20160607_Schanz_VO_Hard_Laermschutzverordnung

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Aktenzahl/Geschäftszahl 914/1
Letzte Änderung 08.12.2022, 16:06
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _ba_,_fu131.9_0003_,_fallenstraße9_,_manfredochsenreiter_
Dokumentdatum 2021-08-15
Erscheinungsdatum 2021-08-15
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Inhalt des Dokuments

I:\Schanz\Sonstiges\Lärmschutzverordnung Hard.doc Stand: 07.06.2016 Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Hard (Auszug aus dem Harder Bürgerservice) Wie alljährlich wird auf die Bestimmungen der seit vielen Jahren in unserer Gemeinde geltenden Lärmschutzverordnung hingewiesen. Die Verwendung lärmerregender Geräte im privaten Bereich, wie insbesondere Rasenmäher und andere Verbrennungsmotoren ist Werktags von 8.00 bis 12 Uhr und 13.30 bis 20.00 Uhr möglich, außerhalb dieser Zeit ist die Verwendung verboten, Verstöße stellen eine Verwaltungsübertretung dar. Unabhängig von dieser Lärmschutzverordnung wird auf die Bestimmungen der Nachtruhe hingewiesen, welche für alle lärmerregenden Tätigkeiten (auch private Gartenfeste) von 22.00 bis 6.00 Uhr einzuhalten ist. Um den Nachbar (Urlaubsuchenden) nicht in seiner Ruhe zu stören, wird um Einhaltung der Lärmschutzregeln gebeten. Gemeinde Fußach Steffen Seifert Tel: +43 (0)5578/75716-22 steffen.seifert@fussach.at Kurt Schönberger Tel: +43 (0)5578/75716-16 kurt.schoenberger@fussach.at Marktgemeinde Hard Gabriele Büchele Tel: +43 (0)5574 697-255 Fax: +43 (0)5574 697-955 gabriele.buechele@hard.at Ergänzende Lärmbestimmungen für die Feriensiedlung Schanz In der Zeit von 15.6. bis 15.9. dürfen keine lärmverursachenden Bauarbeiten durchgeführt werden. Die Baubehörde behält sich im öffentlichen Interesse vor, nähere Vorschreibungen hinsichtlich Art und Zeit der Bauarbeiten festzulegen. Marktgemeinde Hard Thomas REINER Tel: +43 (0)5574 697-244 Fax: +43 (0)5574 697-244 thomas.reiner@hard.at