19920115_GVE020

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:42
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1992-01-15
Erscheinungsdatum 1992-01-15
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Inhalt des Dokuments

Marktgemeindeamt Schruns über die am Mittwoch, den 15.01.1992 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns stattgefundene 20. öffentliche SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Ing. Paul DÖRLER, Manfred JÄGER, Hans BANDL und Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei; Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE, Felizitas MAKLOTT und Albert TRUNSPERGER für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER, Mag. Dr. Siegfried MARENT, Helmut NEUHAUSER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Richard SANDER jun., Trudi DÜNSER, DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER und Franz NETZER Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachstehenden Gegenstand zu behandeln: * Grundverkauf an Fam. Ottilie Feurstein Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Voranschlag 1992 der Marktgemeinde Schruns; 3) Gemeindeeigene Gebühren und Steuern, Festsetzung für 1992; 4) Darlehensaufnahme, Wasserwirtschaftsfonds; 5) Grundverkauf, Teilfläche aus Gp 993/1 KG Schruns; 6) Flächenwidmungsplan, Antrag auf Umwidmung, Reg.Nr. 5/90: Karl-Ludwig Ortner, Schruns, Umwidmung der Gp 1040/1 und der Bpn 61, 62 und 65 von ÖZ in BW; -2 7) Andreas Ganahl, Schruns, Kirchplatz 11, Ansuchen um Änderung des Mietvertrages; 8) Parkplatz Silbertalerstraße - Musiklokal, Einführung der Gebührenpflicht; 9) "Parkplatz Sternen", Überprüfung der Höhe der Parkgebühren; 10) LKW-Parkplatz der Firma Sohler, Stellungnahme zum Landschaftsschutzverfahren; 11) Parabolantennen, Verordnung über Anbringung und Aufstellung im Gemeindegebiet Schruns; 12) Grundverkauf an Fam. Ottilie Feurstein; 13) Allfälliges; zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die insbesondere am Sonntag vor Weihnachten verzeichneten starken Niederschläge auf gefrorenen Boden, die größere Wasseransammlungen und kleinere Murenabgänge zur Folge hatten. Als Schwachstelle hat sich wiederum das Niggatobel erwiesen, für welches im Herbst 1991 ein neuerlicher Verbauungsantrag eingebracht worden ist. Die Einleitung der Niederschlagsund Schmelzwässer in die Kanalisation hat bestens funktioniert. In diesem Zusammenhang spricht Bgm. Harald Wekerle der Schrunser und Gantschierer Feuerwehr Dank und Anerkennung für ihren unermüdlichen Einsatz aus. * den Einsatz von Bediensteten des Bauhofs im Rahmen der Weltcupveranstaltung am Golm. Dies hatte zur Folge, daß in dieser Zeit die Schneeräumung und Streuung im Ort nur mit reduziertem Personaleinsatz durchgeführt werden konnte. * den Abschluß des wasserrechtlichen Vorprüfungsverfahrens hinsichtlich der Errichtung des Litzkraftwerkes. Größere Einwände wurden bisher nicht vorgebracht. * die noch nicht erteilte Zustimmung der Familien Gantner/Büsch zur Loipenbenützung und die bisher geführten Gespräche über die Fußwegeverbindung Lechthaler. zu 2) Der Voranschlag 1992 der Marktgemeinde Schruns wurde vom Gemeindevorstand auf Grundlage eines Amtsentwurfes erstellt und den Mitgliedern der Gemeindevertretung entsprechend den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zeitgerecht zugestellt. Er wird vom Vorsitzenden erläutert, der vor allem auch darauf hinweist, daß bei Erstellung -3 dieses Voranschlages Zielvorgabe dessen Ausgeglichenheit war und keine Neuverschuldung eintritt. Hätten sämtliche Wünsche Aufnahme in das Budget gefunden, hätte sich ein Defizit von über S 23 Mio ergeben, weshalb bei den Ausgaben rigorose Streichungen vorgenommen werden mußten. Auf der Einnahmenseite wurden vor allem die Gebühren entsprechend dem Kostendeckungsprinzip angehSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight oben. Die Einnahmen sind realistisch angesetzt worden, bieten jedoch keinen Spielraum mehr. An Fremdmittel sind lediglich die Darlehensaufnahmen beim Wasserwirtschaftsfonds sowie ein Baudarlehen in Höhe von S 1 0 0 . 0 0 0 , — für Althaussanierungen vorgesehen. Informativ sind die vom Vorsitzenden bekanntgegebenen Zahlen der Gesamtbudgetentwicklung sowie Entwicklung einzelner Bereiche in den Jahren 1970 bis 1992. So hat sich der Personalaufwand verzehnfacht, wobei die Anzahl der Dienstposten wohl in den Jahren 1970 bis 1980, nicht mehr aber im Zeitraum 1980 bis 1992 gestiegen ist. Die gewaltigsten Kostensteigerungen und zwar bis zum Zwanzigfachen erfuhren die Bereiche Fürsorgeund Gesundheitswesen. Die gemeindlichen Einnahmen bleiben hingegen weit dahinter zurück. Nach Ansicht des Vorsitzenden muß mit allen noch vertretbaren Mitteln versucht werden, den finanziellen Spielraum der Gemeinde wieder zu vergrößern, und es ist insbesondere auch zu trachten, das Gewerbe, den Handel und die Wirtschaft als Haupteinnahmequelle der Gemeinde weitestgehend zu fördern. In der stattfindenden Diskussion wird zu bedenken gegeben, daß das Budget 1992 gegenüber dem Vorjahresbudget um rd. 13 % gekürzt worden ist, die Personalaufwendungen sich hingegen um 7 % erhöht haben, sodaß die Steigerung im Verhältnis zum Gesamtbudget noch stärker ausfällt. Zum Schuldenstand von S 66 Mio sind natürlich auch die Finanzierungen über Leasing hinzuzuzählen. Kritisiert werden behauptete exorbitante Kostenüberschreitungen überwiegend bei Bauvorhaben der Firma Vonbank, die vom Bauamt überwacht worden sind und dem eine laxe Handhabung der Bauaufsicht vorgeworfen wird. Bei einigen Mandataren stößt auch die Erhöhung der Kanalisationsgebühren auf Ablehnung, dies insbesondere in Anbetracht des Umstandes, daß dem Hauptschulverband für die neuerrichtete Turnhalle die Kanalanschlußgebühren erlassen worden sind. Für beschlossene Bauvorhaben wie Sanierung des Schwimmbades usw. seien keine Positionen enthalten und auch für die dringenden Sanierungsmaßnahmen im Volksschulgebäude und Altersheim keine Mittel vorgesehen. Die beabsichtigten Grundverkäufe werden von einigen als Verkauf des Familiensilbers bezeichnet. Diesen Vorwurf weist Bgm. Harald WEKERLE zurück, da sich die zu verkaufenden Grundstücke nicht bereits seit Alters im Eigentum der Marktgemeinde Schruns befinden, sondern, mit Ausnahme des Grundstücks beim Armenhausbühel, erst in den Jahren seit 1965 angekauft worden sind. Der Grundbesitz der Marktgemeinde Schruns sei heute wesentlich größer als im Jahre 1965. Er bestätigt, daß bei Anführung der Nettoverschuldung auch die Leasinganteile hinzuzuzählen sind. Den Vorwurf einer laxen Handhabung der Bauaufsicht und dadurch Förderung einer Firma habe er bereits in einer Schulverbandssitzung gehört und möchte darauf nicht näher eingehen. Was die Investitionen im Schwimmbadbereich betreffe, sei derzeit die Finanzierung noch nicht abgeklärt. Darüber sei bereits -4 schon in der Dezembersitzung diskutiert worden. Die Planungskosten hiefür sind im Voranschlag 1992 des Alpenbades bereits enthalten. Die budgetierten Personalkosten berücksichtigen bereits die gesetzlich vorgesehenen Lohnerhöhungen und Beförderungen, und es weist der Dienstpostenplan im Vergleich zum Vorjahr lediglich einen Dienstposten mehr aus. Von einigen Gemeindevertretern wird die Ansicht vertreten, daß der Voranschlag den Willen zum Sparen nicht erkennen lasse. Dessen Ausgeglichenheit werde lediglich durch die Grundverkäufe herbeigeführt. Wiederum die Personalaufwendungen ansprechend, wird u.a. angeregt, den natürlichen Abgang nicht mehr nachzubesetzen und nach Möglichkeit verschiedene Arbeiten privat zu vergeben. Der Vorsitzende verweist auf die Auflistung auf Seite 160 des Voranschlages, aus der ersichtlich ist, daß bereits Einsparungen im Krankenhausbereich (Hebammensprengel), bei der Gemeindesicherheitswache und im Bauhof durch Nichtnachbesetzung freigewordener Posten erfolgen. Würden Leistungen an Professionisten vergeben werden, käme dSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ies zum Teil teurer, außerdem würden verschiedene Bereiche nicht mehr entsprechend betreut werden können. Selbstverständlich werde man vermehrt der Personalkostenentwicklung Augenmerk schenken, immer aber in Hinblick auf die Aufgaben der Gemeinde . Als Beitrag zur Personalkosteneinsparung wird angeregt, die z.B. in der Gärtnerei angefallenen Überstunden zumindest zum Teil als Zeitausgleich abzugelten. Festgestellt wird, daß die Sozialhilfebeiträge ins Unermeßliche steigen und eine Neuregelung durch das Land dringend erforderlich erscheint, zumal der Gemeinde bei Vergabe der Sozialhilfemittel kein Einspruchsrecht zukommt. Auch finanzausgleichsrechtliche Änderungen wären anzustreben, da die Marktgemeinde Schruns als finanzstarke Gemeinde äußerst benachteiligt ist. Unumstritten ist, daß die eigenen Steuern hoch sind. Schruns als Fremdenverkehrsgemeinde hat jedoch auch entsprechend hohe Ausgaben zu tätigen. Man werde sich eine Verschnaufpause gönnen müssen, um nach dem Auslaufen verschiedener Verpflichtungen wieder neue Investitionen zu ermöglichen. Auch das herrschende "Anspruchsdenken" müsse überdacht werden, da nicht mehr alles zu finanzieren ist. Peter VONBANK, der sich durch einige Äußerungen persönlich angesprochen fühlt, gibt zu bedenken, daß zwar vor Jahren zwei Baulose teurer abgerechnet worden sind, die billigere Abrechnung im darauffolgenden Jahr hingegen keine Erwähnung gefunden hat. Er schlägt vor, um Vorwürfe gegenüber der Gemeinde - laxe Bauleitung - von vornherein auszuräumen, bereits zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotsleistungsverzeichnisses - vor Durchführung der Ausschreibungen - die Massenermittlungen der Ing.-Büros durch einen Techniker oder durch den mit den örtlichen Verhältnissen besser vertrauten Prüfungsausschuß überprüfen zu lassen. Im übrigen müsse er den Vorwurf, daß die Gemeinde eine laxe Bauleitung ausübe, entschieden zurückweisen, da er aus eigener Erfahrung das Gegenteil bezeugen könne. In diesem Zusammenhang verweist er auch auf den Umstand, daß die Kosten der gemeindeeigenen Bauleitung vom -5 Wasserwirtschaftsfonds nicht als förderbarer Aufwand anerkannt werden. Dies sei lediglich bei den Kosten von privaten Büros der Fall. Gewisse, bereits des öfteren angesprochene Vorteile sprechen jedoch für die Durchführung der Bauleitung im eigenen Haus. Auf die Zinsen für Bankdarlehen angesprochen, erklärt sich der Vorsitzende gerne bereit, die aktuellen Zinssätze, insbesondere auch für Kredite bei der Raiba Montafon, einzuholen. Es wird einhellig davon Abstand genommen, die Gruppen einzeln zu beraten, und jedem die Möglichkeit geboten, grundsätzlich Stellung zum Voranschlag zu beziehen bzw. Fragen hiezu zu stellen. Von beiden Oppositionsparteien wird nochmals heftige Kritik am Voranschlag 1992 geübt und u.a. der vorgesehene Beitrag in Höhe von S 1 1 0 . 0 0 0 , — an die Trachtengruppe, der wohl als Dauerbelastung zu werten sein werde, bemängelt. Diese Position stehe der Aussage, daß in allen Bereichen eingespart worden sei, entgegen. Die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger erklärt sich bereit, unpopuläre Maßnahmen wie Personaleinsparungen usw. mitzubeschließen. Je nach dem Grad der Privatisierungsmöglichkeit wird der Personalstand in drei Bereiche aufgegliedert: 1. Gruppe - Bauhofsbereich: leicht zu privatisieren, da hier bedarfsgerecht Firmen eingesetzt werden und der Personalstand mit 10 Personen limitiert werden könnte; 2. Gruppe - Sicherheitswache: gewisse Privatisierungsmöglichkeiten; 3. Gruppe - Hoheitsverwaltung: diese stellt den Kernbereich der Gemeindeverwaltung dar (Meldeamt, Gemeindekassa usw.); Die Gewährung von Zeitausgleich anstelle Bezahlung von Überstunden wird als guter Ansatz betrachtet und wäre als Akzent in Richtung Personaleinsparung zu werten. GR Ing. Werner NETZER stellt konkret den Antrag, den Gemeindevorstand zu beauftragen, sich bis März dieses Jahres darüber Gedanken zu machen bzw. Vorschläge auszuarbeiten, wo Personalkosten in einer Größenordnung von 5 % eingespart werden können. Er wirSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ft der Gemeinde vor, im Bereich der Wirtschaft zu wenig Akzente zu setzen und z.B. ein Fremdenverkehrskonzept ausgearbeitet, aber bisher nicht umgesetzt zu haben. Auch im Bereich der Betriebsansiedlung seien keine Aktivitäten gesetzt werden, sondern es sei dies, wie am Beispiel Umwidmung Juen Gründe, Privaten überlassen worden. Auch seitens der Fraktion SPÖ und Parteifreie wird der Vorwurf erhoben, daß eine wenig verantwortungsvolle Budgetpolitik betrieben werde und verschiedentlich die Folgekosten nicht berücksichtigt worden seien. Bisher habe die Hochkonjunktur noch unterstützend gewirkt, jetzt sei jedoch die Zeit der Wirtschaftseinbrüche gekommen. Die Steuereinnahmen gehen zurück und die Belastungen werden kaum mehr abzubauen sein. Mag. Dr. Siegfried MARENT richtet seine kritischen Aussagen nicht nur an den Bürgermeister, sondern auch an alle Mitglieder des Gemeindevorstandes - die Regierung die hiefür ebenfalls die Verantwortung tragen. Es stehe derzeit groß in Mode, zu privatisieren, wenn es nicht funktioniert. Seiner Meinung nach muß jedoch die Arbeitsorganisation umgestellt werden. Auch die Durchsetzung des Entwicklungskonzeptes Verkehrsamt Schruns stelle eine Aufgabe des Gemeindevorstandes dar. -6 Festgehalten wird, daß der Gemeindevorstand bei Erstellung des Budgets an die bereits gefaßten Beschlüsse der Gemeindevertretung über die Investitionen gebunden war und diese Beschlüsse von einem Großteil der Gemeindevertreter getragen worden sind. Ing. Wolfgang JUEN, der einen Antrag auf Rückverweisung an den Gemeindevorstand zur Erarbeitung eines Budgets, das keine Grundverkäufe vorsieht und das von allen Gemeindevorstandsmitgliedern gemeinsam getragen wird, einbringt, zieht diesen nach kurzer Debatte wieder zurück. Der Antrag von GR Ing. Werner NETZER auf Prüfung von Personaleinsparungsmöglichkeiten im Ausmaß von 5 % und Vorlage eines Berichtes in der Aprilsitzung der Gemeindevertretung wird stimmenmehrheitlich zum Beschluß erhoben, wobei Bgm. Harald WEKERLE für sich die Prozentangabe ausklammert, da für ihn der Beschluß sonst nicht formulierbar wäre. Mag. Dr. Siegfried MARENT vertritt die Ansicht, daß die "Regierung" bisher als Entscheidungsträger fungiert habe und der Bürgermeister lediglich dessen Beschlüsse vollziehe. Der Gemeindevorstand habe den Kurs mitgetragen und zeichne somit auch für das Personal zuständig, weshalb dieser Antrag sinnwidrig erscheine. Außerdem dürfen die Bediensteten keinesfalls verunsichert werden und er kann sich allenfalls eine Betriebsberatung durch Experten vorstellen. Abschließend wird der Voranschlag 1992 der Marktgemeinde Schruns in der vorliegenden Fassung stimmenmehrheitlich (11 Gegenstimmen: Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger und Fraktion SPÖ und Parteifreie) genehmigt. Er weist Gesamteinnahmen von Gesamtausgaben von + einem Abgangsvortrag aus 1990 von S 119.661.000, — S 119.661.000, — S 3.512.000, —, der durch Entnahme aus Kassenbeständen abgedeckt wird, aus. Die Finanzkraft festgestellt. wird gemäß § 73 Abs. 3 GG mit S 48.830.000, — zu 3) Die Steuern, Gebühren und Abgaben für das Jahr 1992 werden genehmigt und gegenüber dem Vorjahr nachfolgende Änderungen beschlossen und verordnet: (stimmenmehrheitlich - 4 Gegenstimmen: Fraktion SPÖ und Parteifreie) A) Grundsteuer: a) Der Hebesatz der Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird mit 500 v.H. festgesetzt b) Der Hebesatz der Grundsteuer für sonstige Grundstücke wird mit 500 v.H. festgesetzt -7 B) Getränkesteuer: Nach den Bestimmungen des Finanzausgleichsgesetzes unterliegt die Lieferung von Speiseeis und von Getränken, die ein Verkäufer im Gemeindegebiet ausführt, soweit die Lieferung nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs im Rahmen einer nachhaltigen Tätigkeit erfolgt, der Getränkesteuer. Der Getränkesteuer unterliegen auch: Früchte, die im oder mit dem Speiseeis verabreicht werden, Zugaben, die üblicherweise mit dem Getränk verabreicht werden (z.B. Zucker und Milch bei Kaffee, Zucker und Zitrone bei Tee), Verpackungen, soweit sie nSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight icht selbständige Waren darstellen oder gegen Rückerstattung eines gesondert in Rechnung gestellten Entgeltes zurückgenommen werden. Der Getränkesteuer unterliegen nicht: Milch, Lieferungen im Sinne des § 10 Abs. 2 Zif. 4 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl.Nr. 223 i.d.F. BGBl.Nr. 660/1989 (Weinabhofverkauf), der Eigenverbrauch des Verkäufers und, lt. vorliegendem Entwurf, reine Gemüsesäfte, Pensionsfrühstücksgetränke (Kaffee und Tee), welche im Pensionspreis inbegriffen sind, Die Getränkesteuer wird vom Entgelt bemessen. Das Entgelt ist nach § 4 Abs. 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972 zu ermitteln. Was alles zum Entgelt gehört, die Ermittlung der Steuerschuld, die Abgabe einer Steuererklärung und die Entrichtung der Getränkesteuer ist mittels Verordnung zu regeln. Die bei des ner Höhe der Getränkesteuer beträgt 10 v.H. des Entgeltes Speiseeis und alkoholhältigen Getränken und 5 v. H. Entgeltes bei alkoholfreien Getränken. Steuerschuldist der Verkäufer. Die entsprechend dem vorliegenden Entwurf zu erlassende Verordnung tritt am 1. Jänner 1992 in Kraft. C) Kanalgebühren (ohne MWSt.): Beitragssatz gem. § 12 Abs. 1 KanalG. Nachtragsbeitragssatz Kanalbenützungsgebühren (§§ 13 - 18 KanalO.) D) Müllgebühren: Abfallsäcke bzw. Eimer pro Liter und Jahr (ohne MWSt.) je Container bei wöchentlich 1-maliger Entleerung pro Jahr (ohne MWSt.) zusätzliche Abfallsäcke (inkl. MWSt.) Gebühr für eine zusätzliche Containerentleerung (inkl. MWSt.) E) Friedhofgebühren: Leichenhallengebühr - Einstellgebühr ohne Aufbahrung pauschal (unabhängig von der Dauer) Gebühr für "Grab machen": Öffnen und Schließen eines Grabes S S S 311, — 104, — 12, — S 22, — S 13.200, — S 22, — S 315, — S S 250, — 2.415, — -8 (Grabtiefe von 1, 70 m) Tiefgrab S F) Verpflegungsgebühren des Altersheimes (ohne MWSt.): a) Verpflegungskosten einschließlich Unterkunft pro Tag S b) für Pflegefälle erhöht sich der Pflegesatz pro Tag auf S c) Während eines Aufenthaltes im Krankenhaus oder Urlaubes beträgt die Zimmergebühr 50 % des normalen Pflegesatzes S G) Pflegegebühren Krankenhaus St. Josefsheim Pflegesatz f. Pflegestation H) Kostgelder Essen auf Rädern (ohne MWSt.): pro Mittagessen Beschützende Werkstätte und Pensionisten mit Ausgleichszulage pro Mittagessen 2.730, — 344, — 516, — 172, — (ohne MWSt.): S 512, — S 74, — S 50, — Die Änderung der Leichenhallengebühr wird auf Anregung von Gebhard MARENT beschlossen, der darüber informiert, daß die Höhe der Gebühren der Marktgemeinde Schruns unter den landesüblichen Gebühren liege. Zudem verursache die bisherige Regelung verrechnungsmäßig einen erheblichen Mehraufwand. Ing. Wilhelm WALCH regt hinsichtlich der Wasser- und Kanalgebühren an, in Zukunft bei steigendem Verbrauch auch steigende Kostensätze festzulegen. Erst eine Staffelung der Tarife verhalte die Leute zu einem vernünftigen Umgang mit Wasser. Bgm. Harald WEKERLE vertritt die Ansicht, daß es sich als richtig herausgestellt habe, wenn jeder m3 Wasser gleich teuer ist. zu 4) Nachstehende Darlehensaufnahmen werden einstimmig beschlossen: a) Wasserwerk Wasserwirtschaftsfonds S 1.150.000, — b) Kanalisation Wasserwirtschaftsfonds S 2.360.000, — c) Althaussanierungen S 100.000, — 3.610.000, — zu 5) Die Marktgemeinde Schruns trägt sich mit dem Gedanken, rund 1070 m2 aus Gst-Nr 993/1 KG Schruns (Grundstück oberhalb der HS Schruns-Grüt) an die Firma Gantner Electronic zu verkaufen. Hinsichtlich der Restfläche im Ausmaß von rund 2.300 m2 wurden bereits Verkaufsgespräche mit zwei Siedlungsgesellschaften geführt, wobei getrachtet wurde, daß die privaten Interessenten, die sich -9 an der öffentlichen Ausschreibung beteiligt haben, werden. miteingebunden In der stattfindenden Diskussion wird die Forderung erhoben, die Grundflächen nicht stückweise, sondern unter einem zu verkaufen, dies, um denselben Preis sicherzustellen und bei der Grenzziehung flexibler zu bleiben. Unterschiedliche Ansichten bestehen hinsichtlich des m2 Preises von S 1 7 0 0 , — . GSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight R Ing. Werner NETZER empfiehlt, sich ein "Rückkaufsrecht" auszubedingen, was grundsätzlich bei Verkäufen von Gemeindegrundstücken der Fall sein sollte. Der Rückkaufpreis könnte einer Verzinsung unterliegen bzw. eine Anpassung an ein von beiden Seiten anerkanntes Schätzgutachten vorgenommen werden. Der Vorsitzende verweist auf den Umstand, daß ein sofortiger Vertrag Zinsen sparen hilft und die Form und Lage der zu verkaufenden Grundflächen bereits hinlänglich bekannt sind. In der weiteren Beratung wird auch auf die Einfahrtssituation Bezug genommen und angefragt, was passieren würde, wenn das DajengHaus nicht abgerissen wird. Diesbzgl. antwortet Bgm. Harald WEKERLE, daß die Erschließung des von der Firma Gantner Electronic anzukaufenden Grundstücks über eigenen Grund und Boden der Käuferin möglich sein wird. Im Falle eines Rückverkaufs wäre jedoch keine entsprechende Erschließung mehr gegeben. Nach Ing. Werner NETZER müßte sich die Firma Gantner Electronic verpflichten, auch für diesen Fall eine entsprechende Erschließung zu sichern. Das Rückkaufsrecht sollte dann ausgeübt werden können, wenn das Grundstück nicht entsprechend genützt oder an Dritte veräußert wird. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Gebhard MARENT) beschlossen, nach Maßgabe der Darstellung in der vorliegenden Planskizze rund 1070 m2 aus dem Gst-Nr 993/1 KG Schruns an die Gantner Electronic um den m2 Preis von S 1 7 0 0 , — zu verkaufen. Im Kaufvertrag hat sich die Marktgemeinde Schruns ein Vorkaufsrecht bzw. ein Wiederkaufsrecht zu sichern. Hinsichtlich der restlichen Flächen werden die Verhandlungen mit den Siedlungsgesellschaften weitergeführt, wobei auch die privaten Bauwerber mitberücksichtigt werden sollen. zu 6) Das gegenständliche Umwidmungsansuchen wurde bereits vor sechs Monaten beraten, jedoch aufgrund der geplanten Errichtung des Litzkraftwerkes vorerst zurückgestellt. Ing. Karl-Ludwig Ortner hat auch nach neuerlicher Anfrage keine Einwände gegen die Errichtung des Litzkraftwerkes erhoben. Der Grund für die bisherige Widmung war die eventuell notwendig werdende Errichtung einer Garage am gegenständlichen Standort. Da sich auch der Bereich hinter der Tobelmühle als Standort für ein -10solches Garagenprojekt anbietet, der aus verkehrsmäßiger Sicht zu bevorzugen wäre, erscheint nunmehr eine Umwidmung möglich. Es wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Ing. Paul DÖRLER) beschlossen, die Gst-Nr 134/3, 139, ein Teilstück des Gst-Nr 140/1 sowie die Gst-Nr .61, .62 und .65 nach Maßgabe der vorliegenden planlichen Darstellung von ÖZ in BW umzuwidmen. zu 7) Die Gemeindevertretung Schruns hat bereits einer Verlängerung des Mietvertrages mit Andreas Ganahl betreffend die Anmietung des "alten Verkehrsamtes" zugestimmt. Ebenfalls wurde grundsätzlich die Bereitschaft bekundet, einer Untervermietung zuzustimmen, soferne dadurch öffentliche Interessen nicht nachteilig berührt werden. Nunmehr hat Andreas Ganahl die Marktgemeinde Schruns ersucht, die bereits durchgeführte Mietzinserhöhung ab 01.12.1991 zurückzunehmen und dies damit begründet, daß bereits der bisherige Mietzins für eine gemietete Fläche von 70 m2 im österreichischen Spitzenfeld liege. Ein internationales Handelsunternehmen mit Jahresumsätzen in Milliardenhöhe, welche sich um eine Anmietung beider Lokale (Drogerie Ganahl und altes Verkehrsamt) interessiere, wäre bereit, max. den bereits bestehenden Mietzins zu übernehmen, wobei die ersten drei Jahre ebenfalls ab Beginn der Vermietung als Festmietzins vereinbart werden müssen. Ein Teil der Gemeindevertreter vertritt die Ansicht, daß die Miete auch nach erfolgter Indexanpassung als nicht überhöht anzusehen ist. Da jedoch auch eine Drogerie als Nahversorger im weitesten Sinne anzusehen ist und einer Verödung des Ortskernes entgegengesteuert werden soll, wird dem Ansuchen von Andreas Ganahl, Schruns, Kirchplatz 11, um Änderung des Mietvertrages betreffend das "alte Verkehrsamt" hinsichtlich der Wertsicherung teilweise stattgegeben, wobei ihm zwei Alternativen angeboten werden: a) die vertraglich normierte Indexanpassung wird für die kommenden drei Jahre (01.01.1992 - 31.12.1994) ausgesetzt und die Miete auf dem Stand vom 01.01.1992 belassen. Ab 01.01.1995 erfolgt wieder eine jährliche Indexanpassung zum 01.01.1996. b) Der Vertrag wird in der bisherigen Form verlängert. zu 8) Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird die Verhandlung der weiteren Tagesordnungspunkte einstimmig vertagt. Ende der Sitzung: 00.25 Uhr