20220808_GVE016

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Letzte Änderung 04.01.2023, 10:34
Gemeinde Schlins
Bereich oeffentlich
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Dokumentdatum 2022-08-08
Erscheinungsdatum 2023-01-04
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AZL 004-1-016 BSc Bertram Kalb +43 5524 8317 219 Schlins, am 10.08.2022 PROTOKOLL über die am 08.08.2022 um 19:30 Uhr im Sitzungszimmer des FW-Gerätehauses in Schlins abgehaltene 16. Sitzung der Gemeindevertretung Schlins. Anwesend: Wolfgang Lässer, Roman Dörn, DI Dieter Stähele, Ing. Udo Voppichler, Alexandra GabrielHuber, Alexandra Malin, Julian Amann, Christian Klammer, Rene Linder, Rene Felder, Martin Wieland, DI-FH Klaus Galehr, Karin Martin, Paul Amann, Simon Galehr, Wolfgang Maurer, Karl Maier, Birgit Martin, Gerd Gritzner, Barbara Rauch Auskunftspersonen: Sonja Schneller (zu TOP 2-4) Martin Mackowitz (zu TOP 5) Schriftführer: Bertram Kalb, BSc Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und stellt fest, dass die Einladungen zur 16. Sitzung ordnungsgemäß zugestellt wurden und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Aufgrund einiger Fristen, die rund um den Prüfbericht und den Rechnungsabschluss 2021 einzuhalten sind bzw. waren, findet die 16. Sitzung der Gemeinde-Vertretung eben genau heute statt. Tagesordnung 1. Genehmigung des Protokolls der 15. Sitzung vom 30.05.2022 2. Beschluss Korrektur Eröffnungsbilanz 2020 3. Rechnungsabschluss 2021, Vorlage: 168/145/2022 3.1. Bericht des Obmanns des Prüfungsausschusses 3.2. Genehmigung Rechnungsabschluss 2021 4. Beschluss Darlehen-Check, Vorlage: 175/152/2022 5. Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung eines Konzeptes für das gesamte Grundstück Nr. 534 und das Haus in der Gerbergasse 4 6. Antrag auf Einleitung eines Umwidmungsverfahrens der GST-NRn 476 und .104 von FL in BW, Vorlage: 071/012/2021 7. Grundtausch für Grundabtretungen HWS Projekt Vermülsbach, Vorlage: 177/153/2022 8. Beschluss Änderung Beschäftigungs-Rahmenplan 9. Beschluss Änderung Bezüge-Verordnung - Entlohnung Vize-Bürgermeister, Vorlage: 186/158/2022 10. Berichte 11. Allfälliges Hauptstraße 47, 6824 Schlins  T +43 5524 8317-0  F +43 5524 8317-275 info@schlins.at  www.schlins.at  UID ATU 41394406  DVR 0089702 Erledigungen 1. Genehmigung des Protokolls der 15. Sitzung vom 30.05.2022 Dem Antrag des Bürgermeisters „Die Gemeinde-Vertretung genehmigt das Protokoll der letzten Sitzung vom 30.05.2022 in der vorliegenden Form.“ wird einstimmig zugestimmt. 2. Beschluss Korrektur Eröffnungsbilanz 2020 Bei der Anlage der Eröffnungsbilanz 2020 wurde beim Anlage-Vermögen das Objekt „VS-Gebäude und Erweiterung“ doppelt erfasst. Der Gesamtwert von € 1.395.449, 24 wurde korrigiert und die erstmalige Eröffnungsbilanz somit berichtigt. Der Bürgermeister stellt den Antrag: „Die Gemeinde-Vertretung stimmt der präsentierten Berichtigung der Eröffnungsbilanz 2020 zu.“ Einstimmiger Beschluss. 3. Rechnungsabschluss 2021 Vorlage: 168/145/2022 3.1. Bericht des Obmanns des Prüfungsausschusses Der Bürgermeister verweist auf den über Session zur Verfügung gestellten Prüfbericht und übergibt das Wort an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, Simon Galehr. Dieser übergibt das Wort an den stellvertretenen Vorsitzenden Wolfgang Maurer, der in den Sitzungen des Prüfungsausschusses den Vorsitz geführt hat. Wolfgang Maurer fasst die Sitzungen und den Prüfbericht wie folgt zusammen: Bei der Prüfung lag die Konzentration auf den wesentlichen Punkten. Es wurde ein Konzept für kommende Prüfungen erarbeitet. Die gestellten Fragen wurden durch die Verwaltungsmitarbeiter:innen zufriedenstellend beantwortet. Die Verwaltung hat unter schwierigen Rahmenbedingungen (COVID-Situation) sehr gut und effizient gearbeitet. Der Prüfungsausschuss hatte an der Haushaltsführung nichts zu beanstanden. Wolfgang Maurer dankt den Mitarbeiterinnen der Abteilung Rechnungswesen für ihre Arbeit. Weiters wird zur Kenntnis gebracht, dass zwischen Prüfungsausschuss und der Buchhaltung besprochen wurde, im Herbst 2022 eine Sitzung abzuhalten, in der die Prüfungskriterien evaluiert werden. Wolfgang Maurer stellt vor, nach welchen Kriterien zukünftig geplant ist, die Prüfung noch effizienter durchzuführen. 3.2. Genehmigung Rechnungsabschluss 2021 Als Auskunftsperson steht die Leiterin des Rechnungswesens, Sonja Schneller zur Verfügung. Der Rechnungsabschluss wurde den Gemeindevertretern über Session im Vorfeld zur Verfügung gestellt. Sonja Schneller präsentiert den Finanzbericht und gibt einen kurzen Überblick über die Kennzahlen und die Entwicklung über die letzten Jahre. Ebenso erläutert sie die wesentlichen Investitionen, Tilgungen, aufgenommene Darlehen und die Pro-Kopf-Verschuldung. Anschließend präsentiert der Bürgermeister die Feststellung des Rechnungsabschlusses 2021 wie folgt: Zahl 004-1-016 Seite 2 von 12 FESTELLUNG DES RECHNUNGSABSCHLUSSES 2021 Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen) Ergebnishaushalt Erträge 7.111.636, 09 Aufwendungen 6.443.510, 77 Nettoergebnis 668.125, 32 Entnahme von Haushaltsrücklagen 0, 00 Zuweisung an Haushaltsrücklagen 668.125, 32 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen 0, 00 Finanzierungshaushalt Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 7.001.562, 78 Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 6.224.209, 29 Nettofinanzierungssaldo 777.353, 49 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 260.000, 00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 364.001, 39 Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung 673.352, 10 Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung - 167.057, 79 Veränderung an Liquiden Mittel 506.294, 31 Vermögenshaushalt Aktiva Passiva Langfristiges Vermögen 39.202.921, 45 Nettovermögen Kurzfristiges Vermögen 2.127.951, 28 Investitionszuschüsse 10.259.981, 78 Fremdmittel Summe Aktiva 4 1.330.872, 73 25.083.581, 61 Summe Passiva 5.987.309, 34 41.330.872, 73 Auf Antrag des Bürgermeisters genehmigt die Gemeindevertretung einstimmig die Feststellung des Rechnungsabschlusses 2021 wie präsentiert. 4. Beschluss Darlehen-Check Vorlage: 175/152/2022 Der Prüfungs-Ausschuss regte 2021 an, um neue Kreditkonditionen anzusuchen. Diesem Wunsch wurde bzw. wird damit entsprochen. Die Gemeinde Schlins wurde vor einigen Monaten von einem ConsultingUnternehmen die Möglichkeit geboten, die bestehenden Darlehensverträge kostenlos zu analysieren. Nach internen Beratungen und Nachfrage bei der Markt-Gemeinde Nenzing, die von erheblichem Spar-Potential berichtet hat, wurde entschieden, diese Analyse durchzuführen. Zahl 004-1-016 Seite 3 von 12 Jetzt liegen die Ergebnisse dieser Analyse vor. Bei 4 Darlehen ist ein Besserungsbedarf gegeben. Auf Grundlage der ermittelten maximal möglichen Einsparung in Summe von € 166.000, 00 erfolgt die Honorierung ausschließlich auf Erfolgsbasis (von der höchstmöglichen Einsparung) mit einem Drittel, das sind ca. € 55.300. Auf Basis der gegenwärtigen Marktsituation kann bei einer Neuausschreibung oder Nachverhandlung der Zinsaufschläge mit Einsparungen gerechnet werden. Zusätzliche wichtige Informationen: Es ist kein Mindest-Umsatz notwendig. Es ist schlussendlich immer die, Entscheidung der Gemeinde, ob das Verhandlungs-Ergebnis passend ist, bei einem „Nein“ der Gemeinde wird das Darlehen neu ausgeschrieben. Die Gemeinde entscheidet, welche Banken dafür in Frage kommen (regional oder nicht). Paul Amann stellt die Dimension des Honorars von einem Drittel in Frage. Wolfgang Maurer sieht die Höhe des Honorars ebenfalls kritisch und hinterfragt, ob die Summe für einen einmalige Leistung angemessen ist. Er regt an, Verhandlungen mit den betroffenen Banken unter Beiziehung eines Experten selbst zu führen. Dieter Stähele sieht die Dienstleistung nicht als Standardtätigkeit und verweist auf die Einsparungen der Gemeinde Nenzing. Roman Dörn erinnert daran, dass in der jüngeren Vergangenheit die Darlehen nur zu fixen Konditionen aufgenommen worden sind und ergänzt, dass die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eben Geld kosten. Martin Wieland merkt an, dass aufgrund aktueller Entwicklungen am Zinsmarkt die präsentierten Zahlen (Mai 2022) nicht mehr wirklich aktuell sein können. Klaus Galehr sieht es positiv, dass die Darlehen von Profis geprüft werden merkt aber ebenfalls an, dass er die Höhe des Erfolgshonorars kritisch sieht und hinterfragt, ob die Dienstleistung dies auch wirklich wert ist. Simon Galehr regt an, zumindest eine zweite Agentur anzufragen. Es wird vereinbart, ein zweites Angebot einzuholen und den Tagesordnungspunkt bis zum Vorliegen des Angebots zu vertagen. 5. Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung eines Konzeptes für das gesamte Grundstück Nr. 534 und das Haus in der Gerbergasse 4 Als Auskunftsperson steht Martin Mackowitz zur Verfügung. Martin Mackowitz stellt den aktuellen ProjektStand vor und erläutert seine Ideen zur Entwicklung des Grundstücks: ein Ort zum Zusammenkommen, Abkühlen, Auftanken und Genießen, eine Wiese, für dich und mich, für uns! Mit der Aktivierung einer Gemeinde-Wiese in der Gerbergasse und am Gießenbach, entsteht ein Ort für Vielfalt, eine Wiese zum Zusammenkommen und Verweilen. Das neue Cafe im bestehenden halben Haus soll zum Treffpunkt werden. Die Wiese lädt zum Mitgestalten ein, bietet Platz für Möglichkeiten und soll zu einem blühenden Dorfleben und regionalem Bewusstsein beitragen. Der Ort besteht aus folgenden Bausteinen: Café (Umbau und Betrieb), Wiesengestaltung (Biodiversität, Schattenbäume, Trinkbrunnen), Pavillon mit Bühne (Erdenbürgerin), Fahrradstation, Bachinsel. Der Bürgermeister ergänzt, dass hier eine gewisse Dringlichkeit gegeben ist, weil das Vorhaben als LEADERProjekt konzeptioniert ist und für eine Förderung noch in dieser Periode der Antrag spätestens November eingebracht werden muss. Falls der Antrag nicht zeitgerecht eingebracht werden kann, ist vor 2024 keine Förderung mehr möglich. Die weitere Vorgehensweise wäre wie folgt: Die Ideen der Gemeinde-Vertreter:innen können per Mail bis Donnerstag, dem 11.08.2022, 12:00 beim Bürgermeister eingebracht werden. Am Abend trifft sich dann die AG „Cafe“ zur nächsten Arbeitssitzung. Dieter Stähele plädiert dafür, das Projekt auszuarbeiten. Barbara Rauch sieht das Projekt positiv, möchte aber die Wiese so gestaltet wissen, dass sie auch für kleinere Veranstaltungen nutzbar bleibt. Zahl 004-1-016 Seite 4 von 12 Wolfgang Maurer erkundigt sich nach den Kriterien, an die eine LEADER-Förderung gebunden ist. Klaus Galehr hält fest, dass die Entwicklung des Cafes und jene der Wiese zwei Projekte sind. Die Gemeinde-Vertretung fasst mit 19:1 (Maurer) Stimmen den Grundsatzbeschluss zur Ausarbeitung eines Konzeptes für das gesamte Grundstück Nr. 534 und das bestehende Haus in der Gerbergasse 4. 6. Antrag auf Einleitung eines Umwidmungsverfahrens der GST-NRn 476 und .104 von FL in BW Vorlage: 071/012/2021 Auf den GST-NRn .104 und 476 KG Schlins befindet sich ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude mit einem Wohnhaus. Der Eigentümer beabsichtigt den Verkauf der Liegenschaft. Ein Kaufinteressent plant die Errichtung mehrerer Wohngebäude. Das Grundstück umfasst eine Fläche von ca. 2.270m² und ist derzeit im Wesentlichen als Freifläche-Landwirtschaftsgebiet gewidmet. Im Falle der Umsetzung des vorgelegten Projektes soll eine Grundteilung in drei Grundstücksteile erfolgen. Die Liegenschaft befindet sich im bebauten Bereich der Gemeinde Schlins und damit innerhalb der Siedlungsgrenze des gültigen REK Schlins. Die umliegenden Grundstücke sind bereits überwiegend als Baufläche gewidmet und mit einer Wohnbebauung bebaut. Die Liegenschaft ist technisch und verkehrlich bereits voll erschlossen und eignet sich auch sonst gut für eine Bebauung. Periphere Teile liegen im HQ100 Überflutungsbereich. Die Umwidmung dieser Flächen ist bei Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes und des REK Schlins sowie Vorliegen eines konkreten Baulandbedarfs möglich. Im Zuge des Umwidmungsverfahrens werden ein Raumplanungsvertrag und ein Teilungs-Plan erstellt. Zusätzlich muss das konkrete Projekt vorliegen. Die Grundstücke sind im Grundsteuerkataster, aber nicht im Grenzkataster einverleibt, dies hat in diesem Fall zur Folge, dass die geometrische Flächenbilanz vom Grundbuchsstand abweicht. Um die Grundstücke in den rechtsverbindlichen Grenzkataster aufzunehmen, ist das Grundstück von einem Vermesser im Rahmen einer Grenzverhandlung vor Ort festzulegen. Gemäß §§21 Abs. 1 und 23 RPG beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, das Umwidmungsverfahren nach dem vorliegenden Entwurf des und den bestehenden Ausnahmegenehmigungen und Vorgaben für die GST-NRn .104 und 476 KG Schlins wie folgt einzuleiten und mindestens vier Wochen auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. GST-NR .104 476 7. Widmung bisher FL FL (40, 5m² BW) Widmung neu Fläche BW 204, 5 BW 2025, 0 Grundtausch für Grundabtretungen HWS Projekt Vermülsbach Vorlage: 177/153/2022 Im Zuge des HWS Projektes Vermülsbach wurden vom betroffenen Grundbesitzer Flächen im Gesamtausmaß von 1585 m² in Anspruch genommen. Die betroffenen Grundstücke liegen vor allem im Bereich des geschaffenen Retentionsbeckens nördlich der Walgaustraße und zwei weitere Grundstücke am Ufer des Unterlaufes. Zahl 004-1-016 Seite 5 von 12 Mit dem betroffenen Grundbesitzer wurde im Zuge der Planung und des Bewilligungsverfahrens vereinbart, dass statt einer Entschädigung für die Ablöse der Grundstücke ein Grundstück in entsprechender Fläche getauscht werden soll. Das im Eigentum der Gemeinde befindliche GST-NR 1968 hat ein tatsächliches Ausmaß von 1593 m² und ist somit nur geringfügig größer als die abgetretene Fläche. Seitens der Förderungsgeber wird für die Fläche ein Betrag in Höhe von € 7, 50/m² vergütet, wovon die Gemeinde Schlins nach der Endabrechnung einen Interessentenbeitrag in Höhe von 10% zu tragen hat. Zusätzlich zur Zustimmung der Gemeinde-Vertretung braucht es neben dem bereits vorliegenden positiven Beschluss der Grundverkehrs-Ortskommission auch eine Prüfung durch das Land Vorarlberg. Dem Grundtausch des GST-NR 1968 als Kompensation für den Ausbau des Vermülsbaches im Zuge des Hochwasserschutzprojektes Vermülsbach wird einstimmig zugestimmt. 8. Beschluss Änderung Beschäftigungs-Rahmenplan Der Bürgermeister bringt die Sachlage wie folgt zur Kenntnis: Aufgrund faktischer Notwendigkeiten ergeben sich Änderungen im Beschäftigungs-Rahmenplan. Änderungen Gemeinde-Amt Mitarbeiterin im Bürgerservice – von 30% auf 25% – 5% Mitarbeiterin in der Finanzverwaltung – von 30% auf 25% – 5% Mitarbeiterin Buchhaltung ab 01.05.2022 – 50% + 50% Mitarbeiter Eltern-Kind-Zentrum – unbesetzt – 25% Faktische Notwendigkeit zur Entlastung der aktuellen MA Änderungen Bauhof 1 Stelle unbesetzt – 100% Mitarbeiter– ab 01.08.2022 – 40% (integrativer Arbeitsplatz über ifs Spagat) + 40% Änderungen Kindergarten Mitarbeiterin – Karenz - 100% Nachbesetzung – ab 01.05.2022 – 100% + 100% Neubesetzung – ab 01.07.2022 – 100% + 100% Neubesetzung – ab 01.09.2022 Sprachförderung – 25% + 25% Faktische Notwendigkeit aufgrund pädagogischer Erfordernisse. Änderungen Reinigung Kündigung durch Mitarbeiterin – 70% Neueinstellung Mitarbeiterin – VS + WBS - 60% + 60% Zahl 004-1-016 Seite 6 von 12 Neueinstellung Mitarbeiterin – VS + WBS - 50% + 50% Mitarbeiterin – KG + FW - von 40% auf 50% + 10% Mitarbeiterin – GA + SK - von 40% auf 45% + 5% Externe Reinigungsfirma – Vertrag für Reinigung VS + WBS gekündigt; Ersparnis ca. € 8.000/Monat Überblick Gemeindeamt + 15% Bauhof – 60% Kindergarten + 125% Reinigung + 55% und Ersparnis von ca. € 8.000 pro Monat Die Gemeinde-Vertretung beschließt einstimmig den geänderten Beschäftigungs-Rahmenplan mit den vorgestellten Abwandelungen. 9. Beschluss Änderung Bezüge-Verordnung - Entlohnung Vize-Bürgermeister Vorlage: 186/158/2022 Vize-Bürgermeister Roman Dörn verlässt zu Beginn der Diskussion den Saal. Der Vize-Bürgermeister übernimmt diverse Aufgaben für die Gemeinde Schlins und entlastet damit den Bürgermeister. Dies ist in der Bezüge-Verordnung nach Meinung des Bürgermeisters zu wenig abgebildet. Deshalb findet er eine Erhöhung höchst an der Zeit und den folgenden Vorschlag auch angemessen. Bisher gebührte dem Vize-Bürgermeister ein Bezug in Höhe von 2, 5% des Betrages eines Landesrates. Das sind ca. € 388. Dieser soll nun € 650 pro Monat betragen – jährlich erhöht entsprechend dem Anpassungsfaktor nach § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Gemäß Verordnung erhält der Vize-Bürgermeister keine Sitzungsgelder. Wolfgang Maurer fragt an, ob die Bezüge brutto oder netto sind. Antwort: Die in der Verordnung festgelegten Bezüge sind brutto. Zudem fragt er nach dem durchschnittlichen Arbeitsaufwand des Vize-BGM. Antwort: geschätzt 15 h pro Monat im Durchschnitt. Simon Galehr fragt nach der Höhe der Bezüge in anderen Gemeinden. Der Bürgermeister verliest entsprechende Zahlen und stellt fest, dass die geänderte Entlohnung auch im vergleich mit anderen Gemeinden angemessen ist. Die Gemeinde-Vertretung beschließt die Bezüge-Verordnung in der präsentierten Form. 10. Berichte Berichte des Bürgermeisters a) Verbandsversammlung des PNV Walgau Die Versammlung hat am Donnerstag, dem 02.06.2022, stattgefunden. Zahl 004-1-016 Seite 7 von 12 b) Gründungs-Versammlung Zunft Die Versammlung hat am 11.06.2022 stattgefunden. Die Zunft ist jetzt als Verein organisiert. c) Gründungs-Versammlung Wasserverband „Mittlerer Walgau“ Die Gründungsversammlung hat am 22.06.2022 in Düns stattgefunden d) JHVs JHV der Gemeinde-Musik Schlins-Röns am Dienstag, dem 28.06.2022; Georg Gohm wurde als neuer Obmann gewählt. 2. Jahreshauptversammlung des Vereins Schöcha am Samstag, dem 02.07.2022. Die 26. Mitgliederversammlung ARA Ill-Walgau hat am Mittwoch, dem 27.06.2022, stattgefunden. Kurzer Bericht zur Sitzung: Ufersicherung Ill und Hochwasserschutzprojekt Ill sind jetzt zwei voneinander getrennte Projekte. Ziel ist es mit den Arbeiten in der nächsten Niederwasserperiode (November 2022) zu beginnen. Der Rechnungsabschluss ist einstimmig beschlossen worden. Der Obmann Rainer Keckeis hat die Funktion zurückgelegt – er geht auch als Stadtrat in Pension. Zwischenzeitlich werden die Geschäfte von seinem Stv. Walter Gohm geführt. Ein neuer Obmann wird vom Vorstand gewählt. e) Bänkleweg ins Feld Die Bänke wurden zwischenzeitlich montiert und werden gut von der Bevölkerung angenommen. Danke an dieser Stelle an Alexandra Gabriel-Huber für die Koordinierung und an das Paedakoop und unseren Bauhof für die Realisierung des Projektes. f) Vereinbarung über Burgruine Jagdberg Eine Vereinbarung zur Nutzung der Burgruine Jagdberg wurde unterschrieben. Damit ist jetzt die Gemeinde direkter Ansprechpartner für die Veranstalter. Das Land Vorarlberg wird nur noch über die jeweiligen Veranstaltungen informiert. Die Ruine ist prinzipiell wieder unter Auflagen nutzbar. Es muss an vielen Bereichen ein Bau-Zaun im Abstand von 2m zur Burgmauer aufgestellt werden. Der Bauzaun wird in den nächsten Tagen bestellt. Die rechte Tribüne wurde abgebaut und der Boden ausgeebnet. Für die Bühne sollte uns demnächst ein Angebot vorliegen. Für das Bespielen der Burg wird eine entsprechende Grundlage mit den Obleuten der Vereine in der nächsten Zeit ausgearbeitet. Die Mithilfe und Unterstützung der Vereine ist dabei wünschenswert. g) Aktuelles vom Tennisclub Eröffnung Tennisplatz: Im Zuge des Boccia-Turniers am 30.07.2022 gab es den Tag des offenen Tennisplatzes. Leider wurde dieser nicht wirklich gut angenommen. Bau-Vorhaben: Diverse Arbeiten sind noch zu erledigen. Momentan laufen noch Abklärungen bez. des aufgetretenen Wasserschadens. h) Aktuelles vom FC Schlins Auszug aus dem Protokoll der GVo am 04.07.2022 „Vorgeschichte: Vor der Erneuerung des Kunstrasenplatzes wurde die bestehende Elastik-Schicht geprüft. Aus den Prüfungsergebnissen konnte abgeleitet werden, dass das Dämpfungsverhalten der Norm entspricht. Zahl 004-1-016 Seite 8 von 12 Somit wurde nur der Tausch des Kunstrasenbelags, nicht jedoch der Tausch der Elastikschicht beauftragt. Aktuelle Entwicklung: Beim Einbau des neuen Belags wurde festgestellt, dass die bestehende Elastikschicht (Matten, die miteinander verzahnt werden) ein starkes Dehnungs-/Schwindungsverhalten unter Einwirkung von Wärme zeigt. Somit wirft der neue Belag (5 kg/m²) Wellen. Beim alten Platz wurde dieses Verhalten durch das Eigengewicht des Belags (35 kg/m²) unterbunden. Die Elastikschicht musste somit erneuert werden (InSitu-Elastikschicht). Durch die eingeschränkte Lagerfähigkeit der bereits vor Ort befindlichen Teppichbahnen und die quasi Nichtverfügbarkeit eines Lieferanten für die Elastikschicht ergab sich die Problematik, dass der Platz nicht fertig gestellt werden konnte und zudem Qualitätseinbußen möglich sind. Durch die Bemühungen von Hr. Loacker war ein Lieferant verfügbar, der die Elastikschicht zeitnah einbauen konnte. Es stand außer Frage, dass der neue Belag einer Systemprüfung unterzogen werden muss und ein Zulassungszertifikat benötigt. Zudem war zu beachten, dass der Lieferant aus Deutschland kommt und hier die höheren Anforderungen der ÖNORM erfüllen muss. Diese Anforderung war im bestehenden Angebot abgebildet. Zudem musste der Belag einer Abnahmeprüfung unterzogen werden, die den korrekten Einbau bestätigt. Aus heutiger Sicht ist zu erwarten, dass die neue Elastikschicht einen weiteren Tausch des Spielbelags ermöglichen sollte. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeindevorstand aufgrund von Dringlichkeit einstimmig, die Vergabe des Nachtragsangebots an die Fa. Loacker Sport- und Gartenbau – den Kunstrasenplatz FC Schlins betreffend – um netto € 120.000 zu vergeben. Dieser Beschluss und die Sachlage zum Beschluss werden der Gemeinde-Vertretung bei der nächsten Sitzung berichtet“ – was hiermit passiert ist. Die Elastikschicht wurde vorletzte Woche eingebaut. Aktuell wird der Kunstrasen verlegt. Die Arbeiten sollten in spätestens 3 Wochen abgeschlossen sein. i) Aktuelles zum SPAR-Markt in Schlins Ein Treffen mit der neuen Geschäftsleiterin und Thomas Schwärzler von SPAR hat stattgefunden. Tassja Weihrauch macht bis 29.08.2022 weiter, der Spar ist so lange offen. Am 30.08.2022 findet die Inventur statt. Am 31.08.2022 ist Umstellungs-Tag (EDV, …). Ab 01.09.2022 ist der Spar wieder offen. j) Gemeinde-Info Juni 2022 Die Gemeinde-Info für Juni 2022 ist am 25.06.2022 erschienen. Danke an Martin Wieland für die Gestaltung und an die Jung-FW für die Verteilung. k) Straßen- und Wege-Konzept Das Straßen- und Wege-Konzept wurde vom Ausschuss „Energie, Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur“ fertig gestellt. Jetzt werden wir dieses ans Land Vorarlberg schicken und es prüfen lassen. Zeitgleich werden wir es auflegen, und so hat die Bevölkerung einige Wochen Zeit, Einsicht zu nehmen und Rückmeldungen abzugeben. Dann soll das Konzept im Herbst beschlossen werden. l) REP Drei weitere Sitzungen haben stattgefunden: 23.06.2022, 20.07.2022 (Grob-Version REP wurde finalisiert), 28.07.2022 (mit den aktiven Landwirten, alle aktiven Landwirte waren anwesend. Es wurden die Ziele und Maßnahmen für den Themenbereich Landwirtschaft vorgestellt, besprochen und von allen für gut befunden).. Unter anderem wurde der Rest-Fahrplan festgelegt: Info GV bei eigener Sitzung am 26.09.2022, BürgerBeteiligung am 10.11.2022, Beschluss spätestens Anfang 2023. Zahl 004-1-016 Seite 9 von 12 m) Lärmschutzwand Asfinag Eine Video-Konferenz mit Michael Strobl von der Asfinag hat am 29.07.2022 stattgefunden. Die Umsetzungskriterien werden derzeit evaluiert. Die Lärmschutzwand Schlins wird noch 2022 geprüft. Im Herbst 2022 meldet sich Michael Strobl bez. der weiteren Vorgehensweise. Berichte aus den Ausschüssen n) Sitzung Ausschuss Energie, Wirtschaft, Mobilität und Infrastruktur Die Sitzung hat am 20.06.2022 stattgefunden und eine Priorisierung der weiteren Aufgaben wurde vorgenommen: Ausarbeitung eines Energie-Leitbildes für die Gemeinde, Querung Radweg Illbrücke: die Variantenstudien sollten bis Ende Juli vorliegen. Fußläufiger Weg hinter der Sennerei: der Bürgermeister wird mit den Grundbesitzern Kontakt aufnehmen und abklären, ob hier ein Wegerecht verhandelt werden kann. Fußläufige Verbindung über das Gelände des alten Fußballplatzes: der Bürgermeister wird mit den Grundbesitzern Kontakt aufnehmen und abklären, ob hier ein Wegerecht verhandelt werden kann. Am 06.07.2022 hat eine Begehung „Rund um den Jagdberg“ (fußläufiger Weg hinter der Sennerei und fußläufige Verbindung über das Gelände des alten Fußballplatzes) stattgefunden. sonstige Berichte – Regio o) Aus der Regio-Vorstands-Sitzung vom 24.05.2022 KLAR! Im Walgau (Klimawandel-Anpassungsmodell-Region) geht weiter! Seit 2019 ist KLAR! ein Projekt der Regio-Freiraumstelle, die zweite Phase wurde soeben abgeschlossen. Für die dritte Phase, welche im Mai 2022 startet, erhielt die Freiraumstelle kürzlich die Förderzusage für weitere drei Jahre. Alle eingereichten 10 Maßnahmen wurden angenommen. Thematisch gehen diese auf die zwei größten klimatischen Herausforderungen – nämlich Hitze sowie Starkregenereignisse – zurück: KLAR! = KLimawandelAnpassungsmodellRegion. Die 10 KLAR Maßnahmen sind in den 4 übergeordneten Blöcken Bewusstseinsbildung (KLAR! Öffentlichkeitskampagne, Walgau Forum, Alles KLAR! In der Schule), Gesundheit, Hitze & Wohnen (Beschattung von Kindergärten und Schulen, Trink! Wasser), Ökologie und Boden (Beratungsangebot: klimafitte Gärten und Gebäude, Üser Wald – Waldpflegemaßnahmen, Schattenbäume im Siedlungsgebiet, Klimafittes Gärtnern) und Bauen und Raumplanung (Versickerung & Entsiegelung fördern) abgebildet. Modellregion Walgau: Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekt „jung & weise“: In der Regio Im Walgau wird das Kinder- und Jugendbeteiligungsprogramm „jung & weise“ modellhaft etabliert. Die Regio setzt hierbei auf Kooperation. Durch den stetigen Aufbau von Beteiligungs-Möglichkeiten sind fast alle Walgauer Mittelschulen aktiv eingebunden sowie bestehende Regio-Projekte (KLAR! sowie „walgenau“) involviert. Auch der Austausch mit den Regio-Bürgermeistern wird gelebt. Als Ansprechpartner der Regio-Bürgermeister-Seite fungiert Bürgermeister Georg Bucher aus Bürs. Die jungen Leute lernen Grundlagenwissen (z.B. durch das „World Peace Game2 oder „Art of Hosting“), setzen eigene Projektideen um (z.B. Hügelbeet bauen) und erhalten Fachwissen von außen (z.B. Generationendialoge). Zielsetzungen sind die Stärkung der jungen Menschen, der Demokratie und eine Etablierung des Zusammenwirkens zwischen Jugend, Politik, Verwaltung und Institutionen durch wirksame Beteiligung in der Gestaltung der Region und der Gemeinden. Die Finanzierung der Modellregion wurde über vier Jahre (2022 – 2025) durch alle 14 Bürgermeister der Regio Im Walgau und die Landesregierung einstimmig beschlossen. Zahl 004-1-016 Seite 10 von 12 p) Aus der Regio-Vorstands-Sitzung vom 21.06.2022 Pflege Unterer Walgau Die neun Regio-Gemeinden Düns, Dünserberg, Frastanz, Göfis, Nenzing, Röns, Satteins, Schlins und Schnifis haben einen Prozess zu „Pflegezukunft“ gestartet. Der intensive Austausch erfolgte mit den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie betroffenen Mitarbeitenden in den Gemeinden. Die Prüfung einer Einbindung einer/eines Care Managers bei der Regio wurde im Regio-Vorstand als Übergangslösung prinzipiell befürwortet. Die nächsten Schritte werden nun in der Steuerungsgruppe geklärt. Gemeinschaftsarchiv Walgau Ein konkretes Projekt, das aus dem Kooperationsplanungsprozess von 2021 entstanden ist, ist eine Gemeinschaftsarchiv-Lösung für die Blumenegg- sowie Jagdberggemeinden. Die noch zu gründende „ARGE Archiv“ plant, bis zur nächsten LEADER-Abgabefrist ihren Antrag einzureichen. Redaktionsakademie Walgau Die acht Weiterbildungsmodule für die Regio-Gemeinden zu Text, Social Media und Video wurden mit insgesamt 37 Teilnehmenden aus 13 Gemeinden im Mai abgeschlossen. Vertiefende Veranstaltungen sind in Überlegung. Aus Schlins hat Patrick Wachs daran teilgenommen. Kultur Im Walgau Wieder einen großen Schritt weiter: Der eingereichte LEADER-Antrag zur „Kulturstelle“ ist soeben bewilligt worden, und wir können nun im Sommer eine 50-%-Stelle ausschreiben. Und immer gerne erinnern wir an unseren Kulturkalender www.kulturimwalgau.at . Info der Freiraumstelle im Walgau bzw. von KLAR! speziell zu Sicherheitstipps gegen Hitzestress für SeniorInnen – die Broschüren liegen in den Gemeindeämtern auf. Info der „Wirtschaft im Walgau“ Der „Walgauer“ – seit 2013 ein Gutschein in Papierform – wird digitalisiert und startet im Herbst 2022 als „walgau.card“. q) In eigener Sache: Internetauftritt der Jagdberg-Gemeinden „Alles auf einen Blick für die über 7000 Bewohner der 6 Jagdberggemeinden“, lautet ihr Motto und ist seit Mai gemeinsam online. 11. Allfälliges Paul Amann fragt bez. des Zauns in der Burg nach. Der Bürgermeister antwortet, dass das eine unumstößliche Forderung des Landes war – quasi nach dem Motto: entweder Bauzaun an den vorgeschriebenen Stellen oder keine Bespielung der Burg. Paul Amann hinterfragt noch einmal die Vorgänge rund um die Elastikschicht beim Kunstrasenplatz. Dieter Stähele antwortet wie folgt: Im ursprünglichen Angebot wurde die nun eingebrachte Elastikschicht bereits anZahl 004-1-016 Seite 11 von 12 geboten. Aus Kostengründen wurde beschlossen, die bestehende Elastikschicht zu prüfen und allfällig weiterzuverwenden. Die Prüfung bei OFI hat ergeben, dass das Dämpfungsverhalten der Elastikschicht normkonform ist und somit wurde entschieden, diese weiterzuverwenden. Beim Aufbringen des neuen Spielbelags wurde dann festgestellt, dass der neue Belag und die bestehende Elastikschicht nicht kompatibel sind. Das nun vorliegende Angebot zur Erneuerung der Elastikschicht war geringfügig niedriger als das ursprünglich gelegte Angebot. Simon Galehr fragt an, ob die Förderungen auch für den Mehraufwand ausgeschüttet werden. Der Amtsleiter antwortet, dass der angepasste Förderungsantrag bereits beim Land eingebracht worden ist und voraussichtlich in einer Sitzung der Landesregierung im September beraten wird. Nächste Sitzungen: Mittwoch, dem 14.09.2022 (Vorstellung Prozess Kinder-Betreuung Jagdberg), für alle GemeindeVertreter:innen der Jagdberg-Gemeinden im Laurentius-Saal in Schnifis. Montag, dem 26.09.2022, um 19:30 im Feuerwehr-Haus (Vorstellung REP). Montag, dem 03.10.2022, um 19:30 im Feuerwehr-Haus statt (reguläre GV-Sitzung). Abschließend lädt der Bürgermeister ins Steakhouse ein und hofft, dass möglichst viele Mandatare seiner Einladung folgen. Schluss der Sitzung: 21:39 Uhr Der Schriftführer Der Bürgermeister Bertram Kalb Wolfgang Lässer Zahl 004-1-016 Seite 12 von 12