20211214_FF_013

Dateigröße 207.57 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 04.01.2023, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Forstfondsprotokolle_ff_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2021/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Dezember 2021 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 13. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. Dezember 2021 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Valentina Bolter TOP1 Severin Berthold TOP1 Christoph Vogt Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 16:43 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 13. Forstfondssitzung: 14.12.2021 Seite 2 von 6 Tagesordnung 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz 2.) Grundabtretungen von Teilflächen im Rahmen der Vermessung des Güterweges Gweil (GB St. Gallenkirch) 3.) Grundbenützung auf Gst.-Nr. 3140/1 für die Forststraße Imperlöcher (GB Gaschurn) 4.) Genehmigung der Niederschrift der 12. Forstfondssitzung vom 09.11.2021 5.) Berichte 6.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz Der Vorsitzende hält fest, dass der Voranschlagsentwurf zeitgerecht mit der Sitzungseinladung allen Forstfondsvertretern übermittelt wurde. Die Mitarbeiter Severin Berthold und Christoph Vogt erläutern in kurzen Zügen den Voranschlag 2022. Christoph Vogt erklärt, dass die Kosten für die Stelle des neuen Projektleiters bereits einberechnet sind. Die Stromverrechnung an den Abwasserverband, Sanierungen von Gebäuden und Straßen sind neu dazugekommen. Für die großen Projekte wie Sanierung des Maisäß Manuaf und Bau von Forststraßen ist eine Finanzierung durch Darlehen vorgesehen. Die Gliederung des Voranschlags wurde im Vergleich zum Vorjahr anhand der neu eingeführten Betriebsergebnisrechnung umgestellt, damit entsprechende Auswertungen fürs Controlling leichter ausgeführt werden können. Die Änderungen gegenüber dem in der Finanzklausur diskutierten Entwurf betreffen die Darlehensaufnahmen für Fahrzeuge und Gebäudesanierungen sowie die Anschaffung von Computern. Die Kosten für das Projekt Waldfriedhof sind im Voranschlag ebenfalls bereits berücksichtigt. Da damit zu rechnen ist, dass die Strompreise stark ansteigen, wurde diesem Umstand in der Planung bereits Rechnung getragen. Es ist vereinbart, dass die Stromkosten für die Hackschnitzel-Trocknungsanlage bei der Kläranlage in Vandans an den Abwasserverband refundiert werden. Der Standessekretär informiert hierzu über die Prüfung einer Energiegemeinschaft zwischen Forstfonds (Stromlieferant) und Abwasserverband Montafon (Stromabnehmer), im Rahmen welcher die im Kleinkraftwerk Vermiel erzeugte Energie für die Abwasserreinigungsanlage verwendet wird. Es sind noch nicht alle Details geklärt, jedoch würde ein Zusammenschluss durchaus Sinn machen – in Anbetracht der stark steigenden und schwankenden Stromkosten. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 13. Forstfondssitzung: 14.12.2021 Seite 3 von 6 Der Beschäftigungsrahmenplan wurde um die Stelle des Projektleiters ergänzt. Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG des Forstfonds für das Jahr 2022 errechnet sich aus 50 % der Einzahlungen der operativen Gebarung des Finanzierungsvorschlages 2021 zusammen und liegt bei € 1.347.300, -. Der Betriebsleiter schlägt vor, die Servitutsholzpreise auf dem Niveau des Vorjahres zu belassen. Lediglich der Preis für die zugestellten Hackschnitzel für Standesbürger würden etwas erhöht werden. Im Vergleich zum marktüblichen Preis liegt der Servitutsholzpreis etwas darunter. Bgm Florian Küng fragt, ob im Forstfonds ein Abgang zur Verumlagung an die Gemeinden gelangt. Christoph Vogt erklärt, dass mit einem kalkulierten Abgang gerechnet wird. Dieser wurde auch den Buchhaltern der Gemeinden mitgeteilt. Der Betriebsleiter informiert, dass die Entwicklung der Holzpreise in diesem Jahr sehr positiv ist und sich auch positiv auf den Abgang auswirkt. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2022 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und 4.728.600, 00 4.294.800, 00 investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operati- 4.552.900, 00 4.807.400, 00 ve und investive Gebarung) Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -274.300, 00 -512.600, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 350.000, 00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / -274.300, 00 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung -271.300, 00 -108.700, 00 Dem vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan wird ebenfalls auf Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages 2021 mit € 1.347.300, - festgestellt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Preise der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz und Hackschnitzel für das Jahr 2022 wie vom Betriebsleiter vorgeschlagen einstimmig beschlossen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 13. Forstfondssitzung: 14.12.2021 Seite 4 von 6 Pkt. 2.) Grundabtretungen von Teilflächen im Rahmen der Vermessung des Güterweges Gweil (GB St. Gallenkirch) Der Betriebsleiter informiert, dass es um zweckmäßige Grundabtretungen (Grenzbegradigungen) infolge der Vermessung des neu erstellten Güterweges Gweil geht. Gemäß dem Grenzvermessungs- und Begehungsprotokoll handelt es sich bei den Trennflächen 2, 6, 8, 9 u. 11 um kleine Abtretungen vom Stand an die Güterweggenossenschaft Gweil (es handelt sich dabei um Straßenflächen). Bei den Trennflächen 85 u. 92 werden jeweils Grundstücke des Standes durch die Straße geteilt und es musste eine neue Grundstücks-Nummer vergeben werden. Bei den Trennfläche 91 u. 94 handelt es sich um zweckmäßige Grenzanpassungen, welche sich aus dem neuen Straßenverlauf ergeben. Die Trennflächen 91 und 94 sind jeweils Restflächen und entsprechen Böschungen des neuen Güterweges. Die betroffenen Flächen sind nicht mehr zu bewirtschaften und die Durchführung dieser Vermessung sowie die Abtretung dieser kleinen Teilflächen sind aus betrieblicher Sicht zweckmäßig. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Durchführung der Vermessung und den Grundabtretungen die einstimmige Zustimmung erteilt. Pkt. 3.) Grundbenützung auf Gst.-Nr. 3140/1 für die Forststraße Imperlöcher (GB Gaschurn) Die Gemeinde Gaschurn plant die Errichtung eines Stichwegs für die Instandhaltung einer Quelle. Dieser Weg kann vom Forstfonds ebenfalls genutzt werden, um Holz zu transportieren, Holz zu lagern oder im Notfall (Schadholz) diese Gebiete zu erreichen. Die Bau- und Erhaltungskosten würden bei der Gemeinde liegen. Für die Errichtung des Weges ist neben der Zustimmung des Forstfonds vor allem auch die Zustimmung des Maisäßausschlages Außerganifer erforderlich. Bgm Daniel Sandrell bedankt sich für die Ausführung des Betriebsleiters. Er bittet darum, im Nahbereich der Quelle kein Holz zu lagern. Er sieht die Errichtung der Straße positiv für die Gemeinde, den Forstfonds und den Maisäßausschlag Außerganifer. Der Forstfonds des Stand Montafon stimmt der Grundinanspruchnahme (GST 3140/1) für die Errichtung der Weganlage „Imperlöcher“, abzweigend von der Güterweganlage „Ganifer“ unter folgenden Bedingungen zu: a) Der Forstfonds hat keine Errichtungs- und Wegerhaltungskosten für die Stichweganlage „Imperlöcher“ zu tragen. b) Sollte der Forstfonds auf die Weganlage mit Seilbahn oder Heli Nutz- und Brennholz aus den GST 133/1 und 2 sowie 3137, 3138 und 3391 bringen, wird dafür die Zustimmung seitens der Gemeinde Gaschurn (Wegerhalter) und des Maisäß Außerganifer (Grundeigentümer) erteilt. c) In diesen Fällen sind Schäden an der Weganlage durch die Holzernte und Holzbringung durch den Verursacher zu beheben. d) Mit der Zustimmung zur Grundinanspruchnahme verbunden ist damit ein Geh- und Fahrrecht für forstbetriebliche Zwecke (Forstfondsmitarbeiter und Beauftragte) über die Weganlage. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 13. Forstfondssitzung: 14.12.2021 Seite 5 von 6 Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung unter den angeführten Bedingungen einstimmig zugestimmt. Pkt. 4.) Genehmigung der Niederschrift der 12. Forstfondssitzung vom 9.12.2021 Die Niederschriften der 12. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die Änderung von Bgm Martin Vallaster wurde per Beamer präsentiert. Die geänderte Niederschrift wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Es sind zwei Schreiben zu den aktuellen Abschlusszahlen des Jagd-Pächters Frey eingelangt. Der Betriebsleiter berichtet, dass der Zielbestand bereits im Pachtvertrag definiert wurde. Durch die aktuelle TBC-Problematik ist es dringend notwendig, dass dieses Ziel forciert wird. Es soll so viel Wild wie möglich noch in diesem Jahr erlegt werden, sodass der Zielbestand erreicht werden kann. Der Vorsitzende wird dem Pächter mitteilen, was gefordert ist. Der Betriebsleiter betont die Wichtigkeit der laufenden Kommunikation mit den Jagd-Pächtern. b) Heute gab es einen Wolf-Riss im Silbertal. Ebenso spielt der Luchs eine immer größere Rolle. c) Der Einschlag ist zu 100 % erfüllt. Somit konnte das gesamte Nutzholz auch vermarktet werden. Zudem wird das Lager Böschis abgebaut und das Holz verkauft. d) Der Vorsitzende berichtet zum Hearing des Projektleiters. Einige Punkte müssen noch abgeklärt werden. In der kommenden Woche werden die Bürgermeister detaillierter darüber informiert. Pkt. 6.) Allfälliges e) Bgm Daniel Sandrell fragt zum aktuellen Stand des Projekts CO2-Zertifikate an. Der Standessekretär informiert, dass in der nächsten Standesberatung weitere Besprechungen dazu stattfinden. Alle Fragen seitens der Bürgermeister werden im Vorfeld gesammelt und an die zuständigen Personen weitergegeben. Es haben auch Gespräche mit der Rechtsabteilung der Stadt Feldkirch stattgefunden, um Fragen zum Vertrag zu klären. Der Betriebsleiter würde die FSC-Zertifizierung aus dem Vertrag streichen. Der Forstfonds ist Mitglied der PEFC-Zertifizierung. f) Bgm Martin Vallaster ergänzt zum TBC-Problem, dass es womöglich im kommenden Jahr im Silbertal für die Bewirtschaftung durch Landwirte sehr schwierig sein wird. Die hohe Anzahl an TBC-Fällen ist sehr kritisch. Der Rotwildbestand muss dringend flächendeckend verringert werden. Der Vorsitzende wird diese Aufforderung schriftlich an den zuständigen Jagd-Pächter weitergeben. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 13. Forstfondssitzung: 14.12.2021 Seite 6 von 6 Ende der Sitzung: 17:22 Uhr Schruns, 14. Dezember 2021 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at