19910612_GVE013

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:09
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1991-06-12
Erscheinungsdatum 1991-06-12
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Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 12.06.1991 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im ersten Obergeschoß des Haus des Gastes stattgefundene 13. Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG (mit Anfragestunde). Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER und Mag. Siegfried NEYER, sowie die Mitglieder und Ersatzleute der Gemeindevertretung Dipl.Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Ing. Rudolf HAUMER, Paul DÖRLER, Dr. Wolfgang SANDER und Peter MATTLE für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN, Robert MUGG und Günter WÄCHTER für die FPÖ und parteifreie Bürger; Mag.Dr. Siegfried MARENT, Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER, Franz NETZER und Ing. Wilhelm WALCH für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Oswald Huber Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Richard SANDER jun., Dir. Gerhard REBHOLZ, Trudi DÜNSER, Robert MAYER und Erwin RIEDLE; Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und die beiden Zuhörer Hubert und Fredy Ganahl und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter und Ersatzleute sowie die Beschlußfähigkeit fest. In der stattfindenden öffentlichen Anfragestunde kritisiert Hubert Ganahl die gegen den Willen der Anrainer eingeführte Bewirtschaftung des Parkplatzes im Tobel. Insbesondere wirft er der Gemeinde vor, im Interesse der Geschäfte - aber zu Lasten der dortigen Anrainer - unterschiedliche Gebühren festgesetzt zu haben. Er möchte grundsätzlich in Erfahrung bringen, wie lange die Gemeinde noch gedenkt, diesen Parkplatz zu betreiben. Weiters richtet er die Frage an den Vorsitzenden, warum trotz wiederholter Vorsprachen die Sanierung des Bergknappenweges noch immer nicht erfolgt ist und wie lange die Bewohner im Tobel den abrutschenden Sand/Steine noch erdulden müssen. Der Vorsitzende kann keine Auskunft über die Dauer der Parkplatzbewirtschaftung und der Aufrechterhaltung des Parkplatzes im Tobel geben, da die Auflassung oberirdischer Parkflächen erst nach Schaffung entsprechender Tiefgaragenplätze erfolgen kann. Durch die Verminderung der Gesamtparkplatzzahl sowie die Sanierung und Bewirtschaftung der dortigen Parkplätze sei eine Verminderung der - 2 - Belastung zu erwarten. Hinsichtlich der ebenfalls angesprochenen Belästigung durch an- und abfahrende LKWs in der Nacht verweist er auf das bestehende Fahrverbot, das in Zukunft durch die Organe der Securop verstärkt kontrolliert werde. Die unterschiedliche Tarifgestaltung begründet er mit der Wahrung der Chancengleichheit für die ansässigen Lebensmittelgeschäfte. GR Ing. Werner NETZER verweist auf das vorliegende Projekt einer Parkgarage im Tobel mit direkter Anbindung an die Silbertalerstraße. Auch er vertritt die Meinung, daß eine Auflassung des äußeren Tobelparkplatzes erst nach Schaffung von Ersatzparkplätzen möglich ist. In der weiteren Diskussion wird ein generelles Nachtfahrverbot für LKWs zur Diskussion gestellt, aber vor allem festgehalten, daß auch andere Ortsteile starken Verkehrsbelästigungen ausgesetzt sind und die Problematik nur durch ein Gesamtkonzept zufriedenstellend gelöst werden kann. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG einstimmig beschlossen, zusätzlich nachfolgende Angelegenheit zu behandeln: * Baubewilligung Fritz Grillmayr und Rosa Huber, Berufung; Dr. Wolfgang SANDER legt vor dem Bürgermeister das Gelöbnis gemäß § 37 GG ab. Ing. Wilhelm WALCH richtet gemäß § 38 Abs. 4 nachstehende Anfragen an den Bürgermeister: 1. Der Vorsitzende hat die Gemeindevertretung darüber informiert, daß die Hochjochbahn beabsichtigt, einen Speicher für die Kunstschnee-Erzeugung zu erstellen. Er habe nunmehr in Erfahrung gebracht, daß dieser Speicher größer errichtet werden soll, als dies ursprünglich geplant war. Die konkreSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight te Anfrage laute: Wann geht dieses Staubecken in Betrieb ? Für wieviel ha Beschneiungsfläche ist diese Anlage vorgesehen ? 2. Warum erhält ein Gemeindevertretungsmitglied, es handelt sich um Frau Trudi Dünser, ihren Parkplatz von der Gemeinde kostenlos asphaltiert ? Zu Punkt 1. stellt der Vorsitzende klar, daß er nie von einem Speicher gesprochen habe. Die Hochjochbahn beabsichtige, eine Beschneiungsanlage zu installieren und habe vorerst ein Vorprojekt zur Prüfung eingereicht. Über dieses Vorprojekt sei die Gemeindevertretung von ihm bereits informiert worden, wobei als Varianten ein Aufstauen des Schwarzsees ohne Staumauern und eine Absenkung angeführt wurden. Über den Stand der Vorprüfung sei er nicht näher informiert, wobei allerdings auf die Richtlinien des Landes über Beschneiungsanlagen zu verweisen sei. Aufgrund dieser Richtlinien werde sich die Beschneiung auf einige Abfahrtsbereiche KapellKröpfen reduzieren. Punkt 2: Die Familie Dünser hat 5-6 Jahre hindurch den Baustellenverkehr auf ihren asphaltierten und zum Teil nicht asphaltierten - 3 - Grundstücken dulden müssen. Dies hatte natürlich zur Folge, daß ein Teil dieser Flächen stark in Mitleidenschaft gezogen wurde. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Parkplatz vor ihrem Haus als Ausgleich für die erlittenen Schäden auf Kosten der Gemeinde asphaltiert worden. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Jagdausschuß, Delegierung des Vertreters der Gemeinde; 3) Flächenwidmungsplan, Anträge auf Umwidmung: a) Reg.Nr. 12/88: Thomas Bitschnau, Bartholomäberg 690, Umwidmung der Gp 1193/6 von FL in BW, b) Reg.Nr. 2/89: Maria Muther, Schruns, Wagenweg 34, Umwidmung der Gp 1193/4 von FL in BW, c) Reg.Nr. 9/89: Harry-Peter Trautmann, Ijsselstein/NL, Umwidmung der Gpn 1118 und 1373/2 von Sonderfläche SP in BW, d) Reg.Nr. 5/90: Karl Ludwig Ortner, Schruns, Batloggstraße 3, Umwidmung der Gp 140/1 und der Bpn 61, 62 und 65 von ÖZ in BW, e) Reg.Nr. 9/90: Theresia Mayerleitner, Schruns, Fratteweg 30, Umwidmung der Gp 1744/1 u.a. von FF in BM, f) Reg.Nr. 13/90: Stand Montafon, Schruns, Umwidmung der Gp 3250/8 von FF in BM, g) Reg.Nr. 14/90: Sigrid Bitsche, Bludenz, Walserweg 5a/7, Umwidmung der Gp 1193/7 von FL in BW; 4) Abwasserverband Montafon, Rechnungsabschluß 1990; 5) BaunutzungsVerordnung, Ansuchen um Erteilung einer Ausnahme für Gerhard Mangeng, Bartholomäberg 509; 6) Landes- Jugendwohlfahrtsgesetz; 7) Baubewilligung Fritz Grillmayr und Rosa Huber, Berufung; 8) Allfälliges. zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * * die mit 01.06.1991 begonnene Parkplatzbewirtschaftung sowie die Aufnahme der Kontrolltätigkeit durch Organe der Securop; Die Liebherr-Holding hat sich nunmehr nach längeren Verhandlungen bereiterklärt, das Parken in der Löwen Tiefgarage für die erste Stunde kostenlos zu gestalten. Solange jedoch die Umstellung der Anlage nicht abgeschlossen ist, können keine Hinweisschilder montiert werden. die Anmietung von Abstellplätzen für die Lehrerschaft auf dem Areal M. Büsch. Diesbezüglich wird mit Frau M. Büsch ein Mietvertrag auf 3 Jahre abgeschlossen werden. * die von der Securop begonnene Überwachung des Gästemeldewesens. der Fahrverbote und * die zur Diskussion gebrachte Bewirtschaftung des Alpinaparkplatzes auf privater Basis (Silvretta Center, ..). Auch die Hochjochbahn wird auf ihrem Parkplatz diesbzgl. Akzente setzen. * die Weiterführung der Arbeiten an der Silbertalerstraße ab 22.09.1991, die eine Straßensperre von 6-8 Wochen notwendig raachen wird. Die Zufahrt zur Tiefgarage soll über den Kaiserlindeweg erfolgen. * den Abschluß der Bargustobelverbauung. Als letzte Verbauungsmaßnahme wird die Niggatobelverbauung in Angriff zu nehmen sein. Ein diesbezüglicher Antrag wurde seitens der Marktgemeinde Schruns bereits eingebracht. * die Errichtung des ersten Abschnittes des Iiiwanderweges von "Stemer" auswärts bis auf Höhe der Vogewosi Siedlung. Vorerst ist eine provisorische Anbindung über die Wohnanlage geplant. Vor Weiterführung des Illweges müssen zuersSyntax Warning: Invalid Font Weight t die erforderlichen Grundinanspruchnahmen abgeklärt werden. * die auf die Resolution der Gemeindevertretung über die Kennzeichnungspflicht von Kunststoffen eingelangte Antwort des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie. * den Baufortschritt im Gemeindeamt. Bisher konnte der Parteienverkehr ohne Unterbrechung aufrecht erhalten werden. * die in der letzten Gemeindeverbandssitzung diskutierte Problematik von generellen Sperrstundenverlängerungen und den zur Sprache gebrachten Entwurf einer Änderung des Grundsteuerbefreiungsgesetzes, wonach auch größere Sanierungsmaßnahmen, die eine Wertverschiebung mit sich bringen, einer Teilbefreiung unterliegen können. * das Konzert der Musikschule Montafon zu ihrer 20 Jahr-Feier. Die gelungene Darbietung spiegelte das hohe Niveau der Schule und die gute Qualität des Unterrichts wider. * die Eröffnung des eines Festaktes. * die aus der Durchführung der Weltcuprennen entstandene Verpflichtung zur Übernahme zweier Europacuprennen. Bei angenommenen Kosten von S 4, 4 Mio für die Weltcuprennen wird ein Abgang von rd. 1, 25 Mio zu verzeichnen sein. Neben dem Gemeindeanteil wird die Marktgemeinde Schruns für die Jahre 1993 und 1994 einen zusätzlichen Aufwand im Rahmen der Standesumlage zu tragen haben. Die Durchführung der Europacuprennen wird zusätzliche Aufwände in Höhe von S 4 0 0 . 0 0 0 , — bis S 5 0 0 . 0 0 0 , — verursachen, die allerdings durch Beiträge der VIW, der Seilbahngesellschaften und des Tourismusverbandes abgedeckt werden. neuen Pfarrheimes am 07.07.1991 im Rahmen zu 2) Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 9.5.1990 unter TOP 6 i) gem. § 13 Jagdgesetz die Entsendung von Werner BRUGGER als Mitglied in den Jagdausschuß beschlossen, Hermann NETZER wurde als Ersatzmitglied bestellt. Aus diesem Grunde erübrigt sich eine Beschlußfassung hierüber. zu 3 Da die Umwidmungen unter lit a) , b) und g) zusammenhängen, werden sie gemeinsam beraten. Hiebei handelt es sich zum Teil um ältere Anträge, die von der Gemeindevertretung bereits beraten und entsprechende Umwidmungen beschlossen wurden. Das Land hat jedoch seine Genehmigung der Umwidmungsbeschlüsse vom Vorliegen eines entsprechenden Erschließungskonzeptes abhängig gemacht. Aus diesem Grunde wurde die Erarbeitung eines Konzeptes in Auftrag gegeben und in der Folge vom Raumordnungsausschuß die Widmung der vorgeschlagenen Erschließungsstraßen beantragt. Festgehalten wird, daß für die heute anstehenden Umwidmungen die Erschließungsstraße vom Auweg aus als ausreichend anzusehen ist. Mit einer Umwidmung der Gst-Nr 1172 und 1184 soll nach Ansicht der Ortsplaner noch möglichst lange zugewartet werden, da diese "Grünzungen" typisch für das Schrunser Ortsbild sind. Um jedoch eine Verbauung durch spätere Generationen nicht zu verunmöglichen, ist mit den gegenständlichen Umwidmungen gleichzeitig eine Erschließungsstraße vom Wagenweg aus entsprechend der beiliegenden Planskizze mitzuwidmen, allerdings mit der Maßgabe, daß im Kreuzungsbereich mit der Erschließungsstraße Gst-Nr 1193/9 entsprechende Einfahrtsrundungen vorgesehen werden. Weiters ist sicherzustellen, daß bei einer Verbauung die Abstände zur projektierten Straße eingehalten werden. DDr. Heiner BERTLE nimmt diese doch gravierenden Umwidmungen zum Anlaß, einige grundsätzliche Ausführungen in bezug auf die Raumplanung zu geben. Er verweist auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und den von der Gemeindevertretung beschlossenen Katalog über die Ziele der Schrunser Raumplanung. Raumplanerische Maßnahmen stellen einen zum Teil nicht unwesentlichen Eingriff in das Privateigentum dar, weshalb mit möglichster Schonung dieser Rechte vorzugehen ist. Der Bürger muß wissen, was ihn erwartet und er hat im Falle von Eingriffen in seine Rechte einen Anspruch auf Gleichbehandlung. Dieser Verantwortung muß sich jeder Mandatar bewußt sein, und es darf ein Beschluß nur dann gefaßt werden, wenn sich jeder ausreichend über die örtlichen Verhältnisse informiert hat, sich klar über das F?Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ?r und Dawider ist und ihm die Vergleichsfälle in der Vergangenheit sowie mögliche Auswirkungen für die Zukunft bekannt sind. Im konkreten Fall sind vor allem zwei Punkte als maßgeblich zu betrachten: Umwidmungen können nur dann beschlossen werden, wenn alle Voraussetzungen für die Erschließung gegeben sind und die Erschließungsstraßen auch für weitere Verbauungsmaßnahmen ausreichend sind, um nicht unnötig Grund und Boden zu verbrauchen. Seiner Ansicht nach trägt der Umwidmungsantrag des Raumplanungsausschusses diesen Punkten Rechnung. Der Vorsitzende ruft in Erinnerung, daß der Immobilienverkehr in Schruns mehr oder weniger eingefroren ist und es daher geboten erscheint, Umwidmungen, die den generellen Zielsetzungen nicht widersprechen, zu beschließen. Seiner Ansicht nach wird bei Aufrechterhaltung der "Grünzunge" (Grundstücke Nr 1172 und 1184) ein abgerundetes Wohngebiet geschaffen. Zur Abrundung des Antrages des Raumplanungsausschusses schlägt er vor, das Gst-Nr 1193/1 mitzuwidmen, damit bei einer Verbauung des Gst-Nr 1193/7 der erforderliche Abstand zur projektierten Erschließungsstraße eingehalten werden kann. Baumeister Peter VONBANK verweist auf die Notwendigkeit, im Kreuzungspunkt Erschließungsstraße Wagenweg - Privatstraße entsprechende Einfahrtsrundungen mitzuwidmen. In der weiteren Diskussion wird einhellig die Meinung vertreten, daß weitere Umwidmungen erst dann erfolgen können, wenn die Errichtung einer Zufahrt vom Wagenweg aus mit den betroffenen Grundeigentümern abgeklärt ist. Im Anschluß daran wird und g) abgestimmt: über die Tagesordnungspunkte lit. a) , b) a) Reg.Nr. 12/88; Thomas Bitschnau, Bartholomäberg 690: Die Umwidmung des Gst-Nr 1193/6 von FL in BW wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Neyer Hans, der kritisiert, daß die Zufahrt vom Wagenweg aus über Grundflächen projektiert ist, deren Eigentümer in den nächsten Jahren einer Grundinanspruchnahme nicht freiwillig zustimmen werden, Ing. Wilhelm Walch, der sich für eine Vertagung zur weiteren Abklärung der Erschließungsmöglichkeiten ausspricht) beschlossen. b) Reg.Nr. 2/89; Maria Muther, Schruns, Wagenweg 34, die Umwidmung des Gst.Nr. 1193/4 von FL in BW wird mit der Maßgabe beschlossen, daß im Kreuzungsbereich der beiden dargestellten Erschließungsstraßen im Eckbereich eine Einfahrtsrundung mit einem Radius von 4 m als Verkehrsfläche gewidmet wird. (Stimmenmehrheitlich: 2 Gegenstimmen: Hans Neyer und Ing. Wilhelm Walch, Begründung wie unter lit. a) g) Reg.Nr. 14/90; Sigrid Bitsche, Bludenz, Walserweg 5 a/7: Die Umwidmung des GSt-Nr 1193/7 von FL in BW wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Hans Neyer und Ing. Wilhelm Walch, Begründung wie unter lit a) mit der Maßgabe beschlossen, daß das Grundstück im südlichen Bereich von einer Verkehrsfläche laut beiliegendem Plan durchschnitten wird und im Kreuzungsbereich der beiden dargestellten Erschließungsstraßen jeweils im Eckbereich Einfahrtsrundungen mit einem Radius von je 4 m als Verkehrsfläche gewidmet werden. Gleichzeitig wird das Gst-Nr 1193/1 von FL in BW umgewidmet. Im Zusammenhang mit den Umwidmungen unter lit. a), b) und g) werden das Gst-Nr 1193/9 (Weg) auf seine ganze Länge und die vom Wagenweg aus projektierte Erschließungsstraße entsprechend der vorliegenden Planskizze mit der Maßgabe, daß im Kreuzungsbereich dieser beiden Straßen jeweils im Eckbereich Einfahrtsrundungen mit einem Radius von je 4 m (siehe oben: Widmung als Verkehrsfläche) vorgesehen werden, von FL in Verkehrsfläche umgewidmet. c) Reg.Nr. 9/89; Harry-Peter Trautmann, Ijselstein-NL: Die Umwidmung der Gst-Nr 1118 und 1373/2 von Sonderfläche SP in BW wird einstimmig abgelehnt. Begründet wird dies insbesondere auf Grund der Nähe zur B 188. Die Ortsplaner haben ihrerseits die Schaffung einer (Schall)Pufferzone zum dahinterliegenden Bauwohngebiet mit Widmung BB vorgeschlagen. d) Reg.Nr. 5/90; Karl-Ludwig Ortner, Schruns, Batloggstraße 3: Die Umwidmung der Gst-Nr 140/1, *61, *62 und *65 von ÖZ in BW wird einstimmig auf 6 Monate vertagt. Die Vertagung dSyntax Warning: Invalid Font Weight ieses Umwidmungsbeschlusses erscheint geboten, um die Errichtung des Litzkraftwerkes möglichst nicht zu beeinträchtigen. An die Montafonerbahn AG ergeht aus Gründen des öffentlichen Interesses der dringende Appell, das Projekt rasch voranzutreiben. e) Reg.Nr. 9/90; Theresia Mayerleitner, Schruns, Fratteweg 30: Die Umwidmung der Gst-Nr 1744/1 u.a. von FF in BM wird einstimmig abgelehnt. Dieser Beschluß wird damit begründet, daß die Verwirklichung eines Projektes entsprechend den vorliegenden Plänen aufgrund der besonderen Lage sowie des geringen Abstandes zur III und Straße aus raumplanerischer Sicht abzulehnen ist. Zudem hätte das Unternehmen keine Expansionsmöglichkeiten mehr. f) Reg.Nr. 13/90; Stand Montafon, Schruns: Die Umwidmung des GstNr 3250/8 von FF in BM wird stimmenmehrheitlich (17 Gegenstimmen: für den Antrag stimmen Bgm. Harald Wekerle, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar Tschann, Baumeister Ing. Rudolf Haumer, Hans Neyer und Werner Brugger) abgelehnt. Die Ablehnung der Umwidmung wird vor allem damit begründet, daß eine wesentliche Aufgabe der Raumplanung der Schutz sensibler Bereiche ist. Unabhängig davon wird klar zum Ausdruck gebracht, daß es ein großes Anliegen der Marktgemeinde Schruns ist, die Verwaltung des Standes Montafon in Schruns zu halten. Dieses Interesse kollidiert nunmehr mit dem Interesse an der Erhaltung von Grünflächen. Man ist sich bewußt daß sich die Gemeinde die Wahrung beider Interessen etwas kosten lassen wird müssen, wobei an eine Grundbeistellung bzw. an einen bestimmten Kostenersatz gedacht ist. Festgehalten wird, daß im Falle der Beistellung eines Ersatzgrundstückes (Grundtausch) bzw. eines entsprechenden Kostenersatzes das gegenständliche Grundstück der Marktgemeinde Schruns zufallen sollte. zu 4) Der Vorsitzende erläutert den Rechnungsabschluß 1990 des Abwasserverbandes Montafon, der Einnahmen von S 20.115.777, 28, Ausgaben von S 20.758.340, 58 und einen Abgang von S 669.537, 30 ausweist. Kritisiert wird, daß die Mitgliederversammlung den Rechnungsabschluß noch nicht behandelt und genehmigt hat. Ing. Wilhelm Walch bemängelt die unverständlichen Kostenüberschreitungen sowie die seiner Ansicht nach nicht immer ausschreibungsgemäß erfolgten Vergaben. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung wird dem Rechnungsabschluß 1990 des Abwasserverbandes Montafon stimmenmehrheitlich (7 Gegenstimmen) zugestimmt. zu 5) Auf Antrag von Gerhard Mangeng, Bartholomäberg, auf Gewährung einer Ausnahme nach der Baunutzungsverordnung für den Neubau eines - 8 - Wohnhauses auf dem Gst-Nr 1723/5 und *487/l KG Schruns wird die Erhöhung der Baunutzung von 30 auf 47, 5 stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Mag. Dr. Siegfried Marent, der aus Gründen der Gleichbehandlung dagegen stimmt) genehmigt. Gleichzeitig wird einhellig die Forderung erhoben, umgehend die Verordnung über die Festsetzung der Baunutzung zu überarbeiten. zu 6) Der Gesetzesbeschluß betreffend das Gesetz über die öffentliche Jugendwohlfahrt (Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz) wird einhellig zur Kenntnis genommen. zu 7) Die von Christian Durig, Ingeborg Mc Gee und Monika Rünzler, 6780 Schruns, Außerlitzstraße 65, gegen den Bescheid der Marktgemeinde Schruns vom 22.05.1991, ZI. 131-9/2-91, über die Erteilung der baupolizeilichen Bewilligung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf Gst-Nr 925/3 KG Schruns eingebrachte Berufung wird als unbegründet abgewiesen und der erstinstanzliche Bescheid mit der Maßgabe bestätigt, daß die Einwendungen hinsichtlich einer Beeinträchtigung des unterliegenden Grundstücks durch von der Zufahrt abfließendes Abwasser auf den Rechtsweg verwiesen werden, (einstimmige Beschlußfassung) Begründung:§ 30 Abs. 1 BauG. bestimmt, daß in der Erledigung über den Bauantrag nur über die Einwendungen der Nachbarn abzusprechen ist, die sich auf Rechte stützen, die durch die Vorschriften lit. a) bis f) dieser Gesetzesstelle begründet werden. Nach § 30 Abs. 2 leg.cit. sind Einwendungen der Parteien, mit denen die Verletzung anderer als im Abs. 1 genannter ?Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ?ffentlich-rechtlicher Vorschriften behauptet wird, als unzulässig zurückzuweisen, Einwendungen, die sich auf das Privatrecht stützen, sind auf den Rechtsweg zu verweisen. ** Die Berufungswerber führen in ihrer Berufung aus, daß sich ihre Einwände auf Rechte stützen , die im § 30 Abs. 1 BauG. begründet seien. Konkret wird auf § 30 Abs. 1 lit. a BauG. "§ 4 Auswirkungen auf Nachbargrundstücke" verwiesen und Abfließen von "Abwasser auf das unterliegende Grundstück" eingewendet. Bereits anläßlich der Bauverhandlung am 24.1.1991 habe Herr Baumeister Rünzler in ihrem Namen darauf hingewiesen, daß es im Fall einer Genehmigung der Zufahrt zu einer Beeinträchtigung der anliegenden Grundstücke komme und vorgeschlagen, daß die bestehende Mauer bis zur Grundgrenze Mittermayr verlängert werden soll. Die Gemeindevertretung hat erwogen: Die Berufungswerber machen zwar dem Wortlaut nach eine Verletzung der im § 30 Abs. 1 begründeten Nachbarrechte geltend, tatsächlich wird jedoch kein von diesen Vorschriften begründetes Nachbarrecht angesprochen. Diesbezüglich ist klarzustellen, daß die Behörde lediglich zu prüfen hat, ob das Baugrundstück eine rechtlich gesicherte Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche hat, wobei diese Verbindung (und die öffentliche Verkehrsfläche) der beabsichtigten Verwendung des Gebäudes entsprechen muß, das auf dem Baugrundstück errichtet werden soll. Die Frage, wie die Zufahrt konkret ausgestaltet wird, ob sie nur befestigt wird oder ob und auf welche Art und Weise sie staubfrei gemacht wird (Asphaltierung, Pflästerung, ...), ist jedoch nicht mehr Gegenstand dieses Bauverfahrens. Auch die Erstellung einer Weganlage selbst unterliegt keiner Bewilligungspflicht nach dem Baugesetz. Zudem erfolgt die Zufahrt nicht über das Baugrundstück selbst, sondern über ein Grundstück, das nicht im Eigentum der Bauwerber steht. Das Vorhandensein einer gesicherten Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche ist in gegenständlicher Rechtssache zu bejahen, da sich die Bauwerber eine entsprechende Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechtes über das Gst-Nr 925/1 KG Schruns vertraglich gesichert haben und die erforderliche Zustimmung des Straßenerhalters der Außerlitzstraße (Landesstraße) vorliegt. Grundstücke der Berufungswerber werden nicht in Anspruch genommen. Die vorgebrachten Einwendungen sind somit nicht den im § 30 Abs. 1 BauG. angeführten Vorschriften unterzuordnen. Es können somit die Berufungswerber aus § 30 Abs. 1 lit. a BauG. in Verbindung mit § 4 leg. cit. auch keinen Rechtsanspruch ableiten, daß Maßnahmen zur Verhinderung des "Abfließens von Abwasser" entlang ihrer Grundgrenze getroffen werden. Im Gegensatz zu den Einwendungen anläßlich der mündlichen Bauverhandlung wurde im Berufungsvorbringen die Art der befürchteten Beeinträchtigung konkretisiert - "Abfließen von Abwasser auf Nachbargrundstücke". Es war nunmehr erkennbar, daß sich die erhobenen Einwendungen auf das Privatrecht stützen, weshalb eine Verweisung auf den Rechtsweg vorzunehmen war. Unabhängig von den obigen Ausführungen wird vermerkt, daß Einwendungen bis zur oder in der mündlichen Verhandlung wenigstens erkennen lassen müssen, aus welchen Gründen sich der Nachbar gegen das Bauvorhaben wendet und welche Rechtsverletzung behauptet wird. Abschließend sei darauf verwiesen, daß ohnedies bereits eine Mauer auf die Länge der Zufahrt zum gegenständlichen Objekt gegeben ist und deren Weiterführung allenfalls in einem weiteren Bauverfahren zur Sprache gebracht werden kann. zu 8) Unter Allfälliges erkundigt sich GR Ing. Werner NETZER über die bisherigen Reklamationen hinsichtlich der Parkplatzüberwachung durch uniformierte Wachkörper. Franz NETZER urgiert die Behebung der durch die beiten entstandenen Risse auf dem Verwallweg. Ende der Sitzung: 23.20 Uhr Kanalisationsar- - 1 0 -