20200714_GVE043

Dateigröße 139.8 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 19.10.2021, 19:59
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu2020gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 2020-07-14
Erscheinungsdatum 2020-07-14
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VERHANDLUNGSSCHRIFT Gemeindevertretung – GV 43/ 2020 über die 43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Fußach vom 14.07.2020 im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Beginn: Vorsitz: Schriftführerin: Anwesend: 20.00 Uhr Bgm. Ernst Blum Verena Hagen Liste Bürgermeister Ernst Blum und Freie Wählergemeinschaft (FWG): Vbgm. Werner Egger, GR Karin Meier, Reinhard Blum, Klaus Kuster, Ulrich Sagmeister, Sabine Hofer, Manfred Bechter, Gerhard Winkler, Günter Leitold, Michaela Schwarz, und als Ersatz Marlene Marksteiner und Jürgen Warmuth Entschuldigt: GR Martin Doppelmayer und Martin Schneider Unabhängige und ÖVP Fußach (ÖVP): GR Jörg Blum, GR Roberto Montel, Rudolf Rupp, Peter Zucali, Hubert Winkler, Wolfgang Weh, Boris Sinn, Stefan Niederer, Florian Schrötter, Claudius Lässer Entschuldigt: Grüne: Ruth Kanamüller Entschuldigt: Elke Wörndle Seite:1 Bgm. Ernst Blum eröffnete die Sitzung, begrüßte die Mitglieder der Gemeindevertretung und die Zuhörer und stellte die Beschlussfähigkeit sowie die ordnungsgemäße Einladung mit Tagesordnung fest. Die Fraktion der ÖVP stellt den Antrag, einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt „Externe Beauftragung einer Mitarbeiter-Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gemeindeverwaltung“ in die Tagesordnung mit aufzunehmen. Eine Übermittlung des Inhalts des Antrages vor der Sitzung erfolgte nicht an die Mitglieder der Gemeindevertretung. Der Antrag auf Aufnahme des beantragten Tagesordnungspunktes wird abgestimmt und mehrheitlich mit einer Gegenstimme (FWG Manfred Bechter) angenommen. Tagesordnung: 1. Rechnungsabschluss 2019 Gemeinde Fußach a) Bericht des Prüfungsausschusses b) Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2019 2. Rechnungsabschluss 2019 zur Kenntnisnahme a) Personennahverkehr Unteres Rheintal b) Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz c) Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach d) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst e) Wasserverband Hofsteig 3. Voranschlag 2020 zur Kenntnisnahme a) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst b) Wasserverband Hofsteig 4. Projekt Wohnanlage ZIMA Vereinbarung Verkehrsanbindung Liebera Hirschenweg 5. Vereinbarung Gemeinde Fußach – Wasserverband Rheindelta Geschäftsführung 6. Antrag Nutzung v. Lagerflächen Schneider Jakob 7. Änderungsantrag Landesgrünzone Ebner u.a. Beschlussantrag zum Gutachten – fachliche Äußerung des USR 8. Mitteilungen 9. Externe Beauftragung einer Mitarbeiter-Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gemeindeverwaltung 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 42 vom 18.02.2020 11. Allfälliges Seite:2 ERLEDIGUNG DER TAGESORDNUNG 1. Rechnungsabschluss 2019 Gemeinde Fußach a) Bericht des Prüfungsausschusses Der RA 2019 der Gemeinde Fußach wurde einstimmig vom Prüfungsausschuss an die Gemeindevertretung zur Beschlussfassung empfohlen. Der Budgetrahmen für das Jahr 2019 betrug mit Einnahmen und Ausgaben EUR 11, 729 Mio., das bedeutet gegenüber dem Rechnungsabschluss 2018 eine Zunahme des Budgetrahmens von 6, 60%. Der Bürgermeister trägt den Bericht in Kennzahlen, zusammengefasst auch die Erläuterungen zum Rechnungsabschluss vor. Ausgaben im Personalbereich: Die gesamten Personalkosten einschließlich DGB, Pensionsbeiträge, MV und Schulungskosten beträgt EUR 2.483 Mio. oder 21, 17% der gesamten Ausgaben. Zusammengefasst belaufen sich die Ausgabenschwerpunkte auf EUR 3.120 Mio. Der gesamte Darlehensstand zum Jahresende 2019 beläuft sich auf EUR 5, 794 Mio. und setzt sich aus zinsbegünstigten WWF-Darlehen und zinsgünstigen Darlehen zusammen. Die Prokopfverschuldung verringerte sich vom Jahresbeginn bis zum 31.12.2019 von EUR 1.605, 00 auf EUR 1.465, 00. Unter Berücksichtigung der „Barmittel“ ergibt sich ein Prokopfguthaben in Höhe von EUR 1.852, 00. In den Erläuterungen zum Rechnungsabschluss sind die gesamten Darlehensschulden, d.h. inkl. der Gemeinde Fußach Immobiliengesellschaft, wie immer dargestellt. Hinweisend dazu, nicht zum Einstiegskurs, sondern zum Stichtag des Rechnungsabschlusses. Jörg Blum möchte wissen, was der Unterschied der Bezeichnung zwischen Kinderhaus Pertinsel und Kindergarten Pertinsel ist. Antwort des Bürgermeisters dazu: Der Begriff Kinderhaus bezeichnet beide Einrichtungen- sowohl Kindergarten als auch Kleinkindbetreuung im ganzen Haus. Weiters möchte er wissen, weshalb es bei Essen auf Rädern einen Überschuss gibt. - dazu ist eine Erklärung des Finanzleiters einzuholen. Reinhard Blum erkundigt sich, warum die laufende Gebarung dieses Mal beim Rechnungsabschluss gefehlt hat und ob es möglich ist, dass dies nachgeliefert wird. - wird beim Finanzleiter zur Beantwortung beauftragt. b) Beratung und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2019 Der Antrag von Bgm. Ernst Blum, den Rechnungsabschluss 2019 der Gemeinde Fußach, in der vorliegenden Fassung zu beschließen, wird auf Empfehlung des Prüfungsausschusses einstimmig genehmigt. Seite:3 2. Rechnungsabschluss 2019 zur Kenntnisnahme a) Personennahverkehr Unteres Rheindelta Der Rechnungsabschluss 2019 des Gemeindeverbandes Personennahverkehr Unteres Rheintal wird mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von EUR 11.535.345, 08 zur Kenntnis genommen. b) Gemeindeverband Gemeindeblatt Bezirk Bregenz Der Rechnungsabschluss 2019 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt Bezirk Bregenz wird mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von EUR 939.903, 66 zur Kenntnis genommen. c) Benevit Pflegeheim Höchst/Fußach Der Rechnungsabschluss 2019 des Benevit Pflegeheimes Höchst/Fußach wird mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von EUR 118.067, 65 zur Kenntnis genommen. d) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst Der Rechnungsabschluss 2019 des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes wird mit Gesamteinnahmen- und Ausgaben in Höhe von EUR 52.068, 96 zur Kenntnis genommen. e) Wasserverband Hofsteig Der Rechnungsabschluss 2019 des Wasserverbandes Hofsteig wird mit Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von EUR 8.700.950, 14 zur Kenntnis genommen. 3. Voranschlag 2020 zur Kenntnisnahme a) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Höchst Die Summe der Erträge im Ergebnishaushalt beträgt EUR 53.200, 00 und die Summe der Aufwendungen EUR 53.300, 00. Der Voranschlag 2020 des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes wird einstimmig zur Kenntnis genommen. b) Wasserverband Hofsteig Der Voranschlag 2020 des Wasserverbandes Hofsteig wird mit der Bekanntgabe der Kennzahlen aus dem Ergebnis – und Finanzhaushalt ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 4. Projekt Wohnanlage ZIMA Vereinbarung Vekehrsanbindung Liebera Hirschenweg Im Zusammenhang des Bauvorhabens des Wohnbauträgers ZIMA wurden in aufwändigen Beratungen und fachlicher Unterstützung durch DI Manfred Türtscher, durch die Gemeinde Maßstäbe im Rahmen von Baugrundlagen durch die Gemeindevertretung beschlossen. Der Bauträger ZIMA hat sich daraufhin entschlossen, einen speziellen Seite:4 Architektenwettbewerb durchzuführen. Das Ergebnis des Siegerprojektes wurde dem Gemeindevorstand am 23.06.2020 vorgestellt und es wurde inhaltlich zur weiteren Vorgehensweise diskutiert. Das Angebot der Gemeinde Fußach für eine weitere Zufahrt zum Areal über den Hirschenweg, eine Straßenbreite aus dem gemeindeeigenen Grundstück zur Verfügung zu stellen, wurde im Siegerprojekt des Wettbewerbes berücksichtigt. Dadurch soll gewährleistet werden, dass eine Entflechtung des Verkehrsaufkommens ansonsten ausschließlich über die Liebera erfolgt. In der Beratung des Gemeindevorstandes sprach sich dieser klar und einmütig für die Umsetzung der planlich dargestellten Anbindung im südlichen Bereich des Baugrundstückes an den Hirschenweg aus. Um für die Umsetzung durch den Bauträger Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung folgender Antrag auf Empfehlung des Gemeindevorstandes gestellt: Antrag: Zur Entflechtung des Verkehrsaufkommens durch die Bebauung Liebera durch den Wohnbauträger ZIMA werden folgende Kriterien der Verkehrsanbindung Liebera/Hirschenweg festgelegt: Aus dem Gemeindegrundstück Gst. 852/5 werden 4, 00 m (entspricht 3, 5 m Asphaltfahrbahn) für eine Verbindung Hirschenweg – zum Baugrundstück Liebera Zima zur Verfügung gestellt. Die Firma ZIMA errichtet dieses Straßenstück auf deren Kosten nach den Richtlinien und Vorgaben der Gemeinde. Die dazu neu gebildete Grundparzelle wird nach Errichtung der Gemeinde übergeben und verbleibt im Eigentum der Gemeinde – öffentliches Gut Straße. Im Gegenzug dafür erfolgt keine Ablöse oder Grundkauf durch die Firma ZIMA. Entlang des Baufeldes südlich wird durch die Firma ZIMA entsprechend der Detailplanung des Siegerprojektes eine öffentliche Fuß- und Radwegverbindung von der Liebera zur neuen Verbindungsstraße/Anbindung Hirschenweg, mit jeweils entsprechenden Radien und Einfriedungen, nach den Vorgaben und Richtlinien der Gemeinde Fußach erstellt. Nach Fertigstellung erfolgt die Übergabe der eigens zu bildenden Wegparzelle an die Gemeinde Fußach ohne Kostenersatz. Diese übernimmt im Gegenzug die Instandhaltungspflicht im Rahmen der Verpflichtungen als Straßenerhalter. Der Antrag von Bgm. Ernst Blum wird einstimmig genehmigt. 5. Vereinbarung Gemeinde Fußach – Wasserverband Rheindelta Geschäftsführung Regelung der Tätigkeit der Geschäftsführung des Wasserverbandes ab 01.07.2020: Durch die Pensionierung und dem Ausscheiden aus dem Gemeindedienst von Bmstr. TR Gerhard Wimmersberger per 30.06.2020 erfolgt für die Erbringung der erforderlichen Arbeitsleistungen als Geschäftsführer des Wasserverbandes Rheindelta, im Rahmen einer Anstellung in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis von Gerhard Wimmersberger durch die Gemeinde Fußach ab 01.07.2020. Allfällig erforderliche Mehrleistungen werden ab dem 65. Lebensjahr abgerechnet. Seite:5 Die Abgeltung der Arbeitsleistungen erfolgt entsprechend der Rahmenvereinbarung über Geschäftsführung zwischen dem Wasserverband Rheindelta und der Gemeinde Fußach. Vorschlag für die Beschlussfassung durch den Wasserverband Rheindelta: der Regelung der Geschäftsführung Beschlussfassung über die Einrichtung der Geschäftsstelle durch die konstituierende Mitgliederversammlung: „Es wird beschlossen, die Einrichtung der Geschäftsstelle des Wasserverbandes Rheindelta, durch Zustimmung zur Vereinbarung über die Regelung der Geschäftsstelle mit der Gemeinde Fußach, bis auf weiteres zu belassen. Bmstr. TR Gerhard Wimmersberger wird im Rahmen seiner Anstellung in der Gemeinde Fußach mit der Führung der Geschäfte betraut. Der Geschäftsführer ist in seiner Tätigkeit dem Vorstand und der Mitgliederversammlung verpflichtet und an die Weisungen des Obmannes gebunden.“ Jörg Blum möchte wissen, ob eine Befristung vorgesehen ist. Auch die Option der Verlängerung wäre möglich. Gerhard Wimmersberger könnte darauf bestehen, es ewig zu machen. In der Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Fußach und dem Wasserverband Rheindelta soll unter Punkt 4. Folgendes ersetzt werden: „Diese Vereinbarung wird auf 3 Jahre mit Option auf Verlängerung befristet und ist zumindest an die Anstellungsdauer des Geschäftsführers Bmstr. TR Wimmersberger gebunden.“ Ergänzend zum Protokoll nach Prüfung der Verbandsstatuten, wird erklärend ein Auszug aus den Statuten des Wasserverbandes angeführt: Die Bestellung eines Geschäftsführers ist jeweils an die Funktionsperiode der Gemeindevertretung geknüpft. Somit ist die Befristung der Tätigkeit jeweils an den Ablauf bzw. Neubeginn einer Funktionsperiode geknüpft und muss nicht darüber hinaus befristet werden. Eine Beschlussfassung im Zusammenhang der Bestellungen der Mitglieder in den Wasserverband Rheindelta durch die Gemeindevertretungen, ist demgemäß auch durch den Wasserverband mit der Bestellung des Geschäftsführer, mit Beginn der neuen Funktionsperiode der Gemeindevertretungen geknüpft. Der Antrag des Bürgermeisters zur vorliegenden Vereinbarung unter Berücksichtigung der Befristung zur Bestellung des Geschäftsführers, auf Vorschlag von Jörg Blum, wird einstimmig genehmigt. 6. Antrag Nutzung v. Lagerflächen Schneider Jakob Im Zusammenhang mit dem Ankauf der Liegenschaften von den Geschwistern Norbert Schneider und Marianne Schmidt wurde in den Verhandlungsgesprächen, u.a. auch in Anwesenheit von Vbgm. Werner Egger und Peter Zucali bekannt gegeben, dass die Landwirtschaft von den Brüdern gemeinsam betrieben wurde. Als Norbert Schneider ausgestiegen ist, übernahm Jakob Schneider die landwirtschaftliche Tätigkeit samt Maschinen alleine. Jakob Schneider stellte einen mündlichen Antrag auf Nutzung der von der Gemeinde erworbenen Grundstücken, Seite:6 samt landwirtschaftlichem Gebäude. Daraufhin wurde von Bgm. Ernst Blum eine Nutzungsvereinbarung entworfen, die der Gemeindevorstand ablehnte. Der Bürgermeister erläuterte abermals, dass es für das heurige Jahr 2020 weder einen Budgetansatz noch einen Beschluss gebe, dass die Liegenschaft komplett geräumt werden muss oder die Gebäude einem Abbruch zugeführt werden müssen. Für die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft FWG gebe es keinen Grund, weshalb Jakob Schneider die Liegenschaft mindestens bis Ende des Jahres nicht nutzen könne um die landwirtschaftlichen Maschinen vorübergehend weiterhin unter zu stellen. Gleichzeitig ist aus nun schriftlich vorliegenden Antrag von Jakob Schneider zu entnehmen, dass der Jahresbedarf an Heizmaterial, Holz in der Garage gelagert sei. Das schriftliche Angebot beinhaltet auch die Nennung des Pauschalbetrages von EUR 1.000, -, welcher für die Nutzung angeboten wurde. Deshalb stellt die Fraktion FWG den Antrag, den schriftlich eingebrachten Antrag von Jakob Schneider zu genehmigen: „Antrag auf Nutzung der Gemeindegrundstücke GP .53, .295, 198, 197/1, 197/2 und GP 210 (Garten), aus dem vormaligen Besitz von Norbert Schneider, für Lagerzwecke von landwirtschaftlichen Gerätschaften. Aus dem betreffenden Gelände befinden sich Fahrzeuge, landwirtschaftliche Gerätschaften und Gegenstände aus meinem Besitz für die Abwicklung meiner landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Dies ist bei den Verkaufsgesprächen der Gemeinde bekannt gegeben worden. Aus gesundheitlichen Gründen bin ich leider nicht in der Lage zu einer sofortigen und umgehenden Räumung des Areals. Deshalb erlaube ich mir den Antrag auf vorübergehende Nutzung der Liegenschaft bis mindestens zum Ende der Heizperiode 2021 – 31.05.2021 zu stellen. Dazu darf ich ergänzend anmerken, dass ich zur Beheizung meines Objektes Dorfstraße 12 dort ca. 25 m³ Brennholz für die Heizperiode vorrätig halte. Die Räumung des Gemüsegartens erfolgt nach Reifung für die Ernte. Ich bin gerne bereit für die Nutzung für das Jahr 2020 eine Entschädigung zu entrichten und biete dafür EUR 1.000, - an.“ Jakob Schneider. Im bereits vorliegenden Entwurf der Nutzungsvereinbarung sind Haftung, Fläche, Pachtzins, Zeitraum, etc. eingearbeitet. In Anbetracht des erwähnten Vorrats an Heizmaterial werden Nutzungszeiträume durch die Gemeindevertreter diskutiert. Schlussendlich wird in der weitläufigen Diskussion darüber Einigkeit gefunden, dass die Frist für eine Verwendung des Areals samt Gebäuden bis zum 31.05.2021 festgelegt werden soll. Es wird ausführlich darüber diskutiert, ob der Entwurf der Vereinbarung nach Fertigung dem Gemeindevorstand oder der Gemeindevertretung vorgelegt werden soll. Auf Vorschlag von GR Jörg Blum, soll der Nutzungspacht für das Gebäude einer dzt. nicht bestimmte „ortsübliche Miete“ entsprechen. Diese ist weder vorgegeben und muss dazu erhoben werden. Dem Antrag von Bgm. Ernst Blum, den neuen Entwurf der Nutzungsvereinbarung dem Gemeindevorstand vorzulegen wird mehrheitlich mit drei Gegenstimmen (Ruth Kanamüller, Rudolf Rupp, Wolfgang Weh) zugestimmt. Seite:7 Dem Antrag über die besprochenen Kriterien (Frist mit 31.05.2021) sowie die Festlegung des Gemeindevorstandes über die Summe der Pacht, wird einstimmig zugestimmt. 7. Änderungsantrag Landesgrünzone Ebner u.a. Beschlussantrag zum Gutachten – fachliche Äußerung des USR Auf Antrag der Grundeigentümer Ebner. u. andere hat der Unabhängige Sachverständigenrat USR sein Gutachten erstellt und dazu die geforderte fachliche Äußerung abgegeben. In der Schlusserklärung ist zusammenfassend zu entnehmen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Landesgrünzone nicht gegeben sind. Somit fehlt der Gemeindevertretung die Möglichkeit, einen Antrag an die Landesregierung auf Änderung der Landesgrünzone zu stellen. Aufgrund der Verfahrensnotwendigkeiten ist auch bei negativer Behandlung des Antrages ein Beschluss der Gemeindevertretung zu fassen und diesen der Landesregierung zu übermitteln. Antrag: Es wird festgestellt, dass im Gutachten des Unabhängigen Sachverständigenrates USR im Rahmen seiner fachlichen Äußerung, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Änderung der Landesgrünzone, wie von den Grundeigentümern Ebner u. a. beantragt, nicht vorliegen. Deshalb wird beschlossen, keine Empfehlung zur Herausnahme der betreffenden Grundstücke Gst.1082/1 und 1082/3 aus der Landesgrünzone an die Landessregierung zu stellen. Dem Antrag von Bgm. Ernst Blum in Verbindung des erkenntlichen Gutachtens des Unabhängigen Sachverständigenrates, wird einstimmig zugestimmt. 8. Mitteilungen Bericht des Bürgermeisters zur Coronasituation: Aus dem inzwischen 78. Situationsbericht des Landes sind folgende aktuelle Zahlen zu entnehmen: Insgesamt wurden in Vorarlberg bis zum 14.07.2020 33.051 Testungen vorgenommen. 920 davon waren positiv – in Fußach waren bis zum Zeitpunkt 7 Personen positiv getestet und sind alle wieder gesund. Allein in der vergangenen Woche wurden 2.273 Testungen in Vorarlberg vorgenommen. Todesfälle in Vorarlberg insgesamt 19. Daneben werden regelmäßig, 7 Tage der Woche, von Bund, Land und Gemeindeverband über die geltenden Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen berichtet. Für uns und die Gemeinden insgesamt waren die Informationsschreiben des Gemeindeverbandes besonders im regelmäßigen Hinblick auf Seite:8 Verständlichkeit, Lesbarkeit und Umsetzung von geforderten Maßnahmen, im Gegensatz zu den Verordnungen und Bekanntmachungen des Bundes, schlüssig, wichtig und wertvoll für eine gezielte Umsetzung in der Gemeinde. Daneben waren aber immer noch spezielle rechtliche Abklärungen für unsere Gemeinde notwendig; Beispiel dazu war die Abklärung über die Definition – was ist bei Spielplätzen öffentlicher und angrenzend nicht öffentlicher Bereich. Speziell die Spielräume der Spiel- und Sportanlage Müß, stellten sich über aus kompliziert dar, konnten jedoch durch Kontaktnahmen mit dem Land durch den Bürgermeister geklärt werden. Was die Gemeinden und auch uns betrifft sind die Kurzarbeitsprojekte: Landesweit sind 7.422 Anträge eingereicht und gesamt 19.609 Personen in Kurzarbeit gemeldet. Von den Kurzarbeitslöhnen fällt keine Kommunalsteuer an, sodass aus dieser Lohnsumme die Gemeinden einen Verlust von ca. 3 % hinnehmen müssen, etwas weniger als die Kommunalsteuer mit 3, 5 % tatsächlich ausmacht. Zusammen mit der verringerten Kommunalsteuer und den geringeren Wirtschaftsleistung in Gesamtösterreich sind auch massive Einnahmenverluste aus den Ertragsanteilen bereits jetzt vorhanden und es werden auch für die kommenden nicht bestimmten Monate geringere Einnahmen daraus folgen. Von einigen Protestkundgebungen abgesehen war und ist die Akzeptanz der verordneten Maßnahmen durch die Bevölkerung gegeben, ganz abgesehen von den massiven Ausschreitungen in anderen Ländern wie etwa Serbien. Dies veranlasst mich einen grundsätzlichen Dank an unsere Bevölkerung aber insbesondere auch an unsere Vereine auszusprechen. Dank für die Akzeptanz von Maßnahmen, Einschränkungen zu akzeptieren, respektvoller Abstand, Einhaltung von Regeln. Diese gelobte Disziplin hat zumindest im Lande zu einem Rückgang von Neuinfektionen bis fast zu Null geführt. Es bleibt zu hoffen, dass die aktuellen Lockerungen nicht zu Übermut führen und man meint, mit einem blauen Auge davon gekommen zu sein. Ein Blick zurück an den Anfang der Pandemie. Im Aufgabenbereich der Gemeinde ist im Katastrophenmanagement auch die Bewältigung von Krisen und auch Seuchen verankert. Wir haben deshalb ganz zu Beginn den Einsatzstab mit Informationen versorgt, weil nicht absehbar war, ob Vorkehrungen zur Unterstützung der Versorgung der Bevölkerung notwendig werden könnten. Dies war glücklicherweise nicht der Fall Schnell wurde deutlich, dass Nachbarschaftshilfe ohne öffentliche Aufmerksamkeit bis hin zu arbeitsintensiven Aktionen, und hier darf ich die Obst- u. Gemüseverteilaktion von Fruchtexpress Grabher durch Elisabeth Schneider und ihrer Familie erwähnen. Über 400 Gemüsesäcke wurden in ihrer Garage zur Verteilung gebracht oder vereinzelt zugestellt. Dafür einen herzlichen Dank. Vorbereitet wären wir gewesen, wenn die Kapazitäten der Garage und personell nicht mehr ausgereicht hätten, dann wäre die Anlieferung und Verteilung im Foyer der MZH erfolgt. Mohi Dienst war komplett eingestellt, jedoch Essen auf Räder funktionierte weiterhin und hier ein Dank an die Familie Härle, welche für die Zeit der Schulschließungen den Dienst übernommen haben. Ein Dank auch an unsere Feuerwehrmitglieder. Diese haben sich bereit erklärt, im Gegensatz zu anderen Wehren, im Grenzeinsatz Höchst St. Margrethen die Polizei beim Gesundheitscheck im Nachtdienst zu unterstützen. Am Tag erfolge dieser Dienst durch Mitarbeiter der Verwaltungen, BH und Land. Auch hier war Elisabeth Schneider im Einsatz. Seite:9 Es bleibt zu hoffen, dass die Situation weiterhin stabil bleibt und trotz wohl ständiger Begleitung mit dem Virus, die Wirtschaft und das gesellschaftliche soziale Leben wieder halbwegs auf Normalmodus kommen. REP: In der letzten Sitzung wurde das Räumliche Entwicklungskonzept zur Vorlage der Umweltprüfung an das Land beschlossen. Der Leitfaden vom Land Vorarlberg konnte aufgrund der Coronabeschränkungen noch nicht ausgearbeitet werden. Der Vorschlag der Gemeinde Fußach wird nun als Vorlage zur Erarbeitung von Prüfrichtlinien verwendet. Bei der letzten Sitzung der Rheindeltakonferenz wurde der Entwurf Gemeindekooperation Höchst/Fußach – Neugestaltung der Volksschule Kirchdorf Höchst abermals an Bgm. Herbert Sparr übergeben. Der Vorschlag der Gestaltung wurde erstmals im Februar 2019 an Bgm. Sparr übergeben. Mit der Beschlussfassung wird sich die neue Gemeindevertretung befassen müssen. Bauarbeiten Mühlwasen, L202: Der Abschluss der Arbeiten mit der Straßenquerung steht Ende Monat bevor. Der Zusammenschluss Trinkwasserleitungen ist gestern erfolgt. Umleitungen und Verlegung der Bushaltestelle sind ohne Probleme verlaufen. An dieser Stelle ein Dank an die direkt betroffenen Anrainer Mühlwasen und Überach für ihr Verständnis. Für den zweigleisigen Ausbau Lustenau-Lauterach ist von 10. – 14. August eine Totalsperre der Bahn geplant – Schienenersatzverkehr. Zur Anfrage von Friedrich Schneider der Betriebssicherheit der Notstromversorgung der Schöpfwerke wird wiederholend dazu vom Bürgermeister erklärt: - Jedes Pumpwerk hat eine neue Trafo- und E-Anlage erhalten. - Jeder Trafo ist mittelspannungsseitig von zwei Seiten angespeist, so dass ein einseitiger Ausfall ohne weiteres überbrückt werden kann. - Jeder Trafo kann niederspannungsseitig direkt von einem mobilen Notstromaggregat gespeist werden, die Installationen dafür sind vorhanden. - Alle wesentlichen Funktionen sind überwacht und auf die Alarmsysteme der Betreuer aufgeschaltet. Nach mehrfachen öffentlichen Bekundungen, auch im Zusammenhang von Begehungen und Versammlungen des Dorfgeschichtevereines, man könne die alte Dornbirner Ache mit zusätzlichem Wasser der Dornbirner Ache, durch Einspeisung, mittels Pumpleistungen und Rohrverbindungen, wieder in einen größeren Flußlauf durch das Dorf ermöglichen. Da der Wasserverband Rheindelta für die Sicherheit zur Ableitung er Oberflächenwässer aus dem Ortsgebiet, zum Schöpfwerk und weiter in den Bodensee verpflichtet ist, war es unumgänglich, eine Abklärung beim Amt der Landesregierung, Abt. Wasserwirtschaft, als zuständige Behörde, eine Abklärung zu dieser Anregung zu veranlassen. Dies noch weiter veranlasst, als kundgemacht wurde, es habe bereits Abklärungen und Zustimmung mit den Behörden dazu gegeben, jedoch von dieser Seite weder die Gemeinde, noch der Wasserverband davon in Kenntnis gesetzt wurde. In Wahrnehmung der Verantwortung als Obmann des Wasserverbandes hat sich Bürgermeister Ernst Blum bereits früher um ein Abstimmungsgespräch der Proponenten dieser Anregung mit den offiziellen Stellen bemüht. Dies ist von Seiten Seite:10 der Ideenproponenten leider bisher nicht erfolgt. Im Ergebnis der offiziellen Anfrage zur veröffentlichen Idee, der Einleitung von Wasser aus der Dornbirner Ache, durch Pumpleistung in den Dorfbach um weiterführend wieder durch Pumpleistung in den Bodensee zu befördern wird im offiziellen Schreiben des Landes Vorarlberg mitgeteilt, dass aus mehrfacher Sicht, nicht wie bisher dargestellt, die Sachlage mehr als Kritisch bis nicht durchführbar bezeichnet wird. Auszugsweise daraus, dürfen unterschiedliche morphologische Gewässer nicht vermischt werden, die Höhenstaulagen der beiden Gewässer und benötigten Wassermengen um auch nur spürbar eine Erhöhung des Wasserspiegels im Dorfbach zu erzeugen, würden enorme Pumpleistungen, sowohl für das Hineinbefördern, Leitungsunterführung unter der Sohle des Neuen Rheines, sowie ein weiteres Pumpwerk zur Ausleitung des Wasser in den Bodensee, mit enormen Investitionskosten und jährlichen Betriebskosten erfordern. Nicht Berücksichtigt wird dabei die Verpflichtung zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes für den Objektschutz entlang des Dorfbaches, der nur durch die derzeitige Betriebsweise des bestehenden Pumpwerkes des Wasserverbandes am Polderdamm und den dadurch fixierten und vorgegebenen Wasserpegelständen im Dorfbach, auch bei Starkniederschlägen, zu gewährleisten ist. Der Bürgermeister ermahnt abermals die Ideengeber aufgrund der offiziellen negativen Stellungnahme des Landes, keine weiteren öffentlichen Aussagen entgegen der Machbarkeit zu tätigen und lädt neuerlich zu einem klärenden Gespräch mit den offiziellen Stellen ein. Zur beschlossenen Resolution der Gemeindevertretung Fußach, dass im Zusammenhang der geplanten S 18 Trasse, für die Gemeinde Fußach, nur die Variante einer Untertunnelung des Neuen Rheins in Frage komme, wurde diese durch Rückschreiben seitens des Bundesministeriums, von Landeshauptmann Wallner und Staatssekretär Markus Brunner insofern beantwortet, dass die Resolution zur Kenntnis genommen wurde, eine Entscheidung darüber noch nicht ergangen sei. Es würden sämtliche Varianten einer Rheinquerung mittels Brücke oder Tunnel in allen Bauausführungen geprüft sowie im Anschluss einer Nutzen-Kostenuntersuchung unterzogen und bewertet. Im Gemeindevorstand wurde das Thema Änderung des Pachtvertrages Tennis beraten. Die Notwendigkeit der Beibehaltung der Vorsteuerabzugsfähigkeit wurde inzwischen geklärt. Der Vertrag wurde 1998 nach der Eröffnung der Anlage erstellt und enthält Vertragspunkte, welche dem aktuellen Stand und Entwicklung des Vereinsbetriebes nicht mehr entspricht. Insbesondere die Verpflichtung zur Führung eines öffentlichen Lokals aufgrund fehlenden Pächterinteresses kann nicht eingehalten werden. Das Thema der Instandhaltungspflicht usw. ist ebenfalls aufgrund des Alters der Anlage zu überarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund künftiger Instandhaltungsmaßnahmen, die Gemeinde die Vorsteuerabzugsfähigkeit behält. Es wird deshalb festgehalten, dass eine Überarbeitung des Vertrages, Prüfung, abermaliger Beratung und Vorlage für eine Beschlussfassung durch die GV erforderlich ist. Bericht von Bgm. Ernst Blum: Bei der Regionalkonferenz der Regionsgemeinden Hofsteig und Rheindelta in Gaißau, wurden aktuelle Themen, insbesondere der Informationsaustausch aus dem Vorstand des Gemeindeverbandes besprochen. Seite:11 Möglichkeit zur Gründung einer regionalen Baurechtsverwaltung wurde diskutiert. Dazu fand inzwischen auch ein Info-Austausch in Lauterach statt. Thema der Konferenz war auch die bevorstehende Gemeindewahl. Berichtet wurde durchwegs aus den Teilnehmergemeinden, dass sich die Fraktionen zusammengefunden haben um weitgehend Plakatverzicht und schmale Wahlwerbung zu vereinbaren. Das war dem Bürgermeister auch Anlass und Gelegenheit, die Fraktionsvertreter der Gemeinde zu einem Gespräch zum Thema am 2. Juli einzuladen. Die Fraktion Für Fußach hat dabei wie schon vorher bekannt gegeben, keine Plakate bei der kommenden Gemeindewahl zu verwenden, die Freie Wählergemeinschaft hat ebenfalls bereits öffentlich den Plakatverzicht angekündigt und dies beim Gespräch nochmals bestätigt. Der Spitzenkandidat der ÖVP hat zugesagt, eine Antwort zu diesem Thema übers Wochenende zu geben. Dem Einlader und Vorsitzenden der Aussprache, Bürgermeister Ernst Blum wurde diesbezüglich keine Antwort erstattet. Der Bürgermeister bedauert, dass keine Gemeinsamkeit erreicht werden konnte, aber wenigstens eine Antwort wäre anstandshalber angebracht gewesen. Zuhörer haben ohne Aufforderung während einer Sitzung der Gemeindevertretung kein Recht sich zu Themen zu äußern, dennoch meldete sich Peter Böhler durch Zuruf, „es habe sehr wohl eine Rückantwort an die Spitzenkandidatin der Freien Wählerschaft gegeben“, - „man werde sich an die gesetzlichen Vorgaben halten.“ (Anmerk.: das Mail erfolgte jedoch in Abwesenheit durch Urlaub an die Mailadresse und nicht an den Einlader der Besprechung!) Aufgrund mehrerer Meldungen und Vorkommnissen im Zusammenhang mit geführten und mitgebrachten Hunden im Hörnlebad, welche auch unter Missachtung bereits angebrachten Verbotsschildern – „Hundeverbot“, war zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Dringlichkeit der Gemeindevorstand genötigt, auf Antrag des Bürgermeisters, in Anbetracht der bereits angelaufenen Badesaison, im Rahmen seiner Kompetenz, gemäß § 60 Abs. 3 GG, eine spezielle neue Verordnung über das Verbot des Haltens und Führens von Hunden im Hörnlebad zu beschließen. Die verschiedenen Hinweis- und Verbotsschilder sollen künftig in einer Informationstafel zusammengefasst und am Eingang des Bades angebracht werden. Von drei Gemeindeärzten des Ärztesprengels Rheindelta, welche in den kommenden Jahren in Pension gehen ist die Kündigung der Verträge über die ärztliche Versorgung an Wochentagen bekannt gegeben worden. Die Verträge sehen eine mehrjährige Kündigungsfrist vor, welche bei einer Neufassung auf eine adäquate Zeit von wenigen Monaten neu zu definieren sein wird. Bei der Firma Loacker wurden wegweisende Markierungen am Radweg zur besseren Orientierung in Richtung Lustenau angebracht. Die Kosten der Gemeinde Fußach werden auf Antrag der Gemeinde durch das Land Vorarlberg finanziell gefördert. Die Ertragsanteile für den Monat März 2020 (EUR 226.015, 00), April 2020 (EUR 349.695, 00), Mai 2020 (EUR 178.326, 00), Juni 2020 (EUR 114.289, 00) und Juli (EUR 255.317, 00) abzüglich der anteiligen Landesumlagen sowie die Finanzzuweisung gemäß §24 FAG 2017 zur nachhaltigen Haushaltsführung (EUR 21.916, 00) und die Zwischenabrechnung der Ertragsanteile für das Jahr 2019 (EUR 7.713, 00) sind eingegangen. Seite:12 Die Jahreskosten auf die Beitragsanteile 2020 der Kosten des Sozialfonds betragen für die Gemeinde Fußach voraussichtlich EUR 1.152.155, 07. Vorschüsse dazu sind jeweils zu leisten. 9. Externe Beauftragung einer Mitarbeiter- Bestands- und Bedarfsanalyse für die Gemeindeverwaltung GV Stefan Niederer liest den Antrag der ÖVP vor: Der zwingend erforderliche Nachfolgeprozess für die Position des Finanzleiters in Folge der bevorstehenden Pensionierung wird von Bgm. Blum nicht zeitgerecht bzw. gar nicht eingeleitet. Gleichsam wurden zwei wichtige Schlüsselpositionen in der Fußacher Verwaltung nämlich Gemeindesekretär und Bauamtsleitung seit etwa 10 Jahren nicht nachbesetzt. Um für die Zukunft eine funktionierende Verwaltung im Sinne eines modernen Bürgerservice bieten zu können, ist die Wiederbesetzung dieser Positionen mit klar definierten Verantwortlichkeiten und Kompetenzen unbedingt erforderlich. Wir stellen den Antrag, dass Bgm. Blum angewiesen wird, die Personalberater Kathan&Sepp als ausgewiesene Experten in der Organisationsentwicklung von Kommunen innerhalb der nächsten 5 Werktage mit der Durchführung der Leistung laut beiliegendem Angebot zu beauftragen. Ansprechpartner für das Büro Kathan&Sepp sind neben Bgm. Ernst Blum, Vbgm. Werner Egger und GR Jörg Blum. Aufklärend dazu berichtet Bgm. Ernst Blum, dass er bereits Kontakt mit dem Gemeindeverband aufgenommen habe und ein Gespräch mit Otmar Müller geplant ist. Im Zusammenhang der bevorstehenden Pensionierung des Finanzleiters und der dazu erforderlichen Nachbesetzung ist es bereits geplant, für die Rekrutierung der betreffenden Stelle, ein Personalberatungsbüro zu kontaktieren. Der erwähnte Kontakt mit dem Gemeindeverband, Dr. Müller, hat den Zweck, zur Aufrechterhaltung der operativen Arbeit, die personelle Überbrückung nach Pensionierung des Finanzleiters zu sichern. Der Bürgermeister appelliert daher deutlich, zum eingebrachten Antrag, ergänzend die Einbeziehung des Gemeindeverbandes beizubehalten. Dies wird auch in mehreren Wortmeldungen von Gemeindevertretern befürwortet. Zum Antrag der ÖVP soll festgehalten werden, dass der Gemeindeverband miteingebunden wird. Ergänzend zum Antrag der ÖVP, den Gemeindeverband miteinzubeziehen, wird der Antrag einstimmig genehmigt. 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift Nr. 42 vom 18.02.2020 Die Verhandlungsschrift Nr. 42 vom 18.02.2020 wird einstimmig genehmigt. Seite:13 11. Allfälliges Obmann des Umweltausschusses Wolfgang Weh kündigt an, dass am 12.09.2020 die Veranstaltung RhineCleanUp wieder stattfindet. Genaue Informationen folgen. Rudolf Rupp erkundigt sich, ob es möglich wäre, die Gemeindevorstandsprotokolle zu bekommen. Bgm. Ernst Blum erklärt, dass ausschließlich die Fraktionsobleute diese Protokolle auf Wunsch bekommen. Das Einsichtsrecht soll im Gemeindegesetz überprüft werden. Ruth Kanamüller möchte daraufhin die Protokolle bekommen. GV Elke Wörndle hat jedoch ihr Mandat nicht schriftlich zurückgelegt, weshalb sie offiziell noch immer Fraktionsvorsitzende ist. Schluss der Sitzung: 22.00 Uhr Bürgermeister: Schriftführerin: Seite:14