20210323_GVE000_2.Umlaufbeschluss

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Letzte Änderung 07.01.2023, 11:48
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 2023-01-07
Erscheinungsdatum 2023-01-07
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Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Marktgemeinde Schruns, Kirchplatz 2, A-6780 Schruns Auskunft: Dr. Oswald Huber An die Mitglieder der Gemeindevertretung 6780 Schruns Tel: +43 (0)5556/ 724 35 - 210 oswald.huber@schruns.at Schruns, 23. März 2021 Zl. 004-1/2021 Beschlussfassung der Gemeindevertretung Schruns im Umlaufweg gem. § 101 Abs. 3a Gemeindegesetz - 2. Umlaufbeschluss Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, angesichts der Sonderbestimmungen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 kann die Gemeindevertretung abweichend von § 43 Gemeindegesetz Beschlüsse im Umlaufweg fassen. Die Beschlussfassung im Umlaufweg hat in der Weise zu erfolgen, dass der Antrag vom Bürgermeister allen Mitgliedern zugestellt wird. Der Antrag gilt im Umlaufweg als beschlossen, wenn sich die sonst für die Anwesenheit erforderliche Anzahl von Mitgliedern an der Beschlussfassung im Umlaufweg beteiligt hat und der Antrag die erforderliche Mehrheit erhalten hat. Im Übrigen gelten für die Beschlussfassung im Umlaufweg die Bestimmungen über die Sitzungen der Gemeindevertretung sinngemäß. Wie aus dem beiliegenden Kaufvertrag zu entnehmen ist, wurde der Marktgemeinde Schruns als Verkäuferin das Wiederkaufsrecht eingeräumt, sollte die Käuferin bis zum 30.06.2020 (Fristverlängerung gem. Nachtragsvereinbarung auf 31.03.2021!) nicht mit dem Bau des geplanten Hotelerweiterungsprojektes gemäß Projektbeschreibung begonnen haben. Als Baubeginn ist der tatsächliche Beginn der Erdarbeiten, nach vollständigem Abbruch des „Haus des Gastes“, zu verstehen. Wie aus den beiliegenden Fotos ersichtlich ist, wurde das „Haus des Gastes“ bereits abgebrochen, und es wurde auch bereits mit den Erdarbeiten begonnen, sodass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Wiederkaufsrechtes weggefallen sind. In diesem Sinne wird folgender Antrag zugestellt: Haus des Gastes: Zustimmung zur Unterfertigung der Löschungserklärung bezüglich des Wiederkaufsrechtes für die Marktgemeinde Schruns gemäß Punkt XIV. Kaufvertrag 2018-02-14 u. Punkt 4. bzw. 14.5. Nachtragsvereinbarung 2019-12-17 Name des/der Gemeindevertreters/in: _______________ Abstimmung: ☐ ja ☐ nein Es wird um Rückäußerung bis spätestens Freitag, den 26.03.2021, 12.00 Uhr, an die E-Mail-Adresse andrea.bitschnau@schruns.at oder persönliche Abgabe im Sekretariat im 1. OG im Marktgemeindeamt ersucht. Seite 1 von 2 Marktgemeinde Schruns Kirchplatz 2, A-6780 Schruns www.schruns.at Seite 2 von 2 Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister Jürgen Kuster