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Region Stand Montafon - Forstfondsprotokolle

Stand Montafon ForstfondsGP14 20100914 ff003
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. September 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 3. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 16.00 Uhr die Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt nach Begrüßung gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) 2.) 3.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der „Silvretta Montafon Bergbahnen AG“ für die Verbindungsbahn „Valisera - Grasjoch“; Zustimmung zur Nutzung der Sarottlaquellen zum Betrieb eines Kleinwasserkraftwerkes durch die Gemeinde St. Gallenkirch; Antrag der Gemeinde Gaschurn auf Einleitung von Forstfondsquellen im Bereich Zerfall in die Wasserversorgung Gundalatscherberg mit möglicher energetischer Nutzung; Genehmigung der Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 13.07. 2010; Berichte; Allfälliges; 4.) 5.) 6.) 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 1 von 5 Erledigung der Tagesordnung Bgm Netzer beantragt die Behandlung des Tagesordnungspunktes 3 vorzuziehen, da er wegen anderweitigen terminlichen Verpflichtungen die Sitzung vorzeitig verlassen müsse. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Pkt. 3.) Der Vorsitzende begrüßt zu Behandlung den von Bgm Netzer eingeladenen Mitarbeiter des Ingenieurbüros Breuß & Mähr, Herr Markus Mähr, bei der Sitzung. Einleitend informiert Bgm Netzer über die Absichten der Gemeinde Gaschurn, wonach im Zuge von Überlegungen zur Verbesserung bzw. teilweisen Erneuerung der Wasserversorgung in Gaschurn/Partenen auch die Einleitung von Quellen im Bereich Zerfall aus dem Standeswald mit möglicher Nutzung zur Stromgewinnung geprüft werden soll. Herr Markus Mähr erläutert im Detail anhand einer Skizze das Gesamtkonzept der Wasserversorgungsanlage, gemäß welchem neben den bereits gefassten Quellen im Bereich Mittelmaisäß auch die angesprochenen Zerfallquellen gefasst und in einen gemeinsamen Hochbehälter mit Trink- und Löschwasserfunktion eingeleitet und in weiterer Folge in eine Druckreduzierstation mit geplantem Kleinwasserkraftwerk abgeleitet werden. Zwischen Hochbehälter und Druckreduzierstation erfolgt zusätzlich die Versorgung des Bereiches Mittelmaisäß. Von der Druckreduzierstation erfolgt die Weiterleitung über den Gundalatscherberg bis schließlich in den Dorfbereich Gaschurn. Herr Mähr stellt grundsätzlich fest, dass unter der Voraussetzung einer ausreichenden Quellschüttung das Wasser der Zerfallquelle maximal zur Abdeckung der Wasserversorgung nur für Verbrauchsspitzen genutzt werden soll, da mit den bestehenden Quellen ein ausreichendes Wasserdargebot für die Wasserversorgung gegeben ist. Ein Heranziehen der Schüttung aus den Zerfallquellen zur Spitzenabdeckung ist nach derzeitigen Prognoseplanungen voraussichtlich erst in ca. 20 Jahren nötig. Allerdings soll das Wasser der Zerfallquellen gemeinsam mit den weiteren Quellschüttungen auch zur Energiegewinnung genutzt werden. Bgm Netzer deponiert nochmals seine bereits wiederholt vertretene Ansicht, dass vom Forstfonds kein Entgelt für die Wasserüberlassung verrechnet werden darf, da sich dieser nicht an den Investitionen beteilige und die Gemeinden aus der Wasserversorgung auch keine Gewinne erzielen. Nach Interpretation von Bgm Netzer verkauft die Gemeinde nicht das Wasser an die Anschlussnehmer, sondern hebt lediglich eine Gebühr zur Deckung der Kosten zur Sicherstellung der Wasserversorgung und der damit verbundenen Investitionen ein. Eine definitive Beurteilung der Einbeziehung der Zerfallquellen ist erst nach Vorliegen von aussagekräftigen Schüttungsmessungen möglich, weshalb um eine möglichst rasche Zustimmung des Forstfonds mit Definierung der Bedingungen für die Wasserüberlassung ersucht wird. Bgm Netzer weist zudem darauf hin, dass - wie bereits vom Planungsbüro ausgeführt - eine Nutzung der Zerfallquellen für Zwecke der Trinkwasserversorgung derzeit nicht nötig ist und dies maximal in etwa 20 Jahren und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nur für Spitzenabdeckungen der Fall sein werde. Die energetische Mitnutzung wird auch unter dem Aspekt der Nutzung der heimischen und umweltfreundlichen Wasserressourcen und der Diskussion über die Energieautarkie als sinnvoll beurteilt. 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 2 von 5 In der umfassenden Diskussion widersprechen mehrere Forstfondsvertreter der Ansicht von Bürgermeisterkollege Netzer nach einer kostenlosen Überlassung von Wasser des Forstfonds an die Gemeinden, da auch der Forstfonds als eigenwirtschaftlicher Betrieb Einnahmemöglichkeiten im eigenen Wirkungsbereich auszuschöpfen hat und – wie schon wiederholt in der Vergangenheit angesprochen – auch die Überlassung von Wasser ganz allgemein ein entschädigungspflichtiges Gut darstellt, wie dies auch von zahlreichen privaten bzw. öffentlichen Quelleigentümern gehandhabt wird. Bgm Wachter wie auch weitere Forstfondsvertreter bringen die klare Meinung zum Ausdruck, dass im Sinne der bereits mehrfach geführten Diskussionen zu dieser Thematik und den dazu gefassten Beschlüssen auch von der Gemeinde Gaschurn für die Überlassung von Wasser für Trinkwasserzwecke eine Entschädigung von 5,8 Cent pro m³ (indexiert) sowie für die energetische Nutzung eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 4 % des Nettoerlöses zu vergüten ist. Bürgermeister Netzer verlässt wegen anderweitigen Verpflichtungen um 16.30 Uhr die Sitzung. Zusammenfassend wird über Antrag des Vorsitzenden dem Antrag der Gemeinde Gaschurn zur Fassung und Messung der Zerfallquellen unter der Auflage einstimmig stattgegeben, dass für sämtliche Wasserbezüge vom Forstfonds entsprechende Vereinbarungen im Sinne der bestehenden Beschlüsse abzuschließen sind und auch für die Wasserentnahme aus den Zerfallquellen für Trinkwasserzwecke ein Entgelt von 5,80 Cent/m³ indexiert und für Nutzungen zur Stromgewinnung ein Entgelt von 4% der Einspeisevergütungen zu entrichten ist. Pkt. 1.) Vom Betriebsleiter wird nochmals kurz der Inhalt des bereits vor längerer Zeit übermittelten Entwurfes eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Silvretta Montafon Bergbahnen AG für die Verbindungsbahn Valisera-Grasjoch erläutert. Der Betriebsleiter informiert zudem über die weiteren Gespräche mit den Vertretern der Silvretta Montafon Bergbahnen AG zur Mitbenützung von bestehenden Forstweganlagen im Zuge der Errichtung und der späteren Instandhaltung der Verbindungsbahn, worüber ebenfalls eine einvernehmliche Lösung erzielt werden konnte. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Abschluss des vorliegenden Dienstbarkeitsvertrages mit der darin festgelegten Entschädigungsregelung sowie dem Abschluss des vorgestellten Übereinkommens zur Mitbenützung von Forstwegen einstimmig stattgegeben. Pkt. 2.) Bgm Tschanhenz informiert über die Absicht der Gemeinde St. Gallenkirch zur Errichtung eines Kleinwasserkraftwerkes mit einer Leistung von 48 kW im Bereich des Druckunterbrechungsschachtes auf dem Grundstück des Maisäß Auschlag Rüti, welches in die Ableitung der Sarottlaquellen eingebaut werden soll. Zusätzlich wird informiert, dass mit dem Ausschlag Sarottla als Miteigentümer dieser Quelle ebenfalls bereits eine einvernehmliche Regelung erzielt werden konnte. 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 3 von 5 Vom Betriebsleiter wird nochmals über die zum Zeitpunkt der Fassungen und Ableitung dieser Quellen geführten zahlreichen Gespräche und Untersuchungen verwiesen, wonach damals auf Basis vorliegender Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu seinem Leidwesen die energetische Nutzung nicht mehr weiter verfolgt wurde und damit auch keine optimale Dimensionierung der Ableitung gegeben ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird der Nutzung dieser Quelle für die Energiegewinnung im Sinne der bisherigen Grundsatzbeschlüsse gegen Gewährung eines Dienstbarkeitsentgeltes in Höhe von 4 % der erzielten Einspeisevergütungen einstimmig stattgegeben. Pkt. 4.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 2. Forstfondssitzung vom 13.07. 2010 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5 – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: a) Von der Silvretta Montafon Bergbahnen AG wurde das Ansuchen um Grundbenützung zur Errichtung einer Druckerhöhungsstation mit den Ausmaßen von ca. 13 x 8 m im Bereich Kropfen im Zuge der Erweiterung der Beschneiungsanlage eingebracht. Bgm Zudrell informiert dazu, dass die Verhandlungen zum Abschluss des Dienstbarkeitsvertrages für die Hochalpilabahn (im Grasjochgebiet) im Großen und Ganzen abgeschlossen sind und einer Unterzeichnung des Dienstbarkeitsvertrages grundsätzlich nichts mehr im Wege steht. Hinsichtlich einer Mitfinanzierung der Beschneiung durch die Gemeinde Silbertal sind laut Aussage von Bgm Zudrell allerdings noch keine konkreten Beschlüsse gefasst und deren Mitfinanzierung durch die Gemeinde bislang nicht geklärt. Zur Grundinanspruchnahme für die Druckerhöhungsstation wird die Einräumung eines Baurechtes auf Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung gegen angemessene Vergütung für möglich erachtet. Weitere Verhandlungen dazu sollen demnächst aufgenommen werden. Berichte des Betriebsleiters: a) Bis zum Sitzungstag ist der Einschlag für das laufende Jahr mit ca. 14.000 fm abgerechnet, aufgearbeitet sind ca. 16.000 fm. Im Besonderen wird die im laufenden Jahr brisante Käfersituation angesprochen, welche eine rasche Aufarbeitung des Schadholzes erfordert. Die extrem warmen Monate April mit dem 1. Flug des Buchdruckers und Juli mit dem 2. Flug haben in Kombination mit der Schwächung von hochgelegenen Fichtenbeständen durch den Fichtennadelblasenrost eine Massenvermehrung begünstigt. Besonders in Gaschurn (Mottatobel, Harzawald – Garner Ries, Bleibischola etc. und in St. Gallenkirch sind größer Schadholznester zu verzeichnen 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 4 von 5 In Zusammenarbeit mit den Landeswaldaufsehern wird auch die Käfersituation in den Privatwaldungen beobachtet. Der Betriebsleiter ersucht um Information der Waldbesitzer im Wege der Gemeinden, damit auch diese das Schadholz (Windwurf- und Schneebruchholz sowie Käferholz) rasch aufarbeiten und entrinden. b) Die nach den Unwetterschäden und Hangrutschungen 2005 in Angriff genommene, aufwändige Sanierung der Forststraße Tschöppa durch den Brunnenritt über den Golmerbach und Schattseite Rellstal in der Gemeinde Vandans konnte fertig gestellt werden und wird in den nächsten Wochen abgerechnet. Mit dem Bau der Forststraße „I da Ganda“ in Gaschurn, welche einen extremen Bannwald erschließt, wurde kürzlich begonnen. Durch die Errichtung der FS „Gufel“ und dem Anschluss der Weganlage durch den Rifawald mit einer privatrechtlichen Vereinbarung mit Herr Walter Netzer kann jetzt ein weiterer Bannwaldbereich erschlossen werden. Die Weglänge beträgt abzweigend von der WLV–Baustraße auf dem Hohen Bühel rund 230 lfm. Die Bauausführung erfolgt durch die Fa. Tschofen Heinrich. Bedingt durch Starkniederschläge bei Unwettern in den vergangenen Sommermonaten wurden auch bei mehreren Forstwegen (FS Gritsch, FS Schattwald in Bartholomäberg, FS Ausserbacherwald II in Gaschurn, FS Wäschtobel in Tschagguns etc.) Schäden verursacht. In Zusammenarbeit mit der Agrarbezirksbehörde und der Gemeinde St. Gallenkirch soll auch eine Neuanbindung die Straße in das Valzifenztal erfolgen, durch welche die Standeswaldungen im Bereich Schnapfenwald mit erschlossen sind. Die Kunstprojekte aus Anlass des 175–Jahr-Jubiläums des Forstfonds sind zwischenzeitlich fertig gestellt und sollen nochmals medial beworben werden. Mitarbeiter Bakk. techn. Thomas Lerch wird im Verlaufe Oktober aus dem Dienstverhältnis ausscheiden und eine neue Aufgabe als Geschäftsführer der Gargellner Seilbahnen annehmen. Für die notwendige Personalnachbesetzung werden die weiteren Abklärungen möglichst rasch erfolgen. Die Forstfondsbürgermeister werden in ihrer Funktion als Mitglieder der örtlichen Jagdausschüsse dringend ersucht, ebenfalls die Bemühungen zur Reduzierung des untragbaren Rotwildbestandes in praktisch allen Jagdrevieren der Forstfondsgemeinden zu unterstützen. Der momentane Rotwildbestand im Montafon ist aus Sicht der Schutzwalderhaltung dezidiert nicht tragbar. Maßnahmen zu einer Reduktion des zu hohen Rotwildbestandes sind unumgänglich. Bei Wildschäden im Standeswald werden auch vermehrt Schadensschätzungen erfolgen. c) d) e) f) g) Pkt. 6. – Allfälliges: keine Wortmeldungen Im Anschluss an die Sitzung nehmen auf Einladung von Bgm Vallaster einige Bürgermeister an der Besichtigung des sanierten und kürzlich wieder eröffneten „St. Anna- Stollens“ in Bartholomäberg teil. Ende der Sitzung 17.45 Uhr; Schruns, 16. September 2010; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 03. Forstfondssitzung: 14.09. 2010 Seite 5 von 5


Stand Montafon ForstfondsGP14 20100713 ff002
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Juli 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 2. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. Juli nehmen an der auf 15.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Vizebgm Anita Dönz, Silbertal; Entschuldigt: Schriftführer: Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Der Vorsitzende eröffnet nach Begrüßung der Forstfondsvertreter um 16.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben, zu Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Kleinwasserkraftwerkes Vermiel in St. Gallenkirch; Beschlussfassung des 1. Nachtragsvoranschlages 2010; Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2009 samt Prüfbericht sowie Entlastung der Forstfondsverwaltung; Bestellung des Vertreters in die „Naturwärme-Montafon Biomasse-Heizkraftwerk GmbH“; Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Silvretta Montafon Bergbahnen AG für die Verbindungsbahn Grasjoch; Genehmigung der Niederschrift der 1. Forstfondssitzung vom 11.05. 2010; Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeitsrechten des Holzbezuges zu Gunsten des Forstfonds auf den Grundstücken der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen in Vandans (Erweiterung der Tagesordnung); 02. Forstfondssitzung: 13.07. 2010 Seite 1 von 6 8.) 9.) Berichte; Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Vom Standessekretär wird informiert, dass für die Finanzierung des Ankaufes des Kleinwasserkraftwerkes Garfrescha zur Finanzierung des Kaufpreises sowie der Grundbucheintragungsgebühr und der Grunderwerbsteuer eine Darlehensaufnahme in Höhe von 415.000,00 EUR bei den heimischen Bankinstituten ausgeschrieben wurde. Von den zur Angebotslegung eingeladenen Instituten sind drei Angebote eingelangt. Das Auswertungsergebnis wird der Forstfondsvertretung im Detail zur Kenntnis gebracht. Auf Basis des vorliegenden Ausschreibungsergebnisses wird über Antrag des Vorsitzenden die Darlehensaufnahme in Höhe von 415.000,00 EUR mit einer Laufzeit von 25 Jahren einstimmig bei der Raiffeisenbank im Montafon mit einem Aufschlag von 0,54 auf den 6Monats-Euribor beschlossen. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert, dass für den Ankauf des Kleinkraftwasserkraftwerkes Garfrescha die nötigen Ausgaben und Einnahmen im Rahmen des 1. Nachtragsvoranschlages zu beschließen sind, da dieser Umstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Voranschlages 2010 noch nicht bekannt war. Vom Standessekretär wird der 1. Nachtragsvoranschlag mit den Ausgaben für den Ankauf des Kleinwasserkraftwerkes in Höhe von 415.000,00 (einschließlich Grundbucheintragung Grunderwerbsteuer und Zinsaufwand) sowie einnahmenseitig die für die Finanzierung des Ankaufes in Form einer Darlehensaufnahme mit 415.000 und den Erlösen aus dem Stromverkauf in Höhe von 14.000,00, somit mit Gesamtsummen von 429.000 auf der Einnahmenund Ausgabenseite, zur Kenntnis gebracht. Zum Kleinwasserkraftwerk selbst wird kurz informiert, dass die Anlage 2000 in Betrieb genommen wurde und technisch bis auf geringfügige Anpassungen im steuerungstechnischen Bereich einen guten Zustand aufweist. Gemäß der vorliegenden Rentabilitätsrechnung beträgt die Amortisationsdauer bei einer jährlichen Arbeitsleistung in Ausmaß von 558 kWh ca. 16 Jahre. Über Antrag des Vorsitzenden wird somit der 1. Nachtragsvoranschlag mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) Gesamteinnahmen 02. Forstfondssitzung: 13.07. 2010 2.915.200,00 1.058.700,00 3.973.900,00 2.910.800,00 771.100,00 3.681.900,00 292.000,00 3.973.900,00 Seite 2 von 6 Pkt. 3.) Vom Standessekretär wird anhand einer komprimierten Darstellung der Rechnungsabschluss 2009 präsentiert und erläutert. Der Rechnungsabschluss weist bei Gesamtausgaben von 3.206.749,87 und Gesamteinnahmen von 2.874.415,75 einen Abgang in Höhe von 332.334,12 aus. Der Abgang wurde durch eine weitere Darlehensaufnahme für das Verwaltungs- und Betriebsgebäude Silbertal in Höhe von 62.400,00 sowie die Auflösung der Haushaltsrücklage aus den Vorjahren in Höhe von 183.322,85 zum Teil bedeckt, so dass noch ein restlicher Abgang in Höhe von 88.611,27 ausgewiesen wird und auf neue Rechnung vorzutragen ist. Mit den betriebseigenen Einnahmen aus Holzerlösen, Jagdbewirtschaftung, Dienstbarkeiten und diversen Einnahmen in Höhe von 2.053.706,32 können etwa 64 % der Ausgaben abgedeckt werden. Es wird in diesem Zusammenhang neuerlich auf die Bedeutung der Mitfinanzierungsbeiträge der Forstfondsgemeinden, der Vorarlberger Illwerke AG und der Montafoner Bergbahnen im Rahmen des Skipools mit einer Gesamtsumme von 332.486,00 wie auch die Förderungen von Landes- und Bundesebene mit einer Gesamtsumme von 488.223,43 hingewiesen. Von Bgm Wachter wird als Mitglied des Prüfungsausschusses der Bericht über die am 5. Juli 2010 erfolgte Überprüfung der Jahresrechnung 2009 zur Kenntnis gebracht. Positiv hervorgehoben wird die Tatsache, dass der Erlös aus dem Hackschnitzelverkauf gegenüber dem Vorjahr neuerlich auf 359.350,87 gesteigert werden konnte und somit seit dem Jahre 1997 bis Ende 2009 ca. 109.000 Srm mit einem Gesamterlös von ca. 1,8 Mio. EUR vermarktet wurden. In die Errichtung der Hackschnitzelhalle samt Werkstätte beim Betriebsgebäude Schmelzhof in Silbertal wurde in den Jahren 2008 und 2009 insgesamt ca. 422.000,00 investiert, wobei der Nettoanteil des Forstfonds nach Abzug von Förderungen sowie Kostenrückersätzen bei etwa 282.000,00 liegt. Auf Grund der vorgenommenen Überprüfung stellt der Prüfungsausschuss somit an die Forstfondsvertretung den Antrag, den Rechnungsabschluss für das Jahre 2009 zu genehmigen und der Standesverwaltung sowie der Forstfondsvertretung die Entlastung zu erteilen. Namens des Prüfungsausschusses spricht Bgm Wachter an das Betriebs- und Verwaltungspersonal für die ausgezeichnete Arbeit im abgelaufenen Jahr einen Dank und die Anerkennung aus. Auf Grund des Antrages des Prüfungsausschusses wird der Rechnungsabschluss 2009 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig beschlossen: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Abgang Gesamteinnahmen 3.091.426,45 404.168,85 3.495.595,30 3.240.871,03 166.113,00 3.406.984,03 88.611,27 3.495.595,30 Dem Betriebs- und Verwaltungspersonal wird die Entlastung ausgesprochen. Der Vorsitzende spricht seinerseits ebenfalls einen ausdrücklichen Dank an das Betriebs- und Verwaltungspersonal für die Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. 02. Forstfondssitzung: 13.07. 2010 Seite 3 von 6 Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird zur Bestellung des Vertreters in die „naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH“ Bürgermeisterkollege und Stellvertreter des Standesrepräsentanten Martin Netzer von Gaschurn vorgeschlagen, welcher auch bereits bisher die Interessen des Forstfonds in dieser Gesellschaft wahrgenommen hat. Diesem Antrag wird von der Forstfondsvertretung einstimmig zugestimmt und somit Bgm Martin Netzer als Vertreter des Forstfonds in die „naturwärme-montafon biomasse-heizkraftwerk GmbH" für die laufende Funktionsperiode entsandt. Pkt. 5.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit dem Betriebsleiter über die bisherigen Gespräche mit den Vertretern der Silvretta Montafon Bergbahnen AG für den Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für die Verbindungsbahn Grasjoch, wozu derzeit ein bereits überarbeiteter Vertragsentwurf in dritter Version vorliegt, welcher den Forstfondsvertretern zu weitergehenden Informationen zum Studium übermittelt werden wird. Zur Vorgangsweise zum Abschluss eines Vertrages wird festgehalten, dass offensichtlich aus verhandlungstaktischen Überlegungen seitens der Dienstbarkeitsnehmerin die Verhandlungen mit dem Forstfonds relativ spät nach bereits vorgenommenen Abschlüssen zahlreicher Verträge mit privaten Grundeigentümern aufgenommen wurden. Zum Inhalt des Vertrages wird festgehalten, dass teils inhaltliche Klarstellungen und Korrekturen notwendig sind, was den Umfang und den Inhalt der einzuräumenden Dienstbarkeitsrechte betrifft. Vom Betriebsleiter wird festgehalten, dass nach seinem Wissenstand Dienstbarkeitsverträge in der vorliegenden Fassung österreichweit eher unüblich sind und vor allem auch die angebotene Entschädigungsregelung mit einem Ausmaß von 1 % des Nettoumsatzes nach einer konzerninternen Berechnungsmethode bei vergleichbaren Anlagen österreichweit unüblich ist, zumal nach dieser Vertragsbestimmung das Dienstbarkeitsentgelt im Vorhinein nur sehr vage quantifiziert werden kann. Der Betriebsleiter spricht sich klar für eine vertragliche Mindestentschädigung aus, worüber mit den Vertretern der Gesellschaft noch weitere Gespräche zu führen sind. Vom Vorsitzenden wird zusätzlich informiert, dass - wie bereits in Vorsitzungen angesprochen - voraussichtlich Ende Juli ein gemeinsames Gespräch mit Vorstand DI Dr. Georg Hoblik und BTV Dir Peter Gaug stattfinden wird, bei welchem sowohl die Inhalte des Dienstbarkeitsvertrages als auch Fragen grundsätzlicher Natur angesprochen und erörtert werden sollen. Die Beschlussfassung des Dienstbarkeitsvertrages wird somit einstimmig auf einen späteren Zeitpunkt vertagt, um das Ergebnis der angekündigten Gespräche in die weiteren Beratungen noch einfließen lassen zu können. Pkt. 6.) Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 1. Forstfondssitzung vom 11. Mai 2010 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. 02. Forstfondssitzung: 13.07. 2010 Seite 4 von 6 Pkt. 7.) (Erweiterung der Tagesordnung) Vom Standessekretär wird informiert, dass zu Gunsten des Forstfonds auf den GST 869, 876/1, 876/2, 876/3, 876/4, 876/5 und 876/6 in Vandans, im Eigentum der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen, das Dienstbarkeitsrecht der Holznutzung grundbücherlich eingetragen ist. Andererseits sind die Forstfondswaldparzellen 868, 874/1 und 875 gemäß Servitutenregulierungsurkunde vom 04.04.1884 mit dem Dienstbarkeitsrecht des Holzbezuges zu Gunsten der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen belastet. Die Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen hat in ihrer Vollversammlung am 7. Juli 2010 beschlossen, auf die Dienstbarkeit des Holzbezuges aus den genannten Forstfondsparzellen zu verzichten, wenn im Gegenzuge auch seitens des Standes Montafon auf das Holzbezugsrecht auf den Grundstücken der Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen in EZ 331 verzichtet wird. Da einerseits die Grundlagen zum Zeitpunkt der Einräumung dieser Bezugsrechte zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr vorliegen und andererseits durch den gegenseitigen Verzicht auch eine Bereinigung des Grundbuchstandes herbei geführt werden kann, wird über Antrag des Vorsitzenden dem Verzicht der Dienstbarkeit der Holznutzung auf dem GST 869, 876/1, 876/2, 876/3, 876/4, 876/5 und 876/6 in EZ 331 (Agrargemeinschaft Voralpe Tschöppen) einstimmig zugestimmt. Pkt 8 – Berichte: a) Vom Betriebsleiter wird informiert, dass durch einen unwetterartigen Starkregen am vergangenen Sonntag eine starke Beschädigung der Forststraße Bitschweil-Hora mit einem geschätztem Schadensausmaß von ca. 20.000,00 EUR verursacht wurde. Hinsichtlich der Schadensbehebung, aber auch zur Klärung von Fragen zur Entwässerung im Einzugsbereich, ist bereits eine Kontaktaufnahme mit der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgt, welche auch laut Aussage des Betriebsleiters für einen Großteil der Sanierungskosten aufkommen wird. Der Betriebsleiter informiert zusätzlich, dass am 12. Juli bei einem neuerlichen unwetterartigen Starkregen der furtartige Bachübergang Gisla in Silbertal vermurt und beschädigt wurde und große Materialmengen zu Tal gebracht wurden. Über das Schadensausmaß und die vorzunehmenden Sanierungsmaßnahmen sind noch weitere Abklärungen in den nächsten Tagen nötig. Bgm Wachter informiert in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass bei den Starkniederschlägen im Vensertobel gleichfalls große Materialmengen zu Tal befördert wurden und den Gemeinden bei Bedarf die kostenlose Entnahme von qualitativ hochwertigem Schüttmateriales angeboten werde. Bgm Wachter erkundigt sich nach dem aktuellen Stand des Verkaufsverfahrens für die Zollwachehütte Gauertal, da ihm gegenüber vom Kaufinteressenten bei einem Verzicht des Forstfonds auf das Vorkaufsrecht neuerlich eine Abschlagszahlung in beträchtlicher Größenordnung angeboten wurde. Zum Verfahren vor dem Landesgericht wird vom Standessekretär informiert, dass vorerst das Gerichtsurteil abzuwarten ist und darauf basierend die Chancen für die Einbringung eines Rekurses rechtlich zu prüfen sind. b) c) d) 02. Forstfondssitzung: 13.07. 2010 Seite 5 von 6 Pkt. 9 – Allfälliges: Bgm Bitschnau informiert, dass von der Stiftung nach dem ehemaligen Jagdpächter Marc E. Thomi das Jagdhaus und das Jägerhaus samt einer Grundfläche von etwa 15.000 m² der Gemeinde zum Kauf angeboten wurde. Bgm Bitschnau erkundigt sich nach einem allfälligen Interesse des Forstfonds zum Erwerb dieser Liegenschaft bzw. der zugehörigen Objekte, wobei für das Jagdhaus auch eine Ferienhauswidmung vorliegt. Nach kurzer Diskussion wird insbesondere auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebsleiters aus jagdlichen Gesichtspunkten keine Notwendigkeit zum Erwerb dieser Liegenschaft gesehen, weshalb von weiteren Überlegungen zur Einreichung eines Angebotes Abstand genommen wird. Abschließend spricht der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung an Bürgermeisterkollegen Herbert Bitschnau zu seinem am Vortag gefeierten 50. Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche aus. Ende der Sitzung, 17.10 Uhr; Schruns, 13. Juli 2010; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 02. Forstfondssitzung: 13.07. 2010 Seite 6 von 6


Stand Montafon ForstfondsGP13 20100323 ff033
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 23. März 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 33. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. März nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 11.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Willi Säly, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.50 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben. Zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) Genehmigung der Niederschrift der 32. Forstfondssitzung vom 09.02.2010; Darlehensaufnahme für Finanzierung Ankauf Zollwachhütte Gauertal; Ankauf der Waldparzelle 3567/1 in St. Gallenkirch; Beitritt zur Güterweggenossenschaft Lifinar in St. Gallenkirch; Verkauf einer Teilfläche aus GST 4244/10 St. Gallenkirch an das Land Vorarlberg – Abt. Straßenbau (Erweiterung der Tagesordnung); Berichte; Allfälliges; Seite 1 von 6 33. Forstfondssitzung: 23.03. 2010 Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 32. Forstfondssitzung vom 09.02. 2010 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) Der Vorsitzende informiert über das Ergebnis der beschränkten Ausschreibung für die Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung des Ankaufes der Zollwachehütte im Gauertal von der Bundesimmobiliengesellschaft, wozu von 6 eingeladenen Bankinstituten 5 Angebote vorliegen. Auf Basis der vorliegenden Angebote sowie unter Berücksichtigung diverser Sponsorleistungen an die Talschaft und an den Stand Montafon wird die Darlehensaufnahme über Antrag des Vorsitzenden einstimmig bei der Raiffeisenbank im Montafon mit einem Aufschlag von 0,74 % auf den 6-Monats-Euribor mit einer Laufzeit von 15 Jahren beschlossen. Sondertilgungen zu den Fälligkeitsterminen sind in der Darlehensurkunde vorzusehen. Zur Ausübung des Vorkaufsrechtes informiert der Vorsitzende zusätzlich über unterschiedliche Rechtsauffassungen der BIG hinsichtlich der Ausübung des Vorkaufsrechtes. Die BIG besteht auf dem Rechtsstandpunkt, dass vom Forstfonds als Vorkaufsberichtigter nicht nur die fristgerechte Bekanntgabe der Ausübung des Vorkaufsrechtes nötig ist, sondern auch binnen der 30 Tagesfrist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto zu überweisen gewesen wäre. Befremdend wird die Tatsache festgehalten, dass trotz mehrfachen telefonischen Kontaktnahmen mit den zuständigen Ansprechpartnern der BIG in Wien zu keinem Zeitpunkt ein Hinweis auf diesen Rechtsstandpunkt gegeben wurde. Zwischenzeitlich wurde der Kaufpreis auf das Treuhandkonto zur Anweisung gebracht, weitere rechtliche Abklärungen finden im Wege der Rechtsanwaltskanzlei Tusch-Flatz-Dejaco statt. Pkt 3.) Der Betriebsleiter informiert über das von Frau Sieglinde Gonzalez unterbreitete Angebot zum Verkauf der in ihrem Eigentum stehenden Waldparzelle 3567/1 in St. Gallenkirch mit einer Katasterfläche von 1,4104 Hektar. Die Waldparzelle grenzt direkt an die Waldparzelle des Forstfonds 1803/1 an und ist laut Beurteilung des Betriebsleiters Schutzwald teilweise mit Bannwaldcharakter. Zusätzlich wird informiert, dass diese Waldparzelle auf einer Länge von ca. 60 Metern auch von der geplanten Verbindungsbahn Grasjoch überspannt wird. Unter Berücksichtigung der Bestockung und der Lage der Waldparzelle wird vom Betriebsleiter ein Kaufpreis von 0,90 bis 1,00 EUR/ m² für angemessen beurteilt, im Falle der Realisierung des Projektes Verbindungsbahn und damit der langfristigen Erzielung von Einnahmen wird ein Kaufpreis von 1,50 bis 1,60 EUR pro m² als gerechtfertigt angesehen. In Anbetracht des vorliegenden Sachverhaltes sowie den Ausführungen des Betriebsleiters wird über Antrag des Vorsitzenden der Ankauf der Waldparzelle einstimmig beschlossen. 33. Forstfondssitzung: 23.03. 2010 Seite 2 von 6 Für den Fall der Überspannung der Waldparzelle durch die neue Verbindungsbahn wird ein maximaler Kaufpreis von EUR 22.000,00 bewilligt. Die mit der Vertragserrichtung und Verbücherung verbundenen Kosten und Abgaben werden vom Forstfonds als Käufer übernommen. Pkt 4.) Der Betriebsleiter informiert über die schon seit mehreren Jahren laufenden Abklärungen zur Bildung der Güterweggenossenschaft Lifinar mit umfangreicher Prüfung mehrerer Erschließungsvarianten. Durch die Weganlage können zahlreiche Maisäßliegenschaften und umfangreiche Waldflächen des Forstfonds im Bereich Lifinar in St. Gallenkirch erschlossen werden. Gemäß dem von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Aufteilungsschlüssel liegt der Anteil des Forstfonds für den Wegabschnitt 1 bei 11,20 %, für den Wegabschnitt 4 bei 16,92 %. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Kostenschätzung betragen somit die Baukostenanteile für den Forstfonds beim Wegabschnitt 1 ca. 12.500 EUR, für den Wegabschnitt 4 ca. 11.000 EUR. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich informiert, dass bei der jüngsten Informationsveranstaltung unter Berücksichtigung der Bejagung der Freihaltegebiete für den Forstfonds beim Wegabschnitt 1 ein Baukostenanteil in Höhe von 15.000 EUR vereinbart wurde, mit welchem gleichzeitig auch die Berechtigung für 3 Fahrscheine für die Jagdnutzungsberechtigten zur Bejagung der Freihaltegebiete inkludiert ist. Auf Basis der vorliegenden Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden der Beitritt zur Güterweggenossenschaft gemäß dem von der Agrarbezirksbehörde ausgearbeiteten Erhaltungsschlüssel für die Wegabschnitte 1 und 4 einstimmig stattgegeben, wobei für den Wegabschnitt 1 unter Berücksichtigung der Fahrberechtigungen für die Jagdnutzungsberechtigten ein Baukostenanteil in der Höhe von 15.000 EUR bewilligt wird. Pkt 5.) (Erweiterung der Tagesordnung) Vom Standessekretär wird über das vom Land Vorarlberg, Abteilung Straßenbau, vorliegende Ansuchen nach Verkauf einer Fläche von ca. 129 m² aus der Forstfondsparzelle 4244/10, direkt angrenzend an die L 192 - Gargellnerstraße, informiert, welche für Sicherungsmaßnahmen an der Gargellnerstraße benötigt wird. Von der Abteilung Straßenbau wird unter Berücksichtigung der Lage und der Werthaltigkeit des Grundstückes ein Kaufpreis von 1,50 EUR pro m² angeboten. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Betriebsleiters dem Verkauf einer Teilfläche von ca. 129 m² aus GST 4244/10 zum angebotenen Kaufpreis einstimmig stattgegeben. Pkt 6 – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert über die laufenden Verhandlungen mit der Silvretta Montafon Bergbahnen AG zum Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für die geplante Verbindungsbahn Valisera – Grasjoch, welche Forstfondsgrundstücke auf einer Strecke von ca. ¼ der Gesamtlänge von 3,7 km überspannt. Seite 3 von 6 33. Forstfondssitzung: 23.03. 2010 Als Entschädigung wird derzeit ein Dienstbarkeitsentgelt in Höhe von 1 % des anteiligen Nettoumsatzes nach der konzernintern gültigen Berechnungsmethode für das Schigebiet Silvretta Nova angeboten. Die zeitliche Befristung wurde in den Verhandlungen vorerst mit 6 Jahren nach Vorliegen der behördlichen Bewilligungen vereinbart. In der kurzen Diskussion dazu werden sowohl hinsichtlich der Entschädigungshöhe wie auch der zeitlichen Befristung nähere Konkretisierungen als nötig beurteilt. Das Projekt selbst wird grundsätzlich positiv gesehen, es sind jedoch die Ergebnisse der weiteren auf Talschaftsebene geplanten Abstimmungen im Rahmen des Projektes Raumentwicklung Montafon abzuwarten, ehe eine Beschlussfassung des Dienstbarkeitsvertrages durch die Forstfondsvertretung erfolgen kann. Der Betriebsleiter informiert zusätzlich, dass von der Silvretta Montafon Bergbahnen AG auch eine Überarbeitung der bestehenden Dienstbarkeitsverträge im Schigebiet Hochjoch mit Anpassung an die Entschädigungsregelung im Bereich der Silvretta Nova geplant ist. Nach derzeit vorliegenden Informationen beträgt die präparierte Pistenfläche im Hochjochgebiet ca. 78 Hektar, wovon etwa 20 ha auf den Forstfonds entfallen. b) Der Vorsitzende informiert, dass von der Firma „Kneissl-Ressorts“ im Bereich Riedermaisäß in Schruns konkretes Interesse an der Umsetzung eines Projektes zur Errichtung von etwa 18 Chalets samt Gastronomieeinrichtungen besteht. Generell kann festgehalten werden, dass für diese Art an Unterkünften direkt im Schigebiet eine gute Nachfrage gegeben ist. Die näheren Abklärungen dazu sollen in den kommenden Monaten vorgenommen werden, insbesondere die Frage der Grundbeistellung etc. Bgm Netzer informiert ebenfalls, dass von „Kneissl-Ressorts“ auch in Gaschurn ein ähnliches Interesse bekundet wurde. Aus Anlass der letzten Sitzung in der laufenden Funktionsperiode und insbesondere des Ausscheidens des Standesrepräsentanten Bürgermeister Dr. Bahl aus der Gemeindepolitik wird vom Standessekretär ein kurzer Rückblick auf die vergangenen 14 Jahre der Tätigkeit des Standesrepräsentanten gegeben. Bgm Dr. Erwin Bahl wurde am 12. März 1996 - damals noch nach dem alten Standesstatut - vom Standesausschuss zum Standesrepräsentanten gewählt und hat diese Funktion auch für den zwischenzeitlich selbständigen Gemeindeverband Forstfonds bis zum heutigen Tage ausgeübt. Im Bereich des Forstfonds wurde während dieser Amtsperiode ein Budgetvolumen von ca. 35,4 Mio. umgesetzt und ein Einschlag von ca. 259.000 fm getätigt. In insgesamt 92 Forstfondssitzungen wurden neben den umfangreichen und weitgestreuten Diskussionen und Entscheidungen zum Betriebsalltag des Forstbetriebes auch zukunftsweisende Entscheidungen z.B. im Bereich des Abschlusses des Rechtsstreites über die Rechtsnatur des Forstfonds getroffen, aber auch diverse Investitionen wie die Installierung der Hackschnitzeltrocknung bei der Abwasserreinigungsanlage, die Errichtung des Betriebsgebäudes Silbertal und einer Hackschnitzelhalle, der Ausbau von Personalwohnungen im Betriebsgebäude St. Gallenkirch und der Neubau der Hackschnitzelhalle bei der ARA Montafon umgesetzt. Auch die Beschlussfassung der Verordnung für das neue Holzstatut wie der Beitritt des Forstfonds zur Naturwärme Montafon GmbH als Gesellschafter werden als wichtige Zukunftsentscheidungen angeführt. Der Standessekretär bedankt sich beim Standesrepräsentanten für die gute und loyale Zusammenarbeit sowie seinen Einsatz für die Anliegen des Betriebs- und Verwaltungspersonales und wünscht ihm viel Erfolg und alles Gute für die weitere Zukunft. c) 33. Forstfondssitzung: 23.03. 2010 Seite 4 von 6 Diesen Glückwünschen schließt sich Bgm Wachter namens der Forstfondsvertretung ebenfalls an und bedankt sich für das stets sachliche und konstruktive Gesprächsklima in der Forstfondsvertretung. Berichte des Betriebsleiters a) Bei der BH Bludenz – Forstabteilung wurde ein Hiebsatz (Holzeinschlag) für das Jahr 2010 von insgesamt 18.000 fm beantragt. Dieser beantragte Hiebsatz ist revierweise im 10-Jahresdurchschnitt möglichst genau einzuhalten und wird dann aufbauend auf den Ergebnissen der Waldinventur 2011 wieder angepasst werden. In den Standeswaldungen ist zur Deckung der Servitutsholzbezüge mit den notwendigen Pflege- und Verjüngungsnutzungen abhängig von der forstlichen Erschließung ein Einschlag von ca. 18.000 fm nachhaltig möglich. Die Nachfrage nach Nutzholz ist relativ groß, da im Kleinprivatwald im letzten Jahr deutlich weniger Holz eingeschlagen worden ist. Die Preise für Nutzholz sind leicht um 3 – 4 Euro/fm gestiegen. Mit der Fa. Pfeifer wurde ein Schlussbrief über eine Holzmenge von rd. 1.500 fm abgeschlossen. Weiteres wurde mit der Fa. MM Swiss (Mayr-Melnhof Swiss Timber) ebenfalls ein Kaufvertrag über die Lieferung von Rundholz abgeschlossen. Von MM Swiss bezieht die Naturwärme Montafon größere Menge an Industriehackgut. b) In Vandans werden derzeit südöstlich vom Mazutt oberhalb der Rellstalstraße durch die Fa. Erwin Wilhelm aus Au 2 Seilbahnnutzungen durchgeführt. Bei dieser Nutzung muss die Rellstalstraße und die Zufahrt auf die Lendi komplett gesperrt werden, da gefälltes Holz und Steine die Zufahrt zur Lendi gefährden. Im Montafon (Wildregion 2.1. und Rotwildraum 3) wurden im letzten Jagdjahr erstmals über 1.000 Stück Rotwild erlegt. Es ist zu hoffen, dass mit diesem sehr hohem Abschuss auch eine Reduktion der Rotwildbestände erzielt worden ist. Insgesamt ist nach meiner Einschätzung ein bejagbarer Rotwildwinterbestand von rd. 2.500 Stück vorhanden. Der Zielbestand an Rotwild darf bei optimaler jagdlicher Bewirtschaftung, Erhalt und Respektierung von ruhigen Wintereinstandsgebieten etc. und mit Berücksichtigung der Zielsetzung einer möglichst ungehinderten, standortsgerechten Verjüngung der Schutzwälder im Montafon maximal 1.250 Stück mit einer Schwankungsbreite von 15% betragen! In den nächsten Jahren sind große Anstrengungen zur Reduktion dieses momentan weit überhöhten Rotwildbestandes erforderlich, wobei dazu eine sehr gute Zusammenarbeit der Forstverantwortlichen und den für die Jagd zuständigen Entscheidungsträgern nötig ist. Energieholzsituation in Vorarlberg bzw. im Montafon: Vom Forstfonds wurden der Naturwärme Schruns 1.975 fm Brennholz aus dem Standeswald und den Privatwaldungen des Montafons frei Heizwerk geliefert. Zusätzlich wurden vom Stand Montafon aus diversen Holznutzungen im Montafon noch 4.500 Srm geshreddertes und gehacktes Astmaterial geliefert. An Spitzentagen wurden im Heizwerk der Naturwärme in Schruns 275 Srm Energieholz eingesetzt. c) d) 33. Forstfondssitzung: 23.03. 2010 Seite 5 von 6 Insgesamt wurden im HW der Naturwärme von Mitte September 2009 bis zum 31. März 2010 rd. 30.000 Srm Energieholz eingesetzt. Daneben wurden über den Forstfonds dem Heizwerk Gaschurn über 7.900 Srm Energieholz sowie von der ARA Montafon zur Versorgung der kleineren Hackgutanlagen ca. 9.000 Srm trockenes Material geliefert. 2008 wurden in Vorarlberg noch rd. 275.000 Srm Energieholz in Heizwerken mit mehr als 100 KW Leistung eingesetzt. Im Jahr 2009 sind Heizwerke (Naturwärme, Frastanz, Dornbirn, Oberlech, etc.) mit einem Energieholzbedarf von rd. 75.000 Srm in Betrieb genommen worden. Im Jahr 2010 kommen Holzheizwerke (Zürs, Hohenems, Au etc.) mit einem Bedarf von über 100.000 Srm Energieholz dazu. Konkret bedeutet dies, dass die Nachfrage nach Energieholz in Vorarlberg und in den benachbarten Regionen enorm stark gestiegen ist und damit sehr wahrscheinlich auch die Rohstoffkosten für die Heizwerke ansteigen werden. Ende der Sitzung: 12.40 Uhr; Schruns, 24. März 2010; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 33. Forstfondssitzung: 23.03. 2010 Seite 6 von 6


Stand Montafon ForstfondsGP13 20100209 ff032
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 09. Februar 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 32. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. Februar nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 11.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.25 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) Genehmigung der Niederschrift der 31. Forstfondssitzung vom 12.01. 2010; Ankauf des Kleinwasserkraftwerkes am Vermielbach von Herrn Peter Tschanhenz; Berichte; Allfälliges; 32. Forstfondssitzung: 09.02. 2010 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 31. Forstfondssitzung vom 12. Jänner 2010 wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) Vom Vorsitzenden wird gemeinsam mit dem Standessekretär über das von Herrn Peter Tschanhenz vor wenigen Tagen per Mail übermittelte Angebot zum Verkauf des Kleinwasserkraftwerkes am Vermielbach wie folgt informiert: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 22.09. 2000 wurde Herrn Peter Tschanhenz die naturschutzrechtliche Bewilligung, die Baubewilligung, die wasserrechtliche Bewilligung und die elektrizitätsrechtliche Bewilligung für den Umbau des Wasserkraftwerkes am Vermielbach erteilt. Die Vorbesitzer des Kleinwasserkraftwerkes waren ebenfalls bereits auf Grundlage von Wasserrechtsbewilligungen aus den Jahren 1957, 1963 und 1969 zum Betrieb dieses Kleinwasserkraftwerkes am Vermielbach berechtigt. Das nun von Herrn Peter Tschanhenz vor einigen Jahren eingereichte neue Projekt hatte die Erneuerung der Druckrohrleitungen (PVC-Leitung 300 mm), eine neue Kraftwerksanlage mit Peltonturbine mit einer Leistung von ca. 100 kW, ein neues Kraftwerksgebäude sowie die Erhöhung der Konsenswassermenge zum Gegenstand. Die neue Wasserrechtsbewilligung ist bis 31.12. 2025 wie folgt erteilt: vom 1. April bis 31. Oktober mit einer maximalen Konsenswassermenge von 50 l/s vom 1. November bis 31. März mit einer maximalen Konsenswassermenge von 36 l/s Dotierwassermenge bei der Wasserfassung ganzjährig 30 l/s technische Daten des Kraftwerkes: Ausbauwassermenge: 150 Liter/pro Sekunde Rohfallhöhe: 92 Meter Länge Druckrohrleitung: 710 Meter Turbine: Pelton zweidüsig 119 kW, Drehzahl 760 U/pro Minute Die Grundinanspruchnahme für die auf dem Forstfondsgrundstück 2708/1 errichtete Kraftwerksanlage wurde im Zuge der Verhandlungen mittels Einräumung eines Baurechtes auf die Dauer von 100 Jahren (somit befristet bis 31.12. 2101) vertraglich geregelt, wofür dem Forstfonds eine Umsatzbeteiligung von 4 % netto des jährlich erzielten Einspeiseentgeltes vergütet wird. Auf Basis der bereits übergebenen Abrechnungsunterlagen liegt die eingespeiste Strommenge bei ca. 560.000 kWh mit einem Nettoerlös von etwa 33.000 EUR jährlich. Vom Verkäufer wurde die Kaufpreisvorstellung vorerst per Mail mit 11 Jahresdurchschnittserlösen genannt, worüber aber mit dem Verkäufer weitere Verhandlungen zu führen sind. 32. Forstfondssitzung: 09.02. 2010 Seite 2 von 4 Zusätzlich wird informiert, dass nach Rücksprache mit Fachleuten eine Ausnützung des unterbreiteten Kaufangebotes unter sachlichen Gesichtspunkten positiv befürwortet wird. Vertraglich wurde im Zuges des Abschlusses des Baurechtsvertrages vereinbart, dass das eingeräumte Baurecht ohne Zustimmung des Forstfonds weder veräußert noch belastet werden darf und zusätzlich dem Forstfonds als Baurrechtsbesteller das Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten grundbücherlich eingeräumt ist. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Fakten kann mit einer Amortisation des Kaufpreises durch die erzielten Einnahmen während eines Zeitraumes von etwa 14 bis maximal 20 Jahren gerechnet werden. Auf Grundlage der vorliegenden Fakten wird der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, die weiteren Kaufpreisverhandlungen und Gespräche zum Ankauf des Kleinwasserkraftwerkes zu führen und die dazu nötigen vertraglichen Abwicklungen in Auftrag zu geben. Die Finanzierung des Ankaufes hat durch Darlehensaufnahme zu erfolgen, worüber nach Abschluss der Verhandlungen ein Nachtragsvoranschlag samt Darlehensaufnahme zu beschließen ist. Zur Ermittlung des Kaufpreises soll ein Schätzgutachten bzw. eine Bewertung durch die VKW Ökostrom GmbH bzw. allenfalls weitere Experten eingeholt werden. Pkt 3. – Berichte: a) Vom Vorsitzenden wird informiert, dass von der BIG Entwicklungs- und VerwertungsGmbH zwischenzeitlich das Vorkaufsrecht für den Ankauf der ehemaligen Zollwachhütte im Gauertal unterbreitet wurde, dessen Ausübung auf Basis des bereits vorliegenden Beschlusses der Forstfondsvertretung der BIG bereits schriftlich mitgeteilt wurde. Mit der Grundverkehrslandeskommission finden Abklärungen hinsichtlich der grundverkehrsrechtlichen Bewilligung bzw. der Ausstellung einer Negativbescheinigung statt. Hinsichtlich der weiteren Nutzung des Objektes sind auch die im Gange befindlichen Abklärungen für die Jagdverpachtungen im Gauertal abzuwarten. Vom Standessekretär wird informiert, dass von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz im Zuge der Prüfung der Verordnung für das neue Holzstatut festgestellt wurde, dass dieses nicht gesetzwidrig ist und die Verordnung daher gemäß Gemeindegesetz zu deren Inkrafttreten an den Amtstafeln der acht Forstfondsgemeinden kundzumachen ist. Der Standessekretär informiert über eine schon vor längerer Zeit eingebrachte Anfrage des Alpmeisters der Alpe Valzifenz nach Verkauf der Jagdhütte im Valzifenz. Dazu wird nach kurzer Diskussion einhellig die Meinung ausgesprochen, dass ein Verkauf dieses Objektes nicht in Frage kommt. b) c) 32. Forstfondssitzung: 09.02. 2010 Seite 3 von 4 Pkt 4. – Allfälliges: a) Bgm Netzer informiert, dass im Zuge der Verbesserung der Trink- und Löschwasserversorgung in der Gemeinde Gaschurn die „Brosmabodaquellen“ im Bereich Mittelmaisäß gefasst werden sollen, in deren näheren Einzugsbereich auch Quellen auf Forstfondsgrund mitgenutzt werden könnten. Dazu wird in der kurzen Diskussion festgehalten, dass für eine Nutzung dieser Quellen die gleichen Konditionen, wie von der Forstfondsvertretung in anderen Gemeinden beschlossen, gültig sind. Zusätzlich wird darauf verwiesen, dass auch über weitere Quellnutzungen auf Forstfondsgrundstücken in der Gemeinde Gaschurn noch keine vertraglichen Regelungen existieren, obwohl dies im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages im Zusammenhang mit dem Ausbau der Goldivorquellen bereits unter Bgm Blaas schriftlich deponiert wurde. Für Bewilligungen für weitere Quellnutzungen ist eine generelle vertragliche Regelung über alle Quellnutzungen auf Forstfondsgrund im Sinne des im Zusammenhang mit der Zustimmung zur Nutzung der Sarottlaquellen in St. Gallenkirch gefassten Grundsatzbeschlusses herbei zu führen. Für eine über die Trinkwasserversorgung hinaus gehende Nutzung zB für energetische Zwecke ist ebenfalls eine gesonderte Regelung mit dem Forstfonds herbei zu führen. Ende der Sitzung, 12.00 Uhr; Schruns, 12. Februar 2010; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 32. Forstfondssitzung: 09.02. 2010 Seite 4 von 4


Stand Montafon ForstfondsGP13 20100112 ff031
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Jänner 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 31. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 5. Jänner nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 11.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.50 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit Tagesordnung 1.) 2.) 3.) Genehmigung der Niederschrift der 30. Forstfondssitzung am 15.12. 2009; Beschlussfassung einer Verordnung über Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut); Einräumung einer Dienstbarkeit zu Gunsten der Gemeinde St. Gallenkirch für die Errichtung eines Hochbehälters samt Zufahrt auf Gst. 4611 für das Trink- und Löschwasserprojekt im Ortsteil Vergalden in Gargellen (Erweiterung der Tagesordnung); Berichte; Allfälliges; 4.) 5.) 31. Forstfondssitzung: 12.01. 2010 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 30. Forstfondssitzung vom 15.12. 2009 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) Zur Beschlussfassung einer Verordnung über Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon informiert der Vorsitzende, dass im Sinne der in den Vorsitzungen erfolgten Beratungen zu den in der Abteilung Va der Landesregierung vorliegenden beiden Stellungnahmen bzw. Rechtsauskünften zusätzlich eine Stellungnahme von em.Univ.-Prof. Dr. Siegbert Morscher, emeritierter Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Innsbruck und ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofes, eingeholt wurde. Die vorliegende Stellungnahme von Univ.-Prof. Dr. Morscher bestätigt die von der Abteilung Va der Landesregierung vorliegenden Rechtsauskünfte zu den Begriffen „Feuerstätten“ bzw. „Öfen und Herde“ wie auch im Hinblick auf die Konkretisierung des Begriffes des landwirtschaftlichen Betriebes durch Festlegung einer Mindestgröße von 1 ha. Auch Prof. Dr. Morscher stellt fest, dass die gewünschten Ausweitungen mit dem Vorarlberger Gemeindegutgesetz in Verbindung mit dem alten Herkommen und der bisherigen rechtmäßigen Übung als nicht gedeckt zu beurteilen sind. Der gewünschten Ausweitung der Nutzungsrechte mangelt es somit an der Rechtmäßigkeit, zumal im öffentlichen Recht nach der ständigen Rechtssprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts weder Ersitzung noch Verjährung ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnungen eintreten können. Auf Basis dieser nun zusätzlich vorliegenden Stellungnahme schlägt der Vorsitzende die Beschlussfassung der Verordnung durch die Forstfondsvertretung vor. Bgm Netzer stellt in seiner Wortmeldung dazu fest, dass er die von DI Günter Osl von der Abteilung Va der Landesregierung vorliegenden Stellungnahmen zu den beiden gewünschten Änderungen, insbesondere auch im Hinblick auf eine Ausweitung des Brennholzbezugsrechtes auf Nutzungsberechtigte, welche an eine Hackschnitzelanlage in Form eines Mikronetzes angeschlossen sind, nicht nachvollziehen kann. Bgm Netzer vertritt die Meinung, dass im neuen Holzstatut auch die heutige Art der Nutzung vom Brennholz in Form von gemeinsam betriebenen Hackschnitzelanlagen (Mirkonetzen) abgebildet werden sollte und er sich daher dieser einschränkenden Bestimmung im vorliegenden Holzstatut nicht anschließen könne. Nach kurzer Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden auf Basis der vorliegenden Stellungnahme der Abteilung Va der Landesregierung vom 07.05. 2009 und vom 15.07. 2009 sowie der zusätzlich dazu eingeholten Stellungnahme vom em.Univ.-Prof. Dr. Siegbert Morscher die Verordnung des Gemeindeverbandes Forstfonds des Standes Montafon über Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut) stimmenmehrheitlich mit Gegenstimme durch Bgm Martin Netzer beschlossen. Bgm Netzer begründet seine Ablehnung mit seinen bereits vorgebrachten Argumenten. Die Verordnung über das Holzstatut ist in weiterer Folge der Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. 31. Forstfondssitzung: 12.01. 2010 Seite 2 von 4 Pkt 3.) Bgm Salzmann informiert, dass im Zuge der Erneuerung der Trink- und Löschwasserversorgung im Ortsteil Vergalden in Gargellen zur Errichtung des Hochbehälters samt Zufahrt zu demselben mit einer Länge von ca 50 lfm aus der Waldparzelle 4611 des Forstfonds eine Grundfläche von ca. 1.000 m² benötigt wird. Zum Projekt selbst informiert Bgm Salzmann weiters, dass ausgehend vom Behälter Schwefeltobel eine Wasserleitung zum geplanten Stufenpumpwerk Vergalden am linken Ufer des Valzifenzbaches verlegt wird. Von diesem Pumpwerk wird eine Wasserleitung zum Standort des geplanten Hochbehälters auf dem Forstfondsgrundstück GST 4611 verlegt, welche sowohl als Pumpleitung zur Beschickung des Hochbehälters als auch als Netzleitung verwendet wird. Der Hochbehälter auf GST 4611 wird in einer Stahlbetonkonstruktion mit zwei Behälterkammern mit einem Inhalt von jeweils 85 m³ samt den benötigten Nebengebäuden für die Unterbringung der Schieberkammer und des Bedienungsraumes errichtet. Bgm Salzmann ersucht die Forstfondsvertretung weiteres, aus förderungstechnischen Überlegungen die Grundinanspruchnahme in Form einer Einmalentschädigung zu genehmigen. In der Diskussion wird vom Betriebsleiter grundsätzlich festgehalten, dass aus betrieblichen Überlegungen und insbesondere im Hinblick auf die langfristige Finanzierung der Waldbewirtschaftung aus seiner Sicht eine Grundbeistellung gegen jährliche Entschädigungen einer Einmalentschädigung vorgezogen wird. Im konkret vorliegenden Fall ist für ihn unter Berücksichtigung der vorgebrachten Begründungen die Grundbeistellung gegen eine Einmalentschädigung für einen bestimmten Zeitraum jedoch vorstellbar. Nach ausführlicher Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden die Einräumung der nötigen Dienstbarkeiten zur Errichtung des Hochbehälters samt Zufahrt auf dem GST 4611 im Umfang von ca. 1.000 m² gegen eine Einmalentschädigung in Höhe von 7.500 EUR netto für die Dauer von 25 Jahren einstimmig bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraumes ist ein entsprechendes weiteres Dienstbarkeitsentgelt analog der jetzigen Beschlussfassung fällig. Pkt 4 – Berichte: a) Der Betriebsleiter weist nochmals auf die dringende Notwendigkeit hin, Winterwanderwege, Schneeschuhkonzepte etc. vor deren Veröffentlichung in Kartengrundlagen mit ihm als Betriebsleiter des Forstfonds abzusprechen, um damit bereits im Vorfeld Interessenskollisionen mit der Waldbewirtschaftung wie auch mit der Jagdbewirtschaftung zu vermeiden. Der Betriebsleiter informiert über eine Anfrage der Abteilung VIIb – Straßenbau der Landesregierung zur Grundbenützung im Bereich der L 192 (Gargellnerstraße) im Ortsteil Zuggenwald, da zum Schutz der L 192 ein Steinschlagschutzdamm errichtet werden muss. In Würdigung des öffentlichen Interesses wird dieser Bericht und die erforderliche Grundinanspruchnahme von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. b) 31. Forstfondssitzung: 12.01. 2010 Seite 3 von 4 c) Der Betriebsleiter informiert, dass im Sinne der Bestimmungen des § 44 Jagdgesetz mit den Hegegemeinschaften in der Talschaft für die Grundinanspruchnahme zur Errichtung von Fütterungsplätzen und Einstandsgebieten in den nächsten Wochen und Monaten Gespräche geführt werden, wobei von ihm dazu entsprechende Modelle der Bedingungen für die Grundbeistellung erarbeitet werden. Gemäß der genannten Bestimmung des Jagdgesetzes haben sich die Hegegemeinschaften um eine Vereinbarung zu bemühen, mit welcher die Hegegemeinschaft selbst oder Jagdnutzungs- und Jagdverfügungsberechtigte aus dem Gebiet der Hegegemeinschaft den Eigentümern oder Nutzungsberechtigten der betroffenen Grundstücke eine Abgeltung für die Bereitstellung von Futterplätzen und Einstandsgebieten für Rotwild zu leisten haben. Als positives Beispiel einer solchen Regelung wird vom Betriebsleiter die bereits seit mehreren Jahren mit der Hegegemeinschaft Vandans bestehende Vereinbarung hervor gehoben. Pkt 5 – Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung; 12.20 Uhr; Schruns, 13. Jänner 2010; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 31. Forstfondssitzung: 12.01. 2010 Seite 4 von 4


Stand Montafon ForstfondsGP13 20091215 ff030
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Dezember 2009 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 30. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Dezember nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 11.15 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Martin Netzer; Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 12.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Auf Umfrage wird gegen die vorliegende Tagesordnung kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) Genehmigung der Niederschrift der 29. Forstfondssitzung vom 15.09.2009; Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2010 samt Dienstpostenplan und Festsetzung der Abgabepreise und Tarife für Servitutsholz; Beschlussfassung der Partnerschaftsvereinbarung mit der Vorarlberger Illwerke AG; Berichte; Allfälliges; 30. Forstfondssitzung: 15.12. 2009 Seite 1 von 5 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 29. Forstfondssitzung vom 15.09. 2009 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende präsentiert gemeinsam mit dem Standessekretär den Voranschlagsentwurf 2010 und erteilt zu den einzelnen Haushaltstellen die wesentlichsten Erläuterungen. Der Betriebsleiter informiert im Detail über die geplanten Forstwegprojekte „I dr Ganda“ in Gaschurn, Alpmaisäß, Winkel und Höflitobel–Hubertus in Silbertal, Willis Sita, Beerböden und Sarottla–Platinabach in St. Gallenkirch sowie die Sanierung Brunnenritt (Rellstal schattseitig) in Vandans mit Gesamtinvestitionskosten von 434.000 EUR. Einnahmenseitig sind für diese Projekte die gemäß Förderungsrechtlinien zu erwartenden Förderungen für Forstaufschließungen sowie aus dem Fonds zur Rettung des Waldes bzw. für die Sanierung Brunnenritt aus dem Katastrophenfonds veranschlagt. Unter der Position Ankauf von Gebäuden mit 170.000,00 EUR ist der Erwerb der ehemaligen Zollhütte Porzalenga im Gauertal in Tschagguns geplant, wozu bereits in früheren Beratungen die Ausübung des grundbücherlich eingetragenen Vorkaufsrechtes beschlossen wurde. Zur Sache selbst wird vom Standessekretär gemeinsam mit Bgm Bitschnau kurz informiert, dass dem im Zuge einer Bestpreisermittlung durch die BIG als Interessent favorisierten Interessenten zwischenzeitlich die Grundverkehrsbewilligung erteilt wurde, wozu allerdings vor allem im Hinblick auf die raumplanungsrechtliche Beurteilung durch die zuständige Abteilung der Landesregierung noch weitergehende Überprüfungen im Gange sind, da ohne Anhörung der Gemeinde als zuständige Behörde die Ferienhauswidmung konstatiert wurde. Dies auch trotz des Umstandes, dass auch in den Ausschreibungsbestimmungen der BIG auf die nicht vorliegende Ferienhauswidmung hingewiesen wird und zudem vom Gemeindevorstand der Gemeinde Tschagguns auch keine Ferienhauswidmung beschlossen ist. Zu den weiteren im Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung enthaltenen Ansätzen im Voranschlag 2010 wird informiert, dass sich diese sowohl im Hinblick auf die Personalkostenansätze als auch die Waldbewirtschaftung im bisherigen Rahmen bewegen. Einnahmenseitig sind neben den Erlösen aus dem Verkauf von Nutzholz sowie die Abgabe von Servitutsholz und Hackschnitzeln zur Finanzierung der Waldbewirtschaftung auch die budgetierten Förderungen von Bund und Land sowie die Beiträge der Gemeinden, der Vorarlberger Illwerke AG und der Montafoner Bergbahnen im Rahmen des Maßnahmenkonzeptes zur Bewirtschaftung des Standeswaldes angesetzt. Vom Standessekretär wird darauf verwiesen, dass bei budgetierten Ausgaben von 3.555.900 EUR und Einnahmen von 3.252.900 EUR ein Abgang in Höhe von 303.000 EUR ausgewiesen ist, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird. Zum Dienstpostenplan wird informiert, dass außer den turnusmäßigen Vorrückungen sowie den Gehaltsanpassungen laut Verordnung der Landesregierung keine weiteren Änderungen im Personalkostenbereich budgetiert sind. 30. Forstfondssitzung: 15.12. 2009 Seite 2 von 5 Zu den Stockgeldern und Abgabepreisen für Servitutsholz und Hackschnitzel an die Standesbürger wird informiert, dass mit Ausnahme der Aufnahme einer weiteren Staffelung für gespaltenes Brennholz im Form von Ofenholz mit den Längen von 50 und 33 cm keine Änderungen gegenüber den Tarifen 2009 vorgeschlagen werden. Nach Beantwortung diverser Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 2009 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Abgang Gesamteinnahmen 2.912.200,00 643.700,00 3.555.900,00 2.896.800,00 356.100,00 3.252.900,00 303.000,00 3.555.900,00 Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutholz werden über Antrag des Vorsitzenden wie vorgeschlagen einstimmig genehmigt. Dem Dienstpostenplan wird auf Antrag des Vorsitzenden in der vorgelegten Fassung ebenfalls die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages 2009 mit 1.732.000 EUR festgestellt. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende beim Betriebsleiter sowie dem Verwaltungspersonal für die termingerechte Erstellung des Voranschlages 2010. Pkt. 3.) Unter Hinweis auf die umfassenden Beratungen in der Standessitzung wird vom Vorsitzenden zum Abschluss einer Partnerschaftsvereinbarung mit der Vorarlberger AG über Antrag des Vorsitzenden auch von der Forstfondsvertretung die grundsätzliche Zustimmung einstimmig erteilt, wobei durch den von der Standesvertretung bereits bestellten Unterausschuss zu den Fragen der inhaltlichen Detaillierung einzelner Textierungen sowie einer möglichen Indexierung und allfälligen Anhebung des Jahresbeitrages mit dem Vorstand der Illwerke weitere Gespräche zu führen sind. Vom Vorsitzenden wird zusätzlich darauf verwiesen, dass bei den Gegenstand der Vereinbarung bildenden Projekten der Illwerke der Forstfonds als Grundeigentümer voraussichtlich projektbezogen nicht betroffen ist, allerdings möglicherweise im Zuge der Projektsumsetzungen fallweise auch Forstfondsgrundstücke vorübergehend benötigt werden können. 30. Forstfondssitzung: 15.12. 2009 Seite 3 von 5 Pkt. 4 – Berichte: a) Der Betriebsleiter informiert kurz über die im abgelaufenen Jahr umgesetzten Forstwegprojekte „Muttwald“ mit einem Ausmaß von insgesamt rd. 1.050 lfm und der Schlepperweganlage „Tubanest“ mit einer Länge von rund 200 lfm in Silbertal sowie die geplante Weiterführung des Projektes „Willis Sita“ im Jahr 2010 in St. Gallenkirch. Der behördliche bewilligte Hiebsatz wurde gesamtbetrieblich weitgehend eingehalten, wobei in den einzelnen Standesgemeinden aus betrieblichen Gründen zwar jährlich Abweichungen möglich sind, im langjährigen Durchschnitt jedoch die „bewilligten Hiebsätze“ der Forstbehörde einzuhalten sind. Im Jahr 2010 wird die Wiederholungsinventur für die Standeswaldungen vorbereitet, wobei einige bereits genehmigte Projekte, die aus EU – und Bundesmitteln gefördert sind, die Kosten für den Stand Montafon reduzieren und der Informationsgehalt der zweiten Inventur mit fixem Stichprobenraster genauere gesamtbetriebliche Aussagen über die Standeswaldentwicklung ermöglichen wird. Der Betriebsleiter regt weiters eine Information in den Gemeindeblättern bezüglich der negativen Auswirkungen des Schifahrens im Wald an, wobei neben den direkten Schäden an den jungen Waldbäumen auch indirekte Schäden durch gestresste Wildtiere provoziert werden. Vom Betriebsdienst werden in Zusammenarbeit mit den Landeswaldaufsehern und der Polizei Schwerpunktkontrollen durchgeführt und Übertretungen nach dem Forstgesetz bzw. Sportgesetz zur Anzeige gebracht. Nachdem die mehrfach ausgezeichnete Kampagne „Respektiere Deine Grenze“ nun schon seit mehreren Jahren läuft, sollten die negativen Auswirkungen des Schifahrens im Wald allen bekannt sein. Die Abschussplanerfüllung im Montafon ist aufgrund des Wintereinbruches im Oktober sehr gut und werden die Mindestabschussplanvorgaben in fast allen Jagdrevieren im Montafon erreicht. Der Rotwildbestand im Montafon ist derzeit zu hoch und muss dringend in den nächsten Jahren auf ein waldverträgliches Maß abgesenkt werden. In der Forststrategie 2018 des Landes Vorarlberg ist dabei als maßgebliches Ziel eine positive Entwicklung bei den alle 3 Jahre stattfindenden Verbisskontrollzaunauswertungen neu definiert worden. Mindestens 70% der Flächen sollen im Jahr 2018 positiv beurteilt sein. Derzeit sind knapp 50% der Verbisskontrollflächen im Land Vorarlberg negativ, wobei das Montafon mit absoluten, negativen Spitzenwerten auffällt. Die Holzpreise bzw. Rahmenbedingungen am Holzmarkt in Österreich sind bedingt durch die Finanz- und Wirtschaftskrise auf einem niedrigem Nivau. Konkret sind heute Preise für Fichte B zwischen 75 und 80 € je nach Qualität erzielbar. Im Jahr 1985 wurden für dieselben Qualitäten Preise von über 100 €/fm erlöst. Mit diesen schlechten Holzpreisen könnte ohne öffentliche Förderungen und Beiträge die unverzichtbare Schutzwaldbewirtschaftung nicht sichergestellt werden. Im nächsten Jahr ist aufgrund der geplanten Einschnittreduktion der Holzindustrien in Österreich kaum mit stark steigenden Holzpreisen zu rechnen. b) c) d) e) 30. Forstfondssitzung: 15.12. 2009 Seite 4 von 5 Pkt. 5 – Allfälliges: a) Bgm Lerch berichtet, dass zur kommissionellen Verhandlung für die Errichtung der Forststraße Beerböden in St. Gallenkirch die Güterweggenossenschaft TannafreidaZamang nicht geladen war. Vom Betriebsleiter wird dazu festgehalten, dass von ihm mit dem Obmann die nötigen Gespräche zur Herstellung des Einvernehmens noch geführt werden. Bgm Wachter informiert über eine Vorsprache von Herrn Bruno Fritz, welcher sich für den Ankauf der Zollhütte im Porzalengerwald interessiert. Unter Hinweis auf die im Zuge der Voranschlagsberatungen bereits erteilten Informationen stellt Bgm Wachter die Frage nach Alternativen zur möglichen Nichtausübung des für den Forstfonds grundbücherlich eingetragenen Vorkaufsrechtes bzw. auch eine allfällige Vermietung des Objektes an den Interessenten für einen gewissen Zeitraum. b) Ende der Sitzung 13.25 Uhr; Schruns, 17. Dezember 2009; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 30. Forstfondssitzung: 15.12. 2009 Seite 5 von 5


Stand Montafon ForstfondsGP13 20090915 ff029
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. September 2009 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anlässlich der 29. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 8. September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca. 10.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Auf Umfrage wird gegen die vorliegende Tagesordnung kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1) 2) 3) 4) Genehmigung der Niederschrift der 28. Forstfondssitzung am 14.06.2009; Beschlussfassung einer Verordnung über Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut); Berichte; Allfälliges; 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Seite | 1 Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 28. Forstfondssitzung vom 14. Juni 2009 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) Der Vorsitzende informiert nochmals kurz über die auf Basis der Beratungen in der 27. Forstfondssitzung eingeholten weiteren Stellungnahmen der Abt. Va der Landesregierung, insbesondere zur Ausweitung des Begriffes bzw. des Nutzungsrechtes für Standesbürger, welche an ein Mikronetz angeschlossen sind sowie vom Vorschlag der Gewährung von Servitutsnutzholz für eingeforstete Objekte, welche nicht mehr Bestandteil eines Landwirtschaftbetriebes im Sinne der bisherigen Statuten sind bzw. gemäß neuem Statutenentwurf nicht mehr die Mindestgröße von einem Hektar aufweisen. Die dazu vorliegenden Rechtsauskünfte der Abt. Va der Landesregierung als zuständige Behörde wurde den Forstfondsvertretern bereits vollinhaltlich vor längerer Zeit zur Kenntnis gebracht. In Ergänzung zu der bereits mit 7. Mai 2009 erteilten Auslegung zum Begriff Feuerstätte bzw. „Herde oder Öfen“ wird in der neuerlichen Stellungnahme vom 15. Juli nochmals festgehalten, dass eine Ausweitung des Begriffes Feuerstätte gemäß Gemeindegutgesetz als der bisherigen rechtmässigen Übung widersprechend einzustufen ist und daher den Vorgaben des § 9 Abs. 2 des Gemeindegutgesetzes im Hinblick auf den Haus- und Gutbedarf sowie die Verwendung von Servitutsholz im eigenen Haushalt widerspricht. Aus den gesetzlichen Bestimmungen kann keine Ausweitung des Begriffes „Feuerstätte“ in der Weise abgeleitet werden, dass unter den genannten Begriff auch der Betrieb von Heizwerken bzw. Mikronetzen subsumiert werden könnte. Zum weiteren Wunsch der Ausweitung des Servituts- Nutzholzrechtes für Gebäude eines Landwirtschaftsbetriebes mit einer geringeren Fläche als ein Hektar wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 20 Absatz 5 Gemeindegutgesetz neue Nutzungsrechte, die an eine Stammsitzliegenschaft gebunden sind, nicht begründet werden können. Gemäß § 20 Abs. 5 Gemeindegutgesetz ist daher eine Ausweitung der Nutzungsberechtigten im Zusammenhang mit der Gründung weiterer eingeforsteter Gebäude dezidiert verboten. In der ausführlichen Diskussion wird vor allem von Bgm Netzer ein völliges Unverständnis für die enge Auslegung des Begriffes „Feuerstätte“ geäußert, zumal sowohl landesweit als auch im Bereich des Forstfonds die Nutzung der heimischen Biomasse favorisiert wird. Bgm Netzer sieht keinen Unterschied in der Verwendung von Servituts-Brennholz zwischen Verwendung im eigenen Haushalt bzw. dessen Nutzung in einer von mehreren Nutzungsberechtigten gemeinsam betriebenen Heizanlage in Form von BiomasseMikronetzen. Es wird zusätzlich darauf verwiesen, dass eine Ausdehnung dieser Nutzungsmöglichkeiten keine Ausweitung der Nutzungsrechte bedeutet, sondern viel mehr nur ein Reagieren auf die in den letzten Jahren eingetretene technische Entwicklung darstellt. Im Zuge der ausführlichen Diskussion signalisieren auch die Bgm Wachter und Salzmann ihre Meinung dahingehend, dass sie der einschränkenden Auslegung des Begriffes „Feuerstätte“ im vorliegenden Statutenentwurf ebenfalls nicht folgen können und somit die Verordnung für das neue Holzstatut nur mit Mehrheit beschlossen werden könnte. 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Seite | 2 Vom Vorsitzenden wie auch von weiteren Forstfondsvertretern wird eine nur mehrheitliche Beschlussfassung dieser wichtigen Verordnung auch im Hinblick auf die Signalwirkungen nach außen als nicht wünschenswert beurteilt, weshalb eine Beschlussfassung vertragt wird. Zu den beiden offenen Punkten ist eine weitere externe rechtliche Beurteilung bzw. Stellungnahme einzuholen. Im Einvernehmen wird dazu vereinbart, mit Herrn Univ. Prof. Dr. Siegbert Morscher als bester Kenner der Materie und ehemaliger Richter des Verfassungsgerichtshofes in dieser Angelegenheit Kontakt aufzunehmen. Pkt 3 – Berichte: Der Vorsitzende informiert, dass der bisherige langjährige Pächter der Genossenschaftsjagd und der Eigenjagden Spora und Latschätz, Herr Mark Thomi, aus gesundheitlichen Gründen gemäß Jagdpachtvertrag die Kündigung per 31. März 2010 ausgesprochen hat. Das Jagdgebiet umfasst gesamt ca. 3.115 Hektar, für welches bisher ein Jagdpacht von insgesamt 88.000 EUR netto ohne Landesabgabe etc. bezahlt worden ist. Die Gesamtkosten für den Jagdbetrieb liegen bei etwa 250.000 EUR jährlich. Vom Betriebleiter wird gemeinsam mit Bgm Bitschnau kurz über die weiteren Überlegungen einer Neuverpachtung informiert. Der Betriebsleiter weist insbesondere darauf hin, dass die Jagdverpachtung und die zukünftigen Jagdpachtverträge mit klaren Rahmenbedingungen und Zielsetzungen, konkret mit einem Vorrang des Waldes – standortsgemäße Waldverjüngung, tragbare Verbissschäden mit forstlich vertretbaren Rotwildbeständen, etc. - mit einer fairen und guten Partnerschaft zwischen Forst und Jagd – Vorrang vor der Erreichung möglichst hoher Hektarsätze haben müssen. Allfällige Interessenten sollen vor der Jagdverpachtung über die derzeitigen Verhältnisse und die forstlichen Ziele der nächsten Jahre informiert werden. Detto ist auf die Erhaltung von guten Lebensraumbedingungen in den noch vorhandenen ruhigen Gebieten zu achten und sind „Projekte“ auch auf die wildökologischen Notwendigkeiten abzustimmen. Berichte des Betriebsleiters: a) Der Betriebsleiter informiert zum aktuellen Stand der Hiebsatzerfüllung, dass bis Anfang September dieses Jahres rd. 13 500 fm Einschlag lt. Buchhaltung abgerechnet worden ist und der behördlich genehmigte Hiebsatz bis zum Jahresende ohne große Probleme erfüllt werden wird. Teilweise waren 6 Partien mit der Holzaufrüstung und Holzbringung in den Standeswaldungen im Einsatz. Seit 1.0.2009 ziehen die Holzpreise etwas an – i.d. um € 2 – 5 je nach Holzqualität. Im Silbertal wurde der Forstweg „Muttwald – Nadbödli“ im August fertiggestellt. Die Bauarbeiten hat die Fa. Vonbank aus Schruns mit dem bewährten Baggerführer Kurt Tschanun ausgeführt. Ebenso wurde im Anschluss der behördlich genehmigte Schlepperweg „Tubanest“ mit einer Länge von ca. 190 m ausgeführt und beim Abtransport der Baugeräte div. Schäden an der Forstweganlage Starkaegg saniert. Mit den Sanierungsarbeiten bei der Forstweganlage Rellstal – Schattseite, die nach den extremen Niederschlägen im Mai 1999 im Bereich Brunnaritt gänzlich zerstört worden ist, soll nach Abschluss der Entwässerungsarbeiten der WLV auf der Voralpe Tschöppa noch in diesem Jahr begonnen werden. Damit können rund 50 ha Schutzwald wieder Seite | 3 b) c) 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 d) bewirtschaftet und gepflegt werden und zwischenzeitlich gut verjüngte Waldbereiche geräumt werden. Es ist vorgesehen, ebenfalls mit dem sehr erfahrenen Baggerführer Kurt Tschanun diese schwierigen Weginstandsetzungsarbeiten durchzuführen. In der Gemeinde St. Gallenkirch wurden die Forstwegprojekte „Beerböden“ und „Montiel“ bei der BH Bludenz zur Verhandlung eingereicht. Beide Projekte sind für die Bewirtschaftung von Bannwaldungen oberhalb des Siedlungsgebietes von St. Gallenkirch von enormer Bedeutung. Pkt. 4 – Allfälliges: a) Bgm Bitschnau weist darauf hin, dass nun mit der Realisierung des Wegprojektes der Bringungsgenossenschaft Manuaf auch das dem Forstfonds gehörende Maisäß Manuaf erschlossen ist und in Verbindung mit einem anderen Forstwegprojekt in der Gemeinde Tschagguns Interesse von einem Tschaggunser Landwirt für die Maisäßliegenschaft besteht. Vom Betriebsleiter wird dazu informiert, dass in Abstimmung mit dem Montafoner Heimatmuseum (Dr. Andreas Rudigier, Friederich Juen) eine Sanierung des Maisäßhauses mit größtmöglicher Erhaltung der alten Bausubstanz erfolgen soll und mit dieser Sanierung auch ein Vorbildmodell einer Sanierung von erhaltungswürdigen Maisäßobjekten geschaffen werden soll. Von der Forstfondsvertretung wird dazu empfohlen Architekt Mag. Paul Köck aus Vandans zur Beratung beizuziehen. b) Ende der Sitzung, 12.30 Uhr; Schruns, 16. September 2009; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 29. Forstfondssitzung: 15.09. 2009 Seite | 4


Stand Montafon ForstfondsGP13 20090714 ff028
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Juli 2009 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 28. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 06. Juli nehmen an der auf ca. 10.45 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weiter Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 10.50 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 27. Fortfondssitzung vom 12.05. 2009; 2.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2008; 3.) Einräumung einer Dienstbarkeit auf Gst. 4499 St. Gallenkirch für die VKW – Netz AG zur Errichtung einer Trafostation (Erweiterung der Tagesordnung); 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; 28. Forstfondssitzung: 14.07. 2009 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 27. Forstfondssitzung vom 12.05. 2009 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Vom Standessekretär wird informiert, dass im Originalprotokoll zu Punkt 8.) betreffend die Festsetzung von Entgeltsätzen für die Abgabe von Wasser aus den Verbrennta-Quellen auf Antrag von Bürgermeister Netzer zur Beschlussfassung die Formulierung „Stimmenthaltung durch die Bgm Netzer und Salzmann“ durch „Gegenstimme durch die Bürgermeister Netzer und Salzmann“ richtig gestellt wurde. Pkt. 2.) Vom Standessekretär wird anhand einer komprimierten Darstellung des Rechnungsabschlusses 2008 das Ergebnis im Detail vorgestellt und die nötigen Erläuterungen dazu erteilt. Das operative Ergebnis des Rechnungsabschlusses 2008 weist einen Abgang in Höhe von 249.935,58 auf, welcher durch eine Darlehensaufnahme für die Errichtung der Hackschnitzelhalle Silbertal in Höhe von 117.600,00 sowie eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage in Höhe von 132.335,58 bedeckt wird. Besonders hervor gehoben wird die Tatsache, dass von den Gesamtausgaben von ca. 3,32 Mio. etwa 69,2 % durch betriebseigene Einnahmen gedeckt werden können, während der Rest auf diverse Förderungen von Bund, Land und EU sowie auf die Beiträge durch die Forstfondsgemeinden, die Vorarlberger Illwerke AG und die Montafoner Bergbahnen im Rahmen des vom Betriebsleiter ausgearbeiteten Maßnahmenkonzeptes entfallen. Bedingt durch den gegenüber zum Voranschlag erhöhten Einschlag in den Standeswaldungen mit einer Gesamtmenge von ca. 23.600 fm liegen die Kosten für die Holznutzung durch Akkordanten, Transportkosten etc. wie auch einnahmenseitig die Erlöse aus Holznutzungen (Verkauf, Servitutsholz, Hackschnitzel) über den Voranschlagswerten. Von Bgm Salzmann wird der Bericht über die am 02. Juli erfolgte Prüfung des Rechnungsabschlusses 2008 zur Kenntnis gebracht, im welchem auch die Übereinstimmung des Bargeldbestandes bzw. der Kontostände auf den diversen Bankkonten mit den buchmäßigen Nachweisen bestätigt wird. Festgestellt wird weiteres, dass die Förderungsbeiträge für die Errichtung der Hackschnitzelhalle Silbertal nach Maßgabe des bewilligten EU-Projektes - bedingt durch die Förderungsabwicklung im Wege der AMA - erst im laufenden Jahr eingehen. Der Prüfungsausschuss stellt auf Grund der Überprüfung den Antrag auf Genehmigung des Jahresabschlusses 2008 sowie die Entlastung der Forstfondsvertretung und der Standesverwaltung. Nach Beantwortung diverser Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluss 2008 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 28. Forstfondssitzung: 14.07. 2009 3.035.491,64 556.278,30 3.591.769,94 3.415.479,12 176.290,82 3.591.769,94 Seite - 2 - Abschließend bedankt sich der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung beim Betriebsund Verwaltungspersonal für die Arbeit und den Einsatz im abgelaufenen Jahr. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert über eine neuerliche Eingabe der VKW, mit welcher sie hinsichtlich der Grundbeistellung zur Errichtung einer Trafostation an der Gargellnerstraße im Bereich der Fideliskapelle um ein Überdenken des in der letzten Sitzung beschlossenen, jährlich wertgesicherten Entgeltes, gegen eine Einmalentschädigung ersucht. Die VKW-Netz AG weist auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen hin, wonach sie angehalten ist die Netznutzungskosten im Sinne der Strombenutzer äußerst niedrig zu halten, weshalb aus prinzipiellen Überlegungen eine Auszahlung von jährlichen Entgelten im Zusammenhang mit Dienstbarkeiten zu vermeiden ist und dazu auch von der Regulierungsbehörde die Entrichtung von jährlichen Entschädigungen kritisch gesehen wird. Nach Beratung wird auf Grund der vorliegenden Fakten über Antrag des Vorsitzenden die Grundinanspruchnahme gegen eine einmalige Dienstbarkeitsentschädigung in Höhe von 3.000,00 netto einstimmig bewilligt. Pkt. 4 – Berichte: a) Betriebsleiter DI Malin berichtet über die Einschlagserfüllung bis Juli. Derzeit sind 6 Partien (Blattmann Peter, Fink Peter, Mangeng Erich, Rupp Manfred, Wilhelm Erwin und Wilhelm Christian) im Einsatz. Der Schwerpunkt liegt in der Aufarbeitung von Schadholz vom letztem Winter, wobei die Nutzungsplanung angepasst werden muss. Aufgrund der für den Wald extrem günstigen Witterung ist derzeit mit wenig Borkenkäferholz zu rechnen. Der erzielbare Holzpreis bewegt sich aufgrund der Wirtschaftslage mit sehr schlechten Absatzverhältnissen im mitteleuropäischen Markt und dem Wegfall der USA – Märkte auf einem tiefen Nivau. Für Fichte B/C wird ein Durchschnittspreis von ca. 70 Euro/fm ab Forstweganlage erzielt. 1985 konnten zum Vergleich für dieselben Holzqualitäten rund 100 €/fm Rundholz erlöst werden. Nach Vorliegen der Bewilligung für die Sanierung der Weganlage „Tschöppa – Rellstal Schattseite“ sowie der Zusage der Förderung aus dem Katastrophenfonds soll mit der Wiedererrichtung der gegenständlichen Forstweganlage begonnen werden. Durch diesen Forstweg können über 50 ha Schutzwald erschlossen werden. Im Böschistobel wurde im Oberlauf über Wunsch der Gemeinde Vandans und im Einvernehmen mit der WLV durch die Entnahme von Murschuttmaterial ein Auffangraum geschaffen. Das Material wurde aus dem Tobelbereich entfernt und soll für Forstwegsanierungen verwendet werden. Vom Betriebsleiter wird nochmals eindringlich auf die derzeit in vielen Waldbereichen absolut untragbaren Wildschäden hingewiesen und ersucht, alles zu tun, um einerseits die Abschussplanerfüllung zu unterstützen und auch von den jeweiligen Jagdgenossen- b) c) d) e) 28. Forstfondssitzung: 14.07. 2009 Seite - 3 - schaften in den Gemeinden einzufordern. Parallel ist zusätzlich der Schutz der Wildeinstandsgebiete in den Wintermonaten zur Vermeidung von Wildschäden, die durch Störungen ausgelöst werden, notwendig. Pkt. 5 – Allfälliges: a) Bgm Wachter informiert, dass im Mustergielbach in Vandans Kiesmaterial in großen Mengen zur Verfügung steht, welches den umliegenden Gemeinden z.B. für Wegschüttungen angeboten wird. Auf Anfrage wird bestätigt, dass sich dieses Material für frostsichere Schüttungen bestens eignet und dazu entsprechende Untersuchungen vorliegen. Es kann angenommen werden, dass von der Wildbach- und Lawinenverbauung die Bestätigung für eine notwendige Bachräumung erteilt wird, womit auch die Befreiung von der Landschaftsschutzabgabe gegeben ist, da im Interesse der Sicherheit des darunterliegenden Siedlungsbereiches das Material dringend aus diesem Wildbach entnommen werden muss. Bgm Netzer spricht neuerlich die Notwendigkeit zur Schaffung einer Regelung in Sachen Wasserzins mit dem Land noch vor den kommenden Landtagswahlen an, wozu laut Aussage des Vorsitzenden demnächst im Kreise der Bürgermeister weitere Überlegungen angestellt werden sollen. b) Zum Schluss der Sitzung spricht der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung dem Betriebsleiter zu seinem kürzlich gefeierten 50. Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche aus. Aus diesem Anlass sind die Bürgermeister zu einer Feier am 24. Juli im Fellimännle in Silbertal ebenfalls herzlich eingeladen. Ende der Sitzung, 11.15 Uhr; Schruns, 14. Juli 2009; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 28. Forstfondssitzung: 14.07. 2009 Seite - 4 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20090512 ff027
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Mai 2009 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 27. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. Mai nehmen an der auf ca. 09.15 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 10.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) 8.) Genehmigung der Niederschrift der 26. Forstfondssitzung am 16.12.2008; Beitritt zur Weggenossenschaft Zamang-Tannafreida; Einräumung einer Dienstbarkeit auf Gst. 4499 St. Gallenkirch für die VKW-Netz AG zur Errichtung einer Trafostation; Zustimmung zur Löschung von Holzbezugs- und Weiderechten zu Gunsten der Agrargemeinschaft Vandans in EZ 316, 317 und 319 GB 90108 Vandans; Verzicht auf Ausübung von Holzbezugs- und Weiderechten für EZ 17 (Forstfonds auf Gst. 1015/3 in EZ 321 (Agrargemeinschaft Vandans); Beschlussfassung der Verordnung über Satzungen der Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut); Antrag der Agrargemeinschaft Ausschlag Sarottla auf Bewilligung der Fassung einer Quelle auf Gst. 4403/1 (Bereich Alptobel); Festlegung der Konditionen zur Abgabe von Wasser aus den Verbrenntaquellen in Gargellen; Seite - 1 - 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 9.) Vornahme eines Grundtausches mit Dr. Ernst Albrich im Bereich Maisäß/Alpe Platina; 10.) Berichte; 11.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Die allen Forstfondsvertretung per E-Mail übermittelte Niederschrift der 26. Forstfondssitzung am 16.12. 2008 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 2.) Der Vorsitzende informiert über den aus dem Jahre 1964 stammenden Beschluss der Forstfondsvertretung im Zusammenhang mit der damaligen Gründung der Weggenossenschaft Zamang-Tannafreida, wozu vom Forstfonds die Zustimmung zur Grundinanspruchnahme unter der Auflage einer jederzeitigen Benützung ohne Erhaltungskostenbeteiligung erteilt wurde. Im Rahmen eines weiteren Beschlusses im Jahre 1965 wurde zusätzlich die Übernahme eines 5 %-igen Baukostenanteiles beschlossen. Vom Betriebsleiter wird im Detail über die schon seit längerer Zeit laufenden Verhandlungen mit den derzeitigen Genossenschaftsmitgliedern, der Gemeinde Silbertal für die Alpe Platina, der Gemeinde St. Gallenkirch wie auch mit der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie mit dem Forstfonds für die im Einzugsbereich liegenden Standeswaldungen im Detail informiert. Gemäß dem von der Agrarbezirksbehörde nach den einschlägigen Richtlinien ausgearbeiteten Bau- und Erhaltungskostenschlüssel soll der Forstfonds mit einem Anteil von 14 % in die Genossenschaft aufgenommen werden. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich informiert, dass im Zuge der Errichtung verschiedener Stichwege in den vergangenen Jahren die Bewirtschaftung des im Einzugsbereich der Weganlage liegenden Standeswaldes wesentlich verbessert werden konnte. Zusätzlich wird informiert, dass die Wildbach und Lawinenverbauung in den vergangenen Jahren im Zuge der Benutzung der Weganlage für die Verbauung der Tramosalawine ganz wesentlich für die Erhaltung der Güterweganlage beigetragen hat und sich nun auch an einer notwendigen Generalsanierung der Weganlage entsprechend finanziell beteiligen wird. Auf Basis der vorgelegten Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden dem Beitritt zur Güterweggenossenschaft und der Übernahme eines Bau- und Erhaltungskostenanteiles für den Forstfonds in Höhe von 14 % einstimmig zugestimmt. Pkt 3.) Der Standessekretär informiert über das Ansuchen der VKW um Einräumung einer Dienstbarkeit zur Errichtung einer Trafostation auf GST 4499 (im Bereich Fideliskapelle) zur Errichtung einer Trafostation, welche im Zuge der Verkabelung von Freileitungen im Gargellental neu errichtet werden soll. Für die Einräumung der nötigen Dienstbarkeiten auf einer 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 2 - Grundfläche von ca. 25 bis 30 m² samt Geh- und Fahrrecht zur Trafostation wird von der VKW ein einmaliger Pauschalbetrag von 1.000 EUR angeboten. Vom Betriebsleiter wird auf die durch die geplante Verkabelung der Freileitung verbundenen Vorteile für die Waldbewirtschaftung hingewiesen wie andererseits damit auch für die VKW als Netzbetreiberin Vorteile in der Instandhaltung der Leitungsanlage verbunden sind. Aus betrieblichen Überlegungen wird in der Diskussion die Dienstbarkeitseinräumung gegen einen Einmalbetrag abgelehnt. Über Antrag des Vorsitzenden stimmt die Forstfondsvertretung der Einräumung der nötigen Dienstbarkeitsrechte zur Errichtung der Trafostation auf GST 4499 gegen ein jährliches Dienstbarkeitsentgelt mit Wertsicherung in Höhe von 100 EUR einstimmig zu. Pkt 4.) Der Standessekretär informiert über den von der Agrargemeinschaft Vandans in der vergangenen Vollversammlung gefassten Beschluss zur Löschung zahlreicher, auf den Einlagezahlen des Forstfonds 316, 317 und 319 GB Vandans lastenden Holzbezugs- und Weiderechten, welche in mehreren Servituten-Regulierungsurkunden aus den Jahren um 1880 im Detail geregelt sind. Auf Grund der Tatsache, dass die Ausübung dieser Servitutsrechte durch die Agrargemeinschaft Vandans schon seit Jahrzehnten nicht mehr erfolgt und zudem die Voraussetzungen einer allfälligen Ausübung im Sinne der Servituten-Regulierungsurkunden nicht mehr vorliegen, hat die Vollversammlung der Agrargemeinschaft Vandans den Verzicht auf die Ausübung dieser Servitutsrechte und deren Löschung im Grundbuch beschlossen. Von der Forstfondsvertretung wird die Löschung der angeführten Servitutsrechte zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 5.) Vom Standessekretär wird informiert, dass auf der im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans stehenden Waldparzelle 1015/3 zu Gunsten des Fortfonds ebenfalls Servitutsrechte der Weide und des Holzbezuges eingetragen sind, deren Ausübung durch den Forstfonds in den letzten Jahrzehnten mangels Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Servituten-Regulierungsurkunde ebenfalls nicht erfolgt ist. Zusätzlich wird informiert, dass das GST 1015/3 im Zuge des Grunderwerbes für die Abwasserreinigungsanlage Montafon und den in diesem Zusammenhang erfolgten Grundabtäuschen mit der Agrargemeinschaft Vandans in den Besitz der Agrargemeinschaft Vandans übergegangen ist. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes wird von der Forstfondsvertretung der Löschung der Grunddienstbarkeit der Weide sowie des Holzbezuges aus dem im Eigentum der Agrargemeinschaft Vandans stehenden GST 1015/3 in EZ 321 einstimmig zugestimmt. Pkt 6.) Zu dem allen Forstfondsbürgermeistern schon vor längerer Zeit übermittelten Entwurf der Verordnung über Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut) wird vom Standessekretär informiert, dass dieser Entwurf ursprünglich mit Unterstützung von Dr Peter Bußjäger und umfangreichen internen Diskussionen nun auch 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 3 - mit der Abteilung Va der Landesregierung in Richtung Übereinstimmung mit dem Gemeindegesetz sowie mit dem Gesetz über das Gemeindegut abgestimmt ist und nun von der Forstfondvertretung als Verordnung zu beschließen und anschließend von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde zu genehmigen ist. Zur Verordnung selbst werden die von Bgm Netzer vorgeschlagenen Änderungen wie insbesondere eine Ausweitung des in § 2 aufgenommenen Begriffes „Feuerstätte“ dahingehend, dass darin auch Mikronetze (Betrieb einer Hackschnitzelanlage durch mehrere Miteigentümer) wie auch Anschlussnehmer bei Fernwärmeheizwerken inkludiert sind, vorgelegt. Zusätzlich wird in § 6 eine Ergänzung dahingehend vorgeschlagen, dass der Anspruch auf Servitutsnutzholz unabhängig von der Mindestgröße des landwirtschaftlichen Betriebes aufrecht ist. Vom Standessekretär wird dazu unter Bezugnahme auf eine bei der Abteilung Va der Landesregierung eingeholte rechtliche Beurteilung festgehalten, dass gemäß § 2 Absatz 3 Gemeindegutgesetz die bisherige rechtmäßige Übung die auf Grund von Satzungen in allgemein verbindlicher Form geregelte nach altem Herkommen erfolgte Nutzung des Gemeindegutes darstellt und gemäß den Bestimmungen des Gemeindegutgesetzes Nutzungsrechte nicht zum Gegenstand von Rechtsgeschäften gemacht werden können. Nach alter Übung und auch unter Bezugnahme auf die Entstehung der Gemeindegutnutzungsrechte liegt ein Haus- und Gutsbedarf nur dann vor, wenn der Nutzungsberechtigte die Erträgnisse des Gemeindegutes im eigenem Haushalt oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwenden oder das Gemeindegut im Rahmen eines eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes sonst nutzen kann. Konkret würde die Weitergabe eines Brennholzloses an ein Heizwerk gegen § 7 Absatz 2 des Gemeindegutgesetzes verstoßen. Was die in § 6 Absatz 2 im Entwurf enthaltene Mindestgröße von 1 ha für einen landwirtschaftlichen Betrieb als Voraussetzung zur Inanspruchnahme von Servituts-Nutzholz zur Instandhaltung von eingeforsteten Objekten betrifft, wird vom Standessekretär ebenfalls auf die bisherige rechtmäßige Übung und vor allem die in den bestehenden Statuten in § 2 Abs. 3 festgeschriebene Regelung wie folgt verwiesen: „Unter einem Landwirtschaftsbesitze kann nur ein Anwesen verstanden werden, das mit den darauf befindlichen Gebäuden vereinigt zur Überwinterung von mindestens einer Kuh das erforderliche Erträgnis liefert und einen zusammengeschlossenen, alleinigen Besitz bildet und darstellt.“ Die nun im neuen Statut enthaltene flächenmäßige Regelung mit einer Mindestgröße von 1 ha orientiert sich an der bisherigen rechtmäßigen Übung mit Regelung des Erträgnisses für die Überwinterung einer Kuh wie auch an förderungsrechtlichen Bestimmungen zu Inanspruchnahme von Förderungen aus EU-Töpfen bzw. Landesmitteln, wonach für eine Inanspruchnahme von Förderungen aus dem ÖPUL-Programm eine Mindestgröße von 2 ha bzw. für die Umweltbeihilfe des Landes von mindestens 1 ha vorliegen muss. Nach umfassender Diskussion des vorliegenden Entwurfes wird eine Beschlussfassung des Holzstatuts als Verordnung zur weiteren Abklärung der aufgeworfenen Fragen insbesondere in Richtung des Begriffes Feuerstätte und einer möglichen Einbeziehung zumindest von Mikronetzen als Betrieb einer Hackschnitzelanlage durch zwei oder mehrere Nutzungsberechtigte wie auch der Definition der Mindestgröße eines Landwirtschaftbetriebes vertagt. 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 4 - Pkt 7.) Der Betriebsleiter erörtert das von Herr Otto Vonier als Obmann der Agrargemeinschaft Ausschlag Sarottla eingebrachte Ansuchen auf Einräumung eines Dienstbarkeitsrechtes zur Quellfassung auf der Standesparzelle 4403/1 im Bereich des Alptobels, da die derzeitige auf Eigengrund liegende Quellfassung gemäß Beurteilung der Agrarbezirksbehörde unter dem Aspekt der Verunreinigung durch Oberflächenwasser äußerst ungünstig situiert ist. Die angeführte Wasserversorgung dient mit 3 Anschlussmöglichkeiten zur Wasserversorgung der Ausschlaggebäude selbst sowie von 2 angrenzenden Maisäßbesitzern. Die im Zuge der Diskussion aufgeworfene Frage der Festlegung eines allfälligen Quellschutzgebietes wird vom Betriebsleiter auf Grund der gegebenen Örtlichkeiten (Steileinhang in das Alptobel) als nicht notwendig beurteilt, womit auch die forstliche Nutzung der im Einzugsbereich liegenden Standeswaldungen nicht negativ beeinflusst werden. Auf Grundlage des vorliegenden und vom Betriebsleiter dargestellten Sachverhaltes wird über Antrag des Vorsitzenden die Zustimmung zur Fassung und Ableitung der auf GST 4403/1 entspringenden Quelle einstimmig erteilt. Für die Einräumung des Dienstbarkeitsrechtes ist ein jährliches, wertgesichertes Entgelt in Höhe von EUR 90,00 zu entrichten. Das Dienstbarkeitsrecht wird zudem ausschließlich für Zwecke der Bewirtschaftung der Maisäß- und Ausschlaggründe gestattet, wie auch eine Weitergabe von zusätzlichen Wasseranschlüssen nur mit Zustimmung des Forstfonds möglich ist. Pkt 8.) Vom Standessekretär wird mit Hinweis auf die in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgten Beratungen zur Wasserabgabe aus den „Verbrennta-Quellen“ im Ortsteil Vergalden in Gargellen an die Gemeinde St. Gallenkirch auf eine zwischenzeitlich von Dr. Huber vom Notariat Dr. Malin & Partner vorliegenden Entwurf einer Vereinbarung verwiesen, gemäß welcher den im Wasserbuch eingetragenen wasserbezugsberechtigten Parteien bzw.. Liegenschaften eine jährliche Wasserverbrauchsmenge im Ausmaß von 100 m³ pro Jahr pro Hauptanschluss kostenlos überlassen wird und von den genannten Liegenschaften auch keine Wasseranschlussgebühr an die Gemeinde als künftige Betreiberin der Trink- und Löschwasserversorgung in diesem Ortsteil zu entrichten ist. Zur Frage der Festlegung der Konditionen für die Wasserabgabe an Gemeinden vertritt Bgm Salzmann in seiner Wortmeldung die Ansicht, dass eine entgeltliche Abgabe von Wasser an Gemeinden auf Grund der Tatsache des Miteigentums der Gemeinden am Forstfonds als sehr problematisch einzustufen und diese Ansicht nach seiner Beurteilung politisch auch nicht vertretbar ist. Bgm Netzer bekräftigt neuerlich seine Haltung, dass von der Gemeinde Gaschurn für die Wasserabgabe an die Bürger kein Entgelt für das Wasser selbst, sondern ausschließlich für die Erstellung und die Erhaltung des Wasserleitungsnetzes samt Infrastruktur verlangt wird und daher auf Grund der Tatsache, dass vom Forstfonds keine Investitionen in die Wasserversorgungsanlage getätigt werden müssen, auch kein Entgelt verlangt werden kann. Wasser wird von ihm als Grundnahrungsmittel eingestuft, für welches vom Bürger kein Entgelt verlangt werden könne. Dieser Ansicht können sich die übrigen Forstfondsvertreter nicht anschließen, wobei insbesondere vom Betriebsleiter auf die mit der Waldbewirtschaftung anfallenden Kosten hinge27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 5 - wiesen wird und eine nach fachlichen Kriterien orientierte Waldbewirtschaftung auch ganz maßgeblich für die Sicherstellung und die Qualität des Wasserdargebotes aus zahlreichen Forstfondsparzellen von entscheidender Bedeutung ist. Der Betriebsleiter spricht aber auch die insbesondere für öffentliche Wasserversorgungsanlagen zunehmenden Auflagen im Zusammenhang mit der von der Behörde erfolgten Festlegung von Quellschutzzonen an, welche für den Grundbesitzer massive Einschränkungen in der Waldbewirtschaftung nach sich ziehen. Zusätzlich weist der Betriebsleiter auf zahlreiche Beispiele aus anderen Bundesländern hin, bei welchen ebenfalls für die Bereitstellung von Wasser an den Grundeigentümer ein Entgelt zu entrichten und die entgeltliche Abgabe von Wasser als allgemein üblich zu beurteilen ist. Vom Betriebsleiter wird beispielhaft auf die im Zuge der Projektierung des Forststraßenprojektes „Beerböden“ in St. Gallenkirch durch die Sachverständigen gemachten Auflagen für die unterliegenden „Blackalochquellen“ verwiesen, weshalb mit dem weiteren Verfahren bis zu jenem Zeitpunkt zugewartet werden musste, ab welchem die Sarottlaquellen der Gemeinde zur Nutzung zur Verfügung stehen. In der Diskussion wird mehrfach auf die bereits in den Jahren 1998 und 1999 gefassten Beschlüsse im Zusammenhang mit der Wasserabgabe aus den Sarottlaquellen verwiesen, gemäß welchem eine in allen Standesgemeinden einheitliche Vorgangsweise zur Regelung für die Wasserabgabe an Gemeinden beschlossen wurde. Diese Regelung, wie sie mit der Gemeinde St. Gallenkirch einerseits und dem Forstfonds sowie der Agrargemeinschaft Ausschlag Sarottla andererseits besteht, auch der Wasserabgabe aus den „Verbennta-Quellen“ zu Grunde gelegt werden, wonach an de Quelleigentümer ein Entgelt in Höhe von 80 Groschen je m³ Wasser bzw.. nun 5,8 Cent zu entrichten ist. Zur Wortmeldung von Bgm Netzer wird vom Vorsitzenden auf den Beschluss vom 11. März 2003 verwiesen, wonach damals im Zuge der Zustimmung zur Grundinanspruchnahme für Quellableitungen aus den Goldavorquellen ebenfalls der Abschluss entsprechender Vereinbarungen für die Quellnutzungen auf Standesgrund mit der Gemeinde Gaschurn beschlossen wurde, wie dies auch in anderen Forstfondsgemeinden umzusetzen ist. Abschließend wird von der Forstfondsvertretung der vorgelegte Entwurf einer Vereinbarung mit der Gemeinde St. Gallenkirch und den lt Wasserbuch eingetragenen Wasserinteressenten der „Verbrennta-Quellen“ einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Wasserabgabe an die Gemeinde im Rahmen des geplanten Trink- und Löschwasserprojektes wird mehrheitlich mit Stimmenthaltung durch die Bgm Netzer und Salzmann zu den bereits für die Sarottlaquellen bestehenden Entgeltsätzen von 5,80 Cent je Kubikmeter Wasser lt Wasserzähler bewilligt. Es wird zudem festgehalten, dass diese Regelung auch für alle weiteren Wasserbezüge durch Forstfondsgemeinden anzuwenden ist bzw. bei bereits bestehenden Wasserbezügen diese Entgeltregelung möglichst rasch umzusetzen ist. Pkt 9.) Der Betriebsleiter erörtert nochmals das von Dr. Albrich vorgebrachte Ansuchen um Abtausch von Grundflächen im Bereich Platina mit Forstfondsflächen, um damit eine vor allem aus jagdlichen Überlegungen zweckmäßige Besitzarrondierung zu erreichen, welche lt Beurteilung des Betriebsleiters auch aus forstlichen Überlegungen zu unterstützen ist. 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 6 - Unter Hinweis auf die bereits in einer früheren Sitzung erfolgten Beratungen wird von der Forstfondsvertretung dem vorgeschlagenen Grundtausch die Zustimmung erteilt, wobei die Wertermittlung der Tauschflächen durch einen Forstsachverständigen zu erfolgen hat und die damit anfallenden Kosten für Schätzgutachten, Vertragserrichtung, Grundbuchseintragung etc. von Dr. Albrich zu übernehmen sind. Pkt 10 – Berichte: Der Betriebsleiter berichtet wie folgt: a) In den Standeswaldungen sind vom vergangenenWinter mit starkem Schneefall zu Beginn und stürmischen Windverhältnissen im Frühwinter verstreut große Schadholzmengen – rund 4 – 5 tausend Festmeter - in den höheren Lagen angefallen, die zur Verhinderung von Borkenkäfermassenvermehrung vorrangig aufgearbeitet werden müssen. Die Nutzungen werden daher konzentriert dort ausgeführt, wo Schadholz aufzuarbeiten ist. Viele der im Winter 08/09 geplanten Seilnutzungen werden daher nicht im laufenden Jahr ausgeführt. Vom Betriebsdienst wird mit den Forstfondsbürgermeistern frühzeitig Kontakt aufgenommen, wenn Wanderwege aus sicherheitstechnischen Erwägungen gesperrt werden müssen. Der Holzpreis für Fichte B/C ist um rd. 15 Euro niedriger als im Herbst 2008. Grund dafür ist die allgemeine wirtschaftliche Lage mit einem Konjunktureinbruch, der fehlenden Nachfrage in der Sägeindustrie aufgrund der Absatzprobleme in Mitteleuropa und des extrem schlechten Euro – US Dollarkurses. Der Schnittholzexport in die USA ist gänzlich eingebrochen . Da der Holzpreis derzeit schlecht ist, wird vom Betrieb konzentriert in Bestände mit schlechteren Holzqualitäten und mit Pflege- bzw. Verjüngungsbedarf eingegriffen. In St. Gallenkirch soll das Wegprojekt „Beerböden“, das bereits vor Jahren bei der Behörde eingereicht worden ist und bis zur Sicherung der Wasserversorgung durch die Einleitung der Sarottlaquellen auf ruhend gestellt worden ist, fertig verhandelt werden. Die Realisierung dieses Projektes ist aus forstbetrieblicher Sicht sehr wichtig, da mit der geplanten Weganlage weit über 100 ha Objektschutzwald zwischen Tramosatobel und Gufeltobel erschlossen werden können, die derzeit nur mit hohem zeitlichen und finanziellem Aufwand bewirtschaftet werden können. In Vandans ist die Wiederinstandsetzung des vor Jahren im Zuge von starken Niederschlägen zerstörten Forstweges „Tschöppa – Golmerbach - Schattseite Rellstal“ geplant. Von Bgm Wachter wurde beim Land um Unterstützung der Sanierung dieses Forstweges aus dem Katastrophenfonds angesucht. Mit den Bauarbeiten soll nach Vorliegen einer verbindlichen Finanzierung begonnen werden. Die diesjährigen Rotwildbestandserhebung im Montafon und erste Wildschadensmeldungen haben deutlich aufgezeigt, dass der derzeitige Rotwildbestand im Montafon in keiner Weise tragbar ist und dringend reduziert werden muss, um die standortsgerechte Waldverjüngung zu sichern. Die Mindestabschusszahlen beim Rotwild wurden z.T. deutlich erhöht. Der Grundsatz „Wald vor Wild“ muss gerade in einer Talschaft wie dem Montafon mit einem extrem hohen Schutz- und Bannwaldanteil gelten. Die Forstfondsbürgermeister werden vom Betriebsleiter ersucht, Rahmenbedingungen zu fördern, die eine bestmögliche Abschussplanerfüllung und Wildreduktion gewährleisten. b) c) d) e) 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 7 - 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 8 - Pkt 11 – Allfälliges: a) Bgm Netzer informiert über den aktuellen Stand der Verhandlung zur Errichtung der Güterweganlage Innerbova, für welche nun die Projektausarbeitung in Angriff genommen werden könne. Auf Anfrage von Bgm Säly wird informiert, dass bei der geplanten Wohnanlage der Fa. Gebr. Vonbank neben dem Gesundheits- und Sozialzentrum Montafon in Schruns die Bauabstände eingehalten sind. Bgm Netzer schlägt unter Bezugnahme auf die jüngsten Forstarbeitermeisterschaften in Vorarlberg vor, die tollen Leistungen der Montafoner Teilnehmer auch medial entsprechend zu vermarkten. Vom Standessekretär wird dazu festgehalten, dass Thomas Ganahl aus Bartholomäberg als Sieger in der Klasse Landjugend beim Forstfonds die Forstanschlusslehre absolviert hat. Zusätzlich wird informiert, dass die Lehrlinge Roman Kraft und Sascha Vallaster die Forstlehre abgeschlossen und die Forstfacharbeiterprüfung mit Erfolg bzw. Sascha Vallaster mit ausgezeichnetem Erfolg abgelegt haben und beide nun zur Führung der Berufsbezeichnung „Forstwirtschaftsfacharbeiter“ berechtigt sind. b) c) Ende der Sitzung: 11.55 Uhr Schruns, 13. Mai 2009 Schriftführer: Forstfondsvertretung: 27. Forstfondssitzung: 12.05. 2009 Seite - 9 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20081216 ff026
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. Dezember 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 26. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 19. Dezember 2008 nehmen an der auf ca 11.00 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 12.45 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 25. Forstfondssitzung vom 11.11.2008; 2.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2009 mit Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz; 3.) Berichte; 4.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) 26. Forstfondssitzung: 16.12. 2008 Seite - 1 - Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 25. Forstfondssitzung vom 11.11. 2008 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Betriebsleiter und dem Standessekretär den Entwurf des Voranschlages 2009. Für Grunderwerb sind unter anderem für den geplanten Ankauf der Zollwachhütte im Gauertal insgesamt 190.000 EUR vorgesehen, deren Finanzierung einnahmenseitig durch Darlehensaufnahmen veranschlagt ist. Für restliche Baukosten für die Hackschnitzelhalle im Silbertal sind 100.000 EUR veranschlagt. Dazu wird zusätzlich informiert, dass zwischenzeitlich auch die Anpassung der Förderungszusage des Landes auf die geplanten Investitionskosten von 300.000 EUR mit 40 % vorliegt. Die Instandhaltung für Forstwege in der Gemeinde Vandans mit 150.000 EUR betreffen in erster Linie die Sanierung der durch Katastrophenereignisse stark beschädigten Straße Tschöppa (Ganeu), wozu noch weitere Abklärungen zur Erlangung von Katastrophenfondsmittel mit der Agrarbezirkbehörde nötig sind. Vom Betriebsleiter wird zur aktuellen Situation insgesamt festgehalten, dass in Anbetracht der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung generell auch mit fallenden Holzpreisen zu rechnen sein wird. Einnahmenseitig sind auch im Bereich des Brennholzverkaufes bzw der Hackschnitzelverwertung im Zusammenhang mit zusätzlichen Anlagen erhöhte Einnahmen budgetiert. Zum Beschäftigungsrahmenplan wird informiert, dass außer den turnusmäßigen Vorrückungen bzw der Gehaltsanpassung laut Verordnung der Landesregierung keine weiteren Ausgaben aufgenommen sind. Hinsichtlich der Servitutsholzpreise bzw Abgabenpreise für aufgerüstetes Servitutsholz wird der mit der Sitzungseinladung bereits übermittelte Vorschlag nochmals kurz erläutert, in welchem bei einzelnen Positionen geringfügige Anpassungen enthalten sind. Der Vorschlag wird von der Forstfondsvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach Beantwortung einiger Anfragen wird der Voranschlag 2009 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 26. Forstfondssitzung: 16.12. 2008 2.940.600,00 523.400,00 3.464.000,00 Seite - 2 - Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 3.090.600,00 373.400,00 3.464.000,00 Der Ausgleich des Voranschlages kann durch eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage in Höhe von 152.900 EUR herbei geführt werden. Die Finanzkraft wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages des Vorjahres mit 1.440.095 EUR festgestellt. Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz werden in der vorgelegten Fassung ebenfalls über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. Bgm Netzer stellt zur Beschlussfassung fest, dass seine Zustimmung vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindevertretung erfolgt. Pkt. 3 – Berichte – keine Wortmeldungen; Pkt. 4 – Allfälliges – keine Wortmeldungen ; Aus Anlass der letzten Sitzung im zu Ende gehenden Jahr bedankt sich der Vorsitzende für die konstruktive Zusammenarbeit im abgelaufenen Jahr und spricht die besten Glückwünsche zu den bevorstehenden Weihnachtsfeiertagen aus. Ende der Sitzung 13.25 Uhr; Schruns, 18. Dezember 2008; Schriftführer: Forstfondsvertret ung: 26. Forstfondssitzung: 16.12. 2008 Seite - 3 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20081111 ff025
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. November 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 25. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. November nehmen an der auf ca 11.30 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Schriftführer: Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.45 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit folgende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift der 24. Forstfondssitzung am 14.10. 2008; Darlehensaufnahme für Finanzierung Hackschnitzelhalle Silbertal; Berichte; Allfälliges; 25. Forstfondssitzung: 11.11. 2008 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 24. Forstfondssitzung vom 14.10. 2008 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Standessekretär informiert im Detail über die zur Teilfinanzierung des Projektes Hackschnitzelhalle Silbertal erfolgte beschränkte Ausschreibung einer Darlehensaufnahme in Höhe von 180.000,00 EUR mit einer Laufzeit von 10 Jahren und die dazu vorliegenden Angebote. Zusätzlich wird informiert, dass nach Rücksprache mit der Abteilung Gebarungskontrolle der Landesregierung gegen eine Finanzierung in Fremdwährung CHF kein Einwand besteht, sofern nicht mehr als 75 % der aushaftenden Darlehenssumme in Fremdwährung aufgenommen sind. Umgelegt auf die ausgeschriebene Laufzeit beträgt die Zinsdifferenz nach heutigem Stand von CHF zu EUR ca 20.000 EUR. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden auf Basis der vorliegenden Angebote die Aufnahme des ausgeschriebenen Darlehens mit einer Summe von 180.000 EUR bei der Raiffeisen Bank im Montafon einstimmig beschlossen, wobei bei entsprechender Kursrelation (zumindest unter 1,50) eine Konvertierung in CHF vorzunehmen ist. Pkt. 3 – Berichte: Die Berichte des Betriebsleiters gehen separat schriftlich zu. Pkt. 4 – Allfälliges: Bgm Salzmann ersucht unter Hinweis auf das Ferienwohnungsprojekt in Gargellen die Frage einer Wasserabgabe durch den Forstfonds an die Gemeinden in einer der nächsten Sitzungen neuerlich zu beraten, wozu seitens der Verwaltung die nötigen Unterlagen vorzubereiten sind. Ende der Sitzung: 12.15 Uhr; Schruns, 11. November 2008; Schriftführer: Standesvertretung: 25. Forstfondssitzung: 11.11. 2008 Seite - 2 - 25. Forstfondssitzung: 11.11. 2008 Seite - 3 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20081014 ff024
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Oktober 2008 im Maisäßhaus des Forstfonds im Gauertal anlässlich der 24. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Oktober 2008 nehmen an der auf ca 14.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton (ab 16.00 Uhr); Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Vizebgm Dr Günter Flatz, St. Anton; Entschuldigt: Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Betriebsleiter DI Hubert Malin; Mitarbeiter Mag Bernhard Maier; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet um 14.30 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 23. Forstfondssitzung vom 15.07.2008; 2.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit T-Mobile für Sendeanlage Tschagguns; 3.) Meinungsbildung zur Schindelholzbeistellung für Alpgebäude gemäß Servitutenregulierungsurkunden mit Entscheidung zum Antrag der Agrargemeinschaft Bürs für die Neueindeckung des Alpstalles auf der Unteralpe Salonien; 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 1 - 4.) Abgabe von Wasser aus Quelle auf GST 4628 beim „Langen Stall“ in Gargellen (Valzifenz) an die Wassergenossenschaft Gargellen; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 23. Forstfondssitzung vom 15.07. 2008 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit dem Betriebsleiter über die in den vergangenen Wochen mit den Vertretern der TMobile Austria GmbH stattgefundenen Besprechungen und Abklärungen bei der Suche nach einem Standort für eine neue Sendeanlage, welche in erster Linie für die Versorgung des Schigebietes Golm bis in den Bereich Latschau gewünscht wird. Schlussendlich konnte ein geeigneter Standort auf dem Grundstück 1563/4 des Forstfonds in Tschagguns (Blümentin) gefunden werden, für welchen Standort auch die erforderlichen behördlichen Vorabklärungen positiv abgeschlossen werden konnten. Der Vorsitzende informiert über die wesentlichen Inhalte des von T-Mobile unterbreiteten Standortmietvertrages für die Grundbeistellung zur Errichtung der Sendeanlage. Der Vertrag wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen mit einseitiger Kündigungsmöglichkeit durch die Mieterin frühestens nach Ablauf des 20-igsten Jahres. Vorzeitige Auflösungsgründe sind Zahlungsverzug seitens der Mieterin bzw Wegfall der betrieblichen Notwendigkeit zum Betrieb der Sendeanlage. Zusätzlich werden die für Sendeanlagen in Schruns und St. Anton durch den Mobilfunkbetreiber ONE bezahlten Entschädigungen zur Kenntnis gebracht Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass zwischen T-Mobile und A1 ebenfalls Gespräche im Gange sind, allenfalls auch weitere Sendeeinrichtungen durch A1 auf dem geplanten Sendemast anzubringen sind. Falls es diesbezüglich zu einer Vereinbarung zwischen T-Mobile und A1 kommt, sind mit dem Grundeigentümer gesonderte Verhandlungen über die Entschädigungsregelung zu führen. Vom Betriebsleiter wird zusätzlich informiert, dass zum Sendemast ein Schlepperweg errichtet werden soll, welcher für die Bewirtschaftung der angrenzenden talseitigen Standeswaldflächen genutzt werden kann. 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 2 - Auf Grundlage der Ausführung des Vorsitzenden und den erteilten Informationen über die wesentlichen Vertragsinhalte des vorliegenden Standortmietvertrages wird über Antrag des Vorsitzenden dem vorliegendem Vertrag mit T-Mobile einstimmig zugestimmt. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit Bürgermeisterkollegen Wachter sowie dem Standessekretär ausführlich über die rechtliche Situation zur Eindeckung des Alpstalles auf der Unteralpe Salonien mit Schindeln auf Basis des vorliegenden Erkenntnisses des UVS vom August 2008 sowie über die in der Servitutenregulierungsurkunde und den dazu auf Basis früherer Beratungen in der Forstfondsvertretung vorliegenden Sachverhalt. Von der AG Bürs wurde im November 2006 bei der BH Bludenz anstelle der bestehenden Schindeleindeckung die Eindeckung des Stalles auf der Unteralpe mit einem Prefadach beantragt, weches dann im folgenden Behördenverfahren auf Basis der bestehenden VO der Landesregierung über den Schutz der Landschaft im Rellstal und im Lünerseeegebiet iVm § 59 Abs 9 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung schlussendlich durch Erkenntnis des UVS Vorarlberg negativ entschieden worden ist. Es wird argumentiert, dass die Anbringung einer Prefabedachung geeignet ist, das Landschaftsbild zu verunstalten und den Naturgenuss zu beeinträchtigen. In der umfassenden Diskussion wird vom Betriebsleiter auf die Problematik der Eindeckung von weiteren zahlreichen Gebäuden mit Schindeln eingegangen, wobei von ihm insbesondere auf die waldwirtschaftlichen Aspekte und die damit verbundenen Probleme in der Waldbewirtschaftung hingewiesen werden. In der Diskussion kristallisiert sich die klare Meinung hervor, dass künftig im Sinne des Schutzes erhaltenswürdiger Maisäße und allenfalls Alpensembles klare Richtlinien erarbeitet werden sollen, wobei von Mitarbeiter Mag Maier auch auf das in Umsetzung befindliche EU-Projekt „Kulturlandschaftinventar“ hingewiesen wird. Es wird als durchaus realisierbar und zweckmäßig angesehen, im Rahmen dieses Projektes auch konkret diese Thematik intensiv zu bearbeiten, um für die Zukunft klare Richtlinien ausarbeiten zu können. Von Bgm Bitschnau wird in diesem Zusammenhang die vor einigen Jahren von der Gemeindevertretung Tschagguns vorgenommene Beschlussfassung der Eindeckung von Objekten mit Schindeln in bestimmten Bereichen des Gemeindegebietes angesprochen, welche nach Auffassung des Bürgermeisters ebenfalls einer Überarbeitung bedarf. 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 3 - Bgm Bitschnau informiert zusätzlich, dass allein in der Gemeinde Tschagguns bei einem Bestand von über 300 Gebäuden in den lt VO der Gemeinde betroffenen Maisäßgebieten bei einer durchschnittlichen Lebensdauer eines Schindeldaches von ca 30 Jahren jährlich mindestens 10 Objekte mit Schindeln einzudecken sind und dies auf Basis der beschlossenen Gemeindeförderung auch beträchtliche finanzielle Mittel seitens der Gemeinde erfordert. In der ausführlichen Diskussion wird es allgemein als durchaus umsetzbar und auch aus dem Blickwinkel des Orts- und Landschaftsbildes vertretbar beurteilt, dass auf Basis der angesprochenen Erhebung für bestimmte Maisäßbereiche eine einheitliche Bedachung vorgeschrieben werden kann, welche nicht allein aus einer Holzschindelbedachung bestehen muss. Zum konkreten Antrag der Alpe Salonien wird auf Basis der vorliegenden Informationen einstimmig festgelegt, vor einer endgültigen Entscheidung einen Lokalaugenschein zur Erörterung des Sachverhaltes an Ort und Stelle vorzunehmen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert unter Bezugnahme auch auf die mit Bürgermeisterkollegen Salzmann geführten Gespräche über den Antrag der Wassergenossenschaft Gargellen auf Überlassung der Quelle hinter dem „Langen Stall“ der Alpe Valzifenz und deren Einleitung in das Wasserversorgungsnetz der Wassergenossenschaft Gargellen, welches Voraussetzung für eine Zusage zur Versorgung der geplanten Ferienwohnungsanlage im Bereich Vergalden mit 30 Wohnungseinheiten bildet. Von Mitarbeiter Mag Maier wird dazu informiert, dass auf Basis eines Lokalaugenscheines und Kontaktnahme mit der Vorarlberger Illwerke AG Quellmessungen im Jahre 1961 bis 1967 vorliegen, nach welchen die durchschnittliche Mindestschüttung bei 0,5 Sekundenliter mit Spitzenwerten von bis zu 4 – 5 Sekundenliter aufgezeichnet sind. Neuere und aktuellere Daten über die Quellschüttung konnten bislang nicht beschafft werden. Vom Betriebsleiter wird in einer grundsätzlichen Stellungnahme auf den Wert und die Bedeutung einer gesicherten Wasserversorgung und der Ressource Wasser hingewiesen, welche sowohl für die Wassergenossenschaften als auch für den Grundeigentümer einen finanziellen Wert darstellt. Er spricht auch die für den Grundeigentümer im Zusammenhang mit der Festlegung von Schutzzonen verbundenen Auflagen und Bewirtschaftungserschwernisse bei der zukünftigen Waldbewirtschaftung bzw bei allfällig geplanten Erschließungsmaßnahmen an. Zusätzlich sind beispielsweise Erweiterungen und Ausbauten der möglicherweise ebenfalls in einem Schutzgebiet liegenden Pistenflächen der Gargellner 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 4 - Seilbahnen nicht mehr möglich, wenn diese im Schutzgebiet II sind. Der Betriebsleiter informiert zusätzlich, dass nach seinen Informationen von Kollegen in anderen Bundesländern Entschädigungen in der Größenordnung von mindestens 1.750 bis zu über 2.500 pro Sekundenliter Schüttung durchaus üblich und angemessen sind. Bezüglich einer Entschädigungsregelung wird in der Diskussion die konkret für die Überlassung der Sarottlaquellen durch den Forstfonds und den Ausschlag Gargellen getroffene Vereinbarung angesprochen, wonach je Grundeigentümer (Sarottlamaisäß und Forstfonds) 10 % des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltstarifes an den Grundeigentümer zu entrichten sind, wobei für den Ausschlag Sarottla zudem noch eine Mindestentschädigung wertgesichert jährlich vertraglich fixiert ist. Bgm Netzer vertritt die Auffassung, dass Wasser nicht verkauft werden kann, da es sich nach seiner Beurteilung um ein Grundnahrungsmittel handelt und in der Gemeinde Gaschurn von den Wasserbeziehern nur ein Entgelt für den Aufwand zum Betrieb der Wasserversorgungsanlage eingehoben werde. Er spricht sich somit gegen die Einhebung eines Entgeltes für die Wasserabgabe durch den Forstfonds aus. Er kann sich jedoch eine Abgeltung der im Falle der Verordnung von Quellschutzgebieten damit verbundenen Bewirtschaftungseinschränkungen vorstellen. Diese Sichtweise wird von den übrigen Forstfondsvertretern nicht geteilt, da eine Quelle einen großen Wert für den Grundeigentümer und für die Allgemeinheit darstellt, welche gute Quellen nutzen will. Diesem Aspekt kommt in Zukunft sicher noch zunehmende Bedeutung zu. Nach ausführlicher Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden einer Überlassung von Wasser der Quelle beim „Langen Stall“ an die Wassergenossenschaft Gargellen zu nachstehenden Konditionen einstimmig zugestimmt, wobei Bgm Netzer der Festsetzung des Entgeltes für die Überlassung des Wassers keine Zustimmung erteilt: Von der Wassergenossenschaft sind die weiteren Untersuchungen für mögliche Quellschutzgebietsfestlegungen zu beauftragen, wobei in diesem Gutachten die Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung wie auch auf mögliche Auswirkungen weiterer Grundeigentümer insbesondere im Hinblick auf die möglicherweise im Einzugsbereich liegenden Schiflächen der Gargellner Seilbahnen abzuklären sind. Für die Überlassung des Wassers ist in Anlehnung an den Beschluss für die Sarottlaquellen eine Entschädigung in Höhe von 20 % des von der Gemeindevertretung jeweils festgesetzten Abgabetarifes an den Haushalt pro Kubikmeter bezogenes Wasser zu entrichten. Als Mindestentschädigung wird für die Nutzung 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 5 - von 0,5 Sekundenliter Quellschüttung ein Betrag von 1.000 EUR netto wertgesichert festgesetzt. Pkt. 5 – Berichte: Berichte des Betriebsleiters: a) Mit Vertretern der Forstbehörde und von Gargellen Tourismus hat im September eine Begehung im Vergaldnerwäldle stattgefunden, in welchem seit dem Jahre 1997 sukzessiv diverse touristische Einrichtungen wie Gerinnequerungen und Seilübergänge, Seilhindernisse, Stege und Podeste etc ohne behördliche Bewilligungen errichtet wurden. Diesbezüglich soll in den kommenden Wochen unter Mithilfe der Behörde ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet werden, wobei mit Bertram Rhomberg von Gargellen Tourismus das Einvernehmen weitgehend hergestellt worden ist. Vorgeschlagen wird vom Betriebsleiter für den „Fun Forest“ als Verhandlungsgrundlage ein jährliches Entgelt von ca EUR 500. In den letzten Wochen wurde in Gaschurn die Forststraße „Gufel“ in Zusammenarbeit mit den Illwerken fertiggestellt. Bauausführende Firma war die Firma Tschofen Heinrich aus Partenen. Damit kann das Forststraßenprojekt„Gufel“ kollaudiert werden. Weiters wurde gemeinsam mit dem Ausschlag Bella Maisäß ein ca 300 m langer Forstweg, abzweigend von der Silvrettastraße, erstellt, der in Zukunft für die Errichtung von forstlichen Seilbahnen genutzt werden kann. Die Bausführung ist durch die Fa Tschofen Sepp erfolgt. Derzeit wird die Forststraße „Willis Sita“ in der Gemeinde St. Gallenkirch errichtet. Mit dieser Forststraße werden über 50 ha Wald des Forstfonds sowie Waldungen des Ausschlages Grandau und von privaten Waldbesitzern erschlossen. Der im letzten Jahr errichtete Wegabschnitt konnte in diesem Jahr bereits für die Bringung und den Abtransport von über 1.200 fm Nutz- und Brennholz genutzt werden. Vom diesjährigen Einschlag sind lt Buchhaltung bereits 17.000 fm aufgearbeitet, wobei im Frühjahr in den Standeswaldgemeinden Silbertal, Gaschurn und St. Gallenkirch die Nutzungsplanung an den Schadholzanfall vom Winter 2007/08 angepasst werden musste. Ende Oktober werden aus dem Flurwald und oberhalb des Ortszentrums von Silbertal über 500 fm Nutz- und b) c) d) e) 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 6 - Brennholz mit Helilogging ausgeflogen, da dieses Holz mit forstlichen Seilbahnen nicht bringbar ist. Pkt. 6 – Allfälliges a) Bgm Wachter kritisiert die Vorgangsweise des Betriebsleiters bei der Material-ablagerung oberhalb der Fütterung Böschis im Zusammenhang mit der Sanierung des Güterweges Obergantschier in Bartholomäberg und ersucht, künftig bei ähnlichen Fällen vor Beginn der Arbeiten den Bürgermeister zu kontaktieren und zu informieren. Bgm Wachter äußert weiters Unverständnis über die im Bereich der Wildfütterung Böschis vorgenommene Wildschadensschätzungen, welche in Anbetracht der gerade jetzt stattfindenden Durchforstungen von den Jagdnutzungsberechtigten eher als Provokation beurteilt werden. Dazu wird vom Betriebsleiter festgehalten, dass in diesem Standort- bzw teilweise auch Objektschutzwald lt FG 1975 i.d.g.F. Lärchenwald-Freistellungen von Z-Bäumen im Sinne einer zielorientierten Waldbewirtschaftung stattfinden und im unmittelbaren Einzugsbereich der Wildfütterung seit vielen Jahren keine einzige Wildschadensaufnahme erfolgt ist, da dafür von der Jagdgenossenschaft ein pauschales Entgelt entrichtet wird. Bgm Wachter ersucht um Vornahme eines Lokalaugenscheines bei der Rutschung der Forststraße Gaisegg-Brunnenried, welche vom Betriebsleiter möglichst noch im Laufe des Herbstes zugesagt wird. Mit dem Geologen des Landes Vorarlberg wird am 23. Oktober die Weganlage Schattseite Rellstal besichtigt und ab dem Brunnenritt bis zum Golmerbach die Möglichkeiten zur Sanierung der Forststraße beurteilt. d) Bgm Netzer informiert, dass in den vergangenen Monaten die Information der Lawinen- und Naturgefahrenkommission durch den Forstbetriebsleiter DI Malin bezüglich Waldbewirtschaftung in der Gemeinde Gaschurn nach seiner Beurteilung sehr gut funktioniert hat. b) c) Im Anschluss an die Sitzung wird von den Rechtsanwälten der Rechtsanwalts GmbH Tusch-Flatz-Dejaco ein Referat zum Thema der Amtshaftung durch Gemeindeorgane abgehalten, wobei anhand eines konkreten Beispielfalles Folgen einer Amtshaftung aufgezeigt werden. Die Bürgermeistern erachten es in diesem Zusammenhang als zweckmäßig, zur Thema-tik der versicherungsrechtlichen Deckung der Amtshaftung im Rahmen einer der näch-sten Sitzungen unter Beiziehung eines Experten weitere Informationen einzuholen. 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 7 - Ende der Sitzung, 16.45 Uhr; Schruns, 16. Oktober 2008; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 24. Forstfondssitzung: 14.10. 2008 Seite - 8 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20080715 ff023
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Juli 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 23. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Juli nehmen an der auf ca 11.00 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Viezbgm Elmar Egg, Tschagguns Entschuldigt: Schriftführer: Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.35 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 22. Forstfondssitzung vom 17.06. 2008; 2. 3. 4. 5. Ankauf der ehemaligen Zollunterkunft bei der Lindauerhütte (Ausübung des Vorkaufsrechtes); Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusse 2007; Antrag der Gemeinde St. Gallenkirch auf Genehmigung zur eventuellen Fassung von Quellen im Lifinartobel; Berichte; Seite - 1 - 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 6. Allfälliges; 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 22. Forstfondssitzung vom 17.06. 2008 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über die von der BIG Entwicklungsund Verwertungs GmbH erfolgte öffentliche Ausschreibung des ehemaligen Zollwachehöhenstützpunktes bei der Lindauerhütte im Gauertal (Porzalengawald), für welche auf Grundlage des seinerzeitigen Grundverkaufes ein Vorkaufsrecht für den Forstfonds im Grundbuch eingetragen ist. Der Mindestkaufpreis wird in den Verkaufsunterlagen mit € 48.400 zuzüglich Maklergebühren und anfallenden Grundbuchsgebühren bzw allenfalls Grunderwerbsteuer festgesetzt. Das Grundstück ist zur Gänze vom Forstfondsbesitz umschlossen, das Objekt besitzt keine Ferienhauswidmung. Lt Ausschreibungsunterlagen ist die grundverkehrsbehördliche Genehmigung vom Käufer zu erwirken. Erwähnt wird zudem, dass eine Zufahrt nur über Forstfondsgrund und mit Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Forstfonds möglich ist. Vom Standessekretär wird kurz informiert, dass das Grundstück im Ausmaß von 400 m² mit Beschluss der Forstfondsvertretung vom 5. Dezember 1921 an Herrn Josef Beitl, Schneidermeister in Schruns, zum Preis von damals 20.000 Kronen verkauft wurde. Im seinerzeitigen Kaufvertrag ist allerdings ein Preis von 1.000 Kronen als Barzahlung angeführt. In weiterer Folge wurde dann das Grundstück von der weiteren Besitzerin, Frau Josefine Mathies aus Schruns, an einen Fabrikanten Rudolf Pischl aus Telfs verkauft, ehe es dann im Jahre 1939 von der Reichsfinanzverwaltung samt darauf bestehendem Jagdhaus um den Betrag von 10.000 RM erworben wurde. Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass hinsichtlich der Auslegung des Vorkaufsrechtes auf Rückfrage bei der BIG unterschiedliche Auffassungen bestehen und gemäß der von der Verwaltung eingeholten Rechtsauskunft nach herrschender Lehre und Rechtssprechung der Vorkaufsfall erst dann eintritt, wenn einem möglichen Interessenten auch die grundverkehrsrechtliche Bewilligung erteilt wurde. Ab diesem Zeitpunkt ist das Grundstück dem Vorkaufsberechtigten in verbindlicher Form zur Ausübung des Vorkaufsrechts binnen einer Frist von 30 Tagen anzubieten. 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 3 - Ein direkter Verkauf an den Forstfonds als Vorkaufsberechtigter wurde bislang von den Vertretern der BIG abgelehnt. Auf Grund der vorliegenden Situation und der Tatsache, dass das Objekt künftig durchaus auch im Zusammenhang mit der Jagdbewirtschaftung von Bedeutung sein könnte, schlägt der Vorsitzende den Ankauf des Gebäudes mit einer Nutzfläche von ca 110 m² bzw einer Gesamtgrundfläche von 400 m² vor. In der umfassenden Diskussion vertritt die Forstfondsvertretung die einstimmige Auffassung, dass diese Möglichkeit in Anbetracht des geschilderten Sachverhaltes unbedingt wahrgenommen werden muss. Die Forstfondsvertretung ermächtigt somit auf Grundlage des geschilderten Sachverhaltens einstimmig den Standesrepräsentanten, weitere direkte Verhandlungen mit den Vertretern der BIG bezüglich Ankauf zu führen bzw im Falle des Vorliegens des Vorkaufsfalles das Vorkaufsrecht auszuüben und die nötigen Schritte zur vertraglichen Abwick-lung unter Beauftragung eines Rechtsanwaltes zu veranlassen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den Rechnungsabschluss 2007, welcher mit einem Überschuss von € 175.756,96 abschließt. Der Überschuss resultiert zum Teil aus der Nachverrechnung für allgemeine GIS-Dienstleistungen in den letzten Jahren gemäß einem früher gefassten Beschluss und wurde der Haushaltsrücklage zugeführt. Beim Hackschnitzelverkauf konnte im Rechnungsjahr neuerlich eine Steigerung der Erlöse erzielt werden. Ingesamt konnten seit Beginn der Hackschnitzelvermarktung etwa 82.000 SRM mit einem Gesamterlös von € 1,276 Mio verkauft werden. Die beim Ansatz Gebäudeinstandhaltung ausgewiesene Überschreitung resultiert aus dem Anbau eines Kühlraumes beim Betriebsgebäude Silbertal für die Jagdbewirtschaftung und wird in den kommenden Jahren im Wege von Mieteinnahmen wieder refinanziert. Der Gesamteinschlag des Jahres 2007 beträgt 20.350 fm. Seit dem Jahre 1990 liegt der aufsummierte Einschlag um insgesamt 13.777 fm unter dem behördlich bewilligten Hiebsatz. An Servitutsholz wurde von den Nutzungsberechtigten insgesamt 2.505 fm bezogen, wovon der Anteil an Brennholzbezügen mit 2.128 fm bei 84,93% der Gesamtbezüge liegt. Von Bgm Salzmann wird der Bericht über die am 4. Juli erfolgte Prüfung des Rechnungsabschlusses mit stichprobenweiser 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 4 - Kontrolle der Belege zur Kenntnis gebracht. Die Rechungsprüfer bemängeln, dass von einer Mitgliedsgemeinde noch Zahlungsrückstände aus der Vorschreibung für die GIS-Dienstleistungen offen sind und ersuchen generell um fristgerechte Einhaltung von Fälligkeitsterminen. Vom Standessekretär wird eine komprimierte AusgabenEinnahmenzusammenstellung präsentiert. Daraus geht hervor, dass die betriebseigenen Einnahmen aus der Waldbewirtschaftung, Jagd und Dienstbarkeiten etwa 71% der Gesamteinnahmen betragen und damit ca 75% der Betriebsausgaben finanziert werden können. Der Anteil der Einnahmen aus Förderungen sowie aus den Zahlungen der Vorarlberger Illwerke, den Bergbahnen und den Forstfondsgemeinden auf Basis des umfassenden Bewirtschaftungskonzeptes des Betriebsleiters liegen bei ca 25% der Gesamteinnahmen. 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 5 - Nach Beantwortung verschiedener Anfrage wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluss 2007 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 2.824.256,10 289.751,03 3.114.007,13 3.050.306,73 63.700,40 3.114.007,13 Abschließend spricht der Vorsitzende namens der gesamten Forstfondsvertretung dem Betriebs- und Verwaltungspersonal einen ausdrücklichen Dank für die geleistete Arbeit und den Einsatz im abgelaufenen Jahr aus. Pkt. 3.) Bgm Salzmann informiert über das bereits seit längerer Zeit bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz anhängige Verfahren zur Erteilung der nötigen Bewilligungen für die Erschließung des Maisäßbereiches Lifinar in St. Gallenkirch, wozu auch eine Grundinanspruchnahme im Bereich des Maisäß Tanafreida nötig ist. Von den Vertretern der Maisäßinteressentschaft Tanafreida werden Bedenken geäußert, dass durch die Bauarbeiten zur Errichtung der Weganlage möglicherweise die Wasserversorgung beeinträchtigt werden könnte. Da die gegenständlichen Quellen wesentlich weiter bergwärts liegen ist eine Beeinträchtigung äußerst unwahrscheinlich, was auch durch zwei geologische Gutachten bestätigt wird. Von Seiten der Gemeinde ergeht zur Entkräftung dieser Bedenken das Ansuchen an den Forstfonds, für den unwahrscheinlichen Fall einer Beeinträchtigung der Wasserversorgung auf Tanafreida die auf Forstfondsgrund entspringenden Quellen im Lifinartobel fassen und zum Maisäß Tanafreida ableiten zu dürfen. In der ausführlichen Diskussion dazu wird von der Forstfondsvertretung diesem Anliegen grundsätzlich die einstimmige Zustimmung erteilt. Bezüglich einer Entschädigung für den Wasserbezug sind in einer weiteren Sitzung auf Basis bereits bestehender Nutzungseinräumungen weitere Beratungen zu führen und zur Überlassung und Nutzung von Wasser eine künftig generell anzuwendende Regelung zu beschließen. Im gegenständlichen Ansuchen wird für den Fall der tatsächlichen Ableitung des Wassers festgehalten, dass sämtliches über den Bedarf der Maisäßversorgung hinaus zur 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 6 - Verfügung stehendes Wasser auch weiterhin der uneingeschränkten Nutzung durch den Forstfonds zur Verfügung steht. Gleichfalls soll für den Fall der Ableitung auch die Frage einer energetischen Nutzung im Rahmen eines Trinkwasserkleinkraftwerkes geprüft werden, welches bei entsprechender Wirtschaftlichkeit auch umgesetzt werden soll. 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 7 - Pkt. 4 – Berichte: Der Betriebleiter informiert wie folgt: a) Die Abwicklung der Aufarbeitung der auf vor allem auf höher gelegene Waldgebiete in Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn angefallen Windwurfhölzer läuft zügig ab und wurde die Einschlagsplanung 2008 an diese Situation angepasst. Bis dato sind in der Standesbuchhaltung 8.256 fm vom Einschlag 2008 erfasst – mit bereits aufgearbeitetem Holz, bereits geliefertem und noch nicht verrechnetem Nutz- und Brennholz sind ca. 11.000 fm vom laufenden Einschlag – genehmigter Hiebsatz 2008: rd. 18.000 fm - erledigt. b) Unwetter haben in den letzten Wochen sowohl im Silbertal (Gieslafurt) und im Valschafieltal zu stärkeren Schäden an Weganlagen geführt. Bewährt hat sich bereits der getätigte Aufwand für die Wegsanierung der Rodelbahn in Vandans, wo trotz starker Niederschläge und einer extremen Wegbeanspruchung die Weganlage in einem guten Zustand ist. In fast allen Standeswaldrevieren sind in diesem Frühjahr – wie bereits vom Betriebsleiter berichtet – weit über das normale Ausmaß hinausgehende Wildschäden zu verzeichnen. Die Schäden werden vom Betriebsdienst aufgenommen und lt Jagdpachtvertragsbedingungen bzw den im Land Vorarlberg üblichen Bestimmungen (Jagdgesetz) und Sätzen verrechnet. Im Silbertal wird am 4. August mit dem Bau der Hackgutlagerhalle begonnen. In diesem Zusammenhang weist der Betriebsleiter darauf hin, dass mit der Realisierung der derzeit in Bau befindlichen Biomasseanlagen – Gemeinde Bartholomäberg und Naturwärme Montafon – die Energieholzliefermöglichkeiten des Forstfonds ausgeschöpft sind und der Bau von weiteren – auch kleinen Anlagen – von der Energieholzbeistellung aus der Nutzung der privaten Waldungen des Montafons und der Region abhängig ist. In Partenen sind bei einer größeren Durchforstung einer Maisäßinteressentschaft große Brennholzmengen angefallen, die zur Gänze von den Mitgliedern für die Deckung des Eigenbedarfs verwendet worden sind. c) d) Pkt. 5 – Allfälliges: keine Wortmeldungen Ende der Sitzung, 12.40 Uhr; Schruns, 17. Juli 2008; 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 8 - Schriftführer: Forstfondsvertretung: 23. Forstfondssitzung: 15.07. 2008 Seite - 9 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20080617 ff022
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Juni 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 22. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Juni nehmen an der auf ca 11.00 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Vizebgm Dr Günter Flatz, St. Anton; Vizebgm Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Entschuldigt: Schriftführer: Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 12.45 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 21. Forstfondssitzung vom 18.03. 2008; 2. Vergabe der Baumeisterarbeiten für Hackschnitzelhalle Schmelzhof im Silbertal; 3. Vergabe für Lieferung Traktor (Austausch des Traktors Steyr M 9086a); 4. Berichte; 22. Forstfondssitzung: 17.06. 2008 Seite - 1 - 5. Allfälliges; 22. Forstfondssitzung: 17.06. 2008 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 21. Forstfondssitzung vom 18.03. 2008 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Vom Standessekretär wird über das im Wege des Ingenieurbüros Dieter Breuß vorliegende Angebotsergebnis für die Baumeisterarbeiten für die Errichtung einer Hackgutlagerhalle des Forstfonds beim Betriebsgebäude Schmelzhof in Silbertal mit integriertem Trinkwasserkleinkraftwerk und nötigen Behältern der Gemeinde Silbertal informiert, für welche im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens im Unterschwellenbereich von insgesamt 7 eingeladenen Firmen 6 Angebote vorliegen. Billigstbieter für die gesamten Arbeiten ist die Fa Ammann Bau aus Nenzing mit einer Nettosumme von 285.256,27 EUR, wovon gemäß Angebotsauswertung des Ingenieurbüros 178.352,65 EUR auf die Hackgutlagerhalle entfallen. Zusätzlich wird informiert, dass die nun vorliegenden Angebotssummen gegenüber den zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung vorliegenden Informationen von damals 175.000 nun mit Gesamtbaukosten von ca 300.000 zu rechnen ist. Auf Grund einer Rücksprache mit der zuständigen Abteilung der Landesregierung ist eine Aufstockung des Förderungsrahmens zu der bereits vorliegenden Landesförderung von 40% auf die tatsächliche Baukostensumme, vorbehaltlich eines Regierungsbeschlusses, in Aussicht gestellt. Bezugnehmend auf die bereits im Vorjahr erteilten Informationen wird vom Vorsitzenden nochmals die Notwendigkeit zur Errichtung dieser Lagerhalle aus betrieblicher Sicht, insbesondere im Zusammenhang mit der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien sowie den Kapazitätsgrenzen bei der Lagerhalle der ARA Montafon, betont und festgehalten, dass nach Abzug der Förderung nun mit Mehrkosten von etwa 80.000 zu rechnen ist. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden der Vergabe der Baumeisterarbeiten für die Hackgutlagerhalle an die Fa Ammann Bau in Nenzing zum Angebotpreis von Netto 178.352,65 einstimmig zugestimmt. Die im Gesamtkomplex für die Errichtung des Trinkwasserkraftwerkes der Gemeinde Silbertal anfallenden Baukosten werden direkt mit der Gemeinde abgerechnet. 22. Forstfondssitzung: 17.06. 2008 Seite - 3 - Pkt. 3.) Vom Standessekretär wird über das im nicht offenen Verfahren vorliegende Ergebnis für die Anschaffung eines neuen Traktors informiert, wofür von insgesamt 4 Firmen 11 Angebote mit diversen Varianten vorliegen. Auf Grundlage des vorliegenden Angebotsergebnisses und der dazu erteilten Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden die Neuanschaffung eines Steyr Traktors Profi 6140a mit Rücknahme des Traktors Steyr 9086a vom Nettopreis von 52.500 EUR bei der Fa Schäfer Ländletechnik in Rankweil als Bestbilligstbieterfirma einstimmig genehmigt. Pkt. 4 – Berichte: a) Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurden die Fällungsbewilligungen im Standeswald für das laufende Jahr mit einem Hiebsatz von insgesamt 17.030 fm erteilt, wobei in einzelnen Waldbereichen aus Gründen der Lebensraumerhaltung die Nutzungen außerhalb der Zeit vom 1. April bis 10. Juli zu tätigen sind. Vom diesjährigen Einschlag wird aufgrund des Schadholzanfalles (Schnee – Windwurf) vom November 2007 überwiegend dort Holz mit Seilbahnen aufgearbeitet, wo größere Mengen Schadholz angefallen sind. Dies betrifft Waldlagen im Valschafieltal, im hinteren Silbertal (Alpmaisäß, Muttwald etc) und in Gargellen. Schwerpunkte der forstlichen Nutzungen sind in diesem Jahr die Schattseite von St. Gallenkirch, wo durch den Bau der FS Willis Sita bis dato nicht zugängliche Waldlagen bewirtschaftet werden können sowie Schutzwaldungen im Bereich Netza. Bis dato sind über 1/3 des diesjährigen Holzeinschlages bereits getätigt und der überwiegende Anteil der angemeldeten Servitutsholzbezüge zugestellt. c) Vom Betriebsdienst sind in diesem Frühjahr lt Meldungen überdurchschnittlich starke Wildschäden in fast allen Fütterungseinstandsgebieten festgestellt worden. Vom Betriebsleiter wurde die Aufnahme und Schätzung von Wildschäden in den betroffenen Standeswaldungen angeordnet. keine Wortmeldungen b) Pkt. 5 – Allfälliges: Ende der Sitzung, 13.00 Uhr; 22. Forstfondssitzung: 17.06. 2008 Seite - 4 - Schruns, 18. Juni 2008; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 22. Forstfondssitzung: 17.06. 2008 Seite - 5 -


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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. März 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 21. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. März nehmen an der auf 9.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Vizebgm Karl-Peter Batlogg, Lorüns; Betriebsleiter DI Hubert Malin; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt nach Begrüßung der Sitzungsteilnehmer gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 20. Forstfondssitzung vom 12.02. 2008; 2.) Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Vorarlberger Illwerke AG für Ganzjahresrodelbahn (Coaster) Latschau – Vandans; 3.) Abtausch von Waldflächen mit der Gemeinde Tschagguns und der Vorarlberger Illwerke AG; 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 Seite - 1 - 4.) Mountainbike–Marathon – Erörterung der Situation betreffend Grundinanspruchnahme Bereich Hinteres Silbertal; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Zum Protokoll der 19. Forstfondssitzung wird vom Standessekretär die Protokollierung zur Beratung des Voranschlages im 1. Absatz dahingehend richtig gestellt, dass die Entnahme aus der Haushaltsrücklage nicht wie angeführt 102.800 EUR (Vorjahreswert), sondern – wie in der Gesamtzusammenstellung enthalten– 138.000 EUR beträgt. Mit dieser Korrektur wird die Niederschrift über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert im Detail über die in den vergangenen Wochen mit Vertretern der Vorarlberger Illwerke AG geführten Verhandlungen betreffend Abschluss eines Dienstbarkeitsvertrages für die Grundinanspruchnahme zur Errichtung einer Ganzjahresrodelbahn von Latschau nach Vandans. Dieses Projekt soll im Bereich der bestehenden Naturrodelbahn umgesetzt werden, wozu Forstfondsgrund auf einer Länge von 1.575 m für den Alpincoaster sowie auf einer Länge von 785 m für eine Seilbahn zum Rücktransport der Rodel mit einem beiderseitigem Schutzstreifen von 4 m ab Achsmitte umgesetzt werden. Auf Grundlage der Verhandlungen konnte eine Umsatzbeteiligung von 1,25 % unter Berücksichtigung der durch das Projekt erwartenden Beeinträchtigung in der Bewirtschaftung der angrenzenden Standeswaldungen vereinbart werden, wobei eine Mindestentschädigung in der Höhe von 2.000 EUR im Vertrag enthalten ist. Zu dem im Vorfeld auch angedachten möglichen Alternativstandort von Tromenier nach Partenen informiert der Vorsitzende über die vorliegende Stellungnahme der Fa Wiegand als Anlagenhersteller. Während das Projekt Latschau – Vandans mit einer Bahnlänge von 2.650 m und einem Höhenunterschied von 350 m noch im oberen sinnvollen Bereich liegt, wäre für eine attraktive Streckenführung im Bereich Tromenier – Partenen mit einem Höhenunterschied von ca 700 m eine Bahnlänge von ca 5 km nötig. Bedingt durch die Geländeverhältnisse und die Steilheit des Geländes wären wesentlich aufwän-digere Stützkonstruktionen erforderlich, was sich wiederum negativ auf die Errichtungs-kosten und damit auf die 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 Seite - 2 - Wirtschaftlichkeit der Anlage selbst auswirken würde. Der für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage nötige Fahrpreis müsste beim Projekt Tromenier – Partenen bei ca 15 bis 20 EUR liegen, was aus Kundensicht als äußerst kritisch zu beurteilen ist. Angesprochen wird aber auch die bessere Erreichbarkeit in Vandans mit ca 8 km von der Autobahnabfahrt in Bludenz. Zusammenfassend wird von der Firma Wiegand aus wirtschaftlicher Sicht der Standort Vandans wesentlich besser eingestuft als der Standort Partenen. Insgesamt wird vom Vorsitzenden, ebenso in mehreren Wortmeldungen der Forstfondsbürgermeister, die geplante Investition aus Sicht der Tourismusdestination Montafon positiv gesehen und begrüßt. 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 Seite - 3 - Bgm Bitschnau informiert ebenfalls, dass das Projekt den Gemeindeverantwortlichen bereits vor längerer Zeit vorgestellt wurde und eine Besichtigung einer gleichen Anlage in Imst erfolgt ist. Einiges Befremden äußert Bgm Bitschnau dahingehend, dass die Pläne für dieses Projekt von der Illwerke bereits in Ausarbeitung waren, als noch Diskussionen über den Erhalt der Grabserbahn geführt wurden. Bezüglich der von der Gemeindevertretung noch nötigen Beschlussfassung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes in Richtung Ganzjahresrodelbahn sieht Bgm Bitschnau keine Probleme. Bgm Netzer sieht in seiner Wortmeldung das Projekt insgesamt durchaus positiv und würde auch für den Standort Partenen entsprechende Realisierungsmöglichkeiten sehen, zumal dort der benötigte Grund zur Gänze im Eigentum der Illwerke selbst steht. Nach Ansicht von Bgm Netzer ist der im Vertragsentwurf enthaltene Sockelbeitrag als wesentlich zu gering angesetzt. Zusätzlich ist nach Meinung von Bgm Netzer die Aufnahme eines weiteren Vertragspunktes dahingehend nötig, eine allfällige Verlegung der Anlage aus Bewirtschaftungsgesichtspunkten des Grundeigentümers zu ermöglichen. Bgm Netzer spricht zusätzlich eine insbesondere für Gäste aus dem Hochmontafon fehlende Busverbindung zum Ausgangspunkt der Ganzjahresrodelbahn an, weshalb eine problemlose An- und Abreise der Gäste mittels öffentlichem Verkehrsangebot sichergestellt werden müsse, zumal durch dieses Angebot auch die wirtschaftliche Situation der Sektion 1 der Golmerbahn erheblich verbessert werden könne. Nach Meinung von Bgm Netzer ist auch die geplante Ampelregelung bei der Abzweigung beim Bahnhof Vandans in Richtung Vandans sehr kritisch zu beurteilen, zumal damit weitere Stauerscheinungen prognostiziert sind. Die Hauptverkehrsführung sollte daher nach seiner Meinung bei der Ampel in Richtung Ortszentrum Vandans erfolgen und nicht über die Zufahrt Parkplatz beim Hosensee in Bartholomäberg. Für die geplante Ampelregelung informiert Bgm Lerch über Aussagen der Fachleute der Landesstraßenplanungsstelle, wonach diese modernen Anlagen fast gleich durchlässig sind wie ein Kreisverkehr und damit nach deren Aussagen Stauerscheinungen größtenteils vermieden werden könnten. Bgm Lerch spricht sich grundsätzlich positiv zum Projekt Ganzjahresrodelbahn aus. In Anbetracht der zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsfrequenzen und der bereits schon jetzt bestehenden Verkehrsbelastungen für die Anrainer sieht Bgm Lerch eine dringende Notwendigkeit zu weiteren Gesprächen mit den Verantwortlichen der Illwerke dahingehend, dass noch vor Vertragsunterfertigung entsprechende Verhandlungen betreffend eine Anbindung der Talstation der Golmerbahn an das öffentliche Verkehrsnetz zu führen sind. Es wird erwartet, dass auch die Vorarlberger Illwerke in eine teilweise Mitfinanzierung eingebunden werden muss. Bgm Lerch sieht eine 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 Seite - 4 - zunehmende Unglaubwürdigkeit der Politik, wenn laufend neue Projekte mit zusätzlichen Verkehrsfrequenzen genehmigt werden, andererseits aber im Bereich der Verkehrsentlastung zumindest kurzfristig keine oder nur minimale Entlastungen in Aussicht sind. Vom Betriebsleiter wird über die Verhandlungen mit den Illwerkevertretern dahingehend informiert, dass im Zusammenhang mit zusätzlichen Bewirtschaftungserschwernissen im Bereich der Ganzjahresrodelbahn die damit für den Forstbetrieb verbundenen Mehraufwendungen von der Illwerke übernommen werden. Insgesamt wird jedoch vom Betriebsleiter festgestellt, dass das betroffene Waldgebiet in den letzten Jahren im nötigen Umfang erschlossen wurde und daher unter diesem Aspekt unvertretbare Bewirtschaftungserschwernisse nicht zu erwarten sind. Bgm Salzmann sieht die geplante Investition aus Sicht der Tourismusregion Montafon ebenfalls positiv, da auch diese Anlage als wichtige Infrastruktur für eine positive Entwicklung der Tourismusregion (besonders für den Sommertourismus) gesehen werden darf. Zur Verkehrssituation vertritt er die Meinung, dass sich die Stausituationen in den letzten Jahren wesentlich verbessert haben und das Verkehrsaufkommen insgesamt nicht überdramatisiert werden darf. Zusammenfassend wird über Antrag des Vorsitzenden der vorliegende Dienstbarkeitsvertrag einstimmig genehmigt mit der Maßgabe, dass die Vorarlberger Illwerke AG in die weiteren Gespräche für eine mögliche Anbindung der Golmerbahn an das Netz des ÖV-Angebotes Montafon einzubinden sind und von ihr auch eine Mitfinanzierung erwartet wird. Pkt. 3.) Bgm Bitschnau informiert über eine im Zusammenhang mit den Gesprächen für den Erhalt der Grabserbahn entstandene Idee eines Abtausches von Waldflächen des Forstfonds im Bereich des Latschaubeckens in Tschagguns/Vandans gegen Waldparzellen der Gemeinde Tschagguns im Bereich des Gauertales mit einem Tauschverhältnis von ca. 1:1,5. Die Forstfondflächen sollen in weiterer Folge der Vorarlberger Illwerke AG überlassen werden. In der kurzen Diskussion zu dieser Überlegung wird in mehreren Wortmeldungen der Forstfondsbürgermeister keine Möglichkeit eines Verkaufes bzw einer Abtretung dieser Grundflächen im Tauschwege gesehen, zumal diesen Grundstücken allenfalls künftig auch im Zusammenhang mit angedachten Investitionen beim Lünerseewerk in Latschau eine wesentlich höhere Bedeutung zukommen könnte. 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 Seite - 5 - Während Bgm Bitschnau den Abtausch positiv sieht wird ein solcher von den übrigen Forstfondsvertretern negativ beurteilt. Pkt. 4.) Der Vorsitzende sowie Bgm Säly informieren nochmals über die gesamte Vorgeschichte zur geplanten Veranstaltung eines Mountainbike-Marathons mit einer Streckenführung durch das hintere Silbertal. Trotz mehrfacher Versuche konnte von den Organen der Alpe Fresch keine Zustimmung zur Grundinanspruchnahme erreicht werden. Das Verhalten der Alpvertreter insgesamt löst Unverständnis aus, zumal nicht einmal eine Gelegenheit zur Erörterung der Sache im gemeinsamen Gespräch geboten wurde. Es wird auch die Tatsache angesprochen, dass die Bewirtschafter der Alpe selbst für die Alp- und Jagdbewirtschaftung ebenfalls Forstfondsgrundstücke bzw Grundstücke weiterer Eigentümer benutzen. Bgm Netzer informiert in diesem Zusammenhang über die Möglichkeit einer Alternativroute im Gemeindegebiet Gaschurn Bereich Ganifer – Zeinis, welche von ihm auch im Natura-2000Beirat bereits vorgestellt wurde und für welche nun die weiteren Gespräche mit den betroffenen Grundeigentümern und Beteiligten erfolgen werden. Bgm Netzer ist zuversichtlich, dass im angesprochenen Bereich eine Realisierung des Projektes möglich erscheint. Pkt. 5 – Berichte: a) Unter Hinweis auf die vergangenen beiden Stürme und die damit verbundene Preissituation, insbesondere auch im Schnittholzmarkt, informiert der Betriebsleiter, dass vorerst Nutzungen im Standeswald auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden und die Ausschöpfung des Hiebsatzes bei entsprechender Entspannung der Preissituation im Spätherbst des laufenden Jahres bzw allenfalls erst im kommenden Jahr erfolgen soll. Dieser Bericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Vom Vorsitzenden wird informiert, dass die Landesregierung gegen den Voranschlag 2008 gemäß § 8 Gemeindeverbandsverordnung in Verbindung mit § 73 Gemeindegesetz keine Einwendungen erhoben hat. b) Pkt. 6 – Allfälliges: a) Bgm Salzmann spricht den Problembereich der Schiabfahrten in das Valiseratal an und stellt dazu fest, dass aus Gemeindesicht vor einer Anzeige durch den Forstfonds bei Seite - 6 - 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 der Behörde bzw die Beantragung eines jagdlichen Sperrgebietes erwartet würde, vor diesen Schritten gemeinsame Gespräche mit allen Betroffenen mit der Suche nach Lösungsmöglichkeiten zu führen. Vom Betriebsleiter wird dazu informiert, dass ein Antrag auf die Ausscheidung eines jagdlichen Sperrgebietes gestellt wurde und im Verfahren alle Beteiligten auch Möglichkeit zur Darlegung ihrer Standpunkte bekommen werden. Der Betriebsleiter weist zudem auf die in den letzten Jahren in dieser Angelegenheit geführten zahlreichen Gespräche mit den Schischulen hin, welche bislang leider den erhofften Erfolg nicht gebracht haben. Aus Sicht der Waldbewirtschaftung und des Waldzustandes sind nach Beurteilung des Betriebsleiters allerdings die in den vergangenen Jahren zunehmenden Störungen in den Einstandsgebieten nicht mehr tolerierbar. Bgm Salzmann weist aus Sicht der Tourismusregion Montafon auf den enormen Stellenwert dieses Wirtschaftszweiges für die Entwicklung im Tal hin und vertritt die Meinung, dass dem Tourismus auch aus Sicht des Forstfonds durchaus ein der Bedeutung der Tourismuswirtschaft entsprechender Stellenwert beigemessen werden muss. Ende der Sitzung 10.10 Uhr; Schruns, 18.03. 2008; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 21. Forstfondssitzung: 18.03. 2008 Seite - 7 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20080212 ff020
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. Februar 2008 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 20. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 05. Februar nehmen an der auf ca 11.00 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; VizeBgm Dr Günther Flatz, St. Anton; VizeBgm Michael Zimmermann, Vandans; Entschuldigt: Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Mitarbeiter Betriebsleiter DI Standessekretär Mag Johann Weitere Sitzungsteilnehmer: Hubert Malin; Schriftführer: Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 11.15 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 19. Forstfondssitzung vom 18.12.2007; 2.) 3.) Antrag der Agrargemeinschaft Alpe Garnera zum Verkauf diverser Waldparzellen im Garneratal; Zusammenarbeit/Kooperation des Forstfonds mit Naturwärme Montafon bzw mit anderen kommunalen Biomasse-Heizwerken (Antrag Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer); 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -1- 4.) 5.) 6.) Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Silbertal betreffend Standort für Kleinwasserkraftwerk; Berichte; Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 19. Forstfonds-sitzung vom 18.12. 2007 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über ein Ansuchen der Agrargemeinschaft Garnera, mit welchem sie um den Verkauf der Waldparzellen des Forstfonds wie folgt ersucht: 3286 12.267 m² 3288 19.474 m² 3290 26.151 m² 3291 38.612 m² 1157 5.076 m² Gesamtfläche 101.580 m² Der Antrag wird mit dem Argument einer sinnvollen Abrundung der Alp- und Weideflächen begründet. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die bereits vor mehreren Jahren mit dem Betriebsleiter ebenfalls in dieser Angelegenheit geführten Gespräche mit den Alpvertretern und die bereits zu diesem Zeitpunkt ablehnende Haltung aus Sicht des Forstfonds. Vom Standessekretär wird zusätzlich informiert, dass die Waldparzellen 3291, 3288, 3286 und 1157 laut Servitutenregulierungsurkunden vom 10.09. 1877 mit der Waldweide für ca 200 Stück Alpvieh und ca 600 bis 700 Stück Schafe belastet sind, wobei diese Waldweiderechte ein ausschließliches Schneefluchtrecht darstellen. Zusätzlich ist auf der Gp 3291 das Servitutsrecht des Schindelholzbezuges für die Eindeckung von 6 aus Stein erbauten Hirtenhütten derart eingetragen, dass bei Bedarf jedes zweite Jahr für die Eindeckung ein Fichtenstamm mit 0,30 Meter Durchmesser am dicken Ende und 6,3 Meter Länge bezogen werden kann. Bgm Netzer kann sich in der Diskussion den Verkauf der Parzellen 3290 und 3291 unter der Auflage vorstellen, dass seitens der Agrargemeinschaft Garnera auch entsprechende Gegenleistungen im Zusammenhang mit der Benützung von Weganlagen für Mountainbikezwecke und Wanderbusse bzw auch im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Tübinger Hütte und 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -2- den in deren Einzugsbereich allenfalls geplanten Infrastruktureinrichtungen wie zB Klettergarten etc zugesichert werden. In der ausführlichen Diskussion erfolgt schließlich eine einhellige Meinungsbildung der Forstfondsvertretung dahingehend, dass dem Ansinnen nach Verkauf der genannten Waldparzellen nicht stattgeben wird, zumal der Forstfonds bereits seit 175 Jahren Eigentümer dieser Waldparzellen ist und durch diesen Besitz neben den forstlichen Nutzungsmöglichkeiten auch entsprechende Mitgestaltungsmöglichkeiten im Garneratal besitzt. Was das angesprochene Servitutsrecht der Schneefluchtweide betrifft wird zudem auf die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten recht großzügige Handhabung hingewiesen, wonach bislang auf eine Abzäunung der Waldparzellen für die Ausübung des eingetragenen Schneeflucht-Weiderechtes verzichtet wurde, zumal dieses Weiderecht in der Vergangenheit nicht nur im Sinne der Bestimmungen der Servitutenregulierungsurkunde ausgeübt worden ist. Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet über den von Bürgermeisterkollegen und Standesrepräsentant-Stellvertreter Martin Netzer eingebrachten Antrag, wonach er als Vertreter des Forstfonds in der Naturwärme Montafon GmbH in diesem Gremium die Meinung geäußert hat, dass sowohl bezüglich Holzlogistik für die Naturwärme Montafon als auch für die Menge des vom Forstfonds bereit zu stellenden Brennstoffes klare Regelungen zu treffen sind. Nach Beurteilung von Bgm Netzer ist für allenfalls weitere kommunale Biomasseheizwerke in der Talschaft ebenfalls vom Forstfonds Brennholz zur Verfügung zu stellen. Aus dieser Überlegung kann an die Naturwärme Montafon nicht eine Lieferzusage in einem Ausmaß vorgenommen werden, welche für weitere Biomasseheizwerke keinen Spielraum mehr offen lässt. In der Diskussion werden vom Betriebsleiter und vom Standessekretär über die bereits bestehenden vertraglichen Lieferverpflichtungen für diverse private Hackschnitzelanlagen wie auch diverse mittlere Hackschnitzelanlagen von Betrieben informiert. Vom Betriebsleiter wird klar festgehalten, dass der von der Behörde mit 18.000 fm festgesetzte Hiebsatz in den Standeswaldungen auch das Kriterium für die mögliche Bereitstellung von Brennholz in der Talschaft ist. Für das Projekt Naturwärme Montafon sind unter Berücksichtigung der Förderungskriterien 15.000 Srm Waldhackgut vertraglich für eine Frist von 15 Jahren sicher zu stellen, welche laut Konzept des Betriebsleiters in Form von 2.000 fm durch den Forstfonds, weitere 2.000 fm von privaten Waldbesitzern bzw Interessentschaften des Montafons sowie 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -3- weitere 2.000 fm im Wege des Waldbesitzerverbandes aufgebracht werden sollen. Zur Diskussion der Übernahme der gesamten Holzlogistik für die Naturwärme Montafon bringt Bgm Netzer die vom Geschäftsführer der Naturwärme Montafon, Karl Resch, wiederholt getroffenen Aussagen zur Kenntnis, wonach nach dessen Überzeugung die gesamte Holzlogistik vom Forstfonds wahrgenommen werde. Zu dieser Ansicht wird in der Diskussion festgestellt, dass vom Forstfonds keine Zusage zur Übernahme der kompletten Holzlogistik vorliegt und dies auch nicht machbar ist, wobei jedoch der Betriebsleiter für die ersten drei Jahre gegen Vergütung unterstützend bei der Holzlogistik zur Verfügung stehen und seine Erfahrungen und Kontakte einbringen wird. Vom Vorsitzenden wird insbesondere auch unter Hinweis auf die für das Biomasseheizwerk Gaschurn in den vergangenen 8 Betriebsjahren gelieferten Hackschnitzelmengen die Meinung vertreten, dass der vom Betriebsleiter angesetzte Ansatz einer Brennholzmenge von 2.000 fm in Anbetracht der Tatsache, dass 3 Gemeinden (Bartholomäberg, Schruns, Tschagguns + Forstfonds) an der Naturwärme Montafon beteiligt sind, mehr als nur gerechtfertigt anzusehen ist. Dies umso mehr, als auch für das Biomasseheizwerk Gaschurn seit Bestehen desselben jährlich über 1.800 fm Brennholz geliefert wurden und dies zudem im Sinne einer Starthilfe zu einem äußerst günstigen Preis, was neben der einmaligen Investitionsförderung von € 218.000 bis heute eine zusätzliche finanzielle Unterstützung von mindestens € 430.000 bedeutet. In der umfassenden Diskussion wird vom Betriebsleiter klar festgehalten, dass der aus der Nutzung des von der Behörde genehmigten Hiebsatzes von maximal 18.000 fm anfallende Brennholzanteil auch künftig der limitierende Faktor für die Bereitstellung von Hackschnitzeln durch den Forstfonds darstellen wird. Der Betriebsleiter weist zusätzlich darauf hin, dass auch in Zukunft - wie dies bereits in der Vergangenheit gehandhabt wurde - vom Forstfonds bei Nutzungen durch private Waldbesitzer das anfallende Brennholz möglichst übernommen wird. In der Diskussion wird zusätzlich auf die in der Gemeinde Gaschurn bekannten forstlichen Probleme in der Waldbewirtschaftung im Zusammenhang mit Diskussionen um eine Naturgefahrenkommission verwiesen, welche die Bereitstellung von Brennholz auch für das Biomasseheizwerk Gaschurn alles eher als erleichtern. Zusammenfassend wird einstimmig festgehalten, dass der Forstfonds für das Projekt Naturwärme Montafon im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen ebenfalls 2.000 fm Brennholz zur Verfügung stellen wird, wobei künftig auch vom Forstfonds vorrangig der in der Talschaft bestehende Bedarf abgedeckt 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -4- wird und daher derzeit bestehende vertragliche Verpflichtungen außerhalb des Tales kontinuierlich zurück gefahren werden. Einstimmig wird festgehalten, dass der Forstfonds für die Logistik für das Naturwärmeprojekt Montafon nicht zuständig ist, der Betriebsleiter aber für die ca ersten 3 Anlaufjahre gegen Vergütung unterstützend behilflich ist, wie dies gegenüber der Geschäftsführung der Naturwärme Montafon auch zugesichert wurde. Pkt. 4.) Der Vorsitzende begrüßt Herrn DI (FH) Dieter Breuß, welcher das Projekt der Trink- und Löschwasserversorgung Buchen mit integriertem Kleinwasserkraftwerk in der Gemeinde Silbertal anhand einer Planunterlage im Detail vorstellt. Das Projekt selbst wurde bereits vor längerer Zeit von der Montafonerbahn AG betrieben, wozu damals bereits eine Beschlussfassung durch die Forstfondsvertretung betreffend Grundinanspruchnahme erfolgt ist. Nun soll dieses Projekt von der Gemeinde Silbertal selbst im Zusammenhang mit der Trink- und Löschwasserversorgung realisiert werden, wobei bei einer durchschnittlichen Quellschüttung im Jahresschnitt von 15 l/sec mit einer elektrischen Leistung von 93,8 kW eine Stromerzeugung von ca 487.000 kWh erfolgen soll. Die Quellen selbst liegen auf der im Eigentum der Landwirtschaftkammer befindlichen Stieralpe Buchen und wurden bereits gefasst. Geplant ist auch die Errichtung eines Löschwasserbehälters von 80 m³ in der Parzelle Buchen sowie in weiterer Folge nach Ableitung des Trink- und Löschwassers die Herstellung einer Verbindungsleitung zur bestehenden Ortswasserversorgung Kirchdorf, womit die Versorgungssicherheit sowohl im Trinkwasserbereich als auch bei Brandfällen für Löschzwecke wesentlich erhöht werden kann. Von Bgm Säly wie vom Projektanten wird darauf hingewiesen, dass eine Realisierung des Trinkwasserkraftwerkes ausschließlich im Zusammenhang mit der Errichtung der Trinkund Löschwasserversorgung unter Ausnützung aller zugesicherten öffentlichen Förderungsmittel überhaupt machbar ist und bei isolierter Betrachtung des Trinkwasserkraftwerkes allein eine Realisierung nicht zur Diskussion stehen würde. Auf Basis der Vorgespräche wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, in Anbetracht der speziellen Situation und der Tatsache, dass sich die Quellen selbst nicht auf Forstfondsgrund befinden, für die erforderliche Grundinanspruchnahme für das Trinkwasserkraftwerk samt nötiger Leitungsführung eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 % nach Amortisation des Kraftwerkes zu verlangen, wobei die Errichtung des Kraftwerkes selbst im Zuge der Errichtung der geplanten Hackschnitzelhalle 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -5- Schmelzhof auf Kosten der Gemeinde Silbertal als Kraftwerksbebtreiberin vorstellbar ist. Vom Betriebsleiter wird in der Diskussion auf den Umstand hingewiesen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit gemäß Wasserrechtsgesetz auch entsprechende Quellschutzgebiete 1 und 2 von der Behörde vorgeschrieben werden, wobei ein Quellschutzgebiet 2 einen Einzugsbereich für eine Verweildauer des Wassers von etwa 60 Tagen betrifft und damit nach Beurteilung des Betriebsleiters ca 30 bis 40 ha Standeswald betroffen sind, für welchen besondere Bewirtschaftsauflagen im Zuge des wasserrechtlichen Verfahrens für die Verordnung des Quellschutzgebietes von der Behörde zu erwarten sind. Unter diesem Aspekt wird vom Betriebsleiter eine Anhebung des Umsatzentgeltes als gerechtfertigt beurteilt. Von DI Breuß wird bekannt gegeben, dass das Gesamtprojekt für die Trink- und Löschwasserversorgung mit € 800.000 veranschlagt ist, wozu von der Gemeinde Silbertal € 300.000 einzubringen sind. Die Kosten für das Kraftwerk selbst werden ohne Leitungskosten mit € 380.000 beziffert, für welche auf Basis des derzeitigen Einspeisetarifs eine Amortisation in einem Zeitraum von etwa 15 bis 20 Jahren möglich erscheint. Nach umfassender Diskussion wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden der erforderlichen Grundinanspruchnahme einstimmig zugestimmt, wobei an den Forstfonds nach Amortisation des Kraftwerkes eine Umsatzbeteiligung in Höhe von 3 % basierend auf der eingespeisten Strommenge mal Einspeisetarif jährlich zu vergüten ist. Dem Forstfonds ist ein kurzer jährlicher Bericht über das wirtschaftliche Ergebnis des Kraftwerkes vorzulegen. Zusätzlich wird klar gestellt, dass für den Fall der Verordnung von Quellschutzgebieten die Frage der Entschädigung des Forstfonds in gesonderten Verhandlungen mit der Gemeinde zu regeln ist. Pkt. 5 – Berichte: a) Für die Hackschnitzellagerhalle in Silbertal wurde von der Landesregierung zu maximalen Baukosten von € 175.000 eine Förderung von 40 % zugesichert. b) Zu den Richtlinien für die Biomasseförderung des Forstfonds in Form von kostenloser Bereitstellung von Hackschnitzeln für die erstmalige Errichtung einer Hackschnitzelheizung bzw von Brennholz bei Einbau eines Holzvergaserkessels wird nach kurzer Diskussion nochmals klar gestellt, dass Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung der Nachweis über den Erhalt einer Bundes- oder Landesförderung ist und diese Förderung nur dann zur Verfügung gestellt wird, wenn die Hackschnitzelheizung bzw der Holzvergaserkessel die 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -6- ausschließliche Wärmeversorgung für das Objekt darstellt. Der Betrieb von Biomasseanlagen gemeinsam mit Ölheizungen wird somit nicht gefördert. Ptk. 6 – Allfälliges: VizeBgm Zimmermann berichtet, dass das aus der Nutzung an der Ill angefallene Astmaterial großteils liegengelassen wurde und dies auch aus optischen Gründen für den direkt an der Ill verlaufenden Wanderweg keine Bereicherung darstellt. Zudem wird von ihm darauf verwiesen, dass bei Hochwasser eine Gefahr von Verklausungen gegeben ist. Zur Überlegung der Übernahme dieses Astmaterials durch den Forstfonds für eine Hackschnitzelverwertung wird vom Betriebsleiter darauf verwiesen, dass dieses Astmaterial wahrscheinlich geschreddert werden müsste und damit Gefahr besteht, dass in den Hackschnitzeln auch Fremdstoffe wie Steine etc enthalten sind. Daher kann das Astmaterial aus betrieblichen Überlegungen voraussichtlich nicht übernommen werden. Vom Betriebsdienst wird jedoch vor Ort noch eine Abklärung vorgenommen. Ende der Sitzung, 12.30 Uhr; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 20. Forstfondssitzung: 12.02. 2008 Seite -7-


Stand Montafon ForstfondsGP13 20071218 ff019
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STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Dezember 2007 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 19. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Dezember nehmen an der auf 14.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Entschuldigt: Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Betriebsleiter DI Hubert Malin Mitarbeiter Mag Bernhard Maier; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet im Anschluss an die Standessitzung um 12.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 18. Forstfondssitzung vom 16.10. 2007; 2.) 3.) 4.) Übernahme von Erhaltungskostenanteilen an der Güterweggenossenschaft Gaschurn-Versettla; Beratung zum Kaufangebot des Hälfteanteiles an der Waldparzelle 1291/1 im Silbertal; Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2008 mit Festsetzung der Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz; 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -1- 5.) 6.) 7.) Vergabe Kreditmanagement für Fremdwährungsdarlehen; Berichte; Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 18. Forstfondssitzung vom 16.10. 2007 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert gemeinsam mit dem Betriebsleiter über den Sachverhalt der Beteiligung bei der Güterweggenossenschaft Gaschurn-Versettla, in welcher der Forstfonds gemäß Bescheid aus dem Jahre 1983 an den Wegabschnitten 1, 2 und 3 mit jeweils 15 % an den Baukosten beteiligt ist. Eine Erhaltungskostenbeteiligung ist bescheidmäßig nicht festgesetzt, allerdings wurden auch vom Forstfonds im Zusammenhang mit der Intensivierung der Walbewirtschaftung seit dem Jahre 1996 Erhaltungsbeiträge geleistet. Nun ist geplant mit Unterstützung der Agrarbezirksbehörde und den Vertretern der Güterweggenossenschaft eine Neuregelung der Erhaltungskosten zu vereinbaren, bei welcher alle Beteiligten und Benützer der Weganlage entsprechend den jeweiligen Nutzungsanteilen eingebunden werden sollen. Für die weiteren Verhandlungen werden von der Forstfondsvertretung Bgm Martin Netzer als Stellvertreter des Standesrepräsentanten sowie der Betriebsleiter einstimmig ermächtigt. Nach Vorliegen des endgültigen Erhaltungskostenschlüssels ist dieser durch die Forstfondsvertretung zu beschließen. Pkt. 3.) Vom Vorsitzenden wird gemeinsam mit dem Betriebsleiter und dem Standessekretär über das von Herrn Hugo Raunicher für seinen Hälfteanteil an der Waldparzelle 1291/1 in Silbertal (Fläche 52.773 m²) unterbreitete Verkaufsangebot informiert. Diese Waldparzelle grenzt im Bereich Oberbuchen direkt an den Standeswald an. Auf Grundlage diverser Gespräche mit dem Betriebsleiter hat der Miteigentümer Herr Hugo Raunicher dem Forstfonds seinen Hälfteanteil um einen Betrag von 25.000 zum Kauf angeboten, worauf von der Verwaltung auch dem zweiten 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -2- Hälfteeigentümer Herr Anton Raunicher für seinen Hälfteanteil schriftlich dasselbe Angebot unterbreitet wurde. Gemäß Beurteilung des Betriebsleiters handelt sich dabei um einen gut verjüngten Wald, dessen Ankauf für den Forstfonds langfristig durchaus von Interesse ist. Der Betriebsleiter befürwortet auch nur den Ankauf des angebotenen Hälftanteiles positiv, falls in den weiteren Verhandlungen der zweite Hälfteanteil (noch) nicht erworben werden könnte. In der ausführlichen Diskussion wird vom Standessekretär informiert, dass nach bisheriger jahrzehntelanger Praxis vom Forstfonds keine Miteigentumsanteile an Waldparzellen erworben wurden. Es wird auch auf das von Herrn Mag Peter Raunicher als Sohn von Herrn Anton Raunicher eingebrachte Schreiben verwiesen, mit welchem der Forstfonds gebeten wird, von einem Ankauf nur eines Hälfteanteiles Abstand zu nehmen. In der Diskussion wird auch darauf verwiesen, dass in der familieninternen Situation zwischen den Brüdern Hugo und Anton Raunicher möglicherweise eine Einigung zum Verkauf des Hälfteanteiles von Herrn Hugo Raunicher an seinen Bruder Herrn Anton Raunicher nicht erzielbar ist. In der Diskussion wird schließlich einstimmig festgehalten, von der Möglichkeit des Ankaufes des Hälfteanteiles von Hugo Raunicher momentan keinen Gebrauch zu machen, außer es kann mit dem zweiten Hälfteeigentümer Herr Anton Raunicher eine klare schriftliche Vereinbarung über die künftige Nutzung dieser Waldparzelle abgeschlossen werden. Sofern sich auf Basis der weiteren familieninternen Gespräche in den kommenden Wochen eine andere Situation ergeben sollte, ist ein allfälliger Beschluss über den Ankauf der Waldparzelle in einer der nächsten Sitzungen herbei zu führen. Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird gemeinsam mit dem Standessekretär der Entwurf des Voranschlages 2008 mit Gesamtausgaben und einnahmen von 2.881.900 erläutert. Einnahmenseitig ist zum Ausgleich des Voranschlages eine Entnahme aus der Haushaltsrücklage in Höhe von 102.800 enthalten. Im Revier Silbertal ist beim bestehenden Betriebsgebäude Schmelzhof die Errichtung einer Lagerhalle für Hackschnitzel mit Gesamtkosten von 175.000 veranschlagt, da bei der Hackschnitzelhalle in Vandans bei der Abwasserreinigungsanlage die Kapazitätsgrenzen erreicht sind und künftig die Hackschnitzelproduktion aus den Nutzungen im Revier Silbertal vor Ort beim Betriebsgebäude Schmelzhof erfolgen soll. Informiert wird zusätzlich, dass von Landesseite im laufenden 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -3- Jahr letztmalig eine Förderungsmöglichkeit für solche Investitionen gegeben ist. Bei der Anschaffung von Fahrzeugen ist der Austausch des bereits ca 10 Jahre in Verwendung befindlichen Traktors mit etwa 6.000 Betriebsstunden geplant. Zum Beschäftigungsrahmenplan wird vom Vorsitzenden informiert, dass unter Berücksichtigung der Arbeitsleistung für den Betriebsleiter eine außerordentliche Vorrückung mit Anhebung der Verwendungszulage um 5 % sowie für den Mitarbeiter Ing Bernhard Maier auf Grund des zwischenzeitlich mit Auszeichnung abgeschlossenen Magister-studiums für „angewandte Geoinformatik“ an der UNI Salzburg eine Überstellung von der Verwendungsgruppe b2 in a1 vorgeschlagen wird. Die Forstfondsvertretung spricht Mitarbeiter Maier zu seinem mit Auszeichnung abgeschlossenen Magisterstudium die herzlichsten Glückwünsche und Annerkennung aus und ermächtigt den Vorsitzenden zur Zuerkennung einer Prämie aus diesem Anlass. Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz werden auf Basis des von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlages diskutiert und insbesondere angesichts der über einen längeren Betrachtungszeitraum äußerst maßvollen Anpassung in der vorgeschlagenen Höhe zustimmend zur Kenntnis genommen. 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -4- Zur Anfrage von Bgm Säly bezüglich der Nutzungsmöglichkeit der Lagerhalle beim Betriebsgebäude Schmelzhof wird vom Betriebsleiter informiert, dass an eine Zufuhr von Holz aus anderen Waldrevieren allein schon aus kostenmäßigen Überlegungen nicht gedacht ist und in erster Linie das im Revier Silbertal anfallende Holz - soweit nötig – verwertet werden soll. Nach Beantwortung diverser Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 2008 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Entnahme aus der Haushaltsrücklage Gesamteinnahmen 2.353.000,00 528.900,00 2.881.900,00 2.554.300,00 189.600,00 2.743.900,00 138.000,00 2.881.900,00 Die Stockgelder und Abgabepreise für Servitutsholz werden in der vorgeschlagenen Höhe über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. Der Beschäftigungsrahmenplan mit den vom Vorsitzenden bereits angeführten Änderungen der Personalentlohnung für die Mitarbeiter DI Hubert Malin und Mag Bernhard Maier wird über Antrag des Vorsitzeden ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft wird mit 1.333.900 einstimmig festgestellt. Pkt. 5.) Unter Hinweis auf die Information und Diskussion in der vorangegangenen Standessitzung wird über Antrag des Vorsitzenden eine Beauftragung der Firma GERIN für das Kreditmanagement mit 3 JA-Stimmen und 4 NEIN-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Informiert wird zusätzlich, dass der Darlehensstand zum Jahresende ca 484.000 beträgt, wovon der Fremdwährungsanteil in CHF-Währung bei etwa EUR 50.000 liegt und zusätzlich einige AIK-Darlehen für Forstwegebauten aus früheren Jahren mit Zinsstützungen vorhanden sind. 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -5- Pkt. 6 – Berichte: a) Vom Betriebsleiter wird informiert, dass bei den vergangenen starken Nassschneefällen großflächig auf der gesamten Standeswaldfläche ca 2.000 fm Schadholz angefallen sind, dessen Aufarbeitung im kommenden Jahr auch mit entsprechenden Kosten verbunden sein wird. Die Neuverpachtung der Genossenschaftsjagd Silbertal hat sich bisher bestens bewährt. Für die Verwertung der Abschüsse wurde beim Betriebsgebäude Schmelzhof ein Kühlraum erstellt, welcher sich ebenfalls bestens bewährt hat. Für die Neuverpachtung der Gemeinde Tschagguns laufen bisherige Jagdpächter Herr weiteren Pachtung für eine genommen. Genossenschaftsjagden in der derzeit die Verhandlungen. Der Hansjörg König hat von einer neue Jagdpachtperiode Abstand b) c) d) Beim Projekt Naturwärme Montafon wurde kürzlich von Anrainer Hubert Both Einspruch gegen den Bewilligungsbescheid erhoben, womit leider eine weitere Verzögerung des Projektes verbunden ist. Der Betriebsleiter weist auch auf die damit verbundenen Auswirkungen bei der Brennstoffbeschaffung insbesondere im Preissektor hin. Pkt. 7 – Allfälliges: Bgm Bitschnau bringt das von den Vertretern der Alpe Hora im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Viehtrieb- und Fahrweges vorgebrachte Anliegen einer Überlassung des Trassenholzes vor. In der kurzen Diskussion dazu wird in Anlehnung an ähnliche Fälle in der Vergangenheit eine Trassenholzüberlassung als nicht möglich beurteilt. Sofern der Forstfonds auch als Grundeigentümer betroffen ist und die Weganlage für die Waldbewirtschaftung Vorteile erbringt, ist eine Beteiligung in angemessenem Umfang denkbar. Abschließend spricht der Vorsitzende seinen Dank an die Mitarbeiter der Verwaltung und des Betriebsdienstes für die Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. Ebenso bedankt er sich bei den Bürgermeisterkollegen für die aktive und kooperative Mitarbeit und wünscht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Bürgermeisterkollegen und deren Familien gesegnete Weihnachtsfeiertage und alles Gute im neuen Jahr. Ende der Sitzung, 13.15 Uhr; Schruns, 19.12. 2007; 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -6- Schriftführer: Forstfondsvertretun g: 19. Forstfondssitzung: 18.12. 2007 Seite -7-


Stand Montafon ForstfondsGP13 20071016 ff018
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. Oktober 2007 im Maisäßhaus Gauertal des Forstfonds anlässlich der 18. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 10. Oktober nehmen an der auf 14.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 15.00 Uhr die Forstfondssitzung und stellt gemäß Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest, da alle Forstfondsvertreter anwesend sind. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 17. Forstfondssitzung vom 25.07. 2007; 2.) Wegerschließungsprojekt Gweil in der Gemeinde St. Gallenkirch; 3.) 4.) 5.) 6.) Angebot von Frau Josefine Kasper zum Verkauf diverser Waldparzellen in der Gemeinde St. Gallenkirch; Grundüberlassung an Herrn Dozent Prof Dr Franz Rhomberg; Berichte; Allfälliges; Vor Eingang in die Tagesordnung begrüßt der Vorsitzende die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Tusch-Flatz-Dejaco, auf deren Einladung die Forstfondssitzung im Maisäßhaus des Forstfonds im Gauertal stattfindet. Er bedankt sich für diese 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 1 - Einladung und informiert, dass Dr Ernst Dejaco im Anschluss an die Sitzung die Bürgermeister zum Thema „Mietrecht für Gemeinden“ informiert und damit diese komplexe Rechtsmaterie aus Sicht der Gemeinden näher erläutert. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Vom Standessekretär wird zur Kenntnis gebracht, dass zur 17. Forstfondssitzung keine Niederschrift verfasst wurde, da infolge der fortgeschrittenen Zeit bei der damaligen Sitzung lediglich ein Lokalaugenschein beim Felsabbau in der Gemeinde Silbertal erfolgt ist, an welchem zusätzlich nicht alle Forstfondsbürgermeister teilnehmen konnten. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang an den Betriebsleiter nochmals einen ausdrücklichen Dank für seine umsichtige Arbeit im Zusammenhang mit dem Gesteinsabbau aus, womit zahlreiche LKW-Transporte durch das Tal für die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nach dem Hochwasser vom August 2005 an der Litz vermieden werden konnten und aus einer Abbaufläche von rd 0,5 ha für den Forstbetrieb beträchtliche Einnahmen verbunden waren. Pkt. 2.) Der Vorsitzende geht nochmals kurz auf die zum Erschließungsprojekt Gweil in den vergangenen Wochen und Monaten gesetzten Aktivitäten bzw auch auf die bereits seit mehreren Jahren erfolgende Diskussion zu diesem von verschiedenen Seiten sehr kritisch beurteilten Erschließungsprojekt ein. Er weist nochmals auf den Beschluss der Forstfondsvertretung vom 19.12. 2006 hin, wonach sich der Forstfonds in Anbetracht der durch den geplanten Wegebau erschlossenen Standeswaldfläche von 5,5 Hektar Schutzwald ausschließlich mit einem Baukostenbeitrag von maximal 15.000, an diesem Weg-bauprojekt beteiligt und diese Fläche auch bei einem Erhaltungskostenschlüssel vor Beginn der Bauarbeiten zu berücksichtigen ist. In der Diskussion werden auch die teils sehr kritischen Stellungnahmen verschiedener Sachverständiger des Landes Vorarlberg zu diesem Projekt zur Kenntnis gebracht. So spricht der Naturschutzbeauftragte Dipl Natw Rochus Schertler in seiner Stellungnahme vom 19.04. 2007 davon, dass „im gegenständlichen Fall Interessen des Arten- und einer der letzten großen, Vorarlbergs im heute noch aus naturschutzfachlicher Sicht den Biotopschutzes sowie der Erhaltung nicht erschlossenen Gegenden vorhandenen Flächenausmaß das weit Seite - 2 - 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 größere Gewicht bei zu messen ist, als den unsicher erscheinenden nahezu ausschließlich landschaftsbildlichen Vorteilen dieser geplanten Erschließung. Das Wegebauprojekt stellt einen in absehbaren Zeiträumen nicht wieder gut zu machenden Landschaftseingriff dar, der nicht nur für sich genommen einen gravierenden Schaden darstellt, sondern auf Grund der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden Folgen auch eine massive und dauerhafte Beeinträchtigung für einen der letzten nahezu intakten Großraumbiotope des Montafon bedeutet.“ Eine Sanierung der Maisäßobjekte wäre auch ohne Wegebau durchaus möglich. 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 3 - Ebenso spricht der geologische Amtsachverständige Mag Franz Reiter in seinem Gutachten vom 01.08. 2007 davon, dass das Projekt aus geologischer Sicht als machbar erscheint, wenn auch abschnittsweise mit schwierigen geologischen Voraussetzungen gerechnet werden muss. Dieser Sachverhalt wird auch vom Betriebsleiter bestätigt, weshalb von ihm die Ausarbeitung eines Erschließungsprojektes wie auch die Übernahme der Bauaufsicht in seiner Funktion als Forstbetriebsleiter nochmals unmissverständlich abgelehnt wird. Dies auch im Hinblich auf die sehr geringe, erschlossene Standeswaldfläche und das Risiko einer äußerst wahrscheinlichen medialen Berichterstattung im Zuge der Bauausführung, wenn das Projekt behördlich genehmigt wird und der Stand Montafon – Forstfonds für die Bauausführung und Abrechnung zuständig wäre. Vom Vorsitzenden wird informiert, dass auf dringendes Ersuchen verschiedener Stellen wie Maisäßinteressenten, Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde St. Gallenkirch etc mit Antrag vom 03. Oktober namens einer zu gründenden Güterweggenossenschaft bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz der Antrag auf Erteilung der erforderlichen Bewilligungen eingereicht wurde, ohne dass dazu vom Forstfonds ein konkretes Projekt vorgelegt werden konnte. Diesbezüglich ist von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Schreiben vom 8. Oktober gemäß AVG die Aufforderung eingetroffen, den Antrag durch Nachreichung von Projektunterlagen in 5-facher Ausfertigung binnen vier Wochen zu ergänzen. Dem Vernehmen nach wurde die Projektausarbeitung von dritter Seite beim Büro GEOGNOS Bertle ZT GmbH in Auftrag gegeben. Bgm Salzmann weist nochmals auf die schwierige Bewirtschaftungssituation für den Maisäß Gweil und die Alpe Außergweil hin, welche im Jahre 2006 mit 13 Milchkühen, 3 Mutterkühen und 25 Stück Jungvieh bestoßen wurde, wobei vor und nach der Alpung auch der Gweilmaisäß mit ca 25 Stück Jungvieh insgesamt etwa 5 Wochen beweidet wird. Bgm Salzmann weist zusätzlich darauf hin, dass im Falle der Realisierung des Verbauungsprojektes Gweillawine durch die Wildbach- und Lawinenverbauung die Instandhaltung der Weganlage über einen längeren Zeitraum von etwa 15 – 20 Jahren von der Wildbach und Lawinenverbauung gesichert wäre, wobei aber auch diesbezüglich noch keine endgültigen Entscheidungen und schriftliche Zusagen vorliegen. Im Verlaufe der ausführlichen Diskussion wird von der Forstfondsvertretung einhellig nochmals die klare Haltung bekräftigt, dass der Forstfonds in Anbetracht des durch das Projekt erschlossenen Schutzwaldes von etwa 5,5 Hektar gemäß bereits gefasstem Beschluss vom Dezember 2006 mit einem maximalen Baukostenbeitrag von 15.000 an der künftigen Güterweggenossenschaft beteiligt ist und weder als Antragsteller für das Wegprojekt sowohl im Behördenverfahren 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 4 - als auch im Förderungsverfahren aufscheinen wird und dies ausschließliche Angelegenheit der in Gründung befindlichen Güterweggenossenschaft darstellt. Ebenso wird hinsichtlich der untergeordneten Einbindung des Forstfonds in die geplante Güterweggenossenschaft auch die Übernahme der Verwaltungsagenden für diese Güterweggenossenschaft durch den Forstfonds als nicht möglich beurteilt. Zusätzlich wird nochmals bekräftigt, dass vor einer Inangriffnahme von Bauarbeiten auch die Frage der Erhaltungskostenbeteiligung sowie die Einbindung der vom Forstfonds vor Jahren bereits errichteten Forststraße Rütital im Rahmen der zu bildenden Güterweggenossenschaft bescheidmäßig geregelt sein muss. Der Beitritt zur Güterweggenossenschaft ist nach Vorliegen des von der Agrarbezirksbehörde auszuarbeitenden und mit allen Interessenten abzustimmenden Bau- und Erhaltungskostenschlüssel durch die Forstfondsvertretung zu beraten und zu beschließen. Pkt. 3 Der Betriebsleiter informiert über das von Frau Josefine Kasper unterbreitete Angebot zum Verkauf mehrerer Waldparzellen in St. Gallenkirch wie folgt: a) Waldparzellen 3156, 3157, 3158, 3310/2 und 3312 mit 24.540 m², welche bis auf eine geringe Fläche von 842 m² direkt an den Standeswald angrenzen und im Bereich Roßbündta gelegen sind. Die von der Verkäuferin unterbreiteten Kaufpreisvorstellungen mit 35.000 werden laut Beurteilung des Betriebsleiters in Anbetracht des felsigen und sehr steilen Geländes, der Bestockung und des hohen Laubholzanteils sowie der fehlenden Erschließung als weitaus überhöht angesehen. Nach kurzer Diskussion wird auf Grundlage der Beurteilung des Betriebsleiters dem Standesrepräsentanten gemeinsam mit der Verwaltung einstimmig die Ermächtigung erteilt, die weiteren Kaufgespräche zu führen, wobei als Obergrenze ein Kaufpreis von etwa 35 bis 40 Cent pro m² (somit maximal 9.000) angeboten werden können. Bei positivem Abschluss der weiteren Verhandlungen kann die vertragliche Abwicklung in die Wege geleitet werden. b) Als weitere Grundparzelle wird das GST 4367 mit 22.440 m² (davon 17.170 m² Alpfläche) im Bereich der Sarottlamäder in St. Gallenkirch angeboten, wobei die Kaufpreisvorstellungen mit 15.000 deponiert wurden. In Anlehnung an ähnliche Angebote sowie der Lage der Parzelle an der Waldgrenze in einem steilen Lawinenhang 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 5 - und mehreren Töbeln und der Tatsache, dass etwa ¾ der Fläche als Alpfläche ausgewiesen ist, wird vom Betriebsleiter ein Kaufpreis von 10 Cent pro m², somit ein Maximalbetrag von 2.500, als angemessen beurteilt. Die Parzelle ist zusätzlich durch umfangreiche Weiderechte belastet. Die Vorteile eines Ankaufes liegen in einer Arrondierung und dem Wegfall von Grenzpunkten. Eine wirtschaftliche Nutzung ist nicht möglich. Auf Grundlage der Beurteilung des Betriebsleiters wird von der Forstfondsvertretung der Standesrepräsentant gemeinsam mit der Verwaltung einstimmig ermächtigt, mit der Verkäuferin die weiteren Verhandlungen mit einem Maximalbetrag von 2.500 zu führen und bei positivem Abschluss die vertragliche Abwicklung vorzunehmen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert über das von den Kindern von Dozent Prof Franz Rhomberg deponierte Anliegen, wonach sie ihrem Vater aus Anlass des bevorstehenden achtzigsten Geburtstages den Ankauf einer Baufläche zur Schaffung einer Unterkunftsmöglichkeit ermöglichen möchten. Der Vorsitzende informiert, dass Prof Rhomberg einen besonderen Bezug zum Montafon hat. Er ist im Montafon aufgewachsen, hat hier die Schule besucht und bereits über vierzig Jahre zahlreiche Jagden gepachtet, unter anderem auch die Standeseigenjagd St. Hubertus, und zur vollsten Zufriedenheit bewirtschaftet. Er ist zudem auch im zwischenmenschlichen Bereich zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern des Tales wie auch Alpinteressentschaften in den vergangenen Jahrzehnten äußerst hilfreich entgegengekommen. Als mögliche Standorte werden in der Diskussion der Bereich Rieder-Maisäß in Schruns aber auch im Bereich des Schmelzhofes im Silbertal angesprochen. In der umfassenden Diskussion wird von der Forstfondsvertretung in Anerkennung der Verdienste von Prof Rhomberg grundsätzliches Verständnis für dieses Anliegen geäußert, wenngleich anderseits auch die Gefahr der Schaffung von Präzedenzfällen hinsichtlich weiteren Persönlichkeiten im Tal angesprochen wird. Als Ergebnis der Diskussion werden die Forstfondsbürgermeister im Bereich ihrer Gemeinden weitere Sondierungen über Möglichkeiten in diese Richtung vornehmen, wie auch der Vorsitzende mit den Kindern von Prof Rhomberg zur Sache selbst weitere Gespräche führen wird. Der im Bereich Rieder-Maisäß im Zusammenhang mit einem in Diskussion stehenden Ferienhausprojekt angesprochene mögliche 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 6 - Standort wird von der Forstfondsvertretung bei grundsätzlicher Beurteilung als denkbar angesehen, wobei im Falle einer Realisierbarkeit die weiteren vertraglichen Gestaltungen im Detail fixiert werden müssten. Pkt. 5 – Berichte: Der Betriebsleiter informiert über das aktuelle Geschehen wie folgt: a) Der behördliche genehmigte Holzeinschlag für das Wirtschaftsjahr 2007 ist bereits mit knapp 17.000 des bewilligten Jahreseinschlag von 18.000 fm realisiert und verbucht. Es wurden mit bis zu 6 Seilbahnpartien in den Revieren der Großteil der Nutzungen durchgeführt und bis dato über 30 Seilbahnen im Montafon ausgeführt. Die Nachfrage nach Holz steigt nach Aufarbeitung der Windwurfhölzer in Mitteleuropa wieder, so dass auch mit guten Holzpreisen im Winter 07/08 zu rechnen ist. Aufgrund der Höhenlage und der zahlreichen Schipisten kann der Forstfonds von diesen Holzpreisen alledings nicht profitieren. In der Gemeinde Silbertal wurde ein kurzer Stichweg mit 125 lfm ausgehend von der Forststraße Verhau der Gemeinde Dalaas erstellt. Damit kann eine Waldfläche von über 10 ha mit forstlichen Seilbahnen bewirtschaftet werden. Zusätzlich sind auch Liftanlagen der Kristbergbahn mit dieser Weganlage erschlossen. In der Gemeinde St. Gallenkirch wurde der erste Bauabschnitt zur Erschließung von Standeswaldflächen ausgehend vom Schindel (Maisäß Grandau) errichtet. 250 lfm Schlepperweg wurden ausgebaut und LKW- befahrbar geschüttet und 480 lfm Forstweg neu errichtet, wobei aufgrund der geologischen Verhältnisse ein besonders erfahrener Baggerführer (Kurt Tschanun – Fa Vonbank) eingesetzt worden ist. Insgesamt sind damit im ersten Bauabschnitt 700 lfm LKW befahrbare Forstweganlage ausbzw neu gebaut worden. Die GNJ Silbertal mit einem hohen Anteil von Standeswaldflächen wurde im Frühjahr auf 6 Jahre neu verpachtet. Der neue Jagdpächter, Herr Karl Leibinger aus Freiburg im Breisgau, wurde vom Betriebsleiter auf die Rahmenbedingungen und die besonderen Anforderungen der Wildbewirtschaftung in der GNJ Silbertal hingewiesen. Die Gesprächsbasis und Abschusserfüllung des neuen Pächters bis zum heutigen Tag ist hervorragend. b) c) d) 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 7 - e) Der bisherige Jagdpächter der GNJ Tschagguns–Zelfen und der Standeseigenjagd Holzboden sowie der EJ Tilisuna hat schriftlich mitgeteilt, dass er auf eine Weiterpachtung der EJ Holzboden ab der kommenden Jagdpachtperiode verzichtet. Es muss daher entweder gemeinsam mit der Alpe Tilisuna und der GNJ Tschagguns–Zelfen ein Jagdpächter gesucht werden, wobei in der Jahreshauptversammlung der GNJ der Jagdausschuss ermächtigt worden ist, bis Mitte November mit Interessenten Gespräche zu führen und entsprechend den jagdgesetzlichen Bestimmungen freihändig zu vergeben. Keine Wortmeldungen; Pkt. 6 – Allfälliges: Ende der Sitzung 17.30 Uhr; Schruns, 16. Oktober 2007; Schriftführer: Forstfondsvertretung: 18. Forstfondssitzung: 16.10. 2007 Seite - 8 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20070619 ff016
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON / FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. Juni 2007 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 16. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung von 11. Juni nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung auf ca 11.30 Uhr im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Martin Vallaster; Weitere Sitzungsteilnehmer: Forstbetriebsleiter DI Hubert Malin Mitarbeiter Ing Bernhard Maier; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet um 12.30 Uhr im Anschluss an die Standessitzung die 16. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 15. Forstfondssitzung vom 10.04. 2007; 2.) Angebot der Geschw Kessler zum Verkauf der Waldparzellen 3156 und 3157/1 + 2 in Tschagguns; 3.) Stellungnahme zu dem bei der Gemeinde Gaschurn eingebrachten Antrag auf Bestellung eines Naturgefahrenausschusses; 16. Forstfondssitzung: 19.06. 2007 Seite - 1 - 4.) Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2006; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 15. Forstfondssitzung vom 10.04. 2007 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Betriebsleiter informiert über das von den Geschwister Kessler in Tschagguns unterbreitete Angebot zum Verkauf der Waldparzellen 3156, 3157/1 und 3157/2 mit einem Gesamtausmaß von 1,1891 Hektar, welche im Bereich Manuef direkt an den Standeswald angrenzen. Zusätzlich wird informiert, das auch ein privater Interessent an einem Erwerb dieser Waldgrundstücke interessiert sind, wobei vom Betriebsleiter ausdrücklich festgehalten wird, dass auf Grund der topographischen Situation sowie der Länge (über 300 m) bzw Breite (max 30 m) dieser Parzellen eine Nutzungsmöglichkeit ohne Einbindung des Forstfonds nicht möglich ist. Nach kurzer Diskussion wird auf Grundlage der Informationen des Betriebsleiters über Antrag des Vorsitzenden dem Ankauf im Sinne der Arrondierung des Waldbesitzes einstimmig zugestimmt, wobei der Vorsitzende und der Betriebsleiter einstimmig ermächtigt werden, die weiteren Verhandlungen und den Abschluss eines Kaufvertrages zu führen. Der Kaufpreis soll sich im Bereich zwischen 70 Cent bis maximal 85 Cent/m² bewegen. Pkt. 3.) In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes auf die kommende Sitzung vertagt. In einer kurzen Diskussion zur Nutzungssituation in der Gemeinde Gaschurn wird vom Betriebsleiter festgehalten, dass er für dieses offensichtlich politisch motivierte Agieren einer bestimmten Gruppe in Gaschurn nicht zur Verfügung steht und durch die nun bereits seit mehreren Monaten andauernde Diskussion die Handlungsfähigkeit des Forstbetriebes und damit auch die nötigen Bewirtschaftungsmaßnahmen gefährdet werden. 16. Forstfondssitzung: 19.06. 2007 Seite - 2 - Vor 1985 war für das Standeswaldrevier Gaschurn ein behördlich genehmigter Hiebsatz von 2.300 fm festgelegt, der nach Eintritt des derzeitigen Betriebsleiters auf 1.500 fm/Jahr reduziert worden ist, weil aufgrund der damaligen Walderschließung der tatsächliche Einschlag auf den bringbaren Waldbereichen durchgeführt worden ist. Erst nach dem Bau von verschiedenen Forstwegen (Außerbacher Wald I und II, Grüt, Kilknerwald, Bleibischola, Bleiwald, Spitzigste, Lochnerwald, Frons, etc.) wurde ein höherer Hiebsatz bei der Forstbehörde beantragt. Seit 1986 wurde der behördlich genehmigten Hiebsatz von insgesamt 37.000 Efm auch tatsächlich in dieser Höhe eingeschlagen und somit auch genauestens eingehalten. Pkt. 4.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den Rechnungsabschluss 2006, welcher mit einem Überschuss aus dem operativen Ergebnis 2006 in Höhe von 339.710,76 EUR abschließt. Nach Abdeckung des vorzutragenden Gebarungsabganges 2004 in Höhe von 230.378,41 EUR wird der restliche Überschuss in Höhe von 109.332,35 EUR der Haushaltsrücklage zugeführt. Besonders verwiesen wird auf die Tatsache, dass das gute Ergebnis maßgeblich durch den auf Initiative des Betriebsleiters erfolgten Abbau von Wasserbausteinen und den ausverhandelten sehr guten Erlös/to Grobsteinen in der Gemeinde Silbertal zu Ufersicherungsmaßnahmen an der Litz nach dem Hochwasser vom August 2005 bedingt ist. Mit dieser Lösung waren große Kosteneinsparungen für das Land Vorarlberg, die Gemeinde Silbertal und eine gewaltige Reduktion von LKW – Transporten durch das Montafon möglich, wurden doch knapp 30.000 to Grobsteine im Silbertal in den Jahren 2005 und 2006 abgebaut. Erfreulich ist auch die Tatsache, dass der Hackschnitzelverkauf in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen ist und damit die Nutzung der heimischen Biomasse zunehmend an Akzeptanz gewinnt. Von Bgm Säly wird in seiner Funktion als Mitglied des Prüfungsausschusses der Bericht über die am 6. Juni erfolgte Überprüfung mit dem Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses 2006 zur Kenntnis gebracht. Der Rechnungsabschluss 2006 wird somit über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung 16. Forstfondssitzung: 19.06. 2007 2.399.878,40 Seite - 3 - Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltgebarung Vortrag Gebarungsabgang 282.790,43 2.682.668,83 230.378,41 Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung 2.913.047,24 2.893.047,24 20.000,00 Gesamteinnahmen 2.913.047,24 Abschließend spricht der Vorsitzende an das Betriebspersonal und die Verwaltung einen Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr aus. Es ist beabsichtigt, den Abbaubereich für die Wasserbausteine im Rahmen der nächsten Forstfondssitzung zu besichtigen und dazu vom Betriebsleiter weitergehende Informati-onen zu erhalten. Pkt. 5 – Berichte: Keine Wortmeldungen; Pkt. 6 – Allfälliges: a) Bgm Salzmann äußerst sich sehr lobend über die im Rahmen des Veranstaltungs-programmes „175 Jahre Forstfonds“ stattgefundene Waldexkursion im Standeswald in St. Gallenkirch unter fachlicher Führung durch den Betriebsleiter und Mitarbeiter Thomas Lerch und hebt den großen Informationscharakter dieser Veranstaltung hervor. Diesem Lob schließt sich auch Bgm Wachter für die ebenfalls erst kürzlich im Gemeindegebiet Vandans stattgefundene Exkursion an. Bgm Lerch informiert, dass nach einem Gespräch mit DI Wolfgang Schilcher von der Wildbach und Lawinenverbauung von seiner Seite festgestellt wurde, dass der bereits öfters angesprochene mögliche Standort im Standeswald in St. Anton im Bereich der Alma für die Grünabfallverwertung für das Montafon aus Sicht der Wildbach- und Lawinenverbauung nicht grundsätzlich verhindert wird. Bgm Lerch informiert in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass auch die Firma Stüttler neuerliche Bemühungen für einen möglichen Holzlagerplatz im Bereich des Grundstückes nach dem Almahüsli taleinwärts rechts der L 188 unternimmt, auf welchem allenfalls auch die Grünabfallverwertung für das Montafon künftig situiert werden könnte. Aus Sicht der Talschaft wird dieser Standort am Taleingang allerdings eher skeptisch und zurückhaltend beurteilt. Weitere Gespräche zu diesem Anliegen werden als dringend nötig angesehen. 16. Forstfondssitzung: 19.06. 2007 Seite - 4 - b) Ende der Sitzung 12.50 Uhr; Schruns, 20. Juni 2007; Schriftführer: Standesvertretung: 16. Forstfondssitzung: 19.06. 2007 Seite - 5 -


Stand Montafon ForstfondsGP13 20070410 ff015
Mon, 28. Feber 2011 | Kuhn EDV

STAND MONTAFON/FORSTFONDS NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. April 2007 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 15. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 02. April nehmen an der auf 9.30 Uhr einberufenen Forstfondssitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Martin Netzer, Standesrepräsentant-Stellvertreter, Gaschurn; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Arno Salzmann, St. Gallenkirch; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans (9.45 Uhr); Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Betriebsleiter DI Hubert Malin; Mitarbeiter Ing Bernhard Maier; Schriftführer: Vallaster; Standessekretär Mag Johann Der Vorsitzende eröffnet um 9.30 Uhr die 15. Sitzung der Forstfondsvertretung und stellt gemäß Verordnung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 23.01. 2007; 2.) Umsetzung eines Kunstprojektes aus Anlass 175 Jahre Standeswald; 3.) Ankauf Waldparzelle 2940/7 GB Gaschurn vom Siegmund Barbisch; 4.) Grünabfallentsorgung Montafon – Festlegung der weiteren Vorgangsweise; 5.) Errichtung Lagerhalle beim Betriebsgebäude Silbertal; 6.) Beitritt zur Güterweggenossenschaft Versettla in Gaschurn; __________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 1 - 7.) Berichte; 8.) Allfälliges; __________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 2 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Die allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 14. Forstfondssitzung vom 23.01. 2007 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende begrüßt den Künstler Mag Roland Haas bei der Sitzung, welcher anhand einer Power-Point-Präsentation das Wettbewerbskonzept „Holz“ präsentiert, welches aus Anlass des 175 Jahr Jubiläums des Ankaufes des Standeswaldes im Jahre 1832 umgesetzt werden soll. Eingangs der Präsentation informiert Mitarbeiter Ing Maier im Detail über die zahlreichen Aktivitäten aus Anlass dieses Jubiläums, welches neben einem Festakt am 13. April durch die Herausgabe einer Festschrift, eine Wanderausstellung sowie zahlreiche Exkursionen während des Jahres geprägt ist. Mag Haas informiert die Forstfondsvertreter im Detail über die bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten 3 Kunstwettbewerbe im Bereich bildende Kunst sowie einmal im Bereich Kunst und Bau, welche der Kunstszene im Tal eine große mediale Aufmerksamkeit und überregionale Bedeutung verschafft haben. Besonders hervorgehoben wird das in Zusammenarbeit mit der Montafonerbahn AG im Jahr 2005 durchgeführte Projekt „Kunst und Bau“. Mag Haas weist im Besonderen darauf hin, dass bei den bisherigen Projekten namhafte Jurymitglieder gewonnen werden konnten und diese Garant für eine professionelle Arbeit sind, was auch bei einem neuen Projekt wiederum vorgesehen ist. Durch die anonyme Einreichung der Projekte ist eine größtmögliche Objektivität beim Auswahlverfahren gewährleistet. Mag Haas geht darauf ein, dass dem Rohstoff Holz in der Region und insbesondere beim Forstfonds als großer Waldbesitzer eine bedeutende Rolle zukommt und sich daher dieses Element für eine künstlerische Auseinandersetzung bestens eignet. Der geplante Wettbewerb soll aus 2 Segmenten bestehen, und zwar einerseits als „Holzskulptur – Kunst im öffentlichem Raum“ und andererseits mit einer Ausstellung zum Thema Holz. Das Ziel ist einerseits Holzskulpturen von höchster künstlerischer Qualität zur Aufstellung im Freien zur erhalten. Andererseits sollen aber auch aktuelle, zeitgenössische relevante österreichische Positionen zum Thema Holz im Bereich der bildenden Kunst in Form von ausstellbaren Kunstwerken eingereicht werden. __________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 3 - Das Gesamtbudget für den geplanten Wettbewerb liegt bei 40.600,00, wovon 10.600,00 vom Stand Montafon nach Abzug von erwarteten Bundes- und Landesförderungen aufzubringen sind, während für die Preisgelder in Höhe von 18.000,00 EUR Sponsoren gesucht werden sollen. Bgm Luger informiert in seiner Funktion als Vorstand der Montafonerbahn AG über die sehr positiven Erfahrungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Kunstprojektes im Jahre 2005 und die damit verbundene enorme mediale Aufmerksamkeit, die auch beim geplanten Projekt über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr anhalten wird. Zu der im Zuge der Diskussion angesprochenen Frage der Einbindung von ausländischen Teilnehmern wird von Mag Haas auf die damit verbundene enorme Komplexität in organisatorischer und rechtlicher Hinsicht verwiesen und daher von einer solchen Vorgangsweise abgeraten. Auf Basis der von Mag Haas erfolgten Präsentation wird über Antrag des Vorsitzenden die Durchführung des Kunstwettbewerbes - wie vorgestellt - einstimmig beschlossen, wobei eine finanzielle Obergrenze seitens des Standes Montafon von maximal 25.000,00 EUR festgesetzt wird, da für die Preisgelder die Gewinnung von Sponsoren als realistisch angesehen werden kann. Pkt. 3.) Der Betriebsleiter informiert über das von Barbisch Siegmund unterbreitete Angebot zum Verkauf seiner Waldparzelle 2940/7 mit einer Gesamtfläche von 37.774 m² im Valschavieltal in Gaschurn, welche an den Standeswald angrenzt. Es wird darauf verwiesen, dass ein Ankauf dieser Waldparzelle unter dem Aspekt der Arrondierung befürwortet werden kann. Als Kaufpreis wird vom Betriebsleiter in Anbetracht der Bestockung und der Lage der Waldparzelle an der Waldgrenze ein Betrag von ca 15 bis 17 Cent pro Quadratmeter als gerechtfertig beurteilt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird somit der Ankauf dieser Waldparzelle zu einem maximalen Kaufpreis von 6.500,00 EUR einstimmig beschlossen und die Verwaltung zur weiteren Vertragsabwicklung ermächtigt, sofern vom Verkäufer dazu die Zustimmung erreicht werden kann. Pkt. 4.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Betriebsleiter nochmals die aktuelle Situation zur künftigen Grünabfallentsorgung im Montafon, welche insbesondere durch die von der Illwerke angekündigte Aufkündigung der mit den __________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 4 - Gemeinden bestehenden Vereinbarungen und die Einstellung der Grünabfallkompostierung auf dem Areal Rodund ab dem Jahre 2009 eine rasche Entscheidung zur weiteren Vorgangsweise verlangt. Vom Betriebsleiter wird nochmals festgehalten, dass der mögliche Standort im Bereich Vallatscha in St. Gallenkirch sowohl hinsichtlich des Flächenangebotes als auch hinsichtlich der angrenzenden Objekte als durchaus geeignet beurteilt werden kann, während der im Bereich St. Anton im Standeswald angedachte mögliche Standort von den Sachverständigen als sehr kritisch beurteilt wird. Von Bezirkshauptmann Dr Walser, mit welchem im Anschluss an die Forstfondssitzung diese Thematik beraten wird, wird unter dem Aspekt der angrenzenden Grundwasserschongebiete der Standort in St. Anton als nicht machbar eingestuft. Im Zuge der Diskussion kristallisiert sich neuerlich heraus, dass sich die Suche nach einem geeigneten Standort für das Montafon mit einer Mindestfläche von 8.000 m² als äußerst schwierig gestaltet. Es wird daher die Überlegung angesprochen, eine regionale Lösung mit Einbindung der angrenzenden Talschaften zu suchen und zu sondieren. Bgm Wachter weist auf die in den letzten Jahren gemachten Erfahrungen beim Standort in Rodund hin, bei welchem während der Umsetzungsphase des Kompostes wiederholt Geruchsbelästigungen bis in das Dorfzentrum festgestellt werden mussten. Unter diesem Aspekt beurteilt er auch den angesprochenen Standort in St. Gallenkirch als eher kritisch. Ein möglicher Standort im Bereich des Steinbruches in Lorüns wird ebenfalls in der Diskussion angesprochen, wozu aber noch weitere Abklärungen nötig sind. Zusammenfassend wird zur Gesamtdiskussion festgehalten, die Thematik mit den Vertretern der angrenzenden Regionen wie Walgau, Klostertal, Brandnertal und der Stadt Bludenz anzusprechen, wozu auch von Bezirkshauptmann Dr Walser eine Koordination auf Bezirksebene zugesichert wird. Pkt. 5.) Der Betriebsleiter informiert anhand eines Vorabplanes über die Notwendigkeit der Errichtung einer Lagerhalle im Bereich des Betriebsgebäudes Schmelzhof im Silbertal, welche sowohl für Lagerzwecke als auch für die Beschäftigung des Forstpersonales insbesondere bei Schlechtwetter aus betrieblicher Sicht dringend benötigt wird. Die Bauarbeiten könnten mit den in Frage kommenden Montafoner Baufirmen während der Zeit einer schlechteren Auftragslage abgewickelt werden, womit auch günstigere Angebotspreise erzielt werden können. Als maximale Kostengrenze wird vom Betriebsleiter für die geplante Halle mit einer Grundfläche von 10 x 17 m samt Eindeckung ein Betrag von 100.000,00 EUR genannt. __________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 5 - Der Betriebsleiter berichtet weiteres, dass von einheimischen Unternehmern Interesse an der Unterstellung von LKWs während der Wintermonate signalisiert wurde, wofür ein monatliches Entgelt in der Größenordnung von 100,00 bis 140,00 je LKW erzielt werden könnte. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden auf Basis der vom Betriebsleiter geschilderten Notwendigkeit der Umsetzung dieses Projektes mit einem maximalen Kostenrahmen von 100.000,00 EUR die einstimmige Zustimmung erteilt. Die weiteren Abwicklungsschritte wie Planung, Bauverfahren, Angebotseinholung etc sind von der Verwaltung in die Wege zu leiten. Pkt. 6.) Vor Behandlung des Tagesordnungspunktes wird vom Standessekretär klargestellt, dass nicht ein Beitritt zur Güterweggenossenschaft Versettla in Gaschurn zu beraten ist, da der Stand Montafon auf Basis der bestehenden Bescheide bereits Mitglied der Genossenschaft mit 15 % ist. Allerdings besteht hinsichtlich der Erhaltungskostenbeiträge keine Regelung in den genannten Bescheiden, weshalb vom Forstfonds in den vergangenen Jahren auf freiwilliger Basis im Zuge von Nutzungen in den erschlossenen Standeswaldungen Erhaltungskostenbeiträge entrichtet wurden. Der Betriebsleiter weist insbesondere darauf hin, dass nun aus Sicht des Forstfonds eine klare Regelung bezüglich der Erhaltungskostenbeteiligung geschaffen werden sollte, damit für den Forstfonds auch ein entsprechenden Mitspracherecht in den Gremien der Güterweggenossenschaft gegeben ist. Angesicht des geschilderten Sachverhaltes wird der Übernahme eines Erhaltungskostenbeitrages von ca 12 bis 13% mit einer Neuregelung des Erhaltungskostenschlüssels und in weiterer Folge Beschlussfassung einer neuen Wegordnung einstimmig zugestimmt. Die Interessen des Forstfonds werden in den weiteren Verhandlungen durch den Betriebsleiter mit Einbindung von Bgm Netzer als Stellvertreter des Standesrepräsentanten wahrgenommen. Pkt. 7 – Berichte: Der Vorsitzende informiert, dass nun von einem Investor konkretes Interesse an der Errichtung eines Maisäßdorfes im Bereich Rieder Maisäß (Bereich Kropfen) gegeben ist, wie darüber bereits vor längerer Zeit grundsätzlich informiert wurde. Vom Raumplanungsausschuss der Marktgemeinde Schruns wurde eine Umwidmung positiv begutachtet, gleichfalls liegt vom Amtsachverständigen des Landes DI Grasmugg dessen Zustim__________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 6 - mung vor. Der Anschluss an das Kanalnetz bedeutet kein Problem, da der Ortskanal bereits bis in den Bereich Kropfen vorhanden ist. In weiterer Folge sind die Wasserversorgung im Detail abzuklären und die nötigen Verhandlungen mit der Alpe Vorderkapell zu führen. Die Grundinanspruchnahme des Forstfonds soll entweder auf Basis einer Umsatzbeteiligung bzw allenfalls auch auf Baurechtsbasis erfolgen. Definitive Beschlussfassungen dazu erfolgen nach Vorliegen eines konkreten Projektes und den Verhandlungen mit dem künftigen Investor. Pkt. 8 – Allfälliges: Auf Anfrage von Bgm Wachter bezüglich der Überlassung von Ästen aus einer Holznutzung direkt angrenzend an die Güterweganlage Ganeu wird vom Betriebsleiter kein Einwand erhoben. Die Schlagräumung selbst wird vom Betriebsdienst noch gesondert begutachtet. Ende der Sitzung: 11.00 Uhr Schruns, am 11. April 2007 Schriftführer: Forstfondsvertretung: __________________________________________________________________________________________ 15. Forstfondssitzung: 10.04. 2007 Seite - 7 -


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