19911120_GVE018

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Letzte Änderung 31.05.2021, 16:25
Gemeinde Schruns
Bereich oeffentlich
Schlagworte: schrunsvertretung
Dokumentdatum 1991-11-20
Erscheinungsdatum 1991-11-20
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Syntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight \ Marktgemeindeamt Schruns 4. 12. 91 V e r h a n d l u n g s s c h r i f t über die am Mittwoch, den 20. 11. 1991, um 20.15 Uhr im Sitzungssaal im Haus des Gastes stattgefundene 18. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung 0 , Anwesend: Bgm. Harald Wekerle als Vorsitzender, die Gemeinderäte Ing. Werner Netzer, Dr. Bernd Tagwercher und Mag. Siegfried Neyer sowie die Gemeindevertreter und Ersatzleute Ludwig Kieber jun., Dr. Ernst Pürer, Richard Sander jun., Werner Brugger, Direktor Gerhard Rebholz, Ing. Rudolf Haumer, Dipl.-Ing. Manfred Jäger, Peter Mattle, Dr. Hansjörg Czinglar und Otmar Vallaster für die Schrunser Volkspartei DDr. Heiner Bertle, Ing. Wolfgang Juen, Erwin Riedle, Felizitas Maklott und Robert Mugg für die FPÖ und parteifreie Bürger Schruns Dipl. Ök. Ing. Helmut Daxer, Franz Netzer, Norbert Stüttler und Helmut Neuhauser für die SPÖ und Parteifreie Entschuldigt abwesend: Vizebürgermeister Dipl. Vw. Otmar Tschann, GR. Werner Bitschnau, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelm Gantner, Rudi Bitschnau, Hans Neyer, Peter Vonbank, Trudi Dünser, Robert Mayer, Gebhard Marent, Mag. Dr. Siegfried Marent Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mandatare und zahlreich erschienenen Zuhörerinnen und Zuhörer und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlußfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Der von drei Mandataren am 14. 11. 1991 beantragten Aufnahme des Tagesordnungspunktes "Zuständigkeit der Gemeindevertretung für Grundstücksveräußerungen und Belastungen: Beschlußfassung über Dienstbarkeitseinräumung für die Rom. kath. Pfarre St. Jodok" wurde vom Vorsitzenden nicht Rechnung getragen, da sich in der letzten Gemeindevertretungssitzung alle Mandatare einhellig dafür ausgesprochen haben, ausschließlich die vertagten Tagesordnungspunkte zu behandeln. Zudem liegt bereits ein Gemeindevertretungsbeschluß über die Grundinanspruchnahme für das Podest beim Cafe Frederick vor. Da der nur zum Teil unterfertigte Vertrag nicht im Sinne des Gemeindevertretungsbeschlusses liege, fordert Gemeinderat Ing. Wer- ner Netzer eine neuerliche Beschlußfassung hierüber und beantragt die Aufnahme dieses Gegenstandes gemäß § 41 Abs. 3 GG. Dieser Antrag erreicht nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln. Auf die Anfrage von DDr. Heiner Bertle, ob mit Aushang des Beschlußprotokolls die Frist für Einwendungen gegen das Protokoll zu laufen beginne, antwortet der Vorsitzende, daß hiefür das Vorliegen des endgültigen Protokolls maßgeblich ist. Eine Beschlußfassung hierüber hat somit noch nicht heute zu erfolgen. DDr. Heiner Bertle merkt an, daß der Beschluß zum Thema Fußwegverbindung Lechthaler lt. Kundmachung unpräzise bzw. falsch formuliert worden sei, da er weder das beinhalte, was er beantragt habe, noch über was abgestimmt worden sei. Der Antrag, den er noch schriftlich bei sich habe, habe eindeutig gelautet, daß die Gemeinde im Außerstreitverfahren mit den Privatbeteiligten bzw. Eigentümern dieser Parzelle die Rechtsfrage des Gemeingebrauchs auf der gesamten Parzelle abklärt und bis zu dieser Abklärung der Gemeingebrauch nicht ausgeübt wird. Dies sei sein Antrag gewesen und darüber sei abgestimmt worden. Im (Aushangs)Protokoll stehe nunmehr, daß die Gemeinde feststellt, ob Gemeingebrauch vorliegt oder nicht, was natürlich ein Unding sei, da sie selbst Partei ist. Erledigte T a g e s o r d n u n g 1. Berichte des Bürgermeisters 2. Flächenwidmungsplan, Anträge auf Umwidmung: a) Reg. Nr. 1/91: Anna Juen und Mitbesitzer, Schruns, Umwidmung der Gst-Nr. 548 u. a. von FL in BB bzw. BM, b) Reg. Nr. 4/91: Erbengemeinschaft Juen, Umwidmung der Gst-Nr. 343/1, 927, 1032 und 1035/1 von FL in Bauerwartungsfläche c) Reg. Nr. 6/91: Emil Fitsch, Schruns, Silvrettastraße 101, Verlegung des "Roten Punktes" d) Reg. Nr. 16/90: Franz Thöny, Umwidmung des Gst-Nr. 1019 von FS "Camping" in Baufläche-Mischgebiet e) Reg. Nr. 6/89: Karoline Schwarzhans, neuerliche Stellungnahme zum Beharrungsbeschluß vom 21. 2. 1990 f) Reg. Nr. 8/91: Kurt Walser, Schruns, Umwidmung dSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight er Gst-Nr. 1059 und 1060/1 von FL in BB1 3. Tiefgarage "Löwen", Förderungsaktion für Dauerparker, Verlängerung um ein weiteres Jahr 4. Gesetz zur Bereinigung des Landesrechts, 5. Allfälliges Stellungnahme - 3 Zu 1. Der Vorsitzende berichtet über: die zwischenzeitlich geführten Gespräche betreffend den Güterweg Lifinar. Über eine Budgetumschichtung wird versucht werden, das Projekt zumindest im Jahr 1992 noch beginnen zu können. Seitens der Agrarbezirksbehörde Bregenz hat man dieses Projekt grundsätzlich befürwortet, ausständig ist noch die Zustimmung von Landesrat Lins. die gestrige Besprechung des Weltcup-Organisationskomitees in Anwesenheit der Vertreter der Gemeinden und der Vorarlberger Iiiwerke. Trotz der von den FIS immer wieder zusätzlich gemachten Auflagen wird die Weltcup-Veranstaltung ordnungsgemäß stattfinden können. Die technische und organisatorische Abwicklung funktioniert bestens. Kostenmäßig liegt man noch im budgetierten Rahmen. die am heutigen Tage stattgefundene Badminton Clubs Montafon. Gründungsversammlung die am Freitag im Rahmen der Volkshochschule Bludenz findende Diskussion über Schrunser Verkehrsprobleme. des statt- die Voranmeldung der Eigentümergemeinschaft Gantner, daß sie heuer keine Langlaufloipen zulassen und auch den Funkenplatz nicht mehr zur Verfügung stellen werde. Diesbezüglich wird die Gemeinde mit der Eigentümergemeinschaft noch Gespräche führen. Zu 2. a) Reg.Nr. 1/91, Anna Juen und Mitbesitzer, Schruns: Anna Juen, Ilga Walsberger-Juen, Manfred Nayer, Horst Juen, Christian Juen, Leopold Juen und Berta Lischka-Juen sind Eigentümer der EZL 107 KG Schruns. Im Jahre 1988 wurde ein Teil der Liegenschaften in EZL 107 öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben. Die Marktgemeinde Schruns hat ihr Kaufinteresse bekundet und in der Folge den Eigentümern ein Angebot unterbreitet. Die zukünftige Nutzung dieser Grundflächen wurde sodann von der Gemeindevertretung Schruns eingehend diskutiert. Als Bestbieter ist jedoch nicht die Gemeinde, sondern die Firma Vonbank hervorgegangen. Der Grundverkehrssenat, an den die Firma Gebr. Vonbank Berufung gegen die Versagung der grundverkehrsrechtlichen Bewilligung eingebracht hat, hat der Marktgemeinde Schruns die Berufungsschrift zur Stellungnahme vorgelegt. Fest steht, daß dieses Rechtsgeschäft nur dann bewilligt werden wird, wenn eine Umwidmung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgt. Um diesbezügliche Entscheidungsgrundlagen zu erhalten, hat die Marktgemeinde Schruns die Erstellung eines Nutzungs- und Erschließungskonzeptes in Auftrag gegeben. Nach Vorlage dieses Konzeptes kann zusammenfassend gesagt werden, daß die Ortsplaner dieses Areal als bestens geeignet für betriebliche Zwecke erachten. Der Vorsitzende schlägt (in Erweiterung des Antrages des Raumordnungsausschusses) vor, daß zwei Drittel der Grundflächen in BB1 und ein Drittel in Erwartungsfläche BB1 umgewidmet werden. Ing. Werner Netzer sieht sich als Obmann des Raumordnungsausschusses zu einigen grundsätzlichen Anmerkungen veranlaßt. Die Rechtsvertreter der Grundeigentümer haben konkret beantragt, daß die bisher ganz bzw. zum Teil als Freifläche-Landwirtschaftsgebiet gewidmeten Liegenschaften Gst-Nr. 548, 553, 561/2, 3192/1 sowie 544/1 (Teilfläche) in Baufläche (Betriebsbzw. Mischgebiet) umgewidmet werden, was ein unklarer Antrag darstelle, der daher im Grunde genommen nicht weiter zu behandeln wäre. Er verweist auf die grundsätzliche Frage der Betriebsansiedlungen im Montfon, dessen Betriebsstruktur weit weniger vielschichtig als im Rheintal oder Walgau sei. Es müsse daher im äußersten Interesse der Gemeinde liegen, vielschichtige Betriebe anzusiedeln, um so eine heterogene Beschäftigungsstruktur zu erreichen, die Jugendlichen Ausbildungsmöglichkeiten bietet, Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert und die Zahl der Auspendler verringert. Er verweist auch auf die Studie Egg, wonach die Art und Bauweise durch die Gemeinde weitgehend selbst bestimmt werden sowie durch einen Bebauungsplan eine rechtliche FixierSyntax Warning: Invalid Font Weight ung erfahren sollte. Zusammenfassend gesagt, müssen durch einen Bebauungsplan die nutzungsmäßigen Erschließungs- und Rahmenbedingungen vorgegeben sein. Die Gemeinde müsse sich Steuerungsmöglichkeiten sichern, um auf die Art der Betriebe Einfluß nehmen zu können. Nur diese Vorgangsweise stehe im Einklang mit dem Raumplanungsgesetz, das im § 3 vorsieht, daß bei einander widersprechenden Interessen die Raumplanung nach gegenseitiger Abwägung dieser Interessen unter Berücksichtigung der genannten Ziele so durchzuführen ist, daß sie dem Gesamtwohl der Bevölkerung am besten entspricht. Die Grundlagen zur Schaffung vielschichtiger Arbeitsplätze sollten nicht ausschließlich einem Privaten überlassen werden. Ing. Rudolf Haumer vertritt die Ansicht, daß es zweckmäßiger erscheine, wenn von Anfang an Private auftreten. Fungiere die Gemeinde als Zwischenhändler, werden die Grundstücke für die Betriebe sicher nicht billiger. Nun suche ein Schrunser Betrieb Grundflächen, um diesen auf eigenem Grund und Boden und somit 100 Arbeitsplätze sichern zu können. Sollte ihm dies versagt werden, so könnten für Schruns - da die Fa. Vonbank keine sonstigen Ausweitungsmöglichkeiten hat - 100 Arbeitsplätze verloren gehen. Was und wie die Firma schlußendlich baut, ist Sache des Baurechtes. Ing. Werner Netzer betont, daß er sich nicht gegen die Firma Vonbank stelle. Die Firma Vonbank habe jedoch noch kein Konzept für die anzukaufenden 17 000 m 2 Grund vorgelegt. Der Vorsitzende würde es nach wie vor als wünschenswert erachten, wenn die Gemeinde Eigentümerin werden würde. Er betont jedoch, daß wir in einem Rechtsstaat leben und die Gemeinde- Vertretung nicht ihre Funktion mißbrauchen und durch eine Ablehnung die Grundlagen dafür schaffen sollte, selbst den Einstieg in den Vertrag zu schaffen. Er hält fest, daß nie daran gedacht gewesen sei, daß das Betonwerk an diesen Standort verlegt wird und die 17 000 m 2 nicht auf einmal umgewidmet werden sollen. Aus diesem Grunde habe er den Antrag des Raumordnungsausschusses ausgeweitet, um sich hinkünftig eine verstärkte Steuerungsmöglichkeit und Einflußnahme zu wahren. Erwin Riedle kann einer Umwidmung nur dann zustimmen, wenn sich der Käufer eindeutig deklariert, was kommt, und die Auswirkungen hinsichtlich Staub, Lärm und Verkehr bekannt gibt. Der Vorsitzende verweist auf das Schreiben der Gebr. Vonbank vom 11. 9. 1991, in dem versucht werde, klarzulegen, daß das Fertigbetonwerk nicht verlegt und die Juen-Gründe ausschließlich den formulierten Raumplanungszielen entsprechend verwendet werden sollen. Es sei nicht vorauszusehen, wie sich die einzelnen Branchenzweige entwickeln. Natürlich sei die Marktgemeinde Schruns an florierenden Betrieben interessiert, eine Bauruine in Schruns genüge. Mit der Widmung BB1 dürfen die Emissionen nicht über dem im Baumischgebiet zulässigen Maß liegen. Es dürfen hier nicht mehr Vorgaben als bei jedem anderen gefordert und die Latte nicht höher als sonst gelegt werden. Auf den neuerlichen Appell von Gemeinderat Ing. Werner Netzer, der es nicht verstehen kann, daß die gesamte Entwicklung in diesem Bereich in die Hände eines Privaten gelegt und somit die Einflußnahme der Gemeinde hinsichtlich Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten von Jugendlichen und Arbeitsplätzen für Frauen aus den Händen gegeben werden soll, antwortet der Bürgermeister, daß es auch im öffentlichen Interesse liege, daß sich eine heimische Firma auf einem entsprechenden Betriebsareal entwickeln kann. Zudem macht er auf einen möglichen Grundtausch der Firma Vonbank mit der Vorarlberger Iiiwerke AG, die Eigentümerin des Fertigbetongeländes ist, aufmerksam. Nach Franz Netzer soll auch die Firma Vonbank die Möglichkeit der Entfaltung haben. Er erinnere jedoch an den im September gefaßten Beschluß, die Angelegenheit an den Raumordnungsausschuß zurückzuverweisen und die Firma Vonbank aufzufordern, ein Erschließungskonzept im nötigen Ausmaß vorzulegen, sowie an seine Ausführungen in der zweitvorangegangenen Sitzung in der AngelegenheitSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight "Errichtung einer Sportanlage in S c h r u n s . DDr. Heiner Bertle hegt auf Grund der vorgebrachten Argumente für die Umwidmung Bedenken, daß nicht verstanden worden sei, um was es eigentlich gehe bzw. dies vernebelt werden soll. Er spricht das Raumplanungsgesetz an, das besage, daß das Gemeindegebiet für geeignete Zwecke zu widmen ist. Hier seien jedoch die Ziele nicht klar ersichtlich. Unrichtig sei, daß kein einheimischer Betrieb gewollt werde. Diese sollen klarerweise bevorzugt werden, aber nur auf den notwendigen Bedarf beschränkt Grundstücke erwerben. Von einer Gefährdung von Arbeitsplätzen könne keine Rede sein, da die Firma Vonbank offensichtlich den Platz jetzt nicht verlassen muß. Das Argument, daß die Firma Vonbank Tauschgründe für die VIW erhalte, sei eine Wunschvorstellung. Er erinnert auch an die von Herrn Vonbank vor dem Richter gemachte Aussage, daß der Lagerplatz und das Betonwerk auf diese Gründe kommen sollen. In diesem Zusammenhang spricht er die soziale Verantwortlichkeit von Privatgrund sowie das vorliegende Bodennutzungskonzept an. Wenn der Vorsitzende von einer Ungleichbehandlung bei Umwidmungen spreche, müsse klar festgestellt werden, daß es sich hiebei aufgrund der Flächengröße um eine einmalige Sache handle. Wann werde wohl die Gemeinde wieder über einen Grund für Gewerbebetriebe im solchen Ausmaß zu entscheiden haben. Zudem erinnert er an die Forderung, daß im Falle einer Umwidmung ein Ausgleich der landschaftlichen Flächen zu erfolgen hat. Er zeigt sich enttäuscht von Herrn Vonbank, den er immer als patenten Ansprechpartner in der Mehrheitsfraktion kennengelernt habe, daß sich dieser nicht auf ein zumutbares Flächenausmaß beschränkt, und erinnert an dessen Stellungnahme zu verschiedenen Umwidmungen wie "Ortner-Gründe". In der Grundverkehrsortskommission habe er sich immer für die Interessen der Landwirtschaft eingesetzt. Die von Vertretern der Landwirtschaft vorgebrachten Argumente bezüglich Kleinstflächen seien ihm gut erinnerlich. Es würde ihn daher erstaunen, wenn heute seitens der Vertreter der Landwirtschaft keine Stellungnahme zu diesen großflächigen Umwidmungen von Landwirtschaftsgebiet erfolge. Der Vorsitzende bezeichnet diese Aussagen als demagogisch und verweist diesbezüglich auch auf die heutige Aussendung der Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger Schruns. Auch bei Ansiedlung anderer Betriebe müsse mit Belastungen gerechnet werden. Ludwig Kieber, der in seiner Eigenschaft als Landwirt angesprochen worden ist, vertritt die Ansicht, daß im Raumordnungsausschuß klar die Ansicht vorgeherrscht habe, daß diese Flächen früher oder später umgewidmet werden. Diese Aussagen habe er zu akzeptieren. Er sehe keinen Unterschied darin, ob diese Flächen für die Firma Vonbank oder für andere Betriebe umgewidmet werden. Dr. Ernst Pürer nimmt auf die vielen, seiner Ansicht nach bedenkenswerten Äußerungen Bezug und möchte die Sachlage aus seiner Sicht darstellen. Im Jahre 1988 habe er betrübt hinnehmen müssen, daß die Gemeinde nicht in den Besitz der gegenständlichen Grundflächen gelangen wird. Die Situation könne jedoch heute entspannter betrachtet werden, da die Gemeinde zwischenzeitlich die Fleisch-Gründe erworben hat. Hier habe die Gemeinde in der Tat die Möglichkeit, auf die sich anzusiedelnden Betriebe Einfluß zu nehmen. Zudem habe die Firma Vonbank mitgeteilt, daß sie die anzukaufenden Grundstücke den formulierten Raumplanungszielen entsprechend verwenden werde. Damit seien aus seiner Sicht die Probleme ausgeräumt und es dürfe keine "Lex Vonbank" daraus gemacht werden, indem man sich nunmehr gegen die Umwidmung ausspreche. In der weiteren Folge wird die konkrete Situation der Firma Vonbank, die derzeit ihren Betrieb auf mehreren kleinflächigen Grundstücken auf engstem Raum angesiedelt hat, dargelegt. Es wird von einigen Mandataren die Forderung aufgestellt, daß sich die Firma Vonbank deklarieren sollte, wieviel Grund sie tatsächlich benötigt. Der von ihr nicht benötigte Grund könnte sodann für andere BetriebsansiedlSyntax Warning: Invalid Font Weight ungen verwendet werden. Zudem wird die klare Bedingung ausgesprochen, daß die Fertigbetonanlage nicht hierher verlegt werden darf. DDr. Heiner Bertle vermerkt, daß es für die Landwirtschaft nicht darum gehe, ob heute oder in 14 Tagen umgewidmet wird. Es gehe darum, daß wertvoller landwirtschaftlicher Grund der Landwirtschaft entzogen wird, und zwar, entweder für Zwecke, die im Sinne der gemeindlichen Raumplanungsziele liegen oder für noch offene Zwecke. In diesem Zusammenhang verweist er auf den vorliegenden Antrag des Fremdenverkehrsausschusses über die Festlegung von Hotelstandorten. Hier soll der Raumordnungsausschuß auch auf fremdem Grund festlegen, was errichtet werden soll. Im gegenständlichen Fall hingegen werde argumentiert, daß dies nicht machbar sei und ein Eingriff ins Privateigentum darstelle und die Forderung aufgestellt, alle gleich zu behandeln. Er erwarte sich daher, daß insbesondere die Fremdenverkehrsinteressierten gerade im Hinblick auf ihre Wünsche bei dieser Entscheidung etwas sorgsam umgehen. Er stellt nachfolgende Anträge: 1. Es soll namentlich abgestimmt werden. 2. Der vorliegende Umwidmungsantrag soll abgelehnt werden. 3. a) Die Rechtsvertreter der Grundstückseigentümer sind darüber zu informieren, daß sie unter den gegebenen Vertragsbedingungen nicht mit einer Umwidmung rechnen können. b) Den Rechtsvertretern wird angeboten, daß die Gemeinde zu den gleichen Bedingungen wie die Fa. Vonbank eintritt. c) Der Bürgermeister teilt der Firma Vonbank mit, daß sie mit der Aufgabe der bestehenden Optionen hinsichtlich einem von der Firma festzulegenden Grundstück (dessen Größe nach ihrem Bedarf festzulegen ist) mit als Partner der Gemeinde einsteigen könnte und bei nachgewiesener Zweckwidmung über das Grundstück - über welches der Bedarf nachgewiesen wird - sie die Aussicht hat, auch weitere Grundstücke oder Grundstücksteile zu erwerben, wenn sie nachweisen kann, daß der Schwiegersohn oder wie immer etwas anderes beabsichtigt. Dies allerdings über die Gemeinde. Dieser Antrag bedeutet für Bürgermeister Harald Wekerle, daß dem Umwidmungsantrag der Eigentümergemeinschaft Juen nicht aus sachlichen Gründen, sondern aus dem Grund, der Gemeinde den Einstieg ins Rechtsgeschäft zu ermöglichen, nicht stattgegeben werden soll. Ing. Rudolf Haumer verweist nochmals darauf, daß der erweiterte Antrag des Bürgermeisters vorsieht, 2/3 im BB1 und 1/3 in Erwartungsfläche-BBl umzuwidmen und macht auf den Umstand aufmerksam, daß ein Teil der angesprochenen Flächen ohnedies überspannt ist, sodaß nur eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit besteht. Netzer Franz erklärt, daß die SPÖ immer gefordert habe, daß im Falle einer Umwidmung nicht eine einzige Firma, sondern möglichst viele Firmen diese Flächen erwerben sollten. Würde lediglich eine Firma dieses Grundstück erwerben, würde damit der Spekulation Vorschub geleistet. Auch für die Landwirtschaft müsse es wichtig sein, möglichst viele Flächen als Landwirtschaftsflächen zu erhalten. Er verstehe nicht, warum die Firma Vonbank den gesamten Grund erhalten soll, mehr als sie tatsächlich brauche. Jeder m 2 Grund, der über das Maß hinaus vergeben werde, sei verloren und zwar nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die ganze Schrunser Bevölkerung. Es sei keine Frage, daß die Firma Vonbank das bekommen soll, was sie tatsächlich braucht, aber keinen m 2 mehr. Jeder, der heute zustimme, leiste der Spekulation Vorschub. Zudem müsse man sich an den Beschluß, diese Umwidmung an den Raumordnungsausschuß zurück zu verweisen und die Gebr. Vonbank aufzufordern, ein Konzept vorzulegen, halten. Gemeinderat Werner Netzer richtet nochmals den flehenden Appell an alle, nicht dem Antrag des Bürgermeisters, sondern dem Antrag von DDr. Bertle zuzustimmen. Damit wären für die Firma Vonbank und für die Marktgemeinde Schruns noch alle Möglichkeiten offen. Sollte der Antrag DDr. Heiner Bertle in der Minderheit bleiben, laste auf ihm als Obmann des Raumordnungsausschusses eine große Last. Er habe mit gewissen GrundsätzeSyntax Warning: Invalid Font Weight n 1990 dieses Amt angetreten und er werde sich nach der Abstimmung dazu äußern, ob er diese Last noch weiter tragen könne. Bürgermeister Harald Wekerle bezeichnet diese Aussagen als undemokratisch, was von GR Ing. Netzer wiederum zurückgewiesen wird. Der Antrag auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung reicht die erforderliche Mehrheit. er- Dem von Bgm. Harald Wekerle eingebrachten erweiterten Antrag betreffend Reg. Nr. 1/91, Anna Juen und Mitbesitzer, Schruns, wird stattgegeben und es werden nach Maßgabe des angeschlossenen Lageplanes Teilflächen aus den Gst-Nr 544/1 und 548 sowie das Gst-Nr 3192/1 von FL in BB1 und die Gst-Nr 553 und 561/2 sowie die restliche Teilfläche des Gst-Nr 548 von FL in Bauerwartungsfläche-BB1 umgewidmet. Demnach werden zwei Drittel der in den Verkauf gebrachten Fläche, ausgehend von der Rodunder Straße, in BB1 und ein Drittel in Bauerwartungsfläche-BBl umgewidmet. Ebenfalls wird die südliche Teilfläche des Gst-Nr 549 (Horst Juen) in BB1 umgewidmet. Der angeschlossene Lageplan sieht die Umwidmung der angesprochenen Flächen wie folgt vor: Umwidmung in BB1 beginnend an der südöstlichen Grundgrenze der Rodunder Straße (Gst-Nr 3258) - Richtung taleinwärts im Bereich der bisher als FL gewidmeten Flächen (im Norden BW angrenzend) bis zu einer in einem Abstand von rd. 128 m zur Grundgrenze Rodunder Straße in etwa parallel verlaufenden ge- dachten Linie. Taleinwärts der vorgenannten gedachten Linie werden diese Grundstücke (restliche Drittel der gesamten, in den Verkauf gebrachten Fläche) von FL in Bauerwartungsfläche-BB1 umgewidmet. Betriebsgebiete können nach der zulässigen Art der Betriebe und nach dem zulässigen Maß der Störwirkungen in Zonen unterteilt werden. Entsprechend dieser Unterteilungsmöglichkeit wird die Widmung BB1 wie folgt definiert: Errichtung von gewerblichen und industriellen Betriebsanlagen, betriebsnotwendigen Wohnungen für das Aufsichts- und Wartungspersonal sowie Gebäuden und Anlagen, die der Versorgung und den sozialen Bedürfnissen der in solchen Gebieten arbeitenden Bevölkerung dienen, wobei die Emissionen das im Mischgebiet (§ 14 Abs. 4 RPG.) zulässige Maß nicht überschreiten dürfen. Die namentlich durchgeführte Abstimmung hat nachfolgendes stimmungsergebnis gebracht: Ab- Für den Antrag von Bgm. Wekerle stimmten: Ing. Rudolf Haumer, Ludwig Kieber jun., Dr. Hansjörg Czinglar, der anführt, daß, seit er in diesem Gremium tätig sei, von Betriebsansiedlungen gesprochen, aber nie eine zusammengebracht worden sei, Otmar Vallaster, Dr. Ernst Pürer, Roland Mattle, Richard Sander jun., Werner Brugger, der etwas anderes als Kuhhandel bezeichnen würde, Direktor Gerhard Rebholz, für den schon im Jahre 1988 klar war, daß diese Flächen nicht Landwirtschaftsflächen bleiben, Erwin Riedle unter den genannten Bedingungen, GR Dr. Bernd Tagwercher und Bgm. Harald Wekerle; Dagegen stimmten: Franz Netzer - nicht in diesem Ausmaß, Norbert Stüttler, Dipl. ÖK. Ing. Helmut Daxer, Helmut Neuhauser, Robert Mugg, Wolfgang Juen, der anführt, daß die Interessen der Gemeinde durch den Antrag DDr. Bertle besser gewahrt werden würden, Felizitas Maklott, DDr. Heiner Bertle, Mag. Siegfried Neyer, GR Werner Netzer; Eine Abstimmung sich somit. über den Antrag DDr. Heiner Bertle erübrigt Es erfolgt einvernehmlich eine Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten. Nach der Unterbrechung legt GR Ing. Werner Netzer das ihm von der Schrunser Volkspartei angetragene Amt eines Obmannes des Raumordnungsausschusses - für ihn eine große Herausforderung - zurück und erklärt für sich und DDr. Heiner Bertle, daß sie den Raumordnungsausschuß verlassen werden. Er habe heute versucht, in wirklich sachlicher Diskussion seine Ansicht zu vertreten. Der Antrag DDr. Heiner Bertle hätte alle Möglichkeiten offen gelassen und Kompromisse ermöglicht. Die Mehrheit habe jedoch eine vorgefaßte Meinung gehabt und diese Meinung durchgedrückt. Er sehe die Bedingungen, die er 1990 vor sich liegen sah - die Raumplanungsziele, die er sich selber und die ganze GemeindSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight evertretung gesteckt habe - aufs gröbste mißachtet. Er sehe keinen Sinn mehr, in diesem Gremium weiterzuarbeiten, werde jedoch seine Gedanken weiterhin im Rahmen der Gemeindevertretungssitzungen einbringen. - 10 Der Vorsitzende bedauert diesen Schritt und erachtet ihn nicht für gerechtfertigt. Er nimmt an, daß eine Nachbesetzung durch die Fraktion FPÖ und parteifreie Bürger Schruns erfolgen wird. Er dankt GR Ing. Werner Netzer für seine Tätigkeit als Obmann des Raumordnungsausschusses und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß die sicher schwierige Arbeit in Zukunft dennoch gemeistert werden kann. b) Reg. Nr. 4/91, Erbengemeinschaft Juen: Die Gst-Nr 1035/1, 1032, *343/l und *927 stehen im Eigentum der Erbengemeinschaft nach Franz Juen, die beabsichtigt, diese Grundstücke, da eine Reihe von Erbstämmen vorhanden sind, real zu teilen. Dem Raumordnungsausschuß ist ein solcher Realteilungsvorschlag vorgelegt worden. Voraussetzung für eine Teilung überhaupt ist, daß eine Umwidmung erfolgt. Ein diesbezüglicher Antrag des Raumordnungsausschusses auf Umwidmung von FL in Bauerwartungsfläche liegt vor. Insgesamt handelt es sich hiebei, sofern die bereits umgewidmeten Flächen dazugerechnet werden, um 1, 5 ha Grund. Entsprechend den Zielsetzungen der Gemeinde soll auch hier längerfristig eine Verbauung stattfinden, was durch das eingeholte Gutachten bestätigt wird. Die Flächen liegen zentrumsnah inmitten eines bebauten Wohngebietes, weshalb eine Umwidmung sachlich absolut zu vertreten ist. Mag. Siegfried Neyer verweist auf die Unterschiede zur vorher behandelten Umwidmung. Hier erfolge eine Umwidmung in Bauerwartungsfläche, was zur Folge habe, daß hier Wohnbauten errichtet werden. Die Gemeinde habe im Bauverfahren genügend Zugriffsrechte, sich die Dinge zu sichern, die ihren Wünschen entsprechen. Im Betriebsgebiet ist die BH zuständige Behörde und die Gemeinde habe gerade noch Parteienstellung. Dies sei natürlich ein gravierender Unterschied. Nach Ludwig Kieber jun. werden auch hier der Landwirtschaft gut bewirtschaftbare Flächen entzogen und man müßte grundsätzlich dagegen stimmen. Berücksichtigt man jedoch die Ziele der Schrunser Raumplanung, müsse auch dieser Umwidmung zugestimmt werden. Wenn, wie im vorigen Gegenstande, die Ansicht vertreten werde, daß bei Umwidmungen andere Flächen der Landwirtschaft erhalten bleiben sollen, so wäre es aber durchaus denkbar, daß dieser Bereich nicht umgewidmet wird. Die Gst-Nr *343/l, *927, 1032 und 1035/1 werden stimmenmehrheitlich (drei Gegenstimmen: Helmut Neuhauser, Otmar Vallaster und Franz Netzer, der dieselben Gründe wie unter 2. a) anführt) von FL in Bauerwartungsfläche umgewidmet. c) Reg. Nr. 6/91, Emil Fitsch, Schruns, Silvrettastraße 101: Die gegenständliche Umwidmung wurde in der letzten Sitzung zur Abklärung des strittigen Fahrrechtes vertagt. Gegenstand ist die Abrückung des im Flächenwidmungsplan eingetragenen Roten Punktes von der Silvrettastraße in die 2. bzw. -11 2 1/2. Baulinie. Dieser Bereich befindet der 70 - 75 m Bauzone. sich noch innerhalb Die Umwidmung ist auf Grund einer Eingabe des Herrn Werner Durig zurückgestellt worden, der angeführt hat, daß die Zufahrt nicht geregelt s ei. Emil Fitsch habe über den bestehenden Weg nur das Fahrrecht auf 2 m Breite. Das von Emil Fitsch in der Folge eingebrachte Schreiben wird verlesen. Darin wird unter anderem ausgeführt, daß mit Vertrag vom 23. 1. 1925 die Rechtsvorgänger der Eltern von Emil Fitsch als Eigentümer der Gp. 1547/2 dem Rechtsvorgänger von Herrn Werner Durig als Eigentümer der Gp. 1560 einen Grundstreifen abgetreten haben, um die Zufahrt zum Anwesen (heute im Besitz von Herrn Werner Durig) zu ermöglichen. In diesem Vertrag wurde unter Punkt I. i) ausdrücklich vereinbart , daß den jeweiligen Eigentümern der Gp. 1547/2 (derzeit seine Eltern) die gleichen Rechte auf dem für die Zufahrt an die Rechtsvorgänger des Herrn Werner Durig abgetretenen Grundstreifen zustehen, wie sie den Rechtsvorgängern des Herrn Werner Durig eingeräumt worden sind. Auf Grund dieseSyntax Warning: Invalid Font Weight Syntax Warning: Invalid Font Weight s Sachverhalts erachtet Emil Fitsch das Zufahrtsrecht zu dem von ihm beantragten Roten Punkt als gesichert. Darüber hinaus werde er diesen Zufahrtsweg an der Ostseite zwischen Silvrettastraße und seiner geplanten Hauszufahrt einschließlich des erforderlichen Einmündungstrichters um 50 cm verbreitern, damit das Passieren zweier Pkws ohne Schwierigkeiten möglich sein werde. Festgehalten wird, daß der Weg derzeit rund 3 m breit ist. Auf Grund des zitierten Vertrages wird vom Bestand eines Zufahrtsrechtes von 2 m ausgegangen. Fitsch Emil ist zusätzlich bereit, einen halben Meter von seiner Liegenschaft abzutreten. Mit 2, 5 m Breite müßte das Auslangen gefunden werden. Es soll jedoch im Rahmen des Bauverfahrens eine Regelung mit den Eigentümern des Weges und Fahrberechtigten dahingehend getroffen werden, daß die gesamte Wegbenützung gemeinsam erfolgt und auch die gesamten anfallenden Kosten für Instandhaltung, Reinigung usw. gemeinsam getragen werden. Rudolf Haumer erscheinen die 2, 5 m gesichertes Fahrrecht zuwenig. Seiner Ansicht nach sollte dieses Fahrrecht zumindest bis zur Zufahrt Fitsch auf 3 m ausgeweitet werden, sodaß zwei Pkws aneinander vorbeikommen. Bgm. Harald Wekerle verweist darauf, daß eine entsprechende Zufahrt Voraussetzung für eine Baubewilligung ist. Franz Netzer ersucht, mit einer Beschlußfassung über die Umwidmung zuzuwarten, bis das Einvernehmen tatsächlich hergestellt ist. Der Vorsitzende antwortet, daß Emil Fitsch bis zur Einbringung eines Bauantrages Zeit hat, diese Angelegenheit abzuklären. Der im Flächenwidmungsplan auf Gst-Nr. 1547/2 ausgewiesene Rote Punkt an der Silvrettastraße wird entsprechend der Dar- - 12 Stellung im angeschlossenen Lageplan in den südwestlichen Bereich des Gst-Nr. 1547/2 - unterhalb des Stallobjektes auf Gst-Nr *438 - verlegt (einstimmige Beschlußfassung). d) Reg. Nr. 16/90, Franz Thöny: Dieser Umwidmungsantrag wurde wiederholt behandelt und vom Raumordnungsausschuß ein negativer Antrag an die Gemeindevertretung beschlossen. Wie zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht worden ist, soll dieses Grundstück verkauft und weiterhin als Campingplatz genutzt werden. Das Ansuchen um Umwidmung des Gst-Nr. 1019 von FS "Camping" in Baufläche-Mischgebiet wird einstimmig abgelehnt. e) Reg. Nr. 6/89, Karoline Schwarzhans: Auf die in dieser Angelegenheit bereits gefaßten Beschlüsse sowie auf das Schreiben der Raumplanungsstelle vom 10. Okt. 1990 wird verwiesen. In diesem Schreiben wird bestätigt, daß zwischen Bgm. Harald Wekerle und der Raumplanungsstelle des Landes Einigung darüber erzielt worden ist, daß der Widmung einer Teilfläche des GstNr 454 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet nur dann zugestimmt werden kann, wenn gleichzeitig einer Teilfläche des Gst-Nr 455 von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet wird, da ansonsten eine dem Raumplanungsgesetz widersprechende Splitterwidmung herbeigeführt werden würde. Frau Eleonore Schönborn, Eigentümerin des Gst-Nr 455, hat gegenüber dem Vorsitzenden ihre Zustimmung erteilt. Der bereits gefaßte Beschluß betreffend Umwidmung einer Teilfläche des Gst-Nr. 454 in BB bleibt aufrecht. Um eine Splitterwidmung zu vermeiden, wird eine Teilfläche des Gst-Nr 455 im Eigentum von Frau Eleonore Schönborn nach Maßgabe des beiliegenden Lageplanes ebenfalls von FL in BW umgewidmet (einstimmige Beschlußfassung). f) Reg. Nr. 8/91, Kurt Walser: Die Umwidmung der Gst-Nr 1059 und 1060/1 von FL in BB1 wird zur weiteren Durchführung des Anhörungsverfahrens einstimmig vertagt. Zu 3. Der Gemeindevorstand und Finanzausschuß hat in seiner letzten Sitzung die Auffassung vertreten, daß es zweckmäßig erscheint, die bisherige Förderung der Einstellplätze in der Tiefgarage Löwen um ein Jahr zu verlängern. Klargestellt wird, daß diese Förderung für alle Gruppen von Benützern gilt, somit auch für die Lehrer. Über eine zusätzliche Förderung der Einstellplätze für Lehrer der Volksschule Schruns wird noch zu beraten sein. - 13 Es wird einstimmig beschSyntax Warning: Invalid Font Weight lossen, die Förderungsaktion für Dauerparker in der Tiefgarage Löwen um ein weiteres Jahr zu verlängern, wobei der bisherige Förderungsbeitrag bei S 2 0 0 , — monatlich belassen wird. Zu 4. Der Gesetzesbeschluß über ein Gesetz zur Bereinigung rechts wird einstimmig zur Kenntnis genommen. des Landes Zu 5. Unter Allfälliges bringt Erwin Riedle vor, daß in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung seitens des Prüfungsausschusses ersucht worden ist, die Vergabe des Bauloses 07 zu vertagen, um vorher noch die Ausschreibungsunterlagen prüfen zu können. Die daraufhin erfolgte Prüfung der Ausschreibungsunterlagen habe wie immer Ungereimtheiten zu Tage gebracht, wie dies beim Büro Adler üblich sei. So habe das Büro Adler u.a. Baustraßen in einer Länge von 400 m und einen Humusabtrag über eine Fläche von 10 500 m 2 ausgeschrieben, was sich als überhaupt nicht notwendig erwiesen habe. Nach genauer Durchrechnung habe er eine Fläche von 3 000 m 2 errechnet. Von dieser falschen Angabe seien auch die Positionen "Humus andecken und einsäen" betroffen. Diese unrichtigen Ausschreibungsunterlagen habe der Bestbieter auf Grund seines Insiderwissens ausgenützt, was auch sein gutes Recht als Unternehmer sei. Wenn das ausschreibende Büro solche Falschausschreibungen tätige, könne natürlich das anbietende Unternehmen Spekulationspreise angeben. Und es habe der Bestbieter bei den "Humuspositionen" tatsächlich mit nicht ausführbaren Preisen spekuliert. Bei den entscheidenden Positionen habe der Bestbieter hingegen weit aus höhere Preise als der Zweitbieter angesetzt. Er ersucht daher die Gemeinde, diesem Unwesen endlich ein Ende zu setzen und dem Büro Adler mitzuteilen, daß, wenn es nicht in der Lage sei, eine anständige Ausschreibung zu machen, ein anderes Ingenieurbüro mit der Ausschreibung beauftragt werde. Zudem habe er festgestellt, daß z. B. im Bereich Haus Stocker lediglich eine Kanaltiefe von 1 m vorgesehen war. Sollte dort ein Haus errichtet werden, müßte mindestens auf 1, 5 m Tiefe gegangen werden. Der Vorsitzende hält fest, daß jeder Anbieter dieselben Unterlagen erhält und die Möglichkeit hat, sich an Ort und Stelle über die Verhältnisse zu informieren. Wenn die Gemeindevertretung tatsächlich zur Ansicht gelangen sollte, daß das Büro Adler nicht mehr herangezogen werden soll, so würde dem von der Verwaltung selbstverständlich Rechnung getragen werden. Diese Angelegenheit wird innerhalb des Prüfungsausschusses noch weiter behandelt werden. - 14 Helmut Neuhauser erkundigt sich über den derzeitigen Stand der Prüfungen des Hochbehälters Montjola. Der Vorsitzende stellt fest, daß das Gutachten noch nicht vorliegt. Weiters regt Helmut Neuhauser an, daß beim Rehweg die Löcher bzw. Pfützen aufgefüllt werden. Norbert Stüttler macht auf die sich bildenden Pfützen im Bereich der Aufschüttungen neben dem Hotel Both aufmerksam, die sich dadurch bilden, daß die Niederschlagswässer nicht abrinnen können. Hier soll ein eigener Abflaufschacht gesetzt werden. Auf Anfrage von Helmut Neuhauser teilt der Vorsitzende mit, Herr Vogt auf Grund der entstandenen Streitigkeiten mit dem seiner eigenen Hoferschließung begonnen hat. daß Bau Auf Anfrage von Norbert Stüttler hinsichtlich der Verantwortung für das Befahren des Radweges taleinwärts der Landbrücke antwortet der Vorsitzende, daß die beigezogenen Sachverständigen keine besonderen Gefahren erkannt haben. Jeder, der Holzarbeiten durchführt, hat die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, wie Anbringung von Tafeln, usw., zu treffen. Ende der Sitzung: 23.50 Uhr