20211012_FF_011

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Letzte Änderung 04.01.2023, 12:26
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: forstfonds,standmontafon
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon Forstfonds A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: ff004.2/2021/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Oktober 2021 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 11. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. Oktober 2021 nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin, Betriebsleiter Forstfonds Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 15:33 Uhr die Forstfondssitzung und begrüßt die Forstfondsvertreter und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Er entschuldigt Standesrepräsentant Bgm Jürgen Kuster. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 11. Forstfondssitzung: 12.10.2021 Seite 2 von 4 Tagesordnung 1.) Ansuchen um Wegbenützung des Forstweges „Schattwald“ in Bartholomäberg zur Erschließung von Privatwaldungen im Bereich des Schattenmaisäß 2.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon 3.) Genehmigung der Niederschrift der 10. Forstfondssitzung vom 14.09.2021 4.) Berichte 5.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Ansuchen um Wegbenützung des Forstweges „Schattwald“ in Bartholomäberg zur Erschließung von Privatwaldungen im Bereich des Schattenmaisäß Der Betriebsleiter informiert, dass fünf private Liegenschaften (ELZ: 248, 288, 587, 652 und 657) mit dem Forstweg „Schattwald“ erschlossen werden. Ziel ist es, die Bewirtschaftung zu erleichtern und auf längere Sicht sicherzustellen. Die Gesamterschließungsfläche beträgt zirka 4 Hektar. Ein Maisäßobjekt ist in diesem Gebiet noch nutzbar. Die Mitbenützung von 550 m Weganlage, die auf Grund des Forstfonds errichtet wurde, wäre für die Eigentümer:innen gegen eine Gebühr aliquot zur Fläche möglich. Der Vorschlag des Betriebsleiters liegt bei € 2.500 pro Hektar Einkaufsgebühr (gesamt € 10.000). Zudem wird ein Abfuhrbeitrag eingehoben. Sollten Kosten für die Erhaltung anfallen, werden diese zu 50 % vom Forstfonds übernommen und zu 50 % von den Eigentümer:innen. Bgm Martin Vallaster betont die gute Arbeit des Betriebsleiters zu diesem Thema. Er hat mit allen Eigentümer:innen genaue Absprachen getroffen und einen stimmigen Vorschlag ausgearbeitet. Mit der Erschließung durch die Forststraße geht eine wesentliche Wertsteigerung dieser Flächen einher. Die Kosten für die Errichtung dieses Forstwegs wurden zu 50 % vom Bund gefördert. Von diesem Betrag werden wiederum zirka 50 % über die Einkaufsgebühren der Maisäßbesitzer:innen abgedeckt. Die Nutzung der Forststraße ist ausschließlich auf land- und forstwirtschaftliche Nutzung eingeschränkt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Ansuchen um Wegbenützung des Forstweges „Schattwald“ unter Maßgabe der oben festgelegten Bedingungen, das sind die Einkaufsgebühr über € 2.500 pro Hektar, die Kostenteilung zur Instandhaltung auf dem betroffenen Teilstück zu gleichen Teilen sowie die Einschränkung auf die land- und forstwirtschaftliche Nutzung einstimmig zugestimmt und genehmigt. Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 11. Forstfondssitzung: 12.10.2021 Seite 3 von 4 Pkt. 2.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Forstfonds des Standes Montafon Der Standessekretär hält fest, dass es sich um die gleichen Konditionen handelt, wie beim zuvor präsentierten Angebotsspiegel des Standes Montafon. Geändert ist lediglich das Volumen des Kassenkredits, welches sich auf € 269.800, - beläuft. Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2021/22 beim Konto des Forstfonds des Standes Montafon (3746 8000 0030 1069) mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 269.800, - festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut BTV mit einem Zinssatz von 0, 45% zu vergeben. Pkt. 3.) Genehmigung der Niederschrift der 10. Forstfondssitzung vom 14.09.2021 Die Niederschriften der 10. Forstfondssitzung wurden allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt und werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 4.) Berichte Bericht des Forstbetriebsleiters DI Hubert Malin: a) Laut der heutigen Erfassung der Materialbuchhaltung wurden knapp 16.000 Festmeter geschlägert. b) Die Holzpreise haben sich im Vergleich zum Vorjahr sehr erfreulich entwickelt. Die Holzakkordanten haben ihre Preise allerdings auch erhöht. c) Die Klimakrise hat große Auswirkungen auf den Zustand des Waldes. Es ist sehr viel Schadholz angefallen. Bericht des Vorsitzenden: d) Der Vorsitzende berichtet, dass die Silvretta Montafon GmbH informiert hat, für die Corona-Saison 2020/21 die Katastrophenklausel gem. Pkt. 3 der alten Dienstbarkeitsverträge aus dem Jahr 1992 für den Skigebietsteil Nova und Hochjoch auszulösen. Die Regelung besagt: „Sollten auf Grund außergewöhnlicher Umstände […] die Jahreseinnahmen der ‚Gesellschaft‘ unter Anwendung o.a. Wertsicherung um 50 % oder mehr gegenüber dem Geschäftsjahr 1985/86 zurückgehen, wird die in den Punkten 3.12 und 3.13 angeführte jährliche Entschädigung bzw. Zahlung für den Zeitraum der außergewöhnlichen Umstände im selben Verhältnis gekürzt [...]". Auch in der Vertragsergänzung zur Seebligabahn wurde explizit auf diese Vertragsbedingung Bezug genommen. Vom Forstfonds wurden weitere Unterlagen zur Dokumentation der AltUmsätze angefordert und auch die Rechnung nachvollzogen. Demgemäß kommt es im Teil Nova zu einem Rückgang von 92 %, im Teil Hochjoch von 84 %, wodurch sich die Entgelte des Forstfonds entsprechend massiv reduzieren. Der Betriebsleiter empfiehlt, zukünftig keine solchen Bedingungen einzugehen. Der Standessekretär informiert, dass die Verträge und weitere Unterlagen dazu genau geStand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at 11. Forstfondssitzung: 12.10.2021 Seite 4 von 4 prüft wurden. Aus heutiger Sicht muss auch der Frage nachgegangen werden, ob die Silvretta Montafon einen Umsatzersatz seitens des Bundes erhalten hat. Konkret soll überprüft werden, ob bei der Festlegung des Jahresumsatzes auch die Umsatzersätze aus den Coronahilfen des Bundes berücksichtigt sind. Der Betriebsleiter hält fest, dass von den Montafoner Bergbahnen seit einigen Jahren die freiwilligen Beiträge aus dem Maßnahmenkonzept nicht mehr bezahlt werden. e) Bei der Lehrlingsmesse Montafon hat sich der Forstfonds des Standes Montafon präsentiert. Der Betriebsleiter ergänzt, dass zurzeit drei Lehrlinge beim Forstfonds ausgebildet werden. Pkt. 5.) Allfälliges a) Bgm Herbert Bitschnau informiert sich zur Deponie Haslaboda II. Hier wurden bereits 6000 m³ Aushubmaterial angeliefert und verrechnet. Bewilligt worden sind 40.000 Kubikmeter. Auf Wunsch der Gemeinde Tschagguns soll ausschließlich nur Aushubmaterial des Ortsteiles Latschau angeliefert werden. Aktuell wäre noch ein Volumen über 30.000 m³ verfügbar. Ende der Sitzung: 16:10 Uhr Schruns, 12. Oktober 2021 Schriftführer: Standesrepräsentant: Forstfondsvertretung: Stand Montafon Forstfonds Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail: info@stand-montafon.at