19911113_GVE017

Dateigröße 490.08 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 31.05.2021, 16:48
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1991-11-13
Erscheinungsdatum 1991-11-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight * Marktgemeindeamt Schruns über die am Mittwoch/ den 13.11.1991 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal im Haus des Gastes stattgefundene 17. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung . Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Werner BITSCHNAU und Dr. Bernd TAGWERCHER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Dipl.Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Ludwig KIEBER jun, Richard SANDER jun., Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Ing. Paul DÖRLER, Peter MATTLE, Dr. Hansjörg CZINGLAR, Dr. Wolfgang SANDER, Otmar VALLASTER für die Schrunser Volkspartei, DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER, Gebhard MARENT, Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger, Mag.Dr. Siegfried MARENT, Franz NETZER und Ing. Wilhelm WALCH für die Fraktion SPÖ und Parteifreie. Entschuldigt abwesend: GR Mag. Siegfried NEYER, Rudi BITSCHNAU, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PURER, Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Trudi DÜNSER und Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und recht zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Vor Eingang in die Tagesordnung erhält der Antrag gemäß § 41 Abs. 3 GG. auf Aufnahme des Gegenstandes "Änderung des Flächenwidmungsplanes, Antrag auf Umwidmung: Reg.Nr. 8/91, Kurt Walser, Schruns, Umwidmung der Gst-Nr 1060/1 und 1059 von FL in BB1" auf die Tagesordnung die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln. Auf Antrag von Ing. Wilhelm Walch gemäß § 41 Abs. 1 GG. wird die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände stimmenmehrheitlich dahingehend abgeändert, daß TOP 10. (Übergabevertrag Hubert Lechthaler - Marktgemeinde Schruns, neuerliche Beschlußfassung) vorgezogen und nach TOP 1. behandelt wird. Dem Antrag von GR Ing. Werner Netzer, die Reihenfolge der Behandlung der Gegenstände so festzulegen, daß die TOP 2. und 3. (Krankenhaus St. Josefsheim, Voranschlag 1992, und Dienstpostenplan 1992) am Schluß behandelt werden, wird stimmenmehrheitlich die Zustimmung versagt. -2 - Der Antrag von DDr. Heiner Bertle gemäß § 41 Abs. 1 GG., TOP 8 a) (Änderung des Flächenwidmungsplanes, Reg.Nr. 1/91) von der Tagesordnung abzusetzen, erreicht nicht die erforderliche unbedingte Mehrheit. Erledigte T A G E S O R D N U N G 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Übergabevertrag Hubert Lechthaler neuerliche Beschlußfassung - Marktgemeinde Schruns, (Antrag SPÖ und Parteifreie); 3) Krankenhaus "St. Josefsheim", Voranschlag 1992; 4) Dienstpostenplan 1992; 5) Grundtausch mit Stand Montafon; 6) Grundverkauf 38 m2 aus Gp 3143 (Kirchplatz) an die Raiffeisenbank Montafon für Umbauprojekt; Ortskanalisation BA 07, Wasserwirtschaftsfonds-Darlehen; Annahmeerklärung für Alpenbad Montafon, Bericht über Planungsstand; Vertagung der restlichen TOP: Flächenwidmungsplan, Anträge auf Umwidmung; Tiefgarage "Löwen", Förderungsaktion für Dauerparker, Verlängerung um ein weiteres Jahr; Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts, Stellungnahme; 10 Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: die eingelangte landschaftsschutzrechtliche Bewilligung und Errichtungsbewilligung für den Güterweg Lifinar. Allerdings ist mit Bedauern festzustellen, daß die Mittel für die Agrarbezirksbehörde insgesamt gekürzt worden sind und dieses Programm nicht in den ersten Entwurf des Untervoranschlages aufgenommen worden ist. Diesbzgl. wurde bereits Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen. die stattgefundene Sitzung des Verwaltungsausschusses des HSVerbandes Außermontafon, in der u.a. die Parkplatzregelung für Lehrpersonen behandelt wurde. Nach eingehender Beratung konnte schlußendlich eine Einigung dahingehend erzielt werden, daß 10 Einstellplätze in der Löwen-Tiefgarage angemietet werden, wobei neben der Förderung durch die Marktgemeinde Schruns vom HS-Verband ein pauschaler Beitrag von S 30.000, —/Jahr zur Verfügung gestellt wird. die auf die ResolutionSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight der Marktgemeinde Schruns betreffend - die ARGE-V eingelangten Stellungnahmen. die Baufortschritte an der Silbertalerstraße. Die Pflästerungsarbeiten sind voll im Gange. die von Gemeindesekretär Dr. 0. Huber mit sehr gutem Erfolg abgelegte Dienstprüfung für den Dienstzweig "rechtskundiger Dienst" (Verwendungsgruppe A); den "Ländle Ruf", ein Projekt zur Schaffung der notwendigen infrastrukturellen Einrichtungen für den bedarfsabhängigen öffentlichen Personennahverkehr (3 Kopien für jede Fraktion liegen auf) ; die stattgefundene Besprechung im Stand Montafon über eine Änderung des Gemeindearztvertrages. Diese wird notwendig, da hinkünftig Dr. Johann Trippolt als Gemeindearzt in Tschagguns tätig sein wird. GR Ing. Werner Netzer beantragt, beim Land nochmals die Einstellung der Salzstreuung auf der B 188 zu urgieren. Dies wird nach Auskunft des Vorsitzenden bereits in der demnächst stattfindenden Standessitzung behandelt werden. zu 2) Vor rund einem Jahr hat die Gemeindevertretung Schruns beschlossen, die Gst-Nr 1053/1 und 1053/7 ins Eigentum zu übernehmen, und zwar in der Absicht, einen Fußweg zu errichten. Als Gegenleistung erstellt die Gemeinde auf ihre Kosten eine Zufahrt zum Anwesen Lechthaler. Eine Ablöse per Quadratmeter ist nicht vorgesehen. Die Fraktion SPÖ und Parteifreie hat nunmehr einen Antrag auf neuerliche Beschlußfassung hierüber eingebracht und dies damit begründet, daß das Rechtsgeschäft mit Hubert Lechthaler rechtswidrig bzw. nichtig sei, da Eigentumsrechte Dritter ohne deren Zustimmung verändert worden seien. Franz Netzer erläutert die Beweggründe für den eingebrachten Antrag und wirft Bgm. Harald Wekerle vor allem Falschinformation vor, was von diesem aufs schärfste zurückgewiesen wird. Das ebenfalls auf die Fußwegverbindung Lechthaler Bezug nehmende, von Eigentümern des Gst-Nr 3198 unterfertigte Schreiben an die Gemeinde wird verlesen. Der Vorsitzende ist der festen Überzeugung, daß der Gemeingebrauch auf der im Miteigentum von Privatpersonen stehenden Wegparzelle 3198 gegeben ist und zwar nicht nur seit gestern oder vorgestern, sondern seit vielen Jahren. Daran ändere auch die angesprochene Wegordnung aus dem Jahre 1895 nichts. Richtig sei, daß der Gemeingebrauch über das Gst-Nr 1046/1 noch nicht festgestellt ist. Die bereits erfolgte Feststellung beziehe sich lediglich auf den Abschnitt Flurstraße bis zum Beginn dieser Parzelle. Er hält nochmals fest, daß die Gemeindevertretung die Übernahme der gegenständlichen Grundparzellen mit dem deutlichen Hinweis, daß hier eine Fußwegverbindung errichtet werden soll, beschlossen hat. Die von der Fraktion SPÖ und Parteifreie angesprochenen Gesamtkosten von rd 1 Mio. Schilling entbehren jeglicher Grundlage und er bezeichnet dies als bewußte Falschinformation. Daß eine Beleuchtung installiert und der Weg beschottert und asphaltiert werden soll, sei von Anfang an klar gewesen. Ein Teil dieser Ar- -4 - beiten ist von der Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung vergeben worden. Daß die Gemeinde vor Ankauf eines Grundstücks die Anrainer fragen muß, ist für ihn etwas völlig Neues. Wer behaupte, daß der Gemeinde dadurch ein Schaden erwachsen könnte, daß Hubert Lechthaler fordern könnte, daß die Zufahrt bis "Krismer" zu verlängern ist, der hat seiner Ansicht nach den Vertrag schlecht gelesen, da im Punkt 3. klar angeführt sei, daß die Verlängerung der Zufahrt über das Gst-Nr 1053/1 nur bis in den Bereich der Einmündung des Fußweges, der über das Gst-Nr 1053/7 verläuft, verlangt werden könne. Dies ergibt sich auch aus der Formulierung des vorstehenden Absatzes. Eine zusätzliche Klarstellung könne jedoch ohne weiteres gemacht werden. Auch der Vorwurf der "Freunderlwirtschaft", Willi Gantner erhalte auf Kosten der Gemeinde eine beleuchtete Zufahrt, werde zurückgewiesen, da diesem seines Wissens nach kein Fahrrecht über dieses Grundstück eingeräumt worden sei. Die Behauptung, daß der Vorsitzende bereits mit Robert Mayer Verhandlungen über eine Zufahrt geführt habe, sei ebenfalls aus der Syntax Warning: Invalid Font Weight Luft gegriffen. Der Vorsitzende fordert Franz Netzer auf, die unwahren Behauptungen zurückzunehmen. In der weiteren Diskussion wird von einigen die Ansicht vertreten, daß vor Ankauf der gegenständlichen Grundstücke mit den Eigentümern des Grundstücks 3198 Verhandlungen über dessen Benützung geführt werden hätten müssen. Der Vorsitzende dagegen war und ist nach wie vor im guten Glauben und überzeugt, daß der Gemeingebrauch auf die gesamte Länge des Gst-Nr 3198 gegeben ist. Bis heute sei über diesen Wege jeder gefahren und gegangen. Die Übernahme der kaufgegenständlichen Grundstücke habe er ohne Hintergedanken vorgeschlagen. Verschiedene Gemeindevertreter merken an, ihre Zustimmung zum Grundstückskauf nur erteilt zu haben, da sie der festen Annahme gewesen seien, daß die Benützung rechtlich abgeklärt ist. Sie erheben daher die Forderung, keine Maßnahmen mehr zu treffen, bis endgültig abgeklärt ist, ob eine öffentliche Dienstbarkeit besteht. Wenn deren Bestand verneint werden würde, wäre der Schaden wieder gut zu machen. Der Vorsitzende möchte nochmals seinen Willen dokumentieren, lediglich eine Fußwegeverbindung zu errichten. Die B-Trasse - somit die Errichtung einer Durchfahrtsstraße - sei bereits gefallen. Dies wollen jedoch die Anrainer offensichtlich aufgrund der Art und Weise der von der Fraktion SPÖ und Parteifreie durchgeführten Informationskampagne nicht wahrhaben. Heute könnte ohne weiteres beschlossen werden, daß die B-Trasse zurückgewidmet wird. Was spätere Gemeindevertretungen beschließen, könne jedoch heute noch nicht bestimmt werden. Für DDr. Heiner BERTLE sind drei Fragen offen, die es abzuklären gelte. Dies ist erstens die im Vertrag angeführte Formulierung über die Verlängerung des Zufahrtsrechtes Lechthaler, die aber durch einen Nachtrag hinreichend geklärt werden könne. Das zweite ist, und hier gehen die Ansichten berechtigterweise auseinander es sei wohl nicht zu bestreiten sei, daß die Wegparzelle von der Unterdorfstraße bis zum Haus Bargehr dem Gemeingebrauch gewidmet ist, sodaß hierüber nicht mehr diskutiert werden müsse - die Diskussion darüber, ob auch der "blinde Stumpf" bis zum früheren Gatter Lechthaler dem Gemeingebrauch gewidmet ist. Dies werde noch zu klären sein. Es stelle sich die Frage, ob in Anbetracht dieser Unklarheiten überhaupt Baumaßnahmen und Investitionen getätigt werden sollen. Der dritte Punkt ist die Frage über die zukünftige Nutzung des Weges. Einem Antrag, daß keine Verbindung zum Kohlplatzweg geschaffen wird, könne er deshalb nicht zustimmen, da dies Geschäftsgrundlage war. Er verweist auf das Protokoll über die Sitzung des Raumordnungsausschusses vom 24.9.90. In dieser Sitzung sei der klare Beschluß gefaßt worden, daß diese Auskofferung nicht nur für eine Fußwegebenützung kommt. Sinn des Angebotes sei gewesen, die Chance zu wahren, in Zukunft zu einer Erschließung zu kommen, und zwar nicht als B-Trasse - eine Durchzugsstraße -, sondern eine Wohnstraße mit Anbindung an die Batloggstraße über den Kohlplatzweg. Sollten auf den gegenständlichen Grundstücken Bauwerke errichtet werden, für die die dzt. Erschließung nicht mehr ausreicht, dann müsse der jetzige Fußweg Zufahrt über die Spange Kohlplatzweg - ausgebaut werden. Die Zweckwidmung, daß dort auch ein Fahrweg, und zwar ein Fahrweg als Wohnstraße (nicht als B-Trasse) kommt, sei Geschäftsgrundlage für die Zustimmung zur Breite des Fußweges gewesen, wobei bei einem Ausbau auch Nachbargrundstücke heranzuziehen sein werden. Der Vorsitzende bekennt sich zu seinen früher in dieser Angelegenheit gemachten Aussagen, und bestätigt, daß bei weiteren Baumaßnahmen deren Erschließung neu zu prüfen sein wird. DDr. Heiner Bertle bringt einen Antrag ein (um in dieser Sache weiterzukommen): Er spricht sich gegen die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes aus. Es soll jedoch beschlossen werden, daß der Durchgang, d.h. die Benützung dieses Weges für alle, solange verhindert wird, bis man einvernehmlich rechtlich abgeklärt hat, wie es mit Syntax Warning: Invalid Font Weight der Anbindung des Fußweges Lechthaler steht. Es sei wohl nicht vorstellbar, daß die Gemeinde Leute über diesen Weg schickt und abwartet, bis diese geklagt werden und die Angelegenheit ausprozessiert ist. Es müsse doch eine Möglichkeit geben, im Außerstreitverfahren oder wie immer klären zu lassen, ob der Gemeingebrauch auf der gesamten Parzelle gegeben ist oder dieses kurze Stück davon ausgenommen ist. Der Vorsitzende ruft nochmals in Erinnerung, daß Gäste aus dem Bereich Hotel Trunsperger usw. bisher querfeldein gegangen sind und nunmehr die Möglichkeit haben, über diese Wegparzelle zu gehen. Gemeindesekretär Dr. Huber erteilt die Auskunft, daß die Gemeinde bei Vorliegen eines Antrages ein Feststellungsverfahren nach dem Vbg. Straßengesetz über den Bestand des Gemeingebrauchs durchzuführen hat. Der Vorsitzende vertritt die Meinung, daß es nicht möglich sein wird, das Durchgehen zu verhindern. Wohl aber soll die Benützung des Gst-Nr 1053/1 nicht weiter propagiert und dieses Feststellungsverfahren durchgeführt werden. Es könne jedoch niemand davon abgehalten werden, über den Zaun zu springen und über den Weg zu laufen. -6 - Dr. Siegfried Marent ergänzt den Antrag auf Abklärung des Gemeingebrauchs dahingehend, daß bis dahin auch keine weiteren Baumaßnahmen durchgeführt werden sollen. Festgestellt wird, stellt ist. daß der obere Wegabschnitt bereits fertigge- Der Antrag von Dr. Heiner Bertle, der vom Vorsitzenden als weitergehend und sinnhafter - sinnhafter deshalb, da primär die Frage des Gemeingebrauches auf dem kurzen Stück geprüft werden soll angesehen wird, wird stimmenmehrheitlich angenommen. Die Abstimmung über den Antrag Dr. Siegfried Marent erübrigt sich somit. Der Antrag "Übergabevertrag Hubert Lechthaler Marktgemeinde Schruns, neuerliche Beschlußfassung" wird zurückgezogen. zu 3) Der vom Gemeindevorstand erstellte Voranschlag 1992 für das Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim, der Ausgaben von S 19.268.000, -, Einnahmen von S 13.749.000, — und einen Abgang von S 5.519.000, — vorsieht, wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt. Bgm. Harald Wekerle übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar Tschann, der die wichtigsten Einnahme- und Ausgabepositionen erläutert. Die Anzahl der Pflegetage wurde um 500 niedriger als im Vorjahr angesetzt, da die Auslastung in der Geburtenstation nach wie vor sehr gering ist. Da bis zur Budgeterstellung nicht bekannt war, ob und gegebenenfalls in welcher Form der KRAZAF verlängert wird, wurde auf Empfehlung des Landes der Vorjahressatz plus 3, 5 % budgetiert. Unter HHSt. 552/614002 (Instandhaltung Gebäude) sind S 620.000, — für die kältetechnische Anlage vorgesehen. Die kältetechnische Anlage in der Küche ist derzeit noch funktionstüchtig, entspricht aber nicht mehr dem heutigen Standard. Diese Investitionen wurden bereits zweimal in das Budget aufgenommen, allerdings immer wieder verschoben. Der Gemeindevorstand und Finanzausschuß hat empfohlen, die unter Haushaltsstelle 043002 (Amts- und Betriebsausstattung) vorgesehene Anschaffung eines Mixers für die Küche bzw. eines Schweißtisches zugunsten eines Drahtlos-Telefons für die Schwestern zurückzustellen. Der Personalaufwand ist gewaltig angestiegen, was u.a. auf die Übernahme von Stationsgehilfinnen in den Sanitätshilfsdienst und das neue Besoldungsschema zurückzuführen ist. Beim Sanitätspersonal ist eine Aufstockung um einen Dienstposten erfolgt. Erwähnung findet, daß sich die Verweildauer ständig erhöhen wird, da immer pflegeaufwendigere Patienten eingeliefert werden, was auch eine entsprechende personelle Ausstattung erfordert. Festgehalten wird, daß der seinerzeitige Beschluß, das Krankenhaus zu renovieren und einen entsprechenden Standard zu schaffen, nicht nur gefaßt worden ist, um den Mitbürgern die Möglichkeit zu bieten, in der Nähe ihrer Familienmitglieder gepflegt zu werden, sondern jeder Patient in einer anderen Krankenanstalt der Gemeinde schlußendlich teurer kommt. Vom Vorsitzenden wird ein Umdenken des Sozialministers Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight in die Richtung für notwendig erachtet, eine Pflegeversicherung einzuführen, um die derzeitige menschenunwürdige Praxis, Pflegefälle kurzfristig zu entlassen um dann wieder aufzunehmen, beendet werden sollte. Das Krankenhaus St. Josefsheim muß bereits als Pflegekrankenhaus bezeichnet werden. Bereits mehrfach zur Diskussion stand die Auflassung der Geburtenstation. Von der Belegung her ist ein Weiterbetrieb nicht zu rechtfertigen. Allerdings würde dann ein wesentliches menschliches Element - das Werden (neben dem Vergehen) - fehlen. Zudem würde es für das Personal frustrierend sein, nur sterbende Leute zu pflegen. Zu überlegen wäre eine Nachbehandlung nach schweren Operationen, was allerdings eine Frage der Organisation ist. Abschließend wird festgestellt, daß das Gemeindekrankenhaus davon lebt, daß durch entsprechendes Personal die Patienten menschlich aufgenommen werden. Der Trend geht immer mehr dahin, pflegeintensivere Fälle aufzunehmen. Nur durch Anstellung von noch mehr Personal kann eine menschliche Atmosphäre geschaffen werden. Der Voranschlag des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim für das Jahr 1992 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. zu 4) Der Entwurf des Dienstpostenplanes für die Bediensteten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1992 wurde den Mandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt. Dieser Entwurf berücksichtigt bereits die vom Gemeindevorstand beschlossenen Beförderungen und Zulagengewährungen bzw. -erhöhungen. Gegenüber 1991 erfolgte eine Anhebung um einen Dienstposten. Vorgesehen ist auch ein Dienstposten A/V-3 mit Zeitvorrückung am 01.07.1992 in A/V-4 für den Gemeindesekretär. Der eventuellen Neueinstellung eines weiteren Sicherheitswachebeamten wurde durch einen Dienstposten der Verwendungsgruppe "D" Rechnung getragen. Diese Neueinstellung erscheint notwendig, da die Beauftragung einer privaten Firma eine Fülle von Nachteilen mit sich gebracht hat. In der Beilage sind die Lohnkosten 1992 ersichtlich, wobei von einer 5 %igen Teuerung ausgegangen worden ist. In der stattfindenden Diskussion wird darauf hingewiesen, daß der Gemeindevorstand über die Einstellung eines weiteren Sicherheitswachebeamten lediglich diskutiert und vor allem die Vor- und Nachteile besprochen hat. Diesbzgl. wird festgehalten, daß für den Fall, daß eine andere Art der Anstellung als die Übernahme ins Beamtenverhältnis, z.B. die Aufnahme als Vertragsbediensteter, bevorzugt werden soll. Diese Aussage löst zum Teil Kritik aus, da die Gemeindevertretung nicht einen Beamtenposten schaffen und gleichzeitig die Aussage tätigen sollte, diesen nach Möglichkeit nicht nicht zu besetzen. In diesem Zussammenhang wird auch an die vor Jahren vorgebrachte Forderung, Personal abzubauen, erinnert. Im Zuge dieser Ausführungen stellt DDr. Heiner Bertle den Antrag, diesen Posten eines zusätzlichen Sicherheitswachebeamten herauszunehmen. Der Vorsitzende verweist darauf, daß er bereits 3 Monate hindurch Erfahrungen mit der Securop sammeln konnte. Die Leute seien zum einen nur beschränkt einsetzbar, zum anderen werden nach Einbringen einer Anzeige aufgrund von Wahrnehmungen eines Organes der Securop zusätzliche arbeitsaufwendige Ermittlungsverfahren notwendig. Die Einstellung einer jungen Kraft wäre von der Kostenseite her nicht sehr belastend, die Einsparungsmöglichkeiten im Vergleich zu den Nachteilen von eher -8 - untergeordneter Bedeutung. DDr. Heiner BERTLE spricht sich grundsätzlich gegen Pragmatisierungen aus und vertritt die Meinung, daß das Verkehrsgeschehen auf dem Parkplatz noch nie so geordnet abgelaufen ist, als zu Zeiten der Kontrolle durch die Securop. In der weiteren Diskussion wird auf die Nachbesetzung für Edwin Salzgeber, der mit 31.03.1992 in Pension tritt, verwiesen und angefragt, ob nicht bei teilzeitbeschäftigten Musikschullehrern ein anderer Anstellungsmodus als das Angestelltenverhältnis gewählt werden könnte. Diesbzgl. antwortet der Vorsitzende, daß keine qualifizierten Fachkräfte zu bekommen wären und sich überdies die Syntax Warning: Invalid Font Weight Förderung des Landes nach der Qualifikation der Lehrpersonen richte. Ing. Werner Netzer vertritt die Ansicht, daß zwar hauptamtliche Musikschullehrer ganzjährig beschäftigt, hingegen nebenberufliche Tätigkeiten in den Monaten Juli und August nicht bezahlt werden sollten. Diesbzgl. fordere er bereits seit langem den Abschluß entsprechender Dienstverträge. Dies hätte laut Bgm. Harald Wekerle zur Folge, daß sich der Lehrkörper "verschlechtert". Seiner Meinung nach müssen alle Lehrpersonen gleich behandelt werden. Abschließend wird festgehalten, daß die Ausschreibung eines zweiten Sicherheitswachebeamten erst nach entsprechender Beschlußfassung im Gemeindevorstand erfolgen wird. Der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1992 wird in der vorliegenden Form stimmenmehrheitlich (9 Gegenstimmen) Fraktion SPÖ und Parteifreie, Ing. Werner NETZER, DDr. Heiner BERTLE, Felizitas MAKLOTT, Wolfgang JUEN und Dr. Wolfgang SANDER) genehmigt. zu 5) Der Stand Montafon beabsichtigt aufgrund der derzeit beengten Verhältnisse, ein neues Verwaltungsgebäude in Schruns zu errichten. Nicht in Schruns errichtet werden soll der Holzlagerplatz. Da die vom Stand Montafon ursprünglich hiefür vorgesehene und eingetauschte Grundfläche von der Gemeindevertretung Schruns nicht umgewidmet wurde, hat die Marktgemeinde Schruns Tauschflächen angeboten, wobei die unter der B 188 liegenden Flächen 1:1 abgetauscht und der Tauschwert für die oberhalb der Straße liegenden Flächen mit S 1.000, —/m2 angesetzt werden soll. Es errechnet sich somit eine Aufzahlung des Standes Montafon von S 450.885, — (ohne Gst-Nr 1084/2 für das bereits Herr Günter Wachter sein Kaufinteresse bekundet hat). Die Zufahrt ist über das Grundstück 1098/2 geplant, wobei festzuhalten ist, daß sich, da mehr oder weniger nur Verwaltungsbedienstete und Parteien zufahren werden, das Verkehrsaufkommen in Grenzen halten wird. Der Umkehrplatz wird als Abstellplatz zur Verfügung gestellt. Eine Behinderung Dritter tritt dadurch nicht ein. Für die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf den Gst-Nr 1083 und 1096 bzw. Verwendung zu Parkzwecken (Gst-Nr 1082) wird einstimmig nachstehender Grundtausch zwischen der Marktgemeinde Schruns und dem Stand Montafon beschlossen: Die Gemeinde tauscht die Gst-Nr 1083 mit 742 m2, 1096 mit 914 m2 und 1082 mit 388 m2 gegen das dem Stand Montafon gehörige Gst-Nr 1026 mit 2973 m2 ein. Zusätzlich räumt die Marktgemeinde Schruns dem Stand Montafon * das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht über ihr Gst-Nr 1098/2 zu den beiden oberhalb der Straße gelegenen tauschgegenständlichen Grundstücken als Dienstbarkeit * sowie das Dienstbarkeitsrecht ein, den im südlichen Bereich des Gst-Nr 1098/2 befindlichen "Umkehrplatz" als Parkplatz zu benützen. Zum Ausgleich der Wertdifferenz leistet der Stand Montafon an die Marktgemeinde Schruns einen Betrag in Höhe von S 450.885, —, der mit dem gemeindlichen Beitrag zum Maßnahmenkonzept für Standeswaldungen in den nächsten zwei Jahren verrechnet werden wird. Gleichzeitig wird der Verkauf des Gst-Nr 1084/2 um S 1000, -/m2 an Günter Wächter bzw., soferne dieser daran nicht interessiert ist, an den Stand Montafon beschlossen. zu 6) Die Raiffeisenbank Montafon beabsichtigt, das Bankgebäude aufgrund der derzeitigen unvertretbaren Arbeitsbedingungen räumlich zu vergrößern. Wie dem Schreiben der Raiba Montafon an die Gemeinde zu entnehmen ist, gehen die vorgelegten Planungen davon aus, daß zur Erfüllung der Minimalerfordernisse zwar bescheidener, aber doch öffentlicher Grund benötigt wird. Dies betrifft ein Vorrücken der Grundmauern in Richtung Kirchplatz im Ausmaß von ca. 2 m auf der gesamten Längsachse und erfordert ca. 38 m2 Grund. Bgm. Harald Wekerle, der den Vorsitz an Ing. Werner Netzer übergibt, sowie Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar Tschann und Dir. Gerhard Rebholz enthalten sich wegen Befangenheit der Beratung und Abstimmung . Einhellig festgestellt wird, daß sich der Baukörper durch die Vergrößerung stilistisch verbessert. Der Bauausschuß hat bereits eine positiveSyntax Warning: Invalid Font Weight Stellungnahme abgegeben. Auch der Gemeindevorstand und Finanzausschuß hat einstimmig den Antrag an die Gemeindevertretung auf Verkauf der erforderlichen 38 m2 beschlossen. Als Kaufpreis wurden S 5.000, —/m2 sowie die Verpflichtung der Raiba genannt, nach Fertigstellung der Bauarbeiten den Kirchplatz entsprechend dem Konzept der Gemeinde auf ihre Kosten neu zu gestalten. Neu hinzukommende platzgestaltende Einbauten gehen allerdings zu Lasten der Gemeinde. Die neuen Gebäudeecken wurden in der Natur mit Stangen dargestellt. Nach den von den Ortsplanern eingeholten Gutachten sind keine Einschränkungen hinsichtlich der Platzgestaltung zu befürchten. Der Gemeindevorstand und Finanzausschuß ist auch der Frage nachgegangen, inwieweit durch dieses Bauvorhaben öffentliche und private Interessen berührt werden. Nach eingehender Beratung ist er zum Ergebnis gelangt, daß die öffentlichen Interessen überwiegen. Aus diesem Grunde werden die notwendigen Bauabstandsnachsichten auch gegen den Willen von Anrainern zu erteilen sein. - 1 0 - Mag. Dr. Siegfried MARENT bezeichnet das Bauvorhaben als kritisch und möchte nicht über dessen wirtschaftliche Notwendigkeit sprechen. Jedenfalls sollte die Gemeindevertretung nicht privatwirtschaftliche Interessen sondern die Interessen der Bevölkerung vertreten. Die sich hier ergebenden Probleme bezeichnet er als vielschichtig. Der öffentliche Grund im Zentrum sei relativ knapp und es müsse daher entsprechend vorsichtig damit umgegangen werden. Das gegenständliche Bauvorhaben mache Bauabstandsnachsichten nach allen Seiten hin notwendig, wobei mindestens die Hälfte der Zustimmungen nicht auf dem Verhandlungsweg zu erreichen sein werde. Dies erscheint ihm problematisch. Auf einem vorgegebenen Grundstück könne eben nur ein entsprechendes Bauwerk errichtet werden. Zudem handle es sich bei diesem Zu- und Umbau sicher nicht um den letzten Bauabschnitt. Das florierende Unternehmen wachse ständig, sodaß es in absehbarer Zeit zu einer nächsten Bauetappe kommen werde. In der stattfindenden Diskussion wird eine Verpachtung anstelle eines Verkaufs sowie eine Koppelung mit der Miete für das Gebäude der Musikschule, das im Eigentum der Raiba steht, angesprochen. Der Vorsitzende hält fest, daß ihm die Gewährung von Abstandsnachsichten gegen den Willen der betroffenen Anrainer der kritischste Punkt überhaupt sei. Hätten aber die Leute vor 100 Jahren auch so gedacht wie heute, so hätte Schruns keinen so schönen Ortskern. Im Zentrum müsse mit dem Grund und Boden äußerst sparsam umgegangen werden und das vorhandene öffentliche Interesse berücksichtigt werden. Festgehalten wird, daß der Grund verbaut wird, ob dieser verkauft, verpachtet oder mit einem Baurecht belastet wird. Aus Sicht des Kirchplatzes werde eine Ortsbildbereicherung gegeben sein. Über die Erteilung von Bauabstandsnachsichten werde der Gemeindevorstand zu befinden haben, wobei eine Bauabstandsnachsicht auch ohne Beanspruchung des öffentlichen Grundes zu erteilen sein wird. Es wird jedoch die Forderung erhoben, das öffentliche Interesse, das den Verkauf des öffentlichen Grundes in dieser Lage rechtfertigt, klar zu definieren. Als solches wird die Verschönerung des Ortsbildes durch die Fassadenneugestaltung sowie die Platzgestaltung angeführt. Die Koppelung mit der Miete für das Musikschulgebäude wird ausgeschieden, da es sich um ungleiche Größenordnungen handelt. Mag. Dr. Siegfried MARENT vertritt die Ansicht, daß keine Beschlüsse über die Köpfe der Anrainer hinweg gefaßt werden dürfen und daher vorher das Einvernehmen mit ihnen herzustellen wäre. Dem Antrag von Willi Gantner auf Schluß der Debatte wird mit 14 Stimmen stattgegeben. Entsprechend dem Antrag des Gemeindevorstandes und Finanzausschusses wird eine 38 m2 große Teilfläche aus Gst-Nr 3143 Kirchplatz in EZ 452 GB 90104 Schruns (öffentliches Gut, Straßen und Wege) - unter nachstehenden Bedingungen an die Raiba Montafon, Schruns, zur Vergrößerung ihres Bankgebäudes verkauft: Der Preis für einen Quadratmeter beträgt S 5.000, —. ZudemSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight verpflichtet sich die Raiba Montafon, Schruns, nach Abschluß der Bauarbeiten den Vorplatz (Flucht der Randsteine vor der Sakristei - Telefonhäuschen - Ecke Drogerie Ganahl - "Messmer-Hüsle") und - 1 1 - den Gemeinschaftsplatz entsprechend den Vorschlägen der Gemeinde auf ihre Kosten neu zu gestalten (Verlegung von Pflastersteinen), wobei allerdings neu hinzukommende platzgestaltende Einbauten sowie die Beleuchtung von der Gemeinde finanziert werden. Da Grundstücke der Gemeinde im Zentrum und zentrumsnahen Bereichen nur bei Vorhandensein eines öffentlichen Interesses verkauft werden sollen, wird nochmals festgehalten, daß in gegenständlicher Angelegenheit das öffentliche Interesse darin besteht, daß die Platzneugestaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt wird und zudem durch den geplanten Zu- und Umbau zumindest aus dem Blickwinkel Kirchplatz eine Verbesserung des Ortsbildes zu erwarten ist. (stimmenmehrheitliche Beschlußfassung: 4 Gegenstimmen: Paul Dörler, Gebhard Marent, Dr. Siegfried Marent und Franz Netzer, der keine Zustimmung erteilt, solange das Einvernehmen mit den betroffenen Anrainern nicht hergestellt ist.) zu 7) Die Marktgemeinde Schruns errichtet die Abwasserbeseitigungsanlage BA 07 und erklärt die vorbehaltlose Annahme der Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds (UWF) vom 30.10.1991, ZI. 91.0344/006-021/91, betreffend die Gewährung eines rückzahlbaren Fondsdarlehens für den Bau der Abwasserbeseitigungsanlage BA 07. Des weiteren wird die Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel bzw. Anschlußgebühren lt. untenstehendem Finanzierungsplan beschlossen und gegenüber dem UWF bestätigt. Die für die Errichtung des Bauvorhabens veranschlagten Mittel werden entsprechend dem nachfolgend dargestellten Finanzierungsplan wie folgt aufgebracht: A) Nicht rückzahlbare Mittel Anschlußgebühren S 2, 000.000, — nicht rückzahlbare Landesmittel ..S 2, 500.000, — B) Rückzahlbare Mittel Darlehen des UWF S 5.500.000, — Gesamtkosten (einstimmige Beschlußfassung) S 10, 000.000, — zu 8) Da die Wasserumwälzung nicht mehr den heutigen technischen Vorschreibungen entspricht, das Kinderplanschbecken einige Probleme bereitet und eine Attraktivierung entsprechend den Anforderungen des Badegastes notwendig erscheint, hat der Schwimmbadausschuß die Wünsche aufgenommen und ein Angebot von der Firma Berndorf Bäderbau eingeholt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 14 Mio Schilling und es soll in der nächsten Schwimmbadausschußsitzung ein gemeinsamer Beschluß über die Vergabe des Planungsauftrages gefaßt werden. Hiezu ist es erforderlich, daß die Gemeindevertretungen von Schruns und Tschagguns ihre Zustimmung zu den geplanten Maßnahmen geben sowie die Übernahme des Planungsund Ausschreibungsanteiles beschließen. - 1 2 - Der Bericht des Vorsitzenden über den Planungsstand betreffend die Umbauten im Alpenbad Montafon wird zur Kenntnis genommen und der Schwimmbadausschuß einstimmig ermächtigt, a) die Planungsarbeiten für die Sanierung des Freibades Montafon entsprechend dem im Entwurf vorliegenden Planungsvertrag an die Berndorf Metall- und Bäderbau Ges.m.b.H., 2560 Berndorf sowie b) die Durchführung der Ausschreibungen in Auftrag zu geben. Die Auftragssumme beläuft sich auf rd. S 300.000, —. zu 9) Auf Grund der fortgeschrittenen Zeit wird stimmenmehrheitlich (6 Gegenstimmen) beschlossen, die Behandlung der restlichen TOP auf den folgenden Mittwoch zu vertagen. zu 10) Unter "Allfälliges" erfolgt keine Wortmeldung. Ende der Sitzung: 24.00 Uhr Der Schriftführer: Bgm. H. Wekerle