19901114_GVE007

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:00
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1990-11-14
Erscheinungsdatum 1990-11-14
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 14.11.1990 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 7. öffentliche Sitzung der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl. Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER, Dr. Bernd TAGWERCHER, Werner BITSCHNAU und Mag. Siegfried NEYER, sowie die Mitglieder und Ersatzleute der Gemeindevertretung Ludwig KIEBER jun., Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Hans NEYER, Peter VONBANK, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER, Paul DÖRLER und Dr. Hansjörg CZINGLAR für die Schrunser Volkspartei, DDr. Heiner BERTLE, Robert MAYER, Gebhard MARENT, Ing. Wolfgang JUEN und Felizitas MAKLOTT für die FPÖ und parteifreie Bürger, Norbert STÜTTLER, Helmut NEUHAUSER und Josef LARCH für die SPÖ und Parteifreie; Referent: Gde.Kassier Ludwig BRUGGER zu TOP 2) u. 3) Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Trudi DÜNSER, Erwin RIEDLE, Mag. Dr. Siegfried MARENT und Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sämtlicher Gemeindevertreter sowie die Beschlußfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG. einstimmig beschlossen, zusätzlich nachfolgende Tagesordnungspunkte zu behandeln: « Wasserversorgungsanlage Schruns BA 06 - Annahme der geänderten Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds und Eigenmittelaufbringung (TOP 12.) « Gesetzesbeschluß über ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes, Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung (TOP 13.) Erledigte Tagesordnung: 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Gemeindekrankenhaus "St. Josefsheim", Voranschlag 1991 (Anlage); 3) Dienstpostenplan 1991 (Anlage); 4) Musikschule Montafon, Schulordnung, Genehmigung (Anlage); 5) Ehrenring bzw. Verdienstzeichen der Marktgemeinde Schruns, Genehmigung der Richtlinien für die Verleihung (Anlage); 6) Grundablösevereinbarungen mit Hubert Lechthaler bzgl. Übernahme in das Öffentl. Gut, Straßen und Wege; 7) Montafonerstraße - B 188 : a) Geschwindigkeitsbeschränkungen - Diskussion, b) Salzstreuung - Antrag auf Einstellung im Gemeindegebiet; 8) Flüsterasphalt Beratung über Verwendung im Ortsgebiet; 9) Grundablösen und Bau von Erschließungsstraßen bei Umwidmungen und Grundteilungen: a) Auftrag an den Bürgermeister, bei Fehlen entsprechender Erschließungsstraßen, alle Maßnahmen zur Errichtung dieser Straßen zu ergreifen, b) Auftrag an den Gemeindevorstand, im jährlichen Voranschlag entsprechende Budgetmittel vorzusehen <Antrag der Fraktion FPÖ und Parteifreie Bürger Schruns>; 10) Flächenwidmungsplan, Anträge auf Änderung: a) Reg.Nr. 10/90: Montafonerbahn AG, Schruns, Umwidmung der Gp 3211/1 und der Bpn 831 und 1314 von FF bzw. ÖZ in Sonderfläche Krafthaus. b) Reg. Nr. 11/90: Eheleute Werner und Rosalinde Bitschnau, Schruns, Silvrettastraße 166, Umwidmung von Teilstücken der Gpn 1665 und 1667/3 von FF in BW und Rückwidmung der Gp 1653/1 von BW in FL. 11) Einschätzungsbeirat, Bestellung der Mitglieder; 12) Wasserversorgungsanlage Schruns BA 06 - Annahme der geänderten Zusicherungen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds und Eigenmittelaufbringung 13) Beschluß über eine Änderung des Rettungsgesetzes, Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung 14) Allfälliges; zu 1) Der Bürgermeister berichtet über die Eröffnung und Einweihung der Turnhalle und Sonderräume der Hauptschule Schruns-Dorf am 24.11.1990, zu der die Mitglieder der Gemeindevertretung recht herzlich eingeladen werden. die am 06.11.1990 stattgefundene Standessitzung mit nachstehenden Hauptpunkten: Überprüfung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen insbesondere auf der B 188: Der Vorsitzende berichtet über den von Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser aufgrund der Uneinheitlichkeit der GeschwindigkeitsbeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight schränkungen auf der B 188 unterbreiteten Diskussionsvorschlag, eine Reduktion der Geschwindigkeitswechsel auf neun Bereiche vorzunehmen. Demnach wäre die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet im Zusammenhang mit weiteren Maßnahmen mit 60 km/h und außerorts mit 80 km/h festzulegen. Auf diesen Punkt wird unter TOP 7a näher eingegangen. die bisher erfolglos gebliebenen Bemühungen des Bezirkshauptmannes Dr. Leo Walser um Beibehaltung der dezentralen Verkehrsposten. Da auf Weisung des Innenministeriums die Verkehrsposten vorläufig aufgelöst worden sind, verfügt die Bezirkshauptmannschaft über keine Beamten mehr, auf die direkt Einfluß hinsichtlich einer Verkehrsüberwachung genommen werden kann. Die Einteilung erfolgt ausschließlich über das Landesgendarmeriekommando. die Finanzierung des Abganges künftiger Weltcuprennen: Seitens der Montafoner Seilbahngesellschaften werden 10 15 % des Abganges aus dem Skipaßpool übernommen. Die Talschaftsgemeinden haben diesbzüglich unterschiedliche Beschlüsse gefaßt, wobei insbesondere seitens der Innerfrattner Gemeinden die Forderung aufgestellt worden ist, daß die Gemeinden Schruns und Tschagguns je einen Sockelbeitrag von 20 % vorweg zu übernehmen hätten. die 17. Stvo. Novelle, die normiert, daß Fahrzeuge, die entgegen bestimmter Bestimmungen der StVO. abgestellt wurden und aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß bei dem Lenker des Fahrzeuges die Strafverfolgung aus in seiner Person gelegenen Gründen offenbar unmöglich oder wesentlich erschwert sein werde, die Organe der Straßenaufsicht technische Sperren (Krallen) an das Fahrzeug anlegen können, um den Lenker am wegfahren zu behindern. die über den Stand Montafon und das Land Vorarlberg geführten Verhandlungen mit den österr. Bundesbahnen über die Einrichtung von Skizügen ins Montafon. Eine grundsätzliche Zusage seitens der ÖBB liegt zwar vor, allerdings ist die Abgangsdeckung noch unklar. Derzeit ist als Endstation der Linien der Bahnhof Schruns vorgesehen. In den Verhandlungen wurde bereits darauf verwiesen, daß das Umsteigen auf Skibusse beim Bahnhof Tschagguns zweckmäßiger erscheint, da der Bustransfer von dort über die B 188 abgewickelt werden könnte. Allerdings ist nach Auskunft der MB beim Bahnhof Tschagguns die notwendige Gleislänge für die Einstiegsphase nicht gegeben. Trotz der von den Seilbahngesellschaften eingeführten Reduktion des Preises für eine Tageskarte um 20 % bei Vorweis einer Fahrkarte für öffentliche Verkehrsmittel wird deren Akzeptanz noch bezweifelt. die neben einer neuer Wasseraufbereitungsanlage geplante Einrichtung eines Erlebnisbades im Alpenbad Montafon. In den nächsten Wochen werden die Vorschläge den Mitgliedern des Alpenbadausschusses vorgestellt werden. Die Gemeindevertretungen werden anschließend über die Kosten und anderen Details informiert. die am Dorf. 11.12.1990 stattfindende Blutspendeaktion in der HS Auf Anfrage von DDr. Heiner BERTLE gibt der Vorsitzende bekannt, daß seit der letzten Sitzung der Gemeindevertretung keine größeren Projekte betreffende landschaftsschutzrechtliche Verhandlungen stattgefunden haben, in denen er in seiner Funktion als Vertreter der Gemeinde nach außen Stellungnahmen abgegeben hat. Er berichtet über die mündlichen Verhandlungen betreffend das Fitneßcenter in Gantschier, den Kindergarten Gamplaschg und den Bauzeitenplan für die Arbeiten an der Silbertalerstraße. Am 28.11.1990 wird eine Sitzung des erweiterten Raumordnungsausschusses zur Beratung des Projektes Ortsbus im Zusammenhang mit anderen Verkehrsfragen stattfinden. zu 2) Der vom Gemeindevorstand erstellte Voranschlag 1991 für das Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim, der Ausgaben von S 18.747.000, Einnahmen von S 13.574.000, -- und einen Abgang von S 5.173.000, -vorsieht, wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung zeitgerecht zugestellt. Beigelegt wurde eine Gebarungsübersicht laut den Rechnungsabschlüssen für die Jahre 1986 - 1989. Bgm. Harald WEKERLE übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, der die wichtigsten Einnahme-Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight und Ausgabepositionen, insbesondere die in der beigelegten Übersicht aufgelisteten Anschaffungen und Investitionen 1991 erläutert. Durch die Schließung eines Stockwerks im Jahre 1990 mußten verschiedene bereits budgetierte Ausgaben auf die Jahre 1991 und 1992 verschoben werden. Der Ermittlung des kostendeckenden Pflegesatzes wurden 10.000 Verpflegstage zugrunde gelegt und, um den Pflegesatz möglichst niedrig zu halten, unter der Position 614002, Instandhaltung Gebäude, nur die vordringlichsten Arbeiten vorgesehen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Sanitätshilfsdienstkurses werden drei Stationsgehilfinnen mit 01.08.1991 in das Angestelltenverhältnis überwechseln. DDr. Heiner BERLTE begrüßt das Bestreben, den Pflegesatz nicht überproportional steigen zu lassen. Ihn stört jedoch, daß frühere Budgetbeschlüsse unter dem Gesichtspunkt eines dringenden Erfordernisses gefaßt worden sind, sich aber einige Positionen offensichtlich doch auf spätere Jahre verschieben hätten lassen. Weiters erkundigt er sich über die beinahe 100 %ige Zunahme der Aufwendungen für Brennstoffe, die sich seiner Ansicht nach durch den Umbau der Heizung vielmehr verringern sollten. Die weiteren Fragen betreffen die Geldbezüge der Wäscherinnen, die Kosten für die Anschaffung eines Zeiterfassungsgerätes und das Gerät für die Feststellung der Leberwerte bei Kleinkindern, mit dessen Anschaffung bis zur Abklärung der Frage der zukünftigen Entwicklung des Krankenhauses gewartet werden sollte. Diesbezüglich kann sich der Vorsitzende nur auf die Auskunft der Ärzteschaft verlassen, die es als unverantwortlich ansehen würde, wenn dieses Gerät nicht angeschafft werden würde. Die Entscheidung über eine Umstrukturierung des Krankenhauses in eine Pflegestation liegt bei der Gemeindevertretung. Der Vorsitzende kann sich jedoch aufgrund des fehlenden Bedarfs nicht vorstellen, daß die Aufgabenstellung geändert wird. Jedenfalls aber war die Zielvorgabe bei der jetzigen Budgeterstellung ein funktionierendes Krankenhaus. Die Erhöhung der Kosten für Heizöl begründet der Vorsitzende zum einen mit den gestiegenen Ölpreisen und zum anderen mit der Reservehaltung auf 6 Monate. Die Zweckwidmung des Zeiterfassungsgerätes unterscheidet sich gegenüber dem für die Hauptverwaltung insbesondere dadurch, daß auch Nachtdienste sowie Samstags-, Sonntags- und Feiertagsdienste zu erfassen sind. Durch den Anschluß an einen PC wird die Zeitplanung über größere Zeiträume möglich. Beim Vergleich der Geldbezüge für Wäscherinnen sind die geleisteten Abfertigungen zu berücksichtigen. Bgm. Harald WEKERLE berichtet über die beim Land Vorarlberg angeregte Untersuchung über die weitere Entwicklung des Krankenhauses Maria Rast. LR Fredy Mayer hat die Vorlage eines Gutachtens bis Ende Oktober 1990 versprochen, das jedoch bis heute noch nicht eingelangt ist. Die Montafoner Gemeinden haben sich ihrerseits an einer Erhaltung des Krankenhauses Maria Rast interessiert gezeigt. Der Voranschlag des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim für das Jahr 1991 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt. zu 3) Die Zusammenfassung des Dienstpostenplanes für die Gemeindebediensteten der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1991 wurde den Mandataren mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt. In den vergangenen Jahren waren 7 Karenzfälle zu verzeichnen. Werden die Austritte von Bediensteten im Krankenhaus nach Karenz außer acht gelassen, wird der Dienstpostenplan um insgesamt 4 Dienstposten erweitert (1 Kindergarten Gamprätz, 1 Kindergarten Gamplaschg, 1 Wasserwerk, 1 Musikschule). Der Vorsitzende erläutert die Verschiebungen innerhalb der einzelnen Verwendungsgruppen. Abschließend wird der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Schruns für das Jahr 1991 in der vorliegenden Form einstimmig genehmigt. Auf Wunsch einiger Mandatare wird für die nächstjährige Beschlußfassung des Dienstpostenplanes eine Liste mit Anführung der einzelnen Namen ausgehändigt werden. zu 4) Ein Entwurf der Schulordnung für die Musikschule Montafon, Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Schruns, wurde den Mandataren bereits mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung übermittelt. DDr. Heiner BERTLE bringt nachstehende Änderungswünsche vor: * Aufnahme entsprechender Auslesekriterien zugunsten begabter Kinder für den Fall der Raumnot. * Aufnahme der Verpflichtung der Lehrer, entfallene Stunden nachzuholen. * Vorsehen von Ausweichterminen für entfallene Unterrichtsstunden aufgrund von Feiertagen * » Herausnahme des Wortes "kulturwürdige 11 im ersten Absatz der Schulordnung und dahingehende Abänderung des Absatzes 4 letzter Satz, daß in Sachen, die die Existenz der Schule oder finanzielle Erfordernisse betreffen, deren Höhe im Einzelfalle 10 v.H. des Musikschulbudgets des laufenden Jahres übersteigt, die musikschulbeschickenden Gemeinden im Rahmen des Standes Montafon entscheiden. Regelung der Aufsichtspflicht für Veranstaltungen außer Haus analog dem Schulpflichtsgesetz. Die im Entwurf vorliegende Schulordnung der Musikschule Montafon Schruns wird bei Berücksichtigung dieser vorgeschlagenen Änderungen einstimmig genehmigt. zu 5) Der Gemeindevorstand hat den vorliegenden Entwurf der Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenringes bzw. Verdienstzeichens der Marktgemeinde Schruns eingehend beraten und diese Würdigungen für hervorragende Verdienste im kulturellen, politischen oder wirtschaftlichen Bereich begrüßt. Im Einzelfall wird vor einer Behandlung und Beschlußfassung in der Gemeindevertretung der Gemeindevorstand mit der Abklärung von Vorfragen betraut werden. Die im Entwurf vorliegenden Richtlinien für die Verleihung eines Ehrenringes bzw. Verdienstzeichens der Marktgemeinde Schruns werden einstimmig beschlossen. zu 6) Der Vorsitzende erläutert anhand eines Planes die von Hubert Lechthaler zugesagte Grundabtretung an die Marktgemeinde Schruns zur Entrichtung von Geh- und Zufahrtswegen und bringt die wesentlichsten Punkte des bereits abgeschlossenen Vorvertrages zur Verlesung. Die Übernahme der in der vorliegenden Planskizze eingetragenen Grundflächen von Hubert Lechthaler in das öffentliche Gut, Straßen und Wege, wird nach Maßgabe des abgeschlossenen Vorvertrages vom 2.10.1990 einstimmig genehmigt. zu 7) a) Wie bereits unter "Berichte des Bürgermeisters" erwähnt, hat Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser im Rahmen einer Standessitzung die Schaffung von einheitlichen Geschwindigkeitszonen, insbesondere auf der B 188, angeregt. Dabei standen zwei Varianten zur Diskussion: « generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen mit 50 km/h innerorts und 70 km/h außerorts oder * 60 km/h innerorts und 80 km/h außerorts. Gegen den Antrag der Gemeinde Bartholomäberg, im Gantschier eine Geschwindigkeitsreduktion auf 40 km/h vorzunehmen, wurde unter der Voraussetzung, daß durch eine zusätzliche Beschilderung auf Engpässe und Gefahrenstellen aufmerksam gemacht wird, die Variante 60 km/h innerorts und 80 km/h außerorts als Empfehlung an die einzelnen Gemeindevertretungen weitergegeben. Hinsichtlich den Geschwindigkeitsbeschränkungen mit 40 km/h auf den Landesstraßen im Gemeindegebiet Schruns - auf der Montjolastraße von der Gemeindegrenze Bartholomäberg abwärts, auf der Silbertalerstraße bis zur Tiefgarageneinfahrt und auf der Außerlitzstraße bis zum Stallgebäude Walch wurden fixe Zusagen abgegeben. Seitens der Gemeinde Schruns wurde bereits eine Verlegung der Ortstafel "Schruns Ende" vom derzeitigen Jäger Areal taleinwärts der Kreuzung B 188 - Wagenweg beantragt. DDr. Heiner BERTLE würde aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere auch aus Sicht der Kinder, eine weitere Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit im Bereich Gantschier und Lorüns begrüßen. Diesbezüglich vertritt der Vorsitzende die Ansicht, daß die Akzeptanz seitens der Fahrzeuglenker nicht gegeben wäre, da die Reduzierstrecken zu weit in die Orte gezogen werden würden. Die Frage von Gebhard MARENT über die Installierung von Selbstbedienungsampeln für Fußgänger beantwortet der Vorsitzende dahingehend, daß diese bereits in ganz Vorarlberg abgeschafft und nurmehr Ampeln mit rascherer IntSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight ervallschaltung beibehalten worden sind. Abschließend wird bei Verlegung der Ortstafel "Schruns Ende" taleinwärts der Kreuzung B 188 - Wagenweg, Ersichtlichmachung der vorhandenen Engpässe und Gefahrenstellen durch eine entsprechende Beschilderung (Verbots-, Gebots tafeln, etc.) und Vornahme von Geschwindigkeitskontrollen der von Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser empfohlenen Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 188 mit 60 km/h innerorts und 80 km/h außerorts auf vorerst ein Jahr stimmenmehrheitlich (5 Gegenstimmen: Vizebgm. Dipl. Vw. Otmar TSCHANN, Mag. Siegfried Neyer, DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT und Helmut NEUHAUSER) zugestimmt. b) Mit Ausnahme auf der B 188 erfolgt auf den Straßen im Gemeindegebiet Schruns keine Salzstreuung mehr. Auf Grund von Anrainerbeschwerden wurden im R0A neben der Einstellung der Salzstreuung auf der Bundesstraße auch schalldämmende Maßnahmen näher beraten. Diesbezüglich wurde die Anbringung von Flüsterasphalt im Falle einer Neuasphaltierung der B 188 angeregt. Auch das Einstellen der Salzstreuung wäre nach einhelliger Meinung im Raumordnungsausschuß unter diesem Gesichtspunkt zu sehen. Bgm. Harald WEKERLE gibt bekannt, daß sich Straßenmeister Georg BRUGGER aufgrund der im Räume Schruns vorherrschenden Temperaturschwankungen eine Einstellung der Salzstreuung auf der Bundesstraße nicht vorstellen kann. Das Aufbringen von Splitt ist nur bei wesentlich geringeren Fahrzeugfrequenzen sinnvoll. In der stattfindenden Diskussion werden sowohl Argumente für als auch gegen die Einstellung der Salzstreuung vorgebracht, wobei neben den Interessen der Verkehrssicherheit auch der Gedanke des Umweltschutzes Erwähnung fand. Kritisiert wurde die dzt. Einteilung der Schneeräumung, die erst ab 05.00 Uhr erfolgt. Nach stärkeren Schneefällen ist es daher kaum noch möglich, die Straßen vollständig zu räumen, weshalb für die Abschaffung dieser zeitlichen Beschränkungen plädiert wird. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen: Ing. Rudolf HAUMER und Werner BRUGGER) beschlossen, über das Landesstraßenbauamt bzw. den Stand Montafon einen Antrag einzubringen, das Salzen auf Bundes- und Landesstraßen innerhalb des Ortsgebietes - mit Ausnahme bei extremen Witterungsverhältnissen aus Gründen der Verkehrssicherheit - für einen Probezeitraum von ein bis zwei Jahren einzustellen. Die Verkehrsteilnehmer sollen durch Aufstellen von Verkehrs tafeln rechtzeitig auf Schneefahrbahnen aufmerksam gemacht und gegebenenfalls auf die Kettenpflicht hingewiesen werden. Bei der Abfahrt Bludenz soll eine Tafel auf das Ende der Salzstreustrecke hinweisen. zu 8) Aus der Presse konnten die widersprüchlichsten Informationen über die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Aufbringung von Flüsterasphalt entnommen werden. Die weitere Beratung über diesen Tagesordnungspunkt wird bis zum Vorliegen von Versuchsergebnissen einstimmig vertagt. zu 9 a) Der Raumordnungsausschuß hat sich u.a. im Rahmen der Beratung über die von Hubert Lechthaler beantragten Grundteilung mit der Erschließungsproblematik befaßt. So ist im konkreten Fall eine Umwidmung beschlossen und anschließend die Erstellung eines Gutachtens über die Erschließung der gegenständlichen Grundflächen in Auftrag gegeben worden. Das Planungsbüro hat die vorgenommene Umwidmung grundsätzlich bejaht, allerdings darauf hingewiesen, daß die derzeitigen Erschließungsgmöglichkeiten die Nutzung einschränken. In der Folge wird über die Verpflichtung der Gemeinde, als Baufläche gewidmete Grundstücke zu erschließen, debattiert und festgehalten, daß bisher Erschließungsstraßen gebaut wurden, ohne die Kosten auf die erschlossenen Flächen umzulegen. Ing. Rudolf HAUMER vertritt die Ansicht, daß bei Umwidmungen die Erschließungsstraßen planlich vorzusehen sind. Er spricht sich gegen Umwidmungen aus, wenn in der Folge die Gemeinde auf ihre Kosten die Erschließungsstraßen zu errichten hat. Nach Ansicht von DDr. Heiner BERTLE kann es sich die Gemeinde auf Dauer nicht leisten, umzuwidmenSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight und es privaten Grundeigentümern zu überlassen, entsprechende Zufahrten (Außenerschließungen) zu schaffen. Peter VONBANK glaubt, daß sich die Gemeinde darüber klar werden muß, daß sie, weil sie bestimmte Gebiete umgewidmet hat, diese auch zu erschließen hat. Die Planung ist vom Raumordnungsausschuß durchzuführen. Die Kostentragung stellt al- lerdings ein anderes Thema dar. Nach DDr. Heiner BERTLE müssen entsprechende Budgetmittel für diese Zwecke vorhanden sein. Dr. Hansjörg CZINGLAR verweist auf das rechtliche Instrumentarium lt. Straßengesetz, das Maßnahmen bis zur Enteignung vorsieht. Privaten steht die Möglichkeit der Einräumung eines Notwegerechtes offen. Er sieht jedenfalls nicht ein, daß die Grundablösekosten sowie die Erstellungskosten von der Allgemeinheit zu tragen sind. Bgm. Harald WEKERLE spricht die bei Grundstücksumwidmungen deren kehrsflächen zu prüfen. Wird ein Erschließung umgewidmet, hat die zu sorgen. Notwendigkeit an, in Hinkunft Anbindung an öffentliche VerGrundstück ohne entsprechende Gemeinde für die Erschließung In der weiteren Diskussion werden einige Grundeigentümer angeführt, die äußerst günstige Grundkäufe getätigt haben und daher auch zu Kostenbeiträgen verpflichtet werden sollten. Nach Bgm. Harald WEKERLE sollte sich die Gemeinde nicht selbst pauschal den Auftrag geben, etwas zu tun, was ohnedies im Gesetz steht. Abschließend wird einstimmig beschlossen, die Prüfung der Frage der Erschließung bereits als Bauland gewidmeter, aber noch nicht entsprechend erschlossener Grundflächen einstimmig dem Raumordnungsausschuß zu übertragen. Bei zukünftigen Umwidmungen wird vorrangig auch die Erschließungsfrage mitberücksichtigt werden. zu 10 Nachstehende Umwidmungen werden einstimmig beschlossen: a) Reg. 10/90, Montafonerbahn AG, Schruns: Umwidmung des Gst-Nr 3211/1 und der Gst-Nr .831 und 1314 von "FF" bzw. "ÖZ" in "Sonderfläche Krafthaus"; b) Reg. 11/90, Eheleute Werner und Rosalinde Bitschnau, Schruns, Silvrettastraße 166: Umwidmung von Teilstücken der Gst-Nr 1665 und 1667/3 von "FF" in "BW". Die Rückwidmung der Gst.Nr. 1653/1 von "BW" in "FL" wird bis zur endgültigen Abklärung des beabsichtigten Bauvorhabens vertagt . zu 11) Als Mitglieder des Beirates zur Verumlagung kehrsbeiträge werden einstimmig bestellt: der Fremdenver- Neben Bgm. Harald WEKERLE für die Schrunser Volkspartei, Richard SANDER jun., Baumeister Peter VONBANK und Martin WALSER. Ersatz: Hanni JENNY und Karl HUEBER. Für die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger Ing. Wolfgang JUEN und Robert MAYER. Für die Fraktion SPÖ und Parteifreie - Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER. Da er jedoch in der heutigen Sitzung nicht anwesend ist, vorbehaltlich seiner Zustimmung. zu 12) Die vorbehaltslose Annahme der Abänderung der Zusicherung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds vom 18.10.1990, ZI.: 86.0340/34021/90, betreffend die Gewährung eines rückzahlbaren Fondsdarlehens für den Bau der Wasserversorgungsanlage Schruns BA 06 wird einstimmig beschlossen. Ebenfalls wird einstimmig beschlossen, die für die Herstellung der Anlage erforderlichen Eigenmittel der Marktgemeinde Schruns budgetär vorzusehen und aufzubringen. zu 13) Der Landtag hat am 10. Oktober 1990 einen Beschluß über ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes gefaßt. Der Gesetzesbeschluß wurde nicht für dringlich erklärt und unterliegt somit gemäß Art. 35 der Landesverfassung der Volksabstimmung, wenn eine solche bis 5. Dezember 1990 u.a. von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen verlangt wird. DDR. Heiner BERTLE sieht in einigen Punkten, die auch die Marktgemeinde Schruns berühren, einen Anlaß zur Durchführung einer Volksabstimmung. So kritisiert er, daß lt. Gesetzesbeschluß Förderungen aus dem Rettungsfonds für Neu-, Um- oder Zubauten ausgeschlossen sind, es sei denn, daß ihnen eine landesweite Funktion zukommt. Diese Bestimmung schließt somit die Gewährung von Beiträgen aus dem Rettungsfonds für den geplanten Um- und Ausbau des Rettungsheimes Bludenz aus. Er krSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight itisiert weiters die vorgesehene Besetzung des Kuratoriums des Rettungsfonds, dem das für das Hilfs- und Rettungswesen zuständige Mitglied der Landesregierung, zwei von der Landesregierung entsandte Mitglieder und drei vom Vorarlberger Gemeindeverband entsandte Mitglieder angehören. Diese Besetzung sollte jedoch entsprechend der Mittelaufbringung erfolgen. Diesbezüglich ist eine 45 %ige Beitragsleistung des Landes und eine 55 %ige Beitragsleistung der Gemeinden vorgesehen. DDr. Heiner BERTLE weist weiters darauf hin, daß zwischen gesetzlich anerkannten Rettungsorganisationen und per Verordnung anerkannten Rettungsorganisationen unterschieden wird. Diese Unterteilung entspreche nicht der vorhandenen Vielfalt und er beurteilt die "Kann-Bestimmung" des § 3 Abs. 3 insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der persönlichen Verflechtung mit der Landesregierung kritisch, weshalb er sich für eine Gleichstellung aller Rettungsorganisationen bei Erfüllen der Voraussetzungen ausspricht. Dies auch in Hinblick auf die Regelung, daß dem erweiterten Kuratorium neben den Mitgliedern des Kuratoriums je ein Mitglied der gesetzlich anerkannten Rettungsorganisationen angehören . Da sich die übrigen Mandatare bisher noch nicht näher mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluß befaßt haben, eine Entscheidung hierüber jedoch bis spätestens 5.12.1990 zu treffen ist, wird die weitere Beratung darüber dem Gemeindevorstand überwiesen, der auch ausdrücklich zur Beschlußfassung ermächtigt wird. Für den Fall, daß sich der Gemeindevorstand für die Durchführung einer Volksabstimmung entschließt, wird damit der heutige Antrag auf Einbringung eines Antrages auf Durchführung einer Volksabstimmung über ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes zum Beschluß der Gemeindevertretung erhoben, (einstimmige Beschlußfassung) zu 14) Unter "Allfälliges "Rehweg" erinnert. wird an die Beseitigung der Pfützen auf dem Gegen die Verhandlungsschrift der vorausgegangenen 6. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.1990 werden keine Einwände erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Ende der Sitzung: 00.15 Uhr