20211214_SV_012

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Letzte Änderung 04.01.2023, 11:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.2/2021/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Dezember 2021 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 12. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. Dezember nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Matthias Luger, Stallehr Bgm Andreas Batlogg, Lorüns Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Monika Vonier LAbg Nadine Kasper (bis 14:12 Uhr) Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar Valentina Bolter TOP7 Christoph Vogt & Severin Berthold Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:35 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister sowie die Landtagsabgeordneten. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende informiert, dass der Tagesordnungspunkt „Landbus Montafon – Finanzierung 2022” auf Jänner 2022 vertagt wird. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 2 von 14 Tagesordnung 1.) Neuntes Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG - Vertragsabschluss und Empfehlung an die Montafoner Gemeinden a. Genehmigung und Beschluss des Übereinkommens zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) b. Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG (9. MIP) c. Finanzierung eines jährlichen Teilbetrages aus dem Montafoner Talschaftsund Ausgleichsfonds d. Umsetzung von begleitenden Mobilitätsprojekten 2.) Landbus Montafon – Gegenseitige Anerkennung der Paznaun Premium Card und des Freizeitpasses Montafon 3.) Kulturlandschaftsfonds Montafon – Finanzierungsbeitrag über den Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds 4.) Kostenbeitrag für den Str ukturprozess „Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd“ 5.) Überarbeitung der Website des Standes Montafon – Auftragsvergabe 6.) Musikschule Montafon – Empfehlungsbeschluss an die Marktgemeinde Schruns 7.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft 8.) Genehmigung der Niederschrift von der 11. Standessitzung am 09.11.2021 9.) Berichte 10.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Neuntes Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG - Vertragsabschluss und Empfehlung an die Montafoner Gemeinden Der Vorsitzende berichtet zum 9. Mittelfristigen Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG (MIP), dass zwar die Region Vertragspartner ist, die Beschlüsse zur Mitfinanzierung und zur Arbeitsübereinkunft müssen jedoch auch auf Gemeindeebene getroffen werden. Den Bürgermeistern wird ein Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretungen vorgestellt. Dieser Beschlussfassung sind zahlreiche Beratungen vorausgegangen und wurde eine umfangreiche Beschlussvorlage erstellt, welche den Bürgermeistern nochmals im Detail vorgestellt wird. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 3 von 14 Der Beschuss des Standes Montafon zum 9. MIP setzt sich aus vier Teilen zusammen: a) Genehmigung und Beschluss des Übereinkommens zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) b) Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG (9. MIP) c) Finanzierung eines jährlichen Teilbetrages aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds d) Umsetzung von begleitenden Mobilitätsprojekten Ergänzend zu den Beschlusspunkten a)-d) wird festgehalten, dass alles daran zu setzen ist, die Finanzierung der Investitionen in die Bahninfrastruktur bei den zukünftigen Mittelfristigen Investitionsprogrammen der Montafonerbahn durch Bund und Land getragen werden, um eine Gleichstellung mit anderen Bahn-Anrainer-Gemeinden zu gewährleisten. Seitens des Vorarlberger Gemeindeverbandes wird ebenso gefordert, dass hinkünftig keine Mittel aus Bedarfszuweisungen für die Finanzierung der Bahninfrastruktur verwendet werden. Es ist durchaus denkbar, dass nicht die gesamte geplante Summe des MIPs ausgeschöpft wird. Es wird daher ein Maximalwert festgesetzt, der unterschritten werden kann. Es wird keine jährlichen Akontozahlungen geben, sondern nach tatsächlichem Aufwand bezahlt. Sehr wahrscheinlich werden nicht alle Teilprojekte exakt wie geplant umgesetzt. Anpassungen und Abweichungen können nach Abstimmung mit den Finanzierungspartnern durchgeführt werden. Bgm Josef Lechthaler spricht an, dass das MIP im November 2020 zum ersten Mal dem Standesgremium präsentiert wurde. Daher besteht leider ein Zeitdruck – auch seitens der Montafonerbahn. Die Gemeindevertretung von St. Gallenkirch sieht das 9. MIP äußerst kritisch. Obwohl die Vision Bahnverlängerung schon seit vielen Jahren verfolgt wird, findet diese keinen Niederschlag im 9. Investitionsprogramm. Dies sei ein überaus schlechtes Signal für die weitere Zusammenarbeit im Tal. Die zusätzlich zum MIP verabschiedeten Mobilitätsprojekte kommen jedenfalls den Wünschen der Gemeindevertretung St. Gallenkirch entgegen. Die Projekte (z.B. Schnellbuslinie, Bahnausbau) müssen aktiv angegangen werden. Es solle außerdem eine von nun an breite, talweite Kommunikation und Diskussion zum Thema Bahnverlängerung geben. Es würden zahlreiche Falschinformationen in der Bevölkerung kursieren, die das Vorhaben schädigen würden. Lechthaler fordert, dass bei den Bahnhofsumgestaltungen die Bahnverlängerung unbedingt mitberücksichtigt werden muss. Es darf keine Umgestaltung geben, die einen künftigen Bahnausbau verhindert. Speziell der Umbau in Schruns wird äußerst kritisch gesehen, da die Tram-Train-Variante nicht unterstützt wird. Die Gemeinde St. Gallenkirch vertritt parteiübergreifend und entgegen manchem Studienergebnis die Meinung, dass ein Vollbahn-Ausbau bis nach Galgenul den vernünftigsten Kompromiss aus allen vorliegenden Varianten darstellt. Mit durchgebundenen Zügen bis nach Galgenul, entsprechenden Park & Ride-Möglichkeiten und der Anpassung des Bussystems zur Erschließung der weiteren Ortsteile in der Innerfratte, gebe es die größte Chance für eine breite Akzeptanz auch in der Bevölkerung. Diese Variante stelle die größte Balance zu Nutzen und Flächenverbrauch bzw. den Eingriff in die bestehenden Strukturen dar. Er verweist weiters auf einige Ideen, wie die Mittel aus dem Talschaftsfonds zukünftig verwendet werden könnten, welche er gesammelt den Bürgermeisterkollegen zugestellt hat. Bgm Herbert Bitschnau informiert sich über die Änderungen des Dokuments, die bereits mitgeschickt wurden. Aus Sicht der Montafonerbahn ist es besonders wichtig, dass das 9. MIP so beschlossen wird. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 4 von 14 Der Vorsitzende spricht an dieser Stelle ein Lob für Barbara Manhart vom Land Vorarlberg aus, die bei der Erarbeitung des MIPs wesentlich mitgearbeitet und sich für eine flexible Programmgestaltung eingesetzt hat. LAbg Monika Vonier informiert, dass das 9. MIP über einen Regierungsbeschluss seitens des Landes beschlossen wird. Der Standessekretär berichtet, dass die Mittel aus den Bedarfszuweisungen diese oder kommende Woche seitens des Landes beschlossen werden. Bgm Daniel Sandrell fragt an, ob die Mitarbeit der Gemeinden bei den zukünftigen Planungen der Montafonerbahn schon frühzeitig möglich ist. Der Vorsitzende schlägt vor, dass bei der Ergänzung zu den vier Beschlusspunkten a)-d) ein Satz eingefügt wird, dass die Montafoner Gemeinden beim 10. MIP aktiv bei der Gestaltung einzubinden sind. Der Standessekretär erklärt, dass der Stand Montafon über einen Beschluss jederzeit die Möglichkeit hat, bei den zukünftigen MIPs mitzugestalten. Dieser Beschluss kann bereits im Jänner 2022 bei der Standessitzung vorgelegt werden. Bgm Daniel Sandrell möchte, dass die Schnellbuslinie nicht nur geprüft, sondern auch bis Gaschurn/Partenen umgesetzt wird. Der Standessekretär informiert, dass die Umsetzung nicht vorweggenommen werden kann. Die Formulierung zur Schnellbuslinie kann aber noch etwas konkretisiert werden. Der Standessekretär informiert, dass es aufgrund des Klimatickets einen neuen Fördertopf seitens des Bundes gibt. Über diesen Fördertopf könnte auch die Konzeption der Schnellbuslinie mitfinanziert werden. Bgm Andreas Batlogg spricht sich dafür aus, stärker auf die Montafonerbahn AG zuzugehen und die Zusammenarbeit zu festigen. Er schlägt vor, sich auch bei den Planungen einzubringen und eine neue Kultur der Zusammenarbeit zu schaffen. Bgm Josef Lechthaler betont nochmals, dass die Gemeinden bei der Finanzierung des 10. MIPs den Bahnanrainer-Gemeinden im Rheintal und Walgau gleich gestellt werden sollen. Der Vorsitzende stimmt Bgm Josef Lechthaler zu. Der jetzige Aufteilungsschlüssel der Kosten ist historisch gewachsen und muss überarbeitet werden. Bgm Daniel Sandrell fragt, inwiefern Mittel aus dem MIP für die Umgestaltung der AlmaKreuzung verwendet werden. Bgm Andreas Batlogg erklärt, dass das MIP zuerst beschlossen werden muss, bevor dieser Vorschlag mit dem Land weiter diskutiert wird. Sobald das MIP verabschiedet ist, können die Gespräche in diese Richtung weitergeführt werden. Der früheste mögliche Baubeginn wäre 2025. Die derzeitige Gestaltung der Alma-Kreuzung soll bis zum Umbau – mit kleineren Änderungen – beibehalten werden. Bgm Josef Lechthaler spricht sich ebenfalls für einen Schulterschluss bezüglich MIP aus. Er ergänzt noch, dass die Entnahme aus dem Talschaftsfonds nicht seitens der Gemeinden beschlossen werden muss. Dieser Beschluss erfolgt im Standesgremium. Bgm Andreas Batlogg bittet um die Weiterleitung eines Schreibens zu den Mitteln der Bedarfszuweisungen. Der Standessekretär wird diese weiterleiten, sobald sie vorliegen. Der Standessekretär erklärt, dass die Mittel aus dem Talschaftsfonds auf die einzelnen Jahre gebunden sind. Es kann allerdings auch die Gesamtsumme aus dem Talschaftsfonds genommen werden, um flexibler agieren zu können. Es handelt sich um maximal € 1.002.030, 05, die Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 5 von 14 zur Finanzierung des 9. MIPs aus dem Talschaftsfonds genommen wird. Der Beschluss wird dahingehend angepasst. Der Standessekretär informiert, dass die Mittel aus dem Talschaftsfonds und die Mittel aus den Bedarfszuweisungen direkt an die Gemeinden ausgezahlt werden. Die Rechnung der Montafonerbahn AG geht brutto an die Gemeinden. Nach dieser ausführlichen Diskussion werden auf Antrag des Vorsitzenden folgende Beschlüsse gefasst: a) Genehmigung und Beschluss des Übereinkommens zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) Die Standesvertretung genehmigt und beschließt über Antrag des Vorsitzenden das Übereinkommen zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) nach der Maßgabe der Leistung der Finanzierungsbeiträge aller Vertragspartner und der anteiligen Mitfinanzierungsbeiträge aller Montafoner Gemeinden. Gemäß dem vorliegenden Entwurf über die Mittelaufbringung und Verumlagung anhand des präsentierten Finanzierungsschlüssels wird die Empfehlung an die Standesgemeinden zur Beschlussfassung der Mitfinanzierung des 9. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG ausgesprochen. Die Standesgemeinden werden gleichzeitig ersucht, möglichst bald die Beschlussfassungen in den Gemeindevertretungen herbeizuführen, damit die Finanzierungsvereinbarungen mit Bund und Land fristgerecht unterzeichnet werden können. b) Genehmigung und Beschluss des Arbeitsübereinkommens zum 9. MIP der Montafonerbahn AG (9. MIP) Die Standesvertretung genehmigt und beschließt über Antrag des Vorsitzenden das vorliegende Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG. c) Finanzierung eines jährlichen Teilbetrages aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds Die Standesvertretung genehmigt über Antrag des Vorsitzenden die Entnahme von 50% des gesamten Netto-Anteiles der Gemeinden nach Abzug der besonderen Bedarfszuweisungen maximal aber € 1.002.030, 05 aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds für die Laufzeit von 2021 bis 2025. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. d) Umsetzung von begleitenden Mobilitätsprojekten Damit die Investitionen im Rahmen des 9. MIP ihre Wirkung für die vollumfängliche Mobilität im gesamten Montafon entfalten können, beschließt die Standesvertretung über Antrag des Vorsitzenden die Erstellung und Umsetzung folgender Mobilitätsprojekte: • Mobilität(Bahn)Ausbau • Schnellbuslinie und Elektrifizierung • L188 – ergänzende Maßnahmen Die Beschlussfassung zu den vier oben beschriebenen Punkten a)-d) erfolgt einstimmig. Die Beschlüsse der Gemeindevertretungen sollen möglichst im Jänner 2022 erfolgen. Sollte eine Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 6 von 14 Gemeinde das MIP nicht beschließen, muss die Finanzierung seitens des Standes Montafon neu besprochen werden. Gegenüber Land und Bund ist der Stand Montafon Vertragspartner. Pkt. 2.) Landbus Montafon – Gegenseitige Anerkennung der Paznaun Premium Card und des Freitzeitpasses Montafon Es gibt im Paznaun eine Premium-Karte mit Zusatzleistungen für Gäste, welche mit dem Freizeitpass (Montafon-Brandnertal-Card, ähnlich ehemaliger Montafon-Silvretta-Card bis 2012) im Montafon vergleichbar ist. Diese beiden Karten werden seit einem Jahr gegenseitig sowohl im Paznaun als auch im Montafon bei den Bergbahnen und auch im ÖV anerkannt. Basierend auf den Erfahrungen mit der Montafon-Silvretta-Card kommen pro Sommersaison rund 2.000 Montafoner Gäste in das Paznaun und rund 2.300 Paznauner Gäste ins Montafon. Die Nutzung ist somit in etwa ausgewogen. Nach Gesprächen mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg und interner Abstimmung wird hiermit festgehalten: • Die gegenseitige Anerkennung des Montafoner Freizeitpasses auf Paznauner Seite (bis Bahnhof Landeck) und der Paznauner Premium Karte auf Montafoner Seite mit Gültigkeit im Landbus Montafon (ohne Schiene) ohne Verrechnung vorerst beschränkt auf den Zeitraum 2022-2023. • Die Premium-Karte muss mit einem gut leserlichen ausreichend großen Zusatz für die Gültigkeit im Bus samt Gültigkeitsdatum versehen werden (ähnlich dem Layout des Freizeitpasses), damit die eindeutige Sichtkontrolle im Landbus Montafon gewährleistet ist. Das Layout ist in die Tarifbestimmungen des VVV aufzunehmen. • Jeder Premium-Karten-Inhaber erhält im Montafon von den Bergbahnen eine Tauschkarte mit Gültigkeit für einen Tag und somit kann die genaue Anzahl der Nutzer festgestellt werden. Mit Ende September 2023 wird die gegenseitige Inanspruchnahme evaluiert. • Nach 2023 Jahr wird über die Weiterführung und eine allfällige Zusatzabgeltung entschieden. Bgm Josef Lechthaler fragt an, wie die Bergbahnen auf dieses Angebot reagiert haben. Der Standessekretär informiert, dass das Angebot seitens der Bergbahnen gewünscht ist. Die Initiative kam von der Golm-Silvretta-Lünersee (GSL) Tourismus GmbH. Bgm Florian Küng fragt an, ob es auch Zählungen der Landbus-Fahrgäste gibt, die dieses Angebot nutzen. Der Standessekretär erklärt, dass Premium-Karten im Landbus anerkannt werden. Es gibt jedoch keine eigene Erfassung dieser Personen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die gegenseitige Anerkennung der Paznaun Premium Card und des Freitzeitpasses Montafon für die kommenden zwei Jahre einstimmig beschlossen. Nach diesem Zeitraum soll nochmals evaluiert werden. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 7 von 14 Pkt. 3.) Kulturlandschaftsfonds Montafon – Finanzierungsbeitrag über den Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds Der Vorsitzende informiert über den Finanzierungsbeitrag zum Kulturlandschaftsfonds. Das jährliche Budget ab 2022 setzt sich aus Mitteln des Landes und des Standes Montafon folgendermaßen zusammen: Kulturabteilung € 20.000 Tourismusabteilung € 20.000 Montafoner Talschaftsfonds € 20.000 Aufteilung auf Montafoner Gemeinden (Kostenaufteilung anteilig je nach € 20.000 Fördersumme pro Gemeinde) Gesamtbudget pro Jahr € 80.000 Zudem gibt es seitens der Kulturabteilung eine weitere Zahlung in Höhe von € 20.000 für das Jahr 2021. Bgm Florian Küng fragt an, wie die Kostenaufteilung auf die Gemeinden erfolgen wird. Er schlägt vor, die Kostenaufteilung nach der jeweiligen Vergabesitzung auf Basis der zugesagten Fördersumme pro Gemeinde zu berechnen. Bgm Daniel Sandrell schlägt vor, einen Stichtag für die Kulturlandschaftsfonds Anträge einzuführen. Die Vergabesitzung ist einmal jährlich geplant. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Finanzierungsbeitrag für den Kulturlandschaftsfonds in der oben beschriebenen Form einstimmig angenommen. Pkt. 4.) Kostenbeitrag für den Strukturprozess „Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd“ Ausgehend von Strukturüberlegungen für den Sozialsprengel Raum Bludenz haben im September 2021 diverse Sondierungsgespräche stattgefunden. Die politischen Vertreter:innen aller Regionen, Obmann und Obmannstellvertreter des Sozialsprengels Raum Bludenz, sowie die Vertreter:innen der betreffenden Fachabteilungen des Landes und des Gemeindeverbandes sind übereingekommen, einen Strukturprozess einzuleiten, der den Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd definieren soll. Dabei gilt es, unterschiedliche inhaltliche Vorhaben zu bündeln und den Sozialsprengel in diese neue Struktur überzuführen. Seitens der Standesverwaltung ist Mitarbeiterin Bettina Ganahl und der Standessekretär eingebunden. Der Vorsitzende ist der politische Vertreter des Montafons in diesem Bereich. Der Auftrag für den Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd umfasst: Erarbeitung von Inhalten, Strukturen, Gremien, Entscheidungs- und Kommunikationswegen, Rechtsform, Aufgaben und Finanzierungskreisläufen für den zukünftigen Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd. Bis Ende 2022 sollen die Ergebnisse vorliegen und bis Juni 2022 die zukünftigen Entwicklungen abschätzbar sein. Das Angebot und die Stundenkalkulation zur Begleitung des Prozesses im Zeitraum November 2021 – Dezember 2022 würde für den Stand Montafon € 7.551, 70 umfassen. Dieses AnStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 8 von 14 gebot bezieht sich auf den beschriebenen Prozess zur Entwicklung des Sozialplanungsraumes Vorarlberg Süd. Der Standessekretär informiert, dass kleinere Regios nur eine z.B. 20 % Stelle gefördert bekommen würden. Der Vorteil des Standes Montafon ist, dass die Stelle von Mitarbeiterin Bettina Ganahl 60 % umfasst. Wichtig für den Stand Montafon ist, dass die Förderung des Landes für diese Stelle weiterhin im Rahmen des Programmes „Vorarlberg lässt kein Kind zurück“ erhalten bleibt. Diese Position wird diesem geplanten Prozess klar vertreten werden. Der Vorsitzende erklärt, dass der Sozialraum Süd neu organisiert werden soll. Alle sozialen Engagements sollen vernetzt und gut miteinander abgestimmt werden. Bei der Finanzierung geht es um eine einmalige Projektbegleitung. Bgm Florian Küng fragt, warum bei diesem Prozess die Gemeinden gefragt sind. Aus seiner Sicht sollte das Land Vorarlberg diesen Prozess in die Hand nehmen. Er wird sich aber nicht gegen eine Finanzierung aussprechen. Der Vorsitzende erklärt, dass das Land Vorarlberg den Prozess auch mitfördern soll. Diese Förderung ist in der Kostenaufteilung noch nicht vorgesehen. Bgm Florian Küng bittet darum, dass der Mehrwert des Prozesses für Gemeinden herausgearbeitet wird. Der Vorsitzende schlägt vor, die zuständigen Personen in eine der nächsten Standesberatungen einzuladen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Kostenbeitrag in Höhe von 7.551, 70 EUR für den Strukturprozess „Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd“ einstimmig beschlossen. Pkt. 5.) Überarbeitung der Website des Standes Montafon – Auftragsvergabe Der Vorsitzende informiert über das Angebot des Vorarlberger Gemeindeverbandes in Höhe von zirka € 35.000. Abgerechnet wird nach der tatsächlichen Leistung. Die veranschlagte Summe wird wahrscheinlich nicht voll ausgeschöpft werden. Bgm Josef Lechthaler berichtet von den bisherigen Gesprächen mit der Firma Kufgem, die sehr konstruktiv abgelaufen sind. Die Struktur der Website ist – im Vergleich zu den Gemeinden – wesentlich komplexer. Er spricht sich dafür aus, dass sämtliche Montafoner Gemeinden ebenfalls zu diesem System wechseln. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Auftrag für die Umsetzung der RIS-Shell Website an die Firma Kufgem gem. Angebot des Vorarlberger Gemeindeverbandes (Abwickler) nach tatsächlicher Leistung aber gedeckelt mit maximal € 35.000, - einstimmig beschlossen. Pkt. 6.) Musikschule Montafon – Empfehlungsbeschluss an die Marktgemeinde Schruns Der Vorsitzende erklärt, dass die Gemeinde Schruns die Musikschule Montafon verwaltet. Die Gebühren werden aber auf Standesebene als Empfehlung an die Marktgemeinde Schruns beschlossen. Der Vorsitzende fasst eingangs den von Musikschulleiter Dietmar Hartmann in der Finanzklausur vorgetragenen Jahresbericht zusammen. Das letzte Schuljahr war durch die CoronaSituation mit Lockdowns und fehlenden öffentlichen Konzerten stark eingeschränkt. Durch hohes Engagement des Lehrpersonales konnten viele Angebote online kompensiert werden. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 9 von 14 Ein sehr guter Musikunterricht, ein breites Fächerangebot und ein niederschwelliger Zugang zum aktiven Musizieren für die breite Bevölkerung werden als zentrale Aufgabe der Musikschule angesehen. Als Ausbildungsstätte für den Blasmusiknachwuchs wie auch für den Volksmusikbereich ist die Musikschule Montafon eine wichtige Stütze für die Montafoner Vereine. Der Ausbau und die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Pflichtschulen des Tales in der Nachmittagsbetreuung wie auch im Musikunterricht in der Regelschulzeit stellen eine wichtige Herausforderung und Aufgabe auch für die Zukunft dar. Der Schülerstand beläuft sich mit dem Schuljahr 2021/22 (Okt. 2021) auf 698 Schülerinnen und Schüler. Ca. 210 der 409 Instrumentalschüler*innen sind davon dem Blasmusikbereich bzw. direkt der Volksmusik zuzurechnen. Die finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg wie auch aller Montafoner Gemeinden macht dieses breite musikalische Angebot erst möglich. Die Budgetmittel für das Jahr 2022 wurden auf das Notwendigste beschränkt, damit ein entsprechender Unterricht gewährleistet werden kann. Aus der Finanzklausur im November 2021 des Standes Montafon gehen folgende Empfehlungen hervor: • • • Voranschlag inklusive Unterrichtszimmer im Kellergeschoss werden befürwortet. Ausstattung und Einrichtung eines neuen Unterrichtszimmers im Keller wird begrüßt. Es ist nun vorgesehen, den Kellerraum der Musikschule mit jenem der Bibliothek Montafon abzutauschen, wodurch eine bessere akustische Dämmung möglich ist. Die Valorisierung sämtlicher Musikschul-Tarife erfolgt gemäß der Teuerungsrate der Gemeindebediensteten mit Ausnahme der Angebote: 1) BiBaButzemann 2) Kinderchor 3) elementare Musikpädagogik Der Voranschlag 2021 sieht folgende Ausgaben vor: Anschaffung von Instrumenten, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen Geringwertige Gegenstände, Materialien und Ersatzteile Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel Druckwerke, Unterrichtsliteratur inkl. Kopien Instandhaltung des Gebäudes Instandhaltung der Einrichtung Transporte Mieten und Pachte, einschließlich Betriebskosten, Leasing Entgelte für sonstige Leistungen Sonstige Ausgaben € 18.000, € 6.300, € 1.200, € 2.500, € 8.000, € 4.200, € 500, € 26.250, € 4.500, € 6.500, - Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vorgelegte Voranschlag für die Musikschule Montafon und die Valorisierung der Musikschul-Tarife gemäß der Teuerungsrate der Gemeindebediensteten mit Ausnahme der Angebote: 1) BiBaButzemann 2) Kinderchor 3) elementare Musikpädagogik einstimmig angenommen. Die Montafoner Bürgermeister sprechen hiermit an die Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 10 von 14 Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns die Empfehlung aus, diesem Beschluss zu folgen. Pkt. 7.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Der Vorsitzende bittet die Mitarbeiter Christoph Vogt und Severin Berthold um Erläuterung des Voranschlags. Severin Berthold stellt fest, dass die Eckpunkte des Voranschlages 2022 bereits in der Finanzklausur im November beraten wurden und die vorliegende Fassung zeitgerecht zugestellt wurde. Christoph Vogt erläutert den Ergebnishaushalt, der an sich neutral ist, jedoch aufgrund einer Verumlagung als Minus dargestellt wird. Severin Berthold informiert, dass die Standesumlage etwas reduziert wird, da im Vorjahr mehr Geld eingehoben als ausgegeben wurde. Für die Finanzverwaltung wurde ein eigener Ansatz vorgesehen. Mitarbeiterin Daniela Rudigier ist nicht mehr im Ansatz der Standesverwaltung angesiedelt, sondern bei der Finanzverwaltung Montafon. Ebenso Mitarbeiterin Carolin Kasper und zu 50 % Christoph Vogt. Folgende Änderungen wurden noch vorgenommen: • • • • • • • Das Beschäftigungsausmaß von Mitarbeiterin Elke Martin wurde von 50 % auf 60 % aufgestockt. Beim Jugendhaus Montafon wurden bereits Planungskosten und Kosten für den Baurechtsvertrag eingeplant. Der Kulturlandschaftsfonds wurde – wie oben bei Punkt 3.) beschrieben –auf insgesamt € 80.000 angepasst. Die Landes- und Gemeindebeträge für den Landbus Montafon wurden angepasst. Die Kosten für das 9. MIP wurden ebenfalls – wie oben bei Punkt 1.) beschrieben – angepasst. Die Entnahmen aus dem Montafoner- Talschafts- und Ausgleichsfonds werden für den Kulturlandschaftsfonds und für das 9. MIP angepasst. Es sind noch zwei Darlehen offen, welche in den kommenden Jahren auslaufen. Bgm Florian Küng fragt an, wie sich die Einnahmen beim Landbus Montafon zusammensetzen. Der Standessekretär erklärt, dass sowohl die Fahrscheinverkäufe als auch die Beträge der Bergbahnen angeführt sind. Das genaue Angebot der mbs bus GmbH liegt noch nicht vor. Der Voranschlag soll trotzdem in dieser Form beschlossen werden. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2022 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) € 7.446.800, 00 € 7.535.500, 00 € 7.740.500, 00 € 7.951.300, 00 Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 11 von 14 Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo € - 293.700, 00 Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit € 203.400, 00 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung € - 90.300, 00 € - 415.800, 00 € - 76.300, 00 € - 492.100, 00 Dem vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan wird ebenfalls auf Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG des Standes Montafon für das Jahr 2022 errechnet sich aus 50 % der Einzahlungen der operativen Gebarung des Finanzierungsvorschlages 2021 zusammen und wird mit € 3.349.300, - festgestellt. Der Vorsitzende bedankt sich für die Erarbeitung des Voranschlags bei Mitarbeiter Severin Berthold und Christoph Vogt. Pkt. 8.) Genehmigung der Niederschrift von der 11. Standessitzung am 9.11.2021 Die Niederschrift der 11. Standessitzung am 09.11.2021 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 9.) Berichte Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende berichtet, dass dem Förderantrag für die Regio-Basisförderung für das Jahr 2021 stattgegeben wurde und somit die Auszahlung des Förderbeitrages in Höhe von € 80.000, - jeweils zur Hälfte aus Bedarfszuweisungen und Landesmitteln erfolgte. b) Im Rahmen der Einführung des Klimatickets auf Bundesebene wurde eine Zusatzvereinbarung zum „Grund- und Finanzierungsvertrag für den Verkehrsverbund Vorarlberg“ zwischen Bund, Land und Verkehrsverbund Vorarlberg ausgearbeitet. Diese Vereinbarung sieht eine Gegenleistung des Bundes an den Verkehrsverbund Vorarlberg in Höhe von jährlich knapp € 4, 5 Mio. bis 2025 vor. Mit dieser Abgeltung werden alle Auswirkungen auf die Erlössituation des Verkehrsverbund Vorarlberg und aller Verkehrsverbundunternehmen sowie die Kosten des Vertriebs und die Aufwände der durch das Klimaticket Vorarlberg induzierten Weiterentwicklung und Verbesserung des Verkehrsangebots (insbesondere im Regionalbusverkehr) abgedeckt. Konkret sollen damit Anschubfinanzierungsprojekte für den Ausbau des Angebotes ermöglicht Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 12 von 14 werden. Das Projekt der Schnellbuslinie soll in diesem Rahmen ausgearbeitet und beantragt werden. c) Der Standessekretär informiert, dass das Land geplant hat, alle Buslinien auf ein dreistelliges Nummernsystem umzustellen. d) Die Gesellschafterversammlung der Familienzentrum Montafon gGmbH soll am 10. Jänner 2022 im Anschluss an die Standesberatung stattfinden. Derzeit wird mit notarieller Unterstützung der Geschäftsführer:innen-Vertrag ausgearbeitet. Der zuständige Anwalt hat alle Unterlagen bekommen und erarbeitet den Vertragsentwurf. e) Im Anschluss an die heutige Forstfondssitzung findet ein Treffen mit den Jugendlichen zum Thema Jugendplatz und Jugendhaus statt. Ziel dieses Treffens ist, die Jugendlichen zum aktuellen Planungsstand zu informieren. Berichte der Landtagsabgeordneten: f) Im Landhaus ist die Corona Pandemie nach wie vor ein großes Thema. LAbg Monika Vonier hofft trotzdem auf eine gute Wintersaison. g) Im Jänner wäre ein Treffen der Vereine geplant gewesen, bei dem den Vereinsleuten die Initiative „ghörig feschta“ nähergebracht worden wäre und ein geselliger Austausch stattfinden hätte können. Aufgrund der Corona Pandemie wird das Treffen auf März 2022 verschoben. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. h) Im Bereich MINT (Mathe-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) sind zwei Projekte geplant: Die „Spürnasenecke“ ist ein Forschungskoffer für Kindergärten. Dieses Projekt wird seitens des Landes in zehn Gemeinden umgesetzt. LAbg Monika Vonier fragt an, ob ein Bürgermeister Interesse hätte, mit einem Kindergarten daran teilzunehmen. Der Forschungskasten soll bei einem lokalen Tischler hergestellt werden. Der Vorsitzende, Bgm Sandrell und Bgm Lechthaler (Kindergarten Gortipohl) sowie Bgm Florian Küng bekunden Interesse am Projekt. Monika Vonier schickt die Infos an die Bürgermeister aus. i) Das zweite Projekt, das geplant ist, sind Ferienwochen für Kinder zum Thema MINT (z.B. in Waldschule Montafon, Kraftwerk der illwerke vkw). Eine Verbindung mit der Wirtschaftsgemeinschaft Montafon oder der Familienzentrum Montafon gGmbH wird noch geklärt. Bgm Florian Küng schlägt vor, das bestehende Angebot an Sommerbetreuung auf MINT anzupassen. Bgm Josef Lechthaler bittet auch um eine Koordination und Abstimmung zwischen den bestehenden Ferienbetreuungsangeboten. Der Standessekretär fragt an, ob Julia Sonderegger, Zuständige für MINT im Montafon, in eine der nächsten Standessitzungen kommen soll und die aktuellen Vorhaben besprochen werden sollen. Monika Vonier spricht sich dafür aus. Die Ergebnisse der MINTStrategie sollen in der Region sichtbar werden. Der Vorsitzende informiert noch, wer für die derzeitigen Ferienbetreuungsangebote Ansprechperson ist. Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Josef Lechthaler j) Am 18. November hat die Vorstandssitzung des Gemeindeverbandes stattgefunden, bei welcher der Mitgliedsbeitrag und das Budget beschlossen wurden. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 13 von 14 k) Das Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz ist noch in Arbeit. Pkt. 10.) Allfälliges l) Bgm Florian Küng fragt zum aktuellen Stand der Schuladministration an. Der Standessekretär informiert, dass kommenden Freitag ein Gespräch mit zwei Direktorinnen stattfindet. Zu klären ist, welche Person diese Aufgaben zukünftig übernehmen wird. Diese Person wird einerseits mit den Direktorinnen und andererseits mit Natalie Zudrell (Familienzentrum Montafon gGmbH) zusammenarbeiten. Geplant ist, dass diese Person die Arbeiten ab zirka Mitte 2022 übernehmen wird. Beim Schulverband Außermontafon musste kurzfristig eine Person für die Mittagsbetreuung angestellt werden. Bgm Florian Küng fragt an, ob so eine kurzfristige Lösung nicht auch für die Schuladministration denkbar wäre. Eine gemeinsame Lösung würde mitunter zu lange dauern. m) Bgm Martin Vallaster spricht das Thema Heimplatz-Situation an. Im Montafon gibt es viele Personen, die ein Pflegebett benötigen. Die derzeitigen Plätze reichen jedoch nicht mehr aus. Hier besteht Handlungsbedarf. Bgm Daniel Sandrell spricht einen Einzelfall an, bei dem die Gemeinde einer Person eine Wohnung angeboten hatte. Der Vorsitzende informiert zur Nachsorgeeinrichtung beim Sozialzentrum Montafon. Die Nachsorgestation könnte theoretisch auch als Pflegeheim verwendet werden. Er wird sich mit Gerald Fleisch vom Landeskrankenhaus in Verbindung setzen. LAbg Monika Vonier sieht diesen Vorschlag ebenfalls als möglich an. Vor einigen Jahren wurde ein Plan erstellt, was in jeder Gemeinde im Bereich Pflege investiert werden sollte. Sie fragt, ob im Bereich Infrastruktur und auch betreutes Wohnen weitergearbeitet werden soll. Mitunter könnten durch andere Ansätze auch Pflegebetten eingespart werden können. Der Standessekretär sieht das als Fragestellung im Bereich der sozialräumlichen Planung liegt. Seitens des Landes könnte sicherlich eine aktuelle Prognose für das Montafon erstellt werden, welche als Grundlage für die Gespräche mit konkreten Leistungsanbietern dienlich wäre. Monika Vonier informiert sich bezüglich der Ansprechpersonen seitens des Landes Vorarlberg. Bgm Helmut Pechhacker ergänzt, dass die Gemeinde St. Anton ebenfalls schon in Gesprächen zum Thema „Betreutes Wohnen“ ist. n) Bgm Martin Vallaster fragt an, warum die Förderrichtlinien zur Strukturförderung geändert wurden. Monika Vonier meldet sich diesbezüglich beim Bgm Martin Vallaster. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 12. Standessitzung: 14.12.2021 Seite 14 von 14 Ende der Sitzung, 16:26 Uhr Schruns, 14. Dezember 2021 Schriftführer: Standesrepräsentant: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659