20221220_GVE022

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 24. November 2022 im Sitzungssaal anlässlich der 22. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. November 2022 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einbe­ rufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Peter Scheider jun., Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer (bis 21.45 Uhr), Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Manfred Ammann, Heinz Scheider, Walter Bitschnau und Paul Schoder als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold so­ wie Günther Fitsch und Stephan Neugebauer als Ersatzpersonen; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Mag. Christian Egele (GFV), Mag. Johannes Wachter (GFV), Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Ralf Engelmann (AFL) und Ma­ nuel Zint (AFL); Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 22. Sitzung der Gemeindevertretung. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 22. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die anwesende Schriftführerin sowie die zahl­ reichen Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsit­ zenden den Tagesordnungspunkt 11. auf TOP 4. vorzuziehen, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung am 15. September 2022 2. Michael Tinkhauser und Oliver Christof vom Gemeindeverband Vorarlberg werden über das neue Gesetz über die Bildung und Betreuung von Kindern in Vorarlberg, sowie über den Prozess Kinderbetreuung im Außermontafon, informieren 3. Antrag von der Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 25. Oktober 2022, gemäß § 41 Abs. 2 Vorarlberger Gemeindegesetz - Kinderbetreuung in der Gemeinde Vandans. Wie geht es weiter? 4. Kenntnisnahme des Abschlussberichtes des Landesvolksanwalt für Vorarlberg - Miss­ standsfeststellung; mangelhaftes Umwidmungsverfahren und Erteilung einer aufsichtsbe­ hördlichen Genehmigung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen 5. Ergänzungswahlen in den Ausschuss für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) auf Antrag der Fraktion „an frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“ vom 10. Oktober 2022 6. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 23. August 2022, ge­ mäß § 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz 7. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) der Gemeinde Vandans vom 10. Oktober 2022 8. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Vandans vom 13. Oktober 2022 9. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2023 10. Beschlussfassung über die Gewährung von Förderbeiträgen bzw. Finanzierungsbeiträgen an das JAM (Jugend Arbeit Montafon) 11. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 03. November 2022, um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2022 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein • Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern - Sammelgesetz • Gesetz über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes • Gesetz über eine Änderung des Sportgesetzes • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung 13. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung am 15. September 2022 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. 2/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 15. September 2022 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 21. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Sep­ tember 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2. Michael Tinkhauser und Oliver Christof vom Gemeindeverband Vorarlberg werden über das neue Gesetz über die Bildung und Betreuung von Kindern in Vorarlberg, sowie über den Prozess Kinderbetreuung im Außermontafon, informieren Beschlussvorlage: Der Vorarlberger Landtag hat am 05. Oktober 2022 das Gesetz über eine Änderung des Ge­ setzes über die Bildung und Betreuung von Kindern beschlossen. Grundsätze des Gesetzes: 1. Angebotsvielfalt; Breites und vielfältiges Angebot durch private und öffentliche Rechts­ träger (z.B. Angebotsplanung, Versorgungsauftrag) 2. Diskriminierungsfreier Zugang; Allgemeine und nichtdiskriminierende Zugänglichkeit 3. Freiwilligkeit; Besuch ist freiwillig (Ausnahme: Besuchspflicht) 4. Qualität; Bildung und Betreuungsarbeit soll wissenschaftlich fundiert sein, pädagogi­ sches Konzept 5. Professionalität; Bildung und Betreuung durch pädagogische Fachkräfte und Assistenz­ kräfte, spezifisch ausgebildete Assistenzkräfte für besondere Betreuungssituationen, Fortbildung 6. Individualität; Individuelle Unterstützung (z. B. Betreuung in Gruppen, Erhebung des Entwicklungs- bzw. Sprachstandes und daraus abgeleitete Fördermaßnahmen) 7. Inklusion; Gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne erhöhtem Förderbedarf 8. Kooperation; Bildung und Betreuung in Zusammenarbeit zwischen Betreuungsperso­ nen, Rechtsträger, Erziehungsberechtigten und Kindern 3/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 Die Gemeinde Vandans hat sich im Februar 2022 dazu entschlossen, sich an der Entwicklung einer Leitstrategie (langfristiges Zukunftsbild) für die Kinderbildungs- und Betreuungsange ­ bote im Außermontafon zu beteiligen. Ziel dieses Entwicklungsprojektes von der Integrated Consulting Group (ICG) ist die gemeindeübergreifende Organisation der Kinderbetreuungs­ angebote für 0, 5 bis 14-jährige Kinder von den Gemeinden Bartholomäberg, Schruns, Silber­ tal, St. Anton iM, Tschagguns und Vandans. In einem aufwendigen Prozess wurde der IstStand und der rechtliche Rahmen erhoben, das Zukunftsbild bzw. Entwicklungskonzept erar­ beitet, sowie der weitere Fahrplan ausgearbeitet. Michael Tinkhauser und Oliver Christof vom Gemeindeverband Vorarlberg werden über das neue Gesetz über die Bildung und Betreuung von Kindern in Vorarlberg, den Prozess Kinder­ betreuung im Außermontafon und die einheitliche Bedarfsabfrage informieren. Kenntnisnahme: Bgm. Florian Küng begrüßt zu diesen Tagesordnungspunkt Herrn Michael Tinkhauser und Herrn Oliver Christof vom Gemeindeverband Vorarlberg, dankt den beiden Herren für ihr Kommen und die Bereitschaft über das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz und in weiterer Folge über den laufenden Prozess Kinderbetreuung im Außermontafon persönlich zu informieren und übergibt sodann das Wort an die Vertreter des Gemeindeverbandes Vor­ arlberg. Michael Tinkhauser und Oliver Christof bedanken sich in der Folge für die Einladung und der Möglichkeit die anwesenden Damen und Herren über die Herausforderungen zu informieren aber auch Lösungsansätze für die Gemeinden, heute präsentieren zu können. Anhand einer Power-Point-Präsentation informieren die beiden Herren abwechslungsweise im Detail über die Herausforderungen der Kinderbetreuung, über das Regierungsprogramm, den Versorgungsauftrag und über das benötigte Personal, das wohl die größte Herausforde­ rung darstellen werde. Das neue Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz definiere einen weitgehenden Versor­ gungsauftrag ab einem Kind, mit längeren Betreuungszeiten in vielen Altersstufen und gerin­ gere Schließzeiten in den Ferien (max. 4 Wochen pro Jahr). Der Versorgungsauftrag soll über mehrere Jahre in verschiedenen Altersstufen umgesetzt werden. Nicht jede Gemeinde könne dieses zukünftig verpflichtende Angebot alleine erfüllen, daher soll/müsse die Umsetzung die­ ses Versorgungsauftrages gemeinsam in Kooperationen erfolgen. Weiters informieren Oliver Christof und Michael Tinkhauser über die Zielsetzungen aus dem Regierungsprogramm, legen die Begriffe und die Eckpunkte des Kinderbildungs- und -betreu­ ungsgesetz ausführlich dar, informieren über die schrittweise Umsetzung des Versorgungs­ auftrages, geben Einblick in die Gesetzeslage sowie über die Personalsituation, die gesetzli­ chen Vorgaben für die fachliche Befähigung als pädagogische Fachkraft. Nach diesen umfangreichen Informationen werden eine Vielzahl von Fragen an die Vertreter des Gemeindeverbandes gestellt und von diesen beantwortet. Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass sich die Gemeinde Vandans seit Februar 2022 an der Entwicklung einer Leitstrategie für die Kinderbildungs- und Betreuungsangebote im Au­ ßermontafon beteilige. Wie bereits am heutigen Abend mehrmals angesprochen worden sei, könne nicht jede Gemeinde hinkünftig dieses verpflichtende Angebot alleine erfüllen. Oliver Christof gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass jede Gemeinde ein Basisangebot anbieten müsse. Das derzeit laufende Entwicklungskonzept Montafon habe das Ziel, gemein­ deübergreifende Organisationen, Kinderbetreuungsangebote für 0, 5 - 14-jährige Kinder in den Gemeinden Bartholomäberg, Schruns, Silbertal, St. Anton, Tschagguns und Vandans zu 4/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 schaffen, mit optionaler Erweiterbarkeit auf weitere Gemeinde des Montafons. Oberste Prio­ rität habe dabei, dass ein regionales Angebot für die Eltern geschaffen werde, bei dem es den Eltern selbst überlassen sei, in welcher Einrichtung ihr Kind, ihre Kinder betreut werden. Die neuen rechtlichen Rahmenbedingen auf Landesebene zur Kinderbildung und -betreuung so­ wie zur Schülerbetreuung gebe es dabei zu berücksichtigen. In diesem Entwicklungskonzept seien auch die besonderen Nutzeneffekte herauszuarbeiten, die durch gemeindeübergrei­ fende Kooperationen entstehen. Das Montafon habe bereits sehr gute Erfahrungen bei Ko­ operationen, auch in der (Klein-)Kinder- und Schülerbetreuung. Die Umsetzung dieses Ver­ sorgungsauftrages könne nur gemeinsam erfolgen. Ziel müsse ein Modell für alle Montafoner Gemeinden sein. Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur bedankt sich Bgm. Florian Küng bei Herrn Oliver Christof und Herrn Michael Tinkhauser für diese umfangreiche Präsentation und den Informationen. 3. Antrag von der Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“ vom 25. Oktober 2022, gemäß § 41 Abs. 2 Vorarlberger Gemeindegesetz - Kinderbetreuung in der Gemeinde Vandans. Wie geht es weiter? Beschlussvorlage: Gemäß §41 Abs. 2 ist der Bürgermeister verpflichtet, einen in den Wirkungsbereich der Ge­ meindevertretung fallenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertre­ tungssitzung aufzunehmen, wenn dies von mindestens zwei Gemeindevertretern spätestens sieben Tage vor der Sitzung schriftlich verlangt wird. Sonntage oder Feiertage sind in die Frist nicht einzurechnen. Am 25. Oktober 2022 wurde von der Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“ beantragt, folgenden Gegenstand in die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung aufzunehmen: Kinderbetreuung in der Gemeinde Vandans. Wie geht es weiter? Unterzeichnet wurde der Antrag von den Gemeindevertretern Mag. Nadine Kasper und Mar­ kus Pfefferkorn. Beschluss/Kenntnisnahme: Auf Wunsch des Bürgermeisters, bleiben die beiden Vertreter des Gemeindeverbandes zu diesem Tagesordnungspunkt noch anwesend, um eventuelle Fragen der Eltern direkt zu be­ antworten. In weiterer Folge ersucht der Vorsitzende nun Frau Mag. Nadine Kasper ihren Antrag persön­ lich zu erläutern. Mag. Nadine Kasper bedankt sich eingangs bei Bgm. Florian Küng, dass heute auch die El­ tern - als Experten - zu Wort kommen dürfen, um ihre Bedürfnisse persönlich darzulegen. Einen weiteren Dank spricht Mag. Nadine Kasper an die vielen anwesenden Eltern aus. Vorab möchte Mag. Nadine Kasper darlegen, weshalb das Thema Kinderbetreuung, Ausbau und ganztägige Betreuungsformen so wichtig sei, dazu wolle sie einige Eckpunkte ausführen: • • • In Vorarlberg arbeiten Frauen - im Vergleich zu Männern - 81 Tage im Jahr gratis; 17 % der Frauen über 65 Jahren sind armutsgefährdet; jedes 5. Kind in Österreich ist armutsgefährdet; 5/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 • • • 40 % der Sozialhilfeempfänger sind Kinder; Vorarlberg hat die zweit höchste Armutsgefährdungsquote; Die Armutsspirale zieht sich über fünf Generationen; Alle diese Fakten und noch weitere, so Frau Mag. Nadine Kasper, hänge stark vom Kinder­ betreuungsangebot ab. Wenn das Kinderbetreuungsangebot fehle, gebe es für Frauen oft­ mals nicht die Möglichkeit Vollzeit oder im gewünschten Beschäftigungsausmaß einer Arbeit nachzugehen. Ganztägige Kinderbetreuungseinrichtungen sollten das ganze Jahr über geöff­ net sein, damit die Eltern jederzeit die Möglichkeit haben, einen Beruf auszuüben. Sie wolle nun aber das Wort an die vielen Mütter und Väter übergeben, um über ihre Erfah­ rung und Bedürfnisse zu berichten. In ihrem Aussagen geben die Eltern zu verstehen, dass eine Ausweitung des Betreuungsan­ gebotes in mehrerlei Hinsicht wichtig sei. Die angesprochene Wahlmöglichkeit in den ver­ schiedenen Betreuungseinrichtungen wird begrüßt. Nach unterschiedlichsten Wortmeldun­ gen der Eltern und Beantwortung einiger Fragen wird der Antrag von Frau Mag. Nadine Kas­ per zur Kenntnis genommen. Wie bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt beraten worden sei, soll nach Kooperations­ lösungen gesucht und das Entwicklungskonzept Kinderbetreuung Außermontafon weiterhin verfolgt werden. Nachdem keine weiteren Fragen an die beiden Vertreter des Gemeindeverband Vorarlberg gestellt werden, bedankt sich Bgm. Florian Küng nochmals bei Herrn Michael Tinkhauser so­ wie Herrn Oliver Christof für ihr Kommen verabschiedet die beiden Herren und wünscht ein gutes Nachhausekommen. 4. Kenntnisnahme des Abschlussberichtes des Landesvolksanwalt für Vorarlberg - Miss­ standsfeststellung; mangelhaftes Umwidmungsverfahren und Erteilung einer auf­ sichtsbehördlichen Genehmigung entgegen den gesetzlichen Bestimmungen Beschlussvorlage: Die Erbengemeinschaft nach Ernst Moosbrugger, vertreten durch Frau Doris Igl, hat sich an den Landesvolksanwalt für Vorarlberg gewandt. Es wurde insbesondere vorgebracht, dass trotz des seit langem zurückliegenden Widmungsbeschlusses der Gemeinde Vandans bis dato keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorliegt. Es wird vermutet, dass eine Untätig­ keit der Gemeinde Vandans bzw. des Bürgermeisters Ursache dieser Verzögerung ist. Mit Schreiben vom 01. August 2022 (eingelangt am 04. Oktober 2022) wurde der Abschluss­ bericht des Landesvolksanwalt für Vorarlberg hierüber übermittelt. Den hierüber verfassten Abschlussbericht mit der Aktenzahl: LVAV-10/AuBe/2022-184/202214, wird den Mitgliedern der Gemeindevertretung mit der Einladung zur Sitzung übermittelt. Es wird ersucht, den Abschlussbericht des Landesvolksanwaltes für Vorarlberg vom 01. Au­ gust 2022 zur Kenntnis zu nehmen und die Empfehlungen umzusetzen. Kenntnisnahme: Bgm. Florian Küng begrüßt den anwesenden Mag. Mathias Wegscheider von der Landes­ volksanwaltschaft für Vorarlberg und dankt diesem für sein Kommen. Weiters berichtet der 6/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 Vorsitzende, dass er Herr Mag. Wegscheider gebeten habe, an der heutigen Sitzung teilzu­ nehmen, um der Gemeindevertretung den Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen. Den Bericht selber, sei den Mitgliedern der Gemeindevertretung bereits übermittelt worden. Auch Ersuchen des Bürgermeisters, erläutert Herr Mag. Wegscheider den vorliegenden Ab­ schlussbericht im Detail. Nach einer rund 40-minütigen Darbietung und Beantwortung einiger Fragen durch den Ver­ treter der Volksanwaltschaft Vorarlberg, wird der Abschlussbericht von der Gemeindevertre­ tung Vandans zur Kenntnis genommen und die Empfehlungen für künftige Widmungen (Än­ derungen des Flächenwidmungsplanes) sollen zur Umsetzung gelangen. 5. Ergänzungswahlen in den Ausschuss für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) auf Antrag der Fraktion „an frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“ vom 10. Oktober 2022 Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 ersucht Markus Pfefferkorn von der Fraktion „an frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“, in der nächsten Gemeindevertretungssitzung, ein neues Ersatzmitglied in den Ausschuss für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) zu wählen. Armin Wachter wird als neues Ersatzmitglied, anstelle von Patrick Schapler namhaft gemacht. Begründet wird der Antrag damit, dass Patrick Schapler aufgrund eines Wohnsitzwechsels in eine andere Gemeinde, seine politischen Agenden niederlegt. Es wird ersucht, dieser beantragten personellen Änderung im Ausschuss für Bau zuzustim­ men. Beschluss: Ohne weitere Wortmeldungen wird der Änderung bzw. der Nominierungen von Armin Wachter als neues Ersatzmitglied der Fraktion „An frischa Loft“ in den Ausschuss für Bau, einstimmig zugestimmt. 6. Stellungnahme zum Bericht des Prüfungsausschusses, Prüfung am 23. August 2022, gemäß § 52 Abs. 4 Vorarlberger Gemeindegesetz Beschlussvorlaqe: Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 23. August 2022 gemäß § 52 Ge­ meindegesetz eine Prüfung der Gebarung bzw. des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2021 vorgenommen. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden, Mag. Nadine Kasper, persön­ lich am 11. Oktober 2022 an den Bürgermeister Florian Küng übergeben. Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 11. No­ vember 2022 gemäß § 52 Abs. 4 GG Stellung genommen. Kenntnisnahme: 7/13 22 Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeinde­ vertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 17. November 2022 schriftlich ergan­ gen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet. Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesordnung zugrunde gelegen: 1. Überprüfung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2021 2. Berichte und Allfälliges Nachdem keine Frage und keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erar­ beitete Stellungnahme ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 7. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau (incl. Straßen. Wasser und Abwasser) der Gemeinde Vandans vom 10. Oktober 2022 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 10. Oktober 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) mit folgender Tagesordnung ausei­ nandergesetzt: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bau vom 01. August 2022 2. Bericht über die Sanierungen bzw. Trockenlegung „Haus 1“ im Bildungscampus Vandans sowie Errichtung eines Fahrradabstellplatzes und einer Verstaumöglichkeit für diverse Spielgeräte 3. Sanierungsmaßnahmen beim ehemaligen „Wohnhaus Lorünser“, Rätikonstraße 42 4. Erneuerung des Wasserleitsystems (EDV-Steuerungstechnik der Wasserversorgungs­ anlage) beim Bauhof 5. Errichtung von Begrenzungssäulen in der „Untere Bündtastraße“ 6. Beratung über eine Anfrage bezüglich Asphaltierung eines Teilstückes der „Josef-Hen­ rich-Straße “ 7. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern bereits zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng hin, bringt der Vorsitzende des Bauausschusses, näm­ lich Peter Scheider jun., die am 10. Oktober 2022 festgelegte Tagesordnung und die Bera­ tungen und Empfehlungen zur Kenntnis. Ohne weitere Wortmeldungen und Einwände werden die Beratungen und Entscheidungen des Ausschusses für Bau vom 10. Oktober 2022 von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. 8/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24 November 2022 8. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Finanzen der Gemeinde Vandans vom 13. Oktober 2022 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 13. Oktober 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Genehmigung des Protokolls über die 3. Sitzung am 02. November 2021 sowie am 26. November 2021 2. Management Informationssystem - laufendes Monitoring Finanzen 3. Mittelfristige Finanzplanung - Besprechung Einsparungspotentiale 4. Beratung der Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2023 5. Schützengilde Montafon: Übernahme einer Banksicherheit zur Aufnahme eines Kredi­ tes 6. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern bereits zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Bgm. Florian Küng legt - ohne im Detail auf die einzelnen Punkte einzugehen - die in der Sitzung am 13. Oktober 2022 festgelegte Tagesordnungspunkte dar. Ohne Wortmeldungen werden die Beratungen des Ausschusses für Finanzen von den Anwe­ senden zur Kenntnis genommen. 9. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2023 Beschlussvorlaqe: Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2023 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2023 in Kraft treten können. In der Sitzung des Finanzausschusses am 13. Oktober 2022 ist der erarbeitete Entwurf be­ reits (siehe Beilage) beraten worden, der gegenüber den derzeit gültigen Tarifen einige Än­ derungen enthält. Diese Änderungen betreffen nachstehende Abgaben und Gebühren: Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse C, pro m2 Zweitwohnsitzabgabe: Höchstbetrag je Ferienwohnung Hundesteuer für den 1. Hund Für jeden weitern Hund Abfall-Grundgebühr Zuschlag pro Person Zweitwohnsitz Müllsäck per Stück - Fassungsvermögen 20 I Müllsäck - Fassungsvermögen 40 I 9/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 € € € € € € € € € 2022 8, 02 882, 45 60, 00 60, 00 45, 00 6, 00 90, 00 1, 90 3, 80 € € € € € € € € € 2023 8, 24 906, 91 65, 00 65, 00 49, 00 6, 50 98, 00 1, 95 3, 90 Banderole - Fassungsvermögen 60 I Banderole - Fassungsvermögen 120 I Banderole - Fassungsvermögen 240 I Bio-Müllsack per Stück - Fassungsvermögen 8 I Bio-Müllsack - Fassungsvermögen 15 I Biotonne - Fassungsvermögen 80 I Biotonne - Fassungsvermögen 120 I Biotonne - Fassungsvermögen 240 I Container - Fassungsvermögen 660 I Container - Fassungsvermögen 800 I Container - Fassungsvermögen 1000 I Container - Fassungsvermögen 1200 I Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg Bauschutt (rein + unrein, Asche udgl. pro kg Reifen (LKW) ohne Felge pro kg Sperrmüll/Baumüll pro kg Wasserbezugsgebühr pro m3 Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Wasseranschlussbeitrag - Beitragssatz Kanalbenützungsgebühr pro m3 Kanalerschließungsbeitrag - Beitragssatz Kanalanschlussbeitrag - Beitragssatz Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab Kat.l Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab Kat.ll Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre) - Sondergrab Kat.lll TotengräbergebührSondergrab Kat. I Totengräbergebühr Sondergrab Kat. II Für die Beisetzung einer Urne Sondergrab Kat. I+Ill Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: per Buchstabe/Zahl € 5, 70 € 11, 40 22, 80 € 0, 90 € 1, 50 € 9, 80 € € 13, 90 € 25, 20 70, 00 € € 84, 90 € 106, 10 € 116, 60 0, 18 € € 0, 15 0, 32 € € 0, 32 € 1, 86 € 15, 00 56, 00 € 2, 81 € 56, 00 € € 56, 00 400, 00 € € 1.600, 00 € 1.600, 00 € 500, 00 € 700, 00 40, 00 € € 200, 00 € 20, 00 € 5, 85 € 11, 70 23, 40 € € 0, 95 1, 55 € 10, 60 € € 15, 00 € 27, 20 76, 00 € 92, 00 € € 115, 00 € 126, 00 € 0, 19 € 0, 16 € 0, 35 0, 35 € 2, 00 € € 16, 20 € 60, 50 3, 00 € € 60, 50 € 60, 50 € 500, 00 € 1.800, 00 € 1.800, 00 € 550, 00 € 770, 00 € 50, 00 € 220, 00 € 22, 00 Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2023 gemäß der vorlie­ genden Empfehlung festzusetzen. Beschluss: Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Her­ ren der Gemeindevertretung einstimmig die oben angeführten Tarifänderungen sowie die üb­ rigen Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2023 gemäß der dieser Niederschrift angeschlossenen Abgaben- und Gebührenverordnung und billigen ausdrücklich die Erlas­ sung der dafür notwendigen Verordnungen. Zudem befürworten die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig einen Kostenbeitrag an Bezieher des Heizkostenzuschusses zu leisten, damit die Gebührenerhöhungen bei Was­ ser- Abwasser- und Müll - für Menschen mit geringem Einkommen - abgefedert werden. Wie von den Mitgliedern des Finanzausschusses am 13. Oktober 2022 beraten worden sei, soll an alle Bezieher des Heizkostenzuschusses (im Zeitraum - Heizperiode 2023/24) • • ein Kostenbeitrag in Höhe von 50, 00 Euro für Antragsteller ohne Kinder und ein Kostenbeitrag in Höhe von 100, 00 Euro für Antragsteller mit Kindern (bis 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt) 10/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 ausbezahlt werden. Die Auszahlung soll im Herbst 2023 erfolgen, wenn der Heizkostenzu­ schuss 2023/24 starte und gemeinsam mit diesem ausbezahlt werden. 10. Beschlussfassung über die Gewährung von Förderbeiträgen bzw. Finanzierungsbei­ trägen an das JAM (Jugend Arbeit Montafon) Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 07. November 2022 ersucht Frau Elke Martin, Jugendkoordinatorin beim Stand Montafon die Förderbeiträge für das Jahr 2023 der einzelnen Gemeinden für die Offene Jugendarbeit Montafon (JAM) zu genehmigen. Wie jedes Jahr werden die Gemeinden gebeten, basierend auf einem Aufteilungsschlüssel, der sich im Wesentlichen an der Einwohnerzahl orientiert (für die Standortgemeinden Schruns, Tschagguns und Gaschurn wird der Faktor 1, 3 als Multiplikator angewendet), sich an den Kosten der Jugendarbeit zu beteiligen. Die Mitarbeiter/innen des JAM, unter der Leitung von Frau Miriam Piske, leisten eine wertvolle und engagierte Arbeit für die jungen Menschen im Tal. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des JAM oder grundsätzlich zu den jährlichen Fi­ nanzierungsbeiträgen, eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Alle Anwesenden bringen nochmals zum Ausdruck, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Jam“ wertvolle und engagierte Arbeit für die jungen Menschen im Tal leisten. Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren für die Gewährung einer Kostenbeteiligung an den Verein Offene Jugendarbeit Montafon JAM für das Jahr 2023 aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Gewährung eines Förderbeitrages für das Jahr 2023 in Höhe von Euro 21.779, 86. Weitere Beiträge an den Verein Offene Jugendarbeit Montafon sollen jährlich von der Ge­ meindevertretung beschlossen werden. 11. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 03. November 2022 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2022 Beschlussvorlage: Mit Schreiben vom 03. November 2022 teilt das römisch-katholische Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2021 bis 30. September 2022 (= 365 Tage) in der Pfarrkirche insgesamt 23.707 kWh Strom verbraucht worden sind. Die Kosten dafür belaufen sich laut Rechnung vom 21. Oktober 2022 auf 3.710, 34 Euro. Verbrauch 2021: 23.152 kWh - 3.721, 10 Euro Verbrauch 2020: 22.643 kWh - 3.328, 74 Euro Verbrauch 2019: 30.493 kWh - 4.341, 58 Euro Seit „Uhrzeiten“ leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag zu den Stromkosten in der Pfarrkirche, und zwar in der Größenordnung von 50%. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des römisch-katholischen Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen. 11 /13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche im Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022, das sind 1.855, 17 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 12. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Gesetz über eine Änderung des Gesetzes über die Bildung und Betreuung von Kindern - Sammelgesetz • Gesetz über eine Änderung des Parteienförderungsgesetzes • Gesetz über eine Änderung des Sportgesetzes • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung Beschlussvorlage: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 05. Oktober 2022 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen ge­ stellt werden. Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Frau Mag. Nadine Kasper spre­ chen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 13. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > für das geplante Projekt „L 188, Montafoner Straße, Umfahrung Lorüns“ die strategische Umweltprüfung (SUP) eingeleitet worden sei. Von der Gemeinde Vandans gebe es dazu eine positive Stellungname zum Entwurf der Straßenkorridore sowie zum Erläute­ rungsbericht an das Amt der Vorarlberger Landesregierung, bei der aus Sicht der Öko­ logie und Ökonomie auf die Weiterverfolgung des Korridors „Lorüns Mitte“ ersucht werde. > die beiden langjährigen Mitglieder des Gestaltungsbeirates DI Reinhard Falch und Mag. Wolfgang Neururer ab dem kommenden Jahr nicht mehr zur Verfügung stehen und ihre Beratungstätigkeiten mit Jahresende im örtlichen Gestaltungsbeirat beenden werden. Er wolle diesen beiden Herren einen besonderen Dank seitens der Gemeinde Vandans 12/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022 aussprechen. Unzählige Bauvorhaben seien von den Mitgliedern des Gestaltungsbei­ rates beurteilt und viele Verbesserungsvorschläge an die Bauherren abgegeben wor­ den. Die Zurücklegung erfolge aus altersbedingten Gründen. Zwischenzeitlich gebe es bereits mit neuen Architekten Gespräche über eine Zusammenarbeit. Sobald konkrete Angebote vorliegend seien, werde er in der kommenden Sitzung berichten. Peter Schei­ der jun. habe dankenswerterweise bereits zugesagt, weiterhin als Mitglied im Gestal­ tungsbeirat tätig zu sein. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Zwischenzeitlich sind die Verhandlungen mit der illwerke vkw AG alle unter Dach und Fach. Endlich wurde seitens der Gemeinden ein eigener Rechtsbeistand hinzuge­ zogen, somit konnte erstmals auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden. Antwort des Bürgermeisters: Die Montafoner Gemeinden haben viele Berührungspunkte mit der illwerke vkw AG. Aufgrund des Wiederverleihungsverfahren haben sich die Hangka­ nalgemeinden entschlossen, einen Rechtsbeistand hinzuziehen, und zwar auch aufgrund der Komplexität. Mit Mag. Dr. Wallnöfer konnten harte aber auch faire Verhandlungen und Ver­ einbarungen getroffen werden. Anfang Dezember wird der Aufsichtsrat der illwerke vkw AG einen Beschluss fassen. Mag. Nadine Kasper: Vom Vorarlberger Tierheim soll ich einen Dank an die Gemeinde Vandans für die geleistete Spende ausrichten. Die Gemeinde Vandans habe 10 Cent pro Einwohner als Spende überwiesen. Ing. Stefan Steininger MSc: Das e5-Team plant im kommenden Jahr zwei neue PV-Anlagen auf den Dachflächen des Gemeindeamtes und der neuen Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans zu errichten. Wie bereits bei den beiden errichteten PV Anlagen „Rätikonhalle und Volksschule“ soll dazu wieder eine Bürgerbeteiligungsaktion gestartet werden. Walter Stampfer: Ich war der Meinung, dass die neu errichtete Fahrzeughalle der Ortsfeuer­ wehr ein Provisorium ist? Mathias Rinderer: Die PV-Anlagen sind demontierbar. Renate Neve: In der letzten Sitzung des Krankenpflegevereins Außermontafon hat der Ob­ mann Mag. Jakob Netzer mitgeteilt, dass er sein Amt zurücklegen werde. Aus diesem Grund sei man auf der Suche nach einem neuen Obmann. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.50 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende: Für die Richtigkeit Florian Küng, Bgm. Eveline Breu 13/13 22. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. November 2022