20180703_Schanz_Hard_Bebauungsplan

Dateigröße 1.2 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl 914/1
Letzte Änderung 08.12.2022, 16:04
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _ba_,_fu131.9_0003_,_fallenstraße9_,_manfredochsenreiter_
Dokumentdatum 2021-08-15
Erscheinungsdatum 2021-08-15
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Inhalt des Dokuments

Auszug aus dem Erläuterungsbericht Marktgemeinde Hard Bebauungsplan Ferienhausgebief'ln der Schanz" 3. yis2vv *y ^ V . Bebauungsplan "In der Schanz Planinhalt ''( Abstand zum . t^ »an .M^\, v.-'' 254^rr^31 ^ . " . zu Im] :- , a: Nachbargebäude b Legende (Brandschute) c mind. 6, 00m ^ ^ » Geltungsbereich des Bebauungsplanes ^8, Dachneigung zwischen >19? A Bereich für Ein- und Ausfahrt 15° und 30° 1_J Katastralgemeinde 3^S?^\. Sn/ ^/*S¥^^S<^/. , W . iiii. 1<V/ .^ Stellplätze 398. 00 m O.A. Oberkarrte Fußboden, EG '209, , ?S-^ Freie Zufahrt Gebäude mit Hausnummern ] Wasserflächen Abb. 1: Abbildung mit den Bebauungsvorschriften; eigene Darstellung 2005 3. 1. Höhe der Bauwerke (§ 28 Abs 3 lit l RPG) Um eine für die Pachtgrundstücke angemessene Höhenentwicklung zu erreichen, ist im Planungsgebiet die maximale Traufenhöhe mit 5, 00 m (= 402, 81 m ü. A. ) über der Hochwassermarke von 1999 (= 397, 81 m. ü. A.) festgelegt. Erdgeschossige Fußböden von Wohnräumen müssen eine Höhe von mindestens 398, 00 m. ü. A. aufweisen, oder es muss ein gleichwertiger Hochwasserschutz vorgesehen werden. 3.2. ÄußereGestaltung der Bauwerke(§ 28 Abs 3 lit m RPG) Zumindest 75% der Gebäudefläche müssen ein geneigtes Dach zwischen 15"und 30° aufweisen. Pultdächer sind nicht zulässig. 3. 3. Textliche Bestimmungen Benachbarte Pachtgrundstücke werden in Bezug auf die baugesetzlichen Mindestabstände wie "fremde Grundstücke" gemäß § 2 Abs. 1 lit k BauG behandelt. Somit muss auch ein Mindestabstand von 3, 00 m It. BauG zur Pachtgrundstücksgrenze eingehalten werden. Daraus ergibt sich ein Mindestabstand zum Nachbargebäude von 6, 00 m. Es gelten keine Abstandsflächen. Erfüllt ein rechtmäßig bestehendes Gebäude die Mindestabstände nicht, so sind ein Umbau, ein geringfügiger Zubau oder eine sonstige Änderung des Gebäudes oder sein Wiederaufbau im Falle des Abbruches oder der sonstigen Zerstörung auch dann zulässig, wenn von diesen Voraussetzungen nicht weiter als bisher abgewichen und den Erfordernissen des Brandschutzes entsprochen wird. Die Abstandsvorschriften beziehen sich nicht auf Abstände zu Kanälen (Wasserflächen) und Verkehrsflächen, welche nicht Teil eines Pachtgrundstückes sind. Es darf kein Bauteil des Gebäudes - auch nicht untergeordnete Bauteile nach § 5 Abs. 5 BauG - über die Ufermauer in das Fahrwasser der Kanäle ragen. Aus ortsbildnerischen Gründen dürfen keine freistehenden Nebengebäude errichtet werden. >. < Gemeindevertretungsbeschluss Datum: Q/\. cy2.. »Qü/^ y . -"""'^ Vermerk der Landesregierung S»'<s/e ^C&ks-^-k ! Stand; Jänner 2018 HARD Quelle; Land Vorarlberg. BEV, MG Hard Bearbeitung: Dieter Moosmann 23. 1. 2018 M 1:1. 500 AMT DERVORARLBERGER LANDESREGIERUNG GenehmigtmitBescheidvom 03.07.2018 ZL: VIIa-50. 030. 34-6//-59 Für die Vorarlbergej- Landesregierung Sftrag -^->- ft^er ^\ Dipl ^Ulrich Grasriugg