20090301_DBSEW

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Letzte Änderung 06.08.2021, 13:44
Gemeinde Hittisau
Bereich oeffentlich
Schlagworte: gemeindeinformation
Dokumentdatum 2010-08-13
Erscheinungsdatum 2010-08-13
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Inhalt des Dokuments

Foto: Klaus Peter Hagspiel Der Bürger soll es wissen 124. Ausgabe März 2009 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Inhalt Aus dem Gemeindeamt Budget 2009 Gemeindeabgaben und Tarife Postamt Hittisau Frauenmuseum Hittisau Schwimmbad Hittisau Passänderungen Feuerwehr - Kleinlöschfahrzeug Änderung Landwirtschaftskammerwahl Fischerei Stellung Jahrgang 1990 Wohnraum sanieren - Energie sparen Energiebericht 2008 Landrad 4 4 5 7 8 9 10 10 10 11 11 12 15 18 Tourismus 19 19 20 21 Vereine Statistik Gästenächtigung Genusswandern Gästeehrungen Obst- und Gartenbauverein Feuerwehr Fahrzeugweihe 23 23 25 26 26 28 28 29 30 31 32 34 36 Seite 3 Sonstiges 26 Öffentliche Bücherei Familienhelferin Sozialsprengel Mobiler Hilfsdienst Pflege im Gespräch 70 + aks Medienaussendung Sicherheitstipps Bereitschaftsdienst der Ärzte D e r B ü r g e r s o l l es wissen Liebe M i t b ü r g e r und M i t b ü r g e r i n n e n Budget 2009 Das Budget 2009 wurde nach den gesetzlichen Grundlagen erstellt und in der Gemeindevertretung mit den untenstehenden Summen beschlossen. Der Budgetrahmen liegt um ca. 25 % unter jenem des Vorjahres, darin kommt zum Ausdruck, dass nach den Investitionen der letzten Jahre in die Infrastruktur heuer eine Erholung des Haushaltes verfolgt wird, um dadurch einen finanziellen Handlungsspielraum zu erhalten. Konsequent wurde tatsächlich Notwendiges vor lediglich Wünschenswertes gestellt. Nur so war es möglich, dass in den letzten Jahren die Verschuldung kontinuierlich gesunken ist. Betrug die pro Kopf Verschuldung vor 10 Jahren (1999 ATS 12.557) €913, so lag sie Ende 2008 bei €421. Investitionen in die Infrastruktur sind die Basis für hohe Lebensqualität in einer Gemeinde. Ebenso große Bedeutung haben jedoch Bürgerservice und Dienstleistungen. 17 Mitarbeiterinnen sind mit einem Beschäftigungsausmaß von 12, 7 sind bei der Gemeinde Hittisau beschäftigt, um für Sie Lebensqualität zu schaffen und Unterstützungen in unterschiedlichsten Lebenssituationen sicherzustellen. Unser großes Ziel ist es, dass sich in Hittisau alle Altersgruppen wohl fühlen können. Budgetsummen: Gruppe Bezeichnung Einnahmen € Ausgaben € 393.200, 00 138.100, 00 705.600, 00 364.200, 00 396.700, 00 187.100, 00 200.700, 00 308.800, 00 1.006.400, 00 129.000, 00 3.829.800, 00 0 Vertretungskörper und allg. Verwaltung 199.400, 00 1 öffentliche Ordnung und Sicherheit 32.100, 00 2 Unterricht, Erziehung, Sport und Wissensch. 113.800, 00 3 Kunst, Kultur und Kultus 133.500, 00 4 Soziale Wohlfahrt u. Wohnbauförderung 155.600, 00 5 Gesundheit 3.200, 00 6 Straßen- und Wasserbau, Verkehr 6.400, 00 7 Wirtschaftsförderung 9.400, 00 8 Dienstleistungen 885.000, 00 9 Finanzwirtschaft 2.291.400, 00 Summe 3.829.800, 00 Seite 4 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Qemeindeabgaben und Tarife für das Jahr 2009 Vorschlag der Gemeindeabgaben und Tarife) 1. Grundsteuer A: f.land-u.forstw.Betr. 2. Grundsteuer B: f. sonstige Grundst. 3. Kommunalsteuer 4. Vergnügungssteuer: 5. Gästetaxe: je Nächtigung It. VO ab 01.11.2009 6. Zweitwohnsitz-abgabe It. V bis 70 m 2 Gfl. über 70 m 2 Gfl. 7. Tourismusbeitrag: 8. Hundesteuer: je Hund 9. Hand- und Zugdienste: 10. Feuerwehrdienstersatzsteuer: 11. Gemeindebeitrag für Musikschulen: 2009 500 500 3% keine €1, 50 €3, 90 % 0, 40 € 38, 00 keine keine €0, 00 Von den Gesamtkosten der Musikschule (Eltern- u. Gde.Beitrag) übernimmt die Gemeinde 50% It. Förderrichtlinien höchstens jedoch für Einzelunterricht € 475, 00 Gruppenunterricht €379, 10 Elementarunterricht € 209, 80 Kurzstunden €379, 10 Kindersingen € 250, 00 Partnerunterricht € 453, 50 Ensembelstunden € 19, 50 12. Gebühren für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen: a) Wasserbezugsgebühren: Grundgebühr halbjährl. excl.USt. € 20, 91 Zählermiete für Zweitzähler €10, 36 Zählergebühr für 2. Wasseruhr bei Regenwassernutzung (halbjährlich) excl.USt. €5, 18 je m 3 Trink-u.Nutzwasserbezug je m 3 excl.USt. € 0, 34 Pauschalgebühr für nicht angeschlossene Objekte als Löschwasserbeitrag im Umkreis eines Hydranten bis 100 lfm halbjError: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight ährlich excl.USt. bis 150 lfm halbjährlich excl.USt. bis 200 lfm halbjährlich excl.USt. b) Wasseranschlußgebühren: Beitragssatz excl.USt. c) Kanalbenützungsgebühren: je m 3 Abwasser excl.USt. ab 2000 m 3 jährl. excl.USt. Oberflächenwässer m2/Halbjahr excl.USt. € 9, 09 € 6, 36 € 4, 00 € 26, 86 € 1, 77 € 1, 57 € 0, 26 Seite 5 D e r B ü r g e r s o l l es wissen d) Klärgrubeninhalte je m 3 Abwasser excl.USt. e) Kanalanschlußgebühren: Beitragssatz excl.USt. f) Müllabfuhrgebühren: € 11, 45 € 32, 36 Grundgebühren: a) für leerstehende Gebäude u. Alphütten excl.USt. € 24, 27 b) für Einpersonenhaushalte u. Betriebe gewerblicher Art excl. USt. € 30, 82 c) für Zweipersonenhaushalte, Ferienhäuser und zu Ferienzwecken vermietete Gebäude excl.USt. € 45, 91 d) für Dreipersonenhaushalte excl.USt. € 48, 18 e) für Vier- und Mehrpersonenhaushalte excl.USt. € 51, 27 Abfuhrgebühren (Sack- und Entleerungsgebühren): a) Sackgebühr für Restmüllsack (60 I) incl. Ust. b) Sackgebühr für Bioabfallsack (8 I) incl. Ust. Sackgebühr für Bioabfallsack (15 I) incl. Ust. c) Gebühr für die Entleerung von 50 I Eimer / je Entleerung incl. Ust 1101 Eimer / je Entleerung incl. Ust 120 I Eimer/Entleerung incl. Ust d) Gebühr für die Entleerung eines 240 I Containers incl. Ust 660 I Containers incl. Ust 660 I Containers gepresst incl. Ust 800 I Containers incl. Ust 1100 I Containers incl. Ust 120 I Container/Bioabfall incl. Ust 240 I Gestrasäcke incl. Ust Gebühr für die Abgabe von Sperrgut pro kg mindestens 5 kg werden jedoch berechnet incl. Ust. Altholz (Kleinmengen gratis) incl. Ust. - in Menge eines PKW-Anhänger ohne Bordwand incl. Ust. - in Menge eines PKW-Anhänger mit Bordwand incl. Ust. - in Menge eines Traktoranhänger incl. Ust. Strauchschnitt per kg incl. Ust. Bauschutt per kg incl. Ust. Altreifen nach anfallenden Kosten 13. Entgelte für die Benützung von Gemeindeeinrichtungen: a) Kindergarten - 07:40 bis 10:45 incl.USt. 07:40 bis 11:35 Uhrincl.USt. 07:40 bis 12:20 Uhr incl.USt. € 4, 90 € 0, 70 € 1, 30 € 4, 00 € 8, 50 € 9, 30 € 18, 60 € 43, 00 € 78, 10 € 51, 70 € 70, 40 € 9, 35 € 0, 70 € 0, 30 € 0, 00 € 10, 00 € 20, 00 € 40, 00 € 0, 10 € 0, 20 € 30, 00 €30, 00 € 30, 00 Seite 6 D e r B ü r g e r s o l l es wissen 14. Solaranlagenförderung: verlängert bis 31.12.2009 im Ausmaß von 1/4Anteil der Landesförderung im Rahmen des budgetierten Voranschlagsansatzes bis zu einem Höchstbetrag von € 900, 00 je Objekt 16. Wegegeld: It. Richtlinien: je lfm. € 0, 80 17. Schwangerschaftsgymnastik (50% der Kosten max. € 50, 00) 18. Tiefgraragenmiete pro Stellplatz (monatlich) incl.Ust. € 46, 00 2 Betriebsgebiet Basen 19. Grundstückspreise pro m € 55, 00 Gfäll € 70, 00 Tannen GST 711/14 € 53, 00 Postamt Hittisau Die österr. Post AG hat uns mit Schreiben vom 3.3.2009 ebenfalls informiert, dass die Postfiliale in Hittisau seit langer Zeit nicht kostendeckend zu führen sei und deswegen beabsichtigt ist, die Postfiliale in eine neue modernere Form der Poststelle, in einen lokalen Post-Partner zu tauschen. Postpartner können lokale Nahversorger oder öffentliche Stellen sein. Verwundert und überrascht über diese Vorgehensweise waren wir von Seiten der Gemeinde schon, denn im Frühjahr 2007 haben wir in Abstimmung mit der Post die Postamtsräumlichkeiten umgebaut und den ehemaligen „Postzustellraum" aus dem bestehenden Mietvertrag herausgenommen. Die uns nun vorgelegten Zahlen über das Betriebsergebnis in Hittisau ist für uns nicht nachvollziehbar. In Abstimmung mit dem Land versuchen wir eine gemeinsame Vorgehensweise in Vorarlberg vorzubereiten. Von Protestmaßnahmen, wie sie in anderen Gemeinden gestartet wurden, haben wir vorerst Abstand genommen. Seite 7 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Frauenmuseum Hittisau Die langjährige Leiterin des Frauenmuseum, Frau Elisabeth Stöckler, hat mit Ende Februar die Institution auf eigenen Wunsch verlassen. Ich möchte ihr namens der Gemeinde Hittisau und auch persönlich für ihre Arbeit während der AufbauphasError: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight e und des Betriebes des Frauenmuseums recht herzlich danken. Sie war es, die die inhaltliche Ausrichtung des Museums, die Auseinandersetzung mit Frauengeschichte aus Frauenperspektive erarbeitete und mit diesem Schwerpunktmuseum international Furore machte. In einer eigenen Dankesfeier mit dem Team der Museumsbegleiterinnen und der Mitarbeiter werden wir ihr Anerkennung aussprechen. Das Frauenmuseum Hittisau hat eine neue Leitung. Als Erstgereihte nach einem Ausschreibungsverfahren konnte Frau Mag. Stefania Pitscheider Soraperra als neue Leiterin gewonnen werden. Mag.a Stefania Pitscheider Soraperra ist ausgebildete Kunst- und Architekturhistorikerin und Absolventin des Lehrgangs für Museums- und Ausstellungskuratorlnnen am Wiener Institut für Kulturwissenschaften. Sie ist als Kuratorin, Kulturmanagerin und Publizistin tätig und hat jeweils mehrere Jahre lang für die Kunsthalle Wien, das Kunsthistorische Museum Wien und die Shedhalle Sankt Pölten als Projektmanagerin oder Kuratorin gearbeitet. Als Gründungsmitglied der WochenKlausur hat sie auf Einladung von internationalen Kulturinstitutionen eine Reihe von Projekten im gesellschaftspolitischen Kontext realisiert. Die gebürtige Ladinerin Stefania Pitscheider lebt seit 2003 in Vorarlberg. Im Auftrag des Vorarlberger Architekturinstituts hat sie die Architekturtage 2008 in Vorarlberg, Liechtenstein und der Ostschweiz konzipiert und umgesetzt. Zuletzt war sie mit der Leitung der ArtDesign Feldkirch betraut, die sie seit ihrem Relaunch aufgebaut hat. Wir freuen uns, dass wir für das Frauenmuseum mit Frau Mag.a Pitscheider Soraperra eine ausgewiesene Expertin aus dem Museums- und Ausstellungsbereich gewonnen haben, die sowohl mit regionalen wie internationalen Strukturen und Themenfeldern, die für das Museum von Bedeutung sind, vertraut ist. Wir wünschen ihr alles Gute zur neuen Aufgabe. Seite 8 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Schwimmbadpreise für die Saison 2009 Die Schwimmbadpreise für die kommende Badesaison wurden von der Gemeindevertretung beschlossen. Das Betriebsergebnis von der letztjährigen Badesaison weist trotz zusätzlich 13 Badetagen einen Abgang in Höhe von € 13.400 (ohneAfa) aus. Öffnungszeiten: 09:30 Uhr bis 19:30 Uhr Erwachsene Kinder (Jg. 2002 - 1994) *) 10er Karte Erwachsene (excl. Kaution KeyCard) 10er Karte Kinder (excl. Kaution KeyCard) Kinder in Gruppen (ab 10 Personen) Erwachsene in Gruppen ( ab 10 Personen) Saisonkarte für Erwachsene Saisonkarte für Jugendliche (Jg. 1993-1991) Saisonkarte für Kinder (Jg. 2002 - 1994) Abendkarte ab 17.00 Uhr € € € € € € € € € € 3, 60 2, 60 31, 40 22, 40 2, 10 3, 10 42, 40 34, 20 23, 80 2, 10 Familiensaisonskarte 2 Erwachsene und Kinder bis 15 Jahre (Jg. 1994) i.v.m Familienpass (excl. Kaution KeyCard) € Familiensaisonskarte 1 Erwachsener (Alleinerzieher) und Kinder bis 15 Jahre (Jg 1994) i.v.m Familienpass (excl. Kaution KeyCard) € 73, 50 63, 10 *) Jugendliche im Besitz einer gültigen Jugendcard erhalten ebenfalls diesen Tarif. Kinder bis 6 Jahre (Jg. 2003 und jünger) haben in Begleitung einer geeigneten Begleitperson freien Eintritt. Inhaber einer gültigen BregenzerwaldCard haben ebenfalls freien Eintritt! Mit dem Kauf oder Besitz einer Eintrittskarte verpflichtet sich der Inhaber die Vorschriften der ausgehängten Badeordnung zu beachten. Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar. Bei Missbrauch wird die Karte entzogen. In den Eintrittspreisen sind 10 % Mehrwertsteuer enthalten! Die Kaution für die KeyCard beträgt € 4, 00 bei Rückgabe € 3, 00 retour Seite 9 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Feuerwehr - Kleinlöschfahrzeug (KLF-A) Die Gemeinde wird nach Inbetriebnahme des neuen Kleinlöschfahrzeuges (Sonntag, 17. Mai 2009) mit Absprache der Ortsfeuerwehr den „Land-Rover" außer Betrieb nehmen und veräußern. Da es wahrscheinlich verschiedene Interessenten geben wird, laden wir zu einer Angebotsabgabe ein. Kleinlöschfahrzeug (KLF-A), Marke Land Rover Allrad, Baujahr 1963, 75 PS. Weitere Details können unter Tel. Nr. 0664 16 11 417 erfragt werden. BeiError: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Interesse ersuchen wir um ein schriftliches Angebote bis 30. April 2009 an die Gemeinde Hittisau in einem verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Angebot Land-Rover". Die Angebotsöffnung erfolgt in der darauffolgenden Gemeindevorstandssitzung. Die Gemeinde behält sich die Annahme eines Angebotes vor. Änderungen für die Wahl in die Landwirtschaftskammer Der Entwurf eines geänderten Landwirtschaftskammergesetzes ist derzeit in Begutachtung. Bis 14.4.2009 haben alle Landesbürgerinnen und Landesbürger die Möglichkeit, im Gemeindeamt sowie im Internet auf www.vorarlberg.at den Gesetzestext einzusehen und Änderungsvorschlage zu machen. Folgende Änderungen für die Wahl in die Landwirtschaftskammer sind vorgesehen: Die Abwicklung soll nicht mehr bei dezentralen Wahlbehörden in den Gemeinden, sondern bei einer zentralen Wahlkommission liegen. Für die Stimmabgabe ist ausschließlich die Briefwahl vorgesehen. Passänderungen Die Passgesetz-Novelle, die eine Einführung des "Hochsicherheitspasses" vorsieht, BGBl I Nr. 6/2009, wird Anfang April in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt werden keine Reisepässe ohne Fingerabdrücke mehr ausgestellt. Zusätzlich zum speziellen Foto und den persönlichen Daten, müssen auch die Abdrücke der Finger in den Reisepass aufgenommen werden. Der Reisepass kann auch weiterhin wie gewohnt im Gemeindeamt beantragt werden. Die bereits ausgestellten und gültigen Reisepässe behalten ihre Gültigkeit laut Passdatum. Für Fragen und nähere Informationen stehen wir im Bürgerservice gerne zur Verfügung! Seite 10 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Fischerei Saisonkartenpreise: a) für Gemeindebürger - Hauptwohnsitz beschränkte Anzahl von zus. Karten wie lit. a), jedoch mit sonstigem Wohnsitz b) für Personen, die im Vorderwald, Egg, Sulzbergstock oder Balderschwang mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, jedoch beschränkt auf den Stausee. Diese Karte wird auch an ehemalige Gemeindebürger ausgegeben. 5-Tages-Karten: a) für Gde. Bürger u. Gäste m. Gästekarte einer Kleeblattgemeinde vom Staudamm bis Ließenbachbrücke Tageskarten: a) für Gemeindebürger und Gäste mit Vorlage der Gästekarte einer Kleeblattgemeinde mit mindestens 3 Tagen Aufenthalt (2 Übernachtungen) und ehemalige Gemeindebürger b) für Personen, die im Vorderwald, Egg, Sulzbergstock oder Balderschwang mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und Gäste mit Gästekarte dieser Gemeinden, jedoch beschränkt auf den Stausee € € 180, -470, - € 205, -/180. € 80, - € 20, - € 20, - Stellung des Geburtsjahrganges 1990 - Vorankündigung Die Stellung der Stellungspflichtigen des Geburtsjahrganges 1991 und der Freiwilligen des Geburtsjahrganges 1992 des Verwaltungsbezirkes Bregenz bzw. der Gemeinden Hittisau, Krumbach, Langenegg, Lingenau, Riefensberg und Sibratsgfäll wird am 27.04.2008 durchgeführt. Die Stellung findet in der Conrad-Kaserne in Innsbruck statt. Die Stellungspflichtigen erhalten kurz vor der Stellung von der Gemeinde ein Schreiben mit den nötigen Informationen. Für weitere Informationen steht Erika Voppichler, Bürgerservice 05513/62 09 zur Verfügung. Seite 11 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Wohnraum sanieren. Energie sparen. Umwelt schützen. Sanieren hat Zukunft Unbebaute Grundstücke werden knapp. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, eine Sanierung in Betracht zu ziehen. Meist bietet sich eine Renovierung an, wenn ein Haus geerbt wurde. Sanierungen mit Anbauten können auch das ungestörte Zusammenleben mehrerer Generationen ermöglichen. Das entscheidende Argument für den Kauf eines bestehenden Gebäudes ist oft die gute Lage. Denn alte Häuser stehen immer wieder auf besonders attraktiven Grundstücken. Nicht zuletzt ist es die außergewöhnliche Atmosphäre historischer Bauten, die für eine Althaussanierung spricht. Sanierer werden vom Land Vorarlberg besonders großzügig gefördert, wenn sie Energie verschwendende Altbauten in moderne Energiesparhäuser verwandeln. Einkommensgrenzen gibt es nur teilweise. Die Wohnnutzfläche ist nicht beschränkt, allerdings besteht der AnspruError: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight ch auf Förderung nur für begrenzte Flächen. Wer wird gefördert? Privatpersonen, die ein Wohnhaus sanieren, können Wohnbauförderung bekommen. Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Die Wohnbauförderung ist je nach Förderstufe an eine Einkommensgrenze gebunden. Die Höhe des Darlehens ist vom Energiebedarf des Hauses abhängig. Was wird gefördert? Gefördert werden nicht nur Generalsanierungen, sondern auch Einzelmaßnahmen im Energiebereich oder zur Erhaltung und Verbesserung der Bausubstanz. Neu: Fünf Förderstufen Je nach energetischer und ökologischer Verbesserung des sanierten Gebäudes erfolgt die Einreihung in eine der fünf Förderstufen. Vereinfacht heißt das: je niedriger der Energieverbrauch nach der Sanierung, desto höher die Förderstufe. Stufe 1 ist die Minimalanforderung, Stufe 5 die Top-Sanierung. Leistbar: Einkommensgrenze Unabhängig von der Haushaltsgröße liegt die Einkommensgrenze für die Förderstufen 1 bis 3 bei Euro 5.000, - netto im Monat, bei den Förderstufen 4 und 5 wird das Einkommen nicht geprüft. Erhöht: Barzuschuss statt Darlehen Unterschreiten die Kosten für die Sanierung einen Schwellenwert (zwischen € 25.000, - und € 50.000, -) gibt es statt des Darlehens einen einmaligen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss (zwischen 20% und 45% der Sanierungskosten). Der Schwellenwert ist abhängig von der Förderstufe. Seite 12 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Vereinfacht gilt: je besser die Sanierung, desto höher der Schwellenwert und desto höher der Prozentsatz des Zuschusses. Ökologisch: Gebäudeausweis mit Ökopunkten Wer umweltschonend baut, wird mit Ökopunkten belohnt. Sie werden im Gebäudeausweis festgehalten. Dieses Dokument beurteilt die ökologische Qualität des Hauses in den Bereichen Standort und Planung, Energiebedarf, Materialwahl, Haustechnik und Innenraum. Ausgestellt wird der Gebäudeausweis vor Baubeginn von einem Energieberater oder von befugten Experten der Baubranche. Fünf Förderstufen mit unterschiedlichen Fördersätzen sind möglich. Energetisch umfassende Sanierungen werden nach Ökopunkten und dem Heizwärmebedarf, Bauteilsanierungen nach dem U-Wert eingestuft. Barrierefrei: Zusatzpunkte Ein besonderes Anliegen sind dem Land Wohnhäuser, die barrierefrei gebaut werden und damit für das Zusammenleben mehrer Generationen geeignet sind. Zukunftsweisend: Extras Mit bis zu Euro 1.200, - unterstützt das Land die Sanierungsberatung durch einen kompetenten Fachmann. Der Kaufpreis für den Altbau kann bei den anerkannten Sanierungskosten berücksichtigt werden, wenn der Förderungsantrag spätestens zwei Jahre nach dem Kauf eingebracht wird. 2009 und 2010 können sich Sanierer ein zinsfreies Altbaudarlehen sichern, und zwar für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren. Sanierungen werden mit Euro 1.000, - pro m2 höher gefördert als Neubauten. Eine Liste der Sanierungsberaterinnen und Aussteller von Gebäude- bzw. Energieausweisen finden Sie unter: www.energieinstitut.at/HP/Upload/Dateien/GAWE_SanB_2009_02_19.pdf Checkliste: So kommen Sie rasch und unkompliziert zu Ihrer Wohnbauförderung: -Sanierungsberatung (Zuschuss vom Land) -Gebäudeausweis ausstellen lassen - Falls erforderlich, Baueingabe und Baubewilligung einholen - Kostenvoranschläge einholen - Antrag ausfüllen und bei der Gemeinde bestätigen lassen - Antrag bei der Wohnbauförderungsstelle abgeben - Gebäude sanieren - Öko-Maßnahmen nachweisen - Endabrechnung vorlegen - Prüfung und Freigabe der Förderung durch das Energieinstitut Seite 13 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Energie - Wärme aus erneuerbaren Energien Unabhängig vom Einkommen wird das Heizen mit erneuerbaren Energien gefördert. Für die Größe des Hauses gibt es dabei keine Beschränkungen. Die Anlagen müssen in Gebäude eingebaut werden, die ganzjährig Hauptwohnsitz sind. Energieausweis: Der Typenschein für das Haus Der Energieausweis ist Voraussetzung für die Direktförderungen des Landes. Er macht den Energiebedarf und die Qualität haustechnischer Anlagen von Gebäuden sichtbar. Folgende Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Heizsysteme werden gefördert: — > Biomasse: Energie aus nachwachsendem Holz Pellets, Hackschnitzel, Stückholz. Biomasse ist ein nachwachsender, heimischer Brennstoff und stärkt damit die regionale Wirtschaft. — > Wärmepumpen: Energie aus den Elementen Direkt gefördert werden vom Land Wärmepumpen mit den Wärmequellen Erdreich oder Grundwasser bzw. Abluft in Passivhäusern. — > Solaranlagen: Energie der Sonne — > Kontrollierte Be- und Entlüftung: Energieeffizienz und Wohnkomfort Ab 01.01.2009 fördert das Land die kontrollierte Be- und Entlüftung. Checkliste Der direkte Weg zur Energieförderung: - allfällige bau- oder wasserrechtliche Bewilligungen einholen - Gebäudeausweis und/oder Energieausweis erstellen lassen - Empfehlung: Angebote von verschiedenen Installateuren oder Herstellern einholen - Installation der Anlage - Abnahmeprüfung gemäß Antragsformular - Bestätigung der sachgemäßen Installation, Inbetriebnahme und Einschulung durch den Anlagenbetreiber - Bestätigung der Wohnsitzgemeinde - Förderungsantrag einreichen - Förderung wird ausbezahlt Seite 14 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Energiebericht 2008 Seit 2001 werden in der Gemeinde Hittisau die Energieverbräuche der Gemeindegebäude und -anlagen monatlich aufgezeichnet. Seit 2007 werden diese jährlich in einem Energiebericht zusammengefasst und ausgewertet. Der Energiebericht wurde von Georg Bals nach Rücksprache mit den Gebäudeund An lagen verantwortlichen Roman Dorner, Stefan Steurer, Markus Steurer und Paul Bechter erstellt. In einer internen Besprechung im Gemeindeamt, am 03.02.2009 wurden die Energiebezüge der einzelnen Gebäude und Anlagen besprochen und die einzelnen Jahreswerte hinterfragt und erörtert. Zusammenfassung des Energieberichtes: Kommunaler Verbrauch 2008 in den Bereichen Wärme: 918.631 kWh plus 2% gegenüber dem Vorjahr Strom: 422.782 kWh plus 3% gegenüber dem Vorjahr Wasser: 14.106 m 3 plus 16% gegenüber dem Vorjahr Eigenstromproduktion 38.908 kWh plus 18% gegenüber dem Vorjahr Anteil an erneuerbaren Energieträger liegt bei der Gemeinde Hittisau bei 95% 1/ Wärme: Mit 46% des Wärmebedarfes sind die Volks-, Hauptund Polytechnische Schule die größten Verbraucher. (418.776 kWh). An zweiter Stelle folgt das Feuerwehr- und Kulturhaus mit 132.704 kWh. Bezogen auf die Energiebezugsfläche schneidet jedoch das Feuerwehrund Kulturhaus entschieden am schlechtesten ab. (110, 89 kWh pro m 2 EBF), gefolgt vom Jugendraum. Verbrauch Wärme 2003 2004 2005 3006 3007 2 0 0S JDir Seite 15 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Verteilung Wärmeverbrauch gesamt (2008) • • • • • • • • • Alters- / Pflegeheime Büros, Verwaltungsgebäude Jugendzentren Kindergärten Mehrzweckgebäude Schulen mit Turnhallen Veranstaltungsgebäude Freibäder Kläranlagen 14% 6% Strom: Die größten Einsparungspotentiale sind im Bereich des Feuerwehr- und Kulturhauses (87%), im Jugendraum (53%) in der Volks- und Hauptschule (30%) im Freibad (42%) und im Bereich Straßenbeleuchtung (45%) zu finden. Im Ranking der 3 größten Stromverbraucher liegt mit | 500 B 400 0 1 — Verbrauch Strom ' 300 200 100 0 2003 2 Q 2005 2006 2007 2003 Q4 Jshr 87.703 kWh die Kläranlage (wobei sie im Benchmark mit anderen Kläranlagen im Bereich Energieverbrauch im Spitzenfeld liegt) an erster Stelle, gefolgt von der Volks- Haupt- und Polytechnischen Schule mit gesamt 84.142 kWh, an dritter Stelle liegt das Freibad Hittisau mit 74.979 kWh. Seite 16 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Wasser: Insgesamt liegt der Wasserverbrauch der Gemeindeobjekte bei 14.106 m 3 . Dies entspricht einem Mehrverbrauch von 16% gegenüber 2007. Dies ist hauptsächlich auf die gute Badesaison zurückzuführen. Mit dem "Betreuten Wohnen" ist zudem ein zusätzlicher Verbraucher hinzugekommen. Naturgemäß ist das Freibad mit 5.965 m 3 der größte Verbraucher, gefolgt von der Kläranlage mit 5.531 m 3 , an dritter Stelle die Schulen mit 1.249 m 3 . Den detaillierten Energiebericht mit den Vergleichen aus den Vorjahren können sie unter httpError: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight Error: Invalid Font Weight ://www.hittisau.at/ umwelt-undwasser/energieberich te herunterladen. Ein Danke an alle Verantwortlichen vor Ort, welche sich bemühen, den Energieverbrauch der Verteilung Wasserverbrauch gesamt (2008) " 11n 42" • Alters- • Pflegeheime • Bauhöfe • Büros, rwa Itu ngsge bä ude • Jugendzientnen • Kinde rgähen • Mehrzweckgebäude • Schulen mi1 Turnhallen • V-eranstaltungypebäude • Freibäder • Kläranlagen • Sonstiges gemeindeeigenen Objekte im Rahmen zu halten und die Gemeindeanlagen betreuen. Insbesondere unserem Gebäudewart Roman Dorner, Schulwart Stefan Steurer, Wasser- und Kanalwart Paul Bechter, dem Betreuer des Schwimmbades Markus Steurer und dem Betriebsleiter des Skiliftes und dem verantwortlichen der Straßenbeleuchtung Stefan Bechter sowie allen anderen, die sich für die Belange der Gemeinde Hittisau einsetzen. Für das e5 Team Georg Bals Seite 17 D e r B ü r g e r s o l l es wissen LANDRAD - Ohne Schwitzen schnell ans Ziel! Mit dem LANDRAD, einem elektrisch unterstützten Fahrrad, kommen sie schneller und mit weniger Anstrengung an Ihr Ziel, jedoch nicht ohne Ihr Quantum an gesunder Bewegung. Ein unsichtbar in der Nabe untergebrachter Elektromotor unterstützt mit enorm geringem Energieverbrauch Ihre Tretkraft. Ein Schalten von Hand ist nicht notwendig, der Motor unterstützt umso stärker, je kräftiger sie in die Pedale treten. Das ist vor allem auf längeren Strecken und in hügeligem Gelände ein unschätzbarer Vorteil für das Rad: Pünktlich zum Termin, weil sie ohne Schwitzen am Stau vorbeifahren. Dynamisch unterwegs, weil das Rad nicht von selbst fährt. Und optisch ein Hingucker, weil das LANDRAD in seiner limitierten Sonderauflage ein vollständig ausgestattetes, sportlich elegantes Alltagsfahrrad ist. LANDRAD ist ein Flottenversuch des gemeinnützigen Instituts KAIROS gemeinsam mit dem Land Vorarlberg und dem Energieinstitut, um herauszufinden, inwieweit elektrisch unterstützte Fahrräder geeignet sind, einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität in Vorarlberg zu leisten. Nehmen auch sie am Flottenversuch teil und sichern sie sich jetzt eines der 500 LANDRÄDER, ein elektrisch unterstütztes Fahrrad der gehobenen Kategorie um 1.250, - Euro (für Privatpersonen bereits inklusive Mehrwertsteuer, für Firmen netto). Alle Informationen und eine Liste der Händler finden sie unter w w w . L A N D R A D . a t . Auskunft Gemeindeamt: Georg Bals Tel: 6209-12 www.hittisau.at Konrad Schwarz, Bürgermeister Seite 18 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Tourismus Nächtigungsstatistik 2008: Im Jahr 2008 haben wir nach 4 Jahren Rückgang wieder eine Steigerung der Nächtigungen um über 10% erreicht. Mit insgesamt 68.594 Nächtigungen haben wir gleichzeitig das beste Ergebnis seit 10 Jahren. Herzlichen Dank an alle Vermieter und Gastwirte für Ihren Einsatz und das Bemühen um das Wohl unserer Gäste. Allen, die in den vergangenen Jahren investiert haben und damit auch ein Zeichen gesetzt haben, dass der Tourismus in Hittisau Zukunft hat, sei ebenfalls herzlich für Ihren Mut und Einsatz gedankt. Entwicklung Gästenächtigungen seit 1999 «9, 0« e&.tto- ö.«»AM U h WQ JW I WfnH 19 94 »40 »Ol »re 2J W HX 2 K SH 0 20« 2«? iQöfl Seite 19 D e r B ü r g e r s o l l es wissen Genusswandern: Der Ausschuss für Tourismus hat beschlossen, im kommenden Jahr ein neues Wanderkonzept zu erarbeiten. Zusammen mit der Firma Alpstein aus Immenstadt und dem deutschen Wanderinstitut wollen wir unser gesamtes Wegenetz überarbeiten und versuchen, bis zu fünf Premiumwege (Zertifizierung auf Grund verschiedenster Kriterien) zu erstellen. Gleichzeitig werden wir die Beschilderung, Kartographierung, Portaltafeln, Möblierung und das Marketing neu gestalten. Herzlichen Dank an die Gemeinde Hittisau für die großzügige Hilfe und Unterstützung. Unsere Ziele: Uneingeschränkter Wandergenuss für Gäste und Einheimische Stärkung des Tourismus im Sommer und teilweise im Winter Belebung von Handel, Handwerk, Landwirtschaft und Dienstleistung Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Steuereinnahmen usw. Steigerung der Bekanntheit unseres Ortes Schaffung eines Profils als Tourismusort im Bregenzerwald Seite 20