19900704_GVE004

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:33
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1990-07-04
Erscheinungsdatum 1990-07-04
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Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 04.07.1990 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG. des Haus des Gastes stattgefundene 4. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl. Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER, Werner BITSCHNAU und Mag. Siegfried NEYER, die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Trudi DÜNSER, Paul DÖRLER und Johann BANDL für die Schrunser Volkspartei; Robert MAYER, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Dipl.Ök. Helmut DAXER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie; Referent: Gde. Kassier Ludwig BRUGGER Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Peter VONBANK, Dir. Gerhard REBHOLZ, DDr. Heiner BERTLE und Franz NETZER Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des GG. zeitgerecht. Vor Eingang in die Tagesordnung stellt Mag. Dr. Siegfried MARENT gemäß § 41 Abs. 3 GG. den Antrag, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln: a) Teilweise Asphaltierung des Zamangbahnparkplatzes; b) Pfarrkindergarten Schruns, hohe Auslastung; c) Einführung der Aktion "Durstlöscher 11 ; Der beantragte TOP a) findet bei 10 Stimmen (13 Gegenstimmen: Schrunser Volkspartei und Robert Mayer) nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit, weshalb eine Aufnahme nicht stattfindet. Vor einer Abstimmung über b) berichtet Mag. Dr. Siegfried MARENT, daß die Kindergärtnerinnen des Pfarrkindergartens Schruns anläßlich einer Zusammenkunft die Befürchtung geäußert haben, daß im kommenden Kindergartenjahr erstmals Abweisungen vorgenommen werden müssen, da die Höchstkinderzahlen überschritten werden - dies insbesondere auch bei Einführung der neuen gesetzlichen Bestimmungen. Aus diesem Grunde habe sich die Gemeinde mit der Eröffnung einer dritten Kindergartengruppe zu befassen. Nach Bgm. Harald WEKERLE liegt der erwähnte Gesetzesentwurf vorerst zur Begutachtung auf und wird mit Sicherheit nicht zum 1.9.1990 aktuell werden. Außerdem sollte mit einer Ausweitung vorerst der Ausschuß für Schule, Jugend und Kindergarten befaßt werden. Der Antrag erreicht bei 5 Stimmen (SPÖ und Mag. Siegfried NEYER) nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit, weshalb keine Aufnahme stattfindet. Zum Antrag unter c) bemerkt Bgm. Harald WEKERLE, daß bereits in der letzten Legislaturperiode Beratungen stattgefunden haben und eine Einführung der Aktion "Durstlöscher" in einer Fremdenverkehrsgemeinde für nicht sinnvoll erachtet worden sei. Allerdings sei man in Zusammenarbeit mit dem Gastgewerbe bestrebt gewesen, einige alkoholfreie Getränke billiger auszuschenken. In der Zwischenzeit hat auch eine diesbezügliche Gewerberechtsänderung stattgefunden. Dieser Antrag erreicht bei 4 Stimmen (SPÖ und Parteifreie) nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit, weshalb keine Aufnahme stattfindet. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Bürgermeisters, 2) Rechnungsabschluß 1989; 3) Abwasserverband Montafon, Rechnungsabschluß 1989; 4) Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim, ärztlicher Leiter Neubestellung; 5) Radwanderweg Montafon, Übernahme einer Holzbrücke; 6) Gebhard und Roswitha Marent, Berufung gegen die Versagung der Baubewilligung für die Errichtung von Baikonen; 7) Allfälliges zu 1) Der Vorsitzende berichtet über * die stattgefundene Aussprache im Stand Montafon unter Beisein des Bezirkshauptmannes mit Schwerpunkt Montafoner Verkehrsproblematik. Ein weiterer Diskussionspunkt war der Ausbau des Rettungsheimes in Bludenz. die Verabschiedung von Frau Rosmarie Gmeinder, Kindergartenleiterin im Kindergarten Gamprätz, die mit Ende August 1990 in den Ruhestand übertreten wird. Ihre Nachfolge tritt Frl. Karoline Gmeiner an, als Helferin wird Frl. Bettina RSyntax Warning: Invalid Font Weight iesch eingestellt. die Generalversammlung des Verkehrsverbandes Montafon, in welcher nach 25-jähriger Obmannschaft von Dkfm. Jürgen Piske nunmehr Hans Karl Rhomberg zum neuen Obmann bestellt wurde. In Würdigung seiner Verdienste um den W M und die touristische Entwicklung der Talschaft wurde Dipl.Kfm. Jürgen Piske zum Ehrenobmann gewählt und ihm das Goldene Verdienstzeichen des Landesfremdenverkehrsverbandes verliehen. die stattgefundene Landschaftsschutzverhandlung betreffend die beantragte teilweise Asphaltierung des Zamangbahnparkplatzes. Er ruft die bisherigen Maßnahmen in Erinnerung, welche zum Teil hohe Kosten verursachten, jedoch alle ohne Erfolg geblieben sind. In der stattfindenden Diskussion stoßen sich einige Gemeindemandatare an der Tatsache, daß zwar über Dachneigungen, Baunutzungszahlen und dgl. entschieden werden kann, hingegen derart landschaftsprägende Maßnahmen an sämtlichen Gemeindegremien vorbei gehen. In diesem Zusammenhang wird auch die Verwendung von Rasenziegeln angeregt. die stattgefundene Verhandlung bzgl. der beantragten Errichtung eines Schutzweges auf der B 188 auf Höhe des Tanzlokales Sassella. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, der die Gemeinde vertreten hat, hat verschiedenste Argumente für die Errichtung dieses Schutzweges vorgebracht. Der Verkehrs technische Sachverständige sowie der zuständige Straßenmeister waren jedoch negativ gegenüber dieser Schutzwegerrichtung eingestellt und begründeten dies einerseits mit der zu geringen Fußgängerfrequenz und andererseits mit einer angeblich erhöhten Unfallgefahr. Es wurde vorgeschlagen, einen Lotsendienst, der von den Eltern übernommen wird, einzurichten. Der Erweiterung der 50 km/h-Beschränkung auf der B 188 bis auf Höhe "Ferienhäuser Zuderell" wurde grundsätzlich zugestimmt. die 40 km/h-Zonenbeschränkung auf der L 95 und L 96. Seitens der Gemeinde wurde diese Beschränkung bereits ab der Einfahrt "Auf der Litz" gefordert. Die Beschränkung auf der Montjolastraße bis zur Gemeindegrenze wurde vom Verkehrstechnischen Sachverständigen abgelehnt und lediglich ab dem Bereich Kiebers Rank abwärts für möglich erachtet. Auf der Silbertalerstraße wird diese Beschränkung ab der Einfahrt zur Tiefgarage vorgenommen werden. die Übernahme der Schulausspeisung in der Hauptschule Grüt durch das Gemeindekrankenhaus. Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN bringt den Bericht des Krankenhausverwalters zur Kenntnis, aus dem hervorgeht, daß dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist. zu 2) Der Rechnungsabschluß 1989 der Marktgemeinde Schruns wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt. Der Bericht des Prüfungsausschusses wird nach dessen Vorliegen gesondert unter einem eigenen Tagesordnungspunkt behandelt werden. Die gute Entwicklung der gemeindeeigenen Steuern, Gebühren und Abgaben sowie der Ertragsanteile erbrachten das positive Ergebnis, wobei allerdings auch die einmalige Gewerbesteuerzahlung der VIW einiges dazu beitrug. Auf der Einnahmenseite mußten anstelle der vorgesehenen Darlehen lediglich 7, 9 Mio Schilling aufgenommen werden. Der Personalaufwand hat sich im Jahre 1989 mit S 33.296.374, 64 auf 27, 6 % reduziert, was im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden recht niedrig ist. Der Investitionsanteil beläuft sich auf 21, 8 % oder S 26.308.541, 58. Die geplanten Investitionsvorhaben konnten im großen und ganzen durchgezogen werden. Bgm. Harald WEKERLE warnt jedoch davor, dieses Ergebnis zu euphorisch zu sehen, da die Beschlüsse in den Bereichen Schulwesen, Sportanlage und Veranstaltungssaal wieder zu einer angespannten Situation führen werden. Im Abwasser- und Abfallbereich fällt die Kostendeckung am schlechtesten aus, da ein immer größer werdender Personaleinsatz notwendig wird. Abschließend spricht er der Schrunser Wirtschaft seinen Dank aus und bezeichnet es als Aufgabe der Gemeinde, ein wirtschaftsfreundliches Klima zu schaffen. Ebenfalls dankt er dem Gemeindekassier für seinen ersten Rechnungsabschluß, den er äußerst übersichtlich und detailliert ausgearbeitet hat. GR WSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight erner BITSCHNAU kritisiert, daß verschiedene Wünsche und Anträge seiner Fraktion abgelehnt worden sind und normalerweise vor einer Beschlußfassung über den Rechnungsabschluß der Bericht des Prüfungsausschusses vorliegen sollte. Mag. Siegfried NEYER dankt dem Kassier für den sehr informativ gestalteten Rechnungsabschluß, bemängelt jedoch den relativ knappen Zustelltermin. Im Anschluß daran beantworten Bgm. Harald Wekerle und Gemeindekassier Ludwig Brugger die an sie gestellten Fragen, von welchen hier im wesentlichsten angeführt wird: HHSt. 211-400 geringwertige Wirtschaftsgüter, Materialien, Ersatzt.: Die Voranschlagsüberschreitung resultiert aus dem jährlich zunehmenden Kopiervolumen, weshalb u.a. die Einhebung eines Elternbeitrages zur Diskussion gebracht wird. Nach Bgm. Harald WEKERLE hängt dies, so jedenfalls die Auskunft der Direktion, mit der Lehrmethodik zusammen. HHSt. 214-70003 Leasing Polytechnischer Lehrgang: Trotz der zusätzlichen Errichtung einer Unterführung, einer Wärmepumpe, usw. , erscheint die Voranschlagsüberschreitung hoch. Hinsichtlich der Kostentragung wurden klare Beschlüsse gefaßt (Fixkosten plus der zusätzlich genehmigten Investitionen) und es gilt noch die Schlußrechnung der Gemeinde Bartholomäberg abzuwarten. HHSt. 813 Abfallbeseitigung: Die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen öffnet sich Zusehens, die Einnahmen sollten jedoch nach Meinung verschiedener Mandatare entsprechend dem Gesetz kostendeckend sein, wobei nach dem Verursacherprinzip vorgegangen werden müsse. GR Ing. Werner NETZER erachtet den Rechnungsabschluß für genau und informativ, bemängelt jedoch die seiner Ansicht nach Vielzahl von Abweichungen gegenüber dem Voranschlag. Als lobenswerten Bereich erwähnt er das Wasserwerk und nimmt dies zum Anlaß, des verstorbenen Wasserwerksmeister Ronald Stocker zu gedenken. Starke Kritik richtet er an dem Bereich Fremdenverkehr, welcher "Überreißer" von S 2 Mio aufweise. Um einen besseren Überblick über die Ausgaben zu erhalten, erneuert und erweitert er einen bereits früher eingebrachten Antrag insofern, daß der Bürgermeister einen vierteljährlichen Finanzzwischenbericht über alle bis dato getätigten oder in Auftrag gegebenen Ausgaben und Aufträge unter einem eigenen Tagesordnungspunkt vorlegen sollte. Bgm. Harald WEKERLE hält die Vorlage eines vierteljährlichen Zwischenberichtes, wie gefordert, organisatorisch und verwaltungsmäßig nicht für möglich. HHSt. 770-728019 Dienstleistungen Gärtnerei - Mag. Dr. Siegfried MARENT stellt eine hohe Überschreitung fest. Trotzdem werde am Zustand der Wanderwege Kritik laut. Bgm. Harald WEKERLE begründet dies mit der zeitlichen Überforderung der Bediensteten im Bauhof. Über die Organisation sei bereits gesprochen worden und es werde u.a. auch notwendig sein, für den Bereich Abfall eine neue Betreuung zu bestellen. In der Folge wird erneut auf die Forderung Bezug genommen, viertel- oder halbjährliche Zwischenberichte - eventuell beschränkt auf die Investitionen und auf Abschnitt 9 (Finanzwirtschaft) zu legen. Bgm. Harald WEKERLE hält es mit dem dzt. Personalstand allenfalls für möglich Computerausdrücke vorzulegen, aus welchen ungefähre Tendenzen zu entnehmen sind. Abschließend wird auf Antrag von GR Ing. Werner NETZER beschlossen, daß ein halbjährlicher Finanzzwischenbericht in der Form gegeben wird, daß ein Computerausdruck erstellt wird und der Bürgermeister oder Gemeindekassier die Bereiche Investitionen und Finanzwirtschaft näher erläutern, (stimmenmehrheitlich: 1 Gegenstimme, Bgm. Harald WEKERLE, der von solchen Berichten nicht viel hält) Anschließend Schruns, der wird der Rechnungsabschluß 1989 der Marktgemeinde Gesamteinnahmen von S 122.176.373, 49 Gesamtausgaben von S 120.596.593, 41 einen Überschuß von S 1.579.780, 08 zuzgl. dem Gebarungsüberschuß aus 1987 ... S 2.976.779, 08 einen Überschuß von S 4.556.559, 16 ausweist, stimmenmehrheitlich freie) genehmigt. (4 Gegenstimmen, SPÖ und Partei- zu 3) Die Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt wird stimmeSyntax Warning: Invalid Font Weight nmehrheitlich (10 Gegenstimmen: Schrunser Volkspartei mit Ausnahme GR Dr. Bernd TAGWERCHER, Dr. Wolfgang SANDER) vertagt. zu 4) Bgm. Harald WEKERLE übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN. Da der Vertrag mit MR Dr. Hermann SANDER über die Bestellung zum ärztlichen Leiter des Gde. Krankenhauses St. Josefsheim mit 30.06.1990 ausläuft, ist aufgrund der Bestimmungen des Spitalsgesetzes und der Anstaltsordnung des Gemeindekrankenhauses eine Neubestellung vorzunehmen. Auf Antrag des Gemeindevorstandes wird die über Vorschlag der Belegärzte vom Bürgermeister vorzunehmende Bestellung von Dr. Ernst TAGWERCHER zum ärztlichen Leiter des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim auf Grundlage des im Entwurf vorliegenden "Leiterverträges" einstimmig genehmigt. GR Dr. Bernd TAGWERCHER enthält sich wegen Befangenheit der Stimme. Bgm. Harald WEKERLE übernimmt wieder den Vorsitz und spricht Herrn MR Dr. Hermann SANDER seinen Dank sowie den Dank der Gemeindevertretung für seine Tätigkeit als Leiter des Krankenhauses St. Josefsheim aus. zu 5) Im Zuge des Ausbaues des Montafoner Radwegenetzes soll die alte gedeckte Lorünser Holzbrücke zur Landbrücke verlegt werden. Auf Antrag des Gemeindevorstandes wird einstimmig beschlossen, maximal S 50.000, -für die Übernahme der Holzbrücke (Abtrag und Wiedererrichtung auf den alten Widerlagern der Landbrücke) für den Mon- * tafoner Radweg sowie die normale Erhaltung gemeinsam mit der Gemeinde Tschagguns im Verhältnis 50 % zu 50 % zu übernehmen. Generalsanierungen und allfällige Dacheindeckung sind Sache des Standes Montafon. Der Kostenbeitrag bis max. S 50.000, -- wird nur insoweit genehmigt, als die Kosten nicht durch sonstige Förderungsmittel abgedeckt werden. zu 6) Bgm. Harald WEKERLE übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und enthält sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Der Aktenverlauf wird vollinhaltlich verlesen. Im wesentlichen wird festgehalten, daß die erste Instanz die Baubewilligung zur Errichtung von zwei Baikonen an der Westseite des Objektes auf Bp. 95/2 versagt hat, da deren Situierung so vorgesehen ist, daß der seitliche Bauabstand gegenüber Bp. 847 0, 0 m beträgt. Sie stützte sich dabei auf die Bestimmung des § 7 Abs. 2 des Baugesetzes, wonach Balkone seitlich um das eineinhalbfache Maß ihrer Ausladung von der Nachbargrenze entfernt sein müssen. In der stattfindenden Diskussion wird an ein ähnliches Bauvorhaben in Schruns erinnert, das von der Gemeindevertretung negativ beurteilt worden ist. Im Unterschied dazu verläuft jedoch das gegenständliche Bauwerk über die Grundgrenze weiter und es kann aufgrund der geschlossenen Bauweise vor allem auch von keiner Beeinträchtigung des Ortsbildes ausgegangen werden. Da die Bestimmung des § 7 Abs. 2 Baugesetz aus Gründen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes aufgenommen worden ist, ist sie nach Ansicht der Gemeindevertretung so zu interpretieren, daß unter "Nachbargrenzen" nicht Grundgrenzen, die keinen Einfluß auf das Landschafts- und Ortsbild ausüben, sondern Gebäudegrenzen zu verstehen sind. Aus diesem Grunde findet diese Bestimmung in gegenständlicher Rechtssache auf Grund der vorhandenen geschlossenen Bauweise keine Anwendung. Hinsichtlich der Abstände der Balkone gegenüber Gp. 912/1 (Duft Irma) und Bp. 847 (Franz Bitschnau und Miteig.) von jeweils 0, 0 m vertritt die Gemeindevertretung die Auffassung, daß durch die Errichtung der Balkone die Interessen des Brandschutzes, der Gesundheit sowie des Landschafts- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt werden. Da das Gebäude selbst nahe an der Grundgrenze zur Gp. 912/1 errichtet worden ist, reichen die geplanten Balkone trotz ihrer geringer Ausladung bis direkt an die Nachbargrenze. Eine noch geringere Ausladung würde die Verwendbarkeit dieser Balkone stark beeinträchtigen bzw. den Balkon selbst nutzlos machen, weshalb dieses Bauvorhaben als zweckmäßig angesehen und die Abstandsnachsichten erteilt werden. Der Berufung der Eheleute Roswitha und Gebhard Marent, Schruns, Außerlitzstr. 28, gegen die VerSyntax Warning: Invalid Font Weight sagung der Bewilligung für die Errichtung von zwei Baikonen an der Westseite ihres Hauses auf Bp. 95/2 wird Folge gegeben und die beantragte Bewilligung erteilt. Die Einwendungen von Frau Irma Duft hinsichtlich der fehlenden Zustimmung werden als unzulässig zurückgewiesen und hinsichtlich der Beeinträchtigung ihrer Zufahrt auf den Rechtsweg verwiesen, (einstimmige Beschlußfassung) Ende der Sitzung: 24.00 Uhr