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Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 19.11.2021, 09:40 |
Gemeinde | Fussach |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | _fu,_fugve,_anhang |
Dokumentdatum | 2008-04-08 |
Erscheinungsdatum | 2008-04-08 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
Sitzung der Gemeindevertretung 8. April 2008 Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters: Pkt. 5. Friedhofsgebührenverordnung-Änderung des § 7 Auf Antrag des Finanzausschusses soll durch die Gemeindevertretung beschlossen werden, den § 7 der Friedhofsgebührenverordnung wie folgt zu ändern: a) Für die Aufbahrung im Aufbahrungsraum in der Pfarrkirche St. Nikolaus ist eine Aufbahrungsgebühr pauschal von € 50, -- zu entrichten. b) Die Differenz vom bisherigen Tarif zum neuen Tarif soll den Benutzern rückerstattet werden. Auszug aus der Verhandlungsschrift des Finanzausschusses zu diesem Thema: 2. Beratung über eine Änderung der Benützungsgebühr für den Aufbahrungsraum Der Vorsitzende erläutert anhand von Erfahrungsberichten von Umständen, dass die vom Ausschuss und in weiterer Folge von der Gemeindevertretung beschlossene Benützungsgebühr für den Aufbahrungsraum offensichtlich zu hoch angesetzt wurde. Insbesondere wird vom Vorsitzenden eine klare Vorgabe ausgesprochen, dass der neu gestaltete Aufbahrungsraum für Aufbahrungen zu verwenden ist und keinesfalls auf dem Gang, wie geschehen aufgebahrt werden darf. Sollte auch künftig noch bezüglich der Höhe der Aufbahrungsgebühr im Einzelfall ein Problem auftauchen, so hat die Gemeinde sicherlich die Möglichkeit unter Anwendung von sozialen Aspekten helfend einzugreifen. Eine diesbezügliche Information und Sensibilisierung der Thematik soll insbesondere mit unserem Hr. Pfarrer und dem Bestatter erfolgen. Bei der Beschlussfassung der ersten Fassung der gesamten Friedhofsgebühren gab es bisher keinerlei Erfahrungen durch die Gemeinde, jedoch das allgemeine Bekenntnis, aufgrund von Erfahrungen bereit zu sein, Korrekturen in der Tarifgestaltung vorzunehmen. Es folgt eine Diskussion über die neue Gebührenhöhe und Gestaltung. Den Vorschlag, die Gebühr, anstatt pro Kalendertag, künftig pauschal in Höhe von 50, -- € an die Gemeindevertretung zu empfehlen wird vom Ausschuss einhellig angenommen. |