19901212_GVE008

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:06
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1990-12-12
Erscheinungsdatum 1990-12-12
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 12.12.1990 um 19.00 Uhr im Speisesaal der Hauptschule Schruns-Dorf stattgefundene 8. Sitzung der Gemeindevertretung mit Anfragestunde. W ^ Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vbgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER, und Mag. Siegfried NEYER sowie die Mitglieder und Ersatzleute der Gemeindevertretung Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Peter VONBANK, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Willi BANDL und Waltraud EIGNER für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER, Gebhard MARENT, Erwin RIEDLE und Albert TRUNSPERGER für die FPÖ und parteifreie Bürger; Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER, Helmut NEUHAUSER, Ing. Wilhelm WALCH und Roland GANAHL für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Trudi DÜNSER, Ing. Wolfgang JUEN, Mag.Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER. ~ . ^ Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit fest. Vor der um 19.00 Uhr beginnenden öffentlichen Anfragestunde legen Waltraud EIGNER und Roland GANAHL vor dem Bürgermeister das Gelöbnis gemäß § 37 GG. ab. Schwester Doris Slovik nimmt mit zwei Arbeitskolleginnen die Gelegenheit wahr, vor der Gemeindevertretung ihre Forderung hinsichtlich einer Pausenregelung im Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim" vorzutragen. Seit Umstellung der 45- auf die 40-Stundenwoche im Jahre 1984 wird den Bediensteten im Krankenhaus täglich eine halbe Stunde für die Kaffeepause abgezogen, dies sowohl im Tag- als auch im Nachtdienst. Gegen diese Gepflogenheit wird seitens der im Pflege- und Stationsdienst Tätigen eingewendet, daß sie diese Kaffeepausen nicht ohne Störungen konsumieren können. Aufgrund des knappen Personalstandes sowie des Umstandes, daß kein eigener Sozialraum zur Verfügung steht, werden sie immer wieder zu Diensten während dieser Pausen herangezogen. Vbgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN hat vom dadurch ausgelösten Unmut das erste Mal anläßlich einer Diskussion über ein Rauchverbot erfahren. Am 14.11. dieses Jahres wurde ihm ein diesbezügliches Schrei- Seite 2 ben übermittelt und von ihm in der Folge Anfang Dezember eine Sitzung ins Auge gefaßt. Erhebungen in anderen Krankenhäusern haben ergeben, daß die Pausen unterschiedlichst geregelt werden. Einheitlichkeit besteht lediglich hinsichtlich der Pausenregelung bei Nachtdiensten. Bei diesen wird die Pause nicht abgezogen. In der Literatur sind keine Hinweise über Pausenregelungen enthalten. Bei einmal gewährten Begünstigungen können diese jedoch vom Dienstgeber nicht mehr einseitig zurückgenommen werden. Eine endgültige Abklärung dieser Angelegenheit werde bis Ende Dezember Anfang Jänner möglich sein und sollte nach Ansicht des Vizebürgermeisters für alle Abteilungen gelten. GR Ing. Werner NETZER bezeichnet es als unüblichen Weg, mit solchen Anliegen vor die Gemeindevertretung zu treten. Schwester Doris Slovik erwähnt, daß dieses Problem bereits in der Personalvertretung und mit dem Verwalter diskutiert und kürzlich auch mit Vbgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN besprochen worden ist. Ing. Rudolf HAUMER kann sich eine die Dienstnehmer begünstigende Regelung allenfalls für das Krankenhaus aufgrund der dortigen besonderen Ausgangssituation vorstellen. Ing. Wilhelm WALCH spricht die generellen Personalprobleme im Krankenhausbereich an und vertritt die Meinung, daß die Arbeit des Pflegepersonals schon im Interesse der Kranken und Pflegebedürftigen so angenehm als möglich gestaltet werden müsse. Für Peter VONBANK ist ein Pausenabzug allenfalls bei durchgehender Arbeitszeit gerechtfertigt. Ansonsten müßten die Pausen eingearbeitet werden. Der Personalstand wird in Relation zur Bettenzahl als ausreichend anSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight gesehen. GR Dr. Bernd TAGWERCHER bescheinigt dem Stations- und Pflegepersonal trotz des nicht immer leichten Aufgabenbereiches eine gute Arbeit. Akute Notfälle sind leichter zu behandeln als Pflegefälle und er zeigt sich darüber erstaunt, daß auch junge Schwestern diese Arbeit ausüben. Abschließend wird vermerkt, daß sich der Gemeindevorstand als zuständige Behörde noch eingehend mit dieser Frage auseinandersetzen wird. Gebhard MARENT erkundigt sich über die Genehmigungspflicht von "Parabolantennen". Bgm. Harald WEKERLE verweist darauf, daß Bewilligungen vor allem dort erfolgen, wo keine Kabelanschlüsse möglich sind. Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER erinnert an die vor Jahren getroffene Anregung der Gemeindevertretung, solche "Spiegel" insbesondere dort, wo sie das örtliche Erscheinungsbild negativ beeinträchtigen, nicht zu bewilligen. Bgm. Harald WEKERLE macht darauf aufmerksam, daß freistehende Spiegel nicht der Bewilligungspflicht nach dem Baugesetz unterliegen. Erwin RIEDLE kritsiert die infolge Salzstreuung untragbaren Strassenzustände am vergangenen Wochenende. Die Gemeindeverwaltung hat bereits einen diesbezüglichen Antrag an das Landesstraßenbauamt weitergeleitet. Seite 3 Erledigte Tagesordnung: 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Umbau Gemeindeamt, Auftragsvergaben lt. Anlage: a) b) c) d) e) f) Heizungs- und Sanitärinstallationen, Elektroinstallation und Beleuchtung, Blitzschutzanlage, Fenster und Türen, Estriche, Bodenbeläge; 3) Flächenwidmungsplan, Anträge auf Umwidmung: a) Reg.Nr. 3/90: Jakob Keßler, Schruns, Gstüdweg 2, Umwidmung von Teilflächen der Gpn 2553 und 2560/1 (Roter Punkt) in FL, von BW b) Reg.Nr. 5/90: Karl-Ludwig Ortner, Schruns, Batlogestraße 3, Umwidmung der Gpn 133/4, 134/3, 134/4, 139, 140/1, 141 und Bpn 61, 62 und 65 von ÖZ in BW, c) Reg.Nr. 12/90: Harald und Clemens Stemer, Schruns, Im Tobel 15, Umwidmung einer Teilfläche der Gp 431 von FL in BW, d) Reg.Nr. 11/90: Eheleute Werner und Rosalinde Bitschnau, Schruns, Silvrettastraße 166, Umwidmung von Teilstücken der Gpn 1665 und 1667/3 von FF in BW und Rückwidmung der Gp 1653/1 von BW in FL. 4) Eigentumsrichtigstellung bzgl. Gp 1127 (Ernst Jenny); 5) Fremdenverkehrsgesetz, Beratung und eventuelle Beeinspruchung der vom Landtag beschlossenen Änderung des Fremdenverkehrsgesetzes (Antrag FPÖ und parteifreie Bürger); 6) Allfälliges. zu 1) Der Bürgermeister berichtet über: die vom Skiclub Montafon eingereichte Bewerbung für Weltcuprennen. Ob der angestrebte Termin vom 10. bis zum 12.01.1992 tatsächlich zum Tragen kommt, ist fraglich. die am 06.12.1990 stattgefundene mit Berichten über Sitzung des Standes Montafon * den Beginn der Abbrucharbeiten an der Holzbrücke in Lorüns. Diese wird im Bereich der Landbrücke um rd. I m schmäler und etwas niedriger wieder aufgebaut werden. * die Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn, für die das Land eine 40 %ige Förderung in Aussicht gestellt hat. * die nunmehr vorliegenden Beschlüsse aller Gemeindevertre- Seite 4 tungen des Standes Montafon über die Mitfinanzierung des 3. Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG. Nach intensiven Verhandlungen mit dem Bund konnte die Zusage erreicht werden, daß im Rahmen des 3. Sonderinvestitionsprogrammes auch Kosten für die Instandhaltung der Fahrbetriebsmittel abgerechnet werden können. Grundsätzlich ist vom Bund auch die Bereitschaft signalisiert worden, hinkünftig eine Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bahnbetriebes, wie dies bei den Bundesbahnen bzw. anderen Privatbahnen erfolgt, im Rahmen des Privatbahnunterstützungsgesetzes vorzunehmen. * Der Voranschlag 1991 des politischen Standes, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von S 8.727.000, — vorsieht, wurde einstimmig beschlossen. Uber Antrag von Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER wird jeder Fraktion eine Kopie des TOP 4. (Voranschlag 1991) der gegenständlichen Niederschrift übermittelt werden. die am 06.12.1990 stattgefundene tung. Sitzung der Forstfondsvertre- * Unter Berichte wurde zur Kenntnis gebrachSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight t, daß mit der Vorarlberger Iiiwerke AG bereits ein Vorvertrag über den Erwerb des zum Bau eines Betriebs- und Verwaltungsgebäudes erforderlichen Grundes abgeschlossen worden ist. * Der Betriebsleiter berichtete über die Erstellung einer geomorphologischen Kartierung für das Montafon, für welche vom Bund- und Land Förderungen in Aussicht gestellt wurden. DDR. Heiner BERTLE kritisiert diese Maßnahmen, da mit öffentlichen Geldern holländische Universitäten finanziert würden. Diese nach verschiedensten Kriterien durchzuführenden Landschaftsaufnahmen können ebensogut von österreichischen Studenten vorgenommen werden. Weiters bezeichnet er es als "Wahnsinn", diesbezügliche EDV-Daten in einer Zentralstelle in Wien zu sammeln, um dann womöglich argumentieren zu können, daß keine Geländebegehungen mehr notwendig sind. * Weiters wurden vom Betriebsleiter die näheren Zielsetzungen des geplanten Projektes "Integrales Wald-Wild-Management im Montafon", das vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizinischen Universität in Wien erarbeitet werden soll, * sowie die nach den letztjährigen Windwürfen erfolgten Aktivitäten des Standes Montafon näher erläutert. Auf Grund des gewonnenen Überblickes konnte festgestellt werden, daß die anfänglichen Schätzungen über die Windwurfmengen mit ca. 12.000 fm zu gering ausgefallen sind. Insgesamt wird mit einem zusätzlichen Anfall von ca. 5000 fm Windwurfholz zu rechnen sein. * Der Voranschlag 1991 des Forstfonds, der Einnahmen und Ausgaben von rd. S 29 Mio vorsieht, wurde einstimmig genehmigt. die am 05.12.1990 erfolgte Vorbesprechung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz bzgl. einer Ausweitung der Beschneiungsan- Seite 5 läge im Bereich Sennigrat - Kröpfen. Im Projekt ist als Wasserspeicher der Schwarzsee vorgesehen, wobei für eine Wintersaison rd. 27.000 m3 Wasser für die Beschneiung entnommen werden sollen. Eine geringfügige Aufstauung würde erforderlich werden. Die weiteren Verfahrensschritte werden erst gegen Ende des kommenden Frühjahres nach Begehung mit den Sachverständigen gesetzt werden. Nach Vorlage der diesbzgl. Unterlagen wird auch die Gemeindevertretung damit konkret befaßt werden. Bis dahin wird sie vom Vorsitzenden jedenfalls auf dem Laufenden gehalten. die stattgefundene Diskussion über die Stationierung der Brücke für das Litzkraftwerk vis-a-vis des Tobelparkplatzes. Die zu errichtende Mauer wird so dimensioniert werden, daß auch eine Brücke aufgesetzt werden kann, womit noch alle Möglichkeiten offen sind. die stattgefundene Verhandlung über die Bauschuttdeponie "Rafanegg". Die Deponie soll in Richtung talauswärts verlängert werden. Mit Georg Schuchter konnte diesbezüglich eine Einigung erzielt werden. zu 2) Auf Antrag des Gemeindevorstandes werden auf Grundlage der vorliegenden Anbote nachstehende Aufträge jeweils an den Bestbieter vergeben : a) Heizungs- und Sanitärinstallation: stimmenmehrheitlich genstimme) an die Firma Küster, Schruns; (1 b) Elektroinstallation und Beleuchtung: stimmenmehrheitlich genstimme) an die Firma Montafonerbahn AG, Schruns;) (1 Ge- c) Blitzschutzanlage: stimmenmehrheitlich Firma Franklin, Dornbirn; (1 Gegenstimme) an Ge- die d) Fenster (Baulos 1): stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen) an die Firma Gebr. Brugger Schruns; Außentüren (Baulos 2) stimmenmehrheitlich 2 Gegenstimmen an die Firma Walser, Schruns; Innentüren (Baulos 3): stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen) an die Firma Sauerwein, Schruns; e) Estriche: stimmenmehrheitlich Bleiner, Vandans; (1 Gegenstimme) an die Firma f) Bodenbelag (Parkettlegearbeiten): stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen): an die Firma Häfele, Sulz; DDr. Heiner BERLTE bezeichnet es als Fortschritt, daß vergleichende Unterlagen für über fast alle Positionen vorliegen. Ihm fehlt jedoch noch die Anmerkung der Budgetpositionen und deren Ausschöpfungsgrad. Seite 6 zu 3) a) Reg.Nr. 3/90: Jakob Kessler, Schruns, Gstüdweg 2: Die Umwidmung von Teilflächen der Gst-Nr 2553 und 2560/1 von "BW" (Roter Punkt) in "FL" nach MaßgabeSyntax Warning: Invalid Font Weight der vorliegenden Planskizze wird einstimmig beschlossen, da dies aus ortsbildlicher Sicht zu begrüßen ist. b) Reg.Nr. 5/90: Karl Ludwig Ortner, Schruns, Batloggstraße 3: Ursprünglich trug sich die Gemeinde mit der Absicht, die gegenständlichen Flächen für Parkzwecke freizuhalten. Da die Tobelmühle nunmehr im Eigentum der Marktgemeinde Schruns steht, verfügt sie hiefür über ausreichende Flächen. Es wird festgestellt, daß es sich um hervorragendes, zentrumsnah gelegenes Wohngebiet handelt, das erschlossen und nur erschwert landwirtschaftlich nutzbar ist. Da die umzuwidmenden Grundstücke im unmittelbaren Nahbereich des geplanten Litzkraftwerkes liegen, wird eine Umwidmung in Betriebsgebiet angeregt. Jedenfalls soll durch eine jetzige Umwidmung die Errichtung des Litzkraftwerkes nicht verhindert oder erschwert werden. Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER kann sich eine Beeinträchtigung aufgrund Emissionen des Litzkraftwerkes nicht vorstellen - am ehesten noch durch den Trafo -, wobei er jedoch darauf hinweist, daß solche Trafos normalerweise auch in Innenräumen installiert werden. Da der Antragsteller zu dieser möglichen Beeinträchtigung gehört werden soll (ha. Mitteilung von Bedenken -> allenfalls Abgabe einer schriftlichen Erklärung durch den Grundeigentümer), wird eine Beschlußfassung hierüber einstimmig vertagt. c) Reg.Nr. 12/90: Harald und Klemens Stemer, Schruns, Im Tobel 15, und Anni Furman, Bergknappenweg 36: Die Umwidmung von Teilflächen der Gst-Nr 431, 433 und 424 von "FL" in "BW" nach Maßgabe der beigeschlossenen Lagepläne wird einstimmig beschlossen. Die gegenständlichen Grundstücke befinden sich in guter Wohnlage, verfügen jedoch über eine eher schlechte Zufahrt, welche allenfalls für Einfamilienhäuser ausreicht. Frau Furman hat sich mit der Umwidmung ihres Grundstückes nicht einverstanden erklärt. Seitens des Raumordnungsausschusses wurde jedoch die Inselbildung bei Belassung der bisherigen Umwidmung negativ beurteilt. Es wird allgemein festgestellt, daß mit jeder Umwidmung gewisse Härten verbunden sind. Insbesondere in Raumplanungsangelegenheiten müsse die Gemeinde eine gewisse Konsequenz an den Tag legen. Es sei bereits in der Vergangenheit zu Umwidmungen gegen den Willen von Grundeigentümern gekommen. Beim gegenständlichen Grundstück handelt es sich nicht unbedingt um landwirtschaftlich wertvollen Grund. Außerdem wird dadurch zwei Schrunsern die Errichtung von Einfamlienwohnhäusern in Schruns ermöglicht. Peter VONBANK erinnert an die bestehenden Richtlinien, an die man sich halten müsse. "Entweder muß alles abgelehnt oder alles umgewidmet werden". Vbgm. Dipl. Vw. Otmar TSCHANN erachtet die derzeitige Erschließung auch für das Grundstück Furman für ausreichend, weist jedoch darauf hin, daß es für die Familie Stemer Probleme geben könnte und die Familien Kuhn und Jürgens bereits eine Seite 7 bessere Erschließung forcieren. Der Vorsitzende hält nochmals fest, daß der Raumordnungsausschuß die Erschließung für ausreichend erachtet hat. Peter VONBANK macht darauf aufmerksam, daß das Tanklöschfahrzeug der Ortsfeuerwehr Schruns nicht über diese Zufahrt zufahren könnte. Er hegt auch Bedenken hinsichtlich der Bauzufahrt und der Erschließung nach dem Baugesetz. Diese Zufahrt sei bereits jetzt unzureichend und werde in Zukunft noch kritischer werden. Der Gemeinde müsse somit klar sein, daß sie für eine entsprechende Erschließung zu sorgen hat. Da die volle sofortige Entrichtung des Erschließungsbeitrages für Frau Anna Furman eine Härte darstellen würde, wird einhellig die Gewährung von Zahlungserleichterungen angeregt. d) Reg.Nr. 11/90: Eheleute Werner und Rosalinde Bitschnau, Schruns, Silvrettastraße 166: Aufgrund der erfolgten Umwidmung der oberhalb der Silvrettastraße liegenden Grundstücke wird die Rückwidmung des Gst-Nr 1653/1 von "BW" in "FL" einstimmig genehmigt. zu 4) Das Gst-Nr 1127 im Ausmaß von 99 m2 wurde im Zuge der Realteilung versehentlich in das Eigentum der Marktgemeinde Schruns übernommen. Diese Grundfläche wird als Garten des Syntax Warning: Invalid Font Weight Hauses auf Gst-Nr .360, Hans Bertle-Weg 12, genutzt. Es wird einstimmig beschlossen, dieses Grundstück im Falle einer Veräußerung des Hauses Hans BertleWeg 12 (Gst-Nr .360) unentgeltlich an den Käufer mitzuübereignen, soferne sich dieser vertraglich verpflichtet, die Benützung des Grundstückes Nr 3198 als Geh- und Fahrweg zur auszuparzellierenden Wegparzelle Gst-Nr 1053/1 nicht zu beeinträchtigen. Der Marktgemeinde Schruns dürfen jedoch dadurch keine Kosten erwachsen. w zu 5) DDr. Heiner BERTLE bemängelt, daß einige Mandatare keine Kopie des Gesetzesbeschlusses erhalten haben. Diese werden erst in der heutigen Sitzung ausgeteilt. Insbesondere aber kritisiert er die "Rechtssprache" des vorliegenden Gesetzesbeschlusses und erblickt darin auch einige Verstöße gegen Grundsätze unserer Rechtsordnung. So richte sich der vorliegende Gesetzesbeschluß auch gegen den Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung, wobei er an den diesbezüglichen Antrag der Handelskammer erinnert. Im einzelnen kritisiert er, daß die Gemeinden nunmehr selbst entscheiden können, ob sie "Fremdenverkehrsgemeinden" sind oder nicht. Diese Regelung enthalte keinen Ermessensspielraum und führe zudem zu ungleichen Belastungen für die Selbständigen und in der Folge zu Konkurrenzverzerrungen. Es erscheint ihm auch "pervers", zwar den Umsatz in das Ausland und in andere Bundesländer von der Bemessungsgrundlage auszunehmen, nicht jedoch den Umsatz in jenen Gemeinden, die sich nicht zu 'Fremdenverkehrsgemeinden" deklariert haben. Außerdem soll die Gemeindevertretung über einen Antrag auf Durchführung Seite 8 einer Volksabstimmung entscheiden, obwohl die Verordnung über die Abgabengruppen noch ausständig ist. Es sei auch nicht einsichtig, daß nur die selbständig Erwerbstätigen abgabepflichtig sind, dies, obwohl auch die Arbeitnehmer (bessere Arbeitsplätze, ...) vom Fremdenverkehr profitieren. Für verschiedene Betriebe werde mit wesentlichen Mehraufwänden im Rahmen der Finanzverwaltung zu rechnen sein. Hinsichtlich der Kontrolle durch die Gemeinde stelle sich die Frage nach der Verwaltungsökonomie. Die Formulierungen im § 4 b Abs. 1 lit a und b sind für ihn trotz mehrfachen Durchlesens unverständlich. Zusammenfassend gesagt stelle er sich nicht gegen ein Fremdenverkehrsgesetz im allgemeinen, wohl aber gegen die Aufnahme von Formulierungen, die für den normalen Bürger unverständlich sind. Außerdem bezweifelt er die Richtigkeit der Zuordnung des tatsächlichen Nutzens aus dem Fremdenverkehr durch die Eingliederung in bestimmte Abgabengruppen. Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER schließt sich einigen Kritikpunkten an, verweist jedoch darauf, daß der vorliegende Gesetzesbeschluß dem Salzburger Gesetz sehr ähnlich ist. Allerdings wurden in den Salzburger Gemeinden Urabstimmungen durchgeführt. Die Novelle habe eine Verbreiterung der Abgabepflicht zur Folge. Die Überprüfungen werden umfangreicher als bisher vorzunehmen sein. Die in letzter Zeit oftmalig aufgestellte Forderung auf Übernahme der Fremdenverkehrsbeiträge durch das Land sei nicht einsichtig, da nur rd. 10 Gemeinden mit diesen Beiträgen bedacht werden würden. Der Vorsitzende verweist darauf, daß Schruns als Fremdenverkehrsgemeinde auf die Einhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen angewiesen ist. Die Praxis habe gezeigt, daß das bestehende Gesetz einer Novellierung bedarf. Wenn er sich auch nicht mit allen gewählten Formulierungen einverstanden erklären könne, sei doch der Inhalt des Gesetzes ausschlaggebend und im Grunde das Konzept richtig. Zwar werde die Ersterfassung zusätzliche Arbeit bereiten. In weiterer Folge werde jedoch mit einer Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zu rechnen sein. Die Kontrollen werden stichprobenweise im Rahmen der Getränkesteuerkontrolle vorgenommen werden. Daß sich die Gemeinden zu "Fremdenverkehrsgemeinden" erklären können, biete jeder Gemeinde einen gewissen Freiraum und sei Ausfluß der Steuerhoheit der Gemeinden. GR Ing. Werner NETZER glaubt, daß das Gesetz selbst eine Verbesserung bringt, und verweist darauf, daß die BetriSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ebe in ihre eigene Lebensgrundlage investieren. Die Fremdenverkehrsbeiträge sind zweckgebunden. Sicher gebe es auch Schrunser Betriebe, die überhaupt nichts mit dem Fremdenverkehr zu tun haben. Auf Anfrage von Robert MAYER erläutert Bgm. Harald WEKERLE die vorgesehene Einstufung in eine von sieben Abgabegruppen. Dipl.Ing. (FH) Wilhelm GANTNER befürchtet, daß ein Einspruch nicht zur Änderung der wesentlichsten Dinge, allenfalls der Textierung, führen werde. Ing. Werner NETZER vermerkt, daß durch dieses Gesetz die Steuerhoheit der Gemeinden aufgewertet werde. Einhellig festgestellt wird, daß eine entsprechende Information der Abgabepflichtigen unabdingbar ist. DDR. Heiner BERTLE erweitert den Antrag auf Durchführung einer Seite 9 Volksabstimmung dahingehend, daß bei zukünftigen schlüssen die Gemeindemandatare rechtzeitig über die sten Bestimmungen zu informieren sind (Bericht über Änderungen)• Der Antrag auf Durchführung schluß vom 14.11.90 über eine wird stimmenmehrheitlich (19 Parteifreie sowie DDr. Heiner führung einer Volksabstimmung Gesetzesbewesentlichinhaltliche einer Volksabstimmung über den BeÄnderung des Fremdenverkehrsgesetzes Gegenstimmen: die Fraktion SPÖ und BERTLE sprechen sich für die Durchaus) abgelehnt. Weiters wird einstimmig beschlossen, daß die Beratung und gegebenenfalls Beantragung einer Volksabstimmung über nicht dringliche Gesetzesbeschlüsse rechtzeitig auf die Tagesordnung der Gemeindevertretungssitzung aufgenommen und die wesentlichsten inhaltlichen Änderungen vom Gemeindesekretär erläutert werden. zu 6) Auf Antrag der FPÖ und parteifreie Bürger wird anstelle von Mag. Siegried NEYER Peter MAKLOTT als Mitglied und anstelle von Peter MAKLOTT Mag. Siegfried NEYER als Ersatzmitglied des Finanzausschusses neu gewählt, (einstimmige Beschlußfassung) zu 7) Die Aufnahme eines Darlehens bei der Raiba Montafon in der Höhe von S 100.000, -- für die Sanierung einer Wohnung im Haus Außerlitzstraße 12 wird einstimmig beschlossen. zu 8) Dr. Bernd TAGWERCHER erkundigt sich, warum der Kirchplatz von den Schulkindern nicht benützt werden darf. Diesbezüglich antwortet der Vorsitzende, daß die Kinder nur im Schulgelände beaufsichtigt werden können. Bei den Schülern des Polytechnischen Lehrganges war aufgrund ihres Alters eine solche Beaufsichtigung nicht mehr im vollen Umfang notwendig. Im Anschluß an die Sitzung bedankt sich der Vorsitzende bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung und verweist darauf, daß sich die Mandatare seit der Neukonstituierung bemüht haben, sachlich zu argumentieren und sachliche Beiträge zu leisten. Er bezeichnet dies als Niveaugewinn und hofft, daß in diesem Sinne weitergearbeitet wird. Er spricht allen anwesenden Mandataren nochmals sein Dankeschön aus und wünscht ihnen und ihren Familienangehörigen schöne Feiertage und ein gutes Neues Jahr. Diesen Wünschen schließt sich Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER namens der Schrunser Volkspartei an, bedankt sich insbesondere für die Mitarbeit in der Gemeindevertretung und wünscht allen Kolleginnen und Kollegen in der Gemeindevertretung angenehme Feiertage und ein gutes Neues Jahr. Seite 10 DDr. Heiner BERTLE weist darauf hin, daß sich mit der im April stattgefundenen Wahl sowie mit der Nationalratswahl im Oktober die politische Landschaft etwas verändert habe. Der Schluß liege nahe, daß es die Bürger satt haben, von den Parteien von Geburt an bis zum Sarg betreut, gegängelt und jederzeit eingefärbt zu werden. Die Mandatare sind nicht nur Beauftragte der Bürger, sondern sollen auch deren Vorbilder sein. Auch er bestätigt die positive Entwicklung in der Gemeindevertretung, wenn auch einige Rückschläge zu verzeichnen seien. Er appelliert an alle Kolleginnen und Kollegen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, an keiner Sitzung ohne entsprechende Vorbereitung teilzunehmen. Keine Entscheidung sollte getroffen werden, die nicht auf sachliche Grundlagen begründet ist. Freie und verantwortungsbewußte Entscheidungen sei man den Wählern gegenüber schuldig. In diesem Sinne hege er den Wunsch um verstärktes Bemühen. Dipl.Ök. Ing. Helmut DAXER wünscht allen Kolleginnen und Kollegen frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr sowie die Zeit zu sachbezogener Arbeit. Der Vorsitzende ein. lädt alle Mandatare zu einem gemeinsamen Ende der Sitzung: 22.40 Uhr 11. Januar 1991 Umtrunk