ausdruck, dass die Kosten für dieses Verfahren nicht im Voranschlag 2022 berücksich­ tigt bzw. budgetiert worden sind und deshalb müssten diese Aufwendungen entweder in ei­ nem Nachtragsvoranschlag genehmigt oder eventuell mit einer Budgetübertragung abge­ deckt werden. Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur wird dieses Planungsverfahren Quartiersentwick­ lung für das Ortszentrum von allen Anwesenden für wichtig und richtig angesehen, da dies eine wichtige Grundlage für die hinkünftige Entwicklung von Vandans sei. Alle Anwesenden sprechen sich in der Folge einstimmig für die Auftragsvergaben mit einer Gesamtsumme in Höhe von rund 110.00, 00 Euro (brutto) an das Büro Stadtland aus Bregenz, Firma Lorenzi Architekturbau aus Sulz sowie die Auftragsvergabe an die drei ausgewählten Architekten, aus. 10. Entscheidung zu Bauvorhaben die die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nicht beeinträchtigen Beschlussvorlage: In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge­ schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß § 37 Raumplanungsgesetz er­ lassen. § 37 Raumplanungsgesetz: (1) Die Gemeindevertretung hat durch Verordnung für ein bestimmtes Gebiet eine Bausperre zu erlassen, wenn dies zur Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes oder von Ver­ ordnungen aufgrund der §§ 31 bis 34 erforderlich ist. (2) Eine Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwick ­ lung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. (3) Eine Bausperre ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Eine Bausperre tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Erlassung außer Kraft. Sie kann vor Ablauf dieser Frist einmal auf die Höchstdauer eines Jahres verlängert werden, wenn der Grund für ihre Erlassung weiterhin besteht. § 3 Zweck und Ziel der Bausperre-Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwick­ lung des Baugeschehens im Ortszentrum (1) Die Bausperre wird zur Sicherung der Durchführung der Grundlagenforschung und zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes für die in § 2 genannten Teile des Gemeindegebie­ tes erlassen. Ziel dieser Planungsmaßnahmen ist es, Vorgaben zu einer integrierten Orts­ kernentwicklung auf Grundlage einer gesamtheitlichen Betrachtung der Rahmenbedingungen im Ortskern zu erarbeiten. (2) Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan im Geltungsbereich zu erlassen, wurde im Zuge der seit 2020 laufenden Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplans gemäß § 11 Raum­ 11 /16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Planungsgesetz festgestellt. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die Sicherstellung insbe­ sondere der nachfolgenden Raumplanungsziele gemäß § 2 Raumplanungsgesetz weiterhin zu gewährleisten: - Die zur Deckung eines ganzjährigen Wohnbedarfs benötigten Flächen sollen nicht für Fe­ rienwohnungen verwendet werden. - Die Siedlungsgebiete sind bestmöglich vor Naturgefahren zu schützen; die zum Schutz vor Naturgefahren notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben. - Die Siedlungsentwicklung hat nach innen zu erfolgen. - Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bo­ densparend zu nutzen. - Der Ortskern ist zu erhalten und in seiner Funktion zu stärken. - Gebiete und Flächen für Wohnen, Wirtschaft, Arbeit, Freizeit, Einkauf und sonstige Nut­ zungen so einander zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden. (3) Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nutzungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Bebauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenan­ teil, Geschossfläche für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Bau­ grenzen und äußere Gestaltung der Gebäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraum­ gestaltung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumplanungsziele gemäß § 2 Raumplanungsgesetz auch für die Zukunft abzusichern. (4) Die Verordnung der Bausperre verfolgt den Zweck, die Durchführung aller Bauvorhaben und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 Raumplanungsgesetz während der Durchführung der notwendigen Planungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 zu unterbinden. Es wird nun ersucht, zu den Bauvorhaben: • Ferdinand Marent Dorfstraße 16 Sanierung Hotel „Die Montafonerin“ auf dem Grundstück Nr. 1354, Nr. 1355/1, Nr. 1355/2 und Nr. .1036 • Franz Wilheimer Sport + Mode GmbH Am Heitersheimerplatz 3 Zubau Lagerraum auf dem Grundstück Nr. 62/2, Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 • Otto Bauer-Mayer Dorfstraße 42a Neubau Garage mit Keller- und Lagerräumen auf dem Grundstück Nr. 110/9 eine Entscheidung zu treffen ob die geplanten Bauvorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigen. Beschluss: 12/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bgm. Florian Küng den Leiter der Bauverwaltung Montafon nämlich DI Andreas Pfeifer, dankt diesem für sein Kommen und der Bereitschaft den Anwesenden die geplanten Bauvorhaben im Detail zu erläutern. DI Andreas Pfeifer begrüßt die Anwesenden und gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass jedes geplante Bauvorhaben, das sich im Geltungsbereich dieser Bausperre befinde, geprüft werden müsse, ob das Vorhaben, dem Ziel und dem Zweck der Bausperre entgegenstehe oder eben nicht. Nach einer detaillierten Auseinandersetzung zum Bauvorhaben von Ferdinand Marent zur Sanierung des bestehenden Hotels „Die Montafonerin“ (ehemals Sporthotel Kasper) spre­ chen sich die Anwesenden einstimmig für die Bewilligung des geplanten Zubaus/Sanierung beim Bestandsobjekt „Dorfstraße 16“ des Bauwerbers Ferdinand Marent aus. Der Bauwerber beabsichtigt westseitig an das bestehende Kellergeschoss weitere Lagerräume, gemäß den vorliegenden Bauplänen vom 06. Juli 2022, zu errichten. In diesem Zubau sollen neben wei­ teren Lagerräumen auch die Heiztechnik bzw. -anlage Platz finden, welche für den Austausch der bestehenden Ölheizung durch eine Pellets-Heizanlage oder Fernwärme benötigt werde. Im Erdgeschoss sollen auf einer Teilfläche des neu errichteten Kellerraumes Zubauten für die Anlieferung mit einer Größe von 38, 33 m2 sowie zwei Nebenräume (Flur mit 4, 65 m2 und einem Vorraum mit 5, 03 m2) errichtet werden. Weiters beabsichtigt der Bauwerber ostseitig eine Außentreppe zu errichten. Nach Auffassung der Anwesenden widerspricht diese Geneh­ migung der vorerwähnten Bautätigkeiten „Zubau Hotel Montafonerin“ ans Bestandsobjekt „Dorfstraße 16“, auf Grundstück Nr. 1354, Nr. 1355/1, Nr. 1355/2 und Nr. .1036, wie dies vom Bauwerber beantragt worden ist, nicht dem Zweck der erlassenen Bausperre im Ortszentrum vom 07. März 2022 bzw. wird diese nicht beeinträchtigt. Das Bauvorhaben widerspricht auf­ grund der geringfügigen Zubauten an das Bestandsgebäude nicht den in § 3 Abs. 2 der Bausperren-Verordnung genannten Zielsetzungen It. § 2 RPG: Ferdinand Marent hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. DI Andreas Pfeifer erläutert das Bauvorhaben von der Franz Wilheimer Sport + Mode GmbH im Detail. Die Franz Wilheimer Sport + Mode GmbH beabsichtigt einen unterirdischen Zubau von Lagerräumen auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 62/2, Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 gemäß den vorliegenden Bauplänen vom 07.Juli 2022, zu errichten. Weiters gibt DI Andreas Pfeifer zu verstehen, dass sich nur ca. 1/3 dieses Bauvorhabens in der „Zentrallage“ befinde, ca. 2/3 befinde sich in der „Randlage“ bzw. in der „Roten Gefahrenzone“. Angesichts dieser Fakten sei nur 1/3 des geplanten Bauvorhabens im Geltungsbereich der Bausperre für das Ortszentrum. Aufgrund der Tatsache, dass das geplante Bauvorhaben größtenteils unterir­ disch errichtet werde und die zukünftige Bebauung dadurch nicht behindert oder einge­ schränkt wird, widerspreche dies nicht dem Zweck der erlassenen Bausperre im Ortszentrum vom 07. März 2022 bzw. wird diese nicht durch dieses Bauvorhaben beeinträchtigt. Nach einer detaillierten Auseinandersetzung zum Bauvorhaben von der Franz Wilheimer Sport + Mode GmbH „Zubau Lagerraum“ auf Teilflächen der Grundstücke Nr. 62/2, Nr. 56, Nr. 60/3 und Nr. .749 sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Baubewilligung aus. Begründet wird diese Genehmigung damit, dass gemäß § 3 der vorliegenden Verordnung diese Bausperre zur Sicherung der Durchführung der Grundlagenforschung und zur Erstel­ lung eines neuen Bebauungsplanes erlassen worden sei. Ziel dieser Planungsmaßnahmen sei, Vorgaben zu einer integrierten Ortskernentwicklung auf Grundlage einer gesamtheitlichen Betrachtung der Rahmenbedingungen im Ortskern zu erarbeiten. Dieses geplante Bauvorha­ ben verhinderte diese Ziele keineswegs. Bgm. Florian Küng bringt den Anwesenden das Schreiben von Otto-Bauer-Mayer vom 11. Juli zur Verlesung. In diesem Schreiben begründet der Antragssteller seine Bewegründe für sein Bauvorhaben. DI Andreas Pfeifer legt auch das Bauvorhaben von Otto Bauer-Mayer im Detail 13/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 dar. Die geplante Errichtung der Garage mit Keller- und Lagerräumen soll auf dem Grund­ stück Nr. 110/9 errichtet werden. Diese Teilfläche des Grundstückes Nr. 110/9 ist derzeit nicht bebaut und befindet sich in der zweiten Bautiefe entlang der Dorfstraße und im Geltungsbe­ reich der Bausperre Ortszentrum. DI Andreas Pfeifer führt weiters aus, dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert worden ist, welchen Inhalt bzw. Vorgaben der hinkünftige Bebauungs­ plan inne hat und daher könne auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht definiert werden, wie die Bebauungs- Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeiten innerhalb des Geltungsbereiches fest­ gelegt werden, um Nutzungskonflikte zu vermeiden, insbesondere über die Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenanteil, Geschoss­ flächen für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Baugrenzen und äußere Gestaltung der Gebäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraumgestaltung. Wei­ ters müsse bedacht werden, dass noch weitere geplante Bauvorhaben vorliegen, die mit die­ sem Beschluss Folgewirkung haben. Die Sitzung wird kurzfristig unterbrochen, um dem anwesenden Antragssteller die Möglichkeit zu geben, seine Beweggründe persönlich darzulegen. Nachdem Otto Bauer-Mayer seine Be­ weggründe zur Errichtung einer Garage mit Keller- und Lagerräumen dargelegt hat, wird die Sitzung wiedereröffnet. Alle Anwesenden geben in der Folge zu verstehen, dass diese Bausperre ein beachtliches Instrument sei und gravierend in das Privateigentum eingreife. Aus diesem Grunde habe die Erstellung bzw. die Erlassung des Bebauungsplanes oberste Priorität um baldmöglichst ans Ziel zu kommen, damit die Bausperre wieder aufgehoben werden könne. Persönliche Anlie­ gen hinsichtlich finanzieller Begründung könnten allerdings nicht berücksichtigt werden. Nach einer detaillierten Auseinandersetzung zum gegenständlichen Bauvorhaben von OttoBauer-Mayer sprechen sich die Anwesenden einstimmig gegen die Zulassung des geplanten Bauvorhabens - Bewilligung zum Neubau einer unterkellerten Garage auf Grundstück Nr. 110/9 aus. Begründet wird diese Ablehnung damit, dass zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, ob dieses geplante Bauvorhaben dem Zweck der Bausperre zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum vom 07. März 2022 beeinträchtige oder nicht. Gemäß § 3 Abs. 3 der Bausperrenverordnung - „Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Ge­ staltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nut­ zungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Be­ bauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenanteil, Geschossfläche für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Baugrenzen und äußere Gestaltung der Ge­ bäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraumgestaltung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumplanungsziele gemäß § 2 Raumplanungsgesetz auch für die Zukunft abzusichern. “ - soll ein Bebauungsplan erlassen werden der die zukünftige Ent­ wicklung des Baugeschehens im Ortszentrum regelt. Die raumplanerischen Grundlagenerhe­ bungen sollen mittels einem kooperativen Planungsverfahren in einem dialogorientierten Pro­ zess, unter Beiziehung von Experten, mit Bevölkerungsbeteiligung, erhoben werden. Gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz sind Baubewilligungen nur zulässig, wenn das ge­ plante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. Dies konnte von der Gemein­ devertretung nicht ausgeschlossen werden. Bgm. Florian Küng bedankt sich bei DI Andreas Pfeifer für die ausführlichen Beschreibungen zu den geplanten Bauvorhaben und verabschiedet diesen in der Folge. 11. Berichte und Allfälliges 14/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > Frau Manuela Konzett am 27. Juni 2022 von der Gemeindewahlbehörde nach dem Aus­ scheiden von Alexander Döblinger als Gemeindevertreterin bestellt worden ist. > die Sanierungsarbeiten an der Rellstalstraße nach den Regressforderungen seitens der Gemeinde Vandans in dieser Woche abgeschlossen worden sind. Nach diesen Re­ gressforderungen ist ein neuer Deckbelag von der Abzweigung Almustrikstraße bis Ein­ mündung in die Rätikonstraße aufgebracht worden. Für diese Sanierungsmaßnahmen habe die Gemeinde keine weiteren Kosten zu tragen. > am 30. Juli 2022 das M3 Rennen stattfinden werde. Eine Teilstrecke dieses M3 findet auch heuer wieder in Vandans über Ganeu statt. > im Stand Montafon in einer der letzten Sitzungen der Einrichtung eines Montafoner Wildbach-Museums im alten Lagergebäude beim Bauhof der Wildbach- und Lawinen­ verbauung in Vandans zugestimmt worden ist. Dieses Gebäude sei eines der ältesten Gebäude und biete sich als Museum sehr gut an. Die Kosten in Höhe von 150.000, 00 Euro sollen über ein EU-Leader-Projekt abgerechnet werden. Die geplante Ausstellung beinhalte unter anderem auch zukünftige Themen wie die Erhaltung der Schutzwälder und die Herausforderungen des Klimawandels. > in der kommenden Woche eine Begehung im Rellstal - Schattseite mit Vertretern der illwerke vkw AG, dem Stand Montafon sowie der Gemeinde Vandans stattfinden werde, bei dem über Möglichkeiten zur Wegerschließung auf der Schattseite beraten werde. > der Termin für die nächste Bundespräsidentenwahl auf 09. Oktober 2022 von der Bun­ desregierung fixiert worden sei. > die beiden gemeindeeigenen Bauprojekte, nämlich der Neubau der Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans sowie die Mauertrockenlegung beim Alten Schulhaus im Zeit­ plan liege. Einen besonderen Dank wolle er deshalb an die beiden Gemeindevertreter Mathias Rinderer und Peter Scheider aussprechen, die viel ihrer Freizeit und ehrenamt­ lich in diese Projekte investiert haben. > die Alpenländische Wohnbaugesellschaft in der kommenden Woche den Spatenstich für die Errichtung der Wohnanlage in der Rellstalstraße feiere. > am 25. oder eventuell am 27. Juli 2022 ein gemeinsames Gespräch mit Vertretern des mbsBus GmbH, Verkehrsverbund, Stand Montafon und Vertretern der Gemeinde Vandans betreffend Änderungen des Fahrplanes und der Linienführung des Ortsbusses Vandans stattfinden werde. Sobald der genaue Termin fixiert worden sei, werde eine entsprechende Einladung an die Mitglieder der Gemeindevertretung erfolgen. Es wäre sehr erfreulich, wenn möglichst viele interessierte Gemeindevertreter an dieser Sitzung teilnehmen. > morgen, am 15. Juli 2022 das komplette Gemeindeamt wegen Betriebsausflug ge­ schlossen bleibt. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Markus Pfefferkorn: Nachdem Armin Wachter bei der heutigen Sitzung nicht anwesend ist, möchte ich stellvertretend für ihn in Erfahrung bringen, wie die Gemeinde Vandans dazu steht, dass der Forstfonds Stand Montafon aufgrund der Waldverwüstung auf der Sonnseite im Re­ llstal keine Fördermittel mehr erhält? 15/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14 Juli 2022 Antwort des Bürgermeisters: Wie bereits bei der Begehung im Rellstal mit dem Forstfonds Stand Montafon angesprochen wurde, sind im vergangen Winter 25 bis 30 Stück Rotwild im Winter in diesem Waldgebiet eingestanden. Leider haben diese Tiere einen enormen Scha­ den angerrichtet. Dass die Behörde nun dieses Gebiet als Waldverwüstung ausweist, ist mir neu. Ich werde mich diesbezüglich mit dem Betriebsleiter des Forstfonds in Verbindung set­ zen. Markus Pfefferkorn: Der Wegewart Manfred Blenke hat neuerlich angefragt, wie bzw. bis wann mit einer Wegsanierung von der Alpe Platzis ins Rellstal gerechnet werden kann? Antwort des Bürgermeisters: Bereits im Herbst 2021 wurde der Wanderweg von der ill­ werke vkw AG im Zuge der Erdverkabelung der Freileitung teilweise saniert. Seither bin ich diesen Wanderweg selber zweimal mit meiner Familie begangen. Es handelt sich um einen alpinen Fußweg, im steilen Waldgelände auf der Schattseite, welcher von seinem Zustand her, anderen alpinen Fußwegen entspricht. Markus Pfefferkorn: Ab Mitte September fährt der Wanderbus Rellstal nur noch an den Wo­ chenenden. Gerade zu Schulbeginn haben viele Schulen noch einen Wandertag. Wäre es möglich, dass der Wanderbus außerhalb der offiziellen Fahrzeiten gebucht werden kann? Antwort des Bürgermeisters: Seit der heurigen Saison wird der Wanderbus Rellstal vom Busunternehmen Wachter aus Vandans gefahren. Über das Busunternehmen Wachter kön­ nen direkt auch Sonderfahrten je nach Kapazität gebucht werden. Sonderfahrten im Septem­ ber, Oktober sind unter der Woche sicherlich möglich. Renate Neve: Eine Bürgerin hat mich angesprochen bzw. bei mir angefragt, weshalb es in­ nerhalb der Gemeinde Vandans keine ausgewiesen Fahrradstreifen gebe? Antwort des Bürgermeisters: Bis dato gibt es auf unseren Gemeindestraßen keine ausge­ wiesenen Fahrradstreifen. Auch dies wird ein Thema beim kooperativen Planungsverfahren, das heute beschlossen worden ist, sein. Stefan Köberle: Am kommenden Samstag, 16. Juli 2022 ab 19.00 Uhr, findet ein Dämmer­ schoppen der Harmoniemusik Vandans auf dem Pausenplatz der Volksschule statt. Ich möchte alle Anwesenden recht herzlich zu diesem Dämmerschoppen einladen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: / () Florian Küng, Bgm Eveline Breuß 16/16 20. Sitzung Gemeindevertretung vom 14. Juli 2022 >