20221228_VandansInfo022

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Letzte Änderung 07.01.2023, 13:32
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: amtsinformation
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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28. Dezember 2022/Nr. 22 Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Florian Küng gemeinde@vandans.at Parteienverkehr Hauptverwaltung: Mo-Fr 8 bis 12 Uhr Bürgerservice: Mo-Fr 7 bis 13 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33 www.vandans.at Recycling Christbaumabholaktion Am Montag, 9. Jänner, werden ab 7 Uhr die komplett abgeräumten Christbäume von den Bauhofmitarbeitern eingesammelt. Stellen Sie Ihre Weihnachtsbäume bitte zu den gewohnten Sammelstellen. Gemeinde Feuerwerk zum Jahreswechsel Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet gem. Pyrotechnikgesetz verboten ist. Recht&Gesetz Rechtsberatung üben, so sind sie auch eine Belastung für Menschen, Tiere und die Umwelt. Feuerwerkskörper hinterlassen Unmengen an Abfall in der Landschaft und Gifte in Luft, Wasser, Futter und Boden. Weiters leiden unter diesem Lärm sensible Menschen, Wild- und Haustiere. Geschätzte Bürgerinnen und Bürger! Es gibt viele gute Gründe auf Feuerwerkskörper zu verzichten. Dr. Günter Flatz wird am 9. Jänner wieder für Rechtsauskünfte zur Verfügung stehen. Interessierte können sich zwischen 18 und 19 Uhr im Gemeindeamt/Sitzungszimmer einfinden. Auch wenn Feuerwerke auf die Menschen eine große Faszination aus- Info Veranstaltung Am Montag, 16. Jänner, findet wieder eine Elternberatung statt. Nach Voranmeldung werden Eltern mit Kleinkindern beraten. Am Freitag, 13. Jänner, findet um 19 Uhr ein Vortragsabend statt. Mit Unterstützung des Montafoist zum Preis von 22 Euro im Gener Heimatmuseums findet in der meindeamt erhältlich. Rätikonhalle ein Vortragsabend zum Sie sind zum Vortrag wie auch zum Vandanser Heimatbuch und seinem Bucherwerb herzlich eingeladen. Autor Hans Barbisch statt. Das Buch Elternberatung INFO: Elternberatung * 0650 48 78 759 Aktuelles Servitutsholz Am Freitag, 13. Jänner, von 8.30 bis 12 Uhr, kann im Obergeschoss des Gemeindeamtes der Servitutsholzbedarf für 2023 angemeldet werden. Die Nutzungsberechtigten werden darauf hingewiesen, dass eine Anmeldung von Servitutsholz ausnahmslos nur zum angeführten Termin erfolgen kann und mittels Unterschrift zu bestätigen ist. 100 Jahre Vandanser Heimatkunde Blutspendeaktion Am Mittwoch, 4. Jänner, von 18 bis 21 Uhr, findet in der Rätikonhalle eine Blutspendeaktion statt. Die Funkenzunft Vandans organisiert diesen Termin. Bitte gerne schon vormerken. Vereinsleben Brotbackkurs des Obst- und Gartenbauvereins Der OGV Vandans veranstaltet am Freitag, 20. Jänner, einen Brotbackkurs in der Lehrküche des Bildungscampus. Kursleiterin ist Romina Zotz. Der Kurs Teilnehmerzahl! Anmeldung und beginnt um 14 Uhr und dauert ca. weitere Infos erteilt Ruth Dobler. bis 17.30 Uhr. Die Kurskosten betragen 20 Euro und sind vor Ort in bar INFO: OGV Ruth Dobler (ab 18 Uhr) zu bezahlen. Achtung beschränkte * 0664/321 96 99 Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2023 a) Grundsteuer: A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe B für sonstige Grundstücke b) Vergnügungssteuer: Ortsansäßige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. c) Gästetaxe bis 30.04.2023 ab 1.5.2023 d) Tourismusbeitragssatz e) Zweitwohnsitzabgabe: Ortsklasse C pro m2 Höchstbetrag je Ferienwohnung f) Hundesteuer: Für den 1. Hund im Haushalt (soferne dieser über 3 Monate alt ist) für jeden weiteren Hund im Haushalt Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. g) Abfallbeseitigung - Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt: Haushalts-Grundgebühr Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr - Stichtag 30.9.) unabhängig davon ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz Für Ferienwohnungen, die als Zweitwohnsitz genutzt werden Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem Müllsack - Fassungsvermögen 20 l Müllsack - Fassungsvermögen 40 l Banderole - Fassungsvermögen 60 l Banderole - Fassungsvermögen 120 l Banderole - Fassungsvermögen 240 l Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 8l Bio-Müllsack – Fassungsvermögen 15 l Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen inkl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung Biotonne – Fassungsvermögen 80 l Biotonne – Fassungsvermögen 120 l Biotonne – Fassungsvermögen 240 l Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung Container – Fassungsvermögen 660 l Container – Fassungsvermögen 800 l Container – Fassungsvermögen 1.000 l Container – Fassungsvermögen 1.100 l 500 v.H. 500 v.H. 10 v.H. Euro Euro 1, 70 1, 90 1, 50 v.H. Euro Euro 8, 24 906, 91 Euro Euro 65, 00 65, 00 Euro 49, 00 Euro Euro 6, 50 98, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 1, 95 3, 90 5, 85 11, 70 23, 40 Euro Euro 0, 95 1, 55 Euro Euro Euro 10, 60 15, 00 27, 20 Euro Euro Euro Euro 76, 00 92, 00 115, 00 126, 00 h) Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura: Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg 3 Bauschutt (rein und unrein), Asche udgl., Entsorgung nur bis zu 1m möglich pro kg Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Elektrogroß- und -kleingeräte Elektroschrott (z.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg 3 Erdaushub, Steine, humusähnliches Material (Entsorgung nur bis zu 1 m möglich!) je m3 Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub): je Handwagen/Laubsack je PKW-Kofferraum 3 je PKW Anhänger Standard (ca. 1 m ) 3 je PKW Anhänger Standard mit Aufsätze (ca. 2 m ) 3 sonstige Transportfahrzeuge bzw. Großraumanhänger pro m Wurzelstöcke: Durchmesser in cm des Wurzelstockes bis 15 cm = 40 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 16 - 25 cm = 75 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 100 cm = 770 kg Reifen (Fahrrad) pro Stück Reifen (PKW und Motorradreifen) mit und ohne Felge pro Stück Reifen (LKW) ohne Felge pro kg Sperrmüll/Baumüll Abgabe nur in offenen Gebinden möglich pro kg i) Wasserbezugsgebühr: Je Kubikmeter bezogenes Wasser Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.) j) Wasseranschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (z.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. k) Bauwasserpauschale: Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt. l) Kanalbenützungsgebühr: Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m)Kanalerschließungsbeitrag: Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m2). Der Beitragssatz beträgt: Euro Euro 0, 19 0, 16 kostenlos kostenlos Euro Euro 0, 50 30, 00 kostenlos kostenlos Euro Euro Euro Euro Euro 1, 00 2, 00 4, 00 8, 00 4, 00 Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 3, 00 6, 00 20, 00 42, 00 62, 00 2, 00 4, 40 0, 35 0, 35 Euro Euro 2, 00 16, 20 Euro 60, 50 5 v.H. Euro 3, 00 Euro 60, 50 n) Kanalanschlussbeitrag: Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke. Der Beitragssatz beträgt: o) Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre): Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem „alten“ Friedhof inkl. Sozialgrab) Sondergrab Kategorie II (Urne in der Urnenwand) Sondergrab Kategorie III (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) p) Totengräbergebühr: Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1, 70 m) Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2, 40 m) Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + III Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl q) Kindergarten: Betreuungsjahr 2022/23 - monatliche Gebühren: Modul I - Montag bis Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Modul II - Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr bis 13 Uhr Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Erweiterungsangebot - tageweise wählbar 13.00 - 16.00 Modul Mo/Mi Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) 13.00 - 17.00 Modul Di/Do Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) 5-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden Jede weitere wöchentliche Betreuungsstunde Ermäßigung (im Einzelfall auf Antrag) Mittagessen pro Essen r) Kleinkinderbetreuungseinrichtung Schneggahüsle für 2 und 3-jährige Kinder Betreuungsjahr 22/23 - monatl. Gebühren Modul I (8 bis 12 Uhr = 4 Stunden) 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Modul II (7.30 Uhr bis 12.30 Uhr = 5 Stunden) 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche Modul III (7 Uhr bis 13 Uhr = 6 Stunden) 2-jährige Kinder 2 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 3 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 4 Tage pro Woche 2-jährige Kinder 5 Tage pro Woche 3-jährige Kinder bis 25 wöchentliche Betreuungsstunden 3-jährige Kinder 30 wöchentliche Betreuungsstunden Euro 60, 50 Euro Euro Euro 500, 00 1.800, 00 1.800, 00 Euro Euro Euro Euro Euro 550, 00 770, 00 50, 00 220, 00 22, 00 Euro Euro Euro Euro 38, 57 22, 04 53, 18 27, 55 Euro Euro Euro Euro 8, 76 3, 31 11, 68 4, 41 kostenlos Euro 2, 92 Euro 1, 10 Euro 4, 70 Euro Euro Euro Euro 65, 00 100, 00 133, 00 165, 00 Euro Euro Euro Euro 83, 00 125, 00 165, 00 208, 00 Euro Euro Euro Euro Euro Euro 100, 00 149, 00 199, 00 250, 00 39, 00 80, 50