20220412_FF_016

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Letzte Änderung 04.01.2023, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2022/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. April 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. April 2022 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Nadine Kasper Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Monika Vonier PR-Beauftragter Toni Meznar Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 16:10 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 16. Forstfondssitzung: 12.04.2022 Seite 2 von 7 Tagesordnung 1.) Anschaffung von drei Dienstfahrzeugen für den forstlichen Betriebsdienst 2.) Ansuchen der Agrargemeinschaft Zuggenwald um Grundbenützung für die Erschließung des Maisäßes Zuggenwald 3.) Verlängerung des Pachtvertrages für den Betrieb einer Brecher- und Sortieranlage für Baurohstoffe und eines Kiesumschlagplatzes sowie Aufstellung eines Containers auf der Gst.-Nr. 723/7 (GB Silbertal) 4.) Ansuchen um Grundbenützung zur Errichtung, zum Betrieb, zur Stromleitungslegung und zur Instandhaltung einer Basisstation für den Digitalfunk BOS Austria (DF BOS-A) auf Gst.-Nr. 2630 (GB St. Gallenkirch) 5.) Grundbenützung für die Verlegung von Wasser-, Daten- und Energieleitungen im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 12 auf Gst.-Nr. 133/1 (GB Gaschurn) 6.) Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Modernisierung der Serverinfrastruktur & Server Integration der Außenstellen 7.) Genehmigung der Niederschrift der 15. Forstfondssitzung vom 8.02.2022 und Korrektur der Niederschrift vom 14.12.2021 8.) Berichte 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Anschaffung von drei Dienstfahrzeugen für den forstlichen Betriebsdienst Für den forstlichen Betriebsdienst sind drei Dienstfahrzeuge zu ersetzen und neu zu beschaffen. Es wurde geprüft, welche Fahrzeuge sich dafür eignen. Schlussendlich wurden die L200 Fahrzeuge ausgewählt. Es wurden mehrere Angebote dazu eingeholt. Die Beschaffung erfolgte in Zusammenarbeit mit BL Alexander Nöckl, da die ARA Montafon sich zukünftig um den Fuhrpark kümmern wird. Die Finanzierung erfolgt über Darlehen. Folgende Fahrzeuge wurden ausgewählt: 1 Stk Ausführung L200 Intense Bickel € 41.807, 86 + 9.999, 05 Zubehör 1 Stk. Ausführung Work Edition Denzel Wien € 31.990 + 4960, 00 Zubehör 1 Stk. Ausführung Work Edition Mittelberger € 33.490 + 1.450, 00 Zubehör Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Anschaffung von diesen drei Dienstfahrzeugen für den forstlichen Betriebsdienst einstimmig beschlossen. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 16. Forstfondssitzung: 12.04.2022 Seite 3 von 7 Pkt. 2.) Ansuchen der Agrargemeinschaft Zuggenwald um Grundbenützung für die Erschließung des Maisäßes Zuggenwald Die Agrargemeinschaft Zuggenwald bemüht sich seit vielen Jahren um die Erschließung dieser Fläche. Die darauf befindlichen Objekte sind zum Großteil verfallen. Es soll eine LKWbefahrbare Zufahrt errichtet werden. Ein Teil der betroffenen Wegtrassen verläuft über Eisrand-Tonablagerungen, bei welchen die Erdarbeiten sich sehr instabil gestalten können. Der Betriebsleiter weist daher darauf hin, dass die Erschließung geotechnisch abgeklärt werden soll. Aus forstwirtschaftlicher Sicht kann durch die Erschließung auch zusätzlicher Standeswald besser bewirtschaftet werden. Der Forstfonds des Standes Montafon ist als Grundeigentümer betroffen. Von einer zukünftigen Beteiligung an den Instandhaltungskosten ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Rede. Bgm Florian Küng fragt an, ob die Straße gegebenenfalls an einer anderen Stelle errichtet werden könnte. Der Betriebsleiter informiert, dass eine intensivere Bewirtschaftung durch die Errichtung der Straße an dieser Stelle möglich wäre. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Ansuchen der Agrargemeinschaft Zuggenwald um Grundbenützung für die Erschließung des Maisäßes Zuggenwald nach der Maßgabe entsprochen, dass über die Benützung und allfällige Kostenbeteiligung ein privatrechtliches Übereinkommmen abzuschließen ist. Der Forstfonds empfiehlt die Prüfung des Vorhabens aus geotechnischer Sicht. Pkt. 3.) Verlängerung des Pachtvertrages für den Betrieb einer Brecher- und Sortieranlage für Baurohstoffe und eines Kiesumschlagplatzes sowie Aufstellung eines Containers auf der Gst.-Nr. 723/7 (GB Silbertal) Die Firma Mangeng hat um Verlängerung des Pachtvertrages angesucht. Es geht um eine Fläche von zirka 3.000 m² für den Betrieb einer Brecher- und Sortieranlage. Der Pachtzins liegt bei 1.750 Euro pro Jahr (wertgesichert). Der neue Pachtvertrag soll bis zum 31.12.2035 laufen mit der Option auf Verlängerung bis zum Jahr 2046. Es ist von Vorteil, wenn eine Baufirma in unmittelbarer Nähe ansässig ist. Besonders bei der Hochwasserkatastrophe 2005 half die Firma Mangeng bei den Aufräumarbeiten wesentlich mit. Auf Ansuchen des Vorsitzenden wird die Verlängerung des vorliegenden Pachtvertrages für den Betrieb einer Brecher- und Sortieranlage für Baurohstoffe und eines Kiesumschlagplatzes sowie Aufstellung eines Containers auf der Gst.-Nr. 723/7 (GB Silbertal) bis zum 31.12.2035 einstimmig angenommen. Pkt. 4.) Ansuchen um Grundbenützung zur Errichtung, zum Betrieb, zur Stromleitungslegung und zur Instandhaltung einer Basisstation für den Digitalfunk Der Vorsitzende erläutert das Ansuchen des Landes Vorarlberg um Grundbenützung zur Errichtung und zum Betrieb einer Digitalfunk-Station im Bereich Schwarzköpfle (Gst.-Nr. 2630 GB St. Gallenkirch). Das Vorhaben wurde bereits im Kreise der Bürgermeister beraten. Es soll nur die Zustimmung für eine BOS-Funkstation erteilt werden; Mobilfunknutzungen etc. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 16. Forstfondssitzung: 12.04.2022 Seite 4 von 7 bedürfen somit einer separaten Genehmigung. Sollte die BOS-Funkstation außer Betrieb genommen werden, ist die Funkstation samt Gerätschaften, Container, etc. abzubauen und eine Rekultivierung vorzunehmen. Bgm Josef Lechthaler fordert, dass das Gebäude im Sinne des Schutzes des Landschaftsbildes mit einer Holzverschalung versehen wird. Dies wurde bereits einer anderen Anlage in Laterns durchgeführt. Der Stand Montafon Forstfonds erteilt dem Land Vorarlberg die ausdrückliche Zustimmung zur Errichtung, zum Betrieb, zur Stromleitungslegung und zur Instandhaltung (bzw. Erneuerung nach dem Stand der Technik) einer Basisstation für den Digitalfunk BOS Austria (DF BOS-A) auf der Liegenschaft GST-NR 2630, GB St. Gallenkirch, nach Maßgabe des angeschlossenen Architekturplans vom 18.1.2022. Auf Vorschlag des Landes wird das Entgelt bei allen Stationen einvernehmlich mit 1.200 Euro jährlich, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, festgelegt. Es wird Wertbeständigkeit des vereinbarten Betrages vereinbart. Die Wertsicherung erfolgt nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat Oktober 2021 verlautbarte Indexzahl. Die Anpassung des Entgelts auf Grund dieser Wertsicherung erfolgt jährlich. Für die Berechnung der Wertänderung ist der jeweilige Oktoberindex eines Jahres mit Wirksamkeit ab dem jeweils folgenden 1. Jänner heranzuziehen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Ansuchen um Grundbenützung zur Errichtung, zum Betrieb, zur Stromleitungslegung und zur Instandhaltung einer Basisstation für den Digitalfunk BOS Austria (DF BOS-A) auf Gst.-Nr. 2630 (GB St. Gallenkirch) unter oben genannter Bedingungen die einstimmige Zustimmung erteilt. Pkt. 5.) Grundbenützung für die Verlegung von Wasser-, Daten- und Energieleitungen im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 12 auf Gst.Nr. 133/1 (GB Gaschurn) Im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 12 auf Gst.-Nr. 133/1 (GB Gaschurn) der Gemeinde Gaschurn ist die Verlegung von Wasser-, Daten- und Energieleitungen vorgesehen. In die zu erstellenden Gräben werden zusätzlich Telekommunikationsleitungen (Breitbandnetz) verlegt. Für diese Anlagen gelten die entsprechenden Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Diese Zustimmung stellt eine Leitungsrechtsvereinbarung gemäß dem TKG dar. Zusätzlich dürfen in die zu erstellenden Gräben bei Bedarf Datenleitungen (Steuerleitungen, LWL-Kabel etc.), Werkleitungen (Stromleitungen, Telefon, etc.) bzw. Leerrohre für die oben angeführten Zwecke mitverlegt werden. Der Forstfonds des Standes Montafon, Montafonerstraße 21, 6780 Schruns und dessen Rechtsnachfolger erklären sich als Eigentümer der Grundparzellennummer 133/1 mit der projektierten Trassenführung durch oder entlang des o.a. Grundstücks einverstanden. Weiters räumt der Grundeigentümer sowie seine Rechtsnachfolger der Gemeinde Gaschurn immerwährende Leitungsrechte für die Errichtung, Wartung, Erhaltung und den Betrieb der gegenständlichen Anlagenteile ein, sowie das uneingeschränkte Zufahrts- und Zugangsrecht für das oben angeführte Grundstück. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 16. Forstfondssitzung: 12.04.2022 Seite 5 von 7 Die Gemeinde Gaschurn verpflichtet sich, eventuelle Schäden an Kulturzustand oder Anlagen wieder ordnungsgemäß und kostenlos instand zu setzen bzw. nach Schätzung eines durch die Gemeinde Gaschurn beigestellten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen abzugelten. Soweit Nutzungsentgang an landwirtschaftlichen Flächen entsteht, wird dieser ortsüblich abgegolten. Die Feststellung des jetzigen Zustands erfolgt vor Baubeginn gemeinsam zwischen Grundeigentümer und der Gemeinde Gaschurn bzw. der örtlichen Bauleitung. Auf Verlangen des Grundeigentümers kann diese Feststellung durch einen allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, ebenfalls durch die Gemeinde Gaschurn beigestellt, erfolgen. Der Betriebsleiter fragt an, ob zusätzlich ein Kraftwerk errichtet werden könnte. Bgm Daniel Sandrell informiert, dass Kraftwerke an anderen Orten bereits geplant bzw. in Umsetzung sind, die sich eher rentieren. In diesem Bereich sei kein Kraftwerk geplant. Der Vorsitzende weist im Sinne einer Meistbegünstigung darauf hin, dass im Falle der Gewährung einer finanziellen Abgeltung für andere Unterlieger oder Grundeigentümern für die Grundbenützung gewährt werden, der Forstfonds des Standes Montafon gleichbehandelt werden sollte. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung für die Verlegung von Wasser-, Daten- und Energieleitungen im Zuge der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 12 auf Gst.-Nr. 133/1 (GB Gaschurn) einstimmig zugestimmt. Pkt. 6.) Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Modernisierung der Serverinfrastruktur & Server Integration der Außenstellen Die Serverinfrastruktur beim Stand Montafon muss erneuert werden. Aktuell sind alte Serverversionen 2008R2 & 2012R2 (end of Life zw. 2018 und 2019 – keine Sicherheitsupdates mehr) in Verwendung. In Hinblick auf die Neuverkabelung sind nicht ausreichende Steckplätze vorhanden. Zudem sind die Außenstellen (Betriebsgebäude des Forstfonds, Bibliothek Montafon, Montafoner Museen) noch nicht in der Netzwerk- und Serverinfrastruktur eingebunden. Christoph Wirnsberger empfiehlt die Firma ACP, die ebenfalls die Montafonerbahn AG sowie den Großteil der Vorarlberger Gemeinden betreut. Geplant sind folgende Maßnahmen: • Update auf aktuelle und sichere Serverversionen • USV*2 Notstromversorgung Serverschrank/Switches • POE*1 Switches mit ausreichend Steckplätze (3x48) • Netzwerk- und Serverintegration Außenstellen (Bibliothek, Bauhof St. Gallenkirch, Bauhof Silbertal) – Voraussetzung zur Nutzung des CNV Netzes*3 (für VDOK notwendig). • Vollumfängliche Gruppenrichtlinien für Userrechte, Laufwerknutzung, Druckernutzung usw. Weiters ist vorgesehen: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 16. Forstfondssitzung: 12.04.2022 • • Seite 6 von 7 Die Einrichtung von Hardware, Servermigration und Ausarbeitung der Gruppenrichtlinien werden seitens ACP Techniker mit ca. 40h geschätzt. Welche zusätzlich zu berücksichtigen sind. Die Serverlizenzen werden in Absprache mit MBS, wenn nötig über den Gemeindeverband „True up“ bezogen. Aufgrund der dominierenden Kompetenz was IT Infrastruktur der Gemeinden / Städten anbelangt und die direkte Zusammenarbeit von ACP mit MBS, sowie der jahrelangen positiven Erfahrungen, wird empfohlen, diese Synergieeffekte zu nutzen und das Angebot FDK/1073857 von ACP anzunehmen. So können die Sicherheitslücken der veralteten Serverversionen geschlossen werden und die Außenstellen in die interne Netzwerkstruktur und im Hinblick auf VDok ins CNV*3 – Netz aufgenommen werden. Bgm Josef Lechthaler fragt an, ob die zusätzlichen Arbeitsleistungen von ACP beim Angebot inkludiert sind. Diese 40 Stunden werden zum Angebot noch hinzukommen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Modernisierung der Serverinfrastruktur & Server Integration der Außenstellen an die Fa. ACP in Höhe von maximal 15.000 Euro einstimmig beschlossen. Pkt. 7.) Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift der 15. Forstfondssitzung wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Beim Voranschlag 2022 des Forstfonds fiel der Gebarungskontrolle ein Zahlensturz auf. Die Erträge im Ergebnishaushalt betragen Euro 4.278.600 anstatt 4.728.600. Dieser Zahlensturz ist hiermit auch für die Niederschrift der Forstfondssitzung vom Dezember 2021 dokumentiert. Pkt. 8.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters Hubert Malin: a) Die Mindestabschüsse für den Wildbestand in der Region wurden festgelegt. Der aktuelle Wildbestand liegt im Montafon nach wie vor über dem vertretbaren Bestand. Wichtig ist es, mit den Jagdpächtern gemeinsame Ziele zu definieren und umzusetzen. b) In der Gemeinde Vandans wurde mit dem Holz-Einschlag begonnen. Dort befindet sich ein Windwurf, welcher mittels Seilkrananlage aufgearbeitet werden muss. Das generelle Ziel ist es, bis Juni 40-50 % des geplanten Einschlages durchzuführen. c) Die Preisentwicklung beim Nutzholz ist sehr erfreulich. Der Betriebsleiter hofft, dass sich der Krieg in der Ukraine nicht negativ auf die Preisgestaltung auswirkt. d) Die Nachfrage nach Brennholz ist stark gestiegen – von Standesbürger:innen und anderen Personen. Wichtig ist, dass der Betrieb einen kostendeckenden Brennholz-Preis erwirtschaften kann. Folglich werden die Preise mitunter angepasst. e) Das Projekt Forstweg im Fornawald wurde abgeschlossen. Somit kann diese Fläche nun bestens bewirtschaftet werden. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 16. Forstfondssitzung: 12.04.2022 Seite 7 von 7 Pkt. 9.) Allfälliges a) keine Wortmeldungen Ende der Sitzung: 16:55 Uhr Schruns, 12. April 2022 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at