20220519_GVE018

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 19. Mai 2022 im Sitzungssaal anlässlich der 18. öffentlichen Sitzung der Ge­ meindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 12. Mai 2022 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Pe­ ter Scheider jun., Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, DI Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau sowie Manfred Ammann und Heinz Scheider als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter, Johannes Neher sowie Frank Hepperger, Angelika Müller und Nicole Pfefferkorn als Ersatzpersonen; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen": Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Stefan Köberle (GFV), Mag. Alexander Döblinger (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Manuel Zint (AFL), Walter Stampfer (AFL) und Christoph Brunold (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 18. Sitzung der Gemeindevertretung. Vor Beginn der Sitzung gelobt Frau Nicole Pfefferkorn vor dem Bürgermeister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigen­ nützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die anwesende Schriftführerin sowie die Zu­ hörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit fol­ gende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. April 2022 2. Bericht von Forstbetriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin über den Stand Montafon Forstfonds und die Wild- und Waldproblematik in den Standeswäldern 3. Prüfung des Prüfungsausschusses am 13. April 2022: Stellungnahme zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5 Team der Gemeinde Vandans vom 27. April 2022 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) vom 02. Mai 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen 6. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Kinder, Jugend und Bildung vom 05. Mai 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen 7. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehr) vom 08. März 2022 und vom 11. Mai 2022 8. Entscheidung zu Bauvorhaben welche die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Ent­ wicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nicht beeinträchtigen 9. Beschlussfassung zum Kauf der Trennfläche 1 mit ca. 43 m2 aus dem Grundstück Nr. 377/1, GB Vandans, durch die Gemeinde Vandans von der Gebrüder Dietrich Hobel- und Säge­ werk Krauthobelerzeugung KG 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. April 2022 Beschlussvorlaqe: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen 2/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 17. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 21. April 2022 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 17. Sitzung der Gemeindevertretung vom 21. April 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen­ dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2. Bericht von Forstbetriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin über den Stand Montafon Forst­ fonds und die Wild- und Waldproblematik in den Standeswäldern Beschlussvorlage: Der Forstbetriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Mai 2022 über den Stand Montafon Forstfonds berichten. Am 22. April 2022 fand eine Waldbegehung mit Forstbetriebsleiter Dipl. Ing. Hubert Malin, Forstbetriebsorgan Richard Battlogg und interessierten Personen aus der Gemeindevertre­ tung Vandans, in den Vandanser Standeswäldern statt. Dieser Nachmittag stand ganz im Zeichen der Wald- und Wildproblematik. Bericht/Kenntnisnahme: Bgm. Florian Küng begrüßt den anwesenden Forstbetriebsleiter DI Hubert Malin und dankt diesem für sein Kommen bzw. die Bereitschaft den anwesenden Damen und Herren über den Stand Montafon Forstfonds zu berichten und übergibt diesem sodann das Wort. DI Hubert Malin bedankt sich in der Folge für diese Einladung und der Möglichkeit die Ge­ meindevertretung von Vandans über den Forstfonds des Stand Montafon persönlich zu infor­ mieren sowie offene Fragen zu beantworten. In seiner Einleitung informiert er über die Historie von der Entstehung des Stand Montafon Forstfonds bis heute. Weiters gibt DI Hubert Malin zu verstehen, dass der Stand Montafon Forstfonds 8.860 ha Fläche im gesamten Montafon besitze, davon 6.500 ha Waldfläche mit einer Außengrenze von 675 km. Der Standeswald in Vandans umfasse 1.170 Hektar, davon seien 794 Hektar Waldfläche. Gerade die Gemeinde Vandans habe viele Katastrophen hinnehmen müssen. In den Jahren 1910, 1933, 1999 und 2005 habe es große Vermurungen und Hangrutschungen gegeben. Der Wald habe eine wichtige Schutzfunktion zum Schutz des Lebens- und des Wirtschafts­ raumes. Die theoretische Schutzleistung eines Hektars Waldes liege bei ca. 2.200, 00 Euro pro Jahr. Der Holzertrag liege etwa bei 100, 00 - 200, 00 Euro pro Hektar und Jahr. Der Jagdpachterlös in der Gemeinde Vandans liege bei 10, 00 Euro/ha/Jahr. Die Schutzwaldbe­ wirtschaftung habe absolute Priorität zur Sicherung von Stabilität und Vitalität, zur Verbesse­ rung der Waldtextur und der Waldstruktur - mosaikartige Eingriffe zur Gewährleistung einer Dauerbewaldung sowie Einleitung und Förderung der Naturverjüngung. Voraussetzungen für die Schutzwaldpflege seien die Mindesterschließung mit Forststraßen und Begehungsstei­ gen, forstliche Betriebsstrukturen sowie genügend Fachpersonal, eine gesicherte Finanzie­ rung und das Verständnis und Unterstützung durch die Gemeinden, im Einvernehmen mit der Jagd und dem Tourismus. 3/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Weiters legt DI Hubert Malin anhand von Zahlen der letzten Jahre die Mengen der Holzein­ schläge und den Schadholzanteil dar, dabei liege der durchschnittliche Anteil an Schadholz bei über 70 % und zwar bedingt durch den Borkenkäfer, durch Windwürfe und Schneebruch, sowie des Klimawandels. In weiterer Folge wird den Anwesenden die Jagdwirtschaft Monta­ fon die Jagdwirtschaft im Gemeindegebiet von Vandans und die Wildabschusszahlen der ver­ gangenen Jahre sowie das Rotwildbewirtschaftungskonzept Vandans 2001 - 2022 zur Kennt­ nis gebracht. Zudem informiert er über die Finanzen und über die wirtschaftlichen Rahmen­ bedingungen. 23 % der Fläche des Montafons seien bestockt, davon würden 50 % vom Forstfonds bewirt­ schaftet werden. Über 90 % der Forstfondsflächen seien Schutz- oder Bannwald. Viele Wäl­ der seien aufgrund der Geländeverhältnisse stark überaltert gewesen. Erst die Forsttechnik der letzten 20 Jahre lasse eine Bewirtschaftung mancher Gebiete unter großer Anstrengung zu, trotzdem sei eine gute Erschließung unumgänglich, die weitere Holzarbeiten ermöglichen. Aufgrund unseres Klimas sei die Holzernte nur im Sommerhalbjahr möglich. Dies erfordere eine konzentrierte Arbeitsweise. Auf großen Flächen der Waldgebiete sei die Verjüngung un­ zureichend. Dies sei einerseits auf den mancherorts überhöhten Wildbestand, andererseits aber auch auf die schwierigen klimatischen, geologischen und topografischen Verhältnisse zurückzuführen. Die Bevölkerung des Montafons und deren Gäste hätten den Anspruch er­ hoben, auf Schutz vor Naturgefahren, optimale Erholung und Freizeitnutzung zum Nulltarif zu nutzen. Dies habe in den letzten Jahren zu einem immer größeren Druck auf die Natur im Allgemeinen und auf Kosten der Arbeiten im Wald geführt. Aufgrund der zahlreichen E-Biker und Mountainbiker sei eine Nutzung ohne Absperrungen durch das Personal kaum noch mög­ lich. Der Klimawandel, der dem Wald die letzten Jahre sehr zugesetzt habe, mache es nicht leichter. Durch trockene Sommer und gleichzeitig Starkniederschläge bzw. Stürme würden Baumarten in ihrer Anpassungsfähigkeit nicht mehr mithalten können. Schadholzanteil bzw. Schädlingsmassenvermehrungen seien die Folge und diese müssten in jedem Fall einge­ dämmt werden, um nicht den gesamten Schutzwald zu verlieren. Durch den extrem hohen Schutzwaldanteil und die Servitutsbelastung des Betriebes mit Personal- und Realrechten, sei eine den heutigen Erkenntnissen entsprechende, schutzwaldtechnisch optimale Waldbe­ wirtschaftung ohne Beiträge der Öffentlichkeit unmöglich. Durch Landesförderungen und EUBeiträgen könne diese Belastung abgefedert, aber nicht aufgehoben werden. Unterlassene Maßnahmen aufgrund der derzeitigen Ertragslage der Forstwirtschaft würden in keiner Be­ triebsbilanz stehen, hätten jedoch schwerwiegende Folgen und würden unserer Gesellschaft auf Dauer teuer zu stehen kommen. Nach dieser ausführlichen Präsentation gibt DI Hubert Malin abschließend zu verstehen, dass Schutzwaldbewirtschaftung mehr als nur Bäume fällen sei. Es brauche Verständnis und Fach­ wissen für langsame und komplex ablaufende Beziehungen in den Forstökosystemen. Zudem brauche es Kompromisse zwischen den verschiedenen Interessen und Ansprüchen an den Bergwald sowie die Unterstützung und das Verständnis. Wenn Interesse bestehe, sei er je­ derzeit bereit, eine Waldbegehung zu organisieren. Bgm. Florian Küng bedankt sich für diese gut einstündige ausführliche Darlegung über den Forstfonds und deren Wald- und Wildproblematik in den Standeswäldern durch Betriebsleiter Hubert Malin. Nur gemeinsam mit Vertretern des Forstes, der Jagd und die Bereitstellung von finanziellen Mitteln sei es möglich, den so wichtigen Schutzwald aufrecht zu erhalten. Nach Beantwortung einer Vielzahl von Fragen durch DI Hubert Malin, bedankt sich Bgm. Flo­ rian Küng bei diesem und wünscht ein gutes Nachhause kommen. 3. Kenntnisnahme Prüfung des Prüfungsausschusses am 13. April 2022: Stellungnahme zum Prüfbericht des Prüfungsausschusses Beschlussvorlaqe: 4/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 13. April 2022 gemäß § 52 Ge­ meindegesetz eine unvermutete Prüfung der Kassengeschäfte vorgenommen. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von der Vorsitzenden Mag. Nadine Kasper am 04. Mai 2022 persönlich in der Gemeinde abgegeben, mit dem Ersuchen, diesen an den Bürger­ meister Florian Küng weiterzuleiten. Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 12. Mai 2022 gemäß § 52 Abs. 4 GG Stellung genommen. Kenntnisnahme: Die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeinde­ vertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 13. Mai 2022 schriftlich zugegangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet. Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesordnung zugrunde gelegen: 1. Kanalerschließung Oberbündta (alle Angebote und Abrechnungen) 2. Bericht „Sonderprüfung der Gemeinde Vandans 2018“: Welche Empfehlungen der Ge­ barungskontrolle wurden bis heute umgesetzt? 3. Bezahlung Kindergartenpädagoginnen Sommer 2021 incl. Förderanträge 4. Berichte und Allfälliges Nachdem keine Frage und keine Wortmeldungen erfolgen, wird die vom Bürgermeister erar­ beitete Stellungnahme ohne Einwände zur Kenntnis genommen. 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5 Team der Gemeinde Vandans vom 27. Ap­ ril 2022 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 27. April 2022 haben sich die Mitglieder des e5 Team mit folgender Tages­ ordnung auseinandergesetzt: 1. Zwischenbericht und Stand der laufenden Projekte 2. Naturwärme Montafon - kurze Vorstellung der Projektidee „Verlängerung des Fernwär­ menetzes ins Ortszentrum nach Vandans“ 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen und eine grundsätzliche Ent­ scheidung zu treffen, ob die Projektidee „Verlängerung des Fernwärmenetzes ins Ortszent­ rum nach Vandans“ weiterverfolgt werden soll. Kenntnisnahme/Beschluss: 5/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Eingangs gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass das Protokoll über diese e5 Team-Sit­ zung allen Gemeindevertretern am 13. Mai 2022 übermittelt worden sei. Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5 Team, über den Inhalt der Beratungen am 27. April 2022 und gibt somit einen Zwi­ schenbericht betreffend die Umsetzung des Klima- und Energieleitbildes und über Stand der laufenden Projekte ab. Weiters informiert Ing. Stefan Steininger, dass es ein Gespräch mit Vertretern der Naturwärme Montafon Biomasse-Heizkraftwerke GmbH, dem Bürgermeister und ihm gegeben habe. In diesem Gespräch sei die Idee „Verlängerung des Fernwärmenetzes ins Ortszentrum nach Vandans“ präsentiert worden. Die Naturwärme Montafon bestehe seit dem Jahr 2009. Im Jahr 2020 sei diese von der Firma Equans übernommen worden. Derzeit gebe es 300 Abnehmer und eine Trassenlänge von 22.000 m. Die verkaufte Wärmemenge betrage 18.440 MWh/a. Aufgrund einer Potenzialerhebung wäre es technisch möglich, das Fernwärmenetz von Gant­ schier bis ins Ortszentrum nach Vandans (Hauptstrang entlang Dorfstraße bis zum Mustergielbach) zu verlängern. Dabei könnten sämtliche Objekte vom Sporthotel Kasper bis zum Hotel Brunella sowie die Volksschule, Kindergarten und Bauhof angeschlossen werden. Wei­ ters sei auch die Errichtung eines eigenen Heizkraftwerkes im Ortsgebiet von Vandans ge­ prüft und Pro und Contra gegenübergestellt worden. Auch für die Trassenführung gebe es einige Varianten, die es im Detail zu prüfen gebe. Wenn seitens der Gemeinde Interesse bestehe, werde die Naturwärme-Montafon mit der illwerke vkw AG und mit der Firma WEForm über eine mögliche Abwärmenutzung Gespräche führen, eine Bedarfserhebung der Großabnehmer durchführen, ein Konzept erstellen, mögliche Trassenführungsvarianten und mögliche Wärmeabnehmer mit Wärmeverbrauch prüfen, eine Kostenaufstellung über das ge­ samte Bauvorhaben sowie eine Zusammenstellung des Ergebnisses erstellen. Für all diese Schritte und Aufwendungen benötige es eine Absichtserklärung seitens der Gemeinde Vandans. Wenn es diese gebe, wäre eine anteilige Aufwandsentschädigung in Höhe von 25.000, 00 Euro (netto) zu leisten, die allerdings nur bei Nichtzustandekommen eines Ver­ tragsabschlusses fällig werde. Nach den ausführlichen Erläuterungen durch Herrn Ing. Stefan Steininger MSc und diese von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen worden ist, ergeben sich einige Wortmel­ dungen und offene Fragen zu diesem geplanten Projekt. Bgm. Florian Küng gibt eingangs seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er eine solche Prü­ fung und die damit verbundene Aufwandsentschädigung nur befürworten könne. Jede Form von alternativen Heizmöglichkeiten zu Öl und Gas müsse geprüft werden. Heute sei die Pro­ jektidee „Verlängerung des Fernwärmenetzes ins Ortszentrum nach Vandans“ kurz vorge­ stellt worden. Ein weiterer Schritt sei die Beantwortung der offenen Fragen zum geplanten Projekt die sich heute ergeben haben und den Abschluss einer Vereinbarung mit der der Na­ turwärme Montafon Biomasse-Heizkraftwerke GmbH, zur Ausarbeitung des Projektes „Ver­ längerung Naturwärmenetz ins Ortszentrum nach Vandans“. Abschließend sprechen sich Bgm. Florian Küng und auch Ing. Stefan Steiniger MSc dafür aus, den Mitgliedern der Gemeindevertretung die Power-Point-Präsentation „Naturwärme Montafon - Ausbau Vandans“ zu übermitteln und in der kommenden Sitzungen den Vertreter der Naturwärme Montafon Biomasse-Heizkraftwerke GmbH einzuladen, um ausführliche In­ formationen und Klärung von offenen Fragen, aus erster Hand zu erhalten, um etwaige Skep­ sis auszuräumen und die Vereinbarung zur Ausarbeitung des Projektes „Verlängerung Natur­ wärmenetz ins Ortszentrum nach Vandans“ abzuschließen. 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) vom 02. Mai 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfehlungen 6/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 05. Mai 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) mit folgender Tagesordnung ausei­ nandergesetzt: 1. Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans: Vergabe weiterer Aufträge 2. Empfehlung für die Errichtung einer Polleranlage in der Seilbahnstraße 3. Altes Schulgebäude: Empfehlung für die Vergabe der Trockenlegungsarbeiten 4. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen und eine Entscheidung zu den Empfehlungen zu treffen. Kenntnisnahme/Beschluss: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng hin, bringt der Vorsitzende des Bauausschusses, näm­ lich Peter Scheider, die am 02. Mai 2022 festgelegte Tagesordnung und die gefassten Be­ schlüsse der vorgenommenen Auftragsvergaben zur Kenntnis: Peter Scheider gibt im Detail zu verstehen, dass sich die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig zu Tagesordnungspunkt 1 - „Neubau Fahrzeughalle-Vergabe weiterer Aufträge“: a) für die Auftragsvergabe zur Lieferung und Montage einer Brandmeldeanlage an die Firma NTA, Lauterach, zum ausgewiesenen Angebotspreis in Höhe von 4.823, 84 Euro (brutto), b) für die Auftragsvergabe der Statikarbeiten an das Büro21, Tschagguns, zum ausgewie­ senen Angebotspreis in Höhe von 4.554, 00 Euro brutto, c) für die Auftragsvergabe der Asphaltierungsarbeiten an die Firma Nägele, Sulz, mit einer Auftragssumme in Höhe von 20.914, 52 Euro brutto ausgesprochen haben. Ohne weitere Wortmeldungen nehmen die Mitglieder der Gemeindevertretung die oben an­ geführten Auftragsvergaben zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt 2 - „Errichtung einer Polleranlage in der Seilbahnstraße“: Die geplante Errichtung einer Polleranlage in der Seilbahnstraße sei zwischenzeitlich hinfällig, da es technisch nicht möglich bzw. schwer umsetzbar sei, da im gegenständlichen Bereich zu viele unterirdische Leitungen vorhanden seien. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzli­ cher Natur sprechen sich die Damen und Herren letztlich für die Errichtung einer Schranken­ anlage und die Übernahme der daraus resultierenden Kosten aus. Der Bürgermeister wird diesbezüglich beauftragt, die nötigen Schritte für die Errichtung der Schrankenanlage in die Wege zu leiten und mit der illwerke vkw AG bezüglich Kostenbeteiligung in Kontakt zu treten. Tagesordnungspunkt 3 - „Altes Schulgebäude, Vergabe der Trockenlegungsarbeiten“ 7/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Einleitend erinnert Peter Scheider an die Besichtigung des Probelokales der Harmoniemusik im vergangenen Herbst. Schon beim Eintritt in das Probelokal sei ein „modriger“ Geruch fest­ gestellt worden und an verschiedenen Stellen, sowie an diversen Gegenständen sei bereits der Schimmel sichtbar. Im Voranschlag 2022 seien für diese Trockenlegungsmaßnahmen 200.000, 00 Euro vorgesehen worden. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemein­ devertretung einstimmig für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen aus und befürworten, gemäß der Empfehlung des Bauausschusses a) die Auftragsvergabe der notwendigen Grabarbeiten an die Firma Tomaselli-Gabriel, Nüziders, mit einer Angebots-/Auftragssumme in Höhe von 39.100, 14 Euro brutto zu verge­ ben, b) die Auftrag sverg a be für die Abdichtungsarbeiten an der Außenfront des alten Schulge­ bäudes an die Firma BMO, Dornbirn, mit einer Angebotssumme in Höhe von 7.080, 00 Euro brutto, sowie c) die Auftragsvergabe für die Feuchtigkeitsmessung und Abbrucharbeiten im Innenbereich an die Firma Soluto, Frastanz, zum Angebotspreis in Höhe von 5.298, 00 Euro brutto zu vergeben. Um eine rasche Abwicklung während den Sommerferien gewährleisten zu können, plädiert Bgm. Florian Küng dafür, die weiteren Auftragsvergaben für die Trockenlegungsarbeiten beim Alten Schulgebäude an den Bauausschuss der Gemeinde Vandans abzutreten, und zwar bis zur budgetierten Summe von 200.000, 00 Euro (brutto). Einstimmig schließen sich die Anwesenden der Empfehlung des Bürgermeisters an und er­ mächtigen die Mitglieder des Bauausschusses die weiteren Auftragsvergaben zu tätigen. 6. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Kin­ der, Jugend und Bildung vom 05. Mai 2022, sowie Beschlussfassung zu den Empfeh­ lungen Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 05. Mai 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Kinder, Jugend und Bildung mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Informationen und Besprechung der Sommerbetreuungen 2. Auslagerung der Administrativen- und Verwaltungstätigkeiten des Kindergartens 3. Bastelgeld Kindergarten und Volksschule Vandans 4. Antrag von der Offenen Liste Vandans und die Grünen betreffend Kindergarten-Wald­ gruppe für Vandans 5. Bericht der Kinderkonferenz Volksschule 6. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. 8/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen und eine Entscheidung zu den Empfehlungen zu treffen. Kenntnisnahme/Beschluss: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Vbgm. Ina Bezlanovits den Inhalt der Sitzung am 05. Mai 2022 sowie der ausgearbeiteten Empfehlungen im Detail: 1. Informationen und Besprechung der Sommerbetreuungen Die Kleinkinderbetreuung Schnäggahüsle sei bereits eine Ganzjahresbetreuung. Wäh­ rend den Sommeröffnungszeiten im Zeitraum vom 01. August 2022 bis 02. September 2022 seien von gesamt 34 Kindern - 17 Kinder angemeldet worden. Die Betreuung sei mit nur einer Gruppe möglich, da täglich maximal 11 Kinder anwesend seien. Im Kinder­ garten würde die Sommerbetreuung synchron zur Volksschule, in den KW 30 - 34, zu den Betreuungszeiten 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr stattfinden. Aus der Nachbargemeinde St. Anton gebe es ebenfalls Anmeldungen. Die Sommerbetreuung in der Volksschule erfolge durch die Kinderbetreuung Vorarlberg gGmbH. In der Nachbargemeinde Tschagguns werde eine erweiterte Sommerbetreuung für Kindergartenkinder und Volksschulkinder angeboten und zwar von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 07.00 Uhr bis 17.30 Uhr, Freitag 07.00 Uhr bis 13:00 Uhr, über einen Zeitraum von insgesamt sieben Wochen. Derzeit seien 7 Kinder aus der Gemeinde Vandans für dieses erweiterte Angebot in den zwei Einrichtungen in Tschagguns angemeldet. 2. Auslagerung der Administrativ- und Verwaltungstätigkeiten des Kindergartens Der Schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Vandans habe für administrative Tä­ tigkeiten im Bereich der öffentlichen Pflichtschulen zwei Bürokräfte eingestellt. Nicht nur in den Schulen auch im Kindergarten gebe es immer mehr sehr zeitaufwändige, admi­ nistrative Tätigkeiten zu erledigen. Zur Entlastung der Kindergartenleitung und zur Um­ setzung des Verwaltungsprogrammes Sokrates bestehe nun die Möglichkeit, Verwal­ tungstätigkeiten von diesen Bürokräften durchführen zu lassen. Angedacht sei, das Be­ schäftigungsausmaß einer Arbeitskraft um pauschal ca. 25 % (ca. 10 Stunden/Woche) zu erhöhen. Eine genaue Abschätzung des Stundenausmaßes sei derzeit noch nicht möglich. Man müsse vorerst abwarten und könne erst nach einiger Zeit das wirkliche Ausmaß der benötigten Stunden fixieren. Von den Ausschussmitgliedern sei empfohlen worden, die Arbeitszuteilung zu prüfen und ab Kindergartenbeginn im Herbst 2022 eine Arbeitskraft um pauschal ca. 25 % (ca. 10 Stunden/Woche) zu erhöhen. Einstimmig befürworten die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Empfehlung des Ausschusses und sprechen sich in der Folge für die personelle Bereitstellung für administrative Tätigkeiten im Kindergarten aus. 3. Bastelgeld Kindergarten und Volksschule Vandans Aufgrund steigender Kosten und Aufwendungen für Bastel- und Materialbedarf sei in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 19. Jänner 2022 über die Einhebung eines „Bastelgeldes“ beraten und diskutiert worden. Nach einer neuerlichen eingehenden Beratung sei von den Ausschussmitgliedern die Empfehlung an die Ge­ meindevertretung ausgesprochen worden, mit Beginn des Kindergartenjahres 2022/23 einen Bastelbeitrag von 10, 00 €/pro Semester einzuheben. Die jeweilige Abrechnung soll 9/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 über die Gemeindekassa erfolgen. Auf die Einhebung eines Bastelgeldes an der Volks­ schule Vandans wird Abstand genommen. Mit 21 : 1 Stimme befürworten die Damen und Herren der Gemeindevertretung die Emp­ fehlung des Ausschusses und sprechen sich in der Folge für die Einhebung eines Bas­ telbeitrages im Kindergarten Vandans in Höhe von 10, 00 Euro pro Semester ab dem Betreuungsjahr 2022/23 aus. Die Abrechnung soll über die Gemeindekassa erfolgen. 4. Antrag der „Offenen Liste Vandans und die Grünen“ betreffend Kindergarten-Wald gruppe für Vandans Dieser Tagesordnungspunkt sei einstimmig vertagt worden und soll in einer der kommen­ den Sitzungen beraten werden. 5. Bericht über die Kinderkonferenz in der Volksschule Vandans Am 29. März 2022 habe im Sitzungsaal - Gemeindeamt Vandans die 1. Kinderkonferenz stattgefunden, dabei konnten die Kinder ihre Anliegen vorstellen. Als großer Klassiker im Tal erweise sich der Wunsch nach einem Skaterplatz. Zudem gebe es den Wunsch einer Klettermöglichkeit in Vandans. Nach dieser ausführlichen Erläuterung durch Vbgm. Ina Bezlanovits und Beantwortung eini­ ger Fragen grundsätzlicher Natur, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen und die entsprechenden Beschlüsse gefasst. 7. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raumplanung und Gemeindeentwickiunq (incl, Verkehr) vom 08. März 2022 und vom 11. Mai 2022 Beschlussvorlaqe.In den Sitzungen am 08. März 2022 und am 11. Mai 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Ver­ kehr) mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Vorstellung und Diskussion zum Vorentwurf „Räumlicher Entwicklungsplan Vandans“ Teil 1 2. Änderung Verordnung „Bausperre Ortszentrum“ 3. Diskussion zum Vorentwurf „Räumlicher Entwicklungsplan Vandans“ - Teil 2 4. Information „Quartiersentwicklung - Kooperatives Planungsverfahren“ für das Orts-zent­ rum 5. Berichte und Allfälliges Die Protokolle über diese beiden Sitzungen wurden allen Gemeindevertretern zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen und eine Entscheidung zu den Empfehlungen zu treffen. Kenntnisnahme/Beschluss: Tagesordnungspunkt 1 + 3 - „Räumlicher Entwicklungsplan Vandans“: 10/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Bgm. Florian Küng erinnert in seiner Einleitung, dass am 24. Juni 2021 ein Workshop mit Bürgerbeteiligung in der Rätikonhalle für die Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplanes stattgefunden habe. Grundlage für diesen Workshop sei die im Frühjahr 2021 durchgeführte Online-Befragung gewesen. Am 08. März 2022 habe es mit dem Planungsbüro Stadtland eine weitere Sitzung mit den Ausschussmitgliedern und interessierten Gemeindevertretern gege­ ben. In dieser Sitzung habe man sich mit den einzelnen Themen, mit den Inhalten und den Grundsätzen für den Räumlichen Entwicklungsplan im Detail auseinandergesetzt. Das Er­ gebnis sei in weiterer Folge vom Planungsbüro Stadtland eingearbeitet worden und in der Sitzung am 11. Mai 2022 neuerlich beraten und ergänzt worden. Der nächste Schritt sei nun den Zielplan zu erstellen und der Bevölkerung zu präsentieren. Die Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung soll im Spätherbst erfolgen. Tagesordnungspunkt 2 - „Änderung Verordnung Bausperre Ortszentrum“: Seit der Erlassung der Bausperre im Ortszentrum, so der Vorsitzende, seien einige Anfragen im Gemeindeamt bzw. der Bauverwaltung eingelangt. Die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum vom 03. März 2022 sei sehr restriktiv von der Gemeindevertretung beschlossen worden und lasse derzeit nur Bauvorha­ ben zu, die dem Zweck der Bausperre nicht widersprechen. Aus diesem Grund habe es ein gemeinsames Gespräch mit der Bauverwaltung Montafon gegeben, um die Inhalte der erlas­ senen Bausperren-Verordnung Ortszentrum und über eventuelle Ergänzungen und Änderun­ gen, Formulierungen zu beraten. Aufgrund dieses Gespräches sei ein Vorschlag mit einigen Ergänzungen von der Verwaltung ausgebarbeitet worden und diese mit der Bitte um Stellung­ nahme an das Planungsbüro Stadtland übermittelt worden. Das Resümee der erhaltenen Stellungnahme ergebe, diese Verordnung nicht zu ändern. Nach einer sachlichen Prüfung durch die Ausschussmitglieder, wurde der Gemeindevertretung die Empfehlung ausgespro­ chen, die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum vom 03. März 2022 nicht zu ergänzen bzw. nicht zu ändern. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich gegen eine Änderung/Ergänzung der Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum aus und bestätigen nochmals den Beschluss vom 03. März 2022. Tagesordnungspunkt 4 - „Quartiersentwicklung - Kooperatives Planungsverfahren für das Ortszentrum“: Bgm. Florian Küng informiert, dass bei einem kooperativen Planungsverfahren städtebauliche Aufgabenstellung in einem dialogorientierten Prozess bearbeitet werden. Expertinnen und Experten würden ein Konzept in unmittelbarem Austausch mit Politik, Verwaltung und den maßgeblichen Stakeholdern entwickeln. Es ermögliche auch neue Formen der Beteiligung der Bevölkerung. Das Kooperative Planungsverfahren versuche durch eine laufende Abstim­ mung und Rückkoppelung die bei anderen (Wettbewerbs-)Verfahren oft notwendigen, massi­ ven Umplanungen obsolet zu machen. Der Rahmenplan sei Grundlage für nachfolgende Pla­ nungsschritte und Festlegungen: FWP, Bebauungsplan, Wettbewerbe, Objektplanung, etc. Die Fachplanung werde in der Regel von zumindest drei Planungsteams durchgeführt - je nach Aufgabenstellung sind dies Architektinnen, Landschaftsplaneninner, Raumplanerinnen und/oder Verkehrsplanerinnen. Nicht der Wettbewerb stehe im Vordergrund, sondern die Ko­ operation - das gemeinsame Finden einer optimalen Lösung. Solche Kooperativen Planungsverfahren seien im Montafon bereits in den Gemeinden St. Anton - Dorfzentrum, Silbertal - Dorf und in St. Gallenkirch - Galgenul, in Auftrag gegeben worden. Mit der Landesregierung sei vereinbart worden, dass Anfang Juni ein gemeinsamer Ortsau­ genschein mit Vertretern der Landesraumplanungsstelle, des Landesgestaltungsbeirates, 11 /16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Büro Stadtland stattfinden werde. Sobald dieser Ortsaugenschein stattgefunden habe und die Kostenschätzung für dieses Verfahren ermittelt worden sei, werde er darüber informieren. Mag. Christian Egele bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass dies ein wichtiges touristisches Thema für die Zukunft sei und daher sollte die Arbeitsgruppe für Tourismus mit einbezogen werden sollte. Abschließend gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass die touristische Entwicklung in die­ sem Kooperativen Planungsverfahren ein wichtiger Punkt sei und er die Mitarbeit der Arbeits­ gruppe für Tourismus sehr begrüße. 8. Entscheidung zu Bauvorhaben die die Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum (Bausperre-Verordnung) vom 07. März 2022, gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz nicht beeinträchtigen Beschlussvorlaqe: In der 15. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode am 03. März 2022 hat die Gemeindevertretung zur Sicherung einer geordneten Entwicklung des Bauge­ schehens im Ortszentrum eine Bausperre-Verordnung gemäß § 37 Raumplanungsgesetz er­ lassen. § 37 Raumplanungsgesetz: (1) Die Gemeindevertretung hat durch Verordnung für ein bestimmtes Gebiet eine Bausperre zu erlassen, wenn dies zur Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplanes oder von Ver­ ordnungen aufgrund der §§ 31 bis 34 erforderlich ist. (2) Eine Bausperre hat die Wirkung, dass Baubewilligungen und Freigabebescheide nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftsentwick­ lung und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 nur zulässig sind, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. (3) Eine Bausperre ist aufzuheben, sobald der Grund für ihre Erlassung weggefallen ist. Eine Bausperre tritt, wenn sie nicht früher aufgehoben wird, zwei Jahre nach ihrer Erlassung außer Kraft. Sie kann vor Ablauf dieser Frist einmal auf die Höchstdauer eines Jahres verlängert werden, wenn der Grund für ihre Erlassung weiterhin besteht. § 3 Zweck und Ziel der Bausperre-Verordnung zur Sicherung einer geordneten Entwick­ lung des Baugeschehens im Ortszentrum (1) Die Bausperre wird zur Sicherung der Durchführung der Grundlagenforschung und zur Erstellung eines neuen Bebauungsplanes für die in § 2 genannten Teile des Gemeindegebie­ tes erlassen. Ziel dieser Planungsmaßnahmen ist es, Vorgaben zu einer integrierten Orts­ kernentwicklung auf Grundlage einer gesamtheitlichen Betrachtung der Rahmenbedingungen im Ortskern zu erarbeiten. (2) Die Notwendigkeit, einen Bebauungsplan im Geltungsbereich zu erlassen, wurde im Zuge der seit 2020 laufenden Erstellung eines Räumlichen Entwicklungsplans gemäß § 11 Raum­ planungsgesetz festgestellt. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die Sicherstellung insbe­ sondere der nachfolgenden Raumplanungsziele gemäß § 2 Raumplanungsgesetz weiterhin zu gewährleisten: - Die zur Deckung eines ganzjährigen Wohnbedarfs benötigten Flächen sollen nicht für Ferienwohnungen verwendet werden. 12/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 - - Die Siedlungsgebiete sind bestmöglich vor Naturgefahren zu schützen; die zum Schutz vor Naturgefahren notwendigen Freiräume sollen erhalten bleiben. Die Siedlungsentwicklung hat nach innen zu erfolgen. Mit Grund und Boden ist haushälterisch umzugehen, insbesondere sind Bauflächen bo­ densparend zu nutzen. Der Ortskern ist zu erhalten und in seiner Funktion zu stärken. Gebiete und Flächen für Wohnen, Wirtschaft, Arbeit, Freizeit, Einkauf und sonstige Nut­ zungen so einander zuzuordnen, dass Belästigungen möglichst vermieden werden. (3) Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Gestaltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nutzungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Bebauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenan­ teil, Geschossfläche für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Bau­ grenzen und äußere Gestaltung der Gebäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraum­ gestaltung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumplanungsziele gemäß § 2 Raumplanungsgesetz auch für die Zukunft abzusichern. (4) Die Verordnung der Bausperre verfolgt den Zweck, die Durchführung aller Bauvorhaben und Bewilligungen zur Teilung von Grundstücken gemäß § 39 Raumplanungsgesetz während der Durchführung der notwendigen Planungsmaßnahmen gemäß Abs. 1 zu unterbinden. Es wird nun ersucht, zu den Bauvorhaben: • Bonner Andreas und Aarts Nicole Dorfstraße 40 Verwendungsänderung, nachträgliche Bewilligung • Wachter Stefan und Elke Rätikonstraße 22 Zubau bzw. Aufstockung Einfamilienwohnhaus eine Entscheidung zu treffen ob die geplanten Bauvorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigen. Beschluss: In seiner Einleitung erläutert der Vorsitzende die beiden geplanten Bauvorhaben im Detail. Nach einer detaillierten Auseinandersetzung zum Bauvorhaben von Andreas Bonner und Nicole Aarts sprechen sich die Anwesenden einstimmig a) für eine nachträgliche Bewilligung der Um- und Zubauten sowie Genehmigung einer zwei­ ten Wohneinheit zur Vermietung an ständig wechselnde Gäste für das Bestandsobjekt „Dorfstraße 40“ der Bauwerber Andreas Bonner und Nicole Aarts aus. Nach Auffassung der Anwesenden widersprechen diese nachträglichen Genehmigungen von bereits getä­ tigten Zu- und Umbauten sowie Schaffung einer zweiten Wohneinheit zur Vermietung an ständig wechselnde Gäste des Bestandsobjektes „Dorfstraße 40“, auf Grundstück Nr. .935 und Nr. 111/4, wie dies von den Bauwerben beantragt worden ist, nicht dem Zweck der erlassenen Bausperre im Ortszentrum vom 07. März 2022 bzw. wird diese nicht be­ einträchtigt. Begründet wird diese Zustimmung auch damit, dass die Gemeindevertretung diese Bausperre deshalb erlassen habe, um einen neuen Bebauungsplan zu erlassen. Dieser soll die zukünftige Entwicklung des Baugeschehens im Ortszentrum regeln und stelle daher kein Regelwerk für den Altbestand bzw. für Bautätigkeiten, die vor ca. 40 bis 50 Jahren durchgeführt worden sind, dar. 13/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 b) Das Baugrundstück/Objekt „Dorfstraße 40“ liegt laut Verordnung über das Maß der bauli­ chen Nutzung der Gemeinde Vandans in der sogenannten „Zentrallage“. Die minimale Baunutzungszahl ist mit 50, die maximale Baunutzungszahl mit 90 festgelegt. Die tatsäch­ liche Baunutzungszahl nach der Baubemessungsverordnung betrage unter Berücksichti­ gung der verfahrensgegenständlichen Um- und Zubauten 31, 3. Einstimmig sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für eine Ausnahmebewilligung gemäß § 35 des Raumplanungsgesetzes, LGBI. Nr. 39/1996 idgF, hinsichtlich der Unterschreitung der festgelegten minimalen Baunutzungszahl von 50 auf 31, 3 aus. Nach einer detaillierten Auseinandersetzung zum gegenständlichen Bauvorhaben von Elke und Stefan Wachter sprechen sich die Anwesenden mit 20 : 1 Stimme gegen die Zulassung des geplanten Bauvorhaben - Bewilligung eines Zubaus bzw. Aufstockung an das beste­ hende Wohnhaus „Rätikonstraße 22“ auf Grundstück Nr. 80/5 aus. Begründet wird diese Ab­ lehnung damit, dass zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden kann, ob dieses geplante Bauvorhaben den Zweck der Bausperre zur Sicherung einer geordneten Entwick­ lung des Baugeschehens im Ortszentrum vom 07. März 2022 beeinträchtige oder nicht. Gemäß § 3 Abs. 3 der Bausperrenverordnung - „Daher ist beabsichtigt, die Bebauungs-, Ge­ staltungs- und Nutzungsmöglichkeit innerhalb des Geltungsbereiches zu überprüfen, Nut­ zungskonflikte zu ermitteln sowie aufbauend auf die Grundlagenforschung erforderliche Be­ bauungsplan-Festlegungen insbesondere über Art der baulichen Nutzung, Maß der baulichen Nutzung, Art der Bebauung, Wohnungsflächenanteil, Geschossfläche für Ferienwohnungen, Höhenentwicklung der Bebauung, Baulinien, Baugrenzen und äußere Gestaltung der Ge­ bäude sowie erforderliche Freiräume und Freiraumgestaltung zu definieren und zu verordnen und damit die Erreichung der Raumplanungsziele gemäß § 2 Raumplanungsgesetz auch für die Zukunft abzusichern. “ - soll ein Bebauungsplan erlassen werden der die zukünftige Ent­ wicklung des Baugeschehens im Ortszentrum regelt. Die raumplanerischen Grundlagenerhe­ bungen sollen mittels einem kooperativen Planungsverfahren in einem dialogorientierten Pro­ zess, unter Beiziehung von Experten, mit Bevölkerungsbeteiligung, erhoben werden. Gemäß § 37 Abs. 2 Raumplanungsgesetz sind Baubewilligungen nur zulässig, wenn das ge­ plante Vorhaben den Zweck der Bausperre nicht beeinträchtigt. Dies konnte von der Gemein­ devertretung nicht ausgeschlossen werden. Mag. Johannes Wachter hat wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilgenommen. 9. Beschlussfassung zum Kauf der Trennfläche „1“ mit ca. 43 m2 aus dem Grundstück Nr, 377/1, GB Vandans, durch die Gemeinde Vandans von der Gebrüder Dietrich Hobel­ und Sägewerk Krauthobelerzeugung KG Beschlussvorlaqe: Im Rahmen von Vermessungsarbeiten am Grundstück Nr. 377/1 von der Gebrüder Dietrich Hobel- und Sägewerk Krauthobelerzeugung KG hat sich herausgestellt, dass sich ein Teil des Planggaweges (Grundstück Nr. 386/1) auf besagtem Grundstück befindet. Das Grundstück Nr. 377/1 befindet sich im Grenzkataster und somit ist der Grenzverlauf zu Grundstück Nr. 386/1 der Gemeinde Vandans unstrittig. Grundsätzlich wären die Miteigentümer Gerhard Dietrich und der Erwachsenenvertreter von Ing. Fritz Walser mit dem Verkauf und der Übergabe der betroffenen Teilfläche „1“ von ca. 43 m2 an die Gemeinde unter nachstehenden Bedingungen einverstanden: DI Thomas Hepberger hat die Liegenschaft im Gutachten vom 22. Jänner 2021 mit 320, 00 €/m2 geschätzt. Davon ausgehend wären Gerhard Dietrich und der Erwachsenenvertreter von 14/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Ing. Fritz Walser mit einem „angepassten“ Preis von 340, 00 €/m2 (das sind bei 43 m2 14.620, 00 €) einverstanden. Die mit der Vermessung dieser Teilfläche „1“ und der Errichtung diesbezüglichen Teilungs­ planes verbundenen Kosten und Steuern hat die Gemeinde Vandans zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass eine vereinfachte Grundbucheintragung gern. § 15 Liegenschaftsteilungs ­ gesetz möglich ist. Es wird nun ersucht, eine Entscheidung zum Kauf der Trennfläche „1“ mit ca. 43 m2 zum Preis von 340, 00 €/m2 zu treffen. Beschluss: Eingangs erläutert der Vorsitzende den vorliegenden Teilungsentwurf und informiert über die Tatsache, dass ein Teilstück des „Planggaweges“ über das Grundstück Nr. 377/1 verlaufe. Entgegen dem vorliegenden Teilungsentwurf, so der Vorschlag des Vorsitzenden, sollte im Zuge dieser Teilung der Grenzverlauf bis zum südwestlichen Grenzpunkt Nr. 15593 begradigt werden. Durch diese vorgeschlagene Begradigung gebe es eine geringe Flächenkorrektur, die noch erhoben werden müsse. Nach einer kurzen Beratung sprechen sich in der Folge alle Anwesenden einstimmig für diese Grenzbegradigung und den Ankauf der notwendigen Trennfläche aus dem Grundstück 377/1, GB Vandans, zum Preis von 340, 00 Euro/m2 aus. Zudem befürworten die Anwesenden die damit verbundenen anfallenden Vermessungs- und Vertragskosten zu übernehmen. 10. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > am 31. Mai 2022 ein weiterer Workshop „Weiterentwicklung Kinderbetreuung Außermon­ tafon“ stattfindet. In diesem Workshop wird über ein gemeinsames Modell für die Kinderund Schülerbetreuung der bis 14-jährigen in der ganzen Talschaft beraten. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Vbgm. Ina Bezlanovits: Erfreulicherweise findet heuer an Fronleichnam am 16. Juni 2022 wieder eine Prozession statt. Coronabedingt konnte in den beiden Vorjahren keine Prozes­ sion abgehalten werden. Es wäre schön, wenn auch möglichst viele Gemeindevertreterinnen daran teilnehmen würden. Armin Wachter: Gibt es Neuigkeiten vom Wanderbus Rellstal? Antwort des Bürgermeisters: Der Wanderbus Rellstal startet heuer am 11.+12. Juni mit dem Wochenendbetrieb. Vom 02. Juli bis 18. September 2022 fährt dieser wie gewohnt 5 x täglich ins Rellstal und retour. Neu ist, dass der Wanderbus heuer vom Busunternehmen Hannes Wachter aus Vandans gefahren wird. In den vergangenen Jahren wurden die Lenker von der mbs Bus GmbH, Schruns, bereitgestellt. Mit dem Busunternehmen Wachter können auch wieder Sonderfahrten gebucht werden. Erfreulich ist auch zu berichten, dass es von der illwerke vkw AG neuerlich eine Zusage für fünf Jahre gibt, und zwar die kostenlose Verfü­ gungsstellung der Fahrzeuge und einen Kostenbeitrag zum Lenkeraufwand. Hierfür möchte ich mich im Namen der Gemeinde Vandans recht herzlich bei den Verantwortlichen der ill­ werke vkw AG bedanken. 15/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022 Für das Alpengasthaus Rellstal konnten zwei junge motivierte Wirtsleute aus Vandans gefun­ den werden. Tobias und Sebastian Ganahl bewirten in der heurigen Wandersaison das Al­ pengasthaus Rellstal. Morgen an Christi Himmelfahrt starten diese in die Saison, vorab mit einem Wochenend- und Feiertagsbetrieb. Ab 11. Juni ist das Alpengasthaus bis Anfang Ok­ tober durchgehend geöffnet. Ich wünsche den neuen Wirtsleuten viel Freude und Erfolg. Armin Wachter: Immer wieder stelle ich fest, dass bei diversen Neubauten und anderen pri­ vaten Baustellen, auf den angrenzenden Wiesen Bau-Material und Sonstiges gelagert wird. Für die Bauern, die diese Felder bewirtschaften, ist das sehr unerfreulich und oft auch mit Schäden behaftet. Könnte man in den Amtlichen Mitteilungen auf diese Unsitte aufmerksam machen? Antwort des Bürgermeisters: Es handelt sich hierbei um private Baustellen. Als Gemeinde sehe ich wenig Spielraum, diesem entgegenzuwirken. Wenn ich als Bewirtschafter solche Ablagerungen sehe, dann wird es einfacher sein, dies direkt mit dem Bauherrn zu bespre­ chen. Anita Kesselbacher: Auf Initiative des Sozialausschusses hat gestern ein Vortrag in der Rä­ tikonhalle zum Thema „Demenz“ stattgefunden. Der Vortrag war sehr interessant und auch gut besucht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 23.30 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: •/ > () Florian Küng, Bgm. Eveline Breuß 16/16 18. Sitzung Gemeindevertretung vom 19. Mai 2022