Dateigröße | 72.32 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | 914/1 |
Letzte Änderung | 08.12.2022, 16:06 |
Gemeinde | Fussach |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | _ba_,_fu131.9_0003_,_fallenstraße9_,_manfredochsenreiter_ |
Dokumentdatum | 2021-08-15 |
Erscheinungsdatum | 2021-08-15 |
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Inhalt des Dokuments |
Gemeinde Fußach Bezirk Bregenz / Vorarlberg Baumgarten 2 Telefon 05578 / 757 16 Telefax 05578 / 757 16-19 Mail: gemeindeamt@fussach.at Homepage www.fussach.at 6972 Fußach, Zahl: Bearbeiter: Durchwahl: 01.01.2019 840 Steffen Seifert 22 Datei: I:\Schanz\HÄUSER 1-300\Zufahrtsregelungen\Zufahrtsregelung Schanz 2019.docx Betrifft: Zufahrtsberechtigungen für das Feriengebiet „In der Schanz“ Alle Zufahrtsberechtigten für das Feriengebiet haben davon Kenntnis, dass nur Fahrzeuge mit einem Original der Zufahrtsberechtigung (Hochprägesiegel der Gemeinde Fußach) abgestellt werden dürfen. nur die Originale der Zufahrtsberechtigung(en) anerkannt werden. Foto-Kopien sind unzulässig. sich berechtigte Fahrzeuge ausnahmslos nur auf den vorgegebenen PKW-Stellplätzen innerhalb der Pachtfläche befinden dürfen. das Original der Zufahrtsberechtigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe abgelegt werden muss. Gäste/Besucher der Bestandnehmer ohne gültige Zufahrtsberechtigung die Parkflächen außerhalb des Feriengebietes nutzen müssen. für die Ferienhäuser und den Lido-Hafen unterschiedliche Zufahrtsberechtigungen gelten. jederzeit Ersatzberechtigungen vom Gemeindeamt Fußach ausgestellt werden, wenn • die Anzahl ausgereichter Zufahrtsberechtigungen nicht mit dem tatsächlich vorhandenen Platz im Pachtobjekt übereinstimmen. • Zufahrtsberechtigungen abhandengekommen sind. verlorengegangene Berechtigungen ab Ausstellung eines Ersatzes als ungültig gestellt werden. Dies betrifft die laufende Nummer auf der Berechtigung. alle Zufahrtsstraßen frei von Fahrzeugen jeder Art zu halten sind - vor allem für den ungehinderte Einsatz von Rettungsfahrzeugen, der Feuerwehr, Polizei u.a. Es wird bei verkehrsrechtlichen Kontrollen um Beachtung ersucht! Für die Bestandgeberin (Gemeinde Fußach) Der Bürgermeister ………………………………………………….……………………………. |