19910515_GVE012

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:34
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1991-05-15
Erscheinungsdatum 1991-05-15
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, den 15.05.1991 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. OG des Haus des Gastes stattgefundene 12. SITZUNG der GEMEINDEVERTRETUNG. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Mag. Siegfried NEYER, Ing. Werner NETZER und Dr. Bernd TAGWERCHER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Hans NEYER, Peter VONBANK, Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Trudi DÜNSER, Ing. Rudolf HAUMER und Paul DÖRLER für die Schrunser Volkspartei; Gebhard MARENT, Robert MAYER, Erwin RIEDLE, Felizitas MAKLOTT und Albert TRUNSPERGER für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Dipl.Ök.Ing. Helmut DAXER, Helmut NEUHAUSER, Ing. Wilhelm WALCH und Josef LARCH für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Dr. Oswald HUBER Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm GANTNER, Dipl.-Ing. Dr. Ernst PÜRER, Richard SANDER jun., DDr. Heiner BERTLE, Ing. Wolfgang JUEN, Mag. Dr. Siegfried MARENT und Franz NETZER Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. ^ Vor Eingang in die Tagesordnung wird gemäß § 41 Abs. 3 GG beschlossen, zusätzlich nachfolgende Tagesordnungspunkte zu behandeln : * * Baunutzungsverordnung, Ansuchen um Erteilung einer Ausnahme: Ludwig Kraft für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses (TOP 7c); einstimmig Gemeindeeigene Gebäude im Kerngebiet, Beistellung von Ersatzparkplätzen (dieser TOP wird im Zusammenhang mit der Parkplatzbewirtschaftung behandelt werden); 1 Gegenstimme: Ing. Wilhelm WALCH Erwin RIEDLE erinnert daran, daß zu Beginn der Legislaturperiode vom Bürgermeister festgelegt worden ist, daß die Gemeindevertretungssitzungen jeden zweiten Mittwoch eines Monats stattfinden. Von dieser Regelung sei jedoch nunmehr ohne vorherige Verständigung abgegangen worden. Bgm. Harald WEKERLE begründet dies damit, daß er am vergangenen Mittwoch verhindert war, nimmt jedoch die Kritik hinsichtlich der nicht erfolgten Verständigung zur Kenntnis . Bezugnehmend auf einen in der letzten Woche erschienenen Zeitungsartikel, in dem Vbgm. Otmar TSCHANN das Kindergartenwesen dem Sozialausschuß zugeordnet habe, erkundigt sich GR Ing. Werner NETZER über allfällige Beschlüsse hinsichtlich einer Änderung der Ressortaufteilung. Er vertritt die Ansicht, daß in dieser Angelegenheit der Ausschuß für Schule, Jugend und Kindergarten zuständig wäre. Diesbzgl. wird klargestellt, daß Vizebgm. Otmar TSCHANN diese Angelegenheiten nicht im Sozialausschuß behandelt, sondern als Vertreter des Bürgermeisters im Amt bzw. als referatsführendes Vorstandsmitglied erledigt hat. Erledigte T a g e s o r d n u n g : 1) 2) Berichte des Bürgermeisters; Gemeindekrankenhaus St. Josefsheim, Rechnungsabschluß 1990 mit Prüfbericht; 3) Fremdenverkehrsbeiträge - Einhebung, Festsetzung des Hebesatzes für 1991; 4) a) Abstellen von Kfz auf öffentlichen Verkehrsflächen, Verordnung über die Abgabepflicht b) Gemeindeeigene Gebäude im Kerngebiet, Schaffung von Ersatzparkplätzen; 5) Abfallwirtschaft und Umweltschutz, Gründung eines Gemeindeverbandes ; 6) Abwasserverband Montafon, Rechnungsabschluß 1990; 7) Baunutzungsverordnung, Ansuchen um Erteilung einer Ausnahme : a) Markus Stolz für Hotelzubau Montjola-Nova, b) Familie Mäser für Hotelzubau Alpenrose, c) Ludwig Kraft für die Errichtung eines Eigenheimes; 8) Alpenbad Montafon, Neufestsetzung der Eintrittspreise; 9) Nicht dringliche Gesetzesbeschlüsse des Landes: a) Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes, b) Änderung des Gemeinde- und Landesbedienstetengesetzes; 10) Allfälliges; zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: * die erstmalige mittels Band; Aufzeichnung der Gemeindevertretungssitzung * das Schreiben Volksschule Dorf an die Gemeindevertretung über die Parkplatzbewirtschaftung, welches zweckmäßigerweise unter TOP 4 b) behandeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight lt werden wird; * die Mitteilung des Bundesministeriums für Inneres, daß Gemeindewachkörper zur Handhabung des Verwaltungsstrafrechtes nur in beschränktem Umfang ermächtigt werden können. Ermächtigungen gemäß § 37 a (Festnahmen) und § 50 Abs. 1 VStG. (Organstrafverfügungen) seien nicht möglich. Der Gemeindeverband hat diese Schmälerung des Kompetenzbereiches der Gemeindesicherheitswachen mit Bestürzung zur Kenntnis genommen und einen geharnischten Protest an das Innenministerium gerichtet. Außerdem wird in Erwägung gezogen, diese Aussage unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen. * die Einladung zum ersten Wolfurter Ortsvereine- und Gemeindevertretungsradrennen ; * den Rechnungsabschluß des Standes Montafon/Forstfonds 1990, der Gesamteinnahmen und Ausgaben in der Höhe von je Schilling 27.662.683, 22 aufweist, wobei ausgabenseitig eine Zuführung zur Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von S 4, 5 Mio enthalten ist; * die vom Land eingeführte Gewährung von Pflegegeldzuschüssen für pflegebedürftige und ältere Personen. Derzeit gelangen allein in Schruns rd. S 85.000, -- bis S 90.000, -- monatlich zur Auszahlung. Ein positiver Effekt ist die Entlastung der Pflegeheime . * die Radwegebrücke über die III, die kurz vor ihrer Fertigstellung steht. Die offizielle Übergabe findet am 31.05.1991 um 11.00 Uhr statt, zu der alle Mandatare recht herzlich eingeladen werden. * das von Herrn Karl Perathoner in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer des Montafon Tourismus an die Marktgemeinde Schruns gerichtete Schreiben, in dem er seine Gedanken über die gemeinsame Errichtung eines Mehrzwecksaales (Schruns und Tschagguns) darlegt. zu 2) Vizebgm. Otmar TSCHANN erläutert als referatsführender Gemeinderat den Rechnungsabschluß 1990 des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim und nimmt Stellung zum Prüfbericht. Kennzeichnendes Merkmal im Jahre 1990 war, daß der erste Stock vom 1.1. bis 2.9.1990 wegen Personalmangel geschlossen war. Es sind dadurch die Einnahmen gegenüber dem Budget zurückgegangen, nicht jedoch im gleichen Ausmaß die Ausgaben. Weiteres Merkmal des Rechnungsabschlusses 1990 ist - und dieser Trend wird sich in Zukunft noch verstärken -, daß die Verweildauer der Patienten immer länger wird, was u.a. dadurch begründet ist, daß immer ältere Patienten, "Pflegefälle", und immer weniger Unfallpatienten, die eine kürzere Verweildauer haben, behandelt werden. Sehr schlecht ist die Belegung (Gesamtauslastung) der Wochenhilfestation bzw. Frauenstation. Die zwei sich kürzlich in Bludenz neu niedergelassenen Frauenärzte wurden über die Ärztekammer eingeladen, mit der Marktgemeinde Schruns Verträge über die Zulassung als Belegärzte abzuschließen. Bis jetzt ist jedoch noch keine Reaktion erfolgt. Durch die Schließung des Parterre haben sich auch bei den Gesamtpflegetagen starke Reduktionen ergeben. Über die Ergebnisse der Prüfung des Krankenhauses St. Josefsheim liegen zwei schriftliche Berichte vor, und zwar der Prüfbericht des Prüfungsausschusses und ein Zusatzprüfbericht von Ing. Wilhelm WALCH, wobei nach Ansicht des Vizebürgermeisters der Prüfbericht des Prüfungsausschusses sehr sachlich ausgeführt wurde. Dieser Bericht beinhaltet im wesentlichen die Budgetüberschrei- tungen, die insoweit sie nicht vollinhaltich entkräftet wurden, in die Anweisung gehen, daß die Budgetansätze strikt einzuhalten sind. Zum Teil sind einige Positionen im Budget zu gering berücksichtigt worden. Vbg. Otmar TSCHANN dankt dem Prüfungsausschuß für den sehr sachlich abgefaßten Bericht und hält allgemein fest, daß jede Prüfung die Geprüften einer gewissen Belastung aussetzt. Im Sinne eines möglichst ungestörten Ablaufs des Betriebes ersucht er daher, daß nach Möglichkeit nicht jedes einzelne Prüfungsmitglied unabhängig von einem Auftrag durch den Obmann jederzeit und allerorts prüft. Für die heutige Sitzung liegt ein sogenannter "Minderheitsbericht" des Prüfungsmitgliedes Ing. Wilhelm WALCH vor. Vbgm. Otmar TSCHANN bedauert, daß dieser Bericht nicht so kSyntax Warning: Invalid Font Weight orrekt abgefaßt worden ist, wie derjenige des Prüfungsausschusses. Er nimmt zu den einzelnen Punkten dieses Berichtes Stellung, wobei hier kurz angeführt wird: Essen auf Rädern: Dem Gemeindevorstand wurden Kalkulationen vorgelegt, aus denen ersichtlich war, daß die Kosten für ein krankenhauseigenes Fahrzeug infolge der Stehzeiten weitaus höher sind als die Vergütung von Kilometergeld. Die Urlaubsvertretung von Frau Josefine Fleisch konnte auf die Art und Weise gelöst werden, daß diese Tätigkeit mittels Werkvertrag vergeben worden ist. Für diese Zeit muß ein Fahrzeug angemietet werden. Bei der Brandmeldeanlage stellt sich das Problem, daß die Technik mit den behördlichen Vorschreibungen noch nicht Schritt hält. Die Abrechnungen des Roten Kreuzes sind sicher ordnungsgemäß erfolgt, jedoch nicht immer vollständig nachvollziehbar, da je nach Wegstrecke und Personenzahl unterschiedliche Abrechnungen erfolgen. Erwin RIEDLE fügt den Ausführungen des Vizebürgermeisters nichts mehr hinzu, vermerkt jedoch, daß die Tätigkeit des Prüfungsausschusses, wenn diese genau und sachlich erfolgen soll, äußerst zeitaufwendig ist, weshalb eine enge Zusammenarbeit notwendig ist. Diesbzgl. richtet er einen Appell an alle Mitglieder des Prüfungsausschusses. Der Aussage von Ing. Wilhelm WALCH, daß er in letzter Zeit keine schriftlichen Einladungen zu Sitzungen mehr erhalten habe, wird nachgegangen. Abschließend wird der Rechnungsabschluß 1990 des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim, der Gesamteinnahmen von S 11.393.897, 95 Gesamtausgaben von S 15.667.940, 30 und einen Gebarungsabgang von .... S 4.274.042, 35 ausweist, einstimmig genehmigt. Der Bericht des Prüfungsausschusses sowie die Stellungnahme des mit der Referatsführung betrauten Vizebürgermeisters werden zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende dankt dem Vizebürgermeister sowie dem Obmann und den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für ihre Tätigkeit. zu 3) Die Marktgemeinde Schruns hat sich mit Beschluß der Gemeindevertretung vom 06.02.1991 gemäß § 1a Fremdenverkehrsgesetz zur Fremdenverkehrsgemeinde erklärt. An Gesamteinnahmen wurden für das Jahr 1991 S 3 Mio veranschlagt. Die ermittelte Summe der Bemessungsgrundlagen für 1988 beläuft sich auf rund S 430 Mio. Es wird beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des § 3 FVkG. Fremdenverkehrsbeiträge einzuheben. Der Hebesatz, der sich aus dem veranschlagten Gesamtaufkommen geteilt durch die Summe der Bemessungsgrundlagen 1988 ergibt, wird für das Jahr 1991 gemäß § 6 FVkG. mit 0, 7 v.H. festgesetzt, (stimmenmehrheitliche Beschlußfassung - 2 Gegenstimmen: Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN spricht sich gegen den Hebesatz von 0, 7 % aus, Robert MAYER stimmt aus grundsätzlichen Überlegungen dagegen). zu 4) a) Eingangs wird grundsätzlich festgehalten, daß längerfristig an eine Auflassung des Sternenparkplatzes gedacht ist und die Zahl der Stellplätze bereits von 90 auf 60 reduziert wurde. Der vorgelegte Verordnungsentwurf entspricht dem in dieser Sache bereits gefaßten Beschluß. Ergänzt wird, daß beim Parkplatz im Tobel nur die Parkplätze vor der Tobelmühle bewirtschaftet werden. Die seitens der Lehrerschaft der Volksschule aufgestellte Behauptung, daß beim Sternenparkplatz mit einem Mehr an Fahrzeugen bzw. mit einer höheren Frequenz zu rechnen sei, entbehre jeder Grundlage. Die Parkplatzbewirtschaftung sei unter Mitwirkung von Fachleuten nach eingehender Überlegung im Raumordnungsausschuß beschlossen worden. Der Vorschlag, auf dem Sternenparkplatz Dauerparkplätze einzurichten, wird zur Gänze abgelehnt, da diese Parkplätze längerfristig überhaupt aufgelassen werden. Durch die Parkplatzbewirtschaftung in Verbindung mit der Gebührenneuregelung in der Löwen-Tiefgarage wird deren Attraktivität gesteigert. Das Schreiben des Krankenhauses St. Josefsheim über die Verparkung im Krankenhausareal, die bei Katastrophenfällen hinderlich sein könnte, läßt die Notwendigkeit erkennen, entsprechende Ersatzparkflächen bereitzustellen. In diesem Zusammenhang macht GR Ing. Werner NETZER auf dasSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Angebot von Frau Marianne Büsch aufmerksam, der Gemeinde Parkflächen in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Da auch die Distanz zu den Schulen zumutbar erscheint, stellt er den Antrag, daß die Gemeinde die Verhandlungen mit Frau Marianne Büsch über die Anmietung von Parkplätzen für die Lehrer und das Krankenhauspersonal aufnimmt. Das Schreiben der Lehrerschaft der Volksschule Schruns wird besprochen, wobei jedoch festgehalten wird, daß es heute für eine Grundsatzdiskussion zu spät ist. Daß für die Gemeinde als Hauseigentümerin und Schulerhalterin die Verpflichtung zur Bereitstellung entsprechender Parkflächen besteht, wird nicht in Abrede gestellt und als mögliche Alternative zur Anmietung von Parkflächen von Frau Marianne Büsch eine Bereitstellung auf dem gemeindeeigenen Parkplatz entlang der Silbertalerstraße vorgeschlagen. Die Errichtung von Parkplätzen auf dem alten Jakob Stemer-Weg wird mehrheitlich abgelehnt. Zur befürchteten Lärmbelästigung durch zusätzliches Verkehrsaufkommen auf dem Jakob Stemer-Weg wird nochmals darauf verwiesen, daß der Sternenparkplatz aufgrund der Preisgestaltung nur an Spitzenzeiten, somit in den Sommer-, Winter- und Osterferien sowie in der Faschingswoche vermehrt angefahren werden wird. Ansonsten ist eine eher schlechte Frequentierung zu erwarten. Ing. Rudolf HAUMER hat einen Vorschlag zur Schaffung von Parkplätzen vor dem Pausenplatz der Hauptschule Schruns-Dorf vorgelegt, auf dem jedoch vorerst, da Hauptziel eine Verkehrsverlagerung ist, nicht näher eingegangen wird. Rudi BITSCHNAU beantragt vor allem im Interesse der Gastronomie die Ausnahme der Mittagszeit von 12.00 - 14.00 Uhr von der Abgabepflicht. Aber nicht nur die Gastonomie, auch der Handel sei von der durchgängigen Gebührenpflicht betroffen, und es erleide Schruns gegenüber den anderen Montafoner Gemeinden einen Wettbewerbsnachteil. Er verweist darauf, daß auch in den Vorarlberger Städten die Mittagszeit gebührenfrei ist. Ing. Werner NETZER ersucht, dem Antrag nicht stattzugeben, da dadurch einseitig der Gastronomie nachgegeben werden würde. Aus denselben Gründen könnten sich die Lebensmittelhändler für ein gebührenfreies Parken während ihrer Geschäftszeiten einsetzen. Er hält fest, daß der heutige Beschluß kein Dogma ist und Korrekturen nach einer gewissen Beobachtungszeit (bis September) durchaus möglich sind. In diesem Zusammenhang wird angeregt, daß die Gastgewerbetreibenden vermehrt auf die kostengünstigen Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage hinweisen sollten. Zudem sollen an den Einfahrtsstraßen und auf den bewirtschafteten Plätzen selbst auf die günstige Parkmöglichkeit in der Tiefgarage hingewiesen werden. Der Antrag, bei Einfuhr der Parkplatzbewirtschaftung die Mittagszeit (12.00 - 14.00 Uhr) von der Abgabepflicht auszunehmen, wird mit 18 Gegenstimmen abgelehnt. Die nachfolgende Verordnung über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrsflächen wird stimmenmehrheitlich (2 Gegenstimmen) beschlossen: " V E R O R D N U N G der Marktgemeinde Schruns über die Abgabepflicht für das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Verkehrs flächen: I. Festlegung der Abgabepflicht 1) Für das satz 3) nommen Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den im Abangeführten öffentlichen Verkehrsflächen ist, ausgean Sonn- und Feiertagen von Montag bis Freitag in der - 7 - Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr, sowie an Samstagen von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, eine Abgabe (Parkabgabe) zu entrichten. 2) Als Abstellen im Sinne dieser Verordnung gelten das Halten und Parken im Sinne der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften. 3) Die Abgabepflicht gemäß Abs. 1) erstreckt sich auf folgende, durch Hinweiszeichen gemäß § 53 Abs. 1 Z. la der Straßenverkehrsordnung 1960 mit der Aufschrift "GEBÜHRENPFLICHTIGE PARKPLÄTZE" zu kennzeichnende und durch Bodenmarkierungen eingegrenzte öffentliche Verkehrsflächen: a) b) Sternenparkplatz: alle Parkplätze innerhalb des eingegrenzten Parkplatzbereiches ostseitig des Jakob Stemer-WegeSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight s, vis-à-vis der Volksschule Dorf; Tobelparkplatz: alle Parkplätze taleinwärts der Tobelbrücke entlang der Litz, in Flußrichtung gesehen rechtsseitig der Litz bis zur "Tobelmühle 11 ; II. Abgabepflichtiger, Auskunftspflichtiger 1) Zur Entrichtung der Abgabe Kraftfahrzeuges verpflichtet. ist der Lenker des abgestellten 2) Wer ein Kraftfahrzeug einem anderen überläßt, hat der Behörde auf Verlangen darüber Auskunft zu geben. Er hat entsprechende Aufzeichnungen zu führen, wenn er die Auskunft ansonsten nicht erteilen könnte. III. Höhe, Fälligkeit und Entrichtung der Abgabe 1) Die Abgabe beträgt a) auf dem "Tobelparkplatz" für jede angefangene Stunde S 5, -, b) auf dem "Sternenparkplatz" für die erste und zweite jeweils angefangene Stunde S 10, - und für jede weitere angefangene Stunde S 5, -. 2) Die Abgabe fällig. ist bei Beginn des Abstellens des Kraftfahrzeuges 3) Die Entrichtung der Ababe hat durch den Einwurf des der beabsichtigten Abstelldauer entsprechenden Geldbetrages in einen hiefür im Nahbereich der von der Abgabepflicht erfaßten öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellten Parkscheinautomaten zu erfolgen. 4) Der für den Geldeinwurf erhaltene Parkschein hat die Kalenderdaten (Jahr, Woche, Tag) sowie die Uhrzeit für das Ende des Zeitraumes, für den die Abgabe gemäß Abs. 3 entrichtet wurde, zu enthalten. Er ist bei Fahrzeugen mit einer Windschutzscheibe hinter dieser und durch diese gut erkennbar, bei anderen Fahrzeugen an einer sonst geeigneten Stelle gut wahrnehmbar anzubringen. ^ IV. Ausnahme von der Abgabepflicht Der Abgabepflicht nach Pkt. I. unterliegen nicht: a) Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Fahrzeuge des Straßendienstes und der Müllabfuhr, b) Fahrzeuge, die von Inhabern eines Ausweises für dauernd stark gehbehinderte Personen, der das kraftfahrrechtliche Kennzeichen des abgestellten Fahrzeuges aufweist, gelenkt werden und beim Abstellen mit diesem Ausweis deutlich sichtbar gekennzeichnet sind, c) Fahrzeuge, die lediglich zum Zweck des Aus- und Einsteigens von Personen oder für die Dauer der Durchführung einer Ladetätigkeit halten. V. Strafbestimmungen Wer a) durch Handlungen oder Unterlassungen die Abgabe hinterzieht oder verkürzt (§§ 132 und 133 Abgabenverfahrensgesetz), oder b) der Verpflichtung zur Auskunftserteilung und zur Führung von Aufzeichnungen gemäß Pkt. II. Abs. 2 nicht nachkommt, begeht eine von der Bezirkshauptmannschaft durch Geldstrafe zu ahndende Übertretung des Parkabgabegesetzes, LGBl.Nr. 2/1987. VI. Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1.6.1991 in Kraft." b) Der Antrag, zum Zwecke der Schaffung von Ersatzparkplätzen für gemeindeeigene Gebäude (Gemeindeamt, Volksschule, Krankenhaus, Verkehrsamt) Verhandlungen mit Frau Marianne Büsch aufzunehmen, wird einstimmig zum Beschluß erhoben. Sollten diese Verhandlungen bis zum 01.06.1991 noch zu keinem Ergebnis geführt haben, wird einstimmig die Reservierung von Parkplätzen entlang der Silbertalerstraße für die Volks- und Hauptschule Schruns beschlossen. zu 5) Das Schreiben des Gemeindeverbandes über die Gründung eines Gemeindeverbandes für die Abfallwirtschaft und Umweltschutz wurde den Mandataren bereits mit der Einladung zur gegenständlichen Sitzung zugestellt. Es handelt sich dabei um einen Zweckverband mit eigenen Organen, dessen primäre Aufgabe die Koordinierung der vielschichtigen Gemeindeaufgaben in den Bereichen der Abfallwirtschaft und des Umweltschutzes sein soll. Es wird festgestellt, daß heute lediglich eine Absichtserklärung und noch kein konkreter Beitritt beschlossen werden soll. Insbe- sondere gelte es noch, einige Bestimmungen der Statuten, insbesondere über den Austritt aus dem Verband, zu überdenken. Abschließend wird der Gründung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz im Sinne des § 93 des GG. mit Sitz in Dornbirn unter der Voraussetzung, daß alle Vorarlberger Städte diesem Verband beitreten und die Position des Geschäftsführers öffentlich ausgeschrieben wird, wobei neben abfallwirtschaftlichSyntax Warning: Invalid Font Weight en auch kaufmännische Kenntnisse gefordert werden, grundsätzlich zugestimmt. Zweck dieses Gemeindeverbandes ist es, Aufgaben der Abfallbewirtschaftung sowie des Umweltschutzes, die der Gemeinde als Trägerin von Privatrechten im eigenen Wirkungsbereich obliegen, zu besorgen. Dieser Gemeindeverband soll mit 1.1.1992 konstituiert werden . zu 6) Die Beschlußfassung hierüber wird bis zur Vorlage des Prüfberichtes einstimmig vertagt. zu 7) Über nachfolgende Anträge auf Gewährung einer Ausnahme von der Baunutzungsverordnung wird wie folgt einstimmig entschieden: a) Markus Stolz für Hotelzubau "Hotel Montjola Nova": Die Erhöhung der Baunutzung von 30 auf 49 wird genehmigt. Baumeister Rudolf HAUMER bermerkt in diesem Zusammenhang, daß nach Expertenaussagen die Überholung der Verordnung im Sinne einer besseren Ausnützung von Grund und Boden notwendig sein wird. b) Familie Mäser für Hotelzubau "Alpenrose": Die Erhöhung der Baunutzung von 50 auf 85, 25 wird genehmigt. Ebenso wird die Erhöhung der festgesetzten Höchstgeschoßzahl von 7 Halbeschossen auf 8 Halbgeschosse einstimmig genehmigt. Es wird einhellig darauf hingewiesen, daß bei Bauvorhaben in dieser Größenordnung besonders auf die Einhaltung der Garagenverordnung zu achten ist. Nach Auskunft des Vorsitzenden verfügt das Hotel Alpenrose eine ausreichende Anzahl von Abstellund Einsteiiplätzen. Ebenso ist das Bringungsrecht vertraglich und faktisch gesichert. c) Ludwig Kraft für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses: Die Erhöhung der Baunutzung von 30 auf 36 wird genehmigt. zu 8) Die Eintrittspreise für das Alpenbad Montafon werden auf Antrag des Verwaltungsausschusses wie folgt neu festgesetzt: - 10 - Kinder Jugendliche Erwachsene Erwachsene Einheimische und Gäste mit Gästekarte Studenten/Lehrlinge Kinder Kurzbaden Kästchengebühr Kabinen S 130, S 220, S 300, S 35, S S S S S S 27, 20, 14, 15, 5, 20, - zu 9) Die Gesetzesbeschlüsse betreffend das Gesetz «w a) über eine Änderung des Abgabenverfahrensgesetzes, b) über eine Änderung des Gemeindebedienstetengesetzes und c.) über eine Änderung des Landesbedienstetengesetzes werden zur Kenntnis genommen. zu 10) w Erwin RIEDLE verweist auf die allen Mandataren übermittelte Verhandlungsschrift über die Sitzung der Standesvertretung am 19.02.1991 mit dem Hauptpunkt Verkehrssituation im Tale Montafon. Was über die Verkehrssituation im Tale Montafon gesprochen worden ist, bezeichnet er als "leeres Stroh dreschen". Er verweist auf die einzelnen Aussagen, denen er sich zum Teil anschließen kann, zum Teil aber als unverständlich bezeichnet. Die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs und hier insbesondere das Ortsbussystem hält er prüfenswert, möchte aber zuerst die finanzielle Seite abgeklärt haben. Finanzielle Abenteuer könne sich wohl nur Landesstatthalter Sausgruber leisten, der mit 1, 5 Mio S an Steuergeldern gerade tausend Leute nach Schruns befördert hat. Damit könnten sogar Hubschraubertransporte finanziert werden. Festgehalten werden müsse auch, daß Kraftfahrzeuge für viele ein notwendiges Mittel zur Berufsausübung sind. Leider seien die Fronten in der Frage B 188 festgefahren. Der Vorsitzende glaubt, daß es in der heutigen Zeit für einen zuständigen Politiker schwierig ist, Versuche, wie sie von Dr. Sausgruber vorgenommen worden sind, nicht anzustellen. Alternativen werden immer wieder in die Diskussion geworfen und man ist im Stand Montafon nochmals übereingekommen, einen Auftrag Studie Verkehskonzept - zur Erlangung verschiedener Vorschläge und Erarbeitung von Lösungsansätzen im Bereich Bus/Bahn zu vergeben . Ende der Sitzung: 23.40 Uhr Der Schriftführer: ^