20221011_FF_021

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Letzte Änderung 04.01.2023, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2022/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Oktober 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 21. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 4. Oktober 2022 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Monika Vonier LAbg Nadine Kasper PR-Beauftragter Toni Meznar Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Andreas Drexel Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 16:14 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 21. Forstfondssitzung: 11.10.2022 Seite 2 von 6 Tagesordnung 1.) Vereinbarung über die Quell- und Wassernutzung für den ehemaligen Zollwachthöhenstützpunkt Rellstal mit der Agrargemeinschaft Bürs (Grundbuch Vandans) 2.) Wegerechtsvereinbarungen für die Benützung der Weganlage über Gst.-Nr. 2720/1 (Grundbuch St. Gallenkirch) a) für Hutchison Drei Austria GmbH b) für Magenta Telekom Infra GmbH 3.) Mittagessen-Kostenbeitrag für Mitarbeitende des Forstfonds des Standes Montafon 4.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon 5.) Genehmigung der Niederschrift der 20. Forstfondssitzung vom 13.09.2022 6.) Berichte 7.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Vereinbarung über die Quell- und Wassernutzung für den ehem. Zollwachthöhenstützpunkt Rellstal mit der Agrargemeinschaft Bürs (Grundbuch Vandans) Andreas Drexel informiert, dass der Forstfonds des Standes Montafon Eigentümer des Grundstücks 2173/1 in Vandans ist, auf welchem die Quelle „Zollwachtstützpunkt Rells“ entspringt. Das Forsthaus Rells, das von der Agrargemeinschaft Bürs genutzt wird, wird aus dieser Quelle mit Trinkwasser versorgt. Die Agrargemeinschaft Bürs beabsichtigt die Quelle zu sanieren sowie die Kapazität des Hochbehälters mittels weiterer Einbauten (zusätzlicher Sammelbehälter aus Kunststoff) zu verbessern. Der Forstfonds räumt der Agrargemeinschaft die Dienstbarkeit des Wasserbezugsrechts samt beabsichtigter Sanierungs- und Ergänzungsmaßnahmen auf besagtem Grundstück sowie den Betrieb, Erhaltung und Instandsetzung von unterirdischen Wasserversorgungsleitungen ein. Andreas Drexel berichtet, dass ein gemeinsamer Termin mit der Agrargemeinschaft Bürs stattgefunden hat. Mitglieder der Agrargemeinschaft Bürs können den Zollwachthöhenstützpunkt zu Arbeitszwecken nutzen. Bei diesem gemeinsamen Termin im Beisein von Bgm Martin Vallaster wurde vereinbart, dass die Agrargmeinschaft Bürs eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro sowie einen laufenden wertgesicherten Pauschalbetrag in Höhe von 150 Euro pro Kalenderjahr an den Forstfonds entrichtet. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Abschluss der vorliegenden Vereinbarung über die Quell- und Wassernutzung für den ehemaligen Zollwachthöhenstützpunkt Rellstal mit der Agragemeinschaft Bürs einstimmig zugestimmt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 21. Forstfondssitzung: 11.10.2022 Seite 3 von 6 Pkt. 2.) Wegerechtsvereinbarungen für die Benützung der Weganlage über Gst.Nr. 2720/1 (Grundbuch St. Gallenkirch) Andreas Drexel informiert, dass die Hutchson Drei Austria GmbH sowie die Magenta Telekom Infra GmbH eine Zufahrt für die errichteten Sendemasten benötigen. Der Forstfonds des Standes Montafon als Eigentümer des Grundstücks 2720/1 in St. Gallenkirch räumt der Hutchison Drei Austria GmbH sowie der Magenta Telekom Infra GmbH das jederzeitige, unbeschränkte und ungehinderte Geh- und Fahrrecht ein. Für dieses Geh- und Fahrrecht wird beiden Firmen ein einmaliges Entgelt in Höhe von je 500 Euro verrechnet. Diese Vereinbarung wird jeweils auf 20 Jahre befristet. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die zwei Wegerechtsvereinbarungen für die Benützung der Weganlage über Gst.-Nr. 2720/1 (Grundbuch St. Gallenkirch) für a) Hutchison Drei Austria GmbH und für b) Magenta Telekom Infra GmbH einstimmig angenommen. Pkt. 3.) Mittagessen-Kostenbeitrag für Mitarbeitende des Forstfonds des Standes Montafon Der Vorsitzende hält fest, dass seine Ausführungen aus der Standessitzung auch für den Forstfonds des Standes Montafon in dieser Sache zutreffen. Die Marktgemeinde Schruns gewährt einen Kostenbeitrag für das Mittagessen der Mitarbeitenden und dieses Modell soll idealerweise auf die Talschaftsverbände übertragen werden. Diese Form der Unterstützung wird von den meisten Arbeitgebern in der einen oder anderen Form gewährt und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber. Weiters stellt dieser Beitrag auch eine Förderung der regionalen GastronomieBetriebe im Tal dar. Es wird vorgeschlagen, den Mitarbeitenden des Standes Montafon und den Beschäftigten des Vereines für Kultur, Bildung und Heimatpflege im Montafon unter bestimmten Voraussetzungen und gegen jederzeitigen Widerruf einen Zuschuss zum Mittagessen zu gewähren. Der Zuschuss beträgt ab 1. November 2022 pro konsumiertem Essen und Tag 6, 00 Euro. Der Standessekretär verweist auf die Richtlinien zur Gewährung dieses Kostenbeitrages, welcher mit der Einladung zugestellt wurde. Demgemäß sind die Voraussetzungen für den Essenszuschuss, dass der Mitarbeitende an diesem Tag länger als sechs Stunden und über bzw. nach Mittag Dienst verrichtet und sein Mittagessen in einer der Vertragsgaststätten im Montafon einnimmt, sich zustellen lässt oder dort abholt, wobei es sich dabei um ein Menü oder sonst eine Vollmahlzeit handeln muss. Eine kleine Jause mit einem belegten Brot zählt nicht dazu. Ein Anspruch besteht nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, an Urlaubstagen, im Krankenstand und bei Anlässen, bei denen der Dienstgeber die Verpflegungskosten übernimmt (z.B. Ausbildungsveranstaltungen oder Dienstreisen). Ein Essenszuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Mitarbeitende nach der Bezahlung des Mittagessens mit dem dafür vorgesehenen Handy-App (Digibon), die Rechnung bzw. den Beleg abfotografiert. Eine Konsumation ist nur an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr möglich. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 21. Forstfondssitzung: 11.10.2022 Seite 4 von 6 Bei einer ordnungsgemäßen Registrierung wird der Essenszuschuss monatlich im Nachhinein im Wege der Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Da im Forstfonds bei Außendiensten für die Forstarbeiter und den Betriebsdienst bereits Zulagen bzw. Verpflegsgelder bezahlt werden, gebührt der Anspruch auf Essenszuschuss nur an jenen Tagen, an welchen die Mitarbeitenden nicht bereits Reisespesen gem. 6.2 der Arbeitszeitrichtlinien oder bereits ein Verpflegsgeld gem. 6.3 der Arbeitszeitrichtlinien erhalten. Bgm Josef Lechthaler empfiehlt, diesen Mittagessen-Kostenbeitrag auch den Gemeindemitarbeitenden der jeweiligen Montafoner Gemeinde umzusetzen. Bisher gibt es diese Regelung nur in Schruns. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Einführung eines Kostenbeitrages zum Mittagessen für Mitarbeitende des Forstfonds des Standes Montafon und die dazu erlassenen Richtlinien in der Fassung vom 11.10.2022 einstimmig angenommen. Pkt. 4.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon Der Standessekretär hält fest, dass es sich um die gleichen Konditionen handelt, wie beim zuvor präsentierten Angebotsspiegel des Standes Montafon. Geändert ist lediglich das Volumen des Kassenkredits, welches sich auf € 269.400, - beläuft. Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2022/23 beim Konto des Forstfonds des Standes Montafon (3746 8000 0030 1069) mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 269.400, - festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut Sparkasse Bludenz-Montafon zu vergeben. Pkt. 5.) Genehmigung der Niederschrift der 20. Forstfondssitzung vom 13.09.2022 Die Niederschriften (öffentlicher und nicht-öffentlicher Teil) der 20. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 6.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Derzeit sind knapp 10.000 Festmeter an Holz-Lieferungen erfasst. Die Nachfrage an Holz ist sehr groß. b) Es finden diverse Holzarbeiten in Schruns statt. Dies ist im Bereich des Flowtrails am Hochjoch mit besonderem Mehraufwand und Gefahren verbunden. Wenn Holzarbeiten stattfinden, sollte der Flowtrail entweder ganz gesperrt werden oder eine Aufsichtsperson zur Verfügung gestellt werden, welche den Kontakt mit den Nutzenden des Flowtrails aufnimmt. Hier braucht es mehr Information und Kommunikation mit den Bergbahnen. Der Betriebsleiter hat bereits Gespräche dazu geführt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 21. Forstfondssitzung: 11.10.2022 Seite 5 von 6 c) In Blasblei in St. Gallenkirch wird momentan eine Schutzwaldbewirtschaftung in Form von Verjüngungshieben mittels Seilkrananlage durchgeführt. d) Es finden verschiedene Arbeiten an Forstwegen im ganzen Tal statt, beispielsweise im Fornawald. e) Es ist wichtig, die Abschuss-Vorgaben an Rotwild einzuhalten. Am 4. Oktober hat eine Sitzung des Jagdausschusses in Vandans stattgefunden. Die Weißtanne wird ohne weitere Schutzmaßnahmen nicht aufkommen. Die Bemühungen der letzten Jahre zeigen allerdings Wirkung. f) Die Sanierungen der Forstwege in St. Gallenkirch sind abgeschlossen. Diese Forstwege wurden bei einem Starkregenereignis im Sommer 2022 stark beschädigt. g) Der Betriebsleiter bedankt sich bei den Bürgermeistern für die Zusage seiner Anfrage auf Altersteilzeit. Er versucht für wichtige Angelegenheiten zur Verfügung zu stehen und wird ansonsten seinen verbleibenden Urlaub in den nächsten Monaten aufbrauchen. Pkt. 7.) Allfälliges a) Bgm Martin Vallaster bittet darum, den Termin mit dem Jagdpächter Frey baldigst durchzuführen. Es geht um die Einhaltung der vorgeschriebenen Abschussvorgaben. Der Vorsitzende wird sich um die Organisation des Termins kümmern. Bgm Martin Vallaster bittet darum, auch den Bezirkshauptmann zu diesem Termin einzuladen. Martin Vallaster erklärt in seiner Wortmeldung, dass es ein Zeichen der Fairness ist, Jagdpächter Frey sofort darauf hinzuweisen, dass sich der Stand Montafon – Forstfonds als Verpächterin der EJ Hubertus von ihm als Jagdpächter erwarte, durch eine engagierte Bejagung zur Wildreduktion und Bekämpfung der TBC seinen Beitrag zu leisten. Er hält dabei fest, dass es seinerseits keine Zustimmung für eine neuerliche Verpachtung der EJ Hubertus an Jagdpächter Frey mehr gebe, wenn durch seine jagdlichen Aktivitäten die Forderungen der Grundbesitzer wie zum Beispiel des Standes Montafon – Forstfonds nicht ernst genommen werden. Er schätze es sehr, dass Jagdpächter Frey einen wunderbaren Hotelbetrieb in Schruns errichtet, nur wenn das Problem von ihm nicht ernst genommen wird, kann er eine jahrzehntelange Zusammenarbeit als Pächter mit dem Stand Montafon – Forstfonds nicht mehr weiter unterstützen. Der Vorsitzende betont, dass der Jagdpächter Frey ein wichtiger und langjähriger Partner des Forstfonds ist. Es braucht eine Strategie für das ganze Tal, um die Abschussvorgaben einhalten zu können. Das Problem von zu großen Wildbeständen gibt es nämlich an mehreren Orten im Montafon. Frühzeitige Gespräche mit dem Jagdpächter sind daher wichtig. Der Betriebsleiter stimmt der Wichtigkeit des Termins zu, da es um die Verringerung der Übertragung von TBC bei Wild und Weidevieh geht. b) Die Verhandlung zur Wiederverleihung der wasserrechtlichen Bewilligung für das Kleinkraftwerk des Forstfonds im Gaflunatal findet morgen, am 12. Oktober 2022, im Silbertaler Gemeindeamt statt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 21. Forstfondssitzung: 11.10.2022 Seite 6 von 6 c) Bgm Florian Küng fragt an, ob es nicht eine einheitliche Regelung zur Vertretung des Forstfonds in Jagdausschüssen geben kann. Der Vorsitzende informiert, dass die derzeitige Handhabung so gewünscht war. Eine Überarbeitung ist allerdings möglich und kann besprochen werden. Ende der Sitzung: 16:46 Uhr Schruns, 11. Oktober 2022 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at