20221011_SV_006

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Letzte Änderung 04.01.2023, 11:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.2/2022/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Oktober 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 19. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 4. Oktober nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Matthias Luger, Stallehr Bgm Andreas Batlogg, Lorüns Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Monika Vonier LAbg Nadine Kasper PR-Beauftragter Toni Meznar Weitere Sitzungsteilnehmer: Valentina Bolter Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:39 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und verliest die Entschuldigungen. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 2 von 9 Tagesordnung 1.) Fahrplankonzept Landbus Montafon a. Vergabe der Zusatzofferte für Phase 1 b. Vergabe der Planungsleistung für Phase 2 2.) Vergabe der Projektbegleitung für das regionale räumliche Entwicklungskonzept Montafon (regREK Phase 2) 3.) Mittagessen-Kostenbeitrag für Mitarbeitende des Standes Montafon 4.) Absichtserklärung für den Miteinbezug der Gst. 178 und .9 (GB Schruns) in die Planung des Neubaus der Volksschule Schruns 5.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 18. Standessitzung am 05.07.2022 7.) Berichte 8.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Fahrplankonzept Landbus Montafon Auf Ersuchen des Standesrepräsentanten erläutert der Standessekretär die vorliegenden Angebote: Für die Erarbeitung des Fahrplankonzeptes für den Landbus im Montafon hat die Firma Metron AG bisher auf Basis der Offerte vom 5. März 2022 und des entsprechenden Auftrages Phase 1 abgeschlossen und für die Phase 2 ein neues Angebot unterbreitet. Aufgrund des bisherigen Planungsprozesses und in Abstimmung mit dem Auftraggeber hat sich ein Zusatzaufwand (Kurzinterviews und Besprechungen mit Bürgermeistern) ergeben. Dieser Zusatzaufwand für die Phase 1 wurde mit 3.500 Euro (netto) berechnet. Für die Erarbeitung des Detailkonzeptes für den Landbus Montafon (Phase 2) liegt ein Angebot von der Firma Metron AG in Höhe von 25.400 Euro (netto) vor. Dieses beinhaltet die Erarbeitung von Planungsgrundlagen (Netzgrafiken, Angebotsgrundsätze etc.) und Linienportraits sowie die laufende Begleitung des Planungsprozesses. Geplant ist, die Änderungen am Fahrplan auf Juni 2023 umzusetzen. Sollte der Zeitplan nicht eingehalten werden können, erfolgt die Umstellung auf Fahrplanwechsel im Dezember 2023. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vergabe der Zusatzofferte für die Phase 1 sowie die Vergabe für die Planungsleistung für Phase 2 einstimmig angenommen. Bgm Matthias Luger und Bgm Andreas Batlogg nehmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil, da die Gemeinden Lorüns und Stallehr keine Mitgliedsgemeinden im ÖPNV Landbus Montafon sind. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 3 von 9 Pkt. 2.) Vergabe der Projektbegleitung für das regionale räumliche Entwicklungskonzept Montafon (regREK Phase 2) Der Vorsitzende hält eingangs fest, dass die Phase 1 des regREKs Montafon, in welcher die Analyse des Ist-Zustands durchgeführt und das Zielbild erarbeitet wurden, bereits Anfang März 2020 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Das Zielbild wurde durch den Stand Montafon beschlossen und von den Gemeindevertretungen so weit unterstützt, dass nun die zweite Phase begonnen werden kann. Im Herbst 2020 wurde in einer Übergangsphase eine Matrix zu den Strategien, Maßnahmen und Projekten aus dem Zielbild erarbeitet. Die Matrix diente dazu, die Relevanz, Wirkung und Zielerreichung der geplanten Maßnahmen und Projekte zu sichten, zu ordnen und zu priorisieren. Die Matrix ist eine wichtige Grundlage für die weitere Arbeit in der Phase 2 des regREK. In dieser Phase 2 sollen nun das Erreichen der Ziele für die zukünftige räumliche Entwicklung des Montafons durch konkrete Projekte und Maßnahmen privater und öffentlicher Akteure realisiert werden. Vom Vorsitzenden wird weiter ausgeführt, dass nun für die Begleitung dieses Prozesses ein Angebot von der Bietergemeinschaft Rosinak & Partner und StadtLand in Höhe von 65.088 Euro (brutto) vorliegt. Das Angebot beinhaltet die Aufarbeitung des Maßnahmenkatalogs, die Planung und Durchführung des „Planungsgesprächs“ zum regionalen Räumlichen Entwicklungskonzept (regREK) und den Räumlichen Entwicklungsplänen (REP) der einzelnen Gemeinden, die Überarbeitung und Priorisierung des Maßnahmenkatalogs mit wichtigen Stakeholdern bei fünf Veranstaltungen, die Initiierung und Umsetzung von Schlüsselprojekten sowie das Projektmanagement und die Ergebnissicherung. Die Kosten für die Begleitung des Prozesses wird über das Land Vorarlberg im Zuge des regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes finanziell unterstützt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird das Angebot der Bietergemeinschaft Rosinak & Partner und StadtLand einstimmig angenommen und die Vergabe der Dienstleistung in Höhe von 65.088 Euro (brutto) beschlossen. Pkt. 3.) Mittagessen-Kostenbeitrag für Mitarbeitende des Standes Montafon Der Vorsitzende informiert, dass die Marktgemeinde Schruns einen Kostenbeitrag für das Mittagessen der Mitarbeitenden gewährt und dieses Modell idealerweise auf die Talschaftsverbände übertragen werden soll. Diese Form der Unterstützung wird von den meisten Arbeitgebern in der einen oder anderen Form gewährt und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber. Weiters stellt dieser Beitrag auch eine Förderung der regionalen Gastronomie-Betriebe im Tal dar. Es wird vorgeschlagen, den Mitarbeitenden des Standes Montafon und den Beschäftigten des Vereines für Kultur, Bildung und Heimatpflege im Montafon unter bestimmten Voraussetzungen und gegen jederzeitigen Widerruf einen Zuschuss zum Mittagessen zu gewähren. Der Zuschuss beträgt ab 1. November 2022 pro konsumiertem Essen und Tag 6, 00 Euro. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 4 von 9 Der Standessekretär verweist auf die Richtlinien zur Gewährung dieses Kostenbeitrages, welcher mit der Einladung zugestellt wurde. Demgemäß sind die Voraussetzungen für den Essenszuschuss, dass der Mitarbeitende an diesem Tag länger als sechs Stunden und über bzw. nach Mittag Dienst verrichtet und sein Mittagessen in einer der Vertragsgaststätten im Montafon einnimmt, sich zustellen lässt oder dort abholt, wobei es sich dabei um ein Menü oder sonst eine Vollmahlzeit handeln muss. Eine kleine Jause mit einem belegten Brot zählt nicht dazu. Ein Anspruch besteht nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, an Urlaubstagen, im Krankenstand und bei Anlässen, bei denen der Dienstgeber die Verpflegungskosten übernimmt (z.B. Ausbildungsveranstaltungen oder Dienstreisen). Ein Essenszuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Mitarbeitende nach der Bezahlung des Mittagessens mit dem dafür vorgesehenen Handy-App (Digibon), die Rechnung bzw. den Beleg abfotografiert. Eine Konsumation ist nur an Arbeitstagen (Montag bis Freitag) zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr möglich. Bei einer ordnungsgemäßen Registrierung wird der Essenszuschuss monatlich im Nachhinein im Wege der Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Bgm Josef Lechthaler empfiehlt, diesen Mittagessen-Kostenbeitrag auch den Gemeindemitarbeitenden der jeweiligen Montafoner Gemeinde umzusetzen. Bisher gibt es diese Regelung nur in Schruns. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Einführung eines Kostenbeitrages zum Mittagessen für Mitarbeitende des Standes Montafon und die dazu erlassenen Richtlinien in der Fassung vom 11.10.2022 einstimmig angenommen. Pkt. 4.) Absichtserklärung für den Miteinbezug der Gst. 178 und .9 (GB Schruns) in die Planung des Neubaus der Volksschule Schruns Der Vorsitzende erläutert eingangs die Absicht der Marktgemeinde Schruns, die in pädagogischer Hinsicht nicht mehr entsprechende Volksschule Schruns-Dorf künftig als Kindergarten zu adaptieren und die Volksschule in einem Neubau auf dem „Sternenplatz“ zu situieren. Dafür wird ein Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Für die Bebauung ist das Gst-Nr 155/1 im Eigentum der Marktgemeinde Schruns vorgesehen. Südlich an Gst-Nr 155/1 angrenzend sind die Liegenschaften Gst-Nr 178 und GP 3169 (Gerichtsweg), welche sich im Eigentum des Standes Montafon befinden. Die räumliche Situation wird anhand eines projizierten Planes erläutert. Um im Architekturwettbewerb ein breites Spektrum an Vorschlägen zu erhalten, ersucht die Marktgemeinde den Stand Montafon, die beiden oben erwähnten Grundstücke in die Planung mit einbeziehen zu dürfen. Der Vorsitzende ersucht seinen Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler um die Schilderung seiner Sicht. Bgm Josef Lechthaler informiert, dass es dazu Vorgespräche gegeben hat und diese in eine Absichtserklärung mündeten, welche den Anwesenden mit der Einladung auch zugestellt wurde. Gemäß dieser Absichtserklärung können sich die Vertreter des Standes Montafon die Einbeziehung der genannten Grundstücke in die Planung unter folgenden Voraussetzungen vorstellen: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 5 von 9 1. Das alte Gericht ist ein denkmalgeschütztes Gebäude mit historischer Bedeutung für die ganze Talschaft und soll auch künftig in einem attraktiven Umfeld mit entsprechendem Vorbereich zur Geltung kommen 2. Der Vorbereich des alten Gerichtes und der neuen Volksschule soll ein attraktiver öffentlicher sowie offener und niveaugleicher Raum ohne Barrieren und Abgrenzungen sein 3. Die Erschließungsfunktion des Gerichtsweges für unterschiedliche Nutzer (wie derzeit) ist beizubehalten 4. Die derzeit für den Stand Montafon vorhandenen 9 PKW Abstellplätze werden von der Marktgemeinde Schruns wieder im nahen Umfeld des alten Gerichtes zur Verfügung gestellt. Möglich sind sowohl oberirdische als auch unterirdische Abstell- oder Garagenplätze 5. Sollten die PKW Stellplätze in einer Tiefgarage auf dem Wettbewerbsgebiet situiert werden, ist eine möglichst direkte Verbindung zum alten Gericht erwünscht 6. Eine Bauabstandsnachsicht des neuen Schulgebäudes gegenüber GST-NR .9 (Altes Gericht) im Bereich der Nordostecke ist bis zur Verlängerung der Grundgrenze GST- NR 155/1 mit GST-NR 15 denkbar. 7. Ein Vertreter des Standes Montafon soll als beratendes Mitglied im Preisgericht des Architekturwettbewerbes vertreten sein. Bgm Herbert Bitschnau hat sich bereit erklärt, als Vertreter des Standes im Preisgericht mitzuwirken. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird auf Antrag des stellvertretenden Vorsitzenden die Miteinbeziehung der Standesgrundstücke in den Architekturwettbewerb der Marktgemeinde Schruns für den Neubau der Volksschule unter Voraussetzung der oben angeführten Punkte einstimmig angenommen. Weiters wird Bgm Herbert Bitschnau als Vertreter des Standes im Preisgericht bestellt. Bgm Jürgen Kuster nimmt nicht an der Abstimmung teil. Pkt. 5.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon Der Standessekretär informiert über das Erfordernis eines Kassenkredites für die Konten des Standes Montafon. Ein Kassenkredit im Sinne des GG ist ein Kredit mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten. Es handelt sich dabei um nicht haushaltswirksame und im Prinzip kurzfristige Liquiditätsaushilfen. Dadurch soll das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen und Ausgaben überbrückt werden. Für die Aufnahme eines Kassenkredits wurden Angebote eingeholt, welche anhand eines Angebotsspiegels vorgestellt werden. Der Standessekretär präsentiert die einzelnen Angebote der verschiedenen Banken und deren Konditionen. Die Finanzverwaltung empfiehlt die Vergabe an den Bestbieter, die Sparkasse Bludenz-Montafon. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 6 von 9 Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2022/23 beim ÖPNV Konto (3746 8000 0043 2484) und dem Konto des Stand Montafon (3746 8000 0034 4499) mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 669.800, - festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut Sparkasse Bludenz-Montafon zu vergeben. Pkt. 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 18. Standessitzung am 05.07.2022 Die Niederschrift der 18. Standessitzung am 05.07.2022 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 7.) Berichte Berichte des Vorsitzenden: a) Anruf-Sammeltaxi Neuausschreibung: Der aktuelle Vertrag mit dem Betreiber des Anruf-Sammeltaxis „go&ko“, Firma Happy Holidays aus Meiningen, läuft mit 20.12.2022 aus. Für den Betrieb des Anruf-Sammeltaxis in den folgenden Jahren wird aktuell in einem offenen Verfahren mit vorheriger europaweiter Bekanntmachung im Oberschwellenbereich gemäß § 31 Abs. 2 BVergG 2018 neu ausgeschrieben. Der Dienstleistungsauftrag beginnt mit 21.12.2022 und wird befristet auf vier Jahre abgeschlossen. Der Vertrag kann anschließend um je ein Jahr bis spätestens 10.12.2028 verlängert werden. Somit ist die Laufzeit des Vertrages auf den Vertrag des Landbusses Montafon abgestimmt und die anschließende Ausschreibung bei beiden Verkehrsleistungen kann gleichzeitig erfolgen. Bei der ausgeschriebenen Verkehrsleistung des Anruf-Sammeltaxis gibt es folgende Änderungen zum jetzigen Betrieb: Es besteht die Option auf einen Tagesbetrieb, die seitens des Standes gezogen werden kann. Ebenso besteht die Option, zwei der drei Fahrzeuge auf Elektroantrieb umzustellen, sodass die aktuellen Vorgaben des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes erfüllt werden. Der Zuschlag erfolgt nach einer Bewertung des Preises (60 %) und qualitativen Faktoren (40 %). Die Vergabe des Dienstleistungsauftrags ist in der Novembersitzung des Standes Montafon geplant. b) Einführung vConnect Vom Vorarlberger Gemeindeverband und dem Land Vorarlberg wurde für Nutzung als als Zusammenarbeitsplattform und auch für als künftiges Intranet die Anwendung vConnect angeschafft. Die Nutzung dieser Plattform soll mit Herbst auf die Gemeinden ausgerollt werden. In einem ersten Schritt ist vorgesehen, alle Bürgermeister und Amtsleiter mit einem Zugang auszustatten. In Absprache mit dem Gemeindeverband möchten wir diese neue Plattform für die Sitzungen des Standesausschusses nutzen und darüber die Einladungen und Sitzungsunterlagen verteilen. Um die für die Ausrollung erforderlichen technischen Voraussetzungen kommt der Gemeindeverband auf die Gemeinden zu. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 7 von 9 c) Schreiben der Tennis-Vereine im Montafon Die Obleute der Montafoner Tennis-Vereine haben sich mit einem Ersuchen an den Stand Montafon gewandt, zumindest eine Tennishalle im Montafon für das Training, den Nachwuchs und generell die Ausübung dieses Sports während der Wintermonate von Oktober bis April zur Verfügung zu haben. Nachdem nun der Abriss der Tennishalle Gaschurn fixiert ist, bleibt nur die Tennishalle in Tschagguns als möglich Spielstätte unter Dach. Diese ist im Wesentlichen funktionsfähig, allerdings für einen aktiven sportlichen Betrieb leicht sanierungsbedürftig. Die Obleute der Montafoner Tennisclubs regen an, diese Halle in das Eigentum der Gemeinden zu übernehmen, um weiterhin eine Halle für den Tennissport im Montafon zur Verfügung zu haben. d) Umlaufbeschluss des Standesausschusses im Umlaufweg gem. § 101 Abs. 3a Gemeindegesetz - 1. Umlaufbeschluss Im Zuge eines Umlaufbeschlusses wurde die Zustimmung zur Leistung eines Sponsoring-Beitrages für die Nordischen Bewerbe vom 2. bis 4. September 2022 (Sommer GP & FIS Youth Cup) in Höhe von 28.000, - Euro wie in der Finanzklausur befürwortet und im Voranschlag des Standes Montafon unter dem Ansatz „Sportförderung“ vorgesehen, einstimmig angenommen. Abgegebene Stimmen: 6 davon 6 JA. Einstimmige Annahme. Kurzberichte des Vorsitzenden: e) Bibliothek Montafon Mit erstem Oktober hat Sabrina Schönherr aus Gaschurn ihre Stelle in der Bibliothek Montafon angetreten. Für die Leitung der Bibliothek wurde eine Mitnutzung des Büros im Haus Montafon von der Familienzentrum Montafon gGmbH vereinbart (für zwei Vormittage). f) Gerichtsgebäude Die Elternberatung findet seit Herbst in den Räumlichkeiten des Lerncafés im Gerichtsgebäude statt – ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung zum Familienzentrum. g) Landbus Montafon Die Dreistelligen Linien-Nummern sind für das ganze Land und das Montafon nun fixiert – die Stelen in Schruns und Tschagguns sollen dazu noch neu beklebt werden. Der Fahrplan für 2023 wird freigegeben. Es gibt Änderungen beim Ortsbus Vandans, beim Nachtexpress und beim Viertelstundentakt in der Hauptsaisonszeit (24.12.2022 – 26.03.2023). Seitens des Landes und des VVV wird ein Prozess zur Neuorganisation der ÖV-Finanzen gestartet. Die Dauer des Prozesses ist bis Ende 2023 geplant. h) Jugendplatz Der Jugendplatz am Bahnhof Tschagguns wird in der geplanten Form nicht errichtet werden. Eine Alternative ist dazu bereits in Ausarbeitung. Weiter Informationen dazu folgen. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 8 von 9 i) Partnerschaftsvereinbarung Die zuletzt noch offenen Fragen bezüglich Vertragsdauer auf Bestands- und Bewilligungsdauer sind geklärt. Nun werden die Vertragsentwürfe rasch fertiggestellt. Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Josef Lechthaler: j) Kinderbetreuungsgesetz Vorarlberg Bgm Lechthaler informiert, dass am 14. September die Vorstandssitzung des Vorarlberger Gemeindeverbandes stattgefunden hat. Das Begutachtungsverfahren zum Kinderbetreuungsgesetz läuft derzeit. Am 21. Oktober findet eine Infoveranstaltung dazu statt. Speziell im Bereich Förderrichtlinien für neu zu bildende Gruppen gibt es einige interessante Details. Das neue Gesetz ist sehr umfangreich und es gibt noch viele offene Fragen dazu. k) Neuaufstellung der ÖV-Finanzierung Die Neuaufstellung der ÖV-Finanzierung – wie bereits angesprochen – ist auch Thema beim Gemeindeverband. Dazu laufen Gespräche mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg. l) Kommunale Impfkampagne Für die kommunale Impfkampagne wurde seitens des Bundes ein Geldbetrag für die Gemeinden zur Verfügung gestellt. Einige Gemeinden haben dieses Geld für beispielsweise die Bewerbung von Impfstraßen verwendet. Andere Gemeinden haben das Geld noch nicht vollständig aufgebraucht. Wie die restlichen Mittel weiterverwendet werden müssen (z.B. für Energiesparmaßnahmen), wird seitens des Gemeindeverbandes geklärt. m) Sitzung der Familienzentrum Montafon gGmbH Vor der nächsten Standessitzung am 8. November wird die Sitzung der Familienzentrum Montafon gGmbH stattfinden. Themen sind die einheitliche Mietberechnung bei den Kleinkindbetreuungseinrichtungen. Vorgeschlagen werden 10 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten. Die Mieteinnahmen würden bei der jeweiligen Standortgemeinde bleiben. Dieser Vorschlag wird am 8. November im Detail vorgestellt. Pkt. 8.) Allfälliges a) Schrankenanlage bei Almakreuzung Der Vorsitzende berichtet zum Thema Schrankenanlage bei der Almakreuzung, dass ein gemeinsamer Termin mit dem Landeshauptmann innerhalb des nächsten Monats geplant ist. Die Montafonerbahn AG hat informiert, dass die neue Schranke bereits im Jänner 2023 bestellt werden muss. Der Zeitdruck für eine alternative Straßenführung ist daher sehr groß. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 19. Standessitzung: 11.10.2022 Seite 9 von 9 b) Förderung Breitbandausbau Bgm Daniel Sandrell informiert über eine inoffizielle Liste zu den Förderungen im Bereich Breitbandausbau. Die illwerke vkw berichtet, dass voraussichtlich beide Montafoner Einreichungen nicht zur Förderung gelangen werden. Das Förderprogramm wurde offensichtlich stark überzeichnet, wodurch nur einzelne Gemeinden und keine ganzen Regionen gefördert werden. Seitens des Landes gibt es noch keine offizielle Stellungnahme dazu. Mit den anderen ländlichen Regionen wird ein gemeinsamer Besprechungstermin mit Landeshauptmann und Landesrat Marco Tittler koordiniert. Die Bürgermeister des Montafons sind ebenfalls dazu eingeladen. c) Neuer Kinderbetreuungs-Standort Aufgrund des neuen Kinderbetreuungsgesetzes wird ein zusätzlicher, regionaler Kinderbetreuungs-Standort erforderlich. Nahe der Polytechnischen Schule in Gantschier wäre Platz dafür vorhanden. Die Gemeinden sind dazu in Vorbereitung und Abstimmung. Ende der Sitzung, 15:15 Uhr Schruns, 11. Oktober 2022 Schriftführer: Standesrepräsentant: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659