19911009_GVE016

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:48
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1991-10-09
Erscheinungsdatum 1991-10-09
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Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 09.10.1991 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 16. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN als Vorsitzender, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzmitglieder Dipl.-Ing. (PH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Peter MATTLE, Ing. Paul DÖRLER und Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei; Robert MAYER, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns Mag. Dr. Siegfried MARENT, Dipl.ök.Ing. Helmut DAXER, Franz NETZER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald Huber Entschuldig abwesend: Bgm. Harald WEKERLE, GR Werner BITSCHNAU, Trudi DÜNSER, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Dir. Gerhard REBHOLZ, DDr. Heiner BERTLE Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer(innen) und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Geraeindevertreter und Ersatzleute sowie die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die Verhandlungsschriften der vorausgegangenen 14. und 15. Sitzung der Gemeindevertretung werden keine Einwände erhoben, weshalb diese als genehmigt gelten. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG. beschlossen, zusätzlich nachfolgende Gegenstände zu behandeln: a) Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns, Reg.Nr. 4/91: Erbengemeinschaft Juen, vertreten durch Huberta Honold, Schruns, Montjolastraße 14, Umwidmung der Gst-Nr 1028/1 und *343/2 (TOP 8); b) Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 07 (Pumpwerk im Tobel), Vergabe der Lieferung und des Einbaus der Meß-, Steuerungs- und Fernwirktechnik sowie der Schaltanlage und der Elektroinstallationen (TOP 9); c) Resolution betreffend die Silbertalerstraße im Ortsgebiet von Schruns (TOP 10); d) Verhandlungsmandat für den Bürgermeister zur Schaffung einer geeigneten Sportanlage (TOP 11); Die Beschlußfassung zu a), b) und c) erfolgt einstimmig, die Beschlußfassung zu d) stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen). - 2 - Dem Antrag "Errichtung eines Ausschusses zur Erarbeitung eines Kodex zur Ehrung von um das Gemeinwohl verdienter Mitbürger" wird stimmenmehrheitlich (18 Gegenstimmen) die Dringlichkeit versagt. Begründet wird dies vor allem damit, daß bereits in der letzten Gemeindevertretungssitzung die weitere Vorgangsweise klar festgelegt worden ist. GR Ing. Werner NETZER ersucht die Gemeindeverwaltung, auf den Einladungen zu den Gemeindevertretungssitzungen deren Öffentlichkeit besonders zu erwähnen und bei Anschlag an den Amtstafeln nochmals gesondert darauf hinzuweisen, daß alle Mitbürgerinnen und Mitbürger hiezu recht herzlich eingeladen sind. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Parkplatz Marianne Vollmachtserteilung Büsch, Genehmigung des für Räumungsvergleich; Mietvertrages und 3) Christine Neyer, Neuerliche Entscheidung bzgl. der beantragten baupolizeilichen Bewilligung zur Errichtung eines zusätzlichen Balkons; 4) Montafonerbahn AG, Litzkraftwerk-Neubau, vorläufige nahme zum beantragten Wasserrechtsverfahren; Stellung- 5) Auftragsvergaben: a) Baumeister- und Asphaltierungsarbeiten dung Hubert Lechthaler (Anlage), b) Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung der Rohre Fertigteilschächte für den Ortskanal BA 07 (Anlage); 6) Grundverkauf aus (Anlage); Gp 993/1 an für Fußwegverbin- Fa. Gantner-Electronic, und Schruns 7) Beratung und Beschlußfassung über die Resolution betreffend die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft VerpackungsVerwertung in der Gemeinde Schruns <Antrag der FPÖ und Parteifreie Bürger Schruns>; 8) Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns, Reg.Nr. 4/91: Erbengemeinschaft Juen, vertreten durch Huberta Honold, Schruns, Montjolastraße 14, Umwidmung der Gst-Nr 1028/1 und *343Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight /2; 9) Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 07 (Pumpwerk im Tobel), Vergabe der Lieferung und des Einbaus der Meß-, Steuerungs- und Fernwirktechnik sowie der Schaltanlage und der Elektroinstallationen; 10) Resolution betreffend die Silbertalerstraße im Ortsgebiet Schruns; von - 3 - 11) Verhandlungsmandat für den geeigneten Sportanlage; Bürgermeister zur Schaffung einer 12) Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die am Freitag, den 4. Oktober 1991 stattgefundene 34. ordentliche Generalversammlung der Montafoner Hochjochbahnen Schruns mit den Schwerpunkten: Bericht der Geschäftsführung, Beschlußfassung über die Jahresrechnung 1990/91 und Verschmelzung der Kapellbahn GesmbH Silbertal in die Montafoner Hochjochbahnen GesmbH; * die erfolgte Begutachtung der Gehwegbrücke über die Litz im Bereich des Kinos durch die Firma Gebr. Brugger. Die Begutachtung hat ergeben, daß aus wirtschaftlichen Gründen ein Neubau der Sanierung vorzuziehen ist; * die auf 19. Oktober 1991 anberaumte Altkleidersammlung das österreichische Rote Kreuz; * die offizielle Übergabe und kirchliche Weihe der neugeschaffenen Verwaltungsräume im Marktgemeindeamt Schruns am 26.10.1991, zu der alle Gemeindemandatare recht herzlich eingeladen sind; * den beim Bürgermeister eingelangten Antrag auf Einberufung einer Mitgliederversammlung "Tiefgarage Armenhausbühel". Hiezu vermerkt der Vorsitzende, daß die anläßlich der Gemeindevertretungssitzung vom 4.9.1991 bekanntgegebenen Baukosten um die Zinsen der Kontokorrentkredite, die unter einer gesonderten Haushaltsstelle verbucht worden sind, zu vermehren sind. Der hernach verbleibende Überschuß beläuft sich auf rd. S 130.000, -. Setzt man diesen Überschuß ins Verhältnis zur beanspruchten Grundfläche, errechnet sich ein Betrag von rd. S 1 2 0 , — pro m2. durch Zur Überprüfung der Litzbrücke durch die Firma Brugger wird vorgebracht, daß der Bauausschuß bereits in einer seiner letzten Sitzungen zum selben Ergebnis gekommen ist. zu 2) Nach Beschlußfassung im Gemeindevorstand wurde der Entwurf eines Mietvertrages betreffend die Parkflächen auf dem Gst-Nr 204/1 KG Schruns Frau Büsch zur Kenntnis gebracht, die diesen Vertrag ihrem Rechtsvertreter übergab. Dieser hat neben einigen unwesentlichen Änderungen im Vertrag selbst den Abschluß eines Räumungsvergleichs gefordert. Die Notwendigkeit zur Anmietung von Parkplätzen ist trotz der bisher ablehnenden Haltung der Haupt- und Volksschule gegeben, da - 4 - auch dem Krankenhauspersonal Parkplätze zur Verfügung gestellt werden müssen. So ist im Rahmen einer Feuerwehrübung auf die mögliche Behinderung von Rettungsaktionen durch im Krankenhausareal abgestellte Fahrzeuge hingewiesen worden. Außerdem ist nicht bekannt, daß für die Lehrer der Volksschule andere Parkmöglichkeiten gefunden werden konnten. In der stattfindenden Diskussion werden Bedenken dahingehend geäußert, daß keine fixen Stellplätze zur Verfügung gestellt, sondern lediglich eine bestimmte Anzahl freier Plätze garantiert wird, und daß sich der Räumungsvergleich nicht auf das gesamte Grundstück beziehen kann, da eben nur eine bestimmte Anzahl von Stellplätzen angemietet wird. Abschließend wird die Anmietung von 15 Parkplätzen auf Gst-Nr. 204/1 (Büsch) entsprechend dem vorliegenden Mietvertrag einstimmig beschlossen, allerdings mit der Maßgabe, daß vor Unterzeichnung nochmals mit der Vermieterin über die Zuweisung fixer Stellplätze verhandelt und im Falle ihrer Zustimmung der Vertrag entsprechend abgeändert werden soll. Unter der Voraussetzung, daß die Formulierung des im Entwurf vorliegenden Räumungsvergleichs dahingehend abgeändert bzw. klargestellt wird, daß davon nur die von der Gemeinde jeweils angemieteten Parkplätze mitumfaßt sind, wird der Abschluß eines diesbezüglichen Räumungsvergleichs genehmigt und der Bürgermeister sowie ein Mitglied des Gemeindevorstandes bevollmächtigt, den Räumungsvergleich vor dem Richter zu unterfertigen. zu 3) GR Mag. Siegfried Neyer enthält sich wegen BefangenhSyntax Warning: Invalid Font Weight eit der Beratung und Abstimmung. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Schruns vom 21.03.1989 wurde Frau Christine Neyer die beantragte baupolizeiliche Bewilligung zur Errichtung eines zusätzlichen Balkons an der Ostfront des Hauses BahnhofStraße 9 versagt. Der dagegen erhobenen Berufung wurde aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 12.04.1989 mit Bescheid vom 17.04.1989 keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid bestätigt. Dagegen hat Frau Christine Neyer Vorstellung an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz erhoben. Mit Bescheid vom 03.08.1989 hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz der Vorstellung keine Folge gegeben. Diesen Bescheid bekämpfte Frau Christine Neyer zunächst mit Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der jedoch mit Beschluß vom 28.11.1989 die Behandlung der Beschwerde abgelehnt und die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten hat. Dieser hob mit Erkenntnis vom 27.06.1991 den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 03.08.1989 wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf. In der Folge hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Bescheid vom 28.08.1991, ZI.: I5/3/Schr/91, der Vorstellung gemäß § 83 Abs. 7 des Gemeindegesetzes Folge gegeben, den angefochtenen Bescheid aufgehoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Gemeindevertretung Schruns zurückverwiesen. In der Sache selbst hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis klargestellt, daß die Regelung des § 7 Abs. 2 des Baugesetzes nicht anzuwenden ist, wenn es sich, wie im Beschwerdefall, nicht um einen an eine Verkehrsfläche angrenzenden, sondern um einen an der Rückseite des Hauses geplanten Balkon handelt. In Anbetracht dieser Rechtslage und aufgrund des Umstandes, 1. daß das Bauvorhaben nicht etwa gegen die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 und 2 Baugesetz über Abstandsflächen verstößt, 2. auch § 6 Abs. 7 des Baugesetzes nicht berührt wird, da die Entfernung eines Gebäudes - soweit die Bauvorschriften nichts anderes anordnen - grundsätzlich vom aufgehenden Mauerwerk und nicht von dessen Vorsprüngen zu berechnen ist, und 3. auch die Bestimmung des § 6 Abs. 8 des Baugesetzes nicht heranzuziehen ist, wonach bei oberirdischen Bauwerken, ausgenommen Gebäude und Einfriedungen, der Abstand von der Nachbargrenze mindestens 2 m zu betragen hat, ist von der Zulässigkeit des gegenständlichen Bauvorhabens auszugehen. Dieser Rechtslage Rechnung tragend, wird der Berufung der Frau Christine Neyer gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Schruns vom 21.03.1989, Zl.: 131-9/102-88, über die Versagung der Baubewilligung betreffend die Errichtung eines zusätzlichen Balkones an der Ostfront des Hauses Bahnhofstraße 9 (Bp 965 der KG Schruns) Folge gegeben, der angefochtene Bescheid aufgehoben und gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 31 Abs. 3 des Baugesetzes die Baubewilligung zur Errichtung des beantragten Balkonzubaues bei Einhaltung der in der Niederschrift über die stattgefundene mündliche Verhandlung vom 20.12.1988 diesbezüglich angeführten Vorschreibungen erteilt, (einstimmige Beschlußfassung) zu 4) Die Montafonerbahn AG Schruns hat beim Amt der Vorarlberger Landesregierung als Wasserrechtsbehörde um Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb eines neuen Litzkraftwerkes unter Ausnutzung der Wasserkraft der Litz im Gefällsabschnitt unmittelbar oberhalb der Höllbrücke bis zur Tobelmühle angesucht. Zum Schreiben des Landeshauptmannes vom 11.09.1991, insbesondere zu den darin aufgeworfenen Fragen: ob und inwieweit durch das Vorhaben öffentliche Interessen berührt werden ob und inwieweit von dem Vorhaben Vorteile im allgemeinen Interesse zu erwarten sind ob sich ein allfälliger Widerspruch mit öffentlichen Interessen durch Auflagen oder Änderungen des Vorhabens beheben ließe nimmt die Gemeindevertretung wie folgt vorläufig Stellung: Die Versorgung des Ortes ist ein elementares Interesse der Marktgemeinde Schruns, wobei allerdings auch die Vorschreibung einer Restwassermenge im Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight öffentlichen Interesse liegt. Wenn sich auch die diesbezüglichen Vorschreibungen an das Gutachten des Amtssachverständigen anlehnen werden, wird dennoch hinsichtlich der Restwassermenge auf die besonderen Interessen von Schruns als Fremdenverkehrsgemeinde verwiesen. Es wird davon ausgegangen, daß das Kraftwerk auf dem derzeit noch ira Eigentum der Gemeinde stehenden Tobelareal (Tobelmühle) errichtet wird. Es ist daher vorläufig kein grundsätzlicher Widerspruch mit von der Marktgemeinde Schruns wahrzunehmenden öffentlichen Interessen erkennbar. Im übrigen wird auf die im Rahmen der bisher geführten Grundstücksverhandlungen beschlossenen Vertragspunkte verwiesen. Die Marktgemeinde Schruns behält sich weitere Stellungnahmen im Verlaufe des Verfahrens vor. Zur exakten Bestimmung der Restwassermenge wird diese im kommenden Winter fotodokumentarisch festgehalten werden. zu 5 a) In dem mit Hubert Lechthaler abgeschlossenen Übergabevertrag hat sich die Marktgemeinde Schruns verpflichtet, über das übergebene Grundstück 1053/1 eine Zufahrt in einer Breite von 3 m zzgl. einem Bankett von 0, 30 m, ausgehend vom Hans Bertle-Weg bis zur Nordwest-Ecke des Stalles auf Gst *350 auf ihre Kosten zu errichten und zu asphaltieren. Weiters wird sie über dieses Gst 1053/1 auf ihre Kosten einen Fußweg von der Nordwest-Ecke dieses Stalles bis zur Wegparzelle Gst 1046/1 in einer Breite von 1, 80 - 2 m inkl. Bankett errichten und gleichfalls asphaltieren. Die diesbzgl. Arbeiten wurden regional ausgeschrieben - es wurden neun Montafoner Firmen angeschrieben. Eingelangt sind jedoch lediglich die Angebote der Tschofen Transporte GesmbH & CoKG und der Gebr. Vonbank GmbH., aus denen das Angebot der Firma Tschofen als das günstigere hervorgegangen ist. In der stattfindenden Diskussion hegen einige Gemeindevertreter Bedenken gegen die vorliegenden Angebote und fordern eine Neuausschreibung. Insbesondere kritisiert der Obmann des Prüfungsausschusses Erwin Riedle, daß keine Vergleichsmöglichkeiten gegeben sind und vertritt die Ansicht, daß im Sinne der bisherigen Forderungen des Prüfungsausschusses unter diesen Umständen eine Vergabe abzulehnen ist. Aufgrund der vertraglich vereinbarten Frist werden die Baumeisterarbeiten (Erdabtrag, Vorplanie) für die Fußwegverbindung Hubert Lechthaler auf Grundlage der eingelangten Angebote Stimmenmehrheitlich (11 Gegenstimmen: FPÖ und parteifreie Bürger und SPÖ und Parteifreie) an die Firma Tschofen GesmbH & CoKG als Bestbieterin vergeben. Die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. zu 5 b) Der Liefer- und Leistungsumfang des Projekts Ortskanalisation BA 07 umfaßt die Errichtung der im Ortsteil Gamprätz situierten Kanalstränge A und S sowie eines Teilabschnittes des Stranges G. Insgesamt stellt die Errichtung von ca. 1300 lfm Kanälen mit einer NW 200 bzw. 250 mm Gegenstand der Ausschreibung dar. - 7 - Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent) beschlossen, die Baumeisterarbeiten inkl. Lieferung der Rohre und Fertigteilschächte für den Ortskanal BA 07 auf Grundlage der eingelangten Angebote entsprechend der Vergabeempfehlung des Büros Dipl.-Ing. Peter Adler an die Firma Gebr. Vonbank GesmbH, Schruns, als Bestbieterin uro die Anbotssumme von S 3.284.100, 60 netto ohne Umsatzsteuer zu vergeben. Da der Prüfbericht und die Vergabeempfehlung des Büros Adler erst vor zwei Tagen bei der Marktgemeinde Schruns eingelangt sind und insbesondere Erwin Riedle als Obmann des Prüfungsausschusses Einsicht in die Angebotsunterlagen wünscht, wird die Weisung an den Bürgermeister beschlossen, mit der Auftragserteilung bis zur positiven Prüfung durch den Prüfungsausschuß zuzuwarten. zu 6) Die Beschlußfassung über den Verkauf einer Teilfläche aus Gst.Nr. 993/1 KG Schruns im Eigentum der Marktgemeinde Schruns wird einstimmig vertagt. zu 7) Die von der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger beantragte Resolution betreffend die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Verpackung s Verwertung (Arge-V) in der Gemeinde Schruns mit deSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight m Inhalt: "Die Gemeindevertretung von Schruns lehnt im Interesse einer zukunftsorientierten Müllvermeidungsstrategie die Tätigkeit der auf Einwegverpackungen spezialisierten Arbeitsgemeinschaft Verpackungsverwertung ab. Die Gemeinde Schruns wird daher dieser Arge-V weder aus öffentlichen Mitteln finanzierte Abfallcontainer, noch Standplätze für solche Container zur Verfügung stellen." wird einstimmig beschlossen. Die darin angeführte Haltung der Gemeindevertretung Schruns wird unter Anschluß der bereits beschlossenen Resolution über die Kennzeichnungspflicht für Kunststoffe dem Amt der Vorarlberger Landesregierung, dem Vorarlberger Gemeindeverband, der Arge-V, der Bundeswirtschaftskammer, der Handelskammer Vorarlberg sowie den Bundesministerien für wirtschaftliche Angelegenheiten und für Umwelt, Jugend und Familie mitgeteilt, letzterem mit dem dringenden Ersuchen, die entsprechende Verordnung zum Abfallwirtschaftsgesetz, welche die Basis für die Tätigkeit der Arge-V ist, ehestens aufzuheben. Der Bürgermeister wird der Gemeindevertretung über seine Vorstöße im Sinne des obigen Antrages laufend berichten. Begründet wird dieser Beschluß vor allem damit, daß die Tätigkeit der Arge-V nicht zur Müllvermeidung beiträgt, sondern dadurch die Einwegverpackungen noch gefördert werden. - 8 - zu 8) Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER verläßt aufgrund anderer dringender Verpflichtungen die Sitzung. Ing. Wolfgang JUEN und Richard SANDER enthalten sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung. Zur Erwirkung der grundverkehrsrechtlichen Bewilligung ist eine Umwidmung der Gst-Nr 1028/1 und *343/2 KG Schruns (nach Durchführung der Grundteilung gemäß Planurkunde des Dipl.-Ing. Peter Bischofberger, Bludenz, vom 29.03.1991, GZ 7259/1991/a, ebenfalls Gst-Nr 1028/1 und *343/2) im Eigentum der Erbengemeinschaft Juen, vertreten durch Frau Huberta Honold, Schruns, vorzunehmen. Nach einhelliger Ansicht eignen sich die gegenständlichen Grundstücke aufgrund der Nähe zur B 188 nicht für ausschließlich Wohnzwecken gewidmete Gebäude. Um bei einer Betriebsansiedlung erhöhten Emissionen vorzubeugen, wird vorgeschlagen, eine Umwidmung in BB1 vorzunehmen. Nach den Bestimmungen des Raumplanungsgesetzes können Betriebsgebiete (BB) nach der zulässigen Art der Betriebe und nach dem zulässigen Maß der Störwirkungen in Zonen unterteilt werden. Entsprechend dieser Unterteilungsmöglichkeit wird die Widmung BB1 wie folgt definiert: Errichtung von gewerblichen und industriellen Betriebsanlagen, betriebsnotwendigen Wohnungen für das Aufsichts- und Wartungspersonal sowie Gebäuden und Anlagen, die der Versorgung und den sozialen Bedürfnissen der in solchen Gebieten arbeitenden Bevölkerung dienen, wobei die Emissionen das im Mischgebiet (§ 14 Abs. 4 RPG.) zulässige Maß nicht überschreiten dürfen. Diese Umwidmung wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Mag.Dr. Siegfried Marent und Franz Netzer, die sich gegen die Widmung BB1 aussprechen) beschlossen. zu 9) Im Rahmen der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 07 (Pumpwerk "Im Tobel") werden die Lieferung und der Einbau der Meß-, Steuerungs- und Fernwirktechnik sowie der Schaltanlage und der Elektroinstallationen auf Grundlage der eingelangten Angebote entsprechend der Vergabeempfehlung des Büros Dipl.-Ing. Peter Adler einstimmig an die Firma Siemens AG, 6901 Bregenz, als Bestbieterin um die Anbotssumme von S 1.140.122, — netto ohne Umsatzsteuer vergeben. zu 10) Zur Erhöhung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer - insbesondere der vielen Kinder - ist von der Marktgemeinde Schruns nach eingehenden Untersuchungen und im Einvernehmen mit anerkannten Ortsplanern die Neugestaltung der Silbertalerstraße im Bereich der Einmündung der Dorfstraße beschlossen worden, wobei die Gestaltung eine Pflasterung der Straße als Verbindung des Bereiches Kirchplatz - Dorfstraße - Gässle mit dem Fußgängerbereich in der Kronengasse vorsieht. Nunmehr ist dieses Vorhaben seitens des Landesstraßenbauamtes Feldkirch in der Verhandlung am 4.10.1991 - 9 negativ beurteilt Syntax Warning: Invalid Font Weight worden, da eine gänzliche Sperre der Silbertalerstraße zur Durchführung der Pflasterarbeiten nicht genehmigt werden könne. Dies obwohl die Gemeinde Schruns für Umfahrungsmöglichkeiten für den PKW-Verkehr sorgt. Seitens der Gemeindevertretung wird die Forderung erhoben, daß die bis zur Bauausführung fortgeschrittene Projektabwicklung planmäßig ausgeführt wird und einstimmig die im Entwurf vorliegende an Landesrat Grabher und Bezirkshauptmann Dr. Walser gerichtete Resolution beschlossen. zu 11) Franz NETZER erläutert seinen Antrag "Verhandlungsmandat für den Bürgermeister zur Schaffung einer geeigneten Sportanlage". Zwei Sachen haben ihn zur Antragstellung bewogen. Dies war zum einen der Zeitungsbericht von Obmann Kurt Beck und zum anderen der Beschluß des Raumordnungsausschusses vom 23.1.1991 TOP 2 Abs. 2: " da dies den obersten Zielen der Schrunser Raumplanung widersprechen würde, welche die Freihaltung der Gebiete östlich des Wagenweges für die Landwirtschaft vorsehen. Dieser bisherigen Zielsetzung schließt sich der gesamte Raumordnungsausschuß an." (Die seinerzeitige Beschlußfassung bezog sich auf die Umwidmung des "Kaiser-Areals" von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet) Diese Aussage sei für ihn verbindlich, womit allerdings auch die Errichtung der Sportanlage an diesem Standort gefallen sei. Er beantrage daher, daß der bestehende Fußballplatz als Hauptplatz weiterhin bestehen bleibt. Auf dem westlich angrenzenden Illwerke-Platz soll eine Trainingsfläche im notwendigen Ausmaß errichtet werden. Zu diesem Zwecke sollen mit den Vorarlberger Illwerken Pachtverhandlungen geführt werden. Weiters führt er aus: Käme diese Lösung zustande, so wäre das für die Schrunser Fußballer die beste und für die Gemeinde die kostengünstigste Lösung. Da der Ausgang der mit den VIW zu führenden Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt ungewiß ist, sind im Interesse der Schrunser Fußballer flankierend folgende Vorsorgen zu treffen. 1. die Umwidmung der Juen-(Drocker)-Gründe im Gantschier hat zurückgestellt zu werden, wobei als Grund hiefür der eventuelle Flächenbedarf für "Sonderfläche Sportplatz" anzuführen ist ein Teil könnte für die Industrie und ein Teil für den Sportplatz verwendet werden - und 2. die Gemeinde hat bis zum Abschluß der Verhandlungen mit den Vorarlberger Iiiwerken den Verkauf des Dajeng Grundstückes an der Batloggstraße auf Eis zu legen. Grund: siehe Punkt 1. Er möchte, daß in dieser Angelegenheit endlich Klarheit geschaffen wird. Außerdem vertrete er die Interessen einiger Anrainer, die in dieser Sache an ihn herangetreten seien. Der Vorsitzende ruft in Erinnerung, daß die erste Variante bereits untersucht und als nicht durchführbar erachtet worden ist. - 10 - GR Ing. Werner NETZER kann den seinerzeit im Raumordnungsausschuß gefaßten Beschluß vorbehaltslos wiederholen. Nur dürfe nicht übersehen werden, daß sich dieser Beschluß nur auf Grundstücke beziehe, die als Freifläche-Landwirtschaftsgebiet gewidmet sind. Die Stofleth-Au hingegen sei nicht als "FL", sondern als Sportplatz bzw. für "öffentliche Zwecke" gewidmet. "Uber etwas, was schon gewidmet ist, braucht nicht mehr diskutiert zu werden." Auch Peter VONBANK bestätigt, daß die Formulierung im angeführten Raumordnungsausschußprotokoll dahingehend zu verstehen ist, daß im gegenständlichen Bereich - damals konkret das Kaiser-Areal kein zusätzliches Wohngebiet ausgewiesen wird. Nach Ansicht von Mag. Dr. Siegfried MARENT wird man auf die Bewilligung für die Errichtung eines Sportplatzes am Wagenweg wohl noch einige Zeit warten müssen, da sowohl der Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz als auch der Landschaftsschutzanwalt nicht unbedingt positiv dazu eingestellt sind. Natürlich könne der Begriff öffentliches Interesse entsprechend gedehnt werden. Zur Zeit trainiere der FC teilweise auch auf dem Fußballplatz bei der Hauptschule Grüt, was sicher auch keine Ideallösung darstelle. Dies aber sei der Grund, warum auch auf die DajengGründe verwiesen wordeSyntax Warning: Invalid Font Weight n sei. Jedenfalls sollten alle Möglichkeiten geprüft werden. Unbestritten wäre die geplante Anlage eine optimale Lösung. Es stelle sich jedoch die Frage, ob die Kosten tatsächlich tragbar sind. Bisher sei immer argumentiert worden, daß der FC keine kostengünstigere Variante möchte. Aber auch dieser habe sich nach der Decke zu strecken. Der von Obmann Kurt Beck veröffentlichte Artikel rege jedenfalls zu weiteren Überlegungen an, insbesondere wenn man bedenke, daß um teures Geld auswärtige Spieler angekauft werden. Andere Vereine können auch nicht in dieser Art und Weise auftreten. Hinsichtlich des alten Fußballplatzes seien keine genauen Untersuchungen durchgeführt worden. Darum sollte man sich - und so verstehe er Franz NETZER überlegen, ob es nicht billigere Varianten gibt und sich nicht den Weg verbauen. Seiner Ansicht nach wäre es nach wie vor die beste Lösung, wenn man sich mit den VIW einigen könnte. Diesbzgl. bestehe derzeit ohnedies eine günstige Konstellation, da auch die VIW AG in anderen Bereichen auf die Gemeinde angewiesen ist. Der Vorsitzende vertritt die Meinung, daß bereits alle Varianten ausreichend geprüft worden sind. Hinsichtlich des nunmehr geplanten Sportplatzes liegen Kostenschätzungen vor, das Landschaftsschutzverfahren sei im Laufen und das Projekt stehe kurz vor seiner Verwirklichung. Über den Umfang, die Kosten, usw., wäre anläßlich der Beratung über den Baubeschluß zu diskutieren, Festgehalten wird, daß auf dem als "FL" ausgewiesenen angepachteten Grund kein Bauwerk errichtet wird. Eine Umwidmung ist daher auch nicht erforderlich. Peter VONBANK erinnert an die einhellige Beschlußfassung im Sportausschuß, wonach die Angelegenheit weiter betrieben werden soll. Die Finanzierung im Falle der Nichtbeteiligung der VIW bzw. der Gemeinde Tschagguns wird im Rahmen des Baubeschlusses abzuhandeln sein. Er erinnert auch an den gesetzlichen Auftrag an Gemeinden mit über 2500 Einwohnern, einen entsprechenden Sportplatz - 11 - zu errichten und zu erhalten. Der Grund für einen neuen Standort liege darin, daß am bisherigen Platz nicht das verwirklicht werden kann, was tatsächlich notwendig ist. Vor Abstimmung über den Antrag "Verhandlungsmandat für den Bürgermeister zur Schaffung einer geeigneten Sportanlage" wird von mehreren Seiten darauf hingewiesen, daß der Bürgermeister bereits ein Verhandlungsmandat erhalten hat und ihm ein solches nicht mehr erteilt werden muß. Der Antrag wird sodann einstimmig zum Beschluß erhoben. zu 12) Robert MAYER verweist auf die auf den 11. Oktober angesetzte Sperrmüllsammlung. Dieser Termin werde zur Folge haben, daß Schruns das ganze Wochenende hindurch mit Sperrmüllbergen belastet sein wird. Nachdem dieses Wochenende wahrscheinlich das letzte starke Wochenende für den Fremdenverkehr sein werde, sei dies ein äußerst ungünstiger Zeitpunkt. Dieser Termin sei für ihn unbegreiflich und er verweist auf die diesbzgl. Kritik im letzten Jahr. Ing. Wolfgang JUEN bemerkt dazu, daß sich der Bürgermeister damals dahingehend geäußert habe, daß er von den Transportunternehmen abhängig sei, aber nochmals einen Vorstoß machen werde. Der Vorsitzende sichert zu, mit Bgm. Harald Wekerle darüber nochmals zu sprechen. Gebhard MARENT appelliert an die Raucher, in Zukunft aus Rücksicht vor den anderen Sitzungsteilnehmern nicht mehr zu rauchen. Ende der Sitzung: 00.18 Uhr