20211221_GVE013

Dateigröße 1.2 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 21. Dezember 2021 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 13. öffentli­ chen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 14. Dezember 2021 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einbe­ rufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Peter Scheider jun., Anita Kesselbacher, DI Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Mag. Alexander Döblinger, Renate Neve, Helmut-Robert Bitschnau sowie Heinz Scheider, Walter Bitschnau als Ersatzmänner; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans": Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer sowie August Montibeller, Petra Melmer und Stephan Neugebauer als Ersatzleute; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen": Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Mag. Johannes Wachter (GFV), Ing. Stefan Steininger MSc (GFV), Ferdi­ nand Marent (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Manuel Zint (AFL) und Chris­ toph Brunold (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird auf die Abhaltung einer öffentlichen Fragestunde verzichtet. Um 18.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 13. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen sowie Mag. Christian Egele, Stefan Köberle, Daniel Ritter, Mag. Alexander Döblinger, Armin Wachter, Mag. Nadine Kasper, und zwar digital über Zoom, die Schriftführerin, Gemeindekassier Wolfgang Brunold, Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungs­ weise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand er­ hoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung am 18. November 2021 2. Mitfinanzierung sowie Arbeitsübereinkommen des 9. mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG, Schruns 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Arbeitsteams für Sicherheit der Gemeinde Vandans vom 07. Dezember 2021, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen an die Ge­ meindevertretung 4. Kenntnisnahme über die Auftragsvergabe der Systemhalle, Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans, durch den Ausschuss der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Stra­ ßen, Wasser und Abwasser) vom 09. Dezember 2021, gemäß dem Beschluss der Gemein­ devertretung vom 15. Juli 2021 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finan­ zen vom 02. November 2021, 26. November 2021 sowie die gemeinsame Sitzung mit dem Gemeindevorstand am 10. Dezember 2021 6. Budgetübertragungen im Haushaltsjahr 2021 gemäß 76 GG (Abweichungen vom Voran­ schlag, Nachtragsvoranschlag) 7. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 8. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2022 9. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2022 gemäß § 73 des Gemeindegesetzes 10. Entscheidung zum Antrag vom 08. April 2021 von Herrn Burkhard Wachter, 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Rückwidmung einer ca. 53 m2 großen Teilfläche aus den Grundstü­ cken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche­ Landwirtschaftsgebiet“ und gleichzeitig Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße “ 11. Entscheidung zum Antrag vom 28. April 2021 von Mag. Johannes Wachter und Mag. Thomas Wachter, beide wohnhaft in 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1277/1, Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1280 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ bzw. „Freifläche-Freihal­ tegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ 12. Entscheidung zum Antrag vom 22. Juli 2021 von Herrn Jonas Marent, Vandans, Vanossa­ weg 7, um Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ 13. Entscheidung zum Antrag vom 26. November 2021 von Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz, Mühletorplatz 12, 6800 Feldkirch, um Löschung der Dienstbarkeit des Befahrens des Vor­ platzes des Grundstück Nr. .765/2 (ehemalige Krauthobelfabrik) für die Gemeinde Vandans 14. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 11. November 2021 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2021 15. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung • Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes 2/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 • Gesetz über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung - Sammelnovelle • Gesetz über Volksabstimmungen auf Gemeindeebene - Sammelnovelle 16. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung am 18. November 2021 Beschlussvorlaqe: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre ­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 18. November 2021 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. No­ vember 2021, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben bzw. mittels Handzeichen, genehmigt. 2. Mitfinanzierung sowie Arbeitsübereinkommen des 9. mittelfristigen Investitionspro ­ grammes der Montafonerbahn AG, Schruns Beschlussvorlage: In der Sitzung am 14. Dezember 2021 hat die Standesvertretung - Stand Montafon einstimmig die Mitfinanzierung sowie das Arbeitsübereinkommen zum 9. mittelfristigen Investitionspro­ grammes (MIP) der Montafonerbahn AG beschlossen und die Empfehlung an die Gemeinden der Talschaft geäußert, auch einen entsprechenden Beschluss in der jeweiligen Gemeinde zu fassen. Das vorliegende 9. MIP hat eine Laufzeit von 2021 bis 2025 und umfasst ein finanzielles Volumen von 33.100.000, 00 Euro, wovon 25.600.000, 00 Euro auf Investitionen und 7.500.000, 00 Euro auf Erhaltungsmaßnahmen entfallen. 3/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Die Kosten für die Investitionen über gesamt 25.600.000, 00 Euro werden zu 50% vom Bund und zu 25% vom Land als Fördergeber getragen. Die verbleibenden 25% teilen sich die Ge­ sellschafter der Montafonerbahn AG, ohne Berücksichtigung des Streubesitzes, wobei auf den Stand Montafon 17, 65%, das Land Vorarlberg als Gesellschafter 3, 63% und die illwerke vkw AG als Gesellschafter 3, 72% entfallen. Auf den Stand Montafon und somit die Montafoner Gemeinden entfallen 4.518.135, 00 Euro über die Gesamtlaufzeit, was einem durchschnittlichen Jahresbetrag in Höhe von 903.626, 90 Euro entspricht. Die Verumlagung auf die Gemeinden erfolgt nach dem Einwohnerschlüssel. Für die Mitfinanzierungsbeiträge der Gemeinden werden seitens des Landes besondere Be­ darfszuweisungen mit einer Finanzkraftkopfquote - je Gemeinde unterschiedlichen Förder­ sätzen - zwischen 50% bis 60% gewährt. Dadurch ergibt sich für die Gemeinde Vandans ein durchschnittlicher Jahresbeitrag von 145.233, 38 Euro, jedoch ohne die Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 79.878, 40 Euro. Nach Abzug der Bedarfszuweisung entfallen auf die Gemeinde Vandans jährlich 65.354, 98 Euro. Zur Abfederung der finanziellen Belastung der Gemeinden ist von der Standesvertretung die Entnahme von jährlich 200.000, 00 Euro aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichs­ fonds beschlossen worden, sodass sich der jährliche Gemeindeanteil für Vandans von 65.354, 98 Euro auf 33.145, 58 Euro verringern wird. Es wird ersucht, zu der Empfehlung der Standesvertretung, nämlich die Mitfinanzierung sowie das Arbeitsübereinkommen zum 9. mittelfristigen Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG, einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich die Damen und Herren einstimmig für das 9. mittelfristige Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG, Schruns, aus und genehmigen in diesem Zusammenhang das Arbeitsübereinkommen und die Mitfinanzierung des 9. MIP in Höhe von 145.233, 38 Euro durchschnittlicher Jahresbeitrag bzw. 726.166, 90 Euro Bruttoanteil über die gesamte Laufzeit (voraussichtlicher, verbleibender, durchschnittli­ cher jährlicher Nettoanteil der Gemeinde Vandans - 33.145, 58 Euro). 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Arbeitsteams für Sicherheit der Gemeinde Vandans vom 07. Dezember 2021, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen an die Gemeindevertretung Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 07. Dezember 2021 hat sich das Sicherheitsteam der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges - Präsentation des Fahrzeuges sowie der Auftragssumme 2. Berichte und Allfälliges Das endgültige Angebot für das neue Tanklöschfahrzeug wird allen Gemeindevertretern noch zugesandt. 4/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen sowie einen Beschluss für den Kauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Vandans über die Bundesbe­ schaffung GmbH laut aktuellem Angebot zu fassen. Weiters wird ersucht, die Sicherungsmaßnahmen im Bereich Glavadiel durchzuführen und die Wildbach- und Lawinenverbauung mit der Ausarbeitung eines Verbauungsprojektes im Bereich Glavadiel zu beauftragen. Kenntnisnahme/Beschluss: > Anschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeuges: Bürgermeister Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass das überarbeitete Angebot für das Tanklöschfahrzeug gestern (20.12.2021) im Gemeindeamt eingelangt und im Anschluss den Mitgliedern der Gemeindevertretung per E-Mail übermittelt worden sei. Weiters erinnert der Vorsitzende an den einstimmigen Grundsatzbeschluss der Gemeinde­ vertretung am 21. Oktober 2021. Unter Tagesordnungspunkt 4. haben sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die Anschaffung eines neuen Tanklöschfahr­ zeug (TLF) mit einem Kaufpreis in Höhe von ca. 560.000, 00 Euro, mittels Ausschreibung durch die Bundesbeschaffungs GmbH (BBG), ausgesprochen. Vom Landesfeuerwehrverband sowie von der Firma Rosenbauer sei mitgeteilt worden, dass ab 01. Jänner 2022 mit einer Teuerung der Anschaffungskosten von ca. 15 % gerechnet wer­ den müsse. Aus diesem Grund sei von den Vertretern der Ortsfeuerwehr Vandans umgehend ein Angebot bei der Firma Rosenbauer angefordert und dieses gemeinsam mit dem Landes­ feuerwehrverband bereits stichprobenartig geprüft worden. Bei dem neuen Tanklöschfahrzeug (TLF) handle es sich um einen „Scania 450/3000/4x4“. Dieses Fahrzeug habe 450 PS und beinhalte einen 3.000 I Löschwassertank. Weiters verfüge dieses TLF über eine 3-teilige Schiebeleiter, einen Schlauchhaspel mit 160 m B-Schlauch, sowie einen separaten Löschschaumtank. Aufgrund des Zeitdruckes habe man sich im Ausschuss darauf geeinigt, vorerst das Fahrge­ stell und den Aufbau bei der Firma Rosenbauer zu bestellen. Gemäß dem vorliegenden An­ gebot vom 20. Dezember 2021 koste das Fahrgestell 145.813, 20 Euro (brutto) und der Auf­ bau 330.162, 00 Euro (brutto). Die benötigte Beladung, weiteres Zubehör bzw. verschiedene notwendige Utensilien für das neue Tanklöschfahrzeug, soll ohne Zeitdruck im Arbeitsteam für Sicherheit, und zwar gemein­ sam mit Vertretern der Ortsfeuerwehr ausgearbeitet werden. Das Arbeitsteam soll dazu das Pouvoir erhalten, dieses Zubehör im Frühjahr zu bestellen, ohne dass es nochmals einen Beschluss durch die Gemeindevertretung benötige. Allerdings nur bis zur bereits beschlosse­ nen Obergrenze der Gesamtkosten zur Anschaffung eines Tanklöschfahrzeuges in Höhe von 560.000, 00 Euro. Mit diesem Betrag müsse es möglich sein, ein entsprechendes Tanklösch­ fahrzeug für die Ortsfeuerwehr Vandans zu erhalten. Abschließend gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass es für diese Anschaffung Fördermittel in Höhe von 30 % aus dem Landes­ feuerwehrfonds und 15 % aus dem Infrastrukturfonds gebe. Einstimmig sprechen sie Damen und Herren der Gemeindevertretung neuerlich für die An­ schaffung des von den Vertretern der Ortsfeuerwehr Vandans vorgestellten Tanklöschfahr­ zeuges über die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) bis zu einer Anschaffungssumme von 560.000, 00 Euro (brutto) aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die sofortige Auf­ tragsvergabe für das Fahrgestell und den Aufbau über die BBG mit Gesamtkosten in Höhe von 475.975, 20 Euro (brutto). Die weitere benötigte Ausstattung soll vom Arbeitsteam für Si­ cherheit und Vertretern der Ortsfeuerwehr Vandans ausgearbeitet und bestellt werden, ohne weiteren Beschluss durch die Gemeindevertretung. 5/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 > Sicherungsmaßnahmen im Bereich Glavadiel: Nach einer kurzen Erläuterung durch den Vorsitzenden über die geplanten Schutzmaßnah­ men im Bereich Glavadiel, sprechen sich Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die Wildbach- und Lawinenverbauung mit der Ausarbeitung eines Verbauungsprojektes zu beauftragen. 4. Kenntnisnahme über die Auftragsvergabe der Systemhalle, Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans, durch den Ausschuss der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) vom 09. Dezember 2021, gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2021 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. Dezember 2021 hat sich der Ausschuss der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. 2. Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans: Auftragsvergabe der System­ halle Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. Es wird nun ersucht, die Auftragsvergabe gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2021 zur Kenntnis zu nehmen. Beschluss: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng hin, erinnert der Vorsitzendedes Bauausschusses Peter Scheider, dass durch den Beschluss der Gemeindevertretung, analog dem seinerzeitigen Neubau der Rätikonhalle, sämtliche Auftragsvergaben an den Ausschuss für Bau, übertragen worden seien. Gemeinsam sei in der Sitzung am 09. Dezember 2021 von den Mitgliedern des Ausschusses für Bau und Vertretern der Ortsfeuerwehr Vandans, in Zusammenarbeit mit dem Vorarlberger Gemeindeverband eine dementsprechende Ausschreibung ausgearbeitet und vier Firmen zur Angebotsabgabe eingeladen worden. Lediglich die Firma Wolf-Haus habe sich an die ausge­ arbeiteten Ausschreibungsunterlagen gehalten, die restlichen Firmen entsprachen in keinerlei Hinsicht den gewünschten Anforderungen. Auf Grund der Tatsache, dass nur von der Firma Wolf-Haus ein, den Ausschreibungskriterien entsprechendes Angebot, abgegeben worden sei, sei die Auftragsvergabe der Systemhalle an die Firma Wolf-Haus mit einer Angebots­ summe in Höhe von 148.101, 69 Euro (brutto) vergeben worden. Weiters gibt Peter Scheider zu verstehen, dass die notwendigen Baumeisterarbeiten im Jän­ ner 2022 zur Ausschreibung gelangen werden. Die Fertigstellung sei Anfang August geplant, sodass spätestens Mitte August die Systemhalle errichtet werden könne. Ohne weitere Wortmeldungen nehmen die Mitglieder der Gemeindevertretung die Auftrags­ vergabe an die Firma Wolf-Haus zur Lieferung und Errichtung der Systemhalle für die Orts­ feuerwehr Vandans zum Angebotspreis in Höhe von 148.101, 69 Euro (incl. MwSt, abzüglich Skonto) zur Kenntnis. 6/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Fi­ nanzen vom 02. November 2021, 26. November 2021 sowie die gemeinsame Sitzung mit dem Gemeindevorstand am 10. Dezember 2021 Beschlussvorlaqe: In den Sitzungen am 02. November 2021, 26. November 2021 sowie in der gemeinsamen Sitzung mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes am 10. Dezember 2021, hat sich der Ausschuss der Gemeinde Vandans für Finanzen mit folgenden Punkten auseinandergesetzt: 1. Management Informationssystem - laufendes Monitoring Finanzen 2. Mittelfristige Finanzplanung - Besprechung Einsparungen, zukünftige Investitionen 3. Budgetübertragungen im Haushaltsjahr 2021 4. Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 5. Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2022 6. Voranschlag für das Jahr 2022 Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Bgm. Florian Küng legt - ohne im Detail auf die einzelnen Punkte einzugehen - die in den Sitzungen am 02. November 2021, 26. November 2021 sowie der gemeinsamen Sitzung mit den Vorstandsmitgliedern am 10. Dezember 2021, Tagesordnungspunkte dar. Ohne Wortmeldungen werden die Beratungen des Ausschusses für Finanzen von den Anwe­ senden zur Kenntnis genommen. 6. Budgetübertragungen im Haushaltsjahr 2021 gemäß § 76 GG (Abweichungen vom Vor­ anschlag, Nachtraqsvoranschlaq) Beschlussvorlaqe: Ergeben sich im Laufe des Haushaltsjahres unaufschiebbare Mittelverwendungen, die in dem betreffenden Voranschlagsansatz keine Bedeckung finden (überplanmäßige Mittelverwendüngen), kann eine Bedeckung durch Einsparungen bei anderen Voranschlagansätzen oder durch nicht für andere Zwecke gebundene höhere Mittelaufbringungen, durch die Gemeinde­ vertretung beschlossen werden. Budgetübertragungen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt: HHStelle Bezeichnung 1/1630­ 010000 1/1630­ 010000 1/2110­ 729100 Feuerwehr-Neubau Fahrzeug­ halle Feuerwehr-Neubau Fahrzeug­ halle Volksschule- Verschiedene Ausgaben für Schülerbetreuung Betrag in € -40.000, 00 -65.000, 00 -57.000, 00 HHStelle Bezeichnung 1/2130­ 042000 1/6170­ 040000 1/2320­ 729000 Altes Schulhaus-Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände Bauhof Anschaffung von Fahrzeu­ gen Schülerbetreuung-Sonstige Ausga­ ben 7/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 1/2130­ 042000 1/2320­ 729000 1/2620­ 613000 1/2690­ 757200 1/2690­ 757200 1/3220­ 720200 1/6170­ 040000 1/8140­ 728000 1/8140­ 728000 2/8400­ 001000 2/8400­ 801000 Altes Schulhaus- Einrichtungsund Gebrauchsgegenstände Schülerbetreuung-Sonstige Ausgaben SCM-Instandhaltung Sport­ plätze Schützengilde-Sportförderung Schützengilde-Beiträge an SG 40.000, 00 57.000, 00 -40.000, 00 -10.000, 00 -14.000, 00 Beiträge an Musikschulen 14.000, 00 Bauhof-Anschaffung von Fahr­ zeugen Winterdienst durch Unterneh­ men Winterdienst durch Unterneh­ men Erlöse aus dem Verkauf von Grundbesitz Veräußerungen von Grundstü­ cken 65.000, 00 40.000, 00 10.000, 00 -860.000, 00 860.000, 00 1/1630­ 010000 1/2110­ 729000 1/8140­ 728000 1/8140­ 728000 1/3220­ 720200 1/2690­ 757200 1/1630­ 010000 1/2620­ 613000 1/2690­ 757200 2/8400­ 801000 2/8400­ 801000 Übertragungen zwischen Ausgabenkonten: Übertragungen zwischen Einnahmenkonten: Feuerwehr-Neubau Fahrzeughalle Volksschule- Verschiedene Ausga­ ben für Schülerbetreuung Winterdienst durch Unternehmen Winterdienst durch Unternehmen Beiträge an Musikschulen Schützengilde-Sportförderung Feuerwehr-Neubau Fahrzeughalle SCM-Instandhaltung Sportplätze Schützengilde-Beiträge an SG Veräußerungen von Grundstücken Erlöse aus dem Verkauf von Grund­ besitz 226.000, 00 Euro 860.000, 00 Euro Es wird nun ersucht, die oben angeführten Budgetübertragungen zu genehmigen. Beschluss: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, genehmigen die Damen und Herren der Gemein­ devertretung einstimmig die oben angeführten Budgetübertragungen im Ergebnis- und Finan­ zierungshaushalt im Haushaltsjahr 2021. 7. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 Beschlussvorlaqe: Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2022 in Kraft treten können. Vom Bürgermeister und dem Gemeindekassier ist ein Vorschlag (siehe Beilage) erarbeitet worden, der gegenüber den derzeit gültigen Tarifen einige Änderungen enthält. Diese Ände­ rungen betreffen nachstehende Abgaben und Gebühren: Tourismusbeitragssatz Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse C, pro m2 Zweitwohnsitzabgabe: Höchstbetrag je Ferienwohnung Hundesteuer für den 1. Hund Für jeden weitern Hund Abfall-Grundgebühr Zuschlag pro Person Zweitwohnsitz 8/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 2021 1, 30 v.H. € 7, 90 € 869, 40 € 55, 00 € 55, 00 € 40, 00 € 5, 00 € 80, 00 2022 1, 40 v.H. € 8, 02 € 882, 45 € 60, 00 € 60, 00 € 45, 00 € 6, 00 € 90, 00 Biotonne - Fassungsvermögen 80 I Biotonne - Fassungsvermögen 120 I Biotonne - Fassungsvermögen 240 I Container - Fassungsvermögen 660 I Container - Fassungsvermögen 800 I Container - Fassungsvermögen 1000 I Container - Fassungsvermögen 1200 I Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg Sperrmüll/Baumüll pro kg (Abgabe nur in offenen Gebinden möglich) Neu: Fahrrad Reifen PKW + Motorradreifen mit und ohne Felge LKW Reifen pro Stück pro kq Bauschutt (rein + unrein), Asche udgl. pro kg Erdaushub (Abgabe nur bis zu 1 m3 möglich) pro m3 Grünabfälle je angefangene 100 Liter Wasserbezugsgebühr pro m3 Wasseranschlussbeitrag - Beitragssatz Kanalbenützungsgebühr pro m3 Kanalerschließungsbeitrag - Beitragssatz Kanalanschlussbeitrag - Beitragssatz 2021 9, 50 13, 50 24, 50 68, 00 82, 40 103, 00 113, 20 0, 09 0, 30 € € € € € € € € € 2022 9, 80 13, 90 25, 20 70, 00 84, 90 106, 10 116, 60 0, 18 0, 32 € 4, 40 € 10, 00 € 0, 05 € 10, 00 kostenlos 1, 81 € 54, 37 € € 2, 73 € 54, 37 € 54, 37 € € € € € € € € € € € 2, 00 4, 40 0, 32 0, 15 30, 00 1, 50 1, 86 56, 00 2, 81 56, 00 56, 00 € € € € € € € € € Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 gemäß der vorlie­ genden Empfehlung festzusetzen. Beschluss: Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Her­ ren der Gemeindevertretung einstimmig die oben angeführten Tarifänderungen sowie die üb­ rigen Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 gemäß der dieser Niederschrift angeschlossenen Abgaben- und Gebührenverordnung und billigen ausdrücklich die Erlas­ sung der dafür notwendigen Verordnungen. 8. Genehmigung des Beschäftigungsrahmenplanes für das Jahr 2022 Beschlussvorlaqe: Wie dem angeschlossenen Beschäftigungsrahmenplan (Seite 105 des Voranschlages 2022) für das Jahr 2022 entnommen werden kann, sieht dieser im Jahr 2022 die Beschäftigung von insgesamt 32 Frauen und 14 Männern vor. Funktionen der Gehaltsklasse 1 bis 6 Funktionen der Gehaltsklasse 7 bis 14 Beschäftigungsobergrenzen gesamt 9, 83 und 21, 41 31, 24 Die Zahlenangaben entsprechen vollen Beschäftigungsverhältnissen. Angestellte 32 Frauen Angestellte in handwerklicher Verwendung 0 Frau Summe 32 Frauen 12 Männer 2 Männer 14 Männer Gegenüber dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2021 sieht der nunmehr vorliegende Beschäftigungsrahmenplan eine Steigerung in Höhe von 3, 93 VA vor. 9/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Es wird ersucht, dem vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2022 zuzustim­ men. Beschluss: Auf Ersuchen des Vorsitzenden bringt Gemeindekassier Wolfgang Brunold den Beschäfti­ gungsrahmenplan für das Jahr 2022 zur Kenntnis. In seinen Ausführungen gibt Wolfgang Brunold zu verstehen, dass die Steigerung des Beschäftigungsrahmenplanes deshalb not­ wendig sei, da im Bereich Kinderbetreuung mehr Personal benötigt werde. Die Gründe dafür seien, dass es seit Herbst 2021 eine weitere Gruppe im Kindergarten (4 Kindergruppen an­ statt bisher 3 Gruppen) gebe, zudem seien Öffnungszeiten ausgeweitet worden und durch ein Kind mit einem erhöhten Betreuungsbedarf in der Kleinkinderbetreuung Schnäggahüsle. Wei­ ters gebe es in den Bereichen Bauhof und Hauptverwaltung weiteren Personalbedarf. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er vor einigen Tagen den Wunsch geäußert habe, eine detaillierte Aufstellung des Beschäftigungsrahmenplanes - Auf­ teilung nach Abteilungen - zu erhalten, damit sich seine Fraktion eingehend damit auseinan­ dersetzen könne. Leider habe er diese Aufstellung erst am heutigen Abend erhalten. Vor der nächsten Beschlussfassung (Jahr 2023) plädiere er daher, eine detaillierte Aufstellung vor der Beschlussfassung zu übermitteln, damit der Beschäftigungsrahmenplan fraktionsintern bera­ ten werden könne. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, genehmigen die Damen und Herren einstimmig den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2022. 9. Genehmigung des Voranschlages für das Jahr 2022 gemäß § 73 des Gemeindegeset­ zes Beschlussvorlaqe: Gemäß § 73 Abs. 5 Gemeindegesetz hat die Gemeindevertretung den Voranschlag so recht­ zeitig zu beschließen, dass er mit Beginn des Kalenderjahres wirksam werden kann. Der vom Bürgermeister, Gemeindekassier Wolfgang Brunold und den Mitgliedern des Finanz­ ausschusses ausgearbeitete Voranschlagsentwurf ist in einer gemeinsamen Sitzung dem Ge­ meindevorstand sowie den Mitgliedern des Finanzausschusses, am 10. Dezember 2021 zur Stellungnahme vorgelegt worden. Vom Gemeindevorstand ist der Voranschlagsentwurf ein­ stimmig zur Kenntnis genommen worden, ohne zu den einzelnen Haushaltsstellen konkret eine Entscheidung zu treffen. Wie dem angeschlossenen Voranschlagsentwurf 2022 entnommen werden kann, sieht dieser ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) in Höhe von ein Nettofinanzierungssaldo (Finanzierungshaushalt) in Höhe von ein Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) nach Zuweisung und Entnahmen von Haushaltsrücklagen in Höhe von Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung (Finanzierungshaushalt) in Höhe von vor. 1.221.300, 00 Euro, 396.700, 00 Euro, 1.221.300, 00 Euro, 0, 00 Euro Die Finanzkraft errechnet sich mit 3.717.000, 00 Euro. Es wird ersucht, den vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2022 zu genehmigen. 10/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Beschluss: Bürgermeister Florian Küng gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass er zur heutigen Sit­ zung Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon eingeladen habe. Für sein Kom­ men bedanke er sich recht herzlich. Der Voranschlag sei mit der Einladung zur heutigen Sitzung allen Gemeindevertretern digital zugestellt worden. Über Wunsch des Vorsitzenden erläutert sodann Mag. Edgar Palm recht ausführlich und um­ fassend den Voranschlag gemäß der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015). In dem vorliegenden Voranschlag für das Jahr 2022 seien im Ergebnis­ haushalt Erträge in Höhe von 7.888.900, 00 Euro und Aufwendungen in Höhe von 9.110.200, 00 Euro vorgesehen. Das habe zur Folge, dass im kommenden Jahr 2022 für den laufenden Haushalt rd. 1, 22 Mio. Euro fehlen, daher sei im vorliegenden Voranschlag bereits eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1, 1 Mio. budgetiert worden. Auch im Jahr 2022 stelle die Corona-Pandemie sowie die angespannte finanzielle Lage das Budget der Gemeinde Vandans neuerlich vor große Herausforderungen. Nach dieser ausführlichen Darlegung des Voranschlages 2022 bedankt sich der Vorsitzende bei Mag. Edgar Palm. In weiterer Folge gibt der Bürgermeister zu verstehen, dass ein Voran­ schlag einen Budgetrahmen vorgebe und somit den Handlungsspielraum festlege. Es benö­ tige Einsparungen in allen Bereichen. Ziel müsse es sein, dass vor jeder Anschaffung und vor jeder Ausgabe geprüft werde müsse, ob diese notwendig und unaufschiebbar sei oder nicht, damit die anstehende Darlehensaufnahme nicht in voller Höhe zum Tragen komme. In der Folge erläutert der Bürgermeister gemeinsam mit dem Gemeindekassier die Schwer­ punkte des Voranschlages 2022 und legt die Überlegungen für die einzelnen Budgetansätze dar. Schwerpunkte im Voranschlag für das Jahr 2022: Budget 2022 - Schwerpunkte Ansatz VST Bezeichnung 1/0160-0420 Gemeindeamt Vandans - EDV Netzwerk/Neuer Server 13.500, 00 1/0310-7280 Räumlicher Entwicklungsplan 20.000, 00 2/0310-8610 Räumlicher Entwicklungsplan - Landesförderung -6.000, 00 1/0630-7290 Städtepartnerschaften 1/1630-0100 Ortsfeuerwehr: Neubau Fahrzeughalle 1/1630-7205 2/1630-3000 1/2110-0420 1/2110-0420 3.000, 00 Ortsfeuerwehr: Neubau Fahrzeughalle - Eigenleistungen Bau­ hof Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Förderung f. Fahrzeughalle/Neubau Volksschule Vandans - Mobile Sitzgelegenheit für Innenhof (RH) Volksschule Vandans - Neuausstattung Mobiliar Lehrerbereich in den vier Alttraktklassen (Nordtrakt) 1/2110-6140 Volksschule Vandans: Beschattung Nordtrakt UG 1/2110-6140 Volksschule Vandans - Lagerräume im Kellergeschoss 11/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 550.000, 00 26.000, 00 -86.000, 00 4.000, 00 4.000, 00 12.000, 00 3.000.00 1/2130-6140 Altes Schulhaus - Mauertrockenlegung 200.000, 00 2/2400-3000 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Förderung f. Umbau KKB Schnäggahüsle -90.000, 00 1/2400-0100 Kindergarten Vandans - Neubau/Erweiterung - Planung 1/2620-6130 1/2690-7572 Sport Club Montafon Vandans /Oberer Fußballplatz, Stromka­ bel Schützengilde Montafon - KB für Luftgewehrstand in der Gafadura 50.000, 00 5.000, 00 25.000, 00 10.000, 00 1/3900-7770 Pfarre Vandans -KB Sanierung der Pfarrkirche 1/4290-7680 Kinderpsychologische Betreuung (f. M. Mader wird dzt. Mit Stand Montafon abgeklärt bezüglich „montafonweite" Lösung) 5.000, 00 1/5290-7290 e5 Gemeinde - Laufende Maßnahmen des Teams 7.000, 00 1/5290-7290 e5 - Klimaleitbild der Gemeinde Vandans 7.500, 00 1/5290-7290 e5 - Klima- und Energieleitbild - Druckkosten Flyer 5.000, 00 1/6120-6110 1/6120-7290 Gemeindestraßen (Lfd. und ausgeweitete Instandhaltung/Euro 55.000, 00 plus Euro 45.000, 00 Gemeindestraßen - Variantenstudie Anbindung Ortsteil Vens an die L188 100.000, 00 20.000, 00 1/6160-7570 Güterweg Ganeu - Generalsanierung 56.000.00 1/6170-6170 Gemeindestall auf der Höhe - Dachsanierung 10.000, 00 1/6330-7290 Wildbachverbauungen (Rellsbach Unterlauf P 2017, Reilsbach P 2016 u. Glavadiel SSS P 2022) 1/6500-7720 Stand Montafon - MBS 9. MIP /1. Rate 2021 1/7190-7750 Schindelfonds (Rellstal) 5.000, 00 1/7700-7209 Montafon Tourismus - Themenweg „Alpenmosaik“ (Vandans Baukultur) - Bauhof Eigenleistungen 2.000, 00 1/7700-7290 Alpengasthof Rellstal - Instandhaltung 10.000, 00 1/8160-0500 Straßenbeleuchtung - Ergänzung Meßweg 10.000, 00 1/8160-6190 Straßenbeleuchtung - Mastsicherungskästen und lfd. Instand­ haltung 17.000, 00 1/8310-0420 Rätikonbad - Anschaffung eines Beckenreinigungsgerätes 12.000, 00 1/8420-7520 Stand Montafon - Maßnahmen Bewirtschaftung Standeswald (Finanzierungsbeitrag ca. 16, 63 %) 33.000, 00 1/8420-7520 Waldbesitz - Stand Montafon (Forstfondsumlage) 11.000, 00 1/8500-0040 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Förderung f. Wasser­ versorgungsanlage Wasserversorgungsanlage - Erweiterung BA 09 „Bereich Inner­ bach und Erneuerung der Steuerung“ WVA Vandans - Wasserleitungs/Wartungsbuch 1/8500-0040 WVA Vandans - Mögliche Stichleitungen 2/8500-3000 1/8500-0040 2/8510-3000 1/8510-0040 Kommunales Investitionsprogramm (KIP) Förderung f. Abwas­ serbeseitigungsanlage Abwasserbeseitigungsanlage - Erweiterung BA 09 "Bereich In­ nerbach, Schmittagasse und Erneuerung der Steuerung" 250.000, 00 33.173, 00 -45.000, 00 60.000, 00 10.000, 00 10.000, 00 -57.500, 00 52.000, 00 1/8510-0040 ABA Vandans - Kanalkataster 10.000, 00 1/8510-0040 ABA Vandans - Mögliche Stichleitungen bzw. Kanalumlegungen 15.000, 00 12/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 1/8520-6130 1/8530-6140 1/8531-3460 Altstoffsammelzentrum Gafadura - Lfd. Instandhaltung Wohn- und Geschäftsgebäude (Wohnhaus Kilga Otto - Dachsa­ nierung) Seniorenheim Schmidt Vandans - Sondertilgung Darlehen bei der Sparkasse Bludenz 1/8531-7710 Seniorenheim Schmidt Vandans - Rückzahlung BZ Land VIbg. 2/8531-8110 Seniorenheim Schmidt Vandans - Mieteinnahmen 10.000, 00 16.000, 00 54.000, 00 45.000, 00 -54.000, 00 Markus Pfefferkorn bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass dieser Voranschlags­ entwurf für das Jahr 2022 in seiner Fraktion eingehend beraten worden sei. Unter anderem seien Aufwendungen für den Güterweg Ganeu für Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 56.000, 00 Euro vorgesehen worden. Aufgrund der sehr angespannten finanziellen Lage ver­ trete seine Fraktion daher die Meinung, dass diese Kosten gestrichen oder für die dringend anstehenden Sanierungen der Gemeindestraßen im Ortsgebiet eingesetzt werden sollten. Eine Sanierung dieses Güterweges, der nur von einem eingeschränkten Personenkreis be­ nutzt werden dürfe und aufgrund der jetzigen Finanzlage, sei das falsche Signal. Bgm. Florian Küng gibt darauf hin zu verstehen, dass die Sanierung des Güterweg Ganeu noch keine beschlossene Sache sei und es sich lediglich um den finanziellen Spielraum für die zukünftige Entscheidung der Gemeindevertretung handle. Sanierungsarbeiten im unteren Teil des Ganeuerweges seien von der Güterweggenossenschaft geplant. Ob diese im kom­ menden Jahr zur Umsetzung gelangen oder nicht, könne er heute nicht sagen. Er habe keinen Einwand, wenn diese Sanierungsmaßnahmen im Voranschlag 2022 gänzlich gestrichen wer­ den. Die Gemeindevertretung könne sich im Laufe des Jahres, wenn ein konkretes Projekt vorliege, mit genauen Kosten, neuerlich damit befassen. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren für die Genehmigung des vorliegenden Voranschlages für das Jahr 2022 aus, allerdings unter der Berücksichtigung die Kostenstelle 1/6160-7570 „Zuschüsse an die GWG Ganeu“ in Höhe von 56.000, 00 Euro zu reduzieren. Die Finanzkraft für das Jahr 2022 wird in Höhe von 3.717.000, 00 Euro festgesetzt. Einstimmig stimmen die Damen und Herren der Gemeindevertretung der Finanzkraft für das Jahr 2022 zu. 10. Entscheidung zum Antrag vom 08. April 2021 von Herrn Burkhard Wachter, 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Rückwidmung einer ca. 53 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ und gleichzeitig Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungspla­ nes, wie vom Antragsteller beantragt ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumplanungs­ ausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen. 13/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 08. April 2021: Rückwidmung einer ca. 53 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, von „Verkehrsfläche-Straße “ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ und gleichzeitig Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 von „Freifläche-Landwirt­ schaftsgebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße “. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 903/1, Nr. 903/5 und Nr. 903/6 stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Burkhard Wachter. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 903/1 eine Fläche von 298 m2, das Grundstück Nr. 903/5 eine Fläche von 3.837 m2 und das Grundstück Nr. 903/6 eine Fläche von 989 m2 auf. Diese Grundstücke liegen in der Parzelle „Ganeu“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/5 teilweise als „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ und teilweise als „Ver­ kehrsfläche-Straße“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 903/6 ist teilweise als „Freifläche­ Landwirtschaftsgebiet“, teilweise als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ sowie eine Teilfläche als „Ver­ kehrsfläche-Straße“ ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Rückwidmung einer 53 m2 großen Teilfläche im Bereich der Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ und die gleichzeitige Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Freifläche-Landwirt­ schaftsgebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße “. Die Erschließung der Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6 erfolgt über den Güterweg Ganeu bzw. über das Grundstück Nr. 903/2 und Nr. 907/3, wofür dem Antragsteller ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Einwände der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belan­ gen der hier berührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Antragsteller auf den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, die Errichtung eines Schopfes. Dieser Schopf soll nunmehr 6, 2 m südwestlich errichtet werden, als ursprünglich geplant. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmi­ gung des vorliegenden Antrages. 14/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Mag. Johannes Wachter und Johannes Neher haben wegen Befangenheit weder an der Be­ ratung noch an der Abstimmung selberteilgenommen. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemein­ devertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Rückwidmung einer 53 m2 großen Teilfläche im Bereich der Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche-Straße “ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ und die gleichzeitige Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 aus den Grundstü­ cken Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche­ Straße“. 11. Entscheidung zum Antrag vom 28. April 2021 von Mag. Johannes Wachter und Mag. Thomas Wachter, beide wohnhaft in 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1277/1, Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1280 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ bzw. „Freiflä­ che-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet “ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 18. November 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1277/1, Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1280 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ bzw. „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Am 13. August 2021, somit innert der vorgegebenen Frist, ist eine Stellungnahme von den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1292 im Gemeindeamt eingelangt. Krista Garber, Erik Garber und Dipl. Ing. Bettina Koller-Garber, als gemeinsame Eigentümer des Grundstückes Nr. 1292 führen in ihrer Stellungnahme an, dass das Zufahrtsrecht zu ihrem Grundstück durch die Umwidmung, so wie es seit dem Kaufvertragsbeginn besteht, nicht beeinträchtigt werden darf, weder vom jetzigen Besitzer noch von Rechtsnachfolgern. Innert der vorgegebenen Frist sind keine weiteren Einwände der Nachbarn eingelangt. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 18. November 2021 unter Punkt 9. der Tagesordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Antrag vom 28. April 2021: Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet" bzw. „Freifläche­ Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, je GB Vandans. Sachverhalt: 15/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Teilflächen aus den bisherigen Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 im Ausmaß von insgesamt 1.035 m2 sollen von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ bzw. „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet werden. Mit Bescheid vom 23. April 2021, ZI. 031-5/03/2021, wurde den Eheleuten Burkhard und Margreth Wachter, Jakob Neher, Carmen Selvaratnam und Robert Neher eine Grundtrennung bewilligt. Im Zusammenhang mit den gegenständlichen Grundteilungen weist das Grundstück Nr. 1279/1 nach der beantragten Grundteilung eine Fläche von 1.765 m2 auf. Das neu gebil­ dete Grundstück Nr. 1279/1 befindet sich im außerbücherlichen Eigentum von Mag. Johannes Wachter und Mag. Thomas Wachter und liegt in der Parzelle „Unterbündta“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das (neu gebildete) Grundstück Nr. 1279/1 größtenteils als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und eine Teilflä­ che im Ausmaß von ca. 50 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzo­ nenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die beiden Antragsteller beabsichtigen auf einer Teilfläche des (neu gebildeten) Grundstü­ ckes Nr. 1279/1 ein Mehrwohnungshaus zu errichten. Die Liegenschaft wird über die Privat­ straße „Mustergielweg“, Grundstück Nr. 1289/6, erschlossen. Zusätzlich zur Privatstraße be­ steht ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht auf einer Breite von einem Meter über die Grundstücke Nr. 1289/2, Nr. 1289/3 und Nr. 1301. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Abwasserbeseiti­ gungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ bzw. „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche­ Wohngebiet“, je GB Vandans. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Am 13. August 2021, somit innert der vorgegebenen Frist, ist eine Stellungnahme von den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1292 im Gemeindeamt eingelangt. Krista Garber, Erik Garber und Dipl. Ing. Bettina Koller-Garber, als gemeinsame Eigentümer des Grundstückes Nr. 1292 führen in ihrer Stellungnahme an, dass das Zufahrtsrecht zu ihrem Grundstück durch die Umwidmung, so wie es seit dem Kaufvertragsbeginn besteht, nicht beeinträchtigt werden darf, weder vom jetzigen Besitzer noch von Rechtsnachfolgern. Innert der vorgegebenen Frist sind keine weiteren Einwände der Nachbarn eingelangt. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belan­ gen der hier berührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird. Stellungnahme des Amtssachverständigen der Abteilung Wasserwirtschaft: Aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft kann die beabsichtigte Umwidmung in Baufläche zur Kenntnis genommen werden. Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung: Keine Einwände Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Bgm. Florian Küng informiert die Ausschussmitglieder, dass er aufgrund der Stellungnahme der Familie Garber, ein Gespräch mit den Antragstellern betreffend das Geh- und Fahrrecht über den Mustergielweg und in weiterer Folge bis zum Grundstück der Familie Garber geführt 16/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 habe. Mag. Johannes Wachter habe ihm dabei zu verstehen gegeben, dass der Mustergiel­ weg, im Eigentum seiner Eltern Margreth und Burkhard Wachter, Grundstück Nr. 1289/6, eine Breite von 3 Metern aufweise. Da es einen Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 2010 gebe, in dem ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht von einem 1 m breiten Streifen entlang des Mustergielweges gebe, stelle der Mustergielweg in der Natur bereits eine asphaltierte Breite von 4 Metern dar. Im Zuge der Neuvermessung sei die Zufahrt zum Grundstück Nr. 1292 zudem verbessert worden. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Ge­ nehmigung des vorliegenden Antrages. Mag. Johannes Wachter und Johannes Neher haben wegen Befangenheit weder an der Be­ ratung noch an der Abstimmung selberteilgenommen. Mit den Antragstellern soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 li a VIbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si­ cherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teilflächen innert einer Frist von 5 Jah­ ren bebaut werden müssen. Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Ge­ meindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 von „Bauerwartungsflä­ che-Wohngebiet “ bzw. „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“. b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit den Gebrüder Mag. Johannes und Mag. Thomas Wachter für die gegenständlichen Teilflächen aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt. 12. Entscheidung zum Antrag vom 22. Juli 2021 von Herrn Jonas Marent, Vandans, Vanos­ saweg 7, um Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 18. November 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Bauflä­ che-Wohngebiet “ im Entwurf beschlossen. Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Einwände der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Es wird nun ersucht, die in der Sitzung am 18. November 2021 unter Punkt 10. der Tages­ ordnung im Entwurf beschlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu be­ schließen. 17/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Beschluss: Antrag vom 22. Juli 2021: Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von Freifläche­ Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 350/7 steht im Eigentum von Jonas Marent. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 557 m2 auf und liegt in der Parzelle „Innerbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 350/7 im Ausmaß von ca. 356 m2 als „Baufläche-Wohngebiet“, eine Teilfläche (westseitig) im Ausmaß von ca. 45 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet “ und die südseitige Teilfläche im Aus­ maß von ca. 156 m2 (Rote Gefahrenzone) als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück im Ausmaß von rund 400 m2 als „Gelbe Zone“ sowie die restliche Fläche als „Rote Zone“ ausgewiesen. Der Antragsteller errichtet auf dem Grundstück Nr. 350/7 derzeit ein Einfamilienwohnhaus. Der geplante Neubau weist eine Baunutzungszahl von 58, 8 auf. Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50. Am 13. Juli 2021 wurde die Ausnahme von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes genehmigt, allerdings unter der Bedingung, dass die westlich gele­ gene Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/7 im Ausmaß von ca. 45 m2 von „Freifläche-Frei­ haltgebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet wird. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Einwände der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belan­ gen der hier berührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird. Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung: Keine Einwände Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge errichtet Herr Jonas Marent ein Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Nr. 350/7. Das geplante Einfamilienhaus weist eine Baunutzungszahl von 58, 8 auf. Das Grundstück weist laut Grundstücksdatenbank eine Gesamtfläche von 557 m2 auf. Dadurch, dass das gegenständliche Grundstück südseitig in der Roten Gefahrenzone liegt, und die westseitige Teilfläche nach der Vermessung als Freifläche-Freihaltegebiet aus­ gewiesen ist, ergibt sich diese Überschreitung der BNZ. Mit dem gegenständlichen Ansuchen soll an der Westseite des Grundstückes Nr. 350/7 die Widmung in „BW“ der Grundgrenze angepasst werden. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung der vom Antragsteller begehrten Fläche in „Baufläche-Wohngebiet“ sprechen, zumal dies eine Bedingung der Vorstandsmitglieder für die Erteilung einer Ausnah­ mebewilligung von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung darstellt. Beschluss der Gemeindevertretung: 18/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemein­ devertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. 13. Entscheidung zum Antrag vom 26. November 2021 von Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz, Mühletorplatz 12, 6800 Feldkirch, um Löschung der Dienstbarkeit des Befahrens des Vorplatzes des Grundstück Nr. .765/2 (ehemalige Krauthobelfabrik) für die Gemeinde Vandans Beschlussvorlaqe: Mit Schreiben vom 26. November 2021 teilt Dr. Günter Flatz mit, dass er seit dem Jahr 2018 zum Erwachsenenvertreter des Ing. Fritz Walser bestellt worden ist. Ing. Fritz Walser als Kommanditist und Gerhard Dietrich als Komplementär, beabsichtigen die Liquidation der KG und die Entnahme der Betriebsliegenschaft in ihr Privateigentum. Das Grundstück .765/2 in EZ 76, KG 90109 Vandans ist zu C-LNR 1 mit der Dienstbarkeit des Befahrens des Vorplatzes für die Gemeinde Vandans verbunden. Dieses Grundstück soll zukünftig ins Alleineigentum von Gerhard Dietrich übertragen werden. Aus diesem Grunde ersucht RA Dr. Günter Flatz um Zustimmung der Gemeinde Vandans zur Einverleibung der Löschung dieser Dienstbarkeit und um beglaubigte Unterfertigung der bei­ liegenden Löschungserklärung. Beschluss: Anhand eines Lageplanes legt der Vorsitzende die gegenständliche Sachlage dar. Ohne wei­ tere Wortmeldungen sprechen die die Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Löschung der Dienstbarkeit des Befahrens des Vorplatzes des Grundstückes Nr. .765 für die Gemeinde Vandans, aus. 14. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 11. November 2021 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2021 Beschlussvorlaqe: Mit Schreiben vom 11. November 2021 teilt das römisch-katholische Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2020 bis 30. September 2021 (= 365 Tage) in der Pfarrkirche insgesamt 23.152 kWh Strom verbraucht worden sind. Die Kosten dafür belaufen sich laut Rechnung vom 09. November 2021 auf 3.721, 10 Euro. (Verbrauch 2020: 22.643 kWh - 3.328, 74 Euro, Verbrauch 2019: 30.493 kWh - 4.341, 58 Euro) Seit „Uhrzeiten“ leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag zu den Stromkosten in der Pfarrkirche und zwar in der Größenordnung von 50%. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des römisch-katholischen Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: 19/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021 Dem Antrag des Vorsitzenden, nämlich dem Ansuchen der Pfarre mit der Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche im Zeitraum 01.10.2020 bis 30.09.2021, das sind 1.860, 55 Euro, zu entsprechen, wird einstimmig zugestimmt. 15. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung • Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes • Gesetz über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung - Sammelnovelle • Gesetz über Volksabstimmungen auf Gemeindeebene - Sammelnovelle Beschlussvorlaqe: Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 17. November 2021 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen ge­ stellt werden. Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 17. November 2021 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen ge­ stellt werden. Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Frau Mag. Nadine Kasper spre­ chen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. Helmut Robert Bitschnau gibt abschließend zu verstehen, dass er ein Freund der direkten Demokratie sei. Der Artikel 35 der Landesverfassung „Volksabstimmung über Gesetzesbe­ schlüsse“ Abs. 1 sehe vor, dass alle Gesetzesbeschlüsse, die nicht als dringlich erklärt wur­ den, sowie Teile davon der Volksabstimmung unterliegen, wenn eine solche binnen acht Wo­ chen nach Fassung des Gesetzesbeschlusses a) b) c) d) unterschriftlich von wenigstens 10.000 Stimmberechtigten oder von wenigstens zehn Gemeinden auf Grund von Gemeindevertretungsbeschlüssen oder von der Mehrheit der Landtagsmitglieder unterschriftlich verlangt oder vom Landtag beschlossen wird. Seiner Meinung nach sollte es bei jeder Änderung der Landesverfassung obligatorisch eine Volksabstimmung geben. 20/22 13. Sitzung Gemeindevertretung vom 21. Dezember 2021