20190101_Schanz_Zufahrtsregelung

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Aktenzahl/Geschäftszahl 914/1
Letzte Änderung 08.12.2022, 16:06
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _ba_,_fu131.9_0003_,_fallenstraße9_,_manfredochsenreiter_
Dokumentdatum 2021-08-15
Erscheinungsdatum 2021-08-15
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Gemeinde Fußach Bezirk Bregenz / Vorarlberg Baumgarten 2 Telefon 05578 / 757 16 Telefax 05578 / 757 16-19 Mail: gemeindeamt@fussach.at Homepage www.fussach.at 6972 Fußach, Zahl: Bearbeiter: Durchwahl: 01.01.2019 840 Steffen Seifert 22 Datei: I:\Schanz\HÄUSER 1-300\Zufahrtsregelungen\Zufahrtsregelung Schanz 2019.docx Betrifft: Zufahrtsberechtigungen für das Feriengebiet „In der Schanz“ Alle Zufahrtsberechtigten für das Feriengebiet haben davon Kenntnis, dass  nur Fahrzeuge mit einem Original der Zufahrtsberechtigung (Hochprägesiegel der Gemeinde Fußach) abgestellt werden dürfen.  nur die Originale der Zufahrtsberechtigung(en) anerkannt werden. Foto-Kopien sind unzulässig.  sich berechtigte Fahrzeuge ausnahmslos nur auf den vorgegebenen PKW-Stellplätzen innerhalb der Pachtfläche befinden dürfen.  das Original der Zufahrtsberechtigung gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe abgelegt werden muss.  Gäste/Besucher der Bestandnehmer ohne gültige Zufahrtsberechtigung die Parkflächen außerhalb des Feriengebietes nutzen müssen.  für die Ferienhäuser und den Lido-Hafen unterschiedliche Zufahrtsberechtigungen gelten.  jederzeit Ersatzberechtigungen vom Gemeindeamt Fußach ausgestellt werden, wenn • die Anzahl ausgereichter Zufahrtsberechtigungen nicht mit dem tatsächlich vorhandenen Platz im Pachtobjekt übereinstimmen. • Zufahrtsberechtigungen abhandengekommen sind.  verlorengegangene Berechtigungen ab Ausstellung eines Ersatzes als ungültig gestellt werden. Dies betrifft die laufende Nummer auf der Berechtigung.  alle Zufahrtsstraßen frei von Fahrzeugen jeder Art zu halten sind - vor allem für den ungehinderte Einsatz von Rettungsfahrzeugen, der Feuerwehr, Polizei u.a. Es wird bei verkehrsrechtlichen Kontrollen um Beachtung ersucht! Für die Bestandgeberin (Gemeinde Fußach) Der Bürgermeister ………………………………………………….…………………………….