20210916_GVE010

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 16. September 2021 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 10. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 09. September 2021 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einbe­ rufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., Ing. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Ferdinand Marent, Renate Neve sowie Helmut-Robert Bitschnau, Manuela Konzett, Manfred Ammann und Heinz Scheider als Ersatzleute; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Chris­ toph Brunold sowie Stephan Neugebauer als Ersatzmann; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Entschuldigt: Mathias Rinderer (GFV), Stefan Köberle (GFV), Wilfried Bleiner (GFV), Mag. Alexander Döblinger (GFV), Manuel Zint (AFL) und Mag. Nadine Kasper (GRÜ) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 10. öffentlichen Sitzung der Gemeinde­ vertretung Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin, den Gemeindekassier Wolf­ gang Brunold, Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon sowie die Zuhörerin und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorlie­ gende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung : 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Juli 2021 2 Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2021/22 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife 3. Festsetzung der Gästetaxe für das Jahr 2022 4 Entscheidung zum Antrag von Herrn Egon Schoder, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Bündtastraße 8, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 931/1 und Nr. .373/1, je GB Vandans und Abschluss eines Raumplanungsvertrages 5. Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum 01, Jänner 2020 nach § 38 VRV 2015 6 Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2020 gemäß § 78 Gemeindegesetz 7 Voranschlagsvergleichsrechnungen - Begründung wesentlicher Abweichungen 8 Festlegung Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses 9. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteams Kultur am 22. Juli 2021 10. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 07. September 2021 und Beschlussfassung zur Teilnahme am Projekt Kinder- und Jugendbeteiligung über den Stand Montafon und Welt der Kinder 11. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betref­ fend ein • Gesetz über eine Änderung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes • Gesetz über eine Änderung des Landes-Geodateninfrastrukturgesetzes 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Juli 2021 Beschlussvorlaqe: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. 2 /17 10 Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Juli 2021 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 9. Sitzung der Gemeindevertretung am 15. Juli 2021, welche allen Gemeindevertreter/innen zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendun­ gen erhoben bzw. mittels Handzeichen, genehmigt. 2. Anpassung der monatlichen Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2021/22 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife Beschlussvorlage: Seit dem Jahr 2016/17 ist die Vorarlberger Landesregierung bemüht, die Tarife zu vereinheit­ lichen. Gemäß § 4 Abs. 1 lit. a) der Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung zur sozialen Staffelung der Elterntarife in Kinderbetreuungseinrichtungen werden die Tarife des Tarifkorri­ dors jährlich im September entsprechend dem Lebenserhaltungskostenindex angepasst. Mit September 2021 werden die Tarife des Tarifkorridors um 1, 47 Prozent erhöht. Entsprechend diesen Beschlüssen der Vorarlberger Landesregierung sind die bestehenden Tarife entsprechend anzupassen und zwar: Kindergarten: Betreuungsjahr 2021/22 - monatliche Gebühren Monatsbetrag ermäßigter Tarif 3-4 iährige Kinder Modul 1: Montag bis Freitag 7.30 - 12.30 (25 h pro Woche) Euro 37, 54 Euro 21, 45 Euro 51, 75 Euro 26, 81 Modul II: Montag bis Freitag 7.00 - 13.00 (30 h pro Woche) Erweiterungsangebot - tageweise wählbar: 13.00 - 16.00 Uhr Modul Mo/Mi (3 h pro Woche) Euro 8, 52 Euro 3, 21 13.00 - 17.00 Uhr Modul Di/Do (4 h pro Woche) Euro 11, 36 Euro 4, 28 Monatsbetrag ermäßigter Tarif 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden ede weitere wöchentliche Betreuungsstunde* - kostenlos Euro 2, 84 Euro 1, 77 Kleinkinderbetreuungseinrichtung „Schnäggahüsle“ für 2 und 3 jährige Kinder: Be­ treuungsjahr 2021/22 - monatliche Gebühren 3/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Module Monatsbetrag Modul I (08.00 bis 12.00 Uhr = 4 Stunden): 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche (8 h) Euro 63, 00 2-iähriae Kinder 3 Tage pro Woche (12 h) Euro 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche (16 h) Euro 129, 00 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche (20 h) Euro 161, 00 97, 00 Modul II (07.30 bis 12.30 Uhr = 5 Stunden): 81, 00 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche (10 h) Euro 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche (15 h) Euro 122, 00 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche (20 h) Euro 161, 00 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche (25 h) Euro 202, 00 Modul III (07.00 bis 13.00 Uhr = 6 Stunden): 97, 00 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche (12 h) Euro 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche (18 h) Euro 145, 00 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche (24 h) Euro 194, 00 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche (30 h)* Euro 243, 00 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden: Euro 38, 00 Jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde*: Euro 1, 27 Es wird nun ersucht, zu dem vorliegenden Gebührenvorschlag eine Entscheidung zu treffen. Beschluss: Dem Antrag des Vorsitzenden, die Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2021/22 an die vom Land Vorarlberg vorgegebenen Tarife anzupassen, wird einstimmig zugestimmt. 3. Festsetzung der Gästetaxe für das Jahr 2022 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 02. Juli 2020 hat sich die Gemeindevertretung Vandans auf Empfehlung des Ausschusses für Tourismus am 08. Juni 2020 dafür ausgesprochen, die Gästetaxe in Höhe von 1, 50 Euro/Nächtigung für das Jahr 2021 zu belassen bzw. nicht zu erhöhen und gleichzeitig ab 01. Jänner 2022 die Gästetaxe auf 1, 70 Euro zu erhöhen. In dieser Sitzung wurde vereinbart, dass im kommenden Jahr (2021) die Höhe der Gästetaxe ab 01. Jänner 2022 von der Gemeindevertretung frühzeitig festgesetzt werden soll, damit die 4/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Gastgeber und die Montafon Tourismus GmbH für die kommende Wintersaison zeitgerecht in Kenntnis gesetzt werden können. Es wird daher ersucht, die Höhe der Gästetaxe ab 01. Jänner 2022 auf 1, 70 Euro zu beschlie­ ßen. Beschluss: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass diese Erhöhung fraktionsintern einge­ hend beraten worden sei. Einhellig habe sich seine Fraktion für eine Erhöhung der Gästetaxe ausgesprochen, allerdings per 01. Mai 2022. Hinkünftig soll spätestens im Herbst über eine Erhöhung beraten bzw. ein Beschluss gefasst werden, damit die Zimmervermieter frühzeitig über eine etwaige Erhöhung ab 01. Mai kommenden Jahres, informiert werden können. Nach ein paar Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren mittels Handzeichen einstimmig für die Erhöhung der Gästetaxe von 1, 50 Euro/Nächtigung auf 1, 70 Euro/Nächtigung ab 01. Mai 2022 aus. 4. Entscheidung zum Antrag von Herrn Egon Schoder, wohnhaft in 6773 Vandans, Obere Bündtastraße 8, um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstü­ cke Nr. 931/1 und Nr. .373/1, je GB Vandans und Abschluss eines Raumplanungsver­ trages Beschlussvorlage: In der Sitzung am 15. Juli 2021 hat sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ausgesprochen und die Umwidmung einer Teilfläche im Aus­ maß von zirka 35 m2 aus den Grundstücken Nr. 931/1 und Nr. .373/1 von „Freifläche - Land­ wirtschaftsgebiet “ in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ im Entwurf beschlossen. Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheb­ lichkeitsprüfung wurde vom 16. Juli 2021 bis 17. August 2021 auf der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Es wird nun ersucht, a) die in der Sitzung am 15. Juli 2021 unter Punkt 3. der Tagesordnung im Entwurf be­ schlossene Änderung des Flächenwidmungsplanes definitiv zu beschließen und b) den Abschluss des angeschlossenen Raumplanungsvertrages zu genehmigen. Beschluss: Antrag vom 21. Dezember 2020 von Herrn Egon Schoder, Vandans: Umwidmung einer Teilfläche von rund 35 m2 aus dem Grundstück Nr. 931/1 sowie aus dem Grundstück Nr. .373/1 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“, je GB Vandans. Sachverhalt: Im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Vandans ist im Bereich der Grund­ stücke Nr. 931/1 und Nr. .373/1 derzeit eine zirka 49 m2 große Teilfläche als „Baufläche - 5/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“, gewidmet. Dieses Grundstück ist mit dem Ferienhaus „Ganeu 260c“ bebaut. Der Antragsteller beabsichtigt das bestehende Ferienhaus „Ganeu 260c“ abzutragen und ein neues Objekt auf dem Grundstück Nr. 931/1 und Nr. .373/1 zu errichten. Das geplante Feri­ enhaus hat eine verbaute Fläche von 7, 10 x 7, 00 m, jedoch ohne Vordach. Die derzeitige Flächenwidmung stimmt nicht mit der überschirmten Fläche des geplanten Maisäß-Gebäudes überein, daher wird die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 35 m2 aus dem Grund­ stück Nr. 931/1 sowie aus dem Grundstück Nr. .373/1 von „Freifläche-Landwirtschaftsgebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäu­ ser errichtet werden dürfen“, beantragt. In der Sitzung am 12. Juli 2018 hat die Gemeindevertretung eine Änderung des Teilbebau­ ungsplanes für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch" beschlossen. Im gegenständlichen Teilbebauungsplan ist unter anderem die überbaute Flä­ che mit maximal 50 m2 begrenzt worden. Die Dachvorsprünge und Vordächer dürfen maximal 1, 30 m ab Außenwand betragen. Der gegenständliche Teilbebauungsplan ist von der Vorarl­ berger Landesregierung am 20. Februar 2019 genehmigt worden. Die Erschließung des Grundstückes Nr. 931/1 erfolgt über den Güterweg Ganeu bzw. über das Grundstück Nr. 928/1, wofür dem Antragsteller ein vertraglich gesichertes Geh- und Fahr­ recht eingeräumt worden ist. Die aus dem Wohnobjekt resultierenden Abwässer müssen in eine rundum geschlossene Jauchegrube eingeleitet werden. Die Entsorgung erfolgt nach Be­ darf in die ARA Vandans bzw. in die dafür vorgesehene Übernahmestation. Stellungnahme des Raumplanungsausschusses: Im beschlossenen Teilbebauungsplan für die Bereiche „Banella, Grubes, Ganeu, Valehr, Schandang und Muleriensch“ ist unter anderem festgelegt worden, dass die zu überbauende Fläche pro Wohnobjekt eine Fläche von maximal 50 m2 nicht überschreiten darf. Im Bereich des Grundstückes Nr. 931/1 und Nr. .373/1 ist bereits eine Teilfläche als „Baufläche-Misch­ gebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“ gewidmet. Der Antragsteller plant das bestehende Ferienhaus abzutragen und an der gleichen Stelle ein neues Objekt mit einer verbauten Fläche von 7, 10 x 7, 00 m, jedoch ohne Vordach, zu errichten. Angesichts dieser Fakten beziehungsweise Gegebenheiten, sprechen sich alle anwesenden Mitglieder des Raumplanungsausschusses für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes, wie vom Antragsteller beantragt aus und empfehlen der Gemeindevertretung eine Genehmi­ gung des vorliegenden Antrages. Stellungnahme der Anrainer: Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 sind alle Nachbarn eingeladen worden, zum vorliegen­ den Antrag bis zum 12. März 2021 bei der Gemeinde Vandans eine Stellungnahme abzuge­ ben. Bis heute sind keine negativen Stellungnahmen eingelangt, jedoch endet die Frist erst am 12. März 2021. Stellungnahme der Vorarlberger Landesregierung betreffend Umwelterheblichkeits ­ prüfung: Zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz hat das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit Schreiben vom 29. Juni 2021 festgestellt, dass gemäß § 10a Abs. 3 und 4 iVm § 21a Abs 1 RPG, LGBI. Nr. 33/2005, durch die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Um­ weltauswirkungen zu erwarten sind. Der Verordnungsentwurf und der Erläuterungsbericht samt dem Ergebnis der Umwelterheb­ lichkeitsprüfung wurde vom 16. Juli 2021 bis 17. August 2021 auf der Amtstafel und auf der Homepage der Gemeinde Vandans veröffentlicht. 6/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Beschluss der Gemeindevertretung: a) Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Ge­ meindevertretung einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Umwidmung einer zirka 35 m2 großen Teilfläche aus den Grundstücken Nr. 931/1 und Nr. .373/1, je GB Vandans, von „Freifläche-Landwirtschafts­ gebiet“ in „Baufläche-Mischgebiet für land- und forstwirtschaftliche Zwecke, in dem auch Ferienhäuser errichtet werden dürfen“. b) Zudem sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss eines Raumplanungsvertrages mit Herrn Egon Schoder für die gegenständli­ chen Teilflächen aus. Die Bebauungsfrist wird auf 5 Jahre festgesetzt. 5 Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum 01. Jänner 2020 nach § 38 VRV 2015 Beschlussvorlage: In der VRV 2015 sind erstmasl bundesweit einheitliche Bestimmungen zur Vermögensbewer­ tung enthalten. Die dadurch erforderliche Anpassung der in den bestehenden Rechenwerken ausgewiesenen Vermögenswerte führte zu einer erheblichen Veränderung des bislang aus­ gewiesenen Reinvermögens der Gemeinden. Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 bildet einen wesentlichen Bestandteil des künftig in der Vermögensrechnung ausgewiesenen Nettovermögens. Der Bürgermeister hat die Eröffnungsbilanz nach § 38 VRV 2015 spätestens bis zum Be­ schluss über den Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2020 der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Eröffnungsbilanz ist unter einem eigenen Tagesordnungs­ punkt zu behandeln. Eine Vorprüfung der Eröffnungsbilanz durch den Prüfungsausschuss ist im Vorarlberger Ge­ meindegesetz zwar nicht zwingend vorgesehen, wird jedoch empfohlen. Zur Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz sind der Gemeindevertretung zumindest folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: Vermögenshaushalt gern. Anlage 1c VRV 2015 Anlagenspiegel gern. Anlage 6g VRV 2015 Anlagenspiegel unter Dartstellung jedes einzelnen Vermögensgegenstandes Diese Unterlagen wurden jedem Gemeindevertreter mit der Einladung zur heutigen Sitzung zugestellt. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Gemeinde Vandans wird wie folgt festgesetzt: Langfristiges Vermögen €42.413.686, 18 Nettovermögen € 23.484.602, 44 Kurzfristiges Vermögen € Sonderposten Investiti­ onszuschüsse € 9.751.338, 40 Langfristige Fremdmit­ tel € 8.503.144, 21 Kurzfristige Fremdmittel € 1.117.141, 43 442.540, 30 7/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 € 42.856.226, 48 Summe Aktiva Summe Passiva € 42.856.226, 48 Die beschlossene Eröffnungsbilanz (Inhalte Druckprofil „Eröffnungsbilanz “ in K5 und unterfer­ tigtes Formular „Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020) ist spätestens gemein­ sam mit dem Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 in elektronischer Form (PDF) an die Abteilung Gebarungskontrolle (Ille) zu übermitteln. Es wird ersucht, der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2020 zuzustimmen bzw. den erfor­ derlichen Beschluss zu fassen. Beschluss: Bgm. Florian Küng begrüßt nochmals Herrn Mag. Edgar Palm und dankt diesem für sein Kommen sowie die Bereitschaft, den anwesenden Damen und Herren die Bestimmungen zur Vermögensbewertung sowie die VRV 2015 im Detail darzulegen. Auf Ersuchen des Vorsitzenden gibt Mag. Edgar Palm zu verstehen, dass der Rechnungsab­ schluss 2020 erstmals nach den Vorschriften der VRV 2015 erstellt worden sei. Die Voran­ schläge 2020 und 2021 seien bereits nach diesen erstellt worden. Im ersten Rechnungsab­ schluss nach diesen Vorschriften seien einige Neuerungen enthalten. Einer dieser Punkte sei die Festsetzung der Eröffnungsbilanz. Bisher hätten die Schlussstände des vergangenen Jah­ res, zugleich die Eröffnungsstände des aktuellen Jahres dargestellt. Durch die geänderten Bewertungs- und Ausweisungsvorschriften seien die Vermögenswerte (Aktiva und Passiva) des Rechnungsabschlusses 2019 nicht mehr vollumfänglich übernommen worden. Da die Summen von Schluss- und Eröffnungsbilanz nicht ident seien, gelte es daher die Eröffnungs­ bilanz zum 01.01.2020 separat festzusetzen. Die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Rechnungsabschluss 2019 und der Eröff­ nungsbilanz 2020, so Mag. Edgar Palm in seinen weiteren Ausführungen, würden sich einer­ seits dadurch ergeben, da in der früheren Form des Rechnungsabschlusses die erhaltenen Zuschüsse von den Anschaffungskosten abgezogen und diese dann saldiert ausgewiesen worden seien. Nach den Bestimmungen der VRV 2015 müssen die Anschaffungskosten nun in voller Höhe dargestellt werden. Ebenso würden die Zuschüsse auf der Passivseite ausge­ wiesen. Dadurch würden sich teilweise höhere Werte als im Rechnungsabschluss 2019 erge­ ben. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten seien aus dem Rechnungsabschluss 2019 übernom­ men worden. Auch bei der Bewertung der langfristigen Verbindlichkeiten gebe es Unter­ schiede. Die bestehenden Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung seien zum Tageskurs be­ wertet worden. Das CHF-Darlehen der Gemeinde sei somit zum Tageskurs 31.12.2019 be­ wertet worden. Diese Vorschrift habe es früher ebenfalls nicht gegeben. Weiters informiert Mag. Edgar Palm, dass eine zusätzliche Neuerung und zwar die Bildung von Personalkostenrückstellungen, sei. Darin seien Urlaubsrückstellungen, Jubiläen und Ab­ fertigungen berücksichtigt worden. Der Beschluss über die Eröffnungsbilanz sei ein reiner Formalakt. Dieser entfalle mit dem Rechnungsabschluss 2021, da die Endstände des Jahres 2020 wieder ident mit den Eröffnungsständen des Jahres 2021 seien, somit würden die bei­ den Jahre wieder auf denselben Werten und Abrechnungsvorschriften basieren. Nach dieser detaillierten Erläuterung durch Mag. Palm und nachdem es keine Fragen gibt, stellt der Vorsitzende sodann den Antrag, die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Vandans zum 01. Jänner 2020 wie folgt festzusetzen: Langfristiges Vermögen €42.413.686, 18 Kurzfristiges Vermögen € 442.540, 30 Nettovermögen €23.484.602, 44 Sonderposten Investiti­ onszuschüsse € 9.751.338, 40 8/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Summe Aktiva € 42.856.226, 48 Langfristige Fremdmit­ tel € 8.503.144, 21 Kurzfristige Fremdmittel € 1.117.141, 43 Summe Passiva € 42.856.226, 48 Alle Anwesenden genehmigen die Festsetzung der Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01. Jänner 2020 nach § 38 VRV 2015 wie oben angeführt und somit wird dem Antrag des Vorsitzenden einstimmig entsprochen. 6. Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2020 gemäß § 78 Gemeindegesetz Beschlussvorlage: Gemäß § 78 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Der Rechnungsabschluss ist jedem Gemein­ devertreter rechtzeitig, mindestens aber eine Woche vor der Beschlussfassung in der Ge­ meindevertretung, zuzustellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss inner­ halb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen. Gemäß § 100 Abs. 15 besteht für den Rechnungsabschluss 2020 folgende Übergangsrege­ legung: „Der Bürgermeister hat der Landesregierung den vorläufigen Rechnungsabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zur Kenntnis zu bringen; im weiteren hat die Gemeindevertretung den Rechnungsabschluss bis spätestens 21. Mai zu beschließen; innerhalb derselben Frist ist der beschlossene Rechnungsabschluss vom Bür­ germeister der Landesregierung zur Kenntnis zu bringen." Trotz allen Bemühungen konnte der Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 nicht fristgerecht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Am 09. September 2021 ist der Rechnungsab­ schluss jedem Gemeindevertreter in digitaler Form zugestellt worden. Die wesentlichen Ab­ weichungen vom Voranschlag werden im Anhang begründet. Es wird ersucht, dem vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 zuzustimmen und den erforderlichen Beschluss zu fassen. Beschluss: In seiner Einleitung gibt Bgm. Florian Küng zu verstehen, dass der Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 am 09. September 2021 allen Damen und Herren der Gemeindevertretung zugestellt worden sei. Persönlich bedauere er sehr, dass es trotz allen Bemühungen nicht möglich gewesen sei, den Rechnungsabschluss fristgerecht zur Beschlussfassung vorzule­ gen. Am 06. September 2021 sei der Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses geprüft worden. Aus privaten Gründen sei es der Vorsitzenden, nämlich Frau Mag. Nadine Kasper, heute nicht möglich, an dieser Sitzung teilzunehmen. Heute gehe es darum, den Rechnungsabschluss 2020 formal zu genehmigen. Das inhaltliche Prüfungsergebnis werde in der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung präsentiert. Dass die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans äußerst prekär sei, sei ihm (dem Vorsitzen­ den) sehr wohl bewusst. In der kommenden Sitzung des Finanzausschusses werde über die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans eingehend beraten und zudem soll auch eine Finanz­ planung erstellt werden. Weiters habe er bereits ein Monitoring in Auftrag gegeben. 9/17 10 Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Gemeindekassier Wolfgang Brunold bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass auch er es sehr bedaure, dass der Rechnungsabschluss 2020 so spät fertiggestellt worden sei. Er wolle sich diesbezüglich bei allen Anwesenden für dieses Versäumnis entschuldigen. Die Um­ setzung der VRV 2015 habe viel Zeit in Anspruch genommen. Er sei sehr bemüht, hinkünftig die Fristen wieder einzuhalten. Ohne auf die einzelnen Rechnungsabschluss-Ergebnisse bzw. die Gründe für die zahlreichen Abweichungen einzugehen, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Genehmi­ gung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2020 gemäß § 78 Gemeindegesetz wie folgt aus: Gesamthaushalt inklusive interne Vergütun­ gen) Erträge/Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen/Auszahlungen (Summe opera­ tive und investive Gebarung) Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo Entnahme von Haushaltsrücklagen/Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen/Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen/Geldfluss aus der voranschlagswirksa­ men Gebarung Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung Veränderung an Liquiden Mitteln Vermögenshaushalt Aktiva €41.648.381, 74 (A) Langfristiges Vermögen € 737.421, 80 (B) Kurzfristiges Vermögen Summe Aktiva € 42.385.803, 54 Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt 7.263.667, 47 6.906.733, 49 8.139.352, 67 7.023.663, 67 - 875.685, 20 - 116.930, 18 0, 00 800.000, 00 0, 00 813.686, 99 - 875.685, 20 - 130.617, 17 - 186.042, 66 - 316.659, 83 ___ Passiva €22.668.170, 43 (C) Nettovermögen (D) Investitionszuschüsse € 9.935.307, 50 € 9.782.325, 61 (E+F) Fremdmittel € 42.385.803, 54 Summe Passiva 7. Voranschlagsvergleichsrechnungen - Begründung wesentlicher Abweichungen Beschlussvorlage: Gemäß § 16 Abs. 2 und 3 VRV 2015 sind in der Voranschlagsvergleichsrechnung für die Ergebnisrechnung und Finanzierungsrechnung die Unterschiede zwischen den Voran­ schlagswerten und den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen bzw. Ein- und Auszahlun­ gen darzustellen. Die wesentlichen Abweichungen sind zu begründen. Die Gemeindevertretung hat zu beschließen, ab welcher Höhe in der Voranschlagsvergleichs­ rechnung die „wesentlichen“ Abweichungen zu begründen sind. Derzeit liegt diese Grenze bei Euro 7.267, 00 und mehr als 10 %, welche bei der Umstellung von Schilling in Euro fest­ gelegt wurde. Der Vorschlag von Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon wäre nun, diese Grenze mit Euro 10.000, 00 und mehr als 10 % festzusetzen. Es wird ersucht, dem Vorschlag von Mag. Palm zuzustimmen und die Höhe, ab welcher die „wesentlichen“ Abweichungen zu begründen sind, mit Euro 10.000, 00 und mehr als 10 % festzusetzen. 10/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Beschluss: In seiner Einleitung gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass gemäß § 16 Abs. 2 und 3 VRV 2015 in der Voranschlagsvergleichsrechnung für die Ergebnisrechnung die Finanzierungs­ rechnung die Unterschiede zwischen den Voranschlagswerten und den tatsächlichen Auf­ wendungen und Erträgen bzw. Ein- und Auszahlungen darzustellen sind. Die wesentlichen Abweichungen seien zu begründen. Die Gemeindevertretung habe zu beschließen, ab wel­ cher Höhe in der Voranschlagsvergleichsrechnung die „wesentlichen“ Abweichungen zu be­ gründen sind. Derzeit liege die Grenze bei 7.267, 00 Euro und mehr als 10 %, welche bei der Umstellung von Schilling in Euro festgelegt worden sei. Der Vorschlag sei nun, diese Grenze mit 10.000, 00 Euro festzusetzen. Ohne weitere Wortmeldungen sprechen sich alle Anwesenden einstimmig dafür aus, die Be­ gründungen wesentlicher Abweichungen ab einer Höhe von 10.000, 00 Euro und mehr als 10 % festzusetzen. 8. Festlegung Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses Beschlussvorlaqe: Die Periode für den Rechnungsabschluss ist immer 01. Jänner bis 31. Dezember. Es ist al­ lerdings ein Stichtag festzulegen, bis zu welchem einlangende Rechnungen, die das vergan­ gene Jahr betreffen, auch in dieses verbucht werden. Gemäß VRV 2015 gibt es eine dreijährige Übergangsphase. Nach Ablauf derselben ist der Rechnungsabschluss dann innerhalb von 4 Monaten, somit spätestens bis 30. April zu be­ schließen. Mag. Edgar Palm von der Finanzverwaltung Montafon schlägt den 15. Februar als Stichtag vor. Es wird ersucht, dem Vorschlag von Mag. Palm zuzustimmen und den 15. Februar als Stich­ tag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses festzulegen. Beschluss: Nach einer kurzen Erläuterung wird dem Vorschlag von Mag. Edgar Palm zugestimmt. Alle Damen und Herren der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig dafür aus, den Stich­ tag mit 15. Februarfestzulegen. Bgm. Florian Küng bedankt sich bei Mag. Edgar Palm für dessen Unterstützung und die de­ taillierten Informationen am heutigen Abend und verabschiedet diesen. 9. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltunqsteams Kultur am 02. Juli 2021 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 22. Juli 2021 haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteams Kultur mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. 2. Veranstaltung Kabarett „Göttin sei Dank“ mit Martin Weinzerl Beratung über eine geplante Veranstaltung mit dem Landestrachtenverband im Jahre 2022 11/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Heinz Scheider, als Vorsitzender des Veran­ staltungsteams, über die Beratungen in der Sitzung am 02. Juli 2021. Nach einer eingehenden Erläuterung werden die Beratungen ohne Wortmeldung zur Kenntnis genommen. 10. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung am 07. September 2021 und Beschlussfassung zur Teilnahme am Projekt Kinder- und Jugendbeteiligung über den Stand Montafon und Welt der Kinder Beschlussvorlage: In der Sitzung am 07. September 2021 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Vorstellung und Abstimmung über eine Beteiligung des Projektes Kinder- und Jugendbe­ teiligung durch Elke Martin vom Stand Montafon und Carmen Feuchtner von Welt der Kinder 2. Vorstellung und Tätigkeitsbericht JAM 3. Vorstellung und Tätigkeitsbericht Jugendforum Montafon 4. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung wird allen Gemeindevertretern noch zugestellt! Es wird nun ersucht, a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen, b) die Beteiligung am Projekt „Kinder- und Jugendbeteiligung über den Stand Montafon und Welt der Kinder“ sowie die daraus resultierenden Kosten zu genehmigen. Kenntnisnahme/Beschluss: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Vbgm. Ina Bezlanovits, als Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Bildung, über die Beratungen in der Sitzung am 07. September 2021. Das Protokoll über diese Sitzung sei am 10. September 2021 an alle Ge­ meindevertreter zugestellt worden. a) Nach einer eingehenden Erläuterung werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldung zur Kenntnis genommen. b) Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für eine Beteiligung am Projekt „Kinder- und Jugend­ beteiligung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Betreuungskosten in 12/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Höhe von ca. 800, 00 Euro jährlich, sowie weitere Kosten für eventuelle Projekte die dar­ aus entstehen. 11. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages be­ treffend ein • Gesetz über eine Änderung des Dokumenten-Weiterverwendungsgesetzes • Gesetz über eine Änderung des Landes-Geodateninfrastrukturgesetzes Beschlussvorlaqe: Die Beschlüsse wurden vom Landtag am 08. Juli 2021 für nicht dringlich erklärt. Sie unterlie­ gen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter ande­ rem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden. Sofern zu den oben angeführten Gesetzen die Durchführung einer Volksabstimmung ver­ langt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen. Beschluss: Nach einer Erläuterung der wesentlichen Änderungen durch Bgm. Florian Küng sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringli­ chen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen. 12. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > alle Mitglieder der Gemeindevertretung vor der heutigen Sitzung die Möglichkeit gehabt haben, die neuen Räumlichkeiten der Kleinkinderbetreuung „Schnäggahüsle" in der Dorf­ straße 29 zu besichtigen. Nach einer 3-monatigen Umbauzeit sei die Kleinkinderbetreu­ ungseinrichtung von den Räumlichkeiten des Kindergartens in die neuen Räume in die „Dorfstraße 29“ übersiedelt und somit konnte rechtzeitig in das neue Betreuungsjahr ge­ startet werden. Dass dies möglich gewesen sei, sei in erster Linie dem engagierten Ein­ satz von Herrn Peter Scheider, als Vorsitzenden des Bauausschusses sowie Herrn Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser zu verdanken. Sowohl die Kosten als auch der Bau­ zeitplan konnten eingehalten werden. Er wolle sich bei Peter Scheider und auch bei Heinz Fleisch im Namen der Gemeinde recht herzlich für diesen großartigen Einsatz bedanken. Gerade Peter Scheider, als Vorsitzender des Ausschusses für Bau, habe viele ehrenamt­ liche Stunden in dieses Projekt investiert. Als kleine Anerkennung wolle er ihm heute ein edles Tröpfchen übereichen. > am 26. August 2021 eine Petition an die Gemeindevertretung von Vandans mit dem Titel „Sicherstellung der freien Impfentscheidung sowie der Gleichberechtigung von Geimpften und Ungeimpften“ gerichtet bzw. eingelangt sei. Unterzeichnet sei diese Petition von Herrn Mario Nesensohn, wohnhaft in 6835 Zwischenwasser, worden. Gemäß § 25 Abs. 1 GG ist jede Person berechtigt, an die Gemeinde Petitionen zu richten. In den entspre­ chenden Gesetzeserläuterungen werde ausgeführt, dass durch das Petitionsrecht die Freiheit besteht, Anträge und Anregungen an Organe der Gemeinde zu richten. Nach der 13/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Einbringung einer Petition habe der Bürgermeister die Petition dem angesprochenen Or­ gan zuzuleiten bzw. das Kollegium über den Inhalt in Kenntnis zu setzen. Nach Erläuterung des Inhaltes dieser vorliegenden Petition wird diese von den anwesen­ den Damen und Herren der Gemeindevertretung - ohne weitere Wortmeldung - zur Kenntnis genommen. > die Bildergalerie im Sitzungssaal des Gemeindeamtes mit allen bisherigen Bürgermeis­ tern, um ein weiteres Bild und zwar mit einem Bild von Burkhard Wachter ergänzt wurde. „Coronabedingt“ mussten die bisherigen Sitzungen der Gemeindevertretung - in dieser Legislaturperiode - in der Rätikonhalle abgehalten werden. Die heutige Sitzung ist die erste Sitzung in dieser Zusammensetzung der Gemeindevertretung im Sitzungssaal des Gemeindeamtes. > am vergangenen Freitag, dem 10. September 2021, die Feierlichkeiten zur Ehrenbürger­ schaft von Altbürgermeister Burkhard Wachter in der Rätikonhalle stattgefunden haben. Dabei habe er Altbgm. Burkhard Wachter die Urkunde zum Ehrenbürger feierlich über­ reichen dürfen. Zudem haben Mag. Christian Egele und Markus Pfefferkorn ein Geschenk im Namen der Gemeinde Vandans an Burkhard, in Form eines Jägerrucksackes, über­ reicht. Zahlreiche Gäste sind der Einladung der Gemeinde Vandans gefolgt und haben diesen Abend gemeinsam mit dem neuen Ehrenbürger genossen und gefeiert. Zu später Stunde wurde zudem ein Foto-Gästebuch von Vbgm. Ina Bezlanovits an Burkhard Wach­ ter überreicht, das während des Abends von den anwesenden Gästen mit persönlichen Grußworten, gestaltet wurde. > das Gutachten bzw. die Stellungnahme zur Beurteilung der materialtechnischen Eigen­ schaften der Asphalttragdeckschicht betreffend der Rellstalstraße vom Büro Nievelt In­ genieur GmbH, nun vorliege. Das Ingenieurbüro Nievelt GmbH wurde im Frühjahr von der Gemeinde Vandans beauftragt, die materialtechnischen Eigenschaften der Asphalt­ trageschicht, die im Bereich des Vorhabens Vandans - Rellstalstraße verlegt worden ist, zu bewerten. Als Resümee müsse leider gesagt werden, dass die im Jahr 2017 aufge­ brachte Deckschicht nicht ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Aus diesem Grunde stelle die Gemeinde deshalb ihre Regressansprüche, um eine neue Tragschicht mit Deckbelag einzufordern. > er mit dem Land Vorarlberg bereits mehrere Gespräche geführt habe betreffend der Höhe an Fördermittel, für die Errichtung einer Fahrzeughalle für die Ortsfeuerwehr Vandans. Mündlich habe er die Zusage erhalten, dass die Gemeinde Vandans zu diesem Bauvor­ haben 25 % aus dem Katastrophenfonds sowie 15 % Strukturförderung erhalte. Vizebürgermeisterin Ina Bezlanovits berichtet, dass > sie zusammen mit dem Frauennetzwerk drei Vorträge im Foyer der Rätikonhalle organi­ siert habe. Am 06. Oktober 2021 finde der Vortrag „Depressionen bei Frauen“, am 04. November 2021 der Vortrag „Wiedereinstieg nach Karenz“ sowie am 25. November der Vortrag unter dem Titel „Pension und Pensionssplitting“ statt. Heute lade sie alle Anwe­ senden zu diesen Vorträgen ein. > am 16. Oktober 2021 das traditionelle Herbstkonzert der Harmoniemusik Vandans in der Rätikonhalle stattfinden werde. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: 14/17 10 Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Renate Neve: Ich war, gemeinsam mit Anita Kesselbacher, auf der Jahreshauptversammlung des Krankenpflegevereins Außermontafon. Auch im heurigen Jahr hat der Krankenpflegever­ ein wieder vieles Interessantes berichtet. Der Krankenpflegeverein ist zudem intensiv auf der Suche nach neuen Mitgliedern. Unter anderem hat auch Frau Eleonore Schönborn im Alter von 101 Jahren teilgenommen. Ing. Stefan Steininger MSc: Wie allen bekannt ist, wird derzeit das Klima- und Energieleitbild erstellt. Die Rückmeldungen nach dem Workshop sind leider spärlich ausgefallen. Noch gibt es die Möglichkeit, Anregungen und Wünsche einzubringen. Sollte es von den Anwesenden diesbezüglich Anregungen geben, dann wäre ich froh, wenn ich bzw. die Gemeinde diese baldmöglichst erhalten könnte, denn dieses Energieleitbild soll noch im heurigen Jahr abge­ schlossen werden. Armin Wachter: In der letzten Gemeindevertretungssitzung wurde beschlossen, dass neue Kommunalfahrzeuge/Gerätschaften angekauft werden. Wurden diese Käufe bereits getätigt? Antwort des Bürgermeisters: Am 22. Juli 2021 wurde ein gebrauchter Schmalspurtraktor der Marke „Kubota N5101", EZ 06.12.2018 mit 325 Betriebsstunden für Euro 36.800, 00 netto in Deutschland erworben. Zudem wurde für dieses Gerät separat eine Scheibelhofer Heck­ schaufel, ein Müthing Mulcher und ein AS Reifensatz für Euro 7.000, 00 sowie eine neuwertige Schneefräse der Marke „Westa 6750 1600“ für Euro 17.500, 00 netto erworben. DesWeiteren wurde am 30. August 2021 ein „Schäffer Hoflader 3650" mit zwei Schaufeln, Palettengabel und Rücknahme „Weidemann“ für Euro 51.000, 00 inkl. Mwst. bestellt. Den Schneepflug, die Schneeketten und diverse Anpassungs- und Servicearbeiten beim Kubota Schmalspurtraktor werden bei der Firma Kurzemann, Land und Baumaschinentechnik, in Auftrag gegeben. Armin Wachter: Ich würde es sehr begrüßen, wenn bei den Bauverhandlungen hinkünftig auch ein Vertreter der Wildbach- und Lawinenverbauung teilnimmt. Es könnten somit schon viele Fragen Vor-Ort geklärt werden und zwar hinsichtlich der geforderten Auflagen seitens der Wildbach- und Lawinenverbauung. Die schriftliche Stellungnahme seitens der WLV bzw. die Umsetzung der diversen Auflagen und deren Umsetzungen könnten somit mit dem Bau­ werber persönlich besprochen werden. Walter Stampfer: Die Anregung meines Vorredners ist begrüßenswert. Ich habe diese Er­ fahrung selber gemacht. Wäre ein Vertreter der Wildbach- und Lawinenverbauung vor Ort gewesen, hätte vieles rasch und einfach geklärt werden können. Antwort des Bürgermeisters: Viele Ortsteile der Gemeinde Vandans befinden sich in der „gelben Gefahrenzone“. In dieser Gefahrenzone wird bei jedem Bauvorhaben auch die Wild­ bach- und Lawinenverbauung zu einer Stellungnahme geladen. Ich denke, dass die WLV nicht die Kapazität hat, hinkünftig bei allen Bauverhandlungen teilzunehmen, da diese auch noch andere Gemeinden zu betreuen haben. Ich werde diese Anregung aber gerne an die Wildbach- und Lawinenverbauung und auch an die Bauverwaltung Montafon weiterleiten. Armin Wachter: Ich finde es wichtig, dass eine Arbeitsgruppe „Rellstal“ gebildet wird. Die Arbeitsgruppe sollte sich mit der Zukunft des Rellstales auseinandersetzen. Wie geht es mit dem Alpengasthof Rellstal, Alpen, etc. weiter. Antwort des Bürgermeisters: Die Arbeitsgruppe Tourismus befasst sich bereits mit der Zu­ kunft des Rellstales. Mag. Christian Egele, als Vorsitzender, kann dazu nähere Auskünfte geben. Mag. Christian Egele: Bereits im Mai 2021 hat sich die Arbeitsgruppe Tourismus, gemein­ sam mit Vertretern von Montafon Tourismus beraten und derzeit wird ein Leit- und Zielbild für die Gemeinde Vandans erstellt, in dem auch das Rellstal berücksichtigt wird. In der kommen­ den Sitzung der Gemeindevertretung soll dieses Leitbild im Entwurf präsentiert werden. Nach dieser Präsentation ist geplant, dass Teams gebildet werden, die sich mit verschiedenen Schwerpunkten befassen. 15/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Armin Wachter: Die Grünflächen außerhalb des Rätikonbades wurden unter der Bedingung verpachtet, dass dieser Pächter auch die dazugehörenden Flächen auf Schandang bewirt­ schaftet. Bis heute wurden diese Flächen in diesem Maisäßgebiet nicht gemäht. Antwort des Bürgermeisters: Das habe ich leider auch bemerkt. Ich werde diesbezüglich mit dem Pächter Kontakt aufnehmen. Walter Stampfer: Die GMF Bäderstudie wird demnächst präsentiert. Darf an dieser Präsen­ tation jeder teilnehmen? Antwort des Bürgermeisters: Am 23. September 2021 wird das Ergebnis der „Machbar­ keitsstudie Montafon - Weiterentwicklung der Bäderlandschaft im Tal" von der Firma GMF GmbH & Co KG, im Gemeindesaal von St. Gallenkirch präsentiert. Aus den jeweiligen Ge­ meinden können max. fünf Gemeindevertretungsmitgliedern teilnehmen, sowie der Touris­ musbeirat von Montafon Tourismus. Für Vandans werden jeweils zwei Vertreter/innen der beiden Fraktionen „GFV“ und „AFL" sowie eine Vertreterin der Liste „OLVuG“ teilnehmen. Walter Stampfer: Wann wird die Landesstraße im Ortsgebiet von Vandans saniert? Es sollte unbedingt auf die geplante Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlaternen Rücksicht ge­ nommen bzw. entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Antwort des Bürgermeisters: Voraussichtlich wird die Landesstraße im Ortszentrum und zwar nach Abschluss des Verbauungsprojektes „Rellsbach Unterlauf“ Ende 2023 oder Anfang 2024 saniert. Die Anbringung der geplanten Weihnachtsbeleuchtung an den Straßenlaternen entlang der Dorfstraße wird vorab mit dem Landesstraßenbauamt besprochen und die ent­ sprechenden Vorkehrungen getroffen. Walter Stampfer: Die Straße zur Ruine Valkastiel unterhalb der Sperre wird bei Starkregen unterspült. Um einer größeren Beschädigung dieser Weganlage vorzubeugen, wäre es rat­ sam, wenn die Mitarbeiter des Bauhofes einige Wasserrinnen errichten, damit das Wasser abgeleitet wird. Antwort des Bürgermeisters: Die gegenständlichen Teilflächen befinden sich im Eigentum des Stand Montafon-Forstfonds sowie der Agrargemeinschaft Vandans. Von beiden Grund­ eigentümern besteht wenig Interesse, diese Weganlage laufend zu sanieren. Ich werde die Situation Vor-Ort mit dem Bauhofleiter besprechen. Walter Stampfer: Ich habe Interesse die neue Heizungsanlage im Volksschulgebäude zu besichtigen. Könnte diesbezüglich ein Besichtigungstermin organisiert werden? Weiters wäre eine Gegenüberstellung der Heizkosten bzw. Heizverbrauch seit der Umstellung interessant. Gibt es dazu eine Aufstellung? Antwort des Bürgermeisters: Wir können mit dem Schulwart gerne einen Besichtigungster­ min vereinbaren. Nach Auskunft von Gemeindekassier Wolfgang Brunold kann eine Aufstel­ lung bzw. eine Gegenüberstellung der Heizkosten „vorher-nachher" bis zur kommenden Sit­ zung der Gemeindevertretung erstellt werden. Renate Neve: Der Festabend zur Ehrenbürgerfeier von Burkhard Wachter am 10. September 2021 war ein wirklich toller Abend. Es war eine würdige Veranstaltung und bestens organi­ siert Allen Verantwortlichen und Beteiligten gebührt ein großer Dank. Auch die Ansprache von Altbgm. Burkhard Wachter war berührend. Armin Wachter: Gibt es eine Kostenaufstellung seitens der Wildbach- und Lawinenverbau­ ung, auf der ersichtlich ist, mit welchen Kostenabrechnungen die Gemeinde Vandans im heu­ rigen Jahr noch zu rechnen hat? 16/17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021 Antwort des Bürgermeisters: Grundsätzlich gibt es am Jahresende eine ungefähre Kosten­ schätzung für die offenen Verbauungsprojekte für das kommende Jahr. Da die WLV-Gebietsleitung Oberland, verschiedenste Projekte innerhalb von Vorarlberg umsetzt und einzelne Projekte auch über mehrere Jahre andauern oder diverse Wildbach-Projekte vorgezogen wer­ den, ist eine genaue Kostenberechnung im Vorhinein fast unmöglich. Ende November eines jeden Jahres, bekommen wir eine tatsächliche Kostenabrechnung. So sind im Jahr 2020 für das Verbauungsprojekt „Rellsbach Unterlauf P 2017“, mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 8 Millionen € - 1.912.300, 00 Euro und für das Verbauungsprojekt „Auenlatschbach P 2014“ mit einem Gesamtvolumen von 3, 3 Millionen € - 525.600, 00 Euro Baukosten entstanden. Die Gemeinde Vandans hat zu diesen Verbauungsprojekten einen entsprechenden Interessen­ tenbeitrag zu leisten, welcher je nach Projekt zwischen 6 bis 13 % variiert. Durch besondere Bedarfszuweisungen des Landes Vorarlberg wird dieser Interessentenbeitrag, für finanz­ schwache Gemeinden wie Vandans, auf 3 % reduziert, welche im darauffolgenden Frühjahr der Gemeinde erstattet werden. Armin Wachter: Mit den Bauarbeiten für die Grundstücksbegradigung bei den gemeindeei­ genen Grundstücken in der „Oberen Bündtastraße“ sollte dringend begonnen werden, damit noch vor Wintereinbruch angesät werden kann. Mit welchen Kosten muss für diese Grund­ stücksbegradigung gerechnet werden? Antwort des Bürgermeisters: In der Sitzung des Gemeindevorstandes am 20. April 2021 haben sich die Vorstandsmitglieder einstimmig für die Beauftragung an die Firma Wachterbau GmbH ausgesprochen. Die Baumaßnahmen für die Grundstücksbegradigung werden in den kommenden Wochen stattfinden und auch frühzeitig abgeschlossen werden, damit das Win­ tergetreide noch anwachsen kann. Die Kosten betragen ca. 11.000, 00 Euro für die Bauarbei­ ten, sowie 2.000, 00 Euro für die Grundinanspruchnahme der Agrargemeinschaft Vandans. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 21.20 Uhr die Sitzung. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: Der Vorsitzende: A / Florian Küng, Bg Eveline Breu 17 /17 10. Sitzung Gemeindevertretung vom 16. September 2021