20220915_GVE021

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 15. September 2022 im Sitzungssaal anlässlich der 21. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. September 2022 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, ein­ berufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett so­ wie Manfred Ammann, Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Manuel Zint (ab 19.50 Uhr), Armin Wachter, Walter Stampfer, Christoph Brunold sowie August Montibeller und Stephan Neugebauer als Ersatzpersonen; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag.a Nadine Kasper; Entschuldigt: Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Renate Neve (GFV), Ralf Engelmann (AFL) und Johannes Neher (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Mag. Nadine Kasper übergibt eine schriftliche Anfrage im Namen der Bürger der Rodunder Siedlung betreffend eine Anbindung an den öffentlichen Verkehr. Aus zeitlichen Gründen sei es keinem der Anrainer möglich gewesen an der öffentlichen Fragestunde persönlich teilzu­ nehmen, daher habe sie dieses schriftliche Anliegen entgegengenommen. Der Bürgermeister gibt daraufhin zu verstehen, dass er sich mit dem Anliegen auseinandersetzen und direkt mit den Betroffenen in Kontakt treten werde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 21. Sitzung der Ge­ meindevertretung. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 21. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die anwesende Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Ge­ gen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juli 2022 2. Schützengilde Montafon - Neubau des Luftwaffenstandes: a) Gewährung eines Baukostenzuschusses b) Übernahme einer Banksicherheit zur Aufnahme eines Kredites 3. Beschlussfassung der Zusatzvereinbarung „Sideletter“ zum Gesellschaftsvertrag der Mon­ tafon Tourismus GmbH 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 26. Juli 2022 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) der Gemeinde Vandans vom 01. August 2022 6. Festsetzung der Gästetaxe ab 01. Mai 2023 7. Beschlussfassung über die Umsetzung eines „caruso carsharing“ Standortes in Vandans 8. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2021 gemäß § 78 Gemeindegesetz 9. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juli 2022 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindever­ tretung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendun­ gen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die die 20. öffentliche Sitzung der Gemeinde­ vertretung am 14. Juli 2022 zu genehmigen. 2/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 20. Sitzung der Gemeindevertretung am 14. Juli 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen­ dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2. Schützengilde Montafon - Neubau des Luftwaffenstandes: a) Gewährung eines Baukostenzuschusses b) Übernahme einer Banksicherheit zur Aufnahme eines Kredites Beschlussvorlage: Von 1971 bis 1974 ist ein Mehrzwecksaal (Rätikonhalle) bei der bestehenden Volksschule in Vandans errichtet worden. Im Untergeschoss - neben dem damaligen Gymnastikraum ist ein Zimmergewehrschießstand (Schießhalle mit 12 Ständen, Aufenthaltsraum, Küche, Waffendepot und eigenem seitlichen Zugang) geschaffen worden. Bis zum Abriss der „Rä­ tikonhalle“ im Jahre 2018 ist dieser Schießstand rege durch die Schützengilde Montafon genutzt worden. Um die Disziplin Luftgewehr wieder anbieten zu können, ist ein Neubau eines Luftgewehrstandes beim Schützenzentrum in Vandans, Gaualangaweg 4, durch die Schützengilde Montafon geplant. Die Baukosten für diesen geplanten Luftwaffenstand mit 12 elektronischen Ständen inkl. Nebenräumen belaufen sich auf etwa 300.000, 00 Euro. Durch Eigenleistung der Vereins­ mitglieder soll der Finanzierungsbetrag auf etwa 230.000, 00 Euro reduziert werden. Dieser Finanzierungsbetrag soll durch Sponsoring und der Aufnahme eines Kredites in der Höhe von ca. 200.000, 00 Euro aufgebracht werden. Die Schützengilde Montafon bittet daher um Gewährung eines Baukostenzuschusses für den Neubau dieses Luftgewehrstandes sowie die Übernahme einer Banksicherheit zur Auf­ nahme eines Kredites in der Höhe von ca. 200.000, 00 Euro. Es wird nun ersucht, zu den beiden Anträgen eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: In seiner Einleitung begrüßt Bgm. Florian Küng die anwesenden Vertreterder Schützengilde Montafon, nämlich den Obmann Michael Fleisch, den Fähnrich Stefan Fleisch sowie weitere Mitglieder der Schützengilde Montafon. Ohne weitere Wortmeldung übergibt er sodann das Wort an die Vertreter der Schützengilde. Stefan Fleisch bedankt sich im Namen der Schützengilde Montafon für die Einladung zur heutigen Sitzung und über die Möglichkeit, persönlich über den geplanten Neubau eines Luftgewehrstandes beim bestehenden Schützenhaus in Vandans zu informieren sowie offe­ ne Fragen direkt zu beantworten. In seiner Einleitung informiert Herr Stefan Fleisch, dass die Schützengilde Montafon im Jahr 1955 gegründet worden sei. Damals sei eine alte Wohnbaracke von der Silvretta zu einem Schießstand mit 10 Ständen in Vandans im Gaualangaweg ausgebaut worden. Im Jahr 1973 sei im Untergeschoss der damaligen Rätikonhalle ein Zimmergewehrschießstand mit eigenem seitlichem Zugang, ein Waffendepot, Küche und Abstellraum, ein Aufenthaltsraum sowie eine Schießhalle errichtet worden. Im Zuge des Neubaus der Rätikonhalle im Jahr 2018 sei die komplette Rätikonhalle inklusive der Räumlichkeiten der Schützengilde abge­ 3/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 brochen worden. Ersatzräumlichkeiten für die Schützengilde wurden im Neubau der Rä­ tikonhalle nicht mehr vorgesehen und seither stehe kein Luftgewehrstand mehr zur Verfü­ gung. Aktuell habe die Schützengilde Montafon 112 Mitglieder, darunter viele erfolgsver­ sprechende aktive Schützen. Eine Vielzahl von Veranstaltungen „Kleinkaliber“ gebe es jähr­ lich zu organisieren. In weiterer Folge informiert Stefan Fleisch im Detail über den geplanten Neubau. Geplant sei die Errichtung eines Luftwaffenstandes mit 12 elektronischen Ständen incl. Nebenräu­ men beim bestehenden Schützenzentrum, Gaualangaweg, in Vandans. Die Kosten hierfür würden sich auf rund 300.000, 00 Euro belaufen. Durch Eigenleistungen der Vereinsmitglie­ der würden sich die Errichtungskosten auf rund 230.000, 00 Euro reduzieren. Um diese Summe finanzieren zu können, sei auch eine Sponsoring-Kampagne gestartet worden, bei dem jeder Sponsor die Möglichkeit erhalte, ein oder mehrere Bausteine (ä € 20, 00) zu er­ werben. Die Schützengilde rechne damit, die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 200.00, 00 Euro tätigen zu müssen und dazu werde eine Banksicherheit benötigt. Weiters werde um Unterstützung eines Baukostenzuschusses seitens der Gemeinde Vandans gebe­ ten. Nach dieser Präsentation bedankt sich Bgm. Florian Küng und gibt ergänzend zu verstehen, dass sich das Grundstück Nr. .969, auf dem das Vereinslokal der Schützengilde und der Schießstand stehe, im Eigentum der Gemeinde Vandans befinde. Im Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Vandans und der Schützengilde Montafon im Jahr 2019, sei der Schützengilde unter anderem ein Nutzungsrecht auf 25 Jahre (endet am 31.12.2043) eingeräumt worden. Mag. Nadine Kasper möchte erfahren, wie viele der bestehenden Mitglieder aus der Ge­ meinde Vandans kommen und ob bei den übrigen Montafoner Gemeinden um eine finanzi­ elle Unterstützung angefragt worden sei. Stefan Fleisch gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass ca. 30 - 35 Vereinsmitglieder aus Vandans stammen. Um weitere finanzielle Unterstützung sei beim Stand Montafon ange­ fragt worden und dazu gebe es bereits eine Zusage von Fördermittel in Höhe von 10.000, 00 Euro. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es noch eine Fülle von Fragen zu klären gebe, bevor eine Entscheidung über die Übernahme einer Banksicherheit getroffen werde. Wichtige Fragen und offene Punkte, wie, zu welchen Konditionen kann dieses Darlehen aufgenommen werden, die Einholung von weiteren Angeboten bei diversen Bankinstituten, die Erstellung eines Finanzierungsplanes, usw. Innert seiner Fraktion sei über dieses Ansuchen eingehend diskutiert worden. Er stelle den Antrag, heute keine Ent­ scheidung über die Übernahme einer Banksicherheit zu treffen bzw. diese zu vertagen. Es sollen zuerst einige Darlehens-Angebote von der Schützengilde Montafon eingeholt werden, diese sollen nach Vorliegen im Finanzausschuss eingehend geprüft und im Weiteren soll eine Empfehlung an die Gemeindevertretung abgeben werden. Stefan Fleisch gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass bisher nur ein Darlehensangebot bei der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eingeholt worden sei, und zwar über eine Laufzeit von 30 Jahren mit einem variablen Zinssatz. Bgm. Florian Küng bringt neuerlich zum Ausdruck, dass mehrere Kreditangebote eingeholt werden sollen, mit verschiedenen Konditions- und Laufzeitmöglichkeiten. Diese sollen gründlich im Finanzausschuss geprüft und beraten werden. Für die Schützengilde Montafon sei heute in erster Linie wichtig zu erfahren, ob es seitens der Gemeinde Vandans über­ haupt vorstellbar sei, eine solche Banksicherheit zu bekommen. Er plädiere für folgende Vorgehensweise: - Einen Baukostenzuschuss in Höhe von 25.000, 00 Euro heute zu genehmigen, da diese 4/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 Summe im Budget 2022 berücksichtigt worden sei. Sollte das Gebäude gemäß Dienst­ barkeitsvertrag vom 19. September 2019 vorzeitig abgelöst werden, so wird dieser Bau­ kostenzuschuss entsprechend den Vertragsbestimmungen Punkt IV gegenverrechnet bzw. in Abzug gebracht. - Die Übernahme einer Banksicherheit soll im Finanzausschuss beraten und mit der Ge­ barungskontrolle vom Land Vorarlberg abgeklärt werden. Wenn all diese offenen Punkte geklärt sind, soll eine definitive Entscheidung getroffen werden. Nach einigen Fragen und Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig a) für die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 25.000, 00 Euro zur Errich­ tung eines Luftwaffenstandes aus, sowie b) die Übernahme einer Banksicherheit zur Aufnahme eines Kredites wird der Schützengil­ de Montafon in Aussicht gestellt. 3. Beschlussfassung zur Zusatzvereinbarung „Sideletter“ zum Gesellschaftsvertrag der Montafon Tourismus GmbH Beschlussvorlaqe: Bei der 22. Generalversammlung der Montafon Tourismus GmbH am 08. Juli 2022 ist unter anderem der neue „Sideletter“ durch die Gesellschafter beschlossen worden. Diese Zusatz­ vereinbarung zum Gesellschaftsvertrag der Montafon Tourismus GmbH gilt wiederum für fünf Jahre (2023 - 2027) und regelt alle zwischen den Gesellschaftern getroffenen Abspra­ chen, die nicht im Gesellschaftsvertrag enthalten sind. Manuel Bitschnau, als Geschäftsführer der Montafon Tourismus GmbH, wird in der kom­ menden Sitzung der Gemeindevertretung die wesentlichen Ergänzungen bzw. Änderungen dieser Zusatzvereinbarung im Detail erläutern. Es wird nun ersucht, die vorliegende Zusatzvereinbarung „Sideletter“ zum Gesellschaftsver­ trag der Montafon Tourismus GmbH zu beraten bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Geschäftsführerder Montafon Tourismus GmbH, nämlich Manuel Bitschnau, dankt auch ihm für sein Kommen und über­ gibt sodann das Wort. GF Manuel Bitschnau begrüßt in der Folge die anwesenden Damen und Herren und erläu­ tert den Inhalt bzw. die Änderungen des vorliegenden „Sideletters“ gegenüber dem aus dem Jahr 2015 bereits beschlossenen Sideletter. Im vorliegenden „Sideletter“ gebe es keine wesentlichen Änderungen, sondern im Laufe der Jahre habe es immer wieder Unklarheiten gegeben, die nun klar geregelt worden seien. Die wesentlichen Änderungen: - Verpflichtung von regelmäßigen Gästetaxe- und Tourismusabgabenprüfungen, einheitliche Gästetaxe-Verordnungen im gesamten Montafon, Zahlungskonditionen klarer definiert, 5/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 - Mietregelungen einheitlich geregelt und die im Punkt 9. „Nicht-Aufgaben von Montafon-Tourismus klar angeführt Die jeweiligen Gesellschaftsanteile würden auf den anteiligen Zahlungen im notwendigen Budget für das Jahr 2014 basieren und seien in der Generalversammlung am 04. August 2015 von allen Gesellschaftern beschlossen worden. Aufgrund der Neuaufnahme der Wirt­ schaft Montafon, als 14. Gesellschafterin, mussten die Anteile am 16. Mai 20219 angepasst werden. Der Anteil der Gemeinde Vandans betrage 3, 98 %. Weiters informiert Manuel Bitschnau ausführlich über die Finanzierung der Montafon Tou­ rismus GmbH, über die Anteile der Gemeinden, der Bergbahnen und der WiMo. Nach dieser detaillierten Präsentation bedankt sich Bgm. Florian Küng beim Geschäftsfüh­ rer. In weiterer Folge werden eine Fülle von Fragen durch Manuel Bitschnau beantwortet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird der vorliegenden Zusatzvereinba­ rung zugestimmt bzw. der „Sideletter“ zum Gesellschaftervertrag der Montafon Tourismus GmbH für die Jahre 2023 - 2027 einstimmig zum Beschluss erhoben. 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 26. Juli 2022 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 26. Juli 2022 haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteam Kultur mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Kabarettveranstaltungen im Herbst 2022 a) Kabarett - „Fäschta“ am 10. September 2022 b) Kabarett - „Wo simmer stoh blieba“ am 24. September 2022 c) Kabarett - „Eigentour“ am 8. Oktober 2022 d) Kabarett - „Fälbl's Melange am 28. Oktober 2022 2. Beratung über die Organisation vom Adventfenster im Gemeindegebiet von Vandans, Aufruf in der Bürgermeistermitteilung zur Teilnahme 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Heinz Scheider als Vorsitzender über den Inhalt der Beratungen des Veranstaltungsteam für Kultur am 26. Juli 2022. Nach einer eingehenden Erläuterung durch Herrn Heinz Scheider werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. 6/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) der Gemeinde Vandans vom 01. August 2022 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 01. August 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses der Gemein­ de Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Informationen betreffend die Baustelle beim Alten Schulhaus - Vor-Ort-Besichtigung 2. Besichtigung Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wurde allen Gemeindevertretern zugestellt. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Auf Ersuchen des Bürgermeisters informiert Peter Scheider, als Vorsitzender des Bauaus­ schusses, über die Vor-Ort-Besichtigungen des alten Schulhauses und der neuen Fahr­ zeughalle der Ortsfeuerwehr sowie über die bereits abgeschlossenen Sanierungsarbeiten auf der Rellstalstraße und auf dem Güterweg Ganeu. Die Trockenlegungsarbeiten im Außenbereich beim Alten Schulgebäude seien zwischen­ zeitlich abgeschlossen worden. Aufgrund von jahrelangem Wassereintritt im Untergeschoss im Bereich der Räumlichkeiten des Probelokals der Harmoniemusik Vandans seien unvor­ hergesehene Schäden zum Vorschein gekommen. Das Mauerwerk im Untergeschoss im Bereich der bestehenden WC-Anlagen und im Probelokal entlang der Thekenzeile sei derart feucht, dass es zu Schimmelbildungen und Fäulnis gekommen sei. Die Sanierungsarbeiten bei den WC-Anlagen, eine neue Küchenzeile im großen Probelokal sowie neue Fußböden in den beiden Proberäumen seien bei der Kostenberechnung und daher auch im Voranschlag 2022 nicht berücksichtigt worden. Die budgetierte Summe in Höhe von 200.000, 00 Euro werde daher überschritten. Da noch einige Angebote ausständig seien, könne er heute noch keine konkreten Zahlen nennen. Zum Schluss gibt Peter Scheider zu verstehen, dass den Mitgliedern der Harmoniemusik Vandans ein großes Lob und einen besonderen Dank gebühre. Durch das großartige Enga­ gement und die vielen ehrenamtlichen Eigenleistungen zur Sanierung des Probelokals wür­ den die Arbeiten zügig voranschreiten, so Peter Scheider. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, werden die Beratungen ohne weitere Wort­ meldungen zur Kenntnis genommen. Bgm. Florian Küng spricht ebenfalls einen Dank insbesondere an Peter Scheider und Ma­ thias Rinderer sowie an die vielen freiwilligen Helfer der Harmoniemusik Vandans für den beeindruckenden Einsatz und die vielen freiwilligen und ehrenamtlichen Stunden aus. 6. Festsetzung der Gästetaxe ab 01. Mai 2023 Beschlussvorlaqe: 7/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 In der Sitzung der Gemeindevertretung am 16. September 2021 wurde vereinbart, dass zukünftig die Gästetaxe ab 01. Mai des Folgejahres, frühzeitig (im Herbst) festgesetzt wer­ den soll, damit die Gastgeber und die Montafon Tourismus GmbH zeitgerecht in Kenntnis gesetzt werden können. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 22. April 2021 ist der Bewerbung zur Freestyle Ski & Snowboard - World Championship - Montafon 2027 zugestimmt worden. Für dieses Event hat die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrag von 48.803, 00 Euro zu leisten. Die­ ser Beitrag soll in Form eines Aufschlages auf die Gästetaxe finanziert werden. Am 25. Mai 2022 erhielt das Montafon den Zuschlag für die Ausrichtung der FIS Freestyle Freeski und Snowboard Weltmeisterschaften 2027. Es wird daher ersucht, die Höhe der Gästetaxe ab 01. Mai 2023 von 1, 70 Euro auf 1, 90 Euro zu beraten bzw. einen Beschluss zu fassen. Beschluss: Nach einer kurzen Beratung sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für die Erhöhung der Gästetaxe ab 01. Mai 2023 von 1, 70 Euro auf 1, 90 Euro aus. 7. Beschlussfassung über die Umsetzung eines „caruso carsharing“ Standortes in Vandans Beschlussvorlage: Am 01. September 2022 wurde von Herrn GF Niko Fischer sowie Max Orlowski von der „caruso carsharing eGen“, Dornbirn, ihr Carsharing-Modell präsentiert. Mehr als 40 Vorarlberger Gemeinden nutzen diese Serviceleistung eines Carsharings über die „caruso carsharing eGen“. Caruso stellt ein E-Fahrzeug inklusive aller Serviceleistungen an einem Wunschstandort für die Bürger bereit. Die Kosten gemäß dem vorliegenden Angebot vom 02. September 2022 für den Caruso Start - Phase I (Koordination, Einrichtung/Dateneinbindung/Beratung/Unterstützung/Stele/ Bodenmarkierung Standplatz) beträgt einmalig 2.490, 00 Euro ohne Mehrwertsteuer. Die monatliche Bereitstellungsgebühr je nach Fahrzeug beträgt ca. 865, 00 Euro netto. Die gesamten monatlich generierten Fahreinnahmen werden von der Bereitstellungsgebühr in Abzug gebracht. Verrechnet wird nur die Differenz zwischen der Bereitstellungsgebühr und den tatsächlichen Fahreinnahmen. In der Gemeindevorstandssitzung am 23. Juni 2022 wurde der Verkauf des Dienstfahrzeu­ ges Suzuki Vitara mit dem Amtlichen Kennzeichen BZ 8 CHM beschlossen. Da für dieses Fahrzeug keine Ersatzbeschaffung vorgesehen ist, könnten zukünftige Dienstfahrten, bei Verfügbarkeit, mit dem Caruso E-Fahrzeug abgewickelt werden. Es wird nun ersucht, über die Umsetzung eines „caruso carsharing“ Standortes in Vandans eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Der Vorsitzende informiert im Detail über das Mobilitätsangebot der Firma caruso carsharing eGen und gibt zu verstehen, dass in der Vergangenheit des Öfteren über die Schaffung 8/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 eines Caruso Standortes beraten worden sei. Jede Gemeinde habe eine Vorbildwirkung und noch dazu als e5-Gemeinde sei dies ein Zeichen in die richtige Richtung. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass ihre Fraktion bereits im Jahr 2019 einen diesbezüglichen Antrag eingebracht habe. Die Schaffung eines Carsharing Angebotes könne sie nur begrüßen. Ing. Stefan Steininger bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass dieser Carsharing Standort vor einigen Jahren im e5 Team beraten worden sei. Damals sei vom Energieinstitut die Auffassung vertreten worden, dass ein Carsharing-Standort nur für Gemeinden ab 5.000 Einwohner sinnvoll sei. Zwischenzeitlich hätten sich die Rahmenbedingungen verändert und deshalb befürworte und begrüße er diesen Carsharing Standort in Vandans. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass diese Thematik innert seiner Fraktion sehr umfangreich diskutiert worden sei. Dabei habe es unterschiedliche Meinungen gegeben. Er persönlich sehe im Moment keinen Mehrwert für die Gemeinde und im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung könne er dieser Umsetzung nicht zustimmen. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden letztlich mit 15 : 9 Stimmen für die Umsetzung eines „caruso carsharing“ Standortes in Vandans aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Übernahme • • • der Einmalkosten (Phase I) an die Firma Caruso Carsharing eGen, Dornbirn, in Höhe von 2.490, 00 Euro (netto), der monatlichen Bereitstellungsgebühr von ca. 865, 00 Euro (netto, variiert je nach Fahrzeugmodell) sowie die Kosten für die Errichtung der Ladeinfrastruktur (Netzanschluss, Zählpunkt, Grabung, Leerverrohrung, Betonsockel und Standfuß für Montage der Wallbox). 8. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2021 gemäß § 78 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: Gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Der Rechnungsabschluss ist jedem Gemein­ devertreter rechtzeitig, mindestens aber eine Woche vor der Beschlussfassung in der Ge­ meindevertretung, zuzustellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss in­ nerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen, innerhalb der­ selben Frist ist der beschlossene Rechnungsabschluss der Landesregierung vom Bürger­ meister zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 100 Abs. 15 besteht für die Rechnungsabschlüsse 2020 bis 2022 folgende Über­ gangsregelegung: „Der Bürgermeister hat der Landesregierung den vorläufigen Rech­ nungsabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Kenntnis zu bringen; im Weiteren hat die Gemeindevertretung den Rechnungsabschluss bis spätes­ tens 21. Mai zu beschließen; innerhalb derselben Frist ist der beschlossene Rechnungsab­ schluss vom Bürgermeister der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen.“ Trotz allen Bemühungen konnte der Rechnungsabschluss für das Jahr 2021 nicht fristge­ recht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 23. August 2022 wurde der Rechnungs­ abschluss vom Prüfungsausschuss geprüft. Der Prüfbericht dazu wurde von der Vorsitzen­ den krankheitsbedingt bis zum heutigen Tage noch nicht an die Gemeinde übermittelt. Am 08. September 2022 ist der Rechnungsabschluss jedem Gemeindevertreter in digitaler Form zugestellt worden. Die wesentlichen Abweichungen vom Voranschlag werden im An­ 9/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 hang begründet. Es wird ersucht, dem vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2021 zuzustimmen und den erforderlichen Beschluss zu fassen. Beschluss: Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Mag. Edgar Palm sowie den Ge­ meindekassier Wolfgang Brunold, welcher für die Erstellung des Rechnungsabschlusses zuständig sei. Mag. Edgar Palm habe dabei unterstützt und für die heutige Sitzung eine Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses 2021 erstellt und werde diese im Anschluss den Anwesenden präsentieren. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2021 sei am 08. September 2022 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zugestellt worden. Per­ sönlich bedauere er sehr, dass es trotz allen Bemühungen wieder nicht möglich gewesen sei, den Rechnungsabschluss fristgerecht zur Beschlussfassung vorzulegen. Am 23. August 2022 sei der Rechnungsabschluss für das Jahr 2021 von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses geprüft worden. Weiters gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass er dazu Stellung nehmen werde, sobald er den Prüfbericht erhalten habe. Er wolle nun aber das Wort an Mag. Edgar Palm übergeben, damit dieser den Rechnungs­ abschluss für das Jahr 2021, im Wesentlichen den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt im Detail erläutern könne. Mag. Edgar Palm erläutert in der Folge den Rechnungsabschluss für das Jahr 2021: Gesamthaushalt inklusive interne Vergütun­ gen) Erträge/Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen/Auszahlungen (Summe operati­ ve und investive Gebarung) Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo Entnahme von Haushaltsrücklagen/Einzahlungen aus der Finanzierungstätig­ keit Zuweisung von Haushaltsrücklagen/Auszahlungen aus der Finanzierungstätig­ keit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen/Geldfluss aus der voranschlagswirksa­ men Gebarung Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung Veränderung an Liquiden Mitteln Vermögenshaushalt Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt 8.936.903, 13 8.245.361, 13 8.636.500, 77 7.157.765, 91 300.402, 36 1.087.604, 22 0, 00 0, 00 0, 00 744.097, 95 300.402, 36 343.506, 27 27.893, 73 371.400, 00 Passiva Aktiva (A) Langfristiges Vermögen (B) Kurzfristiges Vermögen €40.692.095, 77 € 772.663, 65 Summe Aktiva € 41.464.759, 42 (C) Nettovermögen €23.004.395, 13 (D) Investitionszuschüsse € 9.681.276, 41 (E+F) Fremdmittel € 8.779.087, 88 SummePassiva €41.464.759, 42 Nach dieser ausführlichen Erläuterung spricht Bgm. Florian Küng einen Dank an Mag. Ed­ gar Palm und Gemeindekassier Wolfgang Brunold aus und gibt abschließend zu verstehen, dass die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans nach wie vor äußerst prekär sei. Die Aus­ gaben für den laufenden Betrieb, inkl. Schuldendienst, seien leider höher als die laufenden Einnahmen. 10/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 Am kommenden Montag werde das „Kooperative Planungsverfahren Quartiersentwicklung Ortszentrum Vandans“ gestartet. Ziel der Gemeinde müsse sein, neue Betriebe in der Ge­ meinde anzusiedeln, um dadurch Mehreinnahmen zu lukrieren. In der kommenden Sitzung des Finanzausschusses im Oktober werde über die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans eingehend und über Einsparungspotentiale beraten. Weiters wird Mag. Edgar Palm in dieser Sitzung des Finanzausschusses über die mittelfristige Finanzplanung und über den aktuel­ len Stand des Finanz-Monitoring berichten. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Anwesenden einstim­ mig für eine Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2021 gemäß § 78 Ge­ meindegesetz aus. 9. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > am 19. September 2022 um 19.00 Uhr in der Rätikonhalle Vandans eine Öffentlich­ keitsveranstaltung zur Quartiersentwicklung Ortszentrum Vandans stattfindet. Alle Anwesenden lade er heute nochmals persönlich zu dieser Veranstaltung ein. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Die Böschisstraße befindet sich in einem äußerst schlechten Zustand. Meiner Meinung nach besteht dringender Handlungsbedarf. Antwort des Bürgermeisters: Morgen früh findet ein gemeinsames Gespräch mit den Bürgermeistern der Gemeinden Lorüns, St. Anton und der Landtagsabgeordneten Mag. Nadine Kasper, um eine Lösung diesbezüglich zu finden. Die „groben“ Straßenschäden (Schlaglöcher) werden unsere Mitarbeiter vom Bauhof unverzüglich provisorisch instandsetzen. Armin Wachter: Der geplante Rückbau der Douglasshütte bzw. 140 Betten einfach zu „schleifen“ empfinde ich als fataler Fehler. Zudem sollte eine Überprüfung der Gästetaxe­ Meldungen durchgeführt werden, da diese laut Auskunft von Montafon Tourismus nicht mit der Bettenauslastung übereinstimmen. Antwort des Bürgermeisters: Von der Eigentümerin illwerke vkw AG bzw. von GolmLünersee-Tourismus gibt es Überlegungen, die Douglasshütte nur noch als Gastbetrieb zu führen. Inwieweit diese Überlegungen konkretisiert wurden, kann ich im Moment nicht sa­ gen. Armin Wachter: Auf den Parkplätzen der Golmerbahn wird des Öfteren campiert. Ist das erlaubt und wenn ja, wird von diesen Personen eine Gästetaxe eingehoben? Antwort des Bürgermeisters: Es muss zwischen Camping und Nachtparken unterschie­ den werden. Das nächtliche Abstellen eines Fahrzeuges ist auf diesen Parkplätzen erlaubt und ist auch nicht gästetaxepflichtig. Armin Wachter: Im Bereich der Alpe Lün wurden wieder Schafe gerissen. Die Ansiedelung des Wolfs führt vermehrt zu Problemen. Auch hier besteht dringender Handlungsbedarf. Seitens vieler Bauern gibt es daher bereits Überlegungen, ihr Vieh nicht mehr auf den Alpen zu sommern. Antwort des Bürgermeisters: Der Wolf zählt zu den großen Beutegreifern, welche einen 11 /12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022 hohen Schutzstatus durch die Flora-Fauna-Habitatrichtlinie der EU haben. Daher ist eine Bejagung von Problemwölfen nur eingeschränkt und schwer möglich. Der Wolf benötigt eine weitreichende Wildnis, welche durch die menschengemachte Kulturlandschaft bei uns nicht mehr vorhanden ist. Weil diese Problematik den gesamten Alpenraum betrifft, gilt es an höherer Stelle zu überlegen, in welchen Gebieten Platz für den Wolf geschaffen werden soll oder nicht. Armin Wachter: Die Sanierungsarbeiten auf dem Güterweg Ganeu sind abgeschlossen. Der Güterweg wurde toll instandgesetzt. Jetzt wäre nur wichtig, dass im heurigen Winter die Skidoo-Fahrer rigoros angehalten werden, die Weganlage entsprechend der Wegeordnung zu befahren. Antwort des Bürgermeisters: Wir werden im Herbst ein Schreiben an alle „Ganeuer/Schandanger“ versenden, bei dem wir nochmals auf die Wintersperre und auf die Wege­ ordnung hinweisen werden. Wenn es Missachtungen gibt, werden wir die Polizei informie­ ren, und diese bitten vermehrt Kontrollen durchzuführen Armin Wachter: In den letzten Tagen wurden im Bereich der Rodunder Seen Erdbohrun­ gen durchgeführt. Zu welchem Zweck? Antwort des Bürgermeisters: Im Zuge des Wiederverleihungsverfahren „Wasserrecht Obere III“ werden derzeit Erkundungsbohrungen und weitere Messungen durch die illwerke vkw AG durchgeführt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 22.40 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit Der Vorsitzende: Florian Küng, Bgm Eveline Breuß 12/12 21. Sitzung Gemeindevertretung vom 15. September 2022