19901010_GVE006

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Letzte Änderung 31.05.2021, 15:56
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1990-10-10
Erscheinungsdatum 1990-10-10
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 10.10.1990 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 6. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: w Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeindräte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER, sowie die Mitglieder und Ersatzleute Dipl.-Ing. (FH) Willi GANTNER, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Gerhard REBHOLZ, Rudolf HAUMER, Ing. Paul DÖRLER, Dipl.-Ing. Manfred JÄGER und Johann BANDL für die Schrunser Volkspartei; Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE, Felizitas MAKLOTT und Margit NEYER für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Mag. Dr. Siegfried MARENT, Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER, Norbert STÜTTLER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie. Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU, Rudi BITSCHNAU, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Richard SANDER jun., Trudi DÜNSER, DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER und Franz NETZER Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des GG. zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 31 Abs. 3 GG. beantragt, zusätzlich nachfolgende Tagesordnungspunkte zu behandeln: * * * * Umwidmung des Grundstücks Nr. 1370/5 von "FL" in "ÖZ"; Nominierung von Vertretern der Gemeinde für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Hochjochbahn GesmbH.; Installierung des Ausschusses "Vergaberichtlinien" Führung einer Debatte über die Asphaltierung der Fahrstreifen auf dem Zamangbahnparkplatz mit dem Ziel, einen ablehnenden Beschluß zu fassen. Ing. Werner NETZER regt an, den Antrag des Raumordnungsausschusses betreffend das Salzen auf der B 188 und die Aufbringung von Flüsterasphalt im Ortsgebiet in der nächsten Sitzung zu behandeln . Hinsichtlich dem beantragten Tagesordnungspunkt "Asphaltierung der Fahrstreifen auf dem Zamangbahnparkplatz" entbrennt eine hitzige Diskussion, in der u.a. Bgm. Harald WEKERLE vorgeworfen wird, von der Gemeindevertretung Schruns im Jahre 1981 gefaßte Beschlüsse nicht eingehalten zu haben. Bgm. Harald WEKERLE begründet seine Zustimmung zu den geplanten Arbeiten im Rahmen des landschaftsschutzrechtlichen Verfahrens vor allem damit, daß sämtliche in der Vergangenheit getroffene Maßnahmen, welche zum Teil mit erheblichen Kosten verbunden waren, nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sondern zum Teil sogar eine Verschlechterung bewirkt haben. Als Bürgermeister habe er nicht nur die Belange des Umweltschutzes, sondern auch andere öffentliche Interessen wahrzunehmen. Außerdem stellt er fest, daß nur die Fahrstreifen und nicht der gesamte Parkplatz asphaltiert wird und verweist auf den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 17.09.1990. Die Parkflächen selbst bleiben weiterhin beschottert. Ing. Werner NETZER pflichtet dem Vorsitzenden insoweit bei, als er in seiner Funktion als Bürgermeister die Gemeinde nach außen hin zu vertreten habe. Seine Stellungnahme dürfe jedoch nicht gegen einen gültigen Beschluß der Gemeindevertretung verstoßen. Er verweist auf die zweite im Jahre 1981 in dieser Sache stattgefundene Sitzung, in der u.a. der Punkt hinzugefügt worden sei, daß die Parkflächen nicht asphaltiert werden dürfen. Dies sei Grundlage der Zustimmung für viele Gemeindevertreter gewesen. (Verhandlungsprotokoll über die am 01.06.1981 stattgefundene Sitzung) Bgm. Harald WEKERLE verweist nochmals eindringlich darauf, daß kein Asphaltierungsverbot beschlossen worden sei, wogegen GR Ing. Werner NETZER die Ansicht vertritt, daß die Stellungnahme der Sachverständigen, in der eine Asphaltierung abgelehnt worden war, Grundlage des Umwidmungsbeschlusses war. Für ihn werden jedoch in Zukunft Mitteilungen und Stellungnahmen von Anrainern, Behördenvertretern und Sachverständigen im Rahmen einer EntscheidungsfSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight indung durch die Gemeindevertretung auch nicht mehr bindend sein. Mag. Dr. Siegfried MARENT wirft Bgm. Harald WEKERLE vor, die Unwahrheit zu sagen, da er selbst wisse, daß der ursprüngliche Geist der Beschlußfassung ein ganz anderer gewesen sei. Dies wird von Bgm. Harald WEKERLE dementiert, da lediglich eine Erweiterung der Parkflächen untersagt worden ist. Durch die jetzigen Maßnahmen werden jedoch die Parkflächen nicht erweitert. In der weiteren Debatte erinnert Ing. Werner NETZER an die Zusagen des Vorsitzenden anläßlich der Bürgermeisterwahl in der konstituierenden Sitzung, in der er eine Einbindung der Bürger und eine breite Willensbindung insbesondere in raumplanerischen und landschaftsbildlichen Maßnahmen versprochen habe. In gegenständlicher Angelegenheit sei jedoch kein Gemeindegremium involviert worden und die gewählten Mandatare sehen sich ihrer demokratischen Grundrechte beraubt. In der Folge verlassen die Mitglieder der Fraktionen FPÖ und parteifreie Bürger und der SPÖ und Parteifreie die Sitzung. Da noch mehr als die Hälfte der Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend sind, ist die Beschlußfähigkeit nach wie vor gegeben, was von Bgm. Harald WEKERLE ausdrücklich festgestellt wird. In der Folge werden nachstehende Punkte einstimmig in die Tagesordnung aufgenommen. -3 * * Umwidmung des Grundstücks Nr. 1370/5 von "FL" in "ÖZ" (TOP 8); Nominierung von Vertretern der Gemeinde für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Hochjochbahn GesmbH (TOP 9); * Installierung des Ausschusses "Vergaberichtlinien" (TOP 10). Die Aufnahme des Gegenstandes "Führung einer Debatte über die Asphaltierung der Fahrstreifen auf dem Zamangbahnparkplatz, mit dem Ziel, einen ablehnenden Beschluß zu fassen" wird einstimmig abgelehnt. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Litzkraftwerk der Montafonerbahn und Dienstbarkeitsvertrages; AG, Genehmigung eines Kauf- 2) III. Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG, Übernahme des Gemeindeanteiles; 3) Auftragsvergaben: a) Wasserversorgung Montjola, Fernwirkanlage (Anlage), Meß-, b) Umbau Gemeindeamt, Zimmermanns-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten; 4) Weltcuprennen am Golm, Zustimmung anteiliger Ausfallhaftung; zur Steuerungs- Durchführung und mit 5) Radwanderweg Montafon, Genehmigungen: a) b) Grundablöseverhandlungen mit Ida und Karl Vogt, Finanzierungsschlüssel; 6) Grundankauf, Gp 911/1 (1292 m 2 ) von Walter Kasper; 7) Grundablösen und Bau von Erschließungsstraßen bei Umwidmungen und Grundteilungen: a) Auftrag an den Bürgermeister, bei Fehlen entsprechender Erschließungsstraßen, alle Maßnahmen zur Errichtung dieser Straßen zu ergreifen, b) Auftrag an den Gemeindevorstand, im jährlichen Voranschlag entsprechende Budgetmittel vorzusehen <Antrag der Fraktion FPÖ und Parteifreie Bürger Schruns>; 8) Umwidmung des Grundstücks Nr. 1370/5 von "FL" in "ÖZ"; 9) Nominierung von Vertretern der Gemeinde für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Hochjochbahn GesmbH; 10) Installierung des Ausschusses 11) Berichte und Allfälliges. "Vergaberichtlinien"; zu 1) Der genaue Standort des von der Montafonerbahn AG geplanten Litzkraftwerkes im Tobel wurde von der Gemeindevertretung bereits fixiert und der vorgelegte Vertragsentwurf betr. die Option auf Abschluß eines Kauf- und Dienstbarkeitsvertrages vom Gemeindevorstand und Finanzausschuß eingehend beraten. Ein Vertragsabschluß auf Grundlage dieses Entwurfes unter Berücksichtigung der vorgebrachten Änderungsvorschläge wurde grundsätzlich befürwortet. Der Vorsitzende verliest die einzelnen Punkte des überarbeiteten und den Mandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelten Vertragsentwurfes und nimmt nachstehende Änderungswünsche zur Kenntnis: Es ist klarzustellen, daß der Verkauf nicht an irgendeine Bauträgergesellschaft, sondern nur an eine Gesellschaft, die den Betrieb zum überwiegenden Nutzen der Montafonerbahn AG abwickelt oder an der die Montafonerbahn AG überwiegend beteiligt ist, erfolgt. Der überwiegende Nutzen bzw. überwiegende Beteiligung soSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ll u.a. auch dadurch zum Ausdruck gebracht werden, daß der Passus "im folgenden kurz 'Montafonerbahn 1 genannt" am Schluß dieses Absatzes anzufügen ist. Die vorerwähnte Klarstellung ist auch in zunehmen. Pkt. III. Zeile 2. vor- Der Barwert der Teilfläche aus Gst .831 wird von S 2 . 0 0 0 , — auf 5 1 . 0 0 0 . — pro m2 herabgesetzt, der Barwert des bestehenden Objektes Tobelmühle" hingegen auf S 813.280, -- erhöht. Hinsichtlich der Ermittlung des Strombezugsrechtes, die mit einer 6 %igen Verzinsung des Barwertes (S 72.796, 80) in Form von Kilowattstunden Strom erfolgt (§ 2 Abs. 3), soll klargestellt werden, daß eine Wertsicherung entsprechend der Strompreisentwicklung erfolgt. Das vereinbarte Rückkaufsrecht nach dauernder Stillegung des Kraftwerksbetriebes, das wäre nach Ablauf von 3 Jahren ohne Produktion von Strom, wird binnen eines Jahres eingeräumt. § 2 Abs. 5: Änderung des Rückkaufwertes: Der Rückkaufpreis (Barwert) für die Liegenschaft hat laut § 2 Abs. 1 S 1.000, -- pro m2 gebunden an den Strom-Arbeitspreis mit Ausgangsbasis des Vertragsabschlusses zu betragen. Der Rückkaufpreis für das Gebäude und die Einrichtung richtet sich nach dem Buchwert bei Inkrafttreten des Abs. 5. Weiteres ist zu vereinbaren, daß die Montafonerbahn die Liegenschaft der Partei wieder lastenfrei zu übergeben hat. § 2 Abs. 6: Bei einem eventuellen Verkauf des Litzkraftwerkes mit Kraftwerksbetrieb räumt die Montafonerbahn der Partei das Rückkaufsrecht inkl. allen für den Betrieb des Kraftwerkes notwendigen Leitungsrechten zu den in § 2 Abs. 5 genannten Bedingungen ein. -5 § 3 Abs. 1 auf Seite 6: hier wird ergänzt: • Verbauung des Bauhofareals "und Tobelparkplatzes .... daß bei einer zur Sicherung § 3 Abs 3: Ergänzung: Die Brücke ist zusätzlich mit einem Schrammbord zu versehen, die Ein- und Ausfahrtsbereiche sind entsprechend auszuweiten. Weiters ist zu ergänzen, daß im Falle der behördlichen Vorschreibung, die Brücke einige Meter taleinwärts zu verlegen, was zur Folge hätte, daß die vorhandenen Widerlager nicht verwendet werden können (eine solche Vorschreibung wäre aus Verkehrs technischen Gründen durchaus denkbar), die Montafonerbahn 50 % der Kosten für die Errichtung der neuen Widerlager zu übernehmen hätte. Die Montafonerbahn hat ihre Verträge mit den Oberliegern über die Einräumung von Rechten so abzuschließen, daß die Gemeinde im Falle des Rückkaufs die Anlage wieder lastenfrei übernehmen kann. Dem Abschluß der Option auf Abschluß eines Kauf- und Dienstbarkeitsvertrages zwischen der Marktgemeinde Schruns und der Montafonerbahn AG betreffend die Errichtung eines Kraftwerkes auf einer noch auszuparzellierenden rd. 400 m2 großen Teilfläche aus Grundstück .831 KG Schruns und die Einräumung von Leitungs- und sonstigen Dienstbarkeitsrechten entsprechend dem vorliegenden Entwurf wird bei Berücksichtigung der vorgenannten Änderungen einstimmig zugestimmt. zu 2) Aufgrund der sinnvollen und notwendigen Investitionen wird der Leistung des auf die Marktgemeinde Schruns entfallenden Investitionsbeitrages für das 3. Sonderinvestitionsprogramm für die Montaf onerbahn AG. in Höhe von S 2.812.806, 50, zahlbar in fünf gleichen Jahresraten in den Jahren 1991 bis 1995, einstimmig zugestimmt . zu 3 ) a) Entsprechend dem Prüfbericht und der Vergabeempfehlung des Planungsbüros Adler, die den Mandataren zur gegenständlichen Sitzung bereits übermittelt worden sind, wird im Rahmen der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage BA 06 die Installierung der Meß-, Steuerungs- und Fernwirkanlage einstimmig an die Firma Siemens AG, Bregenz, als Best- und Billigstbieterin um die Anbotssumme von S 1.044.859, — vergeben. b ) Im Rahmen des Umbaus des Gemeindeamtsgebäudes werden die Zimmermannsarbeiten einstimmig an die Zimmerei Richard Kieber, Schruns, als Best- und Billigstbieterin um die Anbotssumme von S 134.715, 50, — excl. MWSt. minus 2 % Skonto vergeben. die Dachdeckerarbeiten stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Ing. Rudolf Haumer, der sich mit der Forderung einer dreijäh- rigen GarSyntax Warning: Invalid Font Weight antiezusage und eines 5 %igen Haftrücklasses nicht einverstanden erklärt), an die Firma Kurt Stemer, Schruns, um die Anbotssumme von S 4 3 8 . 5 9 0 , — excl. MWSt. minus 3 % Skonto vergeben. die Spenglerarbeiten stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Ing. Rudolf Haumer s.o.) an die Firma Kurt Stemer, Schruns, um die Anbotssumme von S 1 4 4 . 1 5 5 , — excl. MWSt. minus 3 % Skonto vergeben . Die Vergabe der Dachdecker- und Spenglerarbeiten erfolgt unter der Voraussetzung, daß eine dreijährige Garantiezusage über die Mängelfreiheit in diesem Zeitraum abgegeben und ein 5 %iger Haftungsrücklaß vereinbart wird. zu 4) Bei der Durchführung von Damen-Weltcuprennen am Golm wird mit Abgängen von jeweils S 800.000, -- bis 1.000.000, -- zu rechnen sein. Die Rennen, die eine große Werbe- und Breitenwirkung versprechen, sollen alle 3 Jahre stattfinden. Der Vorsitzende erläutert den Stand der Verhandlungen und insbesondere die bereits erfolgten Zusagen seitens der Vorarlberger Iiiwerke AG. Als Veranstalter werden voraussichtlich nicht der Verkehrsverband, sondern der Stand Montafon, die Gemeinden Schruns und Tschagguns, die Vorarlberger Illwerke AG. und der Schiclub Montafon auftreten. Vom bisherigen Finanzierungsmodus, der Leistungen der Gemeinden Schruns und Tschagguns von je 25 % und des Standes Montafon von 50 % im Rahmen des Verkehrsverbandes vorsah, soll dahingehend abgegangen werden, daß die Gemeinden und die Vorarlberger Iiiwerke AG. je 15 % leisten und 55 % vom Stand Montafon finanziert werden. In der stattfindenden Diskussion wird diese Belebung einhellig begrüßt, zumal die gesamte Region lange davon profitiert hat. Es soll jedoch versucht werden, die Ausfallhaftung zu limitieren, wobei nach Ansicht der Anwesenden dem Setzen von Limits auch ein erzieherischer Wert zukommt. Diese Beschränkung könnte in der Art und Weise erfolgen, daß die Haftungsübernahme an die Bedingung gebunden wird, daß die jeweiligen Veranstaltungsbudgets der Gemeinde vorzulegen sind. Sollte der auf die Marktgemeinde Schruns entfallende budgetierte Abgang 2 0 0 . 0 0 0 , — Schilling übersteigen, behält sich die Marktgemeinde Schruns ihre endgültige Zustimmung vor. In diesem Sinne wird der Übernahme einer 15 %igen Ausfallhaftung für die Abgangsfinanzierung im Rahmen der Durchführung von DamenWeltcuprennen auf dem Golm unter der Voraussetzung einstimmig zugestimmt, daß ein Voranschlag für das Weltcuprennen der einen S 200.000, — übersteigenden, auf die Marktgemeinde Schruns entfallenden Haftungsbetrag vorsieht, zusätzlich der Genehmigung der Gemeinde bedarf. zu 5) a) Im Zusammenhang mit der Verlegung der alten Lorünser Holzbrücke in den Bereich der Landbrücke fallen zusätzliche Kosten für die Verlegung des Holzschopfes Vogt, die Errichtung neuen Schopfes sowie für Grundablösen an. eines Die Kosten für den Abbruch, die Verlegung und den Wiederaufbau der alten Lorünser Holzbrücke werden mit S 500.000, — beziffert, die Verlängerung des bestehenden Widerlagers auf Tschaggunser Seite um 1, 5 m mit S 300.000, — , die Grundablöse von Ida Vogt, die Abtragung des Holzschopfs und dessen Wiedererrichtung mit rund S 2 3 4 . 0 0 0 , — ohne MWSt., die im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Schopfs für Karl Vogt stehende Kosten mit S 160.000 bis 190.000, — . Die Gesamtkosten belaufen sich somit auf rd. S 1, 3 Mio., wovon das Land 70 %, der Stand Montafon 10 % und die Gemeinden Schruns und Tschagguns je 10 %, somit S 130.000, -- netto zu übernehmen hätten. Der Vorsitzende hat die Verhandlungen mit Ida und Karl Vogt mehr oder weniger abgeschlossen und es wird den vorliegenden Vereinbarungen über die Übernahme einer noch auszuparzellierenden Wegfläche in einer Breite von 3 m (rd. 55 m2) aus Grundstück Nr. 1838/1 im Eigentum von Karl Vogt in das öffentliche Gut, die auf Kosten der Gemeinde vorzunehmende Verlegung eines Schopfes auf Grundstück Nr. 1838/1, die Neuerrichtung eines Schopfes auf Grundstück Nr. 1838/2 im Rohbau und die Inanspruchnahme der Grundstücke Nr. 1838/1 und 1838/2 während der Errichtung dSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight er Holzbrücke und der Schopfobjekte, einstimmig zugestimmt. b) Der von der Gemeindevertretung in ihrer 4. Sitzung vom 4.7.1990 unter TOP 5 gefaßte Beschluß wird dahingehend abgeändert, daß aufgrund der nunmehr ermittelten Kosten für die Übernahme der alten Lorünser Holzbrücke in Höhe von S 1, 3 Mio (Abtrag und Wiedererrichtung auf den vorgebauten und erhöhten Widerlagern) bei der Landbrücke, Grundablöse und Verlegung eines Holzschopfes, sowie die Neuerrichtung eines Holzschopfes im Rohbau) seitens der Marktgemeinde Schruns nunmehr ein Beitrag von S 130.000, -- excl. MWSt. (10 v.H. der Gesamtkosten) aufgebracht wird. zu 6) Der Vorsitzende verliest und erläutert die einzelnen Vertragspunkte des bereits abgeschlossenen Vorvertrages. Da die Inanspruchnahme der Grundflächen für den weiteren Ausbau der Montjolastraße notwendig ist, wird der Ankauf des Grundstücks Nr. 911/1 mit 1.192 m2 von Walter Kasper um den Kaufpreis von S 190.400, — nach Maßgabe des bereits abgeschlossenen Vorvertrages einstimmig beschlossen. zu 7) Da kein Vertreter der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger Schruns mehr anwesend ist, dieser Tagesordnungspunkt jedoch von ihr beantragt worden ist, wird dessen Vertagung einstimmig beschlossen. zu 8) In Erfüllung der von der Grundverkehrs-Landeskommission aufgenommenen Auflage wird die Umwidmung des Grundstücks Nr. 1370/5 (Marktgemeinde Schruns) von "Freifläche-Landwirtschaftsgebiet" in "Vorbehaltsfläche für öffentliche Zwecke" stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Ludwig Kieber jun., der sich für eine Weiterbelassung der landwirtschaftlichen Widmung ausspricht) beschlossen. zu 9) Bgm. Harald WEKERLE übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN. Der Vorsitzende verweist auf die anstehende Neuwahl des Aufsichtsrates der Hochjochbahn GesmbH. Die Marktgemeinde Schruns hat ihre Vorschläge rechtzeitig vor der Beschlußfassung durch die Generalversammlung einzubringen. Es wird einstimmig die Entsendung von Bgm. Harald WEKERLE, Georg BRUGGER und Mag. Heribert VONBRÜLL als Vertreter der Marktgemeinde Schruns im Aufsichtsrat der Montafoner Hochjochbahn GesmbH, Schruns, beschlossen. zu 10) Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN übergibt den Vorsitz wieder an Bgm. Harald WEKERLE. Die Zahl der Mitglieder des Ausschusses für die Erstellung von Vergaberichtlinien wird einstimmig mit 7 festgesetzt. Auf Antrag der Schrunser Volkspartei werden Dipl.-Ing. Manfred JÄGER, Dr. Hansjörg CZINGLAR und Ing. Rudolf HAUMER und auf Antrag der FPÖ und parteifreie Bürger, Schruns, Erwin RIEDLE und Ing. Werner NETZER in den Ausschuß nominiert. Die seitens der SPÖ und Parteifreie zu nominierenden 2 Mitglieder werden nach deren Bekanntgabe gewählt. zu 11) Der Vorsitzende berichtet über: * die erfolgte Genehmigung des Nachtragsvoranschlages Kindergarten Gamplaschg durch das Land. für den * die Stellungnahme der Agrarbezirksbehörde Bregenz zur Errichtung des Güterweges auf Lifinar, die an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz weitergeleitet wird. DDr. Heiner BERTLE, der zur Beurteilung der Quellschutzgebiete und Quellströme herangezogen worden ist, hat eine geringe Trassenabweichung vorgeschlagen. Trotz der negativen Stellungnahme des Landschaftsschutzes ist aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Interessen ein positiver Entscheid zu erwarten. Unter "Allfälliges" bedankt sich Dr. Bernd TAGWERCHER in seiner Eigenschaft als Obmann des Krankenpflegevereines für die Unterstützung durch die Gemeinde. Abschließend wird festgestellt, daß der "Auszug 11 der beiden Fraktionen FPÖ und parteifreie Bürger und SPÖ und Parteifreie vom Sachverhalt her keinesfalls begründet war. Es wird als undemokratisches Verhalten bezeichnet, Gegenstände abrupt einer Diskussion zu entziehen. Gegen die Verhandlungsschriften der vorausgegangenen 4. und 5. Sitzung werden keine Einwände erhoben, sodaß dieselben als genehmigt gelten. Ende der Sitzung: 23.10 Uhr Schruns, 9. November 1990