28. Dezember 2001/Nr. 24 Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Burkhard Wachter gemeinde@vandans.at Gemeindeamt Vandans Parteienverkehr: Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Telefon: 05556 / 72 720 - 0 Fax: DW 33
Recht & Gesetz Abgaben- und Gebührenverordnung 2002
_
Die Gemeindevertretung Vandans hat in ihrer Sitzung am 20. Dezember 2001 gemäß § 73 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985, beschlossen, im Kalenderjahr 2002 nachstehende Steuern, Abgaben und Gebühren gemäß § 15 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz 1985, BGBl. Nr. 544/1984, zu erheben: a) Grundsteuer ë A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ë B für sonstige Grundstücke b) Kommunalsteuer c) Vergnügungssteuer Ortsansässige Vereine sollen jährlich für eine Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten. d) Gästetaxe e) Fremdenverkehrsbeitragssatz f) Hundesteuer ë für den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser älter als drei Monate ist) ë für jeden weiteren Hund im Haushalt Befreit von der Hundesteuer sind Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Blinden- und Lawinenhunde sowie Diensthunde der Gendarmerie bzw. der Österreichischen Zollwache, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann. € € € 500 500 3 10 v.H. v.H. v.H. v.H.
0,90 0,7 v.H.
(ATS
12,38)
36,40 72,70
(ATS 500,87) (ATS 1.000,37)
g) Müllbeseitigung Müll wird nur in Säcken mit der Aufschrift „Müllsystem Vandans“ abgeführt. Müllsäcke können im Gemeindeamt in Abpackungen zu je 10 Stk. käuflich erworben werden. Der Kaufpreis pro Müllsack beträgt bei einem ë Fassungsvermögen von 40 l ë Fassungsvermögen von 60 l Weiters ist von jedem Haushalt eine jährliche Müll-Grundgebühr zu entrichten. Diese beträgt ë für Haushalte mit einer Person ë für Haushalte mit mehr als einer Person h) Müllcontainer Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer betragen für: ë Container mit einem Fassungsvermögen von 240 l ë Container mit einem Fassungsvermögen von 800 l ë Container mit einem Fassungsvermögen von 1.000 l ë Container mit einem Fassungsvermögen von 1.100 l i) Sperrgutmarken
€ €
3,50 5,30
(ATS (ATS
48,16) 72,93)
€ €
18,20 36,40
(ATS (ATS
250,44) 500,87)
€ € € € €
19,90 66,40 83,00 91,30 7,70
(ATS 273,83) (ATS 983,68) (ATS 1.142,10) (ATS 1.256,46) (ATS 105,95)
Recht & Gesetz
i) Deponiegebühren Erdaushub, Steine, humusähnliches Material: ë Kleinmengen ë Mengen ab 0,5 m³ ë größere Mengen je m³ Sperrmüll/Baumüll: ë 10 kg ë 50 kg ë 100 kg Bauschutt: ë Kleinmengen ë 50 kg ë 100 kg j) Wasserverbrauchsgebühr ë Je Kubikmeter bezogenes Wasser ë Zählermiete pro Wassermesser und Jahr Je ganzjährig gehaltenes Stück Großvieh laut letzter Viehzählung sind maximal 40 m³ Wasser kostenlos. k) Wasseranschlussgebühr Die Wasseranschlussgebühr für Neu-, Auf- oder Zubauten setzt sich wie folgt zusammen: ë Grundgebühr pro Anschluss ë Zusätzlich pro Kubikmeter umbautem Raum Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 % als indirekte Landwirtschaftsförderung. l) Kanalbenützungsgebühr Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch m) Kanalbeitragssatz n) Grabstätte-Benützungsgebühr ë Reihengrab (einfache Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit ë Sondergrab (doppelte Beerdigungstiefe), 15 Jahre Berechtigungszeit ë Urnennischen (für die Beisetzung von max. 4 Urnen), 15 Jahre Berechtigungszeit o) Totengräbergebühr Die Totengräbergebühr beträgt: ë bei einem Reihengrab (einfache Tiefe 1,70 m) ë bei einem Sondergrab (doppelte Tiefe 2,40 m) ë für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab ë für die Beisetzung einer Urne in einer Urnennische ë Gravur der Urnenwandplatte: per Buchstaben bzw. per Zahl p) Kindergartengebühr ë Die Kindergartengebühr beträgt pro Monat für das 1. Kind ë Für jedes weitere Kind aus demselben Haushalt pro Monat q) Kindergartenbus Der Elternbeitrag für die Inanspruchnahme des Kindergartenbusses beträgt pro Monat, ausgenommen die Monate Juli und September kostenlos € 2,20 € 4,40 € € € 2,20 10,90 21,80
_
(ATS (ATS (ATS (ATS (ATS
30,72) 60,55) 30,27) 149,99) 299,97)
kostenlos € 1,50 € 3,00
(ATS (ATS
20,64) 41,28)
€ €
0,60 12,40
(ATS (ATS
8,26) 170,63)
€ 727,00 € 2,60
(ATS 10.003,74) (ATS 35,78)
€ €
1,50 33,70
(ATS (ATS
20,64) 463,72)
€ 363,40 € 363,40 € 1.453,50
(ATS 5.000,49) (ATS 5.000,49) (ATS 20.000,60)
€ 363,40 € 545,10 € 36,40 € 116,30 € 12,40
(ATS 5.000,49) (ATS 7.500,74) (ATS 500,87) (ATS 1.600,32) (ATS 170,63)
€ €
18,20 13,10
(ATS (ATS
250,44) 180,26)
€
21,80
(ATS
299,97)
In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2002 in Kraft.