20220421_GVE017

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 21. April 2022 im Sitzungssaal sowie in Form einer Videokonferenz anlässlich der 17. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 14. April 2022 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter (ab 19.55 Uhr, digital), Peter Scheider jun., Stefan Steininger MSc, DI Mathias Rinderer (digital), Arno Saxenhammer (digital), Stefan Köberle (digital), Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Ferdi­ nand Marent (digital), Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau (digital) sowie Manuela Konzett und Heinz Scheider als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhänqiqe Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter (digital), Johannes Neher (digital), Walter Stampfer (digital), Christoph Brunold sowie Günther Fitsch und Stephan Neugebauer als Ersatzpersonen; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Anita Kesselbacher (GFV), Mag. Alexander Döblinger (GFV), Ralf Engel­ mann (AFL) und Manuel Zint (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 17. Sitzung der Gemeindevertretung. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen sowie digital über Microsoft Teams: Mag. Jo­ hannes Wachter (ab 19.55 Uhr), DI Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Ferdinand Marent, Helmut Robert Bitschnau, Armin Wachter, Johannes Neher und Walter Stampfer, die anwesende Schriftführerin und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 24. März 2022 2. Entscheidung zum Ansuchen von Frau Vivien Copony, 6911 Lochau, Auf der Reute 18, auf Erteilung einer Ausnahme vom Teilbebauungsplan Vandans für die Gebiete „Banella“, „Gru­ bes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ gemäß § 35 Abs. 3 Raumpla­ nungsgesetz, hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Traufenhöhe 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Landund Forstwirtschaft incl. Jagd vom 07. April 2022, sowie Beschlussfassung der Verpachtung von Grundstück Nr. 35/3, GB Vandans 4. Anfragebeantwortung gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindegesetz 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein • • 6. Gesetz über den Schutz bei Meldungen von Rechtsverstößen (Hinweisgeberschutzge­ setz-HSCHG) Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung am 24. März 2022 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre ­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 24. März 2022 zu genehmigen. Beschluss: 2/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 Gegen die Verhandlungsschrift über die 16. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24. März 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen­ dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2. Entscheidung zum Ansuchen von Frau Vivien Copony, 6911 Lochau, Auf der Reute 18, auf Erteilung einer Ausnahme vom Teilbebauungsplan Vandans für die Gebiete „Ba­ nella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ gemäß § 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz, hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Traufenhöhe Beschlussvorlaqe: Mit Schreiben vom 31. März 2022 ersucht Frau Vivien Copony um eine Ausnahmebewilligung für den Umbau und Sanierung des Ferienhauses „Banella 244“ auf dem Grundstück Nr. 967/1, GB Vandans, hinsichtlich der Überschreitung der festgelegten Traufenhöhe von 4, 50 m. Frau Copony plant das Objekt behindertengerecht umzubauen. An der Nordwestseite (Tal­ seite) soll das - im Zuge der Errichtung des Objektes aufgeschüttete - Gelände wieder abge­ senkt werden, um eine Zufahrtsmöglichkeit und einen barrierefreien Zugang ins Unterge­ schoss zu schaffen. Das Untergeschoss soll rollstuhlgerecht ausgebaut werden. Als weitere Sanierungs- und Umbaumaßnahme soll das Satteldach 106 cm angehoben wer­ den, um eine bessere nutzbare Raumhöhe im Obergeschoss (Stockbetten) zu erzielen. Durch die Absenkung des Geländes und das Anheben des Daches wird die im Teilbebau­ ungsplan festgelegte maximale Traufenhöhe für das Hauptgebäude von 4, 50 m an dieser Nordwestseite teilweise überschritten und auf einer Länge von ca. 2, 0 m eine Höhe von 6, 75 m erreichen. An den übrigen drei Seiten des Gebäudes wird die zulässige Traufenhöhe ein­ gehalten. Weil die Zulassung dieser Ausnahme eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Baubewilligung ist, ersucht die Bauwerberin um die Erteilung einer Ausnahme­ bewilligung vom Teilbebauungsplan Vandans für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang “ und „Muleriensch“ gern. § 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetzes für die Überschreitung der festgelegten Traufenhöhe für Hauptgebäude von 4, 50 m auf 6, 75 m auf der Nordwestseite des Gebäudes. Gemäß § 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes sind vor Erteilung der Baubewilligung die Nachbarn zu hören. Bis dato sind keine Stellungnahmen eingelangt, allerdings endet die Frist erst am 20. April 2022. Es wird ersucht, zum vorliegenden Ansuchen der Antragstellerin vom 31. März 2022 eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass im gegenständlichen Teilbebau­ ungsplan vom 12. Juli 2018 unter anderem für bestehende und geplante Hauptgebäude eine maximale Traufenhöhe von 4, 50 m über Terrain festgelegt worden sei. Innert der gesetzten Frist seien keine Stellungnahmen von den Nachbarn eingelangt. Frau Vivien Copony beabsichtige auf dem Grundstück Nr. 967/1 den Umbau und die Sanie­ rung des Ferienhauses „Banella 244“. Mit Antrag vom 31. März 2022 ersuche Frau Vivien Copony, auf Grundlage der Pläne vom 31. März 2022, um die Bewilligung einer Ausnahme vom Teilbebauungsplan Vandans für die Gebiete „Banella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, 3/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 „Schandang“ und „Muleriensch“ gemäß § 35 Raumplanungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 IdgF. Die gegenständliche Ausnahmebewilligung wird hinsichtlich der Überschreitung der festge­ legten Traufenhöhe begründet. Die Umbaumaßnahmen würden in erster Linie deshalb erfol­ gen, damit ein barrierefreier Zugang in das Kellergeschoss geschaffen werden könne und im Obergeschoss Schlafmöglichkeiten mit Stockbetten für 6 Personen möglich seien. Das geplante Bauvorhaben weise an der Nordwestseite auf einer Länge von ca. 2 m eine Höhe von 6, 75 m auf und überschreite die festgelegte Traufenhöhe um mehr als 25 %. An den übrigen drei Seiten des Gebäudes werde die zulässige Traufenhöhe eingehalten. Anhand der eingereichten Baupläne und Fotos legt Bgm. Florian Küng die Sanierungs- und Umbau­ maßnahmen der Antragstellerin im Detail dar. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass dieses Ansuchen einge­ hend in seiner Fraktion beraten worden sei. Eine Traufenhöhe von 4, 5 m sei schon sehr hoch und dürfe gerade in einem Maisäßgebiet nicht überschritten werden, weil dadurch die Objekte den „Maisäß-Charakter “ verlieren würden. Aus diesem Grund könne er und seine Fraktion diesem Ansuchen nicht zustimmen. Zudem sei der bestehende Teilbebauungsplan erst im Jahr 2018 überarbeitet worden und auch aus diesem Grund könne einer Ausnahme nicht zugestimmt werden. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie grundsätzlich für Bar­ rierefreiheit sei, trotzdem wolle sie in Erfahrung bringen, weshalb im Erdgeschoss kein barri­ erefreier Zugang geschaffen werden könne bzw. weshalb diese Umbauten in diesem Ausmaß erforderlich seien. Anhand der eingereichten Pläne zeigt Bgm. Florian Küng die geplante Raumaufteilung der einzelnen Stockwerke auf. Im Erdgeschoss sei es nicht möglich, einen zusätzlichen Schlaf­ raum zu schaffen, da die überbaute Fläche im Teilbebauungsplan mit max. 50 m2 festgelegt sei. Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es technisch möglich wäre, einen Treppenlift/Treppensteiger einzubauen und es somit keine Ausnahmegenehmigung be­ nötige. Auch die geplanten Panoramafenster sehe er kritisch. Dieses Gebiet sei als Maisäß­ gebiet ausgewiesen und müsse auch ein solches bleiben. Mit allem Verständnis über die Be­ weggründe der Antragstellerin könne er dieser Ausnahme nicht zustimmen. Bei der Überar­ beitung dieses Teilbebauungsplanes im Jahr 2018 habe man sich intensiv über die Art und Maß der baulichen Nutzung und über die Bebauung auseinandergesetzt. Wenn immer Aus­ nahmen von Verordnungen genehmigt werden, sehe er die Erlassung von Verordnungen für sinnlos an. Mag. Christian Egele äußert in seiner Wortmeldung auch Bedenken zum gegenständlichen Ansuchen. Wenn diese Umbaumaßnahmen nur aus privaten und gesundheitlichen Gründen erfolgen, dann habe er durchaus Verständnis. In den Bauplänen seien drei Badezimmer ein­ gezeichnet und dies sei für ein Ferienhaus für die eigene Familie eher außergewöhnlich. Walter Stampfer bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass der Umfang der Umbau­ maßnahmen eines Ferienhauses und dies in einem Maisäßgebiet zu übertrieben seien. Es gebe sicherlich andere Möglichkeiten, um Barrierefreiheit zu schaffen und ob Raumhöhen von 2, 12 m in einem Maisäßgebäude erforderlich seien, sei auch zu hinterfragen. Diese geplanten Umbaumaßnahmen würden den Maisäßcharakter stark beeinträchtigen. Bgm. Florian Küng gibt abschließend zu verstehen, dass er diese vorgebrachten Einwände verstehe und solche Ausnahmen auch mit Bedacht zu erteilen seien, allerdings habe er Ver­ ständnis für diese barrierefreien Umbaumaßnahmen. Von der Antragstellerin sei der Einbau eines innenliegenden Treppenliftes geprüft worden. Leider sei dies aus Platzgründen nicht möglich. Ein weiterer Punkt sei zudem, dass der gegenständliche Bereich für die Ausnahme­ bewilligung nordwestseitig (Kelleröffnung) liege, vom Güterweg Ganeu nicht einsehbar sei 4/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 und somit ändere sich das Erscheinungsbild bzw. der „Maisäß-Charakter“ für den Betrachter nicht. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren mit 17:7 Stimmen für eine Ausnahme vom Teilbebauungsplan Vandans für die Gebiete „Ba­ nella“, „Grubes“, „Ganeu“, „Valehr“, „Schandang“ und „Muleriensch“ gemäß § 35 Raumpla­ nungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 idgF aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Überschreitung der festgelegten Traufenhöhe von 4, 50 m auf 6, 75 m an der Nordseite gemäß der Einreichpläne vom 31. März 2022. 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd vom 07. April 2022, sowie Beschlussfassung der Neuverpachtung von Grundstück Nr. 35/3, GB Vandans Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 07. April 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Beratung und Empfehlung an die Gemeindevertretung bezüglich der Neuverpachtung Grundstück Nr. 35/3, GB Vandans 2. Bericht Landwirtschaftsförderung 2021 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden. Es wird nun ersucht, a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen, und b) zu der Empfehlung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd bezüglich der Neuverpachtung Grundstück Nr. 35/3, GB Vandans, eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen. Kenntnisnahme/Beschluss: Als Vorsitzender des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd berichtet Bgm. Florian Küng über die in der Sitzung am 07. April 2022 Beratungen bzw. Empfehlung bezüg­ lich der Neuverpachtung des Grundstückes Nr. 35/3, GB Vandans. Nach eingehender Prüfung der vorliegenden Pachtansuchen sei vom Ausschuss die Empfeh­ lung an die Gemeindevertretung ausgesprochen worden, die gemeindeeigene Wiese (Grund­ stück Nr. 35/3) mit einer Fläche von 1, 137 ha an den ortsansässigen Landwirt Bertram Wach­ ter zu verpachten. Als Pachtzins sei eine Summe in Höhe von 150, 00 €/ha und Jahr inkl. MwSt, von den Ausschussmitgliedern vorgeschlagen worden. Der Pachtvertrag soll mit 01. April beginnen und eine jährliche Indexanpassung verankert werden. Bei der Verpachtung soll auf das Gülleverbot im Randbereich zur Pumpstation Zwischenbach und des sich in der Nähe befindlichen öffentlichen Freibades hingewiesen werden. Der neue Pächter soll nach Möglichkeit die Düngung auf Festmist beschränken und dies mit Rücksicht auf den Badebetrieb im angrenzenden öffentlichen Freibad. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die Verpachtung des gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 35/3, GB Vandans, 5/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 an den Landwirt Bertram Wachter zum Pachtzins von 150, 00 Euro/ha und Jahr incl. MwSt, aus. Der Pachtvertrag beginnt am 01. April 2022. Armin Wachter hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Weiters bringt Bgm. Florian Küng die weitere Tagesordnung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis. Ohne Wortmeldungen werden die Beratungen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd vom 07. April 2022 zur Kenntnis genommen. 4. Anfragebeantwortung gemäß § 38 Abs. 4 Gemeindeqesetz Beschlussvorlaqe: § 38 Rechte Abs. 4: In Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde sind die Mitglieder der Gemeindevertretung berechtigt, in den Sitzungen der Gemeindevertretung mündliche oder schriftliche Anfragen an den Bürgermeister und die Mitglieder des Gemeindevorstandes zu richten. Diese Anfragen sind spätestens in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, jedenfalls aber innerhalb von drei Monaten zu beantworten. Erfolgt die Beantwortung im Rah­ men einer Sitzung der Gemeindevertretung, hat dies unter einem eigenen Tagesordnungs­ punkt zu geschehen; ansonsten hat die Beantwortung schriftlich zu ergehen. In der 16. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 24. März 2022 sind an den Bürgermeister zwei schriftliche Anfragen ergangen: Anfrage von Nadine Kasper, Offene Liste Vandans und die Grünen und Markus Pfefferkorn, An frischa Loft Gratis-Arbeit statt Bonuszahlungen? Sehr geehrter Herr Bürgermeister Küng, im vol.live Interview vom 22.03.2022 wurde von einem angeblichen „Kuhhandel zwischen Kindergarten und Gemeinde“ gesprochen. Scheinbar musste das Kindergartenpersonal im Sommer 2021 gratis arbeiten. Younion-Landesvorsitzender Thomas Kelterer betonte, dass es keine „Gratis-Arbeit“ gebe. Was gearbeitet wird, ist auch zu bezahlen. Gerade in Anbetracht der Herausforderungen der letzten 24 Monate und auch der Protest­ kundgebung bzw. der - berechtigten - Forderungen der Pädagog:innen würden wir es als höchst bedenklich erachten, wenn das Personal tatsächlich nicht bezahlt wurde. Kindergartenpädagog:innen leisten einen sehr wichtigen Beitrag in unserer Gesellschaft: sie betreuen und fördern unseren kleinsten Mitbürgerinnen, erfüllen einen gesetzlich verankerten und wichtigen Bildungsauftrag, ermöglichen Eltern - unbeschwert - ihrer Erwerbstätigkeit nach­ zugehen und leisten somit einen unerlässlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gratis - Arbeit stellt mit Sicherheit keine Honorierung dieser wichtigen Tätigkeit dar. Gerade die Gemeinde als Arbeitgeber sollten den Wert der von den Pädagog:innen geleiste­ ten Arbeit erkennen und mit gutem Vorbild vorausgehen. Vor diesem Hintergrund stellen wir gemäß Paragraph 38 des Gemeindegesetzes folgende Anfrage: 6/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 1. Wurde das während der Sommerbetreuung tätige Kindergartenpersonal korrekt bezahlt? 2. Wenn das Kindergartenpersonal bezahlt wurde, wann wurde der Betrag für die Sommer­ betreuung ausbezahlt? 3. Wurden Elternbeiträge für die Sommerbetreuung eingehoben? 4. Kelterer hält fest „Gratis-Arbeit gibt’s nicht, auch im Gemeindedienst nicht“. Corona kann hier - auch rechtlich - nicht als Begründung für „Gratis-Arbeit“ herangezogen werden. Wie begründen Sie - sollte das Personal nicht bezahlt worden sein - die geleistete Gratis­ Arbeit? 5. Wurde für die Sommerbetreuung ein Antrag für Fördergelder an das Land Vorarlberg gestellt? Wenn ja, welche Förderungen wurden in welcher Höhe beantragt und gewährt? 6. Waren alle Kindergartenpädagog:innen mit der Nicht-Bezahlung einverstanden und gibt es hierüber schriftliche Vereinbarungen? 7. Warum wird in Vandans in diesem wichtigen Bereich über Gratis-Arbeit statt Bonuszah­ lungen diskutiert? sowie eine weitere schriftliche Anfrage von Nadine Kasper, Offene Liste Vandans und die Grünen, sind an den Bürgermeister ergangen. Welchen Weg schlägt die Kinderbetreuung in Vandans ein? Sehr geehrter Herr Bürgermeister Küng, in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung haben etliche Eltern ihren Unmut bezüglich der nicht mehr vor Ort stattfindenden Sommerbetreuung geäußert. Ein Bedarf wurde nicht erhoben, die Kommunikation scheint nicht geglückt zu sein. Immer wieder darauf zu verwei­ sen, dass Kinder für die Gemeinde einen Kostenfaktor darstellen, halten wir für den falschen Weg. Auch die Wortmeldung eines Gemeindevertreters „Eltern sollen sich vorher überlegen, ob sie Kinder in die Welt setzen, wenn sie diese dann fremdbetreuen lassen“ (oä), halten wir für durchaus entbehrlich. Das Angebot wurde in den letzten Jahren - teils sehr mühevoll - ausgebaut. Hier gilt unser Dank der Volksschuldirektorin, den Pädagog:innen und den Eltern, die nicht müde werden, den Ausbau einzufordern. Und dennoch sind wir noch nicht am Ziel. Die Kleinkindbetreuung „baut“ seit Jahren auf Ausnahmegenehmigungen; diese nun letzte Genehmigung läuft in zwei Jahren aus. Eine Nachmittagsbetreuung in der Kleinkindbetreuung wurde in all den Jahren nie umgesetzt. Unser Antrag für eine Waldgruppe liegt auf Eis. Gerade in den Sommermonaten halten wir es für sinnvoll, ein Angebot mit altersgemischten Gruppen zu etablieren, da diese die Schwankungen der Betreuungszahlen besser abfedert. Vor diesem Hintergrund stellen wir gemäß Paragraph 38 des Gemeindegesetzes folgende Anfrage: 1. Hat die Gemeinde in den letzten Jahren bei der Landesregierung die Bewilligung eines Kindergartenversuchs beantragt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Er­ gebnis? 2. Ist der Gemeinde der §31 KJH-G bekannt? Wenn ja, warum wird immer wieder - wie in der letzten Sitzung - darauf verwiesen, „man könne Kinder nicht altersgemischt be­ treuen“? 7/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 3. Das Protokoll des Ausschusses „Kinder, Jugend und Bildung“ vom 19.01.2022 wirft fol­ gende Frage auf: a) „Der Bedarf an Kinderbetreuung in Vandans werde vom 01.02. bis 14.02.2022 erho­ ben. " Warum wurde diese Bedarfserhebung nicht im angegebenen Zeitraum durchge­ führt? b) „Die Personalkostenförderung vom Land Vorarlberg in Höhe von 60 % komme erst ab 7 Kindern zum Tragen“. Auf welche Erkenntnis stützt die Vorsitzende Ihre Aussage? Welcher Richtlinie entnimmt die Vorsitzende, dass die Personalkostenförderung des Landes für elementarpädagogische Einrichtungen erst ab sieben Kindern ausbezahlt wird? c) „Deshalb werde angedacht, dass eine Betreuung unter 7 Kinder pro Nachmittag nicht mehr angeboten wird“. Warum soll künftig eine Betreuung unter 7 Kindern pro Nach­ mittag nicht mehr angeboten werden? 4. Wann wird der Antrag „Waldgruppe“ der OLV im Ausschuss behandelt? Wenn kein Be­ darf für eine Behandlung gegeben ist, wie begründet die Vorsitzende dieses Vorgehen? 5. Gedenkt die Gemeinde - wie in der letzten Sitzung angeregt - eine qualitative Befragung zur Sommerbetreuung durchzuführen? Wenn ja, wann, wie und mit welcher Befragungs­ methode wird diese durchgeführt? Die Antworten auf diese Fragen werden von mir in der Sitzung der Gemeindevertretung be­ antwortet. Beantwortung durch Bgm. Florian Küng/Kenntnisnahme: In der 16. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 24. März 2022 wurde von Frau Mag. Nadine Kasper von der „Offene Liste Vandans und die Grünen“ und Markus Pfefferkorn von „An frischa Loft Parteiunabhängige Liste - Vandans“ nachste­ hende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: „Gratis-Arbeit statt Bonuszahlungen?“ Eingangs möchte ich auf den § 113 Abs 2 des Gemeindeangestelltengesetz 2005 verweisen, welche aufgrund der COVID-19-Sammelnovelle des Landes Vorarlberg am 16. März 2020, am 31. Dezember 2020, am 31. Juli 2021 und am 31. Dezember 2021 jeweils in Kraft getreten sind und letztere mit Ablauf des 31. Juli 2022 außer Kraft tritt. §113 Sonderbestimmungen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19: Abs. (2) Ist der Dienstbetrieb aufgrund von Maßnahmen im Sinne des Abs. 1 zur Bekämpfung von COVID-19 für einen mindestens sechs Tage andauernden Zeitraum erheblich einge­ schränkt, kann während dieser Zeit aus wichtigen dienstlichen oder sonst im öffentlichen In­ teresse gelegenen Gründen der Verbrauch von Erholungsurlaub, abweichend von § 35 Abs. 8 im Umfang von höchstens zwei Wochen durch kalendermäßige Festsetzung angeordnet werden, sofern der Gemeindeangestellte dienstfähig ist. Eine solche Anordnung kann nur pro futuro erfolgen. Des Weiteren gibt es eine Anweisung des Gemeindevorstandes (inkl. Gemeindevorstand Markus Pfefferkorn) vom 10. August 2020 an den Bürgermeister, wie zukünftig bei einer Schließung bzw. einem eingeschränkten Betrieb des Kindergartens vorgegangen werden soll, da es rechtlich nicht möglich war, nachträglich eine solche Vereinbarung für die Sommerbe­ treuung 2020 abzuschließen. 8/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 Auszug aus dem Vorstandsprotokoll vom 10. August 2020: Abschließend vertreten die Vorstandsmitglieder die Meinung, dass bei einer neuerlichen Schließung dieser Einrichtungen sofort mit den Mitarbeitern eine Vereinbarung getroffen wer­ den soll, wie diese Fehl- bzw. Minusstunden eingearbeitet werden (zB Ferienbetreuung 2021 ohne zusätzliche Entgeltzahlung) müssen. Zu den einzelnen Punkten: 1. „Wurde das während der Sommerbetreuung tätige Kindergartenpersonal korrekt bezahlt?“ Ja! 2. „Wenn das Kindergartenpersonal bezahlt wurde, wann wurde der Betrag für die Sommerbetreuung ausbezahlt? “ Urlaubsverschiebung gemäß § 113 Abs. 2 GAG! 3. „Wurden Elternbeiträge für die Sommerbetreuung eingehoben?“ Ja. 4. Kelterer hält fest „Gratis-Arbeit gibt’s nicht, auch im Gemeindedienst nicht“. Corona kann hier - auch rechtlich - nicht als Begründung für „Gratis-Arbeit“ her­ angezogen werden. Wie begründen Sie - sollte das Personal nicht bezahlt worden sein - die geleistete Gratis-Arbeit? Herr Thomas Kelterer von der Younion Vorarlberg hat bereits bestätigt, dass es auch in Vandans keine Gratis-Arbeit gegeben hat. 5. „Wurde für die Sommerbetreuung ein Antrag für Fördergelder an das Land Vorarl­ berg gestellt? Wenn ja, welche Förderungen wurden in welcher Höhe beantragt und gewährt?“ Nein! 6. „Waren alle Kindergartenpädagog:innen mit der Nicht-Bezahlung einverstanden und gibt es hierüber schriftliche Vereinbarungen?“ Es wurden alle Dienstnehmerinnen gesetzeskonform bezahlt. Es gibt einen E-Mail-Ver­ kehr zwischen Leitung und Bgm., dass alle Mitarbeiterinnen mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind. Daraufhin wurde der Dienstplan angepasst und den einzelnen Mitar­ beiterinnen angeordnet, wann sie den Urlaub zu konsumieren haben bzw. arbeiten müs­ sen. Für diesen Zeitraum gibt es elektronische Zeiterfassung/Aufzeichnungen. 7. „Warum wird in Vandans in diesem wichtigen Bereich über Gratis-Arbeit statt Bo­ nuszahlungen diskutiert?“ Anscheinend werden die Medien von gewissen Personen falsch informiert. Tatsache ist, dass die Mitarbeiterinnen des Kindergartens 2021 nur eine Woche Arbeitszeitverschie­ bung angeordnet bekommen haben und als Bonus wurde eine Woche Sonderurlaub ge­ währt. Mit Schlagzeilen auf vol.at „Wirbel um Gratisarbeit im Vandanser Kindergarten“, „Kündi­ gung nach kritischer Berichterstattung?“, „Kindergarten Vandans: Pädagogin aus Willkür 9/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 von Bürgermeister gekündigt?' und dem Facebook Posting durch Frau Kasper, wurde das Image der Gemeinde Vandans und des Kindergartens Vandans stark beschädigt. Das mediale Agieren von Gemeindevertreterin und Landtagsabgeordneten Frau Kasper hat die leitenden Pädagoginnen des Kindergartens schwer getroffen. Täglich bemühen sich die Leiterinnen nach turbulenten vergangenen Zeiten den Kindergarten Vandans und dessen Image auf neue Beine zu stellen bzw. zu verbessern. Diese Arbeit wurde durch die falsche Berichterstattung mit Füßen getreten. Wenn - wie Frau Kasper behauptet - ihr die Pädagoginnen am Herzen liegen, dann hätte sie sich vor ihrer medialen Äußerung, beim Bürgermeister oder der Finanzverwaltung Montafon informieren sollen. In der 16. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 24. März 2022 wurde von Frau Mag. Nadine Kasper von der „Offene Liste Vandans und die Grünen“ nachstehende Anfragen an mich gerichtet, zu denen ich wie folgt Stellung nehme: „Welchen Weg schlägt die Kinderbetreuung in Vandans ein?“ 1. „Hat die Gemeinde in den letzten Jahren bei der Landesregierung die Bewilligung eines Kindergartenversuchs beantragt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?“ Nein, da die Voraussetzung für einen Kindergartenversuch - die gemeinsame Betreuung von Kindern unter drei Jahren mit Kindern im Kindergartenalter (3-6 Jahren) - in einer gemeinsamen Einrichtung ist. Ein Beispiel dafür wäre das Kinderhaus in Kennelbach. Ein Kindergartenversuch muss durch das Land bewilligt werden. Dies geschieht nur, wenn örtliche Bedürfnisse vorliegen und der Versuch weder den Bestimmungen des § 11 KG-G, noch anderen öffentlichen Interessen widerspricht. Einem solchen Antrag ist eine Beschreibung des Kindergartenversuches anzuschließen. In der Beschreibung sind der Inhalt des beantragten Versuches und die erforderlichen Abweichungen von den für die Kindergartenarbeit sonst geltenden Regelungen (pädagogisches Kindergartenkonzept) eingehend darzulegen. Aufgrund des enormen Verwaltungsaufwand und der Tatsache, dass das Kindergarten­ personal in den Sommerferien freiwillig arbeitet, werden solche Versuche grundsätzlich nur bei einem ganzjährigen Betrieb angewendet. 2. „Ist der Gemeinde der § 31 KJH-G bekannt? Wenn ja, warum wird immer wieder wie in der letzten Sitzung - darauf verwiesen, man könne Kinder nicht altersge­ mischt betreuen?“ Kinder- und Jugendhilfegesetz Vorarlberg § 31 Kinderbetreuungseinrichtungen: (1 ) Der Betrieb von Einrichtungen, die Kinder unter 14 Jahren regelmäßig und gegen Entgelt betreuen, ist der Landesregierung spätestens drei Monate vor Aufnahme des täglichen Betriebs anzuzeigen. (2 ) Von der Anzeigepflicht nach Abs. 1 ausgenommen ist die Kinderbetreuung im Rah­ men des Betriebs folgender Einrichtungen: b) Kindergärten c) Schulen einschließlich des Betreuungsteils an ganztägigen Schulen 10/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 Der Kindergarten und die Schulen sind von der Anzeigepflicht ausgenommen, da die Kin­ derbetreuung bzw. die Einrichtung im Kindergartengesetz, im Bildungsinvestitionsgesetz, im Schulerhaltungsgesetz usw. geregelt ist. In diesem Sommer findet zum ersten Mal eine MINT-Ferienerlebniswoche statt. Diese wird durch die Wirtschaft Montafon bzw. MINT-Projektkoordinatorin für Montafon, Julia Sonderegger in Zusammenarbeit mit Montafoner Betrieben organisiert. Diese Ferienbe­ treuung ist gemäß § 31 KJH-G anzuzeigen. 3. „Das Protokoll des Ausschusses Kinder, Jugend und Bildung vom 19.01.2022 wirft folgende Frage auf: a) „Der Bedarf an Kinderbetreuung in Vandans werde vom 01.02. bis 14.02.2022 erhoben.“ Warum wurde diese Bedarfserhebung nicht im angegebenen Zeit­ raum durchgeführt? “ Im Spätherbst 2020 haben sich die Montafoner Bürgermeister mit Vertreterinnen der Kleinkindbetreuungseinrichtung EKIZ und Kinderwerkstättli sowie der Kindergartenkoor­ dinatorin auf einheitliche Anmeldezeiträume geeinigt. Die Anmeldungen für das neue Kin­ dergarten- und Kleinkindbetreuungsjahr finden jeweils in den ersten zwei Wochen im Februar statt. Der Anmeldezeitraum für die Ferienbetreuung im Kindergarten wird ein­ heitlich mit der Ferienbetreuung der Volksschulkinder durch die Kinderbetreuung Vorarl­ berg gGmbH im März und der ersten Aprilwoche ausgeschrieben. Über die zeitgleiche Anmeldung wurde in der Sitzung des Ausschusses Kinder, Jugend und Bildung am 12. Jänner 2021, berichtet. In der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 19. Jänner 2022, wurde in der Diskussion, die einzelnen Tagesordnungspunkte miteinander (Tagesord­ nungspunkt 4 und 5) vermischt, daher wurde diese Wortmeldung unter Tagesordnungs­ punkt 4 anstatt unter Tagesordnungspunkt 5 protokolliert. Mit dieser Wortmeldung war gemeint, dass die Anmeldung für das neue Kindergarten- und Kleinkindbetreuungsjahr vom 01.02. bis zum 14.02.2022 stattfindet und im Zuge der Anmeldung werde der Bedarf für eine Nachmittagsbetreuung im Kindergarten erhoben. Da die Berichtigung des Proto­ kolls immer erst in der nächsten Sitzung des Ausschusses stattfindet, konnte dies noch nicht berichtigt werden. Seit einiger Zeit wird die Anmeldung und die Bedarfserhebung im gleichen Durchgang erledigt (siehe z. B. Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH). b) „Die Personalkostenförderung vom Land Vorarlberg in Höhe von 60 % komme erst ab 7 Kindern zum Tragen. Auf welche Erkenntnis stützt die Vorsitzende ihre Aussage? Welcher Richtlinie entnimmt die Vorsitzende, dass die Perso­ nalkostenförderung des Landes für elementarpädagogische Einrichtungen erst ab sieben Kindern ausbezahlt wird?“ In der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur Förderung von Schülerbetreuun­ gen ist in § 6 Abs. d) geregelt, dass die Personalkostenförderung in Höhe von 60 % erst ab 7 Kindern zum Tragen kommt. Diese Richtlinie ist für die Ferienbetreuung bzw. der außerschulischen Betreuung von Volksschulkindern anzuwenden. Für den Kindergarten gelten andere gesetzliche Regelungen. c) „Deshalb werde angedacht, dass eine Betreuung unter 7 Kinder pro Nachmit­ tag nicht mehr angeboten wird. Warum soll künftig eine Betreuung unter 7 Kin­ dern pro Nachmittag nicht mehr angeboten werden?“ Als Grund die Personalkostenförderung anzuführen, war nicht richtig, sondern die Be­ gründung einer einheitlichen Handhabung im Kindergarten und an der Volksschule wäre 11 /14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 anzuführen gewesen. Grundsätzlich kann eine Gemeinde selbstständig festlegen ab wel­ cher Kinderzahl eine Nachmittagsbetreuung angeboten werden soll. 4. „Wann wird der Antrag „Waldgruppe“ der OLV im Ausschuss behandelt? Wenn kein Bedarf für eine Behandlung gegeben ist, wie begründet die Vorsitzende dieses Vorgehen?“ In der nächsten Ausschusssitzung wird der Antrag „Waldgruppe“ der OLV und das von ihnen ausgearbeitete Projekt bzw. Konzept behandelt. 5. „Gedenkt die Gemeinde - wie in der letzten Sitzung angeregt - eine qualitative Be­ fragung zur Sommerbetreuung durchzuführen? Wenn ja, wann, wie und mit wel­ cher Befragungsmethode wird diese durchgeführt?“ Ja, für die Sommerbetreuung 2023 soll Ende Dezember - Anfang Jänner eine Befragung zur Sommerbetreuung durchgeführt werden. Folgende Befragungsmethoden gibt es in der Marktforschung: • • • • persönliche Befragung telefonische Befragung Papier-Bleistift-Befragung online Befragung Die Befragung wird mit der Methode der Papier-Bleistift-Befragung durchgeführt. Mag. Nadine Kasper bringt nach dieser Anfragebeantwortung durch Bgm. Florian Küng zum Ausdruck, dass viele altersgemischte Betreuungsformen möglich wären. Weiters seien die bisher durchgeführten Bedarfserhebungen alles andere als qualitativ aussagekräftige Erhe­ bungen. Eine qualitativ hochwertige Bedarfserhebung müsse ihrer Meinung nach mehr Inhalt haben. Sie sei gerne bereit, eine solche Bedarfserhebung bis zur nächsten Ausschusssitzung (Kinder, Jugend und Bildung) vorzubereiten. Nachdem keine Fragen gestellt werden, werden die beiden Anfragebeantwortungen von Bgm. Florian Küng von den Damen und Herren der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. 5. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Gesetz über den Schutz bei Meldungen von Rechtsverstößen (Hinweisgeber­ schutzgesetz - HSchG) • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Beschlussvorlaqe: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 06. April 2022 für nicht dringlich erklärt. Sie unter­ liegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt wer­ den. 12/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Frau Mag. Nadine Kasper spre­ chen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 6. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > am 17. April 2022 von der Harmoniemusik Vandans ein tolles Osterkonzert in der Rä­ tikonhalle stattgefunden habe. Er spreche der Harmoniemusik Vandans ein Kompliment aus und wolle sich bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken. > bei der heurigen Flurreinigung ca. 150 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen haben. Auch diesen Helfern wolle er einen herzlichen Dank aussprechen. Auf die gemeinsame Jause/Zusammensitzen im Anschluss an die Flurreinigung habe man coronabedingt ver­ zichtet. > morgen Nachmittag eine gemeinsame Begehung im Rellstal (Sonnenseite) im Beisein von Waldaufseher Josef Battlogg stattfinde, bei der die Wild- und Waldproblematik auf­ gezeigt werde. An die Mitglieder der Gemeindevertreter sowie des Ausschusses für Land­ wirtschaft sei diesbezüglich eine Einladung ergangen. Er wolle nochmals daran erinnern, dass jede/jeder Interessierte recht herzlich zu dieser Begehung eingeladen sei. > am 02. Mai 2022 Magdalena Rohrer, als neue Mitarbeiterin in der Gemeindekasse, ihren Dienst bei der Gemeinde Vandans antreten werde. Mit 31. Mai 2022 werde die Dienst­ nehmerin Monika Scheider, nach 7 Jahren Dienst bei der Gemeinde Vandans, in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. > zwischenzeitlich eine Zusatzvereinbarung zum 9. mittelfristigen Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG abgeschlossen worden sei. In dieser Zusatzvereinbarung zwischen den Montafoner Bürgermeistern auf Standesebene und der Montafonerbahn AG seien die Investitionen priorisiert, das Gesamtkonzept der Bahnverlängerung und weitere The­ men festgeschrieben worden. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Ina Bezlanovits: Vom Land Vorarlberg ist eine Broschüre mit dem Titel „Wissenswer­ tes zur Pensionsvorsorge“ veröffentlicht worden. In dieser Broschüre sind wichtige Informati­ onen und Tipps für Frauen. Wir haben einige Exemplare aufliegen, die gerne mitgenommen werden können. Heinz Scheider: Am 30. April 2022 findet um 20.00 Uhr das Theaterstück „Blütenträume“, eine Produktion des Theater Karussell, statt. Im Namen des Veranstaltungsteam lade ich alle Gemeindevertreter recht herzlich zu diesem Abend in die Rätikonhalle ein. Leider ist der Vor­ verkauf sehr schwach angelaufen. Wir wären dankbar, wenn eurerseits noch Werbung ge­ macht würde. 13/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022 Renate Neve: Ich kenne das Theater Karussell und auch dieses Theaterstück persönlich und kann es nur wärmstens empfehlen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen bzw. digitalen Teilnahme sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit C der Ausfertigung: \\ ■ -—Solo Der Vorsitzende: / u Eveline Breuß Florian Küng, Bgm. 14/14 17. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. April 2022