19910206_GVE010

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Letzte Änderung 31.05.2021, 19:02
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1991-02-06
Erscheinungsdatum 1991-02-06
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeindeamt Schruns V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 06.02.1991 um 20.15 Uhr im Sitzungssaal der Marktgemeinde Schruns im 1. Obergeschoß des "Haus des Gastes" stattgefundene 10. Sitzung der Gemeindevertretung. Anwesend: Bgm. Harald WEKERLE als Vorsitzender, Vbgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN, die Gemeinderäte Ing. Werner NETZER und Mag. Siegfried NEYER sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Dipl.Ing.(FH) Wilhelm GANTNER, Rudi BITSCHNAU, Ludwig KIEBER jun., Dipl.Ing. Dr. Ernst PÜRER, Hans NEYER, Richard SANDER jun., Werner BRUGGER, Dir. Gerhard REBHOLZ, Ing. Rudolf HAUMER und Paul DÖRLER für die Schrunser Volkspartei; DDr. Heiner BERTLE, Gebhard MARENT (ab TOP 4), Ing. Wolfgang JUEN, Erwin RIEDLE, Felizitas^MAKLOTT und Margit NEYER (bis zu TOP 3), für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns; Norbert STÜTTLER, Helmut NEUHAUSER, Ing. Wilhelm WALCH und Christian ENGSTLER für die SPÖ und Parteifreie; Schriftführer: Gde.Sekr.Dr. Oswald HUBER. Entschuldigt abwesend: GR Werner BITSCHNAU sowie die Gemeindevertreter Peter VONBANK, Trudi DÜNSER, und Dipl.ÖK.Ing. Helmut DAXER; Abwesend: GR Dr. Bernd TAGWERCHER; Die Zustellung der Einladung zur gegenständlichen Sitzung erfolgte gemäß den Bestimmungen des GG zeitgerecht. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1) Berichte des Bürgermeisters; 2) Erklärung der Marktgemeinde Schruns zur Fremdenverkehrsgemeinde gemäß § 1 a Fremdenverkehrsgesetz; 3) Verordnung bzgl. Rechnungslegung und Entrichtung der eingehobenen Gästetaxe gemäß § 12 Abs. 3 Fremdenverkehrsgesetz; 4) Parkplatzbewirtschaftung (Antrag des Raumordnungsausschusses): a) Neugestaltung "Sternenparkplatz" lt. Vorschlag Dipl.Ing. Egg (Anlage), b) Einführung von Parkabgaben auf "Sternen-" und "Tobelparkplatz" per 1. Juni 1991 und Festlegung der Gebühren, - 2c) Gebührenneuregelung für "Löwengarage", Liebherr-Austria-Holding, Vorschlag d) Ausweitung "Gässle"; Einbeziehung der Fußgängerzone durch an die vom 5) Altstoffentsorgung, Zustimmung zu dem vom Vbg. Gemeindeverband abgeschlossenen Rahmenvertrag für die Zeit vom 01.01. - 31.12. 1991 ; 6) Pfarrheim Kostenbeitrag; 7) Gemeindeamt - Umbau, Auftragsvergaben lt. Anlage; 8) Allfälliges; zu 1) Der Vorsitzende berichtet über: die Einwände der Gebarungskontrolle des Landes gegen den Voranschlag 1 991 . Die Aufnahme von Fremdmitteln für den Umbau des Gemeindeamtes in voller Höhe wurde nicht akzeptiert. Es haben entsprechende Einsparungen zu erfolgen, wobei seitens der Gemeinde daran gedacht ist, bei den Ermessensausgaben rund 3 Mio S einzusparen, was dem Land auch mitgeteilt worden ist. Der Ankauf eines Busses für das Wasserwerk ist zu verschieben, die Förderung der Montafonerbahn AG (Refundierung der Lohnsummensteuer) um 50 % zu kürzen und es sind Reduktionen bei den Asphaltierungsarbeiten vorzunehmen. Durch die Nichteinsteilung eines im Dienstpostenplan vorgesehenen weiteren Bauhofarbeiters erspart sich die Gemeinde den diesbzgl. Lohnaufwand. Weiters wurde seitens des Landes dringend angeraten, den Hebesatz für die Grundsteuer zu erhöhen sowie kostendeckende Kanal-, Wasserund Müllgebühren vorzuschreiben. GR Ing. Werner NETZER verweist darauf, daß die vom Bürgermeister angeführten Einsparungen mit Ausnahme der nicht erfolgten Nachbesetzung im Bauhof lediglich einmalige Einsparungen darstellen. Es sollte aber vielmehr getrachtet werden, jährliche Einsparungen vorzunehmen, wobei es vor allem gelte, die eingeschlichenen Automatiken herauszubringen. In diesem Zusammenhang vergleicht er die Bauhofbedienstetenquote in Dornbirn mit der Schrunser, wonach Schruns im Verhältnis einen überaus hohen Beschäftigtenstand ausweise. Die Forderung nach Personaleinsparung liege auch im Sinne der jetzigen Beschäftigten. die Besprechung vom 13.02.1991 über die Errichtung des Güterweges Lifinar im Sinne der zuletzt diskutierten Trassenvariante. den Eintritt von Gerald Vonbank als Bautechniker im Bauamt der Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight Marktgemeinde Schruns mit 04.02.1991. die Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes in der u.a. das Budget 1991 beschlossen wurde. Außermontafon, In diesem Zusammenhang macht DDr. Heiner BERTLE auf die beobachtete Schaumbildung auf der Ill abwärts der ARA aufmerksam und darauf, daß eine entsprechende Reinigungsleistung Voraus- - 3Setzung ist. für die Zinsstützung durch den Wasserwirtschaftsfonds die am 25.02.1991 stattfindende Aussprache mit dem Weltcupkomitee. den am 22.02.1991 stattfindenden Festakt der Montafonerbahn AG anläßlich der Inbetriebnahme der neuen Triebwagengarnitur. Die Gemeinderäte werden hiezu recht herzlich eingeladen. - die am 22.02.1991 um 17.00 Uhr stattfindende Ortsbildanalyse und Zentrumsgestaltung durch Falch. Vorstellung der das Büro Egg/ die am 05.02.1991 stattgefundene Sitzung des Aufsichtsrates der Hochjochbahn. Zur Debatte stand der bisherige Geschäftsverlauf, der recht zufriedenstellend war, und der Ankauf der wasserrechtlich bereits genehmigten Schneekanonen. die Ablieferungsmöglichkeit bestimmter Kunststoffabfälle. w ^ GR Ing. Werner NETZER ruft die in der letzte Gemeindevertretungssitzung gemachte Anfrage über den Einbau einer Dusche im Altersheim in Erinnerung. Nach Auskunft des Vorsitzenden und GR Dr. Bernd TAGWERCHER habe sich lediglich eine Person daran interessiert gezeigt. Zwischenzeitlich habe jedoch festgestellt werden können, daß sich insgesamt elf Personen für den Einbau einer Dusche interessieren. Vbgm.Dipl.Vw. Otmar TSCHANN antwortet, daß es nicht sinnvoll erscheine, Geld in ein Gebäude zu investieren, da®1 in 4-5 Jahren ohnedies umgestaltet werden müsse. Ihm sei lediglich von Frau Ellensohn der Wunsch, eine Dusche einzubauen, vorgetragen worden. Aufgrund der neuen Fakten wird sich der Sozialausschuß mit diesem Problem befassen. Die weitere Entwicklung des Altersheimes kann erst in 4 bis 5 Jahren fixiert werden. Für den derzeitigen Schrunser Bedarf sind die Altersheimbetten ausreichend. zu 2) Die Marktgemeinde Schruns wird einstimmig zur Fremdenverkehrsgemeinde gemäß § 1 a des FVkG., LGB1. Nr. 9/1978 i.d.F. 5/1991, erklärt. zu 3) Die Verordnung der Marktgemeinde Schruns über die Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung) vom 26.04.1985 i.d.F. vom 24.01.1989 wird wie folgt einstimmig geändert: Punkt VIII. hat zu lauten: "Die Gästetaxe ist am letzten Aufenthaltstag des Gastes zur Zahlung fällig. Der Unterkunftsgeber hat der Gemeinde innert 6 Wochen nach dem letzten Aufenthaltstag des Abgabenschuldners über die Gästetaxe Rechnung zu legen und den eingehobenen Betrag abzuführen." - 4zu 4) a) GR Ing. Werner NETZER unterbreitet den anwesenden Mandataren die bisherigen Überlegungen und Beschlüsse hinsichtlich der Neugestaltung des Sternenparkplatzes, Einführung von Parkabgaben auf dem Sternen- und Tobelparkplatz, Gebührenneuregelung für die Löwentiefgarage und Ausweitung der Fußgängerzone durch Einbeziehung des "Gässle". Zusammenfassend könne gesagt werden, daß Maßnahmen gegen den zeitweise unerträglichen innerörtlichen Verkehr zu treffen sind, allerdings durch diese Maßnahmen zur Verkehrseindämmung die Kaufkraft nicht eingeschränkt werden darf. Da die bestehenden Querschnitte der Straßen im Zentrum ausreichen, müssen keine neuen Verkehrswege geschaffen werden. Der Mangel an Parkplätzen ist jedoch evident. w w w Nunmehr soll einerseits versucht werden, das Kerngebiet durch die Belebung mit Gästen möglichst attraktiv zu gestalten, andererseits sollen durch verkehrsberuhigende Maßnahmen insbesondere im Bereich Friedhof - Bahnhof Verkehrskonflikte vermieden werden. Als Lösung biete sich die Errichtung von Tiefgaragen an den radialen Einfahrtsstraßen an. Die einzelnen Geschäfte sollten dann zu Fuß zu erreicht werden. Ein Problem bereite der Sternenparkplatz, der größte Oberflächenparkplatz, der genau diesen Raum durchkreuzt. In den bisherigen Diskussionen seien bereits Stimmen für eine Auflösung dieses Parkplatzes laut geworden. Er selbst vertrete jedoch die Ansicht, daß eine Auflösung nur dann erfolgSyntax Warning: Invalid Font Weight en kann, wenn gleichzeitig ein Ersatz, so z. B. Schaffung einer Tiefgarage im Bereich des Bahnhofareales bzw. Ausweitung der Löwen-Tiefgarage, geschaffen wird. Dzt. liege zwar noch kein baureifes Projekt vor, der Raumordnungsausschuß werde sich jedoch demnächst mit dessen Planung befassen. In diesem Zusammenhang verweist er auf die getroffenen Erhebungen über die Frequenz der Löwen-Tiefgarage, die auch bei Stoßzeiten maximal zu 50 % ausgelastet ist. Rechne man dies um, liegen 15 Mio S brach. Es sei daher das oberste Ziel, die Löwen-Tiefgarage bestmöglichst auszunützen. Als Kompromiß habe sich eine Reduktion der Parkplätze auf dem Sternenparkplatz von 80 auf 65 Plätze angeboten, wobei gleichzeitig eine Bewirtschaftung dieses Parkplatzes vorgenommen werden soll. Es gelte jedoch zu beachten, daß insbesondere bewirtschaftete Parkplätze gerne angefahren werden und dies zu zusätzlichem Verkehrsaufkommen führen könnte. Dies soll vor allem durch die Gebührenermäßigung in der Löwen-Tiefgarage vermieden werden, wobei vorgeschlagen worden ist, die erste, eventuell auch die zweite Stunde, kostenlos zu gestalten. Der Sternenparkplatz soll im Hinblick auf dessen baldige Auflösung (in 4-5 Jahren bis zur Errichtung der vorgenannten Tiefgaragen) kostengünstig umgestaltet werden. Die Verkehrsabwicklung erfolgt lt. ausgehändigtem Plan. Es soll getrachtet werden, das oberirdische Parken relativ teuer zu gestalten. Diesbzgl. wäre auch eine Beteiligung der Eigentümer privater Parkplätze und eine Aufhebung aller Kurzparkzonen wünschenwert. Es dürfe jedoch nicht übersehen werden, daß durch die Parkplatzbewirtschaftung der Druck auf die bereits jetzt schon relativ stark frequentierte "Fußgängerzone" noch größer wird. Der Vorsitzende führt einige Ergänzungen an: Der Teilabschnitt des Jakob Stemer-Weges auf die Länge der Volksschule sollte nicht wie im Vorschlag Egg als Fußweg ausgebaut, sondern Parkplätze für die Lehrer vorgesehen werden. Der Gemeinde stehe es als Eigentümerin des Volksschulobjektes an, für entsprechende Parkplätze zu sorgen. In der schulfreien Zeit könnte dieser Bereich so abgesperrt werden, daß ein Einfahren mit Fahrzeugen unmöglich gemacht wird. Auf dem oberen Bereich des Sternenparkplatzes sollen auch in Zukunft die Viehmärkte abgehalten werden können. Was die Regelung in der Löwen-Tiefgarage betreffe, habe sich Frau Ritter-Sachs mit dem Großteil der vorgeschlagenen Maßnahmen für einverstanden erklärt, insbesondere hinsichtlich der farblichen Gestaltung und Reinhaltung. In bezug auf die Gebührenregelung habe sie sich mit der ersten Stunde gratis einverstanden erklärt. Ein kostenloses Parken auch in der zweiten Stunde müsste sie erst mit ihrer vorgesetzten Stelle besprechen. Weiters habe sie sich bereit erklärt, mit der Parkplatzbewirtschaftung auf ihren Parkplätzen mitzuziehen, wobei es allerdings im Zusammenhang mit der Verpachtung der Räumlichkeiten an die Fa. Zumtobel einige Probleme ergeben könnte. Die Verordnung einer Fußgängerzone gemäß § 76 a StVO. erscheint ihm zum derzeitigen Zeitpunkt verfrüht. Diesbzgl. sollte bis zur optischen Neugestaltung der Fußgängerzone zugewartet werden. GR Ing. Werner NETZER nimmt auf die Schaffung von Parkplätzen für die Lehrer Bezug und glaubt, daß dieses Vorhaben nicht mit der Gesinnung einer umweltbewußten Lehrerschaft in Einklang zu bringen ist. Seiner Ansicht nach werden die Lehrer nicht darauf bestehen, bis unmittelbar vor die Schule fahren zu können, sondern nehmen drei bis fünf Minuten Gehzeit in Kauf. In der weiteren Diskussion wird mehrheitlich die Ansicht vertreten, daß in der Kernzone keine neuen Parkplätze geschaffen werden sollten. Insbesondere sollten keine Privilegien für die Lehrer geschaffen werden. Da der Sternenparkplatz in Zukunft auch als eine Art "Park" gestaltet werden könnte, wäre bereits jetzt eine entsprechende Bepflanzung (große Bäume) vorzunehmen, wobei die Pflanzung heimischer Bäume angeregt wird. Da höhere Einnahmen als Ausgaben zu erwarten sind, sollen die erzielten ÜberscSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight hüsse für hinkünftige Planungen und die Schaffung von Abstellplätzen verwendet wtrden. Diesbzgl. wird noch ein Nachtragsvoranschlag zu beschließen sein. Abschließend wird stimmenmehrheitlich (3 Gegenstimmen: Bgm. Harald WEKERLE, Vizebgm. Dipl.Vw. Otmar TSCHANN und Ludwig KIEBER jun., die ihre Ablehnung mit dem Weglassen der Lehrerparkplätze begründen) beschlossen, den Sternenparkplatz lt. Vorschlag des Planungsbüros Dipl.-Ing. Egg (kostengünstig) zu gestalten, wobei auch die zukünftige Abhaltung des Viehmarktes gesichert werden soll und nur heimische Bäume gepflanzt werden sollen. - 6b) die Erhebung einer Abgabe (Parkabgabe) ab 01.06.1991 für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf den öffentlichen Verkehrsflächen Sternenparkplatz und Tobelparkplatz, ausgenommen an Sonn- und Feiertagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr, sowie an Samstagen von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr wird einstimmig beschlossen. Für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge auf dem Tobelparkplatz (äußerer Bereich) beträgt die Abgabe je angefangene Stunde S 5, --, auf dem Sternenparkplatz für die erste und zweite Stunde jeweils S 10, -- für jede weitere Stunde jeweils S 5, --. Die Gebühr für allenfalls weiter hinzukommende Parkplätze (z.B. Alpinaareal, vor dem SB-Restaurant) soll analog der Regelung für den Sternenparkplatz erfolgen. c) Für das Parken in der Löwen-Tiefgarage wird einstimmig nachstehende Gebührenregelung vorgeschlagen: erste Stunde frei, zweite und dritte Stunde S 10, --, jede weitere Stunde S 2, — . Auf die Möglichkeit, in der Löwen-Tiefgarage kostengünstig parken zu können, soll ausdrücklich hingewiesen werden, wobei daran gedacht ist, im Bereich der Bahnhofstraße entsprechende Hinweistafeln anzubringen. Außerdem sollen alle Bürger demnächst über die beabsichtigen Maßnahmen informiert und kurz vor Einführung der Parkplatzbewirtschaftung nochmals darauf aufmerksam gemacht werden. Die Anregung, eine "STOP"-Tafel bei der Einmündung des Wagenweges in die Bahnhofstraße anzubringen bzw. eine Änderung des Vorranges vorzunehmen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Diesbzgl. werden noch weitere Ermittlungen vorzunehmen sein. d) Unter der Voraussetzung, daß unter dem Begriff "Anrainer" im Sinne der StVO 1960 nur Eigentümer und Rechtsbesitzer wie Mieter, Pächter und sonstige Bestandnehmer zu verstehen sind, nicht jedoch Besucher, wird die Einbeziehung des Gässle in die verkehrsarme Zone gemäß § 43 Abs. 1 lit b) StVO 1960 einhellig befürwortet. Die diesbzgl. Verordnung ist vom Bürgermeister zu erlassen. zu 5) Die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall wird in der Zeit vom 01.01.1991 bis 31.12.1994 entsprechend dem vom Vorarlberger Gemeindeverband abgeschlossenen Rahmenvertrag vom 08.01.1991 durchgeführt. Die Verwaltungsgemeinschaft Altstoffentsorgung wird zur gemeinsamen Vertragsabwicklung fortgeführt. Die von der Fraktion SPÖ und Parteifreie eingebrachte Resolution hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht von Kunststoffen wird einstimmig als Antrag der Gemeindevertretung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Christian ENGSTLER informiert die Gemeindevertretung darüber, daß innerhalb der SPÖ ein Antrag auf Einhebung einer Gebühr für Sperrmüll diskutiert wird. Diesbzgl. vermerkt Bgm. Harald WEKERLE, daß eine solche Gebühreneinhebung im Rahmen einer generellen Gebüh- renneuregelung zu beraten wäre. GR Mag. Siegfried NEYER lädt in Vertretung des abwesenden Obmannes alle interessierten Mandatare zu den Sitzungen des Umweltausschusses - offenes Gremium - ein, in denen auch das Thema der Müllvermeidung zur Diskussion steht. zu 6) Der Vorsitzende verliest das Subventionsansuchen der Pfarre betreffend den Umbau des Sternensaales und verweist auf die diesbzgl. bereits stattgefundenen Diskussionen im Gemeindevorstand und Finanzausschuß. War ursprünglich vorgesehen, daß die Pfarre der Marktgemeinde Schruns verschiedene Unterbauungsrechte als Gegenleistung für den Verzicht auf die Einhebung der Ausgleichsabgabe für 24 fehlende Parkplätze eSyntax Warning: Invalid Font Weight inräumt, wird nunmehr vorgeschlagen, die beantragte Förderung, zahlbar in fünf gleichen Jahresraten, jeweils abzüglich einer Teilzahlung der Ausgleichsabgabe, zu gewähren. Die Trennung der Subventionsgewährung, Einhebung der Ausgleichsabgabe und Einräumung von Unterbauungsrechten wird allgemein zustimmend zur Kenntnis genommen. Kritisiert wird, daß die Gemeinde trotz der von Anfang an gewünschten und auch landesweit üblichen Beitragszahlung nicht bereits bei der Planung eingeladen worden ist. Es wird klargestellt, daß der Sternensaal als Mehrzweckgebäude auch den Schrunser Vereinen zur Verfügung stehen wird. Für den Umbau des Pfarrheimes wird stimmenmehrheitlich (1 Gegenstimme: Helmut NEUHAUSER) ein Förderungsbeitrag in Höhe von insgesamt 2, 5 Mio S, der in fünf gleichen Jahresraten beginnend mit 1991 entrichtet wird, gewährt. Dem Abschluß einer schriftlichen Vereinbarung über die Nutzung und Verbauung (Errichtung einer Treppe) eines sich im Eigentum der Marktgemeinde Schruns befindlichen Grundstreifens entlang der Ostgrenze des Cafe Frederick im Ausmaß von rd 15 m2 wird einstimmig zugestimmt. Als Anerkennungszins sind S 15, -- pro Jahr zu entrichten. Aus dieser Grundinanspruchnahme dürfen keine Ersitzungsrechte abgeleitet werden. GV DDr. Heiner BERTLE stimmt unter der Voraussetzung zu, daß alle gleichgelagerten Fälle gleich behandelt werden. zu 7) Folgende Auftragsvergaben für den Umbau des Gemeindeamtes werden um die Anbotssumme (exkl. MWSt) wie folgt an den jeweiligen Bestbieter vergeben: a) Malerarbeiten: Fa. R & H Bartenbach, Bludenz, um S 335.722, -; b) Glaserarbeiten: S 58.563, -; Fa. Marte Glasgroßhandel, Bregenz, um c) Schlosserarbeiten: Fa. Zuderell Rudolf, Schruns, um S 59.400, -; d) Trockenausbauarbeiten - Decken - Trennwände: Fa. Webu Decken und Wandsysteme GesmbH. um S 463.497, - - 3 % Skonto (ohne B) und an die Firma Steurer - Fertigbautechnik, Schwarzach, um S 24.760, - (nur B); zu 8) Unter Allfälliges erfolgt keine Wortmeldung. Gegen die Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12.12.1990 werden keine Einwände erhoben, sodaß dieselbe als genehmigt gilt. Die anwesenden Gemeindevertreter und Ersatzleute sowie der Gemeindesekretär nehmen die Einladung von Ing. Wolfgang JUEN in den neueröffneten Gasthof "Kreuz" gerne an. Ende der Sitzung: 23.35 Uhr Schruns, am 22. Februar 1991