20211109_FF_012

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Letzte Änderung 04.01.2023, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2021/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. November 2021 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 12. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. November 2021 nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Nadine Kasper TOP 1 Manuela Loretz Weitere Sitzungsteilnehmer: TOP 1 Bezirkshauptmann Harald Dreher TOP 1 Martina Reitmayr LAbg Monika Vonier Toni Meznar (ab 14:09 Uhr) Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:34 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter, Bezirkshauptmann Harald Dreher sowie Martina Reitmayr. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 12. Forstfondssitzung: 09.11.2021 Seite 2 von 5 Tagesordnung 1.) Information zur aktuellen TBC-Situation im Montafon und Festlegung möglicher Gegenmaßnahmen des Forstfonds des Standes Montafon 2.) Abschluss einer Vereinbarung zur Wassernutzung der Schneckabündtaquelle 3.) Genehmigung der Niederschrift der 11. Forstfondssitzung vom 12.10.2021 4.) Berichte 5.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Information zur aktuellen TBC-Situation im Montafon und Festlegung möglicher Gegenmaßnahmen des Forstfonds des Standes Montafon Der Vorsitzende berichtet, dass es hinsichtlich der TBC-Situation im hinteren Silbertal bereits mehrere Treffen und Besprechungen mit der Bezirkshauptmannschaft, den Alpen und den Jagdpächtern gegeben hat. Dem Forstfonds des Standes Montafon als großer Grundbesitzer und Verpächter der Eigenjagd Hubertus kommt eine bedeutende Rolle zu – die notwendigen Maßnahmen sind klar und es wird versucht, alle Maßnahmen gemeinschaftlich mit den Jagdpächtern umzusetzen. Der Bezirkshauptmann bestätigt, dass es bereits sehr viele Gespräche zum Thema TBC gegeben hat. Es wurden auch ein Maßnahmenkatalog sowie ein Positionspapier (samt Mindestabschuss) seitens der Hegegemeinschaft 2.1 Bartholomäberg – Silbertal ausgearbeitet. Zurzeit wird der Mindestabschuss jedoch nur zu zirka 50 % erfüllt. Dieser Mindestabschuss müsste eigentlich „übererfüllt“ werden, um die Verbreitung von TBC eindämmen zu können. Einzelne Jagdpächter sind sehr bemüht, andere bräuchten dringend Verstärkung durch weitere Jäger. In den letzten Jahren wurde ein viel zu hoher Wildbestand herangezüchtet. Neben dem Mindestabschuss werden leider auch andere Punkte des Positionspapieres nicht erfüllt. In weiterer Konsequenz könnte auch Anwendung des Bundesgesetzes (Seuchenbekämpfung) drohen – dies hätte allerdings weitreichende Folgen. Die Tiere müssten dann gekeult und anschließend entsorgt werden. Der Betriebsleiter ergänzt, dass auch aus forstlicher Sicht der Wildbestand zu hoch ist. Scharfe, jagdliche Maßnahmen sind gefordert. Der Bezirkshauptmann hinterfragt, ob der Abschuss mit dem bestehenden Personal und mit herkömmlichen Jagdmethoden überhaupt möglich ist. Martina Reitmayr informiert, dass Österreich amtlich anerkannt grundsätzlich frei von Rindertuberkulose ist. Das wiederum hat Auswirkungen auf den Handel mit Rinder- und Ziegenprodukten. In Österreich hat nur Vorarlberg im Rotwild- und Rinderbestand ein Problem mit TBC. Im April 2021 wurde ein europaweites Tierrecht eingeführt. Teil davon ist eine Ampelregelung bezüglich Tierkrankheiten. Momentan werden alle Fälle österreichweit betrachtet, angedacht ist jedoch eine Regionalisierung der Bewertung, wodurch die Einstufung von Vorarlberg sich wesentlich negativer gestalten würde. Es wurden 2021 bereits sehr viele RotwildStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 12. Forstfondssitzung: 09.11.2021 Seite 3 von 5 Tuberkulose-Fälle oder -Verdachtsfälle gemeldet (offene und geschlossene Formen) – wesentlich mehr als im Vorjahr. Der Einfluss von den TBC Fällen beim Rotwild hat in weiterer Folge Auswirkungen auf den Rinderbestand. Betriebe können bis zu einem Jahr gesperrt werden, d.h. kein Verkauf von lebenden Tieren und kein Verkauf von Milchprodukten. Der Bezirkshauptmann erklärt, dass über die reine Erfüllung des Mindestabschusses das Ziel nicht erreicht wird. Es könnten auch die Futterstellen räumlich auseinandergezogen werden. Bgm Martin Vallaster informiert über ein vergangenes Treffen mit dem Bezirkshauptmann. Die Zahlen haben sich seit damals nochmals verschlechtert. Der Wildfutterverbrauch im Montafon ist in den letzten zehn Jahren konstant gestiegen und mittlerweile zu hoch. Im Dezember wird mit der Beprobung des Rinderbestands begonnen. Es ist damit zu rechnen, dass einige positive Fälle entdeckt werden. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Partnerbetriebe. Er fordert, dass der Mindestabschuss in der Eigenjagd Hubertus wesentlich erhöht wird. Der Jagdpachtvertrag der Eigenjagd Hubertus läuft in drei Jahren aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Wildpopulation durch den Pächter entschieden reduziert werden. Der Einkauf von Wildfuttermitteln in St. Anton ist gleich groß wie in Bartholomäberg. Zudem wird Silage-Futter verwendet. Er fordert, dass diese Art der Fütterung eingestellt wird. Bgm Florian Küng berichtet, dass er die TBC-Situation seit 2008 laufend beobachtet. Damals wurde im Klostertal ein Totalabschuss angeordnet. Dadurch konnte die TBC-Situation weitestgehend unter Kontrolle gebracht werden. Er spricht sich für eine rigorose Reduktion und für die Aufzucht eines neuen, gesunden Bestandes im hinteren Silbertal aus. Bgm Helmut Pechhacker hinterfragt die Mindestabschusszahlen. Bgm Martin Vallaster informiert, dass St. Anton ein Zuzugsrevier für Bludenz und Bartholomäberg darstellt. Der Vorsitzende betont, dass eine gemeinsame Erarbeitung einer Lösung sehr wichtig ist. Er schlägt vor, eine höhere Zahl für den Mindestabschuss vorzugeben und einzufordern ist. Der Betriebsleiter erklärt, dass alleine der Mindestabschuss nicht ausreichen wird. Es muss so viel Wild wie möglich erlegt werden, damit das Ziel einer nachhaltigen Reduktion erreicht wird. Der Bezirkshauptmann stimmt Bgm Florian Küng – rein seuchentechnisch – zu. Er würde es in dieser Radikalität jedoch nicht umsetzen. Er empfiehlt, den Bestand zu halbieren und auf eine gesunde Geschlechts- und Altersstruktur zu achten. Begleitend dazu sollen die Fütterungen optimiert werden. Der Betriebsleiter empfiehlt regelmäßige Besprechungen mit den Jagdpächtern. Bgm Martin Vallaster fordert bei der Eigenjagd Hubertus einen Mindestabschuss von 120 Stück, ohne dass die Wildbestandszahlen auf andere Reviere umgelegt werden. Dieser Vorschlag auf Erhöhung des Mindestabschusses auf 120 Stk. Rotwild in der EJ Hubertus wird von allen Bürgermeistern und dem Betriebsleiter unterstützt, wobei festgehalten wird, dass dadurch der Abschuss in anderen Revieren von Jagdpächter Frey nicht verringert werden darf. Der Vorsitzende empfiehlt, dass der Zielbestand laut Jagd-Konzept von Johannes Meyer (2021) in der Eigenjagd Hubertus bis Ende des Jagdpacht-Vertrages (Ende 2025) erreicht werden soll. Das Jagd-Konzept von 2021 muss im gesamten Montafon umgesetzt werden. Messbare Zwischenziele werden noch ergänzt. Der Beschluss dazu wird – sobald das Konzept überarbeitet ist – im Umlauf gefasst – für einen gesunden Rinder-, Wild-und Waldbestand. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 12. Forstfondssitzung: 09.11.2021 Seite 4 von 5 LAbg Monika Vonier fragt an, ob mit diesem Ziel die TBC-Situation in den Griff zu bekommen ist. Der Bezirkshauptmann erklärt, dass die Kommunikation der Ziele sehr wichtig ist. Inwiefern die Jagdpächter die Ziele – wetterbedingt – erreichen, ist allerdings nicht klar. Martina Reitmayr erklärt, dass das Ziel aus Sicht der Veterinärmedizin ein TBC-freier Rinderbestand darstellt. Der Vorsitzende bedankt sich beim Bezirkshauptmann und bei Martina Reitmayr für ihr Kommen und ihre Berichte. Pkt. 2.) Abschluss einer Vereinbarung zur Wassernutzung der Schneckabündtaquelle Der Vorsitzende hält fest, dass der Stand Montafon unter anderem Eigentümer der Grundstücke Gst 1004, KG Tschagguns und Gst 867/4, KG Vandans ist. Auf den zuvor genannten Grundstücken befinden sich die beiden Quellen „Innere Schneckenbündtquelle“ und „Äußere Schneckenbündtquelle“. Mit Kauf- und Dienstbarkeitsvertrag 2760 vom 7.3.1960 hat die illwerke vkw AG die Nutzungsrechte an der „Äußeren Schneckenbündtquelle“ erlangt, wobei damals festgelegt wurde, dass 25 % der Quellschüttung an den Stand Montafon im Bedarfsfall abzugeben sind. Die illwerke vkw AG plant im Bereich Golm eine Sanierung ihrer Wasserversorgungsanlagen und möchte in diesem Zuge auch das Wasser der „Inneren Schneckenbündtquelle“ nutzen. Die Quelle weist eine minimale Schüttung von ca. 0, 52 l/sek auf, was einer Tagesschüttung von ca. 45 m³ entspricht. Durch die Verwendung der Quelle wird die Versorgungssicherheit der Wasserversorgungsanlage Golm entscheidend verbessert. Der Stand Montafon gestattet, dass die illwerke vkw AG das Wasser der „Inneren Schneckenbündtquelle“ zum Zwecke der Wasserversorgung im Bereich Golm zukünftig nutzt. Ebenso gestattet der Stand Montafon, dass die illwerke vkw AG die erforderlichen Quellfassungen und Ableitungen erstellen, warten und Instand setzen kann und dazu auch die Grundstücke des Standes Montafon jederzeit betreten und befahren kann. Für die Quellnutzung samt Zufahrtsrechten erhält der Stand Montafon eine jährliche Entschädigung in Höhe von Euro 2.750, -. Dieser Betrag ist wertgesichert. Der Vertrag wird für die Dauer von 50 Jahren bis zum 31.12.2071 abgeschlossen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Quellnutzung und dem Abschluss der vorgelegten Wassernutzungs-Vereinbarung auf die Dauer von 50 Jahren bis zum 31.12.2071 mit einer wertgesicherten jährlichen Entschädigung in Höhe von anfänglich Euro 2.750, - einstimmig zugestimmt. Pkt. 3.) Genehmigung der Niederschrift der 11. Forstfondssitzung vom 12.10.2021 Die Niederschriften der 11. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 12. Forstfondssitzung: 09.11.2021 Seite 5 von 5 Pkt. 4.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Am 16. November 2021 wird bei der Tafamunt-Seilbahn Holz mit dem Helikopter aus sehr steilem und felsigem Gelände abtransportiert. Es geht um Käferholz und um die Freistellung von Jungbestand. b) Für die Genehmigung der Wiedererrichtung der Furt am Gieslabach im hinteren Silbertal, welche auf Grund eines Unwetters stark beschädigt wurde, ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diesbezüglich gibt es bereits Gespräche mit der Bezirkshauptmannschaft. Die Furt ist notwendig, damit das hintere Silbertal weiterhin gut erreichbar ist. Pkt. 5.) Allfälliges a) keine Wortmeldungen Ende der Sitzung: 15:38 Uhr Schruns, 9. November 2021 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at