20220412_SV_015

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Letzte Änderung 04.01.2023, 11:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2023-01-04
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.2/2022/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. April 2022 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 15. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. April nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Matthias Luger, Stallehr (bis 15:45 Uhr) Bgm Andreas Batlogg, Lorüns (bis 15:45 Uhr) Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Nadine Kasper Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Monika Vonier (ab 14 Uhr) PR-Beauftragter Toni Meznar Valentina Bolter TOP7 und TOP11 Christoph Vogt Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:48 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und entschuldigt Nadine Kasper und Monika Vonier. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 2 von 10 Tagesordnung 1.) Umsetzung und Finanzierung des Projektes Kinderschutz im Montafon 2.) Förderungsansuchen für die Einführung des Digitalen Gutscheins der Wirtschaft Montafon (WIMO) 3.) Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd – Kostenbeteiligung zur Prozessbegleitung 4.) Mitgliedschaft im Verein Regionalentwicklung Vorarlberg für die EUFörderperiode 2023 – 2027 5.) Zusatzvereinbarung zum 9. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG 6.) Vereinbarung zur Bauführung von Sebastian Brandner am Gerichtsweg auf Gst.-Nr. 3169 (GB Schruns) 7.) Verabschiedung einer einheitlichen Stundensatzkalkulation für die wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden und Talschaftsverbänden 8.) Genehmigung der Niederschrift von der 14. Standessitzung am 8.02.2022 9.) Berichte 10.) Allfälliges 11.) Finanzverwaltung Montafon – Personalangelegenheiten (nicht öffentliche Beratung) Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Umsetzung und Finanzierung des Projektes Kinderschutz im Montafon Ein Kinderschutzkonzept ist ein Qualitätsmerkmal für eine Organisation, das immer öfter auch von Fördergeber:innen eingefordert wird. Es handelt sich um einen Prozess, der den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt in den Mittelpunkt stellt. Die Hauptbestandteile sind: 1. Selbstverpflichtung der Organisation zum Kinderschutz 2. Risikoanalyse 3. Präventive Maßnahmen u.a. in der Personalpolitik 4. Fallmanagement inklusive Beschwerdemechanismen 5. Umsetzung mit allen Beteiligten 6. Monitoring, Evaluation und Weiterentwicklung Das Familienzentrum Montafon gGmbH schult innerhalb von zwei bis drei Monaten ihre Mitarbeiterinnen. Die Schulungen werden von „DIE ÖSTERREICHISCHEN KINDERStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 3 von 10 SCHUTZZENTREN WIEN“, Geschäftsführerin Martina Wolf und einer Kollegin, online angeboten. Es nehmen 25 Mitarbeiterinnen der Familienzentrum Montafon gGmbH an den Schulungen teil. Nach den Schulungen wird eine Kinderschutzbeauftrage bestimmt. Die Kinderschutzbeauftragte kann von allen Mitarbeiterinnen kontaktiert werden, wenn es um Fragen vom Kinderschutz innerhalb der Einrichtung geht. Die Kinderschutzbeauftrage ist mit anderen Einrichtungen innerhalb von Vorarlberg vernetzt. Die konkrete Ansprechperson bei Fragen ist der Kinderschutzexperte von der Einrichtung Stiftung Jupident, Mag. Markus Müller. Die Kosten für die Online-Schulung, vertiefende Schulung und acht Beratungsstunden belaufen auf 4.620 Euro. Der Stand Montafon ist Projektträger. Die Marke Vorarlberg fördert das Vorhaben Kinderschutzprojekt mit 50 % der Kosten, maximal aber 5.000 Euro. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Umsetzung und die Übernahme der Eigenmittel für das Projekt Kinderschutz im Montafon einstimmig angenommen. Pkt. 2.) Förderungsansuchen für die Einführung des Digitalen Gutscheins der Wirtschaft Montafon (WIMO) Die Wirtschaft Montafon plant die Einrichtung eines digitalen Gutscheins als Ergänzung und zukünftig Ersatz für den Papiergutschein. Vorteile des digitalen Gutscheins sind: • Kaufkraftbindung/-steigerung in der Region • Stärkung der heimischen Wirtschaft • Erhöht die Markenbekanntheit der Region • Einlösbar in über 270 Betrieben • Lohnsteuer – und sozialversicherungsfrei bis € 186/Mitarbeiter • Hohe Akzeptanz bei Bevölkerung und Betrieben • Hoher Sicherheitsstandart • Einlösbar nur in der Region und Mitgliedsbetriebe • Handling für Mitgliedsbetriebe (Wechselgeld, Umtausch, etc.) • Handling für Kund:innen (Format) • Großbeträge auf einer Karte (Vereine, Firmen, etc.) • Individueller Druck für Unternehmen • Nachhaltigkeit (wiederbeladbar, recycelte Materialien) Durch die Gutscheine werden im Jahr rund eine halbe Million Euro Kaufkraft im Montafon gebunden. Die Wirtschaft Montafon stellt dazu ein Förderansuchen in Höhe von 5.000 Euro im ersten Jahr und je 2.500 Euro im zweiten und dritten Jahr. Es wird noch geprüft, ob ein (LEADER) Kooperationsprojekt der Wirtschaftsgemeinschaften Vorarlbergs initiiert werden kann. Dann würde sich die Förderung des Standes dementsprechend reduzieren. Auf Antrag des Vorsitzenden wird das Förderansuchen der Wirtschaft Montafon für die Einführung eines digitalen Gutscheins einstimmig angenommen. Gegebenenfalls reduziert sich der Förderbetrag, falls ein (LEADER)-Kooperationsprojekt zustande kommt. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 4 von 10 Pkt. 3.) Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd – Kostenbeteiligung zur Prozessbegleitung Das Land Vorarlberg motiviert die einzelnen Regionen, sich in Bezug auf die Sozialraumplanung zusammen zu schließen. Die Zusammenarbeit der Gemeinden in den Regionen in Vorarlberg Süd hat sich in vielen Belangen bereits bewährt. Mit einem Blick auf künftige Herausforderungen soll eine Arbeitsstruktur für den Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd (37 Gemeinden in vier Regionen und die Stadt Bludenz) etabliert werden. Ziele des Prozesses: • Alle Akteur:innen in den beteiligten Gemeinden haben Klarheit über den Zweck, die strategischen Schwerpunkte, die Ziele und die inhaltlichen Aufgabenfelder des Sozialplanungsraumes Vorarlberg Süd. • Die für den Sozialplanungsraum Süd notwendigen und zweckmäßigen Strukturen sind entwickelt, Rechtsform und Finanzierung sind geklärt. Die Stellenbesetzung kann erfolgen. • Entscheidungs- und Kommunikationswege zwischen bestehenden Strukturen vor Ort und in der Region und der neuen Struktur des Sozialplanungsraumes Vorarlberg Süd sind entwickelt. Die Kosten für den Stand Montafon belaufen sich auf 8.340, 17 Euro. Auftraggeber ist die Stadt Bludenz, welche die Kosten auf die einzelnen Regionen verumlagen wird. Es wird festgehalten, dass für die Kostenbeteiligung bereits im Dezember ein entsprechender Beschluss gefasst wurde. Da sich die Kosten erhöht haben, wird das neue Angebot für die Prozessbegleitung nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt. Monika Vonier ergänzt, dass „Vorarlberg lässt kein Kind zurück“ einen hohen Stellenwert beim Land Vorarlberg hat. Der Wunsch des Landeshauptmannes ist es, die Ressourcen zu bündeln und Zusammenarbeiten zu fördern. Es gibt Überlegungen, die Integrationsfachstellen in die Sozialraumplanung zu integrieren. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Kostenbeteiligung zur Prozessbegleitung des Sozialplanungsraumes Vorarlberg Süd in Höhe von 8.340, 17 Euro einstimmig angenommen. Pkt. 4.) Mitgliedschaft im Verein Regionalentwicklung Vorarlberg für die EUFörderperiode 2023 – 2027 Der Stand Montafon beschließt die Verlängerung der Mitgliedschaft seiner Gemeinden (Bartholomäberg, Gaschurn, Lorüns, Schruns, Silbertal, St. Anton i. M., St. Gallenkirch, Stallehr, Tschagguns, Vandans) beim Verein Regionalentwicklung Vorarlberg (ZVR: 095339443) für die „EU-Förderperiode 2023 – 2027“ bis 31.12.2029 vorbehaltlich einer positiven Bewerbung um den LEADER Status im Rahmen der diesbezüglichen Ausschreibung des Ministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus. Der Stand Montafon verpflichtet sich zur Aufbringung des festgesetzten Eigenmittelanteils für das LAG-Management entsprechend dem Finanzplan der lokalen Entwicklungsstrategie für die gesamte Förderperiode, das ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2029 (die aktuelle Mitgliedschaft läuft bis zum 31.12.2023). Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 5 von 10 Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Euro netto zuzüglich 20 % MwSt. pro Einwohner:in und Jahr (jeweils gemäß Verwaltungszählung Land Vorarlberg – Jahresdurchschnitt des Vorjahres). Für die Mitgliedschaft gelten die aktuellen Statuten (Stand 12.10.2017) des Vereins Regionalentwicklung Vorarlberg. Die Standes-Gemeinden übertragen dem Vorstand und Beirat der Regionalentwicklung Vorarlberg eGen die Entscheidung zur inhaltlichen Zustimmung der zu erarbeitenden Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und deren allfällige Adaptierung für die finale Einreichung im Zuge des Auswahlprozesses sowie für die laufende Weiterentwicklung und Umsetzung der LES. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Verlängerung der Mitgliedschaft im Verein Regionalentwicklung Vorarlberg für die EU-Förderperiode 2023 – 2027 und die Übernahme des jährlichen Mitgliedsbeitrages einstimmig beschlossen. Pkt. 5.) Zusatzvereinbarung zum 9. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG Auf Grund verschiedener Vorgespräche und auch der gemeinsamen Vorstandssitzung der Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch zur Beratung über die Mitfinanzierung am 9. Mittelfristigen Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG wird eine Zusatzvereinbarung erarbeitet, welche mit den Bürgermeistern und Gemeindevorständen der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn im Vorfeld abgestimmt ist. Die Zusatzvereinbarung sieht die Priorisierung und neue Reihung der Investitionen vor, wobei dazu die Zustimmung des Standes Montafon einstimmig zu erfolgen hat. Weiters bedarf es eines Gesamtkonzeptes für die Bahnverlängerung und eine Projektkoordination bei der Montafonerbahn AG für die weitere Projektbearbeitung. Die Prüfung, Konzeption und Umsetzung einer neuen Schnellbus-Linie von Bahnhof Tschagguns (oder auch von der Golmerbahn) bis nach Gaschurn/Partenen ist ebenso Bestandteil dieser Zusatzvereinbarung wie auch die gemeinsame Forderung, bei künftigen MIPs keine regionale Finanzierung für die Schieneninfrastruktur leisten zu müssen. Diese Zusatzvereinbarung wird zwischen den Montafoner Bürgermeistern auf Ebene des Standes als Regionalverband abgeschlossen. Diese Zusatzvereinbarung ergänzt das Übereinkommen zur Finanzierung der Montafonerbahn AG (9. MIP) und das Arbeitsübereinkommen zum 9. MIP der Montafonerbahn AG, welche beide am 14. Dezember 2021 im Standesausschuss einstimmig beschlossen wurden. Von den Bürgermeistern Josef Lechthaler und Daniel Sandrell wird nochmals betont, dass die Entnahme eines Teiles der MIP-Finanzierung aus dem Talschaftsfonds kritisch gesehen wird. Es ist der Wunsch der Bürgermeister, die Mittel des Talschaftsfonds möglichst effektiv und zielführend einzusetzen und dazu eine Projektgruppe einzurichten. Der Vorsitzende verleiht seinem Wunsch Ausdruck, dass die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn das 9. MIP beschließen, sodass die Montafonerbahn gut weiterarbeiten kann. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Zusatzvereinbarung zum 9. Mittelfristiges Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG einstimmig beschlossen und zur Fertigung vorgelegt. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 6 von 10 Pkt. 6.) Vereinbarung zur Bauführung von Sebastian Brandner am Gerichtsweg auf Gst.-Nr. 3169 (GB Schruns) Der Bauwerber Sebastian Brandner beabsichtigt den Umbau, die Umnutzung sowie die Sanierung des Bestandsobjektes "Gerichtsweg 4" und hat diesbezüglich bei der Bauverwaltung Montafon einen Antrag auf Erteilung der Baubewilligung eingebracht. In diesem Zuge möchte der Bauwerber die bestehende Betonvorlegestufe an der Nordostsowie Südostseite seines Bestandsobjektes „Gerichtsweg 4“ entlang dem Gerichtsweg entfernen und in identer Größe und Höhe, allerdings mit befestigtem Granitrandstein und Pflasterbelag oder Ähnlichem auf GST-NR 3169 (GB Schruns), das sich im Eigentum des Standes befindet, zu befestigen und wieder zu errichten. Der Stand stimmt der Benützung und Befestigung des Grundstreifens auf GST-NR 3169 (GB Schruns) durch den Bauwerber gemäß Plan.Nr. 17_EIP_SCHRU_SB unter folgenden Bedingungen zu: 1. Durch die Bebauung und Benützung des GST-NR 3169 (GB Schruns) erfolgt kein Eigentumserwerb durch den Bauwerber an dieser Teilfläche, und es wird dadurch auch weder eine Dienstbarkeit begründet noch entsteht ein Miet- oder Pachtverhältnis. 2. Der Bauwerber ist sich bewusst, dass dieser befestigte Grundstreifen auch von fremden Personen benützt werden wird. Der Bauwerber verpflichtet sich und seine Rechtsnachfolger im Eigentum des GST-NR .6 (GB Schruns), den beanspruchten Grundstreifen entsprechend zu erhalten, zu räumen und eisfrei zu halten. Der Stand übernimmt keine wie immer geartete oder wie immer bezeichnete Haftung für Schäden, welche durch die Befestigung und Benützung des befestigten Grundstreifens durch den Bauwerber oder Dritten entstehen, und es verpflichtet sich der Bauwerber, dem Stand aus allfälligen Schäden im Zusammenhang mit der Benützung dieses befestigten Grundstreifens, unabhängig eines allfälligen Verschuldens schad- und klaglos zu halten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vereinbarung zur Bauführung von Sebastian Brandner am Gerichtsweg auf Gst.-Nr. 3169 (GB Schruns) einstimmig beschlossen. Pkt. 7.) Verabschiedung einer einheitlichen Stundensatzkalkulation für die wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden und Talschaftsverbänden Im Rahmen der angestrebten Kooperationen zwischen den Gemeinden und auch den Talschaftsverbänden nehmen wechselseitige Verrechnungen stark zu. Es ist das Ziel, diese Verrechnung im gesamten Tal einheitlich zu gestalten. Die Finanzverwaltung Montafon hat einen Vorschlag zur Stundensatzkalkulation für die wechselseitige Verrechnung zwischen den Montafoner Gemeinden und Talschaftsverbänden erarbeitet. Dank der regen Zusammenarbeit sind die Verwaltungsmitarbeitenden auch für andere Gemeinden und Talschaftsverbände tätig. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 7 von 10 Die Stundensätze wurden in Kategorien (Verwaltung, Bauhof und Technik, Reinigungskraft, Lehrling) berechnet und werden jedes Jahr von der Finanzverwaltung Montafon neu festgelegt. Bgm Florian Küng gibt den Hinweis, dass die Kategorien genauer beschrieben werden und anhand von Beispielen (Montafon Tourismus, Wirtschaft Montafon) erläutert werden sollten. Zudem spricht er den Steuersatz bei Betrieben gewerblicher Art an. Diese Anregung wird aufgenommen die aktualisierten Unterlagen den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die einheitliche Stundensatzkalkulation für die wechselseitige Verrechnung zwischen Gemeinden und Talschaftsverbänden einstimmig angenommen. Dieser Beschluss gilt auch als Empfehlung zur Beschlussfassung in den einzelnen Gemeinden. Pkt. 8.) Genehmigung der Niederschrift von der 14. Standessitzung am 08.02.2022 Die Niederschrift der 14. Standessitzung am 08.02.2022 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 9.) Berichte Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende berichtet, dass am 29. März eine weitere Verhandlung zur Partnerschaftsvereinbarung mit den illwerke vkw stattgefunden hat. Es konnte eine grundsätzliche Einigung über den Rahmen und die Eckpunkte erreicht werden. Gegenwärtig werden die Vereinbarungen dazu ausgearbeitet. b) Es wird informiert, dass das Montafon beabsichtigt, im Rahmen eines Förderantrages des Vorarlberger Verkehrsverbundes für die Elektrifizierung der Busflotte beim Landbus Montafon teilzunehmen. Es handelt sich dabei um die sogenannte EBIN – Förderung, was für Emissionsfreie Busse und Infrastruktur steht und ein Förderprogramm der Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG darstellt. Es werden vorarlbergweit zwei sogenannte gemeinsame Erfassungsgemeinschaften festgelegt, wobei das Montafon im zweiten Call im Juni 2022 miteinreichen wird. c) Der Vorsitzende informiert, dass am 6. April ein Workshop zur zukünftigen Zusammenarbeit zwischen den beiden Leader Regionen in Vorarlberg stattgefunden hat. Dabei wurden nicht nur die Themen der LAG-übergreifenden Zusammenarbeit, sondern vor allem Wege und Abläufe ausgearbeitet, welche die unbürokratische LeaderGebiets-übergreifende Zusammenarbeit ermöglichen und vereinfachen soll. Hintergrund ist in der künftig vermehrten funktionalen Zusammenarbeit mit dem Walgau und der Stadt Bludenz im Rahmen von MINT oder auch dem Sozialraumplanungsprozess „Vorarlberg Süd“. d) Anfang März wurde die Firma Metron AG in Zürich mit der fachlichen Begleitung des Projektes „Fahrplan-Konzept“ beauftragt. Das Projekt wurde gestartet und es haben bereits die ersten Interviews mit wichtigen Stakeholdern des öffentlichen Verkehrs im Tal stattgefunden. Am 25. April wird dazu der erste Workshop abgehalten. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 8 von 10 Bgm Daniel Sandrell und Bgm Helmut Pechhacker werden stellvertretend für alle Bürgermeister daran teilnehmen. e) Gestern wurde in Bludenz ein Infopoint als Anlaufstelle für ukrainische Menschen und auch hilfsbereite Ehrenamtliche eröffnet. Es handelt sich um die Drehscheibe für die Flüchtlingsarbeit der Integrationsfachstelle Bludenz. Gegenwärtig sind in 60 Gemeinden rund 1.300 Personen untergebracht. 208 Personen leben in Vorarlberg Süd (18 Gemeinden), wobei 42 im Montafon leben und 94 im Walgau bzw. 55 im Klostertal/Arlberg. 20, 72 % der Ukrainer*innen leben in Vorarlberg Süd. Im Montafon werden die Menschen die in Unterkünfte leben, hauptsächlich vom ORS und Caritas begleitet. Alexandra Toggenburg und Ali Gecegel kümmern sich um die Alltagsbelange der geflüchteten Menschen und gehen auch in die Quartiere und schauen vor Ort, was benötigt wird. Der Stand Montafon hat die drei Wohnungen im Gerichtsgebäude als Flüchtlingsunterkünfte der Caritas gemeldet. Nach einer Besichtigung der Caritas wird zurückgemeldet, ob die Wohnungen sich als Flüchtlingsunterkunft dafür eignen. f) Im Montafon entwickelt sich eine private Initiative, welche Ukrainische Familien im Montafon direkt unterstützen wird. Dazu ist am 15. Mai im Rahmen eine erste Spenden-Veranstaltung statt. Wir werden zeitnah darüber berichten. g) Der Stand Montafon wird voraussichtlich in Kooperation mit der Vorarlberger illwerke vkw AG ein Projekt zum Breitbandausbau einreichen. Es gibt einen Fördercall, bei dem bis Mitte Mai eingereicht werden kann. Der Breitbandkoordinator des Landes Vorarlberg, Stefan Stutz, hat die Bürgermeister diesbezüglich vor der Standessitzung beraten. Gespräche mit der Montafonerbahn AG sind auf den Folgetag geplant. Berichte der Landtagsabgeordneten: h) Das Thema Ukraine fordert die Landesregierung auf allen Ebenen. Momentan sind rund 1.300 Flüchtlinge im Land. Die Bereitschaft zum Helfen ist momentan sehr groß – hoffentlich hält sie langfristig an. Die Flüchtlingsunterkünfte werden von der Caritas (kleinere Unterkünfte) und der Vermögensabteilung (größere Unterkünfte) koordiniert. Auf dem Arbeitsmarkt sind die Flüchtlinge noch nicht sehr präsent, da viele Flüchtlinge noch hoffen, bald in ihre Heimat zurück zu kehren. Ein großes Thema wird die Unterbringung der Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden. Bei den privaten Initiativen ist darauf zu achten, dass diese Personen regional zusammengebracht werden. Auf Dauer ist die ehrenamtliche Arbeit für Einzelpersonen mitunter zu viel. Bgm Daniel Sandrell berichtet von einer Initiative der Gemeinde Gaschurn zur Unterstützung der Ukraine. Diese Initiative erfolgt in Zusammenarbeit mit der Apotheke in Schruns. Er bittet darum, dass die Bürgermeister das Schreiben dazu teilen. i) Bezüglich Strompreis-Erhöhung betont Monika Vonier, dass die Erhöhung der Strompreise teils sehr negativ kommuniziert wurde. Seitens des Landes wird über Fördermöglichkeiten und Zuschüsse diskutiert. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 9 von 10 j) Zum Kinder-Bildungs- und Betreuungsgesetz ist die Einbringung einer Stellungnahme bis zum 6. Mai möglich. Der Vorsitzende bittet die Bürgermeister, diesen Hinweis an die entsprechenden Gemeindemitarbeitenden weiterzugeben. Bgm Florian Küng weist darauf hin, dass nicht nur Pädagog:innen eine Rückmeldung dazu geben sollen. Bgm Martin Vallaster bittet den Vorsitzenden, die Rückmeldungen der Pädagog:innen gesammelt einzuholen. Zudem spricht er die notwendige Ausbildung im Betreuungsund Pflegebereich an. Bgm Florian Küng weist auf den Vorteil hin, die Kinderbetreuung regional anzubieten. Nur gemeinsam können alle Vorgaben erfüllt werden. Der Vorsitzende wird einen Termin koordinieren, bei dem die Rückmeldungen zum Gesetz notiert werden. k) Mitte April fand ein Vereinsabend statt, bei dem die Initiative „ghörig feschta im Muntafu“ vorgestellt wurde. Im Nachgang zu diesem Abend kamen noch einige Anfragen der Vereine dazu. l) Die MINT Ferienerlebniswoche wird dieses Jahr zum ersten Mal angeboten. Die Plätze waren in Kürze ausgebucht. In dieser Woche wird das Thema MINT (Mathe, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) Kindern von acht bis zwölf Jahren vorgestellt. m) Der neue Kinder- und Jugendanwalt, Christian Netzer aus Schruns, wurde bestellt. Er ist Nachfolger von Michael Rauch. Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Josef Lechthaler: n) Thomas Blank von der Abteilung Wasserwirtschaft hat die Novelle im Siedlungswasserbau präsentiert. In den nächsten Jahren stehen vorarlbergweit einige große Projekte an. Zudem wird die Finanzierung überarbeitet. o) Bezüglich Wohnbauförderung werden die Richtlinien überarbeitet. Bei den Wohnungsvergaberichtlinien soll der Fokus auch auf ältere Personen gelegt werden. p) Im Hinblick auf die Einheitsbewertung gehen von Wien keine Bescheide raus. Große Gebäude können nicht bewertet werden und fehlen demnach in der Grundsteuer. q) Die Rechtsstruktur vom Gemeindeverband wird überarbeitet, speziell in Bezug auf Haftung und Steuerrecht. Pkt. 10.) Allfälliges a) Bgm Martin Vallaster spricht das Schreiben von Thomas Blank, Abteilung Wasserwirtschaft, an. Er bittet darum, dass der Stand Montafon dem Landesrat Gantner nochmals eine Rückmeldung dazu gibt. Er bittet die Definition rund um die Nächtigungen anzupassen. Der Vorsitzende bittet die Bürgermeister die Anzahl der Objekte, die von der Regelung betroffen sind, an den Standessekretär weiterzuleiten. Monika Vonier betont, dass durch die jetzige Regelung für einen Großteil der Objekte eine gute Lösung gefunden wurde. b) Die illwerke vkw AG hat eine Aktion gemacht, bei der Mitarbeitende Elektrofahrräder erwerben konnten. Christoph Vogt berichtet vom „Jobrad“, dass die Vorsteuer mitunter refundiert werden könnte und attraktive Angebote für Mitarbeitende geschaffen Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 15. Standessitzung: 12.04.2022 Seite 10 von 10 werden können. Der Zuständige bei der illwerke vkw AG und Christoph Vogt sollen zur nächsten Sitzung eingeladen werden. Pkt. 11.) Finanzverwaltung Montafon – Personalangelegenheiten (nicht öffentliche Beratung) Ende der Sitzung, 15:54 Uhr Schruns, 12. April 2022 Schriftführer: Standesrepräsentant: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659