20220427_GVE014

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Letzte Änderung 04.01.2023, 10:34
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
Schlagworte:
Dokumentdatum 2022-04-27
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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AZL 004-1-014 BSc Bertram Kalb +43 5524 8317 219 Schlins, am 27.04.2022 Protokoll über die am 25.04.2022 um 19:35 Uhr im Sitzungszimmer des FW-Gerätehauses in Schlins abgehaltene 14. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Wolfgang Lässer, Roman Dörn, DI Dieter Stähele, Ing. Udo Voppichler, Alexandra Malin (ab 19:38 Uhr), Julian Amann, Christian Klammer, Bernhard Rauch, Manfred Fischer (ab 19:59 Uhr), Rene Linder, Martin Wieland, DI-FH Klaus Galehr, Beatrix Madlener-Tonetti, Karin Martin, Paul Amann, Rudolf Jussel, Wolfgang Maurer, Heidi Fröhle, Patrick Innerhofer, Karl Maier, Horst Burtscher Schriftführer: Bertram Kalb, BSc Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Genehmigung des Protokolls der 13. Sitzung vom 07.03.2022 Beschlüsse zur Gründung des Trinkwasserverbandes Mittlerer Walgau, Vorlage: 162/139/2022 Anpassung des Wasser-Lieferübereinkommens zwischen Schlins und Bludesch, Vorlage: 157/135/2022 Ausnahme vom Bebauungsplan nach §35 RPG, Höchstgeschosszahl, GST-NR 476 und BP .104 Otto Rauch, Vorlage: 144/024/2022 Grundabtretung Teilfläche GST-NR 31 - Erweiterung Obdorfweg, Vorlage: 152/026/2022 Grundabtretung Teilfläche GST-NR .68 - Erweiterung Hauptstraße, Vorlage: 154/132/2022 Berichte Allfälliges Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 13. Sitzung vom 07.03.2022 Vor Eingang in die Tagesordnung begrüßt der Bürgermeister die Gemeindevertreter:innen und die anwesenden Zuhörer:innen Hugo Dörn, Martin Dörn, Edith Rauch und Otto Rauch. Auf Antrag des Bürgermeisters genehmigt die Gemeinde-Vertretung einstimmig die Protokolle der letzten Sitzungen (öffentlich und nicht-öffentlich) vom 07.03.2022 in der vorliegenden Form. Hauptstraße 47, 6824 Schlins  T +43 5524 8317-0  F +43 5524 8317-275 info@schlins.at  www.schlins.at  UID ATU 41394406  DVR 0089702 2. Beschlüsse zur Gründung des Trinkwasserverbandes Mittlerer Walgau Vorlage: 162/139/2022 Der Beschlusstext liegt in allen Gemeinden in der identischen Fassung zur Genehmigung auf. Sachverhalt: In der Gemeindevertretungs-Sitzung vom 23.02.2021 wurde einstimmig der Grundsatzbeschluss gefasst, einen gemeinsamen Wasserverband mit den Gemeinden Bludesch, Röns, Schnifis, Düns und Dünserberg zu gründen. Ziel dieses Verbandes ist die Sicherung der Wasserversorgung der Hanggemeinden. Der Bürgermeister stellt die Kosten für die Gemeinde anhand der Emails von Lutz Feldmann vor. Für den laufenden Betrieb fallen für Schlins gemäß Schlüssel keine Kosten an. Für neue Investitionen sind gesonderte Schlüssel zu ermitteln. An (Re)-Investitionskosten, die aus heutiger Sicht in etwa 40 Jahren zu erwarten sind, wäre Schlins nicht beteiligt. Kosten für Erweiterungen der Verbandsanlagen, welche jedoch erst in ferner Zukunft erwartet werden, wären unter jenen Mitgliedern aufzuteilen, die davon profitieren. Dieter Stähele fragt an, ob die genannte Vergütung (0, 43 EUR/m³) indexiert ist. Der Bürgermeister beantwortet die Frage mit Ja. Der Antrag des Bürgermeisters „Beschlussvorschlag über den Beitritt zum Trinkwasserverband Walgau Mitte“ wird mit dem folgenden Wortlaut von der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt: „Zur dauerhaften Sicherung der Wasserversorgung der Gemeinden Düns, Dünserberg, Röns und Schnifis wurde eine zukunftstaugliche regionale Verbundstudie ausgearbeitet, in deren Rahmen im Besonderen auf den Notverbund mit den Gemeinden Schlins und Bludesch einzugehen war. Die Studie berücksichtigt die Empfehlungen des VTWK Vorarlberger Trinkwasservorsorgekonzepts (Teilen 4 und 5, beide 2003) und ist vom Büro Adler+Partner ZT GmbH (Studie „Wasserversorgungsanlagen, Regionalverbund zur Notwasserversorgung“, Klaus/Nenzing, 2020) erstellt worden. Die Studie wurde mit der Abteilung Wasserwirtschaft der Vorarlberger Landesregierung akkordiert und der Wasserrechtsbehörde vorgelegt. Es ist beabsichtigt, die Verbundmaßnahmen der Bestvariante 4r, bestehend aus Pumpwerken, Transportleitungen und Behältern, zu errichten, um die Überwasserverwertung aus Quelldargeboten sowie die Wasserlieferungen aus den Grundwasserbrunnen Vermüls (Gemeinde Schlins) und Gais (Gemeinde Bludesch) unter den Mitgliedsgemeinden zu ermöglichen. Darüber hinaus können die Gemeinden Schnifis und Röns bei Bedarf auf die Löschwasserreserve im Hochbehälter Düns zurückgreifen. Die Errichtung und den Betrieb der Verbundanlagen soll der neu zu gründende Trinkwasserverband Mittlerer Walgau übernehmen. Verbandsmitglieder werden die Gemeinden Bludesch, Düns, Dünserberg, Röns, Schlins und Schnifis. Die Gesamtkosten von ca. € 2, 2 Mio. exkl. USt. (Grobkostenschätzung von 2020), abzüglich Bundes- und Landesförderung, werden von den Mitgliedern Düns, Dünserberg, Röns, und Schnifis gemäß dem ausgearbeiteten Investitionskostenschlüssel (DI Bruno Fussenegger, Dornbirn vom 21.04.2021) getragen. Die erwartbaren Förderungen liegen gegenwärtig bei rund 47% bis 60%, je nach Ausmaß der Verbundförderung des Landes. Da die Förderanträge erst nach Vorliegen eines bewilligten Projekts eingereicht werden können, ist bis zur Förderzusage von abweichenden Fördersätzen auszugehen. Folgende Beschlüsse sind zu fassen: a) Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung des Trinkwasserverbandes Mittlerer Walgau in der erläuterten Form zu. b) Es werden zwei Delegierte, davon als Vertreter Bgm. Wolfgang Lässer sowie als Ersatzperson V-Bgm. Roman Dörn entsendet. c) Die Delegierten werden ermächtigt, an der konstituierenden Sitzung des Trinkwasserverbandes Mittlerer Walgau teilzunehmen und dem Gründungsbeschluss im Sinne der Satzung inkl. Stimmrechts- und Investitionskostenschlüssel sowie Kostenverteilungsplan zuzustimmen. d) Die Delegierten vertreten die Gemeinde im Trinkwasserverband und werden bevollmächtigt, das Stimmrecht satzungsgemäß auszuüben.“ Zahl 004-1-014 Seite 2 von 8 3. Anpassung des Wasser-Lieferübereinkommens zwischen Schlins und Bludesch Vorlage: 157/135/2022 Das bestehende Abkommen zwischen den Gemeinden Schlins und Bludesch aus dem Jahr 1996 sieht einen Lieferumfang von maximal 15 l/s für die Notversorgung von Bludesch nach Schlins vor. Diese Obergrenze soll nun auf 20 l/s erhöht werden. Udo Voppichler fragt an, ob im Gegenzug auch Notwasser von Schlins nach Bludesch geliefert wird. Roman Dörn verneint die Frage. Die Gemeindevertretung beschließt auf Antrag des Bürgermeisters einstimmig, das Übereinkommen – abzuschließen zwischen den Gemeinden Schlins und Bludesch – über die Lieferung von Trink- und Nutzwasser zur gegenseitigen Notversorgung in der vorliegenden Form. Damit wird das Übereinkommen aus dem Jahr 1996 wie folgt nur in diesem Bereich angepasst: „Der Lieferumfang der Gemeinde Bludesch an die Gemeinde Schlins erfolgt nach Maßgabe des verfügbaren Dargebots, jedoch mit max. 20 l pro Sekunde. 4. Ausnahme vom Bebauungsplan nach §35 RPG, Höchstgeschosszahl, GST-NR 476 und BP .104 Otto Rauch Vorlage: 144/024/2022 Otto und Edith Rauch beabsichtigen die Auflassung der Landwirtschaft und wollen auf dem Grundstück eine Wohnanlage errichten lassen. Da die eingereichten Projektunterlagen (diese wurden den GV-Mitgliedern über session.net zur Verfügung gestellt) nicht dem Bebauungsplan entsprechen wurden verschieden Ausnahme zum Bebauungsplan beantragt. Der Gemeindevorstand hat bereits mehrheitlich einer Ausnahme bei der Baunutzungszahl zugestimmt. Im gegenständlichen Fall wird beantragt, für die nordseitige Grundstückshälfte eine Änderung der Baukategorie von 5 auf 1 oder zumindest 4 zu genehmigen und die Höchstgeschosszahl von 2, 5 auf 3 zu erhöhen. Der Bürgermeister nimmt dazu wie folgt Stellung: Aus seiner Sicht kommt eine Änderung der Baukategorie nicht in Frage, da dies eine sofortige Änderung des am 24.01.2022 genehmigten Bebauungsplan bedeuten würde. Eine Erhöhung der Höchstgeschoßzahl wird ebenfalls negativ gesehen. Einer der Gründe ist, dass der Bebauungsplan, am 24.1.2022 von der GV einstimmig beschlossen, nicht schon beim ersten größeren Projekt ausgehebelt werden sollte. Der Bebauungsplan wurde sorgfältig erstellt und sollte Ausnahmeregelungen möglichst verhindern. Zudem hat der Bauausschuss einstimmig eine negative Stellungnahme zum Projekt abgegeben. Sämtliche Stellungnahmen der betroffenen Anwohner waren auch negativ. Weiters führt der Bürgermeister aus, dass die Mitarbeiter in der Verwaltung klare Regelungen zur Umsetzung ihrer Tätigkeiten benötigen. Ergänzend verweist der Bürgermeister auf die Außenwirkung, wenn bei einer Ablehnung des Antrags die Arbeit des Bauausschusses und der beigezogenen Raumplanungsexperten zunichte gemacht wird und die Meinung der Verwaltungsmitarbeiter und des Bauausschusses keinen nennenswerten Stellenwert mehr hat. Udo Voppichler (Obmann Bauausschuss) verweist auf die Beratungen im Ausschuss und erläutert kurz die Gründe, die ausschlaggebend waren, dass seitens des Ausschusses keine Ausnahmen befürwortet werden. Zudem verweist er darauf, dass aktuell einige Anträge mit Ausnahmegesuchen anstehen und zu erwarten ist, dass weiterhin viele Anfragen kommen werden. Eine Ausnahme in diesem Fall wird eine Präzedenz-Wirkung haben. Karin Maier verweist auf die Sitzung vom 24.01.2022, an der festgehalten wurde, dass Ausnahmen weiterhin möglich sind. Sie sieht es aber ebenfalls kritisch, dass schon so kurz nach der Verordnung des Bebauungsplanes erste Ausnahmen zur Behandlung anstehen. Julian Amann und Bernhard Rauch sind der Meinung, dass alle Anträge zu Ausnahmen genau betrachtet werden sollen, Ausnahmen aber möglich sein sollten. Udo Voppichler erklärt, dass das Grundstück groß genug ist, dass mit einer anderen Planung auch unter Einhaltung des Bebauungsplans eine größere Nutzfläche als beim vorgestellten Projekt realisiert werden könnte. Zahl 004-1-014 Seite 3 von 8 Bea Madlener-Tonett verweist darauf, dass in unmittelbarer Nähe bereits eine 3-geschossige Anlage steht. Udo Voppichler erwidert, dass der Bauausschuss genau abgewogen hat und zum Schluss gekommen ist, die 3-Geschossigkeit nicht in die zweite Reihe zu ziehen. Paul Amann möchte wissen, ob Otto Rauch bei den Beratungen involviert war. Als Antwort wird gegeben, dass er nicht involviert aber informiert war. Der gegenständliche Vorentwurf war die Basis für die Grundlage des Entscheids des Bauausschusses. Rudi Jussel erklärt, dass das ursprüngliche Projekt bereits adaptiert worden ist. Er hinterfragt, warum im Vorfeld bereits die Nachbarn befragt worden sind. Seiner Meinung nach gewinnen die Nachbarn durch das Projekt an Wohnqualität, da durch die Auflassung des landwirtschaftlichen Betriebs die Geruchsbelästigung wegfällt. Dieter Stähele präzisiert, dass nach Bebauungsplan 2, 5 Geschosse möglich sind. Zudem erwähnt er erneut, wie viel Arbeit durch den Ausschuss und die involvierten Experten in die Erstellung des Bebauungsplans investiert worden ist. Wolfgang Maurer möchte auf folgende Frage eine Antwort haben: „Auf welcher gesetzlichen Grundlage sind die Meinungen der Anwohner eingehalten worden?“ (Anmerkung: §35 lit. 2 Raumplanungsgesetz). Seiner Meinung nach ist der Bebauungsplan zu restriktiv. Regelungen sollten derart getroffen werden, dass sie ohne größere Diskussionen umgesetzt werden können. Seiner Meinung nach wäre eine Ablehnung über das erhöhte Verkehrsaufkommen nicht argumentierbar. Martin Wieland fragt, ob der Zuhörer Otto Rauch einem Kompromiss zustimmen würde. Der Antrag des Bürgermeisters – das aktuelle Projekt betreffend - mit dem Wortlaut „Die Gemeindevertretung lehnt gemäß § 35 Abs. 3 Raumplanungsgesetz in Verbindung mit dem von der Gemeindevertretung am 24.01.2022 beschlossenen Gesamtbebauungsplan die angesuchte Änderung der Baukategorie für die nordseitige Grundstückshälfte und die Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl für die nordseitig geplante Wohnanlage von 2, 5 auf 3 ab.“ wird mit 6 (Lässer, Klammer, Voppichler, Stähele, Maier, Linder) zu 14 Stimmen abgelehnt. (Bei Roman Dörn liegt eine absolute Befangenheit vor). 5. Grundabtretung Teilfläche GST-NR 31 - Erweiterung Obdorfweg Vorlage: 152/026/2022 Julius Bickel ist auf die Gemeinde zugekommen und hat mitgeteilt, dass er seinen Grünstreifen der GST NR 31 entlang des Obdorfweges GST-NR 2704 kostenlos an die Gemeinde abtreten möchte. Hierbei handelt es sich um 14 m². Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 08.04.2020 Top 4 der Grundteilung zur Übernahme dieser Fläche als Straßenfläche zugestimmt. Gemäß § 50 Abs 1 Gemeindegesetz bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung für den Erwerb (bzw. Schenkung) einer unbeweglichen Sache und in weiterer Folge der grundbücherlichen Übertragung. Bürgermeister Wolfgang Lässer stellt den Antrag an die Gemeindevertretung, die Teilfläche der GST-NR 31 von 14 m² lt. Plan Markowski vom 23.11.2020 GZ.21.756W/20 kostenlos in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. Einstimmiger Beschluss. 6. Grundabtretung Teilfläche GST-NR .68 - Erweiterung Hauptstraße Vorlage: 154/132/2022 Die Eigentümergemeinschaft stimmt der Abtretung des Randstreifens zwischen der Hauptstraße GST-NR 2694 und der Mauer beim Wohnobjekt Hauptstraße 63 an die Gemeinde zu und ersucht um ein Angebot für die Grundablöse. Gemäß § 50 Abs 1 Gemeindegesetz bedarf es eines Beschlusses der Gemeindevertretung für den Erwerb Zahl 004-1-014 Seite 4 von 8 (bzw. Schenkung) einer unbeweglichen Sache und in weiterer Folge der grundbücherlichen Übertragung. Die ehemalige Eigentümerin „Häfele Immobilien GmbH“ erteilte mündlich die Zustimmung zur kostenlosen Abtretung des Randstreifens zwischen der Hauptstraße GST-NR 2694 und der Mauer beim Wohnobjekt Hauptstraße 63 an die Gemeinde. Das weitere Verfahren wurde nicht eingeleitet, mittlerweile hat ein Eigentümerwechsel stattgefunden. € 50/m² wurden für ähnliche Grundstücke bereits bezahlt. Diese Fläche bietet sich sehr gut als Blühfläche an. Konkrete Verhandlungen werden in der nächsten Zeit noch zu führen sein. Bürgermeister Wolfgang Lässer stellt den Antrag an die Gemeindevertretung, die Teilfläche der GST-NR .68 von ca. 14 m² für maximal € 50, -/m² in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. Einstimmiger Beschluss. 7. Berichte Des Bürgermeisters a) Bebauungsplan Am 29.03.2022 ist die aufsichtsbehördliche Genehmigung des Landes für den Bebauungsplan eingetroffen. An diesem Tag wurde er auch kund gemacht. Seit dem 13.04.2022 ist der Bebauungsplan rechtskräftig. b) Lerncafe Caritas Die neue Koordinatorin für Schlins heißt Beatrix Schreiber. Ab 04.04.22 ist nun auch am Montag geöffnet. Die neuen Öffnungszeiten sind 14.00 - 17.00 Uhr. Es wurden Bänke und Tische aufgestellt, die erfreulicherweise bereits von diversen Personen auch genützt werden. c) JHVs JHV Obst- und Gartenbauverein am Freitag, dem 11.03.2022 JHV FBG Jagdberg am Donnerstag, dem 31.03.2022 JHV KPV Jagdberg am Freitag, dem 01.04.2022 JHV des Bienenzuchtvereins am Freitag, den 22.04.2022. d) Irrtümliche Auszahlung von Sitzungsgeldern Im Zuge der Ausgliederung der Lohnverrechnung an die Stadt Feldkirch wurde festgestellt, dass entgegen der Verordnung Sitzungsgelder ausgezahlt wurden. Die Situation wurde umgehend bereinigt und die irrtümlich ausbezahlten Sitzungsgelder wurden selbstverständlich vollumfänglich zurückbezahlt. e) Testphase Verkehrs-Maßnahmen in Haupt- und Kreuzstraße Die Testphase hat in der Haupt- und Kreuzstraße bereits begonnen. Hierzu sind mittlerweile sowohl positive als auch negative Rückmeldungen eingelangt. Die Testphase wird einige Monate andauern und dann wird eine Evaluierung durchgeführt. Der Diebstahl von 2 Pollern in der Hauptstraße wurde heute zur Anzeige gebracht. In der Zwischenzeit wurden neue Poller aufgestellt. f) Kinderbetreuung – Jagdberggemeinden Am Mittwoch, dem 23.03.2022, fand ein Workshop unter der Leitung von Andreas Pölzl von ICG mit allen Bürgermeistern und leitenden Personen der Kinder-Betreuungs-Einrichtungen der Jagdberg-Region statt. Zahl 004-1-014 Seite 5 von 8 Aktuell wird an der weiteren Vorgehensweise gefeilt. g) Betreuung in der Sommer-Ferien Folgende Sommerschließtage wurden für 2022 festgelegt: Spielkiste: 16.08.2022 – 02.09.2022, Start wieder am 05.09.2022. Kindergarten: 22.08.2022 – 09.09.2022, Start wieder am 12.09.2022. VS-Kinder: 22.08.2022 – 09.09.2022. Die Sommerschule des Bundes findet in den letzten beiden Ferienwochen statt. Betreuung der VS-Kinder durch Ki-Be Vorarlberg Die KiBe Vorarlberg macht in Schlins auch die Mittags- und Nachmittags-Betreuung. Die Ausschreibung geht auch an die Gemeinden Röns, Schnifis, Düns und Dünserberg und ist bereits erfolgt. Die Eltern zahlen einen Beitrag pro Stunde von €2, 40. Das Sommercamp wird vom Abenteuer-Sportcamp angeboten. Die Sommer-Betreuung durch Vereine wird demnächst besprochen. h) Mobile Impfstraße Das ehemalige Café wurde am Donnerstag, dem 14.04.2022, sehr kurzfristig von 17:00 – 19:00 zur mobilen Impfstraße. Je nach Bedarf könnte dies noch öfters organisiert werden. i) Aktuelles vom Tennisclub Das Bau-Vorhaben läuft auf Hochtouren. Ziel ist weiterhin, die Arbeiten bis Mitte Mai 2022 abzuschließen. Berichte aus den Ausschüssen j) Die Sitzung Bau- und Raumplanung hat am 08.03.2022 stattgefunden. Hauptinhalte waren diverse Bauvorhaben und der Bebauungsplan. k) Die Sitzung Natur und Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Klimaschutz und nachhaltiger Lebensraum hat am 30.03.2022 stattgefunden. Besprochen wurden die Exkursionen zu den landwirtschaftlichen Betrieben und das Projekt „Workshop Blühflächen“. Die erste Besichtigung landwirtschaftlicher Betrieb für Gemeindevertretungs-Mitglieder und Ersatz-Mitgliede hat am Samstag, dem 23.04.2022, stattgefunden. Es war eine tolle und informative Veranstaltung. Danke an Julian, Lisi und Leo Amann für das Herzeigen des Hofes und für die anschließende Verpflegung beim gemütlichen Beisammensein. Die Neuordnung der Landwirtschaftsförderungen wird auf 2023 verschoben, da mit 2023 die rechtlichen Rahmenbedingungen für die nächsten 5 Jahre adaptiert werden. l) Die Sitzung Ausschuss Energie, Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur hat am 06.04.2022 stattgefunden. Hauptpunkt war das Mobilitätskonzept, das kurz vor dem Anschluss steht und möglichst noch vor Sommer der GV zum Beschluss vorgelegt werden soll. Zahl 004-1-014 Seite 6 von 8 m) Roman Dörn berichtet von der Delegierten-Versammlung des Abwasserverbandes Region-Walgau bei der unter anderen der Voranschlag genehmigt wurde. Berichte aus der Regio Der Bürgermeister berichtet von der Regio-Vorstands-Sitzung vom 31.03.2022: Kultur im Walgau: „Wir machen den Walgau als Kulturregion sichtbar, spürbar und erlebbar!“ Nach dem Treffen der Kulturverantwortlichen aus den Regio-Gemeinden und einer weiteren Diskussion im letzten Regio-Vorstand wurde dort – 1-stimmig – befürwortet, eine eigene 50%-Stelle für „Kultur Im Walgau“ einzurichten. Diese neu zu schaffende Stelle soll in einer mehrjährigen Pilotphase vor allem mit LEADER-, Regio- und Landes-Mitteln finanziert werden. Als Anlaufstelle für Service- und Koordinationsfragen sowie für Förderungsansuchen soll weiters eine gemeinsame Vision erarbeitet und langfristig umgesetzt werden. Ganz klar betont wurde, dass die bestehenden Kulturstrukturen und Kulturreferate in den einzelnen Regio-Gemeinden bzw. Teilregionen Blumenegg und Dreiklang sich sehr bewähren und unbedingt in ihrer Selbständigkeit bestehen bleiben müssen. Die zahlreichen, möglichen Aufgaben werden gemeinsam mit den Gemeinden in einem Folgeworkshop Ende April priorisiert. Regionale Koordinationsstelle für Integration Alexandra Toggenburg bietet eine wichtige Anlaufstelle für alle Fragen aus den Regio-Gemeinden rund um die Flüchtlingsthematik und – ganz aktuell – die Flüchtlingssituation speziell aus der Ukraine. Mit wöchentlichen Online-Treffen bietet diese Stelle einerseits eine sehr gute Plattform, die Gemeinden mit den neuesten Informationen vor allem zu Wohnungssuche, Arbeitsmarkt und Kinder-/Schülerbetreuung auf dem Laufenden hält und andererseits eine Schnittstelle zu den verschiedenen Einrichtungen wie Land und Gemeindeverband darstellt. Regionale Kindergartenpädagoginnen im Walgau In der Regio-Jänner-Vorstandsitzung wurde die Fortführung des regionalen Kindergartenspringer-Dienstes befürwortet und angeregt, den bisherigen Verrechnungsschlüssel zu evaluieren. Bgm. Gohm (Frastanz) hat eine neue Verrechnungsvariante vorgeschlagen und gemeinsam in einer Arbeitsgruppe wurde nun empfohlen, dass ab 2023 die Kosten der Vertretungsstunden mittels des neu errechneten Stundensatzes verrechnet werden. Wichtig ist allen Bürgermeistern, dass das Solidaritätsprinzip weiterhin bestehen bleibt. Bauhöfe im Walgau Der Bedarf an regionaler Abstimmung ist nach wie vor gegeben, so wurden kürzlich durch das DLZ in Zusammenarbeit mit Adler & Partner die Baumeisterarbeiten zu den Straßensanierungsmaßnahmen in einem Preisspiegel zusammengefasst und allen Gemeinden zur Verfügung gestellt. Weiters wurde für mehrere Bauhöfe aufgrund des konkreten Bedarfes eine interne Weiterbildung zu „Motorsägenführerschein“ gemeinsam mit dem LFI organisiert. Freiraumstelle im Walgau Kontakt: marina.fischer@imwalgau.at Zahl 004-1-014 Seite 7 von 8 Standortangepasste Begrünung: Zusammen mit anderen Projektpartnern wird an einem Projekt zur standortangepassten Begrünung gearbeitet. In einem ersten Schritt werden 14 Vorzeigeflächen der Gemeinden geschaffen, um als Vorbild voranzugehen und künftig weitere regional begrünte Flächen zu fördern. Neben dem Saatgut („Wiese aus dem Sack“) sind auch andere Begrünungsoptionen wie Mähgutübertragung, Rasensondenversetzung, Oberbodenschüttung etc. möglich. KLAR! Dachbegrünungsinitiative: In Zusammenarbeit mit der Raumplanung wurde der aktuelle GründachAnteil und das Potenzial (geeignete Flachdächer) im Walgau errechnet. Ziel ist es, mehr Flachdächer, insbesondere von Betrieben, zu begrünen. Die Gemeinden Bludesch und Bürs schreiben dies bereits unter speziellen Voraussetzungen vor (Richtlinie bzw. Bebauungsplan). Eine Nachahmung wäre aus Sicht der Klimaanpassung von großer Bedeutung und Dringlichkeit. Marina Fischer organisiert einen Wissensaustausch und die Vernetzung untereinander. Aktion Heugabel: Besprechungen mit den Landwirten haben stattgefunden und es wird über eine Neuausrichtung diskutiert. Der Name „Aktion Heugabel“ wird beibehalten, die Einsatzgebiete jedoch erweitert. Nachhaltige Pachtverträge: In Kürze wird eine Vorlage für nachhaltige, Boden schonende Pachtverträge zur Anwendung in den Walgau Gemeinden (wie derzeit in der Gemeinde Bludesch) verschickt. Veranstaltungshinweise Workshop zur wassersensiblen Quartiersentwicklung (für Bürgermeister und Planer): 27.04. KLAR! Abschlussvortrag über die beiden Bodenmaßnahmen am 28.04. 8. Allfälliges Die nächste Sitzung findet am Montag, dem 30.05.2022, um 19:30 im Feuerwehr-Haus statt. Der Bürgermeister informiert, dass für den Ausklang Tische im Toro Loco reserviert sind. Julian Amann und Paul Amann informieren, dass am Samstag der Workshop „Blühflächen“ mit Simone König stattfindet und werben um rege Teilnahme. Bislang sind 7 Anmeldungen eingelangt. Die Veranstaltung findet nur bei gutem Wetter statt. Paul Amann weist auf die Exkursion in den Turbastall vom 22.05.2022 hin. Rudi Jussel möchte wissen, wie viele Schlinser Senioren an der Seniorenbetreuung im Sozialzentrum Satteins teilnehmen. Der Bürgermeister wird für die nächste Sitzung die Antwort vorbereiten. Schluss der Sitzung: 20:59 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Bertram Kalb Wolfgang Lässer Zahl 004-1-014 Seite 8 von 8