20220127_GVE014

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 27. Jänner 2022 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 14. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. An der Sitzung konnte per Video-Konferenz teilgenommen werden. Für alle Teilnehmer, die physisch anwesend sind, gelten die aktuell gültigen Corona-Bestimmungen. Auf Grund der Einladung vom 20. Jänner 2022 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufe­ nen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans": Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits (digital), Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Di Mathias Rinderer (digital), Arno Saxenhammer (digital), Stefan Köberle (digital), Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA (digital), Ferdinand Marent (digital), Helmut-Robert Bitschnau sowie Manuela Konzett, Heinz Scheider und Walter Bitschnau als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann (digital), Armin Wachter (digital), Johannes Neher, Walter Stampfer (digital), Christoph Brunold sowie Angelika Müller als Ersatzfrau; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper (digital); Entschuldigt: Mag. Christian Egele (GFV), Mag. Alexander Döblinger (GFV), Renate Neve (GFV), Manuel Zint (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird auf die Abhaltung einer öffentlichen Fragestunde verzichtet. Um 20.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 14. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen sowie digital über Microsoft Teams Vbgm. Ina Bezlanovits, DI Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Lukas Sturm MBA, Fer­ dinand Marent, Ralf Engelmann, Armin Wachter, Walter Stampfer und Mag. Nadine Kasper, die anwesende Schriftführerin und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschluss­ fähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behand­ lung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Dezember 2021 2. Entscheidung zum Antrag vom 16. Jänner 2020 sowie einem weiteren Schreiben vom 08. November 2021 (abgeänderter Antrag) von Frau Karin Ganahl, Obere Bündtastraße 23, 6773 Vandans, um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 1.839 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freiflä­ che-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“, sowie im Ausmaß von ca. 246 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße “ 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5 Teams der Gemeinde Vandans am 12. Jänner 2022 und Beschlussfassung, dass hinkünftig alle gemeindeeigenen Bauvorhaben (Neubau und Generalsanierungen) nach den Kriterien des Kommunalen Gebäudeausweis (KGA > 900 Punkte) umgesetzt werden 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 19. Jänner 2022 sowie Beschlussfassung der Empfehlungen 5. Beschlussfassung des Arbeitsübereinkommen zwischen der Gemeinde Vandans und der Ortsfeuerwehr Vandans 6. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindegebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes - Ergänzung 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein • • 8. Gesetz über eine Änderung des Starkstromwegegesetzes Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Dezember 2021 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 21. Dezember 2021 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. De­ zember 2021, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2. Entscheidung zum Antrag vom 16. Jänner 2020 sowie einem weiteren Schreiben vom 08. November 2021 (abgeänderter Antrag) von Frau Karin Ganahl, Obere Bündtastraße 23, 6773 Vandans, um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 1.839 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Frei­ fläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“, sowie im Ausmaß von ca. 246 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße“ Beschlussvo rlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig gegen die beantragte Änderung ausgespro­ chen und sich für die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1 von „Frei­ fläche-Freihaltgebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ im Aus­ maß von ca. 1.839 m2 sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche­ Straße“ im Ausmaß 246 m2 ausgesprochen. In der Sitzung am 18. November 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig der Emp­ fehlung des Raumplanungsausschusses angeschlossen und sich für eine Änderung des Flä­ chenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grund­ stück Nr. 1235/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ im Ausmaß von ca. 1.839 m2 sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße “ im Ausmaß von 246 m2 im Entwurf beschlossen. Es wird nun ersucht, die in der Sitzung am 18. November 2021 unter Punkt 6. der Tagesord­ nung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschlie­ ßen. Diese Umwidmung in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ soll mit einer ersichtlich gemachten Befristung festgelegt und einer Folgewidmung in „Freifläche­ Freihaltegebiet“ hinterlegt werden. Beschluss: Antrag vom 16. Jänner 2020: Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 2.002 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“, sowie von ca. 295 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ sowie im Ausmaß von ca. 169 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße“ und einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1239/1 im Ausmaß von ca. 344 m2 von „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1235/1, Nr. 1239/1 und Nr. 1239/2, je GB Vandans, mit insgesamt 9.162 m2 stehen im alleinigen Eigentum von Frau Karin Ganahl und liegen in der Parzelle „Oberbündta“. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1235/1 eine Fläche von 4.662 m2 und das Grundstück Nr. 1239/1 eine Fläche von 3.573 m2 auf. 3/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die Grundstücke Nr. 1235/1 und Nr. 1239/1 als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1235/1 ist mit einem Stallgebäude bebaut. Auf den Grundstücken Nr. 1239/1 und Nr. 1235/1 befindet sich außerdem ein Reitplatz. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die zur Umwidmung beantragten Teilflächen als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1235/1 in das be­ stehende Stallgebäude eine kleine Praxis (Praxis-, Seminarräume und Sanitäranlagen) für ihre Tochter Bettina Büsch einzurichten und für die Landwirtschaft als Ersatz, notwendige Räumlichkeiten westlich anzubauen. Die Liegenschaften werden von der „Oberen Bündta­ straße“ erschlossen. Die gegenständlichen Grundstücke sind sowohl an die Wasserversor­ gungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Ge­ meinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 2.002 m2 von derzeit „Frei­ fläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, sowie von ca. 295 m2 von derzeit „Frei­ fläche-Freihaltegebiet “ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “, sowie im Ausmaß von ca. 169 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße “ und einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1239/1 im Ausmaß von ca. 344 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Dezember 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorlie­ genden Antrag bis zum 10. Jänner 2022 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Bis zum heutigen Tage sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingelangt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass der vorliegende Antrag bereits mit DI Lorenz Schmidt und mit Michael Kaufmann, MSc - Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung - beraten worden sei. Aus Sicht der Amtssachverständige werde die be­ antragte Änderung des Flächenwidmungsplanes kritisch gesehen. Weiters gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass es zwischenzeitlich weitere Gespräche mit der Antragstellerin sowie mit der Tochter gegeben habe. Frau Bettina Ganahl (ehern. Büsch) habe ein Konzept vorge­ legt und plane das bestehende Stallgebäude, welches sich in der Gelben Gefahrenzone be­ findet, umzubauen. Die Sattelkammer, welche sich auch in diesem Teil befindet, soll als sol­ che erhalten bleiben. Das bestehende WC soll am derzeitigen Standort bleiben, allerdings erneuert und eventuell müsse ein zweites WC errichtet werden. Der Futtergang soll neu als Eingangsbereich mit Garderobe und Aufgang zum Seminarraum dienen. Die unteren 2 Pfer­ deboxen sollen hinkünftig zu einem Praxisraum umgebaut werden. Der Heustall oberhalb die­ ser zwei Pferdeboxen sollen ebenfalls zu einem Seminarraum umgebaut werden. Als Ersatz für die wegfallenden landwirtschaftlich genutzten Räumlichkeiten, soll westlich des bestehen­ den Stallgebäudes ein Anbau errichtet werden. Zudem habe es Gespräche mit der Landwirt­ schaftskammer gegeben. Eine konzeptionelle Erarbeitung für ein Green Care Projekt gemein­ sam mit der Landwirtschaftskammer werde derzeit geprüft. Die Grundstücke Nr. 1235/1 und Nr. 1239/1 befinden sich am Siedlungsrand. Die Gemeinde Vandans erarbeitet derzeit mit dem Büro Stadtland, Bregenz, einen Räumlichen Entwick­ lungsplan. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich gegen eine antragsgemäße Erledigung aus und empfehlen der Gemeindevertretung, anstelle einer Widmung in „Bauflä­ che-Wohngebiet“, die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1 von „Frei­ fläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ im Aus­ maß von ca. 1.839 m2 sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche­ Straße“ im Ausmaß von ca. 246 m2. Diese Umwidmung in „Freifläche-Sondergebiet (Land­ 4/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 Wirtschaft und Green Care)“, soll mit einer ersichtlich gemachten Befristung festgelegt und einer Folgewidmung in „Freifläche-Freihaltegebiet “ hinterlegt werden. Johannes Neher hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber, teilgenommen. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren einstimmig für die Änderung des Flächenwidmungsplanes und genehmigen in diesen Zusammenhang die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1 von „Freifläche-Freihaltege­ biet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ im Ausmaß von ca. 1.839 m2 sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße“ im Ausmaß von ca. 246 m2. Die gegenständliche Umwidmung in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ wird mit einer ersichtlich gemachten Befristung festgelegt und der Folgewidmung in „Freifläche-Freihaltegebiet “. 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5 Teams der Gemeinde Vandans am 12. Jän­ ner 2022 und Beschlussfassung, dass hinkünftig alle gemeindeeigenen Bauvorhaben (Neubau und Generalsanierungen) nach den Kriterien des Kommunalen Gebäudeaus­ weis (KGA > 900 Punkte) umgesetzt werden Beschlussvorlage: In der Sitzung am 12. Jänner 2022 hat sich das e5 Team der Gemeinde Vandans mit folgen­ der Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Klima- und Energieleitbild Vandans: Beratung & Umsetzung im Jahr 2022 2. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wird allen Gemeindevertretern noch zugestellt! Kenntnisnahme/Beschluss: Eingangs gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass das Protokoll über diese e5 Team-Sit­ zung allen Gemeindevertretern am 21. Jänner 2022 übermittelt worden sei. Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5 Team, über den Inhalt der Beratungen am 12. Jänner 2022 und somit über die geplan­ ten Umsetzungen der Handlungsfelder des Klima- und Energieleitbildes im Jahr 2022 und in weiterer Folge über die Empfehlung an die Gemeindevertretung. Nach einer ausführlichen Erläuterung durch Herrn Ing. Stefan Steininger MSc werden die Be­ ratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Fassung eines Grundsatzbeschlusses, dass hinkünftig alle gemeindeeigenen Bauvorhaben (Neubau und Generalsanierung) nach den Kriterien des Kommunalen Gebäudeausweis (KGA > 900 Punkte) umgesetzt werden sollen, aus. 5/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 19. Jänner 2022 sowie Beschlussfassung der Empfehlungen Beschlussvorlage: In der Sitzung am 19. Jänner 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Kurzberichte und aktueller Stand im Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule von den jeweiligen Leiterinnen 2. MINT goes Kindi - Beteiligung am MINT-Projekt Spürnasen für den Kindergarten 3. Beratung über die Einbehaltung eines Unkostenbeitrages (Bastelgeld, ...) pro Kind und Halbjahr für Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule 4. Informationen zu den Sommerbetreuungen 2022 5. Beratung über die Nachmittagsöffnungszeiten ab Kindergartenjahr 2022/23 6. Vorstellung Leitstrategie Kinderbetreuung Außermontafon 7. Beratung über die Gemeindeförderung/Kostenbeteiligung fürs JAM für das Jahr 2022 und Folgejahre 8. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wird allen Gemeindevertretern noch zugestellt! Es wird nun ersucht, a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen, und b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung eine Entschei­ dung zu treffen bzw. Beschlüsse zu fassen. Kenntnisnahme/Beschluss: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Vbgm. Ina Bezlanovits, dass das Protokoll über die 4. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 21. Jänner 2022 allen Gemeindevertretern übermittelt worden sei. In weiterer Folge erläutert Vbgm. Ina Bez­ lanovits den Inhalt der Sitzung am 19. Jänner 2022 sowie der ausgearbeiteten Empfehlungen im Detail: Auszug aus dem Protokoll: 1. Kurzbericht und aktueller Stand im Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule von den jeweiligen Leiterinnen a) Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ vertreten durch die Leiterin Petra Matt Mit 21. September 2021 habe die Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ die Räumlich­ keiten in der ehemaligen „galerie ad fontanas“ bezogen. Die Kinder, sowie das Betreu­ ungsteam und die Eltern fühlen sich wohl mit den neuen Gegebenheiten. Derzeit, so die Leiterin werden 33 Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren betreut. 6/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 b) Kindergarten Vandans vertreten durch die Leiterinnen Anna Hutter und Angelina Schmidt In ihrem Bericht führt Anna Hutter als eine der Leiterinnen aus, dass derzeit im Kinder­ garten Vandans 70 Kinder in 4 Gruppen von 12 Betreuerinnen (6 Vollzeit und 6 Teilzeit) betreut werden. Der Kindergarten Vandans habe an 4 Nachmittagen geöffnet. Die Nachmittage am Diens­ tag und Donnerstag mit 12 bzw. 11 Besuchen würden sehr gut angenommen, die Nach­ mittage am Montag und Mittwoch mit 6 bzw. 3 Besuchen seien schwach frequentiert. c) Frau Dir. Evelyn Stoiser als Leiterin der Volksschule Vandans Direktorin Evelyn Stoiser berichtet in ihren Ausführungen, dass die Volksschule Vandans derzeit 108 Kinder in 7 Klassen betreue. Die bisherige Leiterin Frau Michaela Riedl habe das Schulzentrum Montafon verlassen und unterrichte jetzt an der Volksschule Bludenz Mitte. Durch diesen Umstand wurde sie aufgrund ihrer Bewerbung auch zur Leiterin des Schulzentrums Montafon bestellt. Hier würden momentan 38 Kinder in fünf Klassen unterrichtet. In diesem Schulzweig werde es in den nächsten Jahren sicherlich zu wesentlichen Umstellungen kommen. So würden teilweise Vorschüler in den jeweiligen Volksschulen eingebunden. Schüler mit sonderpä­ dagogischem Bedarf würden sicherlich in Vandans weiter unterrichtet, jedoch könne da­ von ausgegangen werden, dass früher oder später, verschiedene Räumlichkeiten, des Schulzentrum Montafon für andere Zwecke genützt werden können. 2 .) MINT goes Kindi - Beteiligung am MINT-Projekt Spürnasen für den Kindergarten Eine Teilnahme am MINT-Projekt Spürnasen oder auch eine andere Art eines MINT-Projektes werde seitens der Pädagoginnen begrüßt und befürwortet. Auf Grund der derzeiti­ gen Umstände ersuchen die Verantwortlichen des Kindergartens aber, diese Beteiligung am MINT-Projekt, um 1 - 2 Jahre zu verschieben. Die Vorsitzende beantragt daher, die Absetzung des TOP 2) von der heutigen Tagesord­ nung und um neuerliche Beratungen im Bedarfsfälle. 3 .) Beratung über die Einbehaltung eines Unkostenbeitrages (Bastelgeld, .. ) pro Kind und Halbjahr für Schnäggahüsle, Kindergarten und Volksschule Einhellig sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Ausschusses, für eine Vertagung des TOP 3 aus, um die notwendigen Fragen abzuklären und die verschiedenen Informa­ tionen einzuholen. 4 .) Informationen zu den Sommerbetreuungen 2022 So ergebe sich folgendes Betreuungsangebot in Vandans: Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle“ vom 25. Juli 2022- 28. August 2022 Kindergarten Vandans und Volksschule vom 01. August 2022 - 04. September 2022 Die Kinderbetreuung im Kindergarten und in der Volkschule solle in diesem Sommer nur mehr an den Vormittagen angeboten werden. 7/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 Das Betreuungsangebot an den Nachmittagen, wurde sehr wenig in Anspruch genom­ men. Da nur 1-5 Kinder anwesend waren, anstatt der notwendigen 7 Kinder, konnten keine Fördermittel lukriert werden. Die Gemeinde Vandans hatte die anfallenden Kosten in voller Höhe zu tragen. Zudem gestalte sich die Organisation und Besorgung des Mit­ tagessens sehr schwierig. Neben dem Betreuungsangebot in Vandans bieten auch die Gemeinden Schruns, Tschagguns, Bartholomäberg und Silbertal eine Kooperationslösung in Tschagguns für Kindergartenkinder an. Die Sommerbetreuung findet dort vom 18. Juli 2022 - 02. Sep­ tember 2022 statt. Das Betreuungsangebot in Tschagguns umfasse 3 Module mit einer Mindestanmeldung von 5 Kindern. Modul 1 Modul 2 Modul3 07:00 - 13:00 Uhr 12:30 + Mittagessen 14:00- 17:30 Uhr Die Preisgestaltung sowie die notwendigen Ausschreibungsunterlagen werden Anfang Februar 2022 bekannt gegeben. Eine direkte Anmeldung eines Kindes in Tschagguns erfolge nur, wenn tatsächlich feststehe, dass das Angebot in Vandans nicht ausreichend sei. Detaillierte Informationen würden diesbezüglich noch veröffentlicht bzw. direkt an die Eltern zugestellt werden. Frau Dir. Stoiser erwähnt abschließend, dass in der Volksschule in Vandans neuerlich in den letzten zwei Ferienwochen die Sommerschule, für Volksschulkinder mit Bedarf, statt­ finde. Sie würde zudem die Installation einer Sommerschule für die Mittelschule für gut und notwendig erachten. 5 .) Beratung über die Nachmittagsöffnungszeiten ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Die Vorsitzende berichtet in ihrer Einleitung, dass der Nachmittagsbesuch im Kindergar­ ten schwanke. So werde der Montag durchschnittlich von 6 Kindern und der Mittwoch von 3 Kindern besucht. Die Personalkostenförderung vom Land Vorarlberg in Höhe von 60% komme aber erst ab 7 Kinder zum Tragen. Dies bedeute, dass die Gemeinde Vandans, sämtliche Kosten allein zu berappen habe. Laut Auskunft der Finanzverwaltung belaufen sich die anfallenden Personalkosten für diese zwei Nachmittage aufca. 11.000, - €/Jahr. Deshalb werde angedacht, dass eine Betreuung unter 7 Kinder pro Nachmittag nicht mehr angeboten werde. Sie vertrete zudem die Auffassung, dass bei künftigen Anmeldungen, eine generelle ver­ bindliche Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung vorgesehen werde, welche nur mehr unter der Voraussetzung bestimmter Umstände abgeändert werden könne. Eine recht­ zeitige Abmeldung vom Mittagessen soll aber weiterhin möglich sein. So habe man die Gewähr, dass eine förderungswürdige Anzahl von Kindern in der Nachmittagsbetreuung anwesend ist. Die Bedarfserhebung für das kommende Kindergartenjahr finde vom 01. Februar bis 14. Februar 2022 statt. Erst nach erfolgter Anmeldung könne gesagt werden, welches Betreuungsausmaß in Vandans angeboten werde. Für Eltern, denen das Ange­ bot in Vandans, berufsbedingt nicht ausreiche, werde versucht, eine passende Lösung in Schruns zu finden. Einhellig schließen sich die Mitglieder des Ausschusses, dem Ansinnen der Vorsitzenden an und empfehlen, nur mehr verbindliche Anmeldungen zur Nachmittagsbetreuung an­ zunehmen. 8/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 6 .) Vorstellung Leitstrategie Kinderbetreuung Aussermontafon Die Gemeinde Bartholomäberg, so die Vorsitzende in ihrer Einleitung, beabsichtige die Errichtung eines Kinderbetreuungszentrums in der Parzelle Gantschier, für Kinder von 0, 5 bis 14 Jahren. Aus diesem Grunde wurde die Firma Integratedconsulting mit der Er­ stellung eines Entwicklungsprojektes beauftragt. In dieses Entwicklungsprojekt werden die Außermontafoner Gemeinden mit eingebunden und haben die Möglichkeit, Mitglieder in das Lenkungsteam und Projektteam zu entsenden. Nach Vorstellung der Präsentation und der Kostenaufteilung, erwähnt die Vorsitzende weiter, dass die Erhebung der Sozi­ aldemographischen Analyse (SBEAG), Teil des Projektes sei. 7 .) Beratung über die Gemeindeförderung/Kostenbeteiligung fürs JAM für das Jahr 2022 und Folgejahre Nach Fragen grundsätzlicher Art, befürworten daher die Mitglieder des Ausschusses ein­ hellig, den Förderbeitrag in Höhe von 19.852, 27 € zu gewähren. Es ergeht daher die Empfehlung an die Gemeindevertretung, den Förderbeitrag für das Jahr 2022 und wei­ tere Beiträge in den Folgejahren zu genehmigen. Nach diesen ausführlichen Informationen durch Vbgm. Ina Bezlanovits erfolgen einige Fra­ gen: Mag. Nadine Kasper weist in ihrer Wortmeldung daraufhin, die Eltern frühzeitig über die An­ gebote zu informieren. Viele Eltern müssten ihren Urlaubsantrag bereits im Jänner abgeben. Zudem sollte eine Reduzierung des Betreuungsangebotes während den Ferien und der Nach­ mittage im neuen KG-Jahr, auch bei geringer Anmeldezahlen, gut überlegt sein. Sie plädiere auch bei geringer Kinderzahl, eine Nachmittagsbetreuung anzubieten. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass die Bedarfserhebungen vom 01. bis 14. Februar 2022 für das neue SJ/KG-Jahr durchgeführt werden, bei diesen auch der Bedarf der Nachmittagsbetreuung abgefragt werde. Für die Ferienbetreuung 2022 werde die Bedarfserhebung montafonweit im selben Zeitraum, und zwar Anfang März erhoben. Sollte der Bedarf in der Gemeinde Vandans zu gering ausfallen, gebe es wie bereits angesprochen, eine Betreuung in den Nachbargemeinden. Ziel müsse sein, dass ein entsprechendes Ange­ bot für die Eltern, und zwar in der Nähe geschaffen werde, ob dies in jeder Gemeinde im gleichen Ausmaß erfolgen müsse, sei letztlich auch eine wirtschaftliche Frage für die jeweili­ gen Gemeinden. Fraglich sei zudem, ob eine Betreuung von 2-3 Kindern, dem Kindeswohl entspreche, oder ob es nicht sinnvoller wäre, in die Nachbargemeinde auszuweichen, wo mehreren Kindern die Möglichkeit geboten werde, miteinander zu spielen. Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass bei der geplanten Wohnanlage der Firma Jäger Bau, Schruns, an der „Schwimmbadkreuzung“ unbedingt geprüft werden soll, ob seitens der Jäger Bau die Bereitschaft bestehe, eine Kindebetreuung (Kindergarten) in einem der geplanten Objekte unterzubringen. Wenn die Firma Jäger Bau ausreichend Räum­ lichkeiten für einen neuen Kindergarten zur Verfügung stelle bzw. diese an die Gemeinde Vandans verkaufe, wäre der Kindergarten-Neubau (Kindercampus) hinfällig und somit spare sich die Gemeinde viel Geld. Der neue Standort liege mitten im Zentrum und biete eine Viel­ zahl von Vorteilen. Ing. Stefan Steininger bringt in seiner Wortmeldung vor, dass er seinem Vorredner nicht zu­ stimmen könne. Der jetzige, zentrale Standort mit Kindergarten, Volksschule, Schulzentrum, 9/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 Spielplatz und eigener Küche habe viele Vorteile. Eine weitere Kinderbetreuungsstätte, und zwar in einer Entfernung von nur 350 Metern an der Schwimmbadkreuzung zu errichten, be­ trachte er für wenig sinnvoll. Wenn es noch einen weiteren Standort benötige, dann dort wo der Großteil der Bevölkerung von Vandans wohne und zwar im Ortsteil Vens. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es wichtig sei, sämtliche Vorschläge zu prüfen und auch nach Alternativen zu suchen. Er vertrete die Meinung, dass mit der Firma Jäger geklärt werden soll, ob die Unterbringung einer Kinderbetreuungseinrich­ tung bei den geplanten Objekten vorstellbar sei oder nicht. Eine weitere Option sei sicherlich auch, wie von Bgm. Florian Küng heute bereits erwähnt worden sei, das Alte Schulgebäude. Wenn in diesem Gebäude verschiedenste Räumlichkeiten frei werden, würden sich auch hier neue Nutzungsmöglichkeiten eröffnen. Bgm. Florian Küng und auch Vbgm. Ina Bezlanovits geben abschließend zu verstehen, dass alle Möglichkeiten und Vorschläge geprüft werden. Des Weiteren sollen die Ergebnisse der Leitstrategie Kinderbetreuung Außermontafon und die landesweiten Entwicklungen bezüglich der Heilpädagogischen Schulzentren abgewartet werden. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren a) mit 23 :1 Stimme für eine Nachmittagsbetreuung im Kindergarten im kommenden Kinder­ gartenjahr 2022/23, erst bei einer verbindlichen Anmeldung von 7 Kindern aus, b) einstimmig für die Ferienbetreuung im Kindergarten sowie an der Volksschule in der Zeit vom 01. August bis 04. September (insgesamt 5 Wochen) in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr aus, c) einstimmig für die Gewährung einer Kostenbeteiligung an das JAM (Jugend Arbeit Mon­ tafon) für das Jahr 2022 aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Gewährung eines Förderbeitrages für das Jahr 2022 in Höhe von Euro 19.852, 27. 5. Beschlussfassung des Arbeitsübereinkommen zwischen der Gemeinde Vandans und der Ortsfeuerwehr Vandans Beschlussvorlage: Gesetzliche Grundlagen in Vorarlberg: Die Feuerpolizeiordnung verlangt von der Gemeinde, dafür zu sorgen, dass in ihrem Wir­ kungsbereich eine oder mehrere Ortsfeuerwehren bereit stehen. Mindeststärke und Min­ destausrüstung wird von der Bezirksverwaltungsbehörde festgelegt. Die Ortsfeuerwehren Vorarlbergs sind keine Vereine, sie haben die Stellung von Körperschaf­ ten des öffentlichen Rechtes und erfüllen die Aufgaben im Auftrag der Gemeinde. Die Feuerwehr ist zur Mithilfe bei der Durchführung feuerpolizeilicher Aufgaben, vor allem zur wirksamen Brandbekämpfung berufen, hat aber auch in öffentlichen Notständen der Gemein­ schaft zu dienen. Der Feuerwehrmann verrichtet seinen Dienst (Feuerwehrdienst) zum Schutze der Allgemein­ heit grundsätzlich unentgeltlich, er hat jedoch Anspruch auf Ersatz eines eventuell entstande­ nen Lohnausfalles, soweit der damit verbundenen Barauslagen und der ohne sein Verschul­ 10/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 den infolge der Dienstleistung an Bekleidung und Schuhen erlittenen Schäden. Der Kosten­ ersatz ist von der Gemeinde zu leisten. Zum Dienst in der Feuerwehr sind nach Bedarf alle in der Gemeinde ständig wohnhaften Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren verpflichtet. Arbeitsübereinkommen zwischen der Gemeinde Vandans und der Ortsfeuerwehr Vandans Folgende Aufgaben und Tätigkeiten die grundsätzlich während der Normalarbeitszeit anfal­ len, werden durch Bedienstete der Gemeinde Vandans durchgeführt: • Jährliche wiederkehrende Überprüfungen von Fahrzeugen und Gerätschaften (§ 57a, TÜV, usw.); • Allgemein dringende Arbeiten (Atemschutzgeräte zum Verband bringen, Atemschutzfla­ schen von der Füllstation holen, Müllentsorgung, usw.); • Wenn notwendig, die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach einem Einsatz; • Zentraleinkauf, Warenannahme und Rechnungskontrolle; • Administrative Arbeiten (Programmierung Schließanlage, Sybos, usw.); • Gemeindebedienstete die als Funktionäre im Kommando der Feuerwehr tätig sind, dür­ fen die Ortsfeuerwehr Vandans bei wichtigen Sitzungen (z. B. JHV Betriebsfeuerwehr Illwerke) und Besprechungen, die während der Normalarbeitszeit stattfinden, vertreten; Die vorerwähnten Aufgaben und Tätigkeiten werden durch die Feuerwehr Vandans mit Be­ dacht in Anspruch genommen und der Bürgermeister wird diese Aufgaben und Tätigkeiten grundsätzlich gewähren. Die Gemeindebediensteten erfüllen diese Aufgaben und Tätigkeiten in Abstimmung mit dem Bürgermeister. Sofern für die betroffenen Gemeindemitarbeiter zur gleichen Zeit keine unaufschiebbaren und wichtige Arbeiten in der Gemeinde anfallen, wer­ den diese Aufgaben und Tätigkeiten schnellstmöglich erledigt. Bezüglich dem Feuerwehrbudget, Instandhaltung von Gebäuden und der Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Gerätschaften wird folgende Vorgehensweise vereinbart: • Das jährliche Budget wird von der Feuerwehr erstellt und einvernehmlich mit dem Finanz­ ausschuss der Gemeinde beschlossen. Das im Voranschlag der Gemeinde Vandans be­ rücksichtige Budget steht im vollen Umfang der veranschlagten Kostenstellen zur Verfü­ gung. • Die von der Ortsfeuerwehr Vandans ausgearbeiteten Konzepte für Fahrzeuge, Gerät­ schaften und Gebäude werden nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertre­ tung in die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Vandans aufgenommen. • Die Gemeinde Vandans sichert die notwendigen Instandhaltungsarbeiten am jetzigen Gerätehausstandort bis zur Realisierung des neuen Sicherheitszentrum zu. In Anerkennung und Würdigung der geleisteten Dienste durch die Mitglieder der Ortsfeuer­ wehr, leistet die Gemeinde Vandans einen jährlichen Beitrag von 2.000, 00 Euro (bisher 1.817, 00 Euro) in die Kameradschaftskasse. Es wird ersucht das vorliegende Arbeitsübereinkommen zwischen der Gemeinde Vandans und der Ortsfeuerwehr Vandans zum Beschluss zu erheben. Beschluss: 11/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss des vorliegenden Arbeitsüberkom­ mens zwischen der Gemeinde Vandans und der Ortsfeuerwehr Vandans aus. 6. Bezeichnung von Verkehrsflächen im Gemeindeqebiet Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 des Vorarlberger Gemeindegesetzes - Ergänzung Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 16. Dezember 2010, Tagesordnungspunkt 2., hat die Gemeindevertretung Vandans gemäß § 15 Abs. 3 und 4 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 des Vorarlberger Gemein­ degesetzes die Bezeichnung von Verkehrsflächen mit Namen erstmalig beschlossen. Eine entsprechende Verordnung ist am 17. Dezember 2010 erlassen worden. Die gegenständliche Verordnung ist in den vergangenen Jahren schon mehrmals „ergänzt“ worden, zuletzt am 25. September 2020. Die neugebildeten Grundstücke (ehemalige gemeindeeigene Grundstücke „Oberbündta") Nr. 1249/11, Nr. 1249/13 und Nr. 1249/14 werden von der „Oberen Bündtastraße“ und in weiterer Folge über eine eigene Zufahrtsstraße erschlossen. Diese neue Weganlage muss mit einem Namen bezeichnet werden, da die Zuweisung einer Hausnummer die Bezeichnung dieser Zufahrtsstraße mit einem Namen voraussetzt. Es wird daher ersucht, diese „Verkehrsfläche“ mit einem Namen zu bezeichnen. Beschluss: Nach einer kurzen Beratung sprechen sich alle Damen und Herren einstimmig für die Bennung der über das Grundstück Nr. 1249/9 führenden Weganlage als „Tannaweg“ aus. 7. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Gesetz über eine Änderung des Starkstromwegegesetzes • Gesetz über eine Änderung des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes Beschlussvorlaqe: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 16. Dezember 2021 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen ge­ stellt werden. Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Frau Mag. Nadine Kasper spre­ chen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 12/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022 08. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > die endgültige Abrechnung in Höhe von rund 160.000, 00 Euro für die Umsiedelung der KKB Schnäggahüsle nun vorliege. Ein besonderer Dank gelte insbesondere GV Peter Scheider, der viel ehrenamtliche Stunden in dieses Projekt investiert habe, Herrn Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, ohne dessen Beziehung mit den verschiedensten Handwerkern es nicht möglich gewesen wäre, die Kleinkinderbetreuung fristgerecht um­ zusiedeln und DI Mathias Rinderer für seine ehrenamtliche Planung. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Die Bevölkerung sollte über die Mitgliedschaft der Österreichischen Berg­ rettung, deren Vorteile und des damit verbundenen Versicherungsschutzes informiert werden. Mit einem geringen Kostenbeitrag erhalte „Jedermann“ einen tollen Versicherungsschutz. Bei einem Bergeeinsatz mit dem Hubschrauber fallen sehr hohe Kosten an, mit denen viele Wan­ derer und/oder Skifahrer nicht rechnen. Anita Kesselbacher: Das Bildungshaus Batschuns bietet unter dem Begriff „Demenz - Tan­ dem“ eine Begleitung und Beratung für Angehörige von Menschen mit Demenz in der Nähe des Wohnortes an. Zu diesem Thema werden wir, der Ausschuss für Soziales, am 18. Mai 2022 einen Vortrag in der Rätikonhalle mit der Referentin Frau Christiane Massimo abhalten. Anita Kesselbacher: Die derzeitige Verkehrssituation in der Seilbahnstraße ist für uns An­ rainer sehr unbefriedigend. Seit der Einbahnregelung hat das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich stark zugenommen. Wir Anrainer wären deshalb dankbar, wenn baldmöglichst eine andere Lösung gefunden wird. Antwort des Bürgermeisters: Die derzeitige Verkehrsregelung ist nur ein Provisorium. Be­ reits im Dezember wäre eigentlich ein Gespräch mit den Anrainern, den Verantwortlichen der illwerke VKW AG sowie der Wildbach- und Lawinenverbauung geplant gewesen, um eine ordentliche Lösung zu finden. Aufgrund der Corona-Situation konnte dieser Termin nicht statt­ finden. Sobald es die Situation wieder zulässt, wird umgehend ein Gesprächstermin fixiert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.00 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: der Ausfertigung: \3 /. Florian Küng, Bgm Eveline Breu 13/13 14. Sitzung Gemeindevertretung vom 27. Jänner 2022