20211118_GVE012

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 18. November 2021 in der Rätikonhalle Vandans anlässlich der 12. öffentli­ chen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. November 2021 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einbe­ rufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Ferdinand Marent, Helmut-Robert Bitschnau sowie Manfred Ammann, Heinz Scheider als Ersatzleute; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Manuel Zint, Armin Wachter, Christoph Brunold sowie Frank Hepperger, Au­ gust Montibeller und Stephan Neugebauer als Ersatzleute; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen": Mag. Nadine Kasper; Entschuldigt: Stefan Köberle (GFV), Mag. Alexander Döblinger (GFV), Renate Neve (GFV), Ralf Engelmann (AFL), Johannes Neher (AFL) und Walter Stampfer (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wird auf die Abhaltung einer öffentlichen Fragestunde verzichtet. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Präsentation der GMF-Studie „Bäderlandschaft Montafon“ durch Herrn Roland Fritsch von der Montafon Tourismus GmbH 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Oktober 2021 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) vom 22. Oktober 2021, sowie Beschlussfassung der Emp­ fehlungen an die Gemeindevertretung 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Finanzen vom 02. November 2021, sowie der Empfehlung zur Beschlussfassung der Neufestsetzung der Verordnung über die Monatsbezüge des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 08. Novem­ ber 2021, sowie der Empfehlung zur Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinba­ rung zwischen der Gemeinde Vandans und dem Energieinstitut Vorarlberg zur Energiebera­ tung 6. Entscheidung zum Antrag vom 16. Jänner 2020 von Frau Karin Ganahl, Obere Bündtastraße 23, 6773 Vandans, um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 2.002 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Bauflä­ che-Wohngebiet“, sowie von ca. 295 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freiflä­ che-Landwirtschaftsgebiet“, sowie im Ausmaß von ca. 169 m2 von derzeit „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ und einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1239/1 im Ausmaß von ca. 344 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ 7. Entscheidung zum Antrag vom 04. Dezember 2020 von Herrn Markus Burtscher, wohnhaft in 6773 Vandans, Untere Venserstraße 72, um Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5, GB Vandans, von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ im Ausmaß von 1.331 m2 8. Entscheidung zum Antrag vom 08. April 2021 von Herrn Burkhard Wachter, 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Rückwidmung einer ca. 53 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche-Land­ wirtschaftsgebiet“ und gleichzeitig Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ 9. Entscheidung zum Antrag vom 28. April 2021 von Mag. Johannes Wachter und Mag. Thomas Wachter, beide wohnhaft in 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1277/1, Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1280 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ bzw. „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Baufläche-Wohngebiet“ 10. Entscheidung zum Antrag vom 22. Juli 2021 von Herrn Jonas Marent, Vandans, Vanossaweg 7, um Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ 11. Entscheidung zum Antrag vom 21. September 2021 von Herrn Christian PETER, Vandans, Ladritschweg 10/1 sowie von Herrn Karl PETER, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Venser­ straße 18, um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1519 und Nr. 1520/1 im Ausmaß von insgesamt 85 m2 von „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche-Wald (F)“ in „Frei­ fläche Sondergebiet-(Geräteschuppen)" 12. Entscheidung zu den Anträgen gemäß § 41 Abs. 2 Vorarlberger Gemeindegesetz 13. Berichte und Allfälliges 2/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Erledigung der Tagesordnung: 1. Präsentation der GMF-Studie „Bäderlandschaft Montafon“ durch Herrn Roland Fritsch von der Montafon Tourismus GmbH Beschlussvorlaqe: Herr Roland Fritsch von der Montafon Tourismus GmbH, wird in der Sitzung am 18. November 2021 der Gemeindevertretung das Ergebnis der GMF-Studie „Bäderlandschaft Montafon“ im Detail präsentieren. Präsentation/Kenntnisnahme: Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Vertreter der Montafon Touris­ mus GmbH, nämlich Herrn Roland Fritsch und dankt diesem für sein Kommen. Er wolle nun diesem das Wort übergeben, um den Anwesenden das Ergebnis der GMF Studie „Bäderland­ schaft Montafon“ im Wesentlichen vorzustellen. Roland Fritsch bedankt sich in der Folge für die Einladung bzw. für die Gelegenheit die GMFStudie „Bäderlandschaft Montafon“ der Gemeindevertretung von Vandans vorstellen zu kön­ nen. Aus der Gemeinde Vandans, so Roland Fritsch seien Mag. Christian Egele, Bgm. Florian Küng sowie auch der Pächter des Rätikonbades - Norbert Lampacher in diesen Prozess ein­ gebunden worden. Seit nunmehr ca. 20 Jahren würden die Gemeinden im Montafon diskutieren, wie mit den Bestandsbädern im Tal weiterverfahren werden soll. Sanieren, ausbauen oder gar schließen? Kurz: Wohin soll es gehen? Fakt sei: Im Montafon herrsche ein vergleichsweise überdimen­ sioniertes Angebot an Freibädern, welche nach eigener Aussage von Verantwortlichen aus den Reihen des Teilnehmerkreises vor Ort mitunter hoch defizitär wirtschaften. Gästebefra­ gungen der stark touristisch geprägten Region offenbarten nach Angaben des Auftraggebers zudem den Wunsch nach einem Bade- und Saunaangebot, welches nicht nur auf gute Witte­ rung in der warmen Jahreszeit ausgerichtet sei, sondern eine ganzjährige Nutzung ermögli­ che. Zudem stelle dies, gerade für die beträchtliche Anzahl an Touristen, eine attraktive Er­ gänzung zum bestehenden Outdoor-Angebot mit vielseitigen, aber wetterabhängigen Mög­ lichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung, wie beispielsweise Wandern, Biken oder Skifahren dar. Ein solches ganzjährig nutzbares und alternatives Schlechtwetterangebot komme ebenso der lokalen Bevölkerung im Montafon zugute. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sei die bestehende Bäderinfrastruktur betrachtet wor­ den um ein mögliches Besucherpotenzial für ein ganzjähriges Bade- und Saunaangebot im Montafon unter Berücksichtigung der Merkmale des Gebietes als etablierte Tourismusdesti­ nation sowie der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung aufzuzeigen. Mit dieser Machbarkeits­ studie wurden die fünf bestehenden Bäderstandorte geprüft und gegenübergestellt, ob diese ausbaufähig und zukunftsträchtig erscheinen und ob diese für ein erweitertes ggf. gebündel­ tes Bäderangebot geeignet sind. Die fünf Bäderstandorte - Rätikonbad Vandans, - Alpenbad Montafon Schruns-Tschagguns, - Allwetterbad Aquarena Montafon St. Gallenkirch, - Mountain Beach Montafon Gaschurn und - Schwimmbad Partenen wurden einer Bestandsanalyse unterzogen, bei der die Lage und Erreichbarkeit, der bestehende Bäderbestand bewertet, Einschätzung und Vergleich, Marktund Wettbewerb analysiert worden sind. Des Weiteren sei eine Konzeption und Maßnahmenempfehlung abgegeben worden. Basie­ rend auf dem erstellten Angebotskonzept sowie eines vollständigen Raum- und (Wasser)Flächenprogrammes seien Investitionskosten in Höhe von knapp 20, 8 Mio. Euro (incl. Reserven) 3/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 netto prognostiziert worden. Dabei blieben die Kosten einer möglichen Standortanpassung unberücksichtigt. Die Machbarkeitsstudie beinhalte auch eine Wirtschaftlichkeitsprognose. Fazit: Ein „Eins-zu-eins-Vergleich“ der Bestandsbäder ist aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaf­ fenheit, Größe, Betriebsform etc. nicht ohne weiteres möglich; Mithilfe einer umfangreichen Bestandsbewertung aller Montafoner Bäderanlagen konnte dennoch eine gegenüberstel­ lende Einschätzung der bestehenden Standorte nach ausgewählten Kriterien vorgenommen werden, die für die Schaffung eines zusätzlichen ganzjährigen Bade-/Sauna-/Wellness-Angebots im Montafon wesentlich sind. Nach Ausschluss zweier Standorte (Alpenbad Montafon in Tschagguns und Allwetterbad Aquarena in St. Gallenkirch) aufgrund nicht bzw. kaum vorhandener Erweiterungsfläche, die für das angestrebte Zusatzangebot benötigt wird, verbleiben grundsätzlich für ein zusätzliches wetterunabhängiges und ganzjährig nutzbares Bäderangebot in Ergänzung zum bestehenden Freibadbestand folgende mögliche Standorte: 1. Rätikonbad Vandans 2. Mountain Beach Gaschurn 3. Schwimmbad Partenen Für ein ganzjähriges Bäderangebot verbleibt eine hauptsächlich lokale Ausrichtung unter Be­ rücksichtigung der sozioökonomischen wie demografischen Voraussetzungen der Montafo­ ner Gemeindebevölkerung sowie der starken touristischen Prägung dieser bedeutenden ganzjährigen Urlaubsdestination. Der Fokus eines neuen Bäderbetriebes sollte auf ein Som­ mer- wie winterbeständiges und ansprechendes Bade-/Sauna-/Wellness-Angebot gerichtet werden, welches jederzeit und wetterunabhängig die Bedürfnisse und Erwartungen gesund­ heitsbewusster, aktiver sowie erholungssuchender Touristen wie Einheimischer erfüllt - von der Familie bis hin zum Best Ager. Zu guter Letzt gibt Roland Fritsch zu verstehen, dass aufgrund der Rangfolge, welche sich nach umfangreicher Einschätzung und dem Vergleich aller fünf bestehenden Bäderstandorte ergebe, sowie des ermittelten Besucherpotenzials, von der Firma GMF empfehlen werde, den Badestandort in Vandans (Rätikonbad) zu erweitern. Bgm. Florian Küng bedankt sich bei Herrn Roland Fritsch für seine Ausführungen bzw. für die Präsentation. In weiterer Folge gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass mit dieser Mach­ barkeitsstudie der 1. Schritt gemacht wurde, viele weitere Schritte - Gespräche mit den Mon­ tafoner Gemeinden - werde es geben, um eine zufriedenstellende Lösung für die Zukunft zu finden. Heute sei es darum gegangen, dass die Gemeindevertretung das Ergebnis - sozusa­ gen aus erster Hand - erhalten habe. Nach ein paar Fragen an Roland Fritsch grundsätzlicher Natur bedankt sich Bgm. Florian Küng bei diesem und wünscht ihm ein gutes Nachhauskommen. 2. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Oktober 2021 Beschlussvorlaqe: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. 4/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage-sind keine Einwendungen-eingelangt. Am 11. November 2021 ist eine E-Mail von Mag. Nadine Kasper mit folgendem Inhalt bei Eveline Breuß eingelangt: Hallo Evi, es wäre mMn wichtig festzuhalten, dass die Stellungnahme des Bürgermeisters nicht korrekt ist. Zwei Beschlüsse fehlen tatsächlich. LG Nadine Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Oktober 2021 zu genehmigen. Beschluss: Bgm. Florian Küng informiert, dass mit E-Mail vom 11. November 2021, Frau Mag. Nadine Kasper um eine Ergänzung zum Tagesordnungspunkt 6. ersuche. In weiterer Folge gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass in der Verhandlungsschrift der Ge­ meindevertretungssitzung vom 21. Oktober 2021 auf Seite 8 -1. Absatz, folgendes angeführt werde: Auf Ersuchen des Bürgermeisters hin, spricht Frau Mag. Nadine Kasper vorab einen Dank an die Mitglieder des Prüfungsausschusses aus. Weiters gibt diese zu verstehen, dass der Rech­ nungsabschluss leider nicht zeitgerecht geprüft werden konnte. Gemäß § 78 habe die Ge­ meindevertretung den Rechnungsabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen. In einer Zusammenfassung gibt die Vorsitzende zu verste­ hen, wie wichtig es sei, dass die Gemeindevertreter konsequent über laufende Projekte und deren Kosten informiert werde. Ein weiterer wichtiger Punkt sei auch ein Controlling und ein Projektmanagement einzuführen, um hinkünftig rascher agieren zu können. Im Prüfbericht werde auch auf einige fehlende Beschlüsse hingewiesen. Er sehe daher keine Notwendigkeit die Verhandlungsschrift zu ergänzen. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie in der besagten Sitzung ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Stellungnahme des Bürgermeisters ihrer Meinung nach, nicht korrekt sei. Tatsache sei, dass zwei Beschlüsse fehlen. Ohne neuerliche Wortmeldung sprechen sich die Damen und Herren letztlich für die Geneh­ migung der Verhandlungsschrift über die 11. Sitzung der Gemeindevertretung am 21. Oktober 2021, und zwar unter Berücksichtigung folgender Ergänzung: um hinkünftig rascher agie­ ren zu können. Des Weiteren gibt sie zu verstehen, dass die Stellungnahme des Bürger­ meisters nicht korrekt sei, da zwei Beschlüsse ihrer Meinung nach, tatsächlich fehlen." von Mag. Nadine Kasper mittels Handzeichen, aus. 5/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Markus Pfefferkorn hat an der Abstimmung nicht teilgenommen, da dieser in der besagten Sitzung nicht anwesend war. 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser) vom 22. Oktober 2021, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen an die Gemeindevertretung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 22. Oktober 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Besichtigung „Stall auf der Höhe“ - Beratung betreffend der Dachsanierung 2. Harmoniemusik Vandans: Besichtigung des Probelokals und Beratung der weiteren Vorgehensweise bezüglich „Trockenlegung“ 3. Volksschule Vandans: Beschattung - Untergeschoss (Alttrakt) sowie Sitzgelegenhei ­ ten im Innenhof der Rätikonhalle 4. Bericht Neubau Garage beim Feuerwehrhaus: Aktueller Stand sowie weitere Vorge­ hensweise 5. Wohnhaus „Glavadielstraße 7“: Vergabe einer neuen Hausnummer 6. Sanierung der Landesstraße (L83): Besichtigung und Beratung über die weitere Vor­ gehensweise 7. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Empfehlungen zu den Tagesordnungspunkten: > Sanierung des Daches des „Stalles auf der Höhe“ sowie die Vergabe an die Billigstbiete­ rin, nämlich die Firma Lins Dach & Fassade, 6800 Feldkirch, zum Angebotspreis von 6.906, 35 Euro brutto, ohne Spengler- oder sonstige Zimmermannsarbeiten > Erhebung der notwendigen Maßnahmen und Kostenschätzung für die notwendigen Sa­ nierungsarbeiten zur Trockenlegung des Kellergeschosses im Schulzentrum Montafon, Anton-Bitschnau-Straße 2, Probelokal der Harmoniemusik Vandans > Einholung der entsprechenden Angebote zur Beschattung des Untergeschosses (Alt­ trakt) beim Volkschulgebäude, Anton-Bitschnau-Straße 2, und Ausführung der Arbeiten im Frühjahr 2022 5. Durchführung der Adressänderung von „Glavadielweg 7“ auf „Josef-Plangger-Weg 2“ 6. Schriftliches Ansuchen beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßen­ bau Vllb, zur dringend notwendigen Sanierung der L83 im Ortszentrum Vandans zum Beschluss zu erheben sowie die weiteren Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Beschlüsse/Kenntnisnahme: 6/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Auf Ersuchen des Bürgermeisters bringt Peter Scheider, als Vorsitzender des Ausschusses für Bau die einzelnen Punkte, die in der Sitzung am 22. Oktober 2021 beraten worden sind, im Detail vor: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen sprechen sich die Damen und Herren der Gemein­ devertretung einstimmig alle Empfehlungen des Bauausschusses zu genehmigen bzw. für folgende Beschlussfassung aus: 4. > Das Dach des „Stalles auf der Höhe“ soll im kommenden Jahr saniert werden und an die Billigstbieterin, nämlich die Firma Lins Dach & Fassade, 6800 Feldkirch, zum Angebots­ preis von 6.906, 35 Euro brutto, ohne Spengler- oder sonstige Zimmermannsarbeiten ver­ geben werden. Diese Kosten sollen im Voranschlag 2022 berücksichtigt werden. > Die notwendigen Maßnahmen bzw. Kostenschätzungen für die notwendigen Sanierungs­ arbeiten zur Trockenlegung des Kellergeschosses im Schulzentrum Montafon, Anton-Bit­ schnau-Straße 2, für das Probelokal der Harmoniemusik Vandans sollen eingeholt wer­ den. Sobald das Sanierungskonzept inkl. Kostenschätzung vorliegend ist, soll ein Be­ schluss, zur Umsetzung der notwenigen Maßnahmen, durch die Gemeindevertretung ge­ fasst werden. > Es sollen entsprechende Angebote zur Beschattung des Untergeschosses (Alttrakt) beim Volkschulgebäude, Anton-Bitschnau-Straße 2, eingeholt und die entsprechenden Arbei­ ten im Frühjahr 2022 durchgeführt werden. Im Voranschlag für das Jahr 2022 soll dazu eine Summe in Höhe von 12.000, 00 Euro aufgenommen werden. > Der Familie Wetzel soll in einem Schreiben mitgeteilt werden, dass die Adressänderung von „Glavadielstraße 7“ auf „Josef-Plangger-Weg 2“ einstimmig von der Gemeindever­ tretung für notwendig erachtet bzw. beschlossen worden ist. Die Adressänderung selber, lasse sich damit begründen, dass der Eingang des Wohnhauses über den neuen „JosefPlangger-Weg“ erfolge und dieser nicht von der „Glavadielstraße ersichtlich sei. Für die Vergabe der Adresse sei immer die Hauseingangstüre ausschlaggebend. > Beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Straßenbau VIlb, soll ein schrift­ licher Antrag eingebracht werden, um über die dringend notwendigen Sanierungen an der Landesstraße L83 im Ortszentrum Vandans hinzuweisen und diese auch aufzufor­ dern, diese Sanierungsmaßnahmen ehestmöglich in Angriff zu nehmen. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Fi­ nanzen vom 02. November 2021, sowie der Empfehlung zur Beschlussfassung der Neu­ festsetzung der Verordnung über die Monatsbezüge des Bürgermeisters und des Vize­ bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 02. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Finan­ zen der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Neufestsetzung der Verordnung über die Monatsbezüge des Bürgermeisters und des Vizebürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane 2. Management Informationssystem - laufendes Monitoring Finanzen 3. Mittelfristige Finanzplanung - Besprechung Einsparungen, zukünftige Investitionen 4. Berichte und Allfälliges 7/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Das Protokoll über die 3. Sitzung ist nicht an die Gemeindevertreter ergangen, da die Finanz­ ausschuss-Sitzung am Freitag, dem 26. November 2021, zu den Tagesordnungspunkten 2. und 3., fortgesetzt wird. Es wird ersucht, die Verordnung über die Monatsbezüge des Bürgermeisters und des Vize­ bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane neu zu be­ schließen. Der erarbeitete Verordnungsentwurf über die „Festsetzung der Monatsbezüge des Bürger­ meistes, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane“ wird in der Beilage übermittelt. Beschluss: In seiner Einleitung informiert der Vorsitzende, dass der erarbeitete Verordnungsentwurf über die Festsetzung der Monatsbezüge des Bürgermeisters, sowie der Entschädigung der Mit­ glieder der Gemeindeorgane in der Sitzung des Finanzausschusses eingehend beraten wor­ den sei. Die aktuelle Verordnung sei aus dem Jahr 2010. Grund für die Neuerlassung dieser Verordnung sei zum einen, dass in der derzeit gültigen Verordnung die Entschädigung des Vizebürgermeisters bzw. der Vizebürgermeisterin, und zwar bei einem längeren Ausfall des Bürgermeisters nicht geregelt sei und zum anderen, soll die Entschädigung der Sitzungsgel­ der an die Mitglieder der Gemeindevertretung hinkünftig nicht mehr zur Auszahlung gelangen. Stattdessen soll jede Fraktion eine jährliche Förderung (Ergänzung des § 5) erhalten. Die Höhe der Monatsbezüge seien in diesem Entwurf - gegenüber der Verordnung aus dem Jahr 2010 - unverändert geblieben. Von der Opposition sei jedoch die Höhe des Monatsbezuges des Bürgermeisters kritisch diskutiert worden. Markus Pfefferkorn gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass in seiner Fraktion dieser Verordnungsentwurf eingehend beraten worden sei. Er, sowie alle seine Fraktionsmitglieder würden die Meinung vertreten, dass ein „junger“ unerfahrener Bürgermeister nicht denselben Monatsbezug erhalten könne und solle, wie ein sozusagen langgedienter Bürgermeister er­ halten habe. Der Vorschlag seiner Fraktion sei deshalb, den Monatsbezug mit 40 % festzu­ setzen, anstatt wie im Entwurf mit 45 %. Alle zwei Jahre soll es eine Erhöhung um ein weiteres Prozent geben. Er stelle somit den Antrag den vorliegenden Verordnungsentwurf § 1 dahin­ gehend abzuändern, und zwar den Montagsbezug des Bürgermeisters mit 40 % festzusetzen. Bgm. Florian Küng macht in seiner Wortmeldung aufmerksam, dass er zwar nicht die lang­ jährige Erfahrung seines Vorgängers habe, jedoch trage er dieselbe Verantwortung. Das Auf­ gabengebiet habe sich ebenfalls nicht verändert. Das Amt des Bürgermeisters sei sehr zeit­ intensiv, als langgedienter sowie als neuer Bürgermeister, daher sehe er keinen triftigen Grund, dass dieser Prozentsatz des Bürgermeistersbezuges in der neuen Verordnung geän­ dert bzw. verringert werden sollte. Des Weiteren möchte er noch festhalten, dass sein Vor­ gänger die gleiche Funktionsentschädigung als Bürgermeister erhalten habe und zusätzlich von der Gemeinde zu 10 % als Gemeindebediensteter angestellt gewesen sei. Mag. Christian Egele versteht diese geführte Diskussion der Opposition nicht. Im Gesetz werde der Mindest- und Höchstbetrag des Bürgermeisterbezuges klar geregelt. Seit Jahren liege die Gemeinde Vandans im Mittelfeld was die Höhe des Monatsbezuges betreffe. Er sehe die Aufgaben eines Bürgermeisters gleichgestellt, mit jenem eines Managers der 40 Mitarbei­ ter und mehr unter sich habe. Die Verantwortung und die Haftung hätten sich seit den Neu­ wahlen nicht verändert. Das Argument die Bezüge zu reduzieren, nur weil Bgm. Florian Küng jung ist, sei nicht nachvollziehbar. Mag. Johannes Wachter stimmt seinem Vorredner zu. Der Bürgermeister werde vom Volk auf bestimmte Zeit gewählt und übe ein politisches Amt aus. Die Bezüge bzw. die Funktionsent­ schädigungen der Landtagsabgeordneten, Ministern, National- und Bundesratsmitgliedern, 8/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 etc. seien gesetzlich geregelt. Die Höhe der Bezüge würden nicht nach Alter, Erfahrung, Bil­ dung oder wie lange ein Amt ausgeführt wird, differenziert werden. Nach ein paar Wortmeldungen grundsätzlicher Natur stellt Bgm. Florian Küng den Antrag, die Verordnung über die Montagsbezüge des Bürgermeisters und des Vizebürgermeister, sowie der Entschädigung der Mitglieder der Gemeindeorgane gemäß dem vorliegenden Entwurf neu festzusetzen. Die Verordnung soll mit 01. Jänner 2022 in Kraft treten. Dieser Antrag des Vorsitzenden wird mit 15 : 8 Stimmen genehmigt. Abschließend geben Markus Pfefferkorn und Mag. Nadine Kasper nochmals zu verstehen, dass ihre Fraktionen nur zum „§ 1 Monatsbezug des Bürgermeisters“ nicht zustimmen konn­ ten, die weiteren Inhalte und Ergänzungen im vorliegenden Verordnungsentwurf seien akzep­ tabel. 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 08. No­ vember 2021, sowie der Empfehlung zur Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Vandans und dem Energieinstitut Vorarlberg zur Energieberatung Beschlussvorlage: In der Sitzung am 08. November 2021 haben sich die Mitglieder des e5-Team der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Klima- und Energieleitbild Vandans: Einarbeitung der Rückmeldungen und die finale Abstimmung 2. Beratung über den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Vandans und dem Energieinstitut Vorarlberg zur Energieberatung 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über die 4. Sitzung des e5-Team wurde bereits an alle Gemeindevertreter zu­ gestellt. Es wird nun ersucht, • das vom e5-Team erarbeitete „Klima- und Energieleitbild Vandans“ zu beschließen, • dem Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Vandans und dem Energieinstitut Vorarlberg zur Energieberatung zuzustimmen. Kenntnisnahme/Beschluss: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Ing. Stefan Steininger MSc, als Vorsitzender des e5-Teams, über die Beratungen und Empfehlungen an die Gemeindevertretung in der Sitzung am 08. November 2021. Nach einer eingehenden Erläuterung und Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für > die Beschlussfassung des vom e5-Team erarbeiteten „Klima- und Energieleitbild Vandans“ aus, und 9/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 > genehmigen den Abschluss einer neuen Vereinbarung zwischen der Gemeinde Vandans und dem Energieinstitut Vorarlberg zur Energieberatung. V bgm. Ina Bezlanovits bedankt sich abschließend bei den Mitgliedern des e5-Team für die geleistete Arbeit. Das vorliegende Klima- und Energieleitbild sei ein tolles Ergebnis und bein­ halte Leitsätze, Zielsetzungen und Maßnahmen für eine zukunftsfähige, umweltbewusste Ge­ meindeentwicklung. Ing. Stefan Steininger gibt zu verstehen, dass die Betreuung des Energieinstitutes Vorarlberg hervorragend sei. Das Kompliment gebe er gerne auch an Frau Clara Zudrell weiter. Sie setze sich sehr engagiert im e5-Team der Gemeinde Vandans ein. 6. Entscheidung zum Antrag vom 16. Jänner 2020 von Frau Karin Ganahl, Obere Bündtastraße 23, 6773 Vandans, um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 2.002 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltege­ biet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, sowie von ca. 295 m2 von derzeit „Freifläche-Freihal­ tegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“, sowie im Ausmaß von ca. 169 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ und einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1239/1 im Ausmaß von ca. 344 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig gegen die beantragte Änderung und für fol­ gende Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen: Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1 von „Freifläche-Freihaltgebiet" in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ im Ausmaß von ca. 1.839 m2 sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in Verkehrsfläche-Straße“ im Ausmaß von 246 m2 Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla­ nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungs­ planes im Entwurf zu beschließen. Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 16. Jänner 2020: Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 2.002 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, sowie von ca. 295 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ sowie im Ausmaß von ca. 169 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ und einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1239/1 im Ausmaß von ca. 344 m2 von „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 1235/1, Nr. 1239/1 und Nr. 1239/ 2, je GB Vandans, mit insgesamt 9.162 m2 stehen im alleinigen Eigentum von Frau Karin Ganahl und liegen in der Parzelle „Oberbündta“. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1235/1 eine Fläche von 4.662 m2 und das Grundstück Nr. 1239/1 eine Fläche von 3.573 m2 auf. 10/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die Grundstücke Nr. 1235/1 und Nr. 1239/1 als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1235/1 ist mit einem Stallgebäude bebaut. Auf den Grundstücken Nr. 1239/1 und Nr. 1235/1 befindet sich außerdem ein Reitplatz. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans sind die zur Umwidmung beantragten Teilflächen als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die Antragstellerin beabsichtigt auf einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 1235/1 in das be­ stehende Stallgebäude eine kleine Praxis (Praxis-, Seminarräume und Sanitäranlagen) für ihre Tochter Bettina Büsch einzurichten und für die Landwirtschaft als Ersatz, notwendige Räumlichkeiten westlich anzubauen. Die Liegenschaften werden von der „Oberen Bündtastraße“ erschlossen. Die gegenständlichen Grundstücke sind sowohl an die Wasserversor­ gungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch die Abwasserbeseitigungsanlage der Ge­ meinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht die Antragstellerin um Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1, GB Vandans, im Ausmaß von ca. 2.002 m2 von derzeit „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, sowie von ca. 295 m2 von derzeit „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “, sowie im Ausmaß von ca. 169 m2 von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet “ in „Verkehrsfläche-Straße“ und einer Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 1239/1 im Ausmaß von ca. 344 m2 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet “. Stellungnahme der Anrainer: Die Stellungnahmen der Anrainer wurden noch nicht eingeholt. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass der vorliegende Antrag bereits mit DI Lorenz Schmidt und mit Michael Kaufmann, MSc - Amtssachverständige für Raumplanung und Baugestaltung - beraten worden sei. Aus Sicht der Amtssachverständige werde die be­ antragte Änderung des Flächenwidmungsplanes kritisch gesehen. Weiters gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass es zwischenzeitlich weitere Gespräche mit der Antragstellerin sowie mit der Tochter gegeben habe. Frau Bettina Ganahl (ehern. Büsch) habe ein Konzept vorge­ legt und plane das bestehende Stallgebäude, welches sich in der Gelben Gefahrenzone be­ findet, umzubauen. Die Sattelkammer, welche sich auch in diesem Teil befindet, soll als sol­ che erhalten bleiben. Das bestehende WC soll am derzeitigen Standort bleiben, allerdings erneuert und eventuell müsse ein zweites WC errichtet werden. Der Futtergang soll neu als Eingangsbereich mit Garderobe und Aufgang zum Seminarraum dienen. Die unteren 2 Pfer­ deboxen sollen hinkünftig zu einem Praxisraum umgebaut werden. Der Heustall oberhalb die­ ser zwei Pferdeboxen sollen ebenfalls zu einem Seminarraum umgebaut werden. Als Ersatz für die wegfallenden landwirtschaftlich genutzten Räumlichkeiten, soll westlich des bestehen­ den Stallgebäudes ein Anbau errichtet werden. Zudem habe es Gespräche mit der Landwirt­ schaftskammer gegeben. Eine konzeptionelle Erarbeitung für ein Green Care Projekt gemein­ sam mit der Landwirtschaftskammer werde derzeit geprüft. Die Grundstücke Nr. 1235/1 und Nr. 1239/1 befinden sich am Siedlungsrand. Die Gemeinde Vandans erarbeitet derzeit mit dem Büro Stadtland, Bregenz, einen Räumlichen Entwick­ lungsplan. Alle Mitglieder des Raumplanungsausschusses sprechen sich gegen eine antragsgemäße Erledigung aus und empfehlen der Gemeindevertretung, anstelle einer Widmung in „Bauflä­ che-Wohngebiet “, die Umwidmung von Teilflächen aus dem Grundstück Nr. 1235/1 von „Frei­ fläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche-Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ im Aus­ maß von ca. 1.839 m2 sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche­ Straße“ im Ausmaß von ca. 246 m2. Diese Umwidmung in „Freifläche-Sondergebiet (Land­ wirtschaft und Green Care)“, soll mit einer ersichtlich gemachten Befristung festgelegt und einer Folgewidmung in „Freifläche-Freihaltegebiet“ hinterlegt werden. 11/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Johannes Neher hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung selber, teilgenommen. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren gegen eine antragsgemäße Erledigung aus und befürworten die Änderung des Flächenwid­ mungsplanes, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeinde­ entwicklung. Diesbezüglich sprechen sich die Anwesenden für die Umwidmung von Teilflächen im Ausmaß von 1.839 m2 aus dem Grundstück Nr. 1235/1 von „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Freifläche­ Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ sowie von derzeit „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“ im Ausmaß von ca. 246 m2 aus. Diese Umwidmung in „Freifläche­ Sondergebiet (Landwirtschaft und Green Care)“ soll mit einer ersichtlich gemachten Befris­ tung festgelegt und einer Folgewidmung in „Freifläche-Freihaltegebiet“ hinterlegt werden. Diese Änderungen des Flächenwidmungsplanes werden im Entwurf beschlossen. 7. Entscheidung zum Antrag vom 04. Dezember 2020 von Herrn Markus Burtscher, wohn­ haft in 6773 Vandans, Untere Venserstraße 72, um Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5, GB Vandans, von „Baufläche-Wohnqebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“ im Aus­ maß von 1.331 m2 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig gegen die beantragte Änderung ausgespro­ chen. Begründet wird diese Ablehnung insbesondere damit, dass seitens des schalltechni­ schen Amtssachverständigen eine negative Stellungnahme vorliegt. Zum vorliegenden Ansuchen wurden an das Amt der Vorarlberger Landesregierung folgende Fragen gestellt: Welche Widmung wird für einen LKW-Abstellplatz benötigt? Ist eine Widmung als „Baufläche-Wohngebiet“ ausreichend für das Abstellen eines LKW? Am 09. Februar 2021 ist dazu folgende Stellungnahme des schalltechnischen Amtssachver­ ständigen eingelangt: Gemäß Raumplanungsgesetz ist eine Baufläche-Wohngebiet wie folgt definiert: „Wohnge­ biete sind Gebiete, die für Wohngebäude bestimmt sind. Andere Gebäude und Anlagen dür­ fen in Wohngebieten errichtet werden, wenn dadurch das Wohnen und auch sonst der Cha­ rakter als Wohngebiet nicht gestört wird.“ LKW-Abstellplätze werden in Vorarlberg, soweit die schalltechnischen Amtssachverständigen in Projektverfahren involviert werden, überwiegend in „Baufläche-Betriebsgebiet“ oder „Baufläche-Mischgebiet“ positiv beurteilt. Die Errichtung und der Betrieb eines LKW-Abstellplatzes ist daher auch in diesen Gebieten möglich und sinnvoll. In einer „Baufläche-Wohngebiet“ ist entsprechend der obigen Definition ein LKW­ Abstellplatz nicht möglich. Dies insbesondere, da sich Lastkraftwagen (gilt auch für lärmarme LKW) hinsichtlich ihrer Geräuschcharakteristika wesentlich von den in Wohngebieten ge­ bräuchlichen PKW unterscheiden. Neben der deutlich höheren Motorleistung weisen LKW­ Druckluftsysteme für die Bremsen, Zusatzaggregate, z.B. Abgasreinigung und Lüfter, Rück­ fahrwarner und weitere Ausstattungen auf, die sich wesentlich von PKW unterscheiden. Somit 12/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 wird der Charakter als Wohngebiet gestört. Der 25 m Abstand aus der Straßenverkehrsord­ nung gilt im Übrigen auch für das eigene Wohnhaus und ist für gegenständlichen Fall nicht anzuwenden. Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumplanungsaus­ schusses eine Entscheidung zu treffen. Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 04. Dezember 2020: Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5 im Ausmaß von 1.331 m2, GB Vandans, von „Bau­ fläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet “, GB Vandans. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1489/5 steht im alleinigen Eigentum von Herrn Markus Burtscher. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 1.331 m2 auf und liegt in der Parzelle „Vens“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1489/5 als „Baufläche-Wohngebiet“ ausgewiesen. Das gegenständliche Grundstück befindet sich im Wohngebiet. Die Liegenschaft wird von der „Unteren Venserstraße“ erschlossen. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserver­ sorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“. Stellungnahme der Anrainer: Die Stellungnahmen der Anrainer wurden bis dato nicht eingeholt. Stellungnahme des schalltechnischen Amtssachverständigen: Gemäß Raumplanungsgesetz ist eine Baufläche-Wohngebiet wie folgt definiert: „Wohnge­ biete sind Gebiete, die für Wohngebäude bestimmt sind. Andere Gebäude und Anlagen dür­ fen in Wohngebieten errichtet werden, wenn dadurch das Wohnen und auch sonst der Cha­ rakter als Wohngebiet nicht gestört wird.“ LKW-Abstellplätze werden in Vorarlberg, soweit die schalltechnischen Amtssachverständigen in Projektverfahren involviert werden, überwiegend in „Baufläche-Betriebsgebiet“ oder „Bau­ fläche-Mischgebiet“ positiv beurteilt. Die Errichtung und der Betrieb eines LKW-Abstellplatzes ist daher auch in diesen Gebieten möglich und sinnvoll. In einer „Baufläche-Wohngebiet “ ist entsprechend der obigen Definition ein LKW-Abstellplatz nicht möglich. Dies insbesondere, da sich Lastkraftwagen (gilt auch für lärmarme LKW) hinsichtlich ihrer Geräuschcharakteristika wesentlich von den in Wohngebieten gebräuchlichen PKW unter­ scheiden. Neben der deutlich höheren Motorleistung weisen LKW-Druckluftsysteme für die Bremsen, Zusatzaggregate, z.B. Abgasreinigung und Lüfter, Rückfahrwarner und weitere Ausstattungen auf, die sich wesentlich von PKW unterscheiden. Somit wird der Charakter als Wohngebiet gestört. 13/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Der 25 m Abstand aus der Straßenverkehrsordnung gilt im Übrigen auch für das eigene Wohnhaus und ist für gegenständlichen Fall nicht anzuwenden. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Angesichts der negativen Stellungnahme des schalltechnischen Amtssachverständigen und der Tatsache, dass sich mehrere Wohnbaugrundstücke bzw. Häuser im Umkreis von 25 m des Grundstückes Nr. 1489/5 befinden, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raum­ planungsausschusses gegen eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antrag­ steller beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung die Ablehnung des vorliegen­ den Antrages. Beschluss der Gemeindevertretung: Nach eingehender Erläuterung des vorliegenden Antrags sowie der vorliegenden Stellung­ nahmen sprechen sich die Anwesenden einstimmig dafür aus, den Antrag vom 04. Dezember 2020 von Herrn Markus Burtscher, auf Umwidmung des Grundstückes Nr. 1489/5 im Ausmaß von 1.331 m2 von „Baufläche-Wohngebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet“, abzulehnen. 8. Entscheidung zum Antrag vom 08. April 2021 von Herrn Burkhard Wachter, 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Rückwidmung einer ca. 53 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, von „Verkehrsfläche-Straße “ in „Freifläche-Landwirtschaftsqebiet“ und gleichzeitig Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße “ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungspla­ nes, wie vom Antragsteller beantragt ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumplanungs­ ausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen. Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 08. April 2021: Rückwidmung einer ca. 53 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ und gleichzeitig Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 von „Freifläche-Landwirt­ schaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße“. Sachverhalt: Die Grundstücke Nr. 903/1, Nr. 903/5 und Nr. 903/6 stehen im alleinigen Eigentum von Herrn Burkhard Wachter. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 903/1 eine Fläche von 298 m2, das Grundstück Nr. 903/5 eine Fläche von 3.837 m2 und das Grundstück Nr. 903/6 eine Fläche von 989 m2 auf. Diese Grundstücke liegen in der Parzelle „Ganeu“. 14/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans sind die Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/5 teilweise als „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ und teilweise als „Ver­ kehrsfläche-Straße“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 903/6 ist teilweise als „Freifläche­ Landwirtschaftsgebiet“, teilweise als „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ sowie eine Teilfläche als „Ver­ kehrsfläche-Straße“ ausgewiesen. Mit dem vorliegenden Antrag ersucht der Antragsteller um Rückwidmung einer 53 m2 großen Teilfläche im Bereich der Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet “ und die gleichzeitige Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Freifläche-Landwirt­ schaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße “. Die Erschließung der Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6 erfolgt über den Güterweg Ganeu bzw. über das Grundstück Nr. 903/2 und Nr. 907/3, wofür dem Antragsteller ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht eingeräumt worden ist. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Einwände der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belan­ gen der hier berührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge plant der Antragsteller auf den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6, je GB Vandans, die Errichtung eines Schopfes. Dieser Schopf soll nunmehr 6, 2 m südwestlich errichtet werden, als ursprünglich geplant. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich die anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmi­ gung des vorliegenden Antrages. Mag. Johannes Wachter und Johannes Neher haben wegen Befangenheit weder an der Be­ ratung noch an der Abstimmung selberteilgenommen. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Rückwidmung einer 53 m2 großen Teilfläche im Bereich der Grundstücke Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Verkehrsfläche-Straße“ in „Freiflä­ che-Landwirtschaftsgebiet “ und die gleichzeitige Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 97 m2 aus den Grundstücken Nr. 903/1 und Nr. 903/6 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Verkehrsfläche-Straße “. Mag. Johannes Wachter hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Ab­ stimmung selber, teilgenommen. 15/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 9. Entscheidung zum Antrag vom 28. April 2021 von Mag. Johannes Wachter und Mag, Thomas Wachter, beide wohnhaft in 6773 Vandans, Balzerstraße 10, um Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1277/1, Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1280 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ bzw. „Freiflä­ che-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungspla­ nes, wie von den Antragstellern beantragt ausgesprochen und empfehlen der Gemeindever ­ tretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Von den Nachbarn, der Familie Garber, ist am 13. August 2021 eine negative Stellungnahme zur beabsichtigten Änderung des Flächenwidmungsplanes eingelangt. Diese wird dieser Be­ schlussvorlage beigelegt. Auf die Stellungnahme der Familie Garber wird in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung ausführlich eingegangen. Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumplanungs­ ausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf zu beschließen. Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 28. April 2021: Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet" bzw. „Freifläche­ Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“, je GB Vandans. Sachverhalt: Teilflächen aus den bisherigen Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 im Ausmaß von insgesamt 1.035 m2 sollen von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ bzw. „Freifläche-Frei­ haltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet werden. Mit Bescheid vom 23. April 2021, ZI. 031-5/03/2021, wurde den Eheleuten Burkhard und Margreth Wachter, Jakob Neher, Carmen Selvaratnam und Robert Neher eine Grundtrennung bewilligt. Im Zusammenhang mit den gegenständlichen Grundteilungen weist das Grundstück Nr. 1279/1 nach der beantragten Grundteilung eine Fläche von 1.765 m2 auf. Das neu gebil­ dete Grundstück Nr. 1279/1 befindet sich im außerbücherlichen Eigentum von Mag. Johannes Wachter und Mag. Thomas Wachter und liegt in der Parzelle „Unterbündta“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das (neu gebildete) Grundstück Nr. 1279/1 größtenteils als „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet“ und eine Teilflä­ che im Ausmaß von ca. 50 m2 als „Freifläche-Freihaltegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzo­ nenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück als „Gelbe Zone“ ausgewiesen. Die beiden Antragsteller beabsichtigen auf einer Teilfläche des (neu gebildeten) Grundstü­ ckes Nr. 1279/1 ein Mehrwohnungshaus zu errichten. Die Liegenschaft wird über die Privat­ straße „Mustergielweg“, Grundstück Nr. 1289/6, erschlossen. Zusätzlich zur Privatstraße be­ steht ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahrrecht auf einer Breite von einem Meter über die Grundstücke Nr. 1289/2, Nr. 1289/3 und Nr. 1301. Das genannte Grundstück ist sowohl an die Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Vandans wie auch an die Abwasserbeseiti­ gungsanlage der Gemeinde Vandans angeschlossen. 16/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teilfläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 von „Bauerwartungsfläche-Wohngebiet “ bzw. „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche­ Wohngebiet“, je GB Vandans. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Am 13. August 2021, somit innert der vorgegebenen Frist, ist eine Stellungnahme von den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1292 im Gemeindeamt eingelangt. Krista Garber, Erik Garber und Dipl. Ing. Bettina Koller-Garber, als gemeinsame Eigentümer des Grundstückes Nr. 1292 führen in ihrer Stellungnahme an, dass das Zufahrtsrecht zu ihrem Grundstück durch die Umwidmung, so wie es seit dem Kaufvertragsbeginn besteht, nicht beeinträchtigt werden darf, weder vom jetzigen Besitzer noch von Rechtsnachfolgern. Innert der vorgegebenen Frist sind keine weiteren Einwände der Nachbarn eingelangt. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belan­ gen der hier berührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird. Stellungnahme des Amtssachverständigen der Abteilung Wasserwirtschaft: Aus Sicht der Abteilung Wasserwirtschaft kann die beabsichtigte kleinräumige Umwidmung in Baufläche zur Kenntnis genommen werden. Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung: keine Einwände Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Bgm. Florian Küng informiert die Ausschussmitglieder, dass er aufgrund der Stellungnahme der Familie Garber, ein Gespräch mit den Antragstellern betreffend das Geh- und Fahrrecht über den Mustergielweg und in weiterer Folge bis zum Grundstück der Familie Garber geführt habe. Mag. Johannes Wachter habe ihm dabei zu verstehen gegeben, dass der Mustergiel­ weg, im Eigentum seiner Eltern Margreth und Burkhard Wachter, Grundstück Nr. 1289/6, eine Breite von 3 Metern aufweise. Da es einen Dienstbarkeitsvertrag aus dem Jahr 2010 gebe, in dem ein uneingeschränktes Geh- und Fahrrecht von einem 1 m breiten Streifen entlang des Mustergielweges gebe, stelle der Mustergielweg in der Natur bereits eine asphaltierte Breite von 4 Metern dar. Im Zuge der Neuvermessung sei die Zufahrt zum Grundstück Nr. 1292 zudem verbessert worden. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragstellern beantragt, aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Ge­ nehmigung des vorliegenden Antrages. Mag. Johannes Wachter und Johannes Neher haben wegen Befangenheit weder an der Be­ ratung noch an der Abstimmung selber teilgenommen. Mit den Antragstellern soll eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs 2 li a Vlbg RPG) abgeschlossen werden. Mit dieser ist in erster Linie si­ cherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teilflächen innert einer Frist von 5 Jah­ ren bebaut werden müssen. Beschluss der Gemeindevertretung: 17/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Der Vorsitzende informiert eingangs nochmals über die Zufahrtsmöglichkeiten sowie über die Bedenken der Familie Garber. Die Familie Wachter habe die Zufahrt zu den Grundstücken und den Nachbargrundstücken den Mitgliedern des Raumplanungsausschusses klar und sachlich dargelegt und diese Zufahrt sei ausreichend gesichert. Zudem habe die beantragte Umwidmung keinen Einfluss auf die Zufahrt der Familie Garber. Er sehe deshalb keinen Grund, den vorliegenden Antrag nicht zu genehmigen. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer ca. 1.035 m2 großen Teil­ fläche aus den (bisherigen) Grundstücken Nr. 1279/1, Nr. 1279/2 und Nr. 1281 von „Bauer­ wartungsfläche-Wohngebiet“ bzw. „Freifläche-Freihaltegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Mit den Antragstellern soll für die gegenständlichen Teilflächen eine raumplanungsrechtliche Vereinbarung (Raumplanungsvertrag gemäß § 38a Abs.2 li a Vlbg. RPG) abgeschlossen wer­ den. Mit dieser ist in erster Linie sicherzustellen, dass die zur Umwidmung beantragten Teil­ flächen innert einer Frist von 5 Jahren bebaut werden müssen. Mag. Johannes Wachter hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Ab­ stimmung selber, teilgenommen. 10. Entscheidung zum Antrag vom 22. Juli 2021 von Herrn Jonas Marent, Vandans, Vanos­ saweg 7, um Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaitegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungspla­ nes, wie von den Antragstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindever­ tretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla­ nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungs­ planes im Entwurf zu beschließen. Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 22. Juli 2021: Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von FreiflächeFreihaitegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 350/7 steht im Eigentum von Jonas Marent. Laut Grundstücksdatenbank weist dieses eine Fläche von 557 m2 auf und liegt in der Parzelle „Innerbach“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 350/7 im Ausmaß von ca. 356 m2 als „Baufläche-Wohngebiet “, eine Teilfläche (westseitig) im Ausmaß von ca. 45 m2 als „Freifläche-Freihaitegebiet“ und die südseitige Teilfläche im Aus­ maß von ca. 156 m2 (Rote Gefahrenzone) als „Freifläche-Freihaitegebiet“ ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück im Ausmaß von rund 400 m2 als „Gelbe Zone“ sowie die restliche Fläche als „Rote Zone“ ausgewiesen. 18/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 Der Antragsteller errichtet auf dem Grundstück Nr. 350/7 derzeit ein Einfamilienwohnhaus. Der geplante Neubau weist eine Baunutzungszahl von 58, 8 auf. Der gegenständliche Bereich befindet sich gemäß der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung in der „Randlage“ mit einer Baunutzungszahl von 50. Am 13. Juli 2021 wurde die Ausnahme von den Mitgliedern des Gemeindevorstandes genehmigt, allerdings unter der Bedingung, dass die westlich gele­ gene Teilfläche des Grundstückes Nr. 350/7 im Ausmaß von ca. 45 m2 von „Freifläche-Frei­ haltgebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“ umgewidmet wird. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 27. Juli 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegenden Antrag bis zum 20. August 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Einwände der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine aufsichtsbehördliche Genehmigung kann in Aussicht gestellt werden, wenn den Belan­ gen der hier berührten öffentlichen Dienststellen ausreichend entsprochen wird. Stellungnahme der Wildbach- und Lawinenverbauung: keine Einwände Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Dem vorliegenden Antrag zufolge errichtet Herr Jonas Marent ein Einfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Nr. 350/7. Das geplante Einfamilienhaus weist eine Baunutzungszahl von 58, 8 auf. Das Grundstück weist laut Grundstücksdatenbank eine Gesamtfläche von 557 m2 auf. Dadurch, dass das gegenständliche Grundstück südseitig in der Roten Gefahrenzone liegt, und die westseitige Teilfläche nach der Vermessung als Freifläche-Freihaitegebiet aus­ gewiesen ist, ergibt sich diese Überschreitung der BNZ. Mit dem gegenständlichen Ansuchen soll an der Westseite des Grundstückes Nr. 350/7 die Widmung in „BW“ der Grundgrenze angepasst werden. Nach Auffassung der Mitglieder des Raumplanungsausschusses gibt es keine Gründe, die gegen eine Umwidmung der vom Antragsteller begehrten Fläche in „Baufläche-Wohngebiet“ sprechen, zumal dies eine Bedingung der Vorstandsmitglieder für die Erteilung einer Ausnah­ mebewilligung von der Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung darstellt. Beschluss der Gemeindevertretung: Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang den Entwurf für die Umwidmung einer ca. 45 m2 großen Teilfläche aus dem Grundstück Nr. 350/7 von „Freifläche-Freihaitegebiet“ in „Baufläche-Wohngebiet“. 11. Entscheidung zum Antrag vom 21. September 2021 von Herrn Christian PETER, Vandans, Ladritschweg 10/1 sowie von Herrn Karl PETER, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Venserstraße 18, um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1519 und Nr. 1520/1 im Ausmaß von insgesamt 85 m2 von „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche-Wald (F)“ in „Freifläche Sondergebiet-(Geräteschuppen)“ Beschlussvorlaqe: 19/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021 In der Sitzung am 09. November 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raum­ planung und Gemeindeentwicklung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungspla­ nes, wie von den Antragstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindever­ tretung eine Genehmigung des vorliegenden Antrages. Es wird ersucht, über den vorliegenden Antrag bzw. über die Empfehlung des Raumpla­ nungsausschusses eine Entscheidung zu treffen bzw. die Änderung des Flächenwidmungs­ planes im Entwurf zu beschließen. Das Protokoll über die 3. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwick­ lung vom 09. November 2021 wird nachgereicht! Am 15. November 2021 wurde das Protokoll an alle Gemeindevertreter und Ausschussmitglieder übermittelt. Beschluss: Antrag vom 21. September 2021: Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1519 und Nr. 1520/1 im Ausmaß von insgesamt 85 m2 von „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche-Wald (F)“ in „Freifläche Sonderge­ biet (Geräteschuppen)“. Sachverhalt: Das Grundstück Nr. 1519 steht im alleinigen Eigentum von Karl PETER. Laut Grundstücks­ datenbank weist das Grundstück Nr. 1519 eine Fläche von 273 m2 auf. Das Grundstück Nr. 1520/1 steht im alleinigen Eigentum von Christian PETER. Laut Grundstücksdatenbank weist das Grundstück Nr. 1520/1 eine Fläche von 384 m2 auf. Beide vorgenannten Grundstücke liegen in der Parzelle „Außervens“. Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist das Grundstück Nr. 1519 als „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald)“ ausgewiesen. Das Grundstück Nr. 1520/1 ist im Flächenwidmungsplan größtenteils als „Baufläche-Mischgebiet-Landwirtschaft “, eine Teilfläche als „Verkehrsfläche-Straße“ sowie eine Restfläche (westseitig) von ca. 13 m2 als „Forstwirtschaftlich genutzte Fläche (Wald) ausgewiesen. Im Gefahrenzonenplan der Ge­ meinde Vandans scheinen die zur Umwidmung beantragten Teilflächen als „Gelbe Zone“ auf. Die Antragsteller beabsichtigen an das bestehende Gebäude „Ladritschweg 11“ einen Gerä­ teschuppen zu errichten, damit sie ihre landwirtschaftlichen Gerätschaften unterstellen kön­ nen. Eine Baubewilligung setzt eine dementsprechende Flächenwidmung voraus. Mit dem vorliegenden Antrag ersuchen die Antragsteller um Umwidmung von Teilflächen aus den Grundstücken Nr. 1519 und Nr. 1520/1 im Ausmaß von insgesamt ca. 86 m2 von „Forst­ wirtschaftlich genutzte Fläche-Wald (F)“ in „Freifläche Sondergebiet (Geräteschuppen)“. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 22. Oktober 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 08. November 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme ab­ zugeben. Innert der vorgegebenen Frist sind keine Einwände der Nachbarn eingelangt. Es kann folglich davon ausgegangen werden, dass von den Nachbarn keine Einwände gegen die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes geäußert werden. Stellungnahme des Amtssachverständigen für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung: Eine Freifläche Sondergebietswidmung gemäß § 18 Abs 4 RPG ist für Flächen gedacht, auf denen Gebäude und Anlagen errichtet werden dürfen, die ihrer Zweckwidmung nach an einen bestimmten Standort gebunden sind oder sich an einem bestimmten Standort besonders eig­ nen. Der vorgesehene Verwendungszweck ist in der Widmung anzuführen. MB Big. 8/1996 20/26 12. Sitzung Gemeindevertretung vom 18. November 2021