20220324_GVE016

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:51
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Inhalt des Dokuments

Gemeindeamt Vandans Verhandlungsschrift aufgenommen am 24. März 2022 in Form einer Videokonferenz sowie im Sitzungssaal für die Zuhörer anlässlich der 16. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funk­ tionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 17. März 2022 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Liste „Gemeinsam für Vandans“: Bgm. Florian Küng, Vbgm. Ina Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter (ab 20.10 Uhr, digital), Peter Scheider jun., Stefan Steininger MSc (digital), Anita Kesselbacher, DI Mathias Rinderer (digital), Arno Saxenhammer (digital), Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Ferdi­ nand Marent (digital), Renate Neve (digital), Helmut Robert Bitschnau (digital) sowie Heinz Scheider und Paul Schoder (digital) als Ersatzpersonen; Liste „An frischa Loft - Parteiunabhängige Liste Vandans“: Markus Pfefferkorn, Armin Wachter (digital), Johannes Neher (digital), Walter Stampfer (digital), Christoph Brunold sowie Frank Hepperger und Günther Fitsch als Ersatzpersonen; Liste „Offene Liste Vandans und die Grünen“: Mag. Nadine Kasper (digital); Entschuldigt: Stefan Köberle (GFV), Mag. Alexander Döblinger (GFV), Ralf Engelmann (AFL) und Manuel Zint (AFL) Schriftführerin: GBed. Eveline Breuß Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt werden, beginnt der Vorsitzende mit der 16. Sitzung der Gemeindevertretung. Um 19.30 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 16. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, be­ grüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen sowie digital über Microsoft Teams: Mag. Jo­ hannes Wachter, Ing. Stefan Steininger MSc, DI Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Ferdi­ nand Marent, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Paul Schoder, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer und Mag. Nadine Kasper, die anwesende Schriftführerin und stellt die rdentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Ta­ gesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung am 03. März 2022 2. Prüfung des Prüfungsausschusses am 20. Dezember 2021: Stellungnahme zum Prüfbe­ richt des Prüfungsausschusses 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine vom 24. Februar 2022, sowie Beschlussfassung zur Gewährung von Förder­ mitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2021 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans am 28. Februar 2022 5. Kenntnisnahme über die Auftragsvergaben, Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans, des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser), Sitzung vom 07. März 2022 6. Voranschlag 2022: Kenntnisnahme der angeführten Bemerkungen der Vorarlberger Lan­ desregierung zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Vandans - Schreiben vom 01. März 2022 7. Neufestsetzung der Gebühren für Grünabfälle (Änderung der Abgaben- und Gebührenver­ ordnung 2022 8. Beschlussfassung einer Verordnung der Gemeinde Vandans über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) 9. Beschlussfassung einer Verordnung der Gemeinde Vandans über die Erhebung einer Zwe itwo hnsitzabgabe 10. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung am 03. März 2022 Beschlussvorlage: Gemäß § 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertre­ tung eine Verhandlungsschrift zu führen. Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Ge­ meindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln. Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Ver­ handlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen er­ hoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Bis zum heutigen Tage sind keine Einwendungen eingelangt. Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 15. öffentliche Sitzung der Gemeindever­ tretung am 03. März 2022 zu genehmigen. Beschluss: Gegen die Verhandlungsschrift über die 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 03. März 2022, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwen­ dungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt. 2. Prüfung des Prüfungsausschusses am 20. Dezember 2021: Stellungnahme zum Prüf­ bericht des Prüfungsausschusses Beschlussvorlaqe: Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 20. Dezember 2021 gemäß § 52 Gemeindegesetz eine unvermutete Prüfung der Kassengeschäfte vorgenommen. Der hierüber verfasste Prüfbericht wurde von Stephan Neugebauer am 24. Februar 2022 per­ sönlich in der Gemeinde abgegeben, mit dem Ersuchen, diesen an den Bürgermeister Florian Küng weiterzuleiten. Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 16. März 2022 gemäß § 52 Abs. 4 GG Stellung genommen. Kenntnisnahme: Am 20. Dezember 2021, so der Bürgermeister in seiner Einleitung, habe eine unvermutete Prüfung der Kassengeschäfte durch die Mitglieder des Prüfungsausschusses (PA) der Ge­ meinde Vandans stattgefunden. Der hierüber verfasste Prüfbericht sei am 24. Februar 2022 im Gemeindeamt abgegeben worden. Nachdem er über das Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis gesetzt worden sei, habe er sich mit dem Ergebnis auseinandergesetzt und eine schriftliche Stellungnahme verfasst: Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 20. Dezember 2021 gemäß § 52 Gemeindegesetz eine unvermutete Prüfung der Kassengeschäfte vorgenommen. An der Prü­ fung selber haben Mag. Nadine Kasper, Stephan Neugebauer, Manuela Konzett, Mathias Rinderer und Helmut Robert Bitschnau teilgenommen. Der hierüber verfasste Bericht wurde von Stephan Neugebauer am 24. Februar 2022 persön­ lich in der Gemeinde abgegeben, mit dem Ersuchen, diesen an Bürgermeister Florian Küng weiterzuleiten. Der Prüfung lag folgende Tagesordnung zugrunde: 1. 2. Unvermutete Kassaprüfung Allfälliges Zu Tagesordnungspunkt 1. erlaube ich mir wie folgt Stellung zu nehmen: PB: Die unvermutete Kassaprüfung wird durchgeführt und zeigt folgendes Ergebnis. Stellungnahme: Im Bericht ist nicht ersichtlich was geprüft wurde und ob das Ergebnis korrekt ist. Erst nach telefonischer Anfrage an die Vorsitzende konnte festgestellt werden, dass die 3/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Bargeldkasse geprüft wurde und der Bargeldstand mit der Buchhaltung übereinstimmt. Ich bitte diese Informationen zukünftig im Bericht festzuhalten. Nachdem es zum Bericht des Prüfungsausschusses bzw. zur Stellungnahme des Bürger­ meisters keine Fragen beziehungsweise keine Wortmeldungen gibt, wird die vom Bürger­ meister erarbeitete Stellungnahme zur Kenntnis genommen. 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine vom 24. Februar 2022, sowie Beschlussfassung zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2021 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 24. Februar 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Empfehlungen zu den Ansuchen der Ortsvereine um Gewährung von Fördermitteln für das Jahr 2021 2. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden. Es wird nun ersucht, a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen, und b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2021 eine Entscheidung zu treffen bzw. Beschlüsse zu fassen. Kenntnisnahme/Beschluss: Als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine gibt Peter Scheider in seinen Aus­ führungen zu verstehen, dass bis zum 31. Jänner 2022 insgesamt 19 Ansuchen auf Gewäh­ rung von Vereinsförderbeiträgen eingelangt seien. In der Sitzung am 24. Februar 2022 seien auf Grundlage, die im Jahre 2013 neu erarbeiteten Förderrichtlinien, von den Mitgliedern des Ausschusses für Freizeit und Vereine alle eingelangten Ansuchen beraten und diskutiert wor­ den. Letztendlich seien die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine einstimmig zu nachstehenden Empfehlungen gelangt: Bienenzuchtverein Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021; Euro Euro 300, 00 300, 00 Elternverein der Volksschule Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro 400, 00 33, 00 433, 00 Funkenzunft Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro 400, 00 400, 00 4/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Harmoniemusik Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro Euro 400, 00 910, 00 1.770, 00 5.026, 15 8.106, 15 Kirchenchor Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro 300, 00 450, 00 12, 00 762, 00 Obst- und Gartenbauverein Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro 400, 00 400, 00 Österreichischer Bergrettungsdienst Ortsstelle Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro 700, 00 1.235, 00 1.935, 00 Pensionistenverband Ortsgruppe Vandans/St.Anton i.M. Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro 200, 00 605, 00 805, 00 Reparaturcafe Vandans Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro 200, 00 200, 00 Schützengilde Montafon Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro 200, 00 200, 00 Seniorenbund Montafon Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro 200, 00 166, 00 366, 00 Sportclub Montafon Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro Euro 200, 00 1.610, 00 1.792, 00 5.735, 31 9.337, 31 Taekwondo Verein Montafon Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro Euro 200, 00 140, 00 330, 00 141, 00 811, 00 Trachtengruppe Vandans 5/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro Euro 500, 00 245, 00 430, 00 189, 75 1.364, 75 Union Tennisclub Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro Euro 300, 00 1.470, 00 770, 00 921, 56 3.461, 56 Van Dancers Country-Linedance Vandans Grundförderung Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro 300, 00 16, 50 316, 50 Vandanser Kochlöffler Grundförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro 300, 00 300, 00 Wintersportverein Vandans Grundförderung Jugendförderung Sachbezüge (indirekte Förderung) Sonderförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro Euro Euro Euro 300, 00 1.190, 00 150, 00 275, 77 1.915, 77 EHC Aktivpark Montafon Jugendförderung Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2021: Euro Euro 420, 00 420, 00 Über Antrag von Bgm. Florian Küng werden sodann alle Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine vom 24. Februar 2022 einstimmig zum Beschluss erhoben. 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans am 28. Februar 2022 Beschlussvorlaqe: In der Sitzung am 28. Februar 2022 haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteam Kultur mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Rückblick auf die vergangenen Veranstaltungen im Jahr 2021 2. Vorschau für das Jahr 2022 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: 6/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Auf Ersuchen des Bürgermeisters bringt Heinz Scheider, als Vorsitzender des Veranstal­ tungsteam Kultur, die am 28. Februar 2022 festgelegte Tagesordnung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis. Ohne Wortmeldung werden die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur vom 28. Februar 2022 von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. 5. Kenntnisnahme über die Auftragsvergaben, Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans, des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau (incl. Straßen, Wasser und Abwasser), Sitzung vom 07. März 2022 Beschlussvorlage: In der Sitzung am 07. März 2022 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt: 1. Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans: Auftragsvergabe der Baumeister­ arbeiten 2. Neubau Fahrzeughalle der Ortsfeuerwehr Vandans: Vergabe der Erstellung des Schnurgerüstes, Kenntlichmachung der Grenzpunkte 3. Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden. Es wird nun ersucht, die Beratungen bzw. Auftragsvergaben zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng hin, bringt der Vorsitzende des Bauausschusses, näm­ lich Peter Scheider, die am 07. März 2022 festgelegte Tagesordnung und die gefassten Be­ schlüsse der vorgenommenen Auftragsvergaben zur Kenntnis: Peter Scheider gibt im Detail zu verstehen, dass sich die Mitglieder des Bauausschusses einstimmig 1. für die Auftragsvergabe der Baumeisterarbeiten an die Firma GABA Bau GmbH, 6771 St. Anton i. M., zum ausgewiesenen Angebotspreis in Höhe von 92.976, 71 Euro (brutto), und 2. für die Auftragsvergabe an die Rapatz Vermessung ZT GmbH, Feldkirch, in Höhe von 660, 00 Euro (brutto), zur Erstellung des Schnurgerüstes und Setzung der erforderlichen Grenzpunkte ausgesprochen haben. Ohne weitere Wortmeldungen nehmen die Mitglieder der Gemeindevertretung die beiden oben angeführten Auftragsvergaben zur Kenntnis. Abschließend spricht Bgm. Florian Küng einen besonderen Dank an Peter Scheider, DI Ma­ thias Rinderer, Wolfgang Bott und Vertreter der Ortsfeuerwehr Vandans für deren ehrenamt­ liches Engagement aus. Alle Beteiligten würden sehr viel ihrer Freizeit für Planung, Einholung von Angeboten, Prüfung von Unterlagen etc., für den Neubau der Fahrzeughalle investieren. 7/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 6. Voranschlag 2022: Kenntnisnahme der angeführten Bemerkungen der Vorarlberger Landesregierung zur Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde Vandans - Schreiben vom 01. März 2022 Beschlussvorlaqe: Die Gemeindevertretung Vandans hat in der 13. öffentlichen Sitzung am 21. Dezember 2021 unter Tagesordnungspunkt 9. den Voranschlag für das Jahr 2022 gemäß § 73 Abs. 5 Ge­ meindegesetz beschlossen. Mit Schreiben Zahl: lllc-200.91-63 vom 01. März 2022 erhebt die Landesregierung keine Ein­ wendungen gemäß § 74 GG gegen den Voranschlag. Dies umfasst jedoch weder eine Zusage der veranschlagten Bedarfszuweisungsmittel oder Landesförderungsmittel noch eine Geneh­ migung der budgetierten Darlehensaufnahmen oder sonstiger Rechtsgeschäfte laut den Best­ immungen des § 91 GG. Über solche wird auf Antrag jeweils gesondert entschieden. Zudem empfiehlt die Abt. Ille, die Anmerkungen zur „Beurteilung der Finanzlage“ der Gemein­ devertretung zur Kenntnis zu bringen. Beurteilung der Finanzlage Der Ergebnishaushalt 2022 weist ein negatives Nettoergebnis in Höhe von 1, 165 Mio Euro aus, welches in erster Linie auf den nicht finanzierungswirksamen Sachaufwand (Abschrei­ bungen) in Höhe von 1, 356 Mio Euro zurückzuführen ist. Mittelfristig ist dennoch ein ausge­ glichenes Nettoergebnis vor Rücklagen anzustreben. Laut Finanzierungshaushalt ergibt sich in der operativen Gebarung bereits ein negativer Saldo in Höhe von rund 0, 030 Mio Euro. Der Geldfluss aus der investiven Gebarung weist einen Abgang von rund 0, 311 Mio Euro aus. Zum Erhalt der Liquidität sowie zur Finanzierung verschiedener Vorhaben sind laut Voranschlag 2022 Darlehensaufnahmen in Höhe von 1, 059 Mio Euro budgetiert. In der Berechnung der Finanzlage ergeben sich durch die Gegenüberstellung von Bruttoüber­ schuss (laufende finanzierungswirksame Erträge abzüglich laufender Aufwendungen) und laufender Schuldendienst (Zins- und Tilgungsbelastung ohne einmalige Tilgungen) die „Frei verfügbaren Mittel“. Diese bestimmen als aussagekräftigste Kennzahl die Selbstfinanzie­ rungskraft einer Gemeinde. Auf Basis des Voranschlags 2022 wurden für die Gemeinde Vandans Folgende Werte ermittelt: Finanzlageberechnung Laufende finanzierungswirksame Erträge Laufende finanzierungswirksame Aufwendungen Laufender finanzierungswirksamer Ergebnis-Bruttoüberschuss Laufender Schuldendienst Frei verfügbare Mittel Nettoüberschuss Verschuldungsgrad Euro 7.425.700 7.039.300 386.400 759.900 -373.500 100% Der auf Basis des Voranschlags 2022 ermittelte Bruttoüberschuss in Höhe von 0, 386 Mio Euro reicht nicht aus, den laufenden Schuldendienst von 0, 760 Mio Euro zu bedienen. Für den Voranschlag 2022 wurde ein Verschuldungsgrad (Ausmaß mit welche der laufende Schuldendienst den Bruttoüberschuss belastet) von über 100 % errechnet, was einer Vollver­ schuldung entspricht (0-20 % schuldenfreie und gering verschuldete Gemeinden, 21 -50 % Gemeinden mit mittlerer Verschuldung, über 80 % voll verschuldete Gemeinden). 8/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Im Voranschlag 2022 wurden Darlehensaufnahmen in Höhe von 1, 059 Mio Euro budgetiert, für die keine Tilgungen vorgesehen wurden. Mit Einsetzen des Schuldendienstes im Jahr 2023 ist mit weiteren Belastungen des Finanzierungshaushaltes und der „Frei verfügbaren Mittel“ zu rechnen. Die Finanzlage ihrer Gemeinde ist beurteilt auf Basis der Voranschlagsätze 2022 und der Finanzlageberechnung weiterhin äußerst angespannt. Die Abteilung Gebarungskontrolle (Ille) empfiehlt daher, weitere Konsolidierungsmaßnahmen in die Wege zu leiten, um die Ge­ nehmigungsfähigkeit ihrer Vorhaben auch zukünftig zu gewährleisten (vgl. § 91 Abs. 2 GG). Es sind jedenfalls Anstrengungen zu unternehmen, um zumindest mittelfristig die laufenden Aufwendungen einschließlich des Schuldendienstes wieder durch laufende Erträge decken zu können. Die Umsetzung der im Voranschlag 2022 budgetierten Investitionen und deren Finanzierung müssen daher unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten erfol­ gen. Laut Nachweis der Investitionstätigkeit wären zur Finanzierung geplanter Vorhaben (Kin­ dergarten, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung) in den Jahren 2023 und 2024 er­ hebliche zusätzliche Fremdmittel erforderlich. Unter Berücksichtigung der eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten empfiehlt die Abt. Gebarungskontrolle (Ilic) daher dringend, die im Voranschlag 2022 und im Nachweis der Investitionstätigkeit geplanten Investitionen auf das unbedingt erforderliche Ausmaß zu beschränken und erst nach Sicherstellung der Finanzie­ rung in Angriff zu nehmen. Die im Abschnitt 950 budgetierte Darlehensaufnahme in Höhe von rund 0, 771 Mio Euro ist nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß zur Sicherung der Liquidität in Anspruch zu nehmen. Es wird nun ersucht, den Bericht der Gebarungskontrolle (11lc) vom Amt der Vorarlberger Lan­ desregierung zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnisnahme: In seiner Einleitung informiert Bgm. Florian Küng, dass mit Schreiben vom 01. März 2022 vom Amt der Vorarlberger Landesregierung keine Einwendungen gemäß § 74 GG gegen den Vor­ anschlag 2022 erhoben worden sind. Wie bereits in der Beschlussvorlage angeführt worden sei, beurteile die Landesregierung in diesem Schreiben die Finanzlage der Gemeinde Vandans weiterhin als äußerst angespannt. Bgm. Florian Küng gibt weiters zu verstehen, dass der genehmigte Voranschlag für das Jahr 2022 nur einen Handlungsspielraum vorgebe. Jede Ausgabe, auch wenn diese im Voran­ schlag 2022 vorgesehen sei, müsse gut überlegt werden. Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, wird das Schreiben vom Amt der Vorarl­ berger Landesregierung vom 01. März 2022 „Voranschlag für das Jahr 2022“ von den Mitglie­ dern der Gemeindevertretung Vandans zur Kenntnis genommen. 7. Neufestsetzung der Gebühren für Grünabfälle (Änderung der Abgaben- und Gebühren­ verordnung 2022) Beschlussvorlaqe: Die Gemeindevertretung Vandans hat in der 13. öffentlichen Sitzung am 21. Dezember 2021 unter Tagesordnungspunkt 7. die Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 beschlossen. 9/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Grundsätzlich sind die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2022 von der Gemein­ devertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2022 in Kraft treten können. Die Gebühr für die Grünabfälle wurde wie folgend beschlossen: Kategorie Grünabfälle je angefangene 100 Liter 2021 kostenlos 2022 € 1, 50 Nachdem die Festsetzung der Gebühr für Grünabfälle und deren Handhabung zu einigen Diskussionen geführt hat, gilt es diese neu zu überdenken. Die Stadt Bludenz hebt nachstehende Gebühren für Grünabfälle ein: Handwagen/Laubsack Gartenabfallsack Hausabholung PKW-Kofferraum PKW-Anhänger PKW-Anhänger mit Bordwand Pritschenwagen (Ladefläche) LKW + Traktorenhänger pro m3 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 1, 00 2, 00 2, 00 4, 00 8, 00 8, 00 8, 00 Es wird ersucht, die Gebühren für Grünabfälle ab 01. April 2022 neu festzusetzen. Beschluss: Der Vorsitzende gibt in seiner Einleitung zu verstehen, dass seit 01. Jänner 2022 Entsor­ gungskosten für Grünabfälle auf dem Altstoffsammelzentrum Gafadura eingehoben werden. In den letzten Wochen sei die Einführung dieser Gebühr und deren Handhabung immer wie­ der diskutiert worden. Die Einhebung einer Gebühr für Grünabfälle stelle er außer Frage, da die Gemeinde Vandans diese Grünabfälle ordnungsgemäß entsorgen und dafür auch Entsorgungskosten bezahlen müsse. Die beschlossene Gebühr von je angefangene 100 Liter zu 1, 50 Euro gebe es aller­ dings neu zu überdenken. Gerade bei der Abgabe von größeren Mengen würden sich die Entsorgungsgebühren summieren. Aus diesem Grund habe er sich neuerlich bei anderen Gemeinden und Städten umgehört, wie die Umsetzung bzw. Einhebung erfolgen könnte und gegenüber der Bevölkerung vertret­ bar sei. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie seit Einführung dieser Gebühr nur negative Feedbacks erhalten habe. Auch sie habe sich in verschiedenen Gemein­ den umgehört. Die Gemeinde Schwarzach hebe eine Jahresgebühr für Grünabfälle ein. Laut Auskunft der Gemeinde Schwarzach würde dies gut angenommen und sei zudem kostende­ ckend für die Gemeinde. Weiters gebe es zu überlegen, ob nicht eine Kompostieranlage auf dem ASZ Gafadura errichtet werden soll. Bgm. Florian Küng gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass er dem Vorschlag von Mag. Nadine Kasper, nämlich eine Jahresgebühr einzuheben, nichts abgewinnen könne. Er finde eine Abrechnung nach Aufwand fairer, als die Einhebung einer Jahresgebühr. Eine Kompos­ tieranlage zu errichten, sei ebenfalls schwer umsetzbar, da diese doch viel Platz benötige. Das Kompostieren im eigenen Garten soll zudem seitens der Gemeinde beworben werden, eventuell auch mit einer Sammelaktion zur Anschaffung eines Komposters für Privathaus­ halte. 10/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Walter Stampfer und Markus Pfefferkorn geben in ihren Wortbeiträgen zu verstehen, dass sie grundsätzlich für die Einhebung einer Gebühr seien. Sollte es allerdings dazu führen, dass illegale Deponien aufkommen, müsse rasch reagiert werden. Weiteres gibt Walter Stampfer zu verstehen, dass die illwerke vkw AG eine Kompostieranlage beim Umschlagplatz Rodund betrieben habe. Die gesetzlichen Anforderungen, sowie die hohen Kosten haben sehr rasch zu einer Einstellung der Kompostierung geführt. Markus Pfefferkorn gibt zudem zu verstehen, dass entlang des Hlweges seitens der Illwerke die geschnittenen Grünabfälle einfach liegen blieben. Gerade entlang eines schönen Wan­ derweges mache dies ein optisch schlechtes Bild. Er plädiere daher, mit den Verantwortlichen diese Thematik zu besprechen, damit die geschnittenen Äste entsorgt oder zumindest vor Ort zerkleinert werden. Nach einigen weiteren Wortmeldungen bringt Bgm. Florian Küng nochmals zum Ausdruck, dass die Entsorgungskosten für Grünabfälle nicht kostendeckend eingehoben werden müs­ sen, es soll lediglich ein Kostenbeitrag dazu geleistet werden. Weiters erinnert er daran, dass beim Fernwärmekraftwerk in der Nachbargemeinde Bartholomäberg (Gantschier) Äste kos­ tenlos abgegeben werden können. Schlussendlich sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung mit 23 : 1 Stimme für die Neufestsetzung nachfolgender Gebühren ab 01. April 2022 für Grünabfälle aus: Handwagen/Laubsack PKW-Kofferraum PKW-Anhänger Standard (ca. 1 m3) PKW-Anhänger Standard mit Aufsätzen (ca. 2 m3) sonstige Transportfahrzeuge bzw. Großraumanhänger pro m3 Euro Euro Euro Euro Euro 1, 00 2, 00 4, 00 8, 00 4, 00 8. Beschlussfassung einer Verordnung der Gemeinde Vandans über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) Beschlussvorlaqe: Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 15. September 2011 auf Grund der Bestimmungen des § 13 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBI. Nr. 86/1997 i.d.g.F., eine Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung), beschlossen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen, Meldung der Nächtigungen überein bereitgestelltes elektronisches System, ist eine Novellierung der Verordnung erforderlich. Zu diesem Zweck wurde die derzeit gültige Verordnung - entsprechend der Vorlage der Marktgemeinde Schruns - überarbeitet. Es wird ersucht, der vorliegende Verordnungsentwurf der Gemeinde Vandans über die Ein­ hebung einer Gästetaxe (Taxordnung) zu beraten und zu beschließen. Beschluss: Nach eingehender Erläuterung durch den Bürgermeister, sprechen sich alle Damen und Her­ ren der Gemeindevertretung einstimmig für das Erlassen der nachstehenden Verordnung aus: VERORDNUNG der Gemeinde Vandans über die Einhebung einer Gästetaxe 11/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 (Taxordnung) Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 24. März 2022 auf Grund der Best­ immungen des § 13 Abs. 1 Tourismusgesetz, LGBl.Nr. 86/1997 i.d.g.F., beschlossen, in der Gemeinde Vandans die Gästetaxe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuhe­ ben: §1 Einhebung und örtlicher Geltungsbereich Die Gemeinde Vandans hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördernde Maß­ nahmen und Einrichtungen im ganzen Gemeindegebiet von Vandans eine Gästetaxe ein. §2 Abgabenschuldner Abgabenpflichtig sind alle Gäste, die im Gemeindegebiet nächtigen und nicht gemäß § 3 von der Abgabenpflicht befreit sind. §3 Befreiungen 1) Von der Abgabenpflicht sind befreit: a) Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und Schüler, die sich wegen des Schulbesuches außerhalb ihres Hauptwohnsitzes aufhalten; b) Personen, deren ununterbrochener Aufenthalt mindestens drei Wochen dauert und aus­ schließlich der unmittelbaren Berufstätigkeit dient; c) Patienten in Krankenanstalten; d) Personen, die bei dem im Gemeindegebiet ansässigen anderen Eheteil, eingetragenen Partner oder einem Verwandten oder Verschwägerten in auf- und absteigender Linie, einem Geschwisterkind oder einer Person, zu der sie noch näher verwandt oder im glei­ chen Grad verschwägert sind, unentgeltlich nächtigen; e) Personen, die in einer Ferienwohnung nächtigen, für die aufgrund einer Verordnung der Gemeindevertretung eine Zweitwohnsitzabgabe zu entrichten ist; f) Gäste nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von drei Monaten; g) Gäste, die in Schutzhütten der Alpenvereine nächtigen; h) Personen mit Behinderung ab einem Invaliditätsgrad von 70 %, sofern dies von ihnen unter Vorweis entsprechender Originalnachweise (gültiger Behinderten-ausweis usw.) beantragt wird. i) Personen, die als Eigentümer bzw. als deren Angehörige (§16 Abs. 7 des Raumpla­ nungsgesetzes) in einer ihnen gehörigen Ferienwohnung, die Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und für die aufgrund des § 2 Abs 6 des Zweitwohnsitzabga­ begesetzes iVm § 2 Abs. 3 der Verordnung der Gemeinde Vandans über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Entrichtung einer Zweitwohnsitzabgabe besteht, im Rahmen der Eigennutzung nächtigen. 12/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 2) Personen, die in einer Wohnung im Sinne des § 7 Abs. 1 nächtigen, sind mit Ausnahme des Wohnungsinhabers - unbeschadet der Bestimmungen des Abs. 1 - von der Abga­ bepflicht befreit, wenn für den Wohnungsinhaber die Gästetaxe mit einem Pauschalbe­ trag festgesetzt ist. 3) Die Befreiungsgründe sind vom Abgabenschuldner oder vom Unterkunftsgeber auf Ver­ langen nachzuweisen. §4 Zeitlicher Geltungsbereich Die Gästetaxe gelangt durchgehend während des ganzen Jahres ohne Berücksichtigung von Saisonszeiten zur Einhebung. §5 Höhe der Gästetaxe Die Höhe der Gästetaxe wird von der Gemeindevertretung jährlich festgelegt. Der von der Gemeindevertretung festgelegte Tarif hat das ganze Jahr über, also unabhängig von Haupt­ oder Nebensaison, Gültigkeit und gilt im gesamten Gemeindegebiet. §6 Fälligkeit und Entrichtung 1) Die Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag fällig. 2) Der Unterkunftsgeber ist verpflichtet, die Gästetaxe vom Abgabenschuldner einzuheben und haftet für die Erfüllung der Abgabepflicht. 3) Der Unterkunftsgeber hat der Gemeinde über die Gästetaxe gern. Abs. 6 Rechnung zu legen und den in einem Kalendermonat eingehobenen Betrag bis spätestens 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde abzuführen. 4) Unterkunftsgeber ist, wer als Inhaber einer Gewerbeberechtigung in dem von ihm ge­ führten Gewerbebetrieb, wer sonst in seinen Räumen oder wer gegen Entgelt als Ver­ fügungsberechtigter über ein zum Campieren verwendetes Grundstück Gäste beher­ bergt. 5) Mangels eines Unterkunftsgebers ist die Gästetaxe bei Fälligkeit vom Abgabenschuld­ ner selbst an die Gemeinde abzuführen. 6) Als Vordruck für die Rechnungslegung über die Gästetaxe sind die über die Gemeinde (Gemeindekasse) zu beziehenden Gästebuch-/Gästeverzeichnisblätter zu verwenden. Anstelle der Verwendung der schriftlichen Vordrucke kann die Rechnungslegung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische System erfolgen (Interneteingabe). Bei Betrieben mit mehr als 1.000 Nächtigungen im Jahr, wobei hier auf das Vorjahres­ ergebnis abzustellen ist, ist die Meldung verpflichtend über das von der Gemeinde be­ reitgestellte elektronische System vorzunehmen. Der Unterkunftgeber hat die Gäste­ buchblätter jeweils innerhalb von 48 Stunden nach der Abreise der Gäste der Gemeinde (Gemeindekasse) vorzulegen bzw. die Meldung über das elektronische System vorzu­ nehmen. Über formlosen Antrag kann bei geringfügigen Überschreitungen der Nächtigungszahl in begründeten Fällen (z.B. fehlender Internetzugang, mangelnde technische Voraussetzungen, ...) eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Verwendung des elekt­ ronischen Systems gewährt werden. 13/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 7) Wird die Gästetaxe mittels Pauschalierung (§ 7) vorgeschrieben, ist sie innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe des Pauschalierungsbescheides zur Zahlung fällig. Die Abs. 1 - 6 finden im Falle einer Pauschalierung keine Anwendung. §7 Pauschalierung 1) Für Abgabenpflichtige, die als dinglich Berechtigte, Mieter oder Entleiher eine Wohnung innehaben (Wohnungsinhaber), die nicht ständig der Deckung ihres ganzjährig gegebe­ nen Wohnungsbedarfs dient, insbesondere eine Wohnung, die nur während des Wo­ chenendes, des Urlaubes, der Ferien oder sonst nur zeitweilig benützt wird (z. B. Ap­ partements, Ferienhäuser und -Wohnungen, Zweitwohnungen), wird die Gästetaxe, wenn dies im Interesse der Einfachheit oder Zweckmäßigkeit gelegen ist, auf Antrag oder von Amts wegen mit einem Pauschalbetrag festgesetzt. Wohnungen, für die eine Zweitwohnsitzabgabe entrichtet wird, sind von dieser Pauschalierungsbestimmung aus­ genommen. 2) Der Pauschalbetrag wird jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres unter Zugrun­ delegung des Ausmaßes der Gästetaxe gemäß § 5 und der nach den gegebenen Um­ ständen zu erwartenden Anzahl von Nächtigungen von Gästen, soweit auf sie nicht die Befreiungsgründe zutreffen, bemessen. 3) Weichen die tatsächlichen Verhältnisse von denen der Pauschalierung zugrunde ge­ legten wesentlich ab, wird der Bescheid über die Pauschalierung auf Antrag oder von Amts wegen entsprechend abgeändert. §8 Abgabenverfahren 1) Die Abgabenpflichtigen haben zu dulden, dass Organe der Abgabenbehörde die Vor­ nahme der zur Durchführung der Abgabengesetze notwendigen Amtshandlungen zu er­ möglichen. Sie haben zu dulden, dass Organe der Abgabenbehörde zu diesem Zweck ihre Grundstücke, Geschäfts- und Betriebsräume innerhalb der üblichen Geschäfts­ oder Arbeitszeit betreten, haben diesen Organen die erforderlichen Auskünfte zu ertei­ len und einen zur Durchführung der Amtshandlungen geeigneten Raum sowie die not­ wendigen Hilfsmittel unentgeltlich beizustellen. 2) Wird die Gästetaxe nicht oder nicht richtig entrichtet, so ist diese vom Bürgermeister mit Bescheid festzusetzen. Kann die Höhe der Abgabe nicht ermittelt werden, so ist diese vom Bürgermeister zu schätzen. 3) Im Übrigen finden hinsichtlich der Bemessung und Einhebung der Gästetaxe die Best­ immungen der Bundesabgabenordnung (BAO) i.d.g.F. Anwendung. §9 Auskunftsrecht der Gäste Die Unterkunftsgeber haben ihren Gästen auf Verlangen Einsicht in die Taxordnung zu ge­ währen. .. §10 Übergangsbestimmung Diese Taxordnung tritt am 01.05.2022 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bisher geltende Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) außer Kraft. 14/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 9. Beschlussfassung einer Verordnung der Gemeinde Vandans über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe Beschlussvorlage: Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 22. November 2012 auf Grund der Bestimmungen des Zweitwohnsitzabgabegesetzes, LGBI. Nr. 86/1997 i.d.g.F., eine Verord­ nung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe, beschlossen. Auf Ersuchen von Montafon Tourismus, fand im Sommer 2021 eine gemeinsame Sitzungs­ runde, mit Dr. Oswald Huber (Gemeindesekretär der Marktgemeinde Schruns) und weiteren Vertretern aus den Montafoner Gemeinden statt. Inhalt dieses Treffens war, eine einheitliche Handhabung aller Montafoner Gemeinden, für die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe, zu formulieren. Anbei überlassen wir dazu den erarbeiteten Entwurf. Es wird nun ersucht, den vorliegenden Verordnungsentwurf über die Erhebung einer Zweit­ wohnsitzabgabe zu beraten bzw. zu beschließen. Beschluss: Nach eingehender Erläuterung durch den Bürgermeister und einigen Wortmeldungen grund­ sätzlicher Natur, sprechen sich alle Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die Erlassung der nachstehenden Verordnung aus: VERORDNUNG der Gemeinde Vandans über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe Aufgrund des Zweitwohnsitzabgabegesetzes, LGBI.Nr. 87/1997 i.d.g.F., und des Beschlus­ ses der Gemeindevertretung vom 24. März 2022 wird verordnet: §1 Erhebung der Abgabe Die Gemeinde Vandans erhebt ab 01. Mai 2022 eine Zweitwohnsitzabgabe. §2 Abgabengegenstand, Ausnahmen 1) Der Zweitwohnsitzabgabe unterliegen die Ferienwohnungen im Sinne des § 2 Abs. 2 bis 4 des Zweitwohnsitzabgabegesetzes. 2) Eine Nutzung als Ferienwohnung liegt nicht vor, wenn keine Eigennutzung durch den Verfügungsberechtigten erfolgt und die Ferienwohnung, wie bei der Privatzimmerver­ mietung, über die örtliche Tourismusorganisation angeboten und nur für kurze Zeit an Gäste überlassen wird. 3) Eine Nutzung als Ferienwohnung gern. § 2 Abs. 2 lit. b des Zweitwohnsitzabgabege­ setzes liegt überdies nicht vor, wenn a) die Ferienwohnung Teil eines Maisäß-, Vorsäß-, oder Alpgebäudes ist und aus­ schließlich vom Abgabepflichtigen oder seinen nahen Angehörigen (§ 16 Abs. 7 des Raumplanungsgesetzes) benützt wird, und 15/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 b) die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, insbesondere Natur­ schutzflächen (WF), im betroffenen Gebiet, sofern solche dem Abgabepflichtigen gehören, rechtlich und tatsächlich gesichert ist, und c) das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen land­ wirtschaftlichen Flächen (lit. b) befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhal­ ten werden. §3 Höhe der Abgabe 1) Die Höhe der Zweitwohnsitzabgabe ist landesgesetzlich festgelegt und wird jährlich entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex angepasst und wird von der Gemein­ devertretung jährlich in der Abgaben- und Gebührenverordnung festgelegt. 2) Die Abgabe gemäß Abs. 1 reduziert sich a) bei Fehlen einer Zentralheizung um 10 v.H., b) bei Fehlen einer Stromversorgung um 25 v.H., c) bei Fehlen einer Wasserentnahmestelle im Gebäude um 25 v.H., d) bei nicht ganzjähriger Benutzbarkeit der Ferienwohnung um 40 v.H. Die Abgabe reduziert sich insgesamt höchstens um 70 v.H. 3) Die Abgabe für Wohnwagen beträgt für jedes Halbjahr der Aufstellung 10 v.H. des Höchstbetrages je Ferienwohnung. §4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 01. Mai 2022 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die bisher geltende Verordnung über die Erhebung einer Zweitwohnsitzabgabe außer Kraft. 10. Berichte und Allfälliges Bürgermeister Florian Küng berichtet, dass > das Sporthotel Kasper einen neuen Eigentümer habe. Erfreulicherweise habe Gemein­ devertreter Ferdinand Marent, gemeinsam mit seiner Frau Bianca das Sporthotel Kasper erworben und plane ab der kommenden Wintersaison den Hotelbetrieb wieder zu eröff­ nen. Er wünsche den neuen Besitzern alles Gute und viel Erfolg. Die Fortführung dieses Hotels mitten im Zentrum von Vandans sei für die Gemeinde Vandans äußerst wichtig. Ferdinand Marent bedankt sich für die Glückwünsche seitens der Gemeinde. > im Zuge der Ausführung des Projektes Rellsbach Unterlauf nun umfangreiche Arbeiten im Bereich der Talstation der Golmerbahn durchgeführt werden. Ab 04. April 2022 werde die Zufahrt zum Ortsteil Innerbach über die Seilbahnstraße erfolgen, da die Innerbach­ straße beginnend von der alten Landesstraße abgebaut werde. Weiters werde der Park­ platz bei der Golmerbahn neugestaltet und mit dem Ausbau der Innerbachstraße begon­ nen. Dies erfordere eine abwechselnde Verkehrsführung über die Seilbahnstraße oder 16/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 über ein temporäres Provisorium am Reilsbach. Eine Zufahrt zum Ortsteil Innerbach sei jedoch zu jeder Zeit möglich. > die Gemeinde Vandans am 21. März 2022 zum gegenständlichen Wildbach- und Ver­ bauungsprojekt „Reilsbach Unterlauf P 2017“ besondere Bedarfszuweisungen in Höhe von 189.000, 00 Euro erhalten habe. > heute am 24. März 2022 die Bewerbungsfrist für die Neuverpachtung des landwirtschaft­ lichen gemeindeeigenen Grundstückes Nr. 35/3 geendet habe. In der kommenden Sit­ zung des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft incl. Jagd werde sich dieses Gre­ mium mit den vorliegenden Bewerbungen auseinandersetzen und eine Empfehlung an die Gemeindevertretung bezüglich der Neuverpachtung des Grundstückes Nr. 35/3 ab­ geben. > am 31. März 2021 die Bewerbungsfrist für eine Verpachtung des Alpengasthofes Rellstal ende. Derzeit liege lediglich ein schriftliches Angebot vor. Unter Punkt „Allfälliges“ ergeben sich folgende Wortmeldungen: Armin Wachter: Sobald es die Schneeverhältnisse zulassen, sollte eine gemeinsame Bege­ hung im Rellstal (Sonnenseite) anberaumt werden. Antwort des Bürgermeisters: Wir können gerne eine gemeinsame Begehung im Rellstal organisieren. Zu dieser Begehung wird an alle Gemeindevertreterinnen eine schriftliche Ein­ ladung erfolgen. Armin Wachter: Wie sieht es mit den Deponien des Stand Montafon aus? Antwort des Bürgermeisters: Eine Arbeitsgruppe auf Standesebene beschäftigt sich mit dem Thema Deponien. In Vandans gibt es aktuell die Deponie Gelles welche über Latschau erschlossen ist und zukünftig soll die Deponie in Boschis wieder aktiviert werden. Armin Wachter: Es wurde vom Stand Montafon bereits der Nachfolger für DI Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds eingestellt, obwohl Hubert Malin erst in ein bis zwei Jahren seine Pension antritt. Wie ist die Struktur im Forstfonds aufgebaut? Antwort des Bürgermeisters: Für Dipl.Ing. Hubert Malin wurde frühzeitig ein Nachfolger eingestellt, damit eine reibungslose Übergabe stattfinden kann. Das Aufgabenfeld vom Forst­ betriebsleiter ist sehr umfangreich. Herr Andreas Drexel wird bereits ab 01. Mai 2022 als Nachfolger des Forstfondbetriebsleiter eingestellt, dass dieser Übergang und der Umstruktu­ rierungsprozess des Forstfonds durch die Integrated Consulting Group eine finanzielle Mehr­ belastung ist, versteht sich von selbst. Armin Wachter: Auf dem Ganeuerweg werden nach wie vor sämtliche Fahrverbote ignoriert. Gerade heute Nachmittag wurde diese Weganlage neuerlich mit einem Quad-Fahrzeug be­ fahren. Antwort des Bürgermeisters: Von der Polizei werden vermehrt Kontrollen auf dem Ganeu­ erweg durchgeführt. Markus Pfefferkorn: Es gäbe auch die Möglichkeit über die Bezirkshauptmannschaft eine Wegeaufsicht zu bestellen, die solche Kontrollen durchführen könnte. 17/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Markus Pfefferkorn: Gem. § 38 Gemeindegesetz bringe ich heute eine gemeinschaftliche schriftliche Anfrage mit Mag. Nadine Kasper bezüglich „Gratis-Arbeit statt Bonuszahlungen? “ ein. Mag. Nadine Kasper: Zudem bringe ich gern. § 38 Gemeindegesetz eine weitere Anfrage bezüglich „Welchen Weg schlägt die Kinderbetreuung in Vandans ein?“ ein, welche ich bereits am 21. März 2022 per E-Mail zugesendet habe, da ich heute an der Sitzung digital teilnehme. Antwort des Bürgermeisters: Diese beiden schriftlichen Anfragen werde ich in der kom­ menden Sitzung der Gemeindevertretung beantworten. Walter Stampfer: Wie ist der Stand betreffend Hallenbad-Projekt im Montafon nach dem Er­ gebnis der Bäderstudie? Gibt es dazu schon konkrete Pläne? Antwort des Bürgermeisters: Mit dem Ergebnis der Bäderstudie ist nun die erste Pro­ jektphase abgeschlossen. Da diese Bäderstudie der Bürgermeister von der Gemeinde St. Gallenkirch initiiert hat, wird dieser mit Vertretern der Montafon Tourismus GmbH und den Montafoner Bürgermeistern abklären, wie hinkünftig weiter vorgegangen wird. Walter Stampfer: Es wäre wichtig, dass die bestehenden Ruhebänke überprüft werden, wenn nötig saniert und auch die Standorte überdacht werden. Zudem sollten bei den beste­ henden Ruhebänken die Plätze ringsum ausgeholzt werden, damit diese wieder attraktiv sind. Antwort des Bürgermeisters: Es sind nicht alle Ruhebänke im Eigentum der Gemeinde. Bitte teile uns mit, welche Bänke bzw. Standorte betroffen sind, damit wir diese überprüfen können. Walter Stampfer: Wann wird mit der Rekultivierung bezüglich der Dammschüttung beim Re­ Ilsbach im Zuge des Verbauungsprojektes Reilsbach Unterlauf begonnen? Antwort des Bürgermeisters: Solange die Bauarbeiten nicht abgeschlossen worden sind, kann mit der Rekultivierung nicht begonnen werden. Im genehmigten Projekt gibt es detail­ lierte Auflagen, wie diese zu erfolgen haben. Genaue Informationen und Auskünfte kann die Wildbach- und Lawinenverbauung erteilen. Christoph Brunold: Derzeit ist die Böschisstraße gesperrt. Wieso wurde die Bevölkerung nicht rechtzeitig über diese Straßensperre informiert? Antwort des Bürgermeisters: Im Auftrag der Gemeinde Lorüns werden derzeit Holzarbeiten entlang der Böschisstraße durchgeführt. Über die geplanten Holzarbeiten wurden wir von der Gemeinde Lorüns vorab informiert, nicht jedoch über den genauen Termin. Diesen haben wir leider sehr kurzfristig erhalten. Da die Amtlichen Mitteilungen nur im 14-Tage-Rhythmus er­ scheinen, war es nicht möglich, die Bevölkerung frühzeitig zu informieren. Zudem wurde die Beschilderung am ersten Tag von der ausführenden Firma irrtümlich falsch aufgestellt. Auch das hat zu Unmut in der Bevölkerung geführt. Daniel Ritter: Am kommenden Samstag findet die diesjährige Flurreinigung statt. Es wäre schön, wenn auch die Mitglieder der Gemeindevertretung teilnehmen würden. Antwort des Bürgermeisters: Danke für diesen Hinweis, den ich vergessen hätte. Ja, am kommenden Samstag findet die Flurreinigung statt. Treffpunkt ist um 13.30 Uhr beim Bauhof Vandans. Alle Mitgliederder Gemeindevertretung sind herzlich zur Teilnahme an der diesjäh­ rigen Flurreinigung eingeladen. Walter Stampfer: Gibt es Neuigkeiten betreffend einer neuen Radwegtrasse, anstatt über die Böschisstraße zu berichten? 18/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022 Antwort von Mag. Nadine Kasper: Coronabedingt mussten die geplanten Termine einige Male verschoben werden. Im April ist eine Sitzung geplant. Ich werde darüber berichten, so­ bald diese Sitzung stattgefunden hat. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen bzw. digitalen Teilnahme sowie die konstruktive Mitarbeit und schließt um 20.55 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende — one V Eveline Breuß Florian Küng, Bgm 19/19 16. Sitzung Gemeindevertretung vom 24. März 2022