20220705_FF_019

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Letzte Änderung 04.01.2023, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2022/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 5. Juli 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 19. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 28. Juni 2022 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton LAbg Monika Vonier LAbg Nadine Kasper Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Weitere Sitzungsteilnehmer: Andreas Drexel Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 14:17 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag des Vorsitzenden wird um Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Vereinbarung über die Zufahrt zu Maisäßgebäude auf Gst. Nr. 3132/3 über Gst. Nr. 3132/1 – GB Schruns“ angesucht. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 19. Forstfondssitzung: 05.07.2022 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) Grundbenützung für die Wasserversorgung der Gemeinde Silbertal von Gst.-Nr. 723/7 (Grundbuch Silbertal) 2.) Beteiligung an der Bringungsgenossenschaft „Bergerweg“ und dem dazugehörigen Bauund Erhaltungskostenschlüssel (Gemeinde Gaschurn) 3.) Genehmigung der Niederschrift der 18. Forstfondssitzung vom 14.06.2022 4.) Berichte 5.) Vereinbarung über die Zufahrt zu Maisäßgebäude auf Gst. Nr. 3132/3 über Gst. Nr. 3132/1 – GB Schruns (Erweiterung der Tagesordnung) 6.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Grundbenützung für die Wasserversorgung der Gemeinde Silbertal von Gst.-Nr. 723/7 (Grundbuch Silbertal) Der Standessekretär informiert, dass es sich beim vorliegenden Ansuchen um Grundbenützung um ein Projekt zur Leitungsverlegung für die Wasserversorgung der Gemeinde Silbertal handelt. Der Leitungsverlauf folgt eigentlich der alten Wegparzelle auf der heutigen Straße zum Schmelzhof. Da diese aber nicht mehr dem Verlauf in der Natur entspricht, ist davon auszugehen, dass diese Leitung zumindest in Teilstücken auf Forstfonds-Grund zu liegen kommt. Der Grundbenützung wird stattgegeben. Sollte jedoch in der Zukunft eine Umlegung dieser Leitungen aus welchem Grund auch immer erforderlich sein, hat die Gemeinde Silbertal für die Kosten dieser Umlegungen aufzukommen. Mit dieser Festlegung sind alle Bürgermeister einverstanden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Grundbenützung einstimmig angenommen. Bgm Thomas Zudrell nimmt an der Abstimmung nicht teil. Pkt. 2.) Beteiligung an der Bringungsgenossenschaft „Bergerweg“ und dem dazugehörigen Bau- und Erhaltungskostenschlüssel (Gemeinde Gaschurn) Andreas Drexel berichtet, dass die Agrargemeinschaft Versettla den „Bergerweg“ sanieren möchte. Die dafür veranschlagten Kosten belaufen sich auf zirka 35.200 Euro netto. Durch den Forstweg werden Wälder erschlossen, die bisher nur schwer zugänglich waren. In diesem Gelände befindet sich einiges an „Käferholz“, das aufgearbeitet werden sollte. Der Forstfonds wäre mit 18, 32 % an den Errichtungs- und Erhaltungskosten beteiligt. Nach Abzug der Landesförderung liegt der Baukostenanteil des Forstfonds bei ca. 4.200 Euro. Es wird keine Bringungsgenossenschaft gegründet, folglich ist der Forstfonds auch nicht Teil einer Bringungsgenossenschaft. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 19. Forstfondssitzung: 05.07.2022 Seite 3 von 5 Bgm Daniel Sandrell informiert, dass die Errichtung bzw. Sanierung des Weges für die Gemeinde Gaschurn nicht zwingend erforderlich ist. Die Gemeinde wird dem Projekt aber zustimmen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Übernahme der Bau- und Erhaltungskosten in Höhe von 18, 32 % die einstimmige Zustimmung erteilt. Damit verbunden ist das uneingeschränkte Gehund Fahrrecht für den Forstfonds. Pkt. 3.) Genehmigung der Niederschrift der 18. Forstfondssitzung vom 14.06.2022 Die Niederschriften der 18. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Bgm Martin Vallaster hat unter dem Punkt „Allfälliges“ noch eine Ergänzung eingefügt, die über den Beamer präsentiert wird. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die geänderte Niederschrift einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 4.) Berichte Bericht von Mitarbeiter Andreas Drexel: a) Der Borkenkäfer wird sehr aktiv, weshalb momentan viel „Käferholz“ aufgearbeitet werden muss. b) Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde ein Gutachten über waldverwüstende Wildschäden im Jagdgebiet Hubertus zugestellt. Zudem wird voraussichtlich ein zusätzliches Gutachten über die Sonnseite im Rellstal verfasst. Aufgrund dieser Gutachten können Förderungen gestrichen werden. Bgm Florian Küng weist darauf hin, dass der Forstfonds als Eigentümer der Jagd auf einen guten Waldbestand achten muss. Auch finanziell bringt ein guter Zustand des Waldes mehr als die Einnahmen durch eine Jagd-Pacht. Andreas Drexel weist darauf hin, dass diese Wildschäden mitunter auch bei Einhaltung der Abschusszahlen entstehen können. Eine alternative Baumarten-Zusammensetzung ist nur bedingt empfehlenswert. Eine standortgerechte Zusammensetzung des Waldbestands in diesen Lagen umfasst Fichte, Tanne und Buche. Der Vorsitzende empfiehlt das Jagd-Konzept des Forstfonds zu überarbeiten. Ziel muss sein, einen intakten Waldbestand zu haben. Bgm Martin Vallaster regt an, mit den Jagd-Pächtern in engem Austausch zu sein und den Abschussplan strikt einzuhalten. Bgm Florian Küng schlägt vor, ein Schreiben an die Bezirkshauptmannschaft zu verfassen und um Erhöhung der Mindest-Abschusszahlen zu bitten. Der Standessekretär hält fest, dass die Stellungnahme der Bürgermeister einheitlich sein müsste. Andreas Drexel wird aufbereiten, was die Wildschäden aus finanzieller Sicht für den Forstfonds bedeuten. c) Bgm Martin Vallaster hat Andreas Drexel zum Jour Fixe mit den Jägern und Wegwarten am Bartholomäberg eingeladen. Er sieht den direkten Austausch mit den Beteiligten als sehr wichtig an. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 19. Forstfondssitzung: 05.07.2022 Seite 4 von 5 Pkt. 5.) Vereinbarung über die Zufahrt zu einem Ferienhaus (Erweiterung der Tagesordnung) Bgm Martin Vallaster informiert, dass für das Ferienhaus am Kapellerweg auf der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3 in Schruns, welches sich im Eigentum von Karl-Ludwig Ortner befindet, eine Zufahrt auf Boden des Forstfonds errichtet werden soll. Weiters wird er die bestehende Zufahrt zum Maisäß-Objekt von Dr Rainer Welte mitbenutzen. In den Vorgesprächen und Verhandlung wurde vereinbart, dass der Eigentümer der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3 denselben jährlichen Nutzungsbetrag für die Zufahrt zu entrichten hat, welcher auch vom Eigentümer der Liegenschaft Gst-Nr. 3132/7 bezahlt wird. Zusätzlich wird der Eigentümer der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3 gemäß vorliegendem Vereinbarungs-Entwruf eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro an den Forstfonds entrichten. Die Instandhaltung der Zufahrt den beiden Eigentümern der Maisäßgebäude. Der Forstfonds hat für diese Zufahrt das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht zur Erschließung der Grundflächen. Zudem zahlt der Grundeigentümer ein jährliches Entgelt für die Nutzung der Forstfonds-Flächen. Folgende Rechtseinräumung wird vorgeschlagen: Der Stand räumt für sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum der Liegenschaft Gst-Nr 3132/1 den jeweiligen Eigentümern der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3 das uneingeschränkte und unwiderrufliche Dienstbarkeitsrecht des Geh- und Fahrweges in einer durchschnittlichen Fahrbahnbreite von 2, 75 m über Gst-Nr 3132/1 ein, und zwar ausgehend vom Kapellerweg bis zum nördlichen Eckpunkt der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3. Weiters räumt der Stand den jeweiligen Eigentümern der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3das Recht ein, eine dauerhafte Zufahrt abzweigend vom gegenständlichen Weg zum Objekt auf Gst-Nr 3132/3 zu errichten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird diese Rechtseinräumung und Vereinbarung über die Zufahrt für das Ferienhaus am Kapellerweg auf der Liegenschaft Gst-Nr 3132/3 in Schruns einstimmig angenommen. Da die Vereinbarung noch nicht vollends abgeschlossen ist, erhält Bgm Martin Vallaster das Pouvoir, die Vereinbarung sinngemäß abzuschließen. Pkt. 6.) Allfälliges a) keine Wortmeldungen Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 19. Forstfondssitzung: 05.07.2022 Seite 5 von 5 Ende der Sitzung: 15:02 Uhr Schruns, 5. Juli 2022 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at