19601215_GVE008

Dateigröße 1.02 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 20.10.2021, 10:19
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1960gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1960-12-15
Erscheinungsdatum 1960-12-15
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Donnerstag, den 15. Dezember 1960 mit Beginn um 20.15 Uhr im Konferenzraum der Volksschule unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt Nagel stattgefundenen ordentlichen 8. Sitzung der Gemeindevertretung in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern. Entschuldigt: Werner Schneider (krank). Der Bürgermeister begrüsst die erschienenen Gemeindevertreter sowie Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Er erklärt, dass die Tagesordnung ordnungsgemäß zugegangen sei und stellt die Frage, ob jemand das Wort zur Tagesordnung wünsche. Nachdem dies nicht der Fall ist, beginnt er mit der Tagesordnung. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 16.11.1960 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über eine am 17.11.1960 stattgefundene Versammlung des Motorbootvereines Rheindelta im Fischerstüble in der Schanz; einer Sitzung des Konkurenzausschusses am 18.11.1960 im Gemeindeamt Höchst; einer Besprechung zwischen ihm und Obbaurat Wagner vom Landeswasserbauamt und Dr. Ing. Schwendinger am 30.11.1960, wonach das Landeswasserbauamt beabsichtigt, in der Polderanlage die zwei neu vermessenen Grundparzellen 307/31 und 307/26 mit je 839 und 868 m2 Ausmaß auf weitere fünf Jahre zu pachten, während für das übrige Poldergebiet der Pacht mit 1.1.1961 wieder an die Gemeinde abgegeben werde; dass ferner die Gemeinde ab 1.1.1961 für die Pumpkosten im Poldergebiet aufkommen müsse, dies solange, bis das große Schöpfwerk Fussach in Betrieb genommen sei; einer Aussprache des Gemeinderates im Gemeindeamt am 1.12.1960 über Richtlinien für Bauplatzvergabe der Gemeinde; der stattgefundenen Voranschlagsbesprechung beim Amt der Vrlbg. Landesregierung in Bregenz am 7.12.1960; einer Sitzung der Grundverkehrsortskommission am 12.12.1960; einer neuerlichen Besprechung zwischen Vertretern der Gemeinde Fussach und Vertretern der Marktgemeinde Hard im Gemeindeamt Hard am 13.12.1960 über den Vertragsentwurf "Verwaltungsgemeinschaft Wasserwerk Hard-Fussach und letztlich der am 14.12.1960 in der Schattenburg in Feldkirch ganztägig stattgefundenen Gemeindeverbandstagung mit Zusammenkunft der meisten Bürgermeister in Vorarlberg. Der Bericht wird ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. a) Dem Josef Bösch, Fussach / Hinterburgstr. 92 wird der Wasserleitungsanschluß mit Verbindung von Haus Nr. 92 zu Haus Nr. 91, nachdem dieser Anschluß schon ein Jahr zurückliegt, zu der damals üblichen Anschlußgebühr von S 150, nachträglich einstimmig bewilligt. b) Der Fa. Hinteregger, Baugeschäft in Bregenz wird der Wasserleitungsanschluß ab dem Haus Nr. 91 zum Arbeiterwohnbarackenlager im Hinterburg einstimmig genehmigt. Sollte das Wohnbarackenlager länger als für die Zeitdauer der von dieser Firma benötigten Durchführungsarbeiten am Projekt des Wasserverbandes Rheindelta bestehen bleiben, so ist hiefür dann die übliche Anschlußgebühr zu bezahlen. 4. a) Das Ansuchen um die Bewilligung zur Errichtung einer Einfriedungsmauer auf dem Grundstück des Ferdinand Nagel, Fussach 71 an der Kirchstrasse ob der Turnhalle wird einstimmig genehmigt und der Gemeinderat zur Festsetzung des Abstandes dieser Mauer von der Kirchstrasse beauftragt. b) Das Ansuchen vom selbigen um Grundablöse vom vorgenannten Grundstück, zwecks Verbreiterung der Kirchstrasse wird nach nach längerer Debatte und Einsichtnahme in den letzten Vermessungsplänen, wonach festgestellt wurde, dass für den derzeitigen Verlauf der Kirchstrasse keine Grundablöse von diesem Grundstück erforderlich ist, einstimmig abgelehnt und könne eine Verhandlung über Grundablöse erst dann erfolgen, wann zufolge Erschließung von Baugrundstücken eine Neusituierung der Kirchstrasse von der Turnhalle bis Mahdstrasse überhaupt erforderlich werde. 5. Nach Darlegung des Sachverhaltes der Angelegenheit Wohnbauförderungsbeitrag in den Landeswohnbaufond sowohl vom Bürgermeister, als auch vom Gemeinderat Gugele, in welcher die begründete Meinung zu Tage tritt, dass eine eigene Wohnbauförderung der Gemeinde ähnlich wie durch den Landeswohnbaufond, zufolge der Finanzlage niemals diese Beträge an die Darlehenswerber ermöglichen würde, wie derzeit gerade in diesem Jahr vom Landeswohnbaufond an Darlehenswerber zuerkannt wurde, wird über Antrag mit 10 zu einer Gegenstimme beschlossen, den Wohnbauförderungsbeitrag 1961 der Gemeinde in den Landeswohnbaufond mit S 20.000, - festzusetzen. 6. Die Ansuchen um pachtweise Überlassung eines Stück Grundes in der Schanz zur Errichtung einer Bade- und einer Bootshütte von Adolf Albrecht jun., Lustenau/Frühlingstrasse 17 und Walter Vogel, Bregenz/Weiherstrasse 10, werden zu den üblichen Bedingungen einstimmig genehmigt. 7. Der Bürgermeister und die Gemeindevertreter Karl Rupp und Jakob Kuster berichten über die am Montag, den 11.12.1960 im Marktgemeindeamt Hard mit den Vertretern dieser Gemeinde erfolgten Aussprache über den Vertragsentwurf "Verwaltungsgemeinschaft Wasserwerk Hard-Fussach, wonach in der Verrechnung über anteilmässige Betriebskosten von Seiten Hard ein ganz neuer Weg eingeschlagen wird, und zwar soll sich diese nunmehr, wie ursprünglich von Fussach gefordert, nur mehr auf das Wasserwerk I beziehen. Dieses Verrechnungsschema wurde für gut befunden, während die Anrechnung von Rohrleitungsverlusten, wie die Marktgemeinde Hard sich dies denkt, abgelehnt wird und die vorgeschlagene Aussprache mit Fachexperten sowohl eines Vertreters der Gemeinde Fussach und eines solchen der Marktgemeinde Hard, die von diesen gemeinsam durchzuführen ist, abgewartet werden soll. Eine Beschlußfassung über diesen Vertrag kommt erst nach endgültiger Einigung in dieser Angelegenheit in Frage. 8. Bezüglich des Ansuchens von Wilmar Schneider, Fussach / Riedlestr. 70 um käufliche Überlassung eines Baugrundstückes in der Polder wird vorerst die von der Gemeindevertretung vom Gemeinderat geforderte Fassung der Bedingungen bei Grundverkäufen der Gemeinde zu Baugrundstücken zur Kenntnis gebracht und wird nach längerer Debatte diese Fassung über Antrag mit 10 zu einer Gegenstimme zu Beschluß erhoben. Die Bedingungen lauten wie folgt: Bedingungen zum Ankauf eines Baugrundes in der Polderanlage: 1. Der Baugrund in der Polderanlage dienst zur Förderung des Wohnbaues in der Gemeinde Fussach und ist in erster Linie für minderbemittelte Siedler bestimmt. 2. Bauwerber, die über einen erschlossenen oder leicht erschließbaren Baugrund im Ortsbereich von Fussach verfügen, kommen für eine Ansiedlung in der Polder nicht in Betracht. Dasselbe gilt auch, wenn eines der beiden Elternteile des Bauwerbers einen solchen Grund besitzen. 3. Eine von der Gemeindevertretung zu bestimmende Kommission hat mit dem Einvernehmen der Gemeindevertretung zu entscheiden, ob ein Grund schon bauerschlossen, oder bauerschließbar ist. 4. Sollte sich ein Bauwerber mit eigenem Grund trotzdem für das Siedlungsgebiet in der Polder interessieren, so ist mit ihm über einen Grundtausch zu verhandeln. 5. Bei Grundtausch wird der gegenwärtige Realwert und das Ausmaß des Tauschobjektes von den Ortsschätzern festgestellt. Wenn der Realwert des Tauschobjektes den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grund in der Polder übersteigt, kann über eine Rückvergütung verhandelt werden. 6. Der Grundpreis von S 15, - pro m2 für Bauwerber ohne eigenen Grund entspricht nicht dem Realwert und wird daher von der Gemeinde als Wohnbauförderung festgesetzt. 7. Die in Betracht kommenden Bauwerber müssen mindestens fünf Jahre in der Gemeinde Fussach ihren ordentlichen Wohnsitz haben. 8. Über eventuelle Sonder- oder Ausnahmefälle kann die Gemeindevertretung entsprechende Beschlüsse fassen. Zur Begutachtung nach diesen Bedingungen als Kommission werden einstimmig der Bürgermeister und Gemeinderat berufen. Das Ansuchen des Wilmar Schneider wird daher bis zur Begutachtung durch diese Kommission und eventuellem Schätzungsbefund vertagt. 10. a) Unter Allfälligem bringt der Bürgermeister den Jahresvoranschlag 1961 auszugsweise zur Kenntnis und macht darauf aufmerksam, dass dieser, wie verlautbart, gegenwärtig bis 24.12.1960 im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegt. Es wird vereinbart, dass die Fraktionsführer sich diesen noch einmal vor Beschlußfassung ansehen sollen und hierüber ihren Fraktionskollegen berichten sollen. Gleichzeitig wird einstimmig vereinbart, dass über den Jahresvoranschlag 1961 in einer eigenen Sitzung, undzwar am Donnerstag, den 29.12.1960 Beschluß gefasst werden soll und anschließend im Gasthaus zum Schiff das von Gemeindevertreter Friedrich Nagel gespendete Rehessen als Abschluß der diesjährigen Tätigkeit der Gemeindevertretung eingenommen wird. b) Wird beschlossen, die auf öffentlichem Gut stehenden Eichen an der oberen Neugereutstrasse auf Wunsch der Hausanrainer gegebenenfalls auszuschreiben und entfernen zu lassen. c) Wird zum Gesetzesbeschluß des Vrlbg. Landtages vom 9.12.1960, (1. BFVUmlage-Gesetznovelle) keine Volksabstimmung verlangt. Schluß der Sitzung 23.30 Uhr Der Bürgermeister Gemeinderat: Schriftführer: P r o t o k o 1 1 über die am Donnerstag, den 15.Dezember 1960 mit Beginn um 20.15 Uhr im Konferenzraum der Volksschule unter dem Vorsitz des Bürgermei­ sters Kurt lllagel, stattgefundenen ordentlichen 8oSi"tzung der Gemein­ devertretung in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern. Entschuldigt: Werner Schneider (krank)o Der Bürgermeister begrüsst die erschienenen Gemeindevertreter sowie Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest.Er erklärt, dass die Tagesordnung ordnungsgemäß zugegangen sei und stellt die Frage, ob jemand das Wort zur Tagesordnung wünsche.Nachdem dies nicht der Fall ist, beginnt er mit der Tagesordnungo 1. Das Sitzungsprotokoll vom 16.11.1960 wird verlesen und ohne Einwand einstimmig genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über eine am 17.11.1960 stattge­ fundene Versammlung des Motorbootvereines Rheindelta im Fischer­ stüble in der Schanz; einer �itzung des Konkurenzausschusses am 18411.1960 im Gemeindeamt Höchst; einer Besprechung zwischen ihm. und Obbaurat Wagner vom Landeswasserbauamt und Dr.Ing.Schwen­ dinger am 30.11.1960, wonach das Landeswasserbauamt beabsichtigt, in der Polderanlage die zwei neu vermessenen Grundparzellen 307/31 und 307/26 mit je 839 und 868 m2 Ausmaß auf weitere fünf Jahre zu pachten, während für das übrige Poldergebiet der Pacht mit 1.1.1961 wieder an die Gemeinde abgegeben werde;dass ferner die Gemeinde ab 1.1.1961 für die Pumpkosten im Poldergebiet aufkol'.llilen mUsse, dies solange, bis das große Schöpfwerk Fussach in Betrieb genommen sei;einer Aussprache des Gemeinderates im Gemeindeamt am 1.12.1960 über Richtlinien für Bauplatzvergabe der Gemeinde;der stattgefundenen Voranschlagsbesprechung beim Amt der Vrlbg.Landesregierung in Bregenz am 7.12.1960;einer Sitzung der Grundverkehrsortskommission am 12.12.1960;einer neuerlichen Bespreehung zwischen Vertretern der Gemeinde l'ussach und Vertretern der Marktgemeinde Hard im Gemeindeamt hard am 13.12.1960 über den Vertragsentwurf "Verwaltungsgemeinschaft Wasserwerk Hard-Fussach und letztlich der am 14a12.1960 in der Schattenburg in Feldkirch ganztägig stattgefundenen Gemeinde­ verbandstagung mit Zusammenkunft ?-er meisten .Pürgermeister in Vorarlberg.Der Bericht wird ohne �inwand zur Kenntnis genomt1en 9 3. a) Dem Josef Bösch, Fussach/Hinterburgstr.92 wird der Wasser­ leitungsanschluß mit Verbindung von Haus Nr.92 zu Haus Nr.91� nachdem dieser .Anschluß schon ein Jahr zurückliegt, zu der damals üblichen Anschlußgebühr von S 150, - nachträglich einstimmig bewilligt. b) Der Fa.minteregger, Baugeschäft in Bregenz wird der Wasser­ leitungsanschluß ab dem Haus Nr.91 zum Arbeiterwohnbaracken­ lager im Hinterburg einstimmig genehmigt.Sollte das Wohn­ barackenlager länger als für die Zeitdauer der von dieser Firma benötigten Durchführungsarbeiten am. Projekt des Was­ serverbandes Rheindelta bestehen bleiben, so ist hiefür da.nn die übliche Anschlußgebühr zu bezahlen. 4. a) Das Ansuchen um die Bewilligung zur Errichtung einer Einfrie­ dungsmauer auf dem Grundstück des Ferdinand Nagel j Fuasach 71 an der Kirchstrasse ob der Turnhalle wird einstimmig genehmigt und der Gemeinderat zur Festsetzung des Abstandes dieser NlB.uer von der Kirchstrasse beauftragt. b) Das Ansuchen vom selbigen um Grundablöse vom vorgen�nnten Grundstück, zwecks Verbreiterung der Kirchstrasse wird nach nach längerer Debatte und Einsichtnahme in den letzten Ver- Vermessungsplänen, wonach festgestellt wurde, dass für den der­ zeitigen Verlauf der Kirchstrasse keine Grundablöse von diesem Grundstück erforderlich ist, einstimmig abgelehnt und könne eine Verhandlung über Grundablöse erst dann erfolgen, wann zu­ folge Erschließung von B augrundstücken eine Neusituierung der Kirchstrasse von der Turnhalle bis Mahdstrasse überhaupt er­ forderlich werde. 5 Nach Darlegung des Sachverhaltes der Angelegenheit Wohnbau­ förderungsbeitrag in den Landeswohnbaufond sowohl vom Burger­ meister, alsauch vom Gemeinderat Gugele, in welcher die begründete Meinung zu Tage tritt, dass eine eigene Wohnbauförderung der Gemein­ de ähnlich wie durch den Landeswohnbaufond, zufolge der Finanzlage niemals diese Beträge an die Darlehenswerber ermöglichen würde, wie derzeit gerade in diesem Jahr vom Landeswohnbaufond an Dar­ lehenswerber zuerkannt wu.rde_, wird über tntrag mit 10 zu einer Gegenstimme beschlossen, den rlohnbauförderungsbeitrag 1961 der Gemeinde in den Landeswohnbaufond mit S 20.000, - festzusetzen. 6. Die Ansuchen um pachtweise Überlassung eines Stück Grundes in der Schanz zur Errichtung einer Bade- und einer Bootshütte von A dolf Albrecht jun., Lustenau/Frühlingstrasse 17 und Walter Vogel, Bregenz/Weiherstrasse 10, werden zu den üblichen Beding­ ungen einstimmig genehmigt. J. Der Bürgermeister und die Gemeindevertreter Karl Rupp und Jakob Kuster berichten über die am Montag, den 11.12.1960 im Marktge­ meindeamt Hard mit den Vertretern dieser Gemeinde erfolgten Aus­ sprac�e über den Vertragsentwurf "Verwaltungsgemeinschaft Wasser­ werk ha.rd-Fussach 9 wonach in der Verrechnung über .anteilmäsaige Betriebskosten von Seiten Hard ein ganz neuer ·weg eingeschlagen wird, undzwar soll sich diese nunmehr, wie ursprünglich von Fussaoh gefordert, nur mehr auf das Wasserwerk I beziehen. Dieses Verrech­ nungsschema wurde für gut befunden, während die Anrechnung von Rohrleitungsverlusten, wie die marktgemeinde Hard sich dies denkt, abgelehnt wird und die vorgeschlagene Aussprache mit Fachexperten sowogl eines Vertreters der Gemeinde ffussach und eines solchen der Marktgemeinde Hard, die von diesen gemeinsam durchzuführen ist, abgewartet werden soll. E ine Beschlußfassung über diesen Vertrag kommt erst nach endgültiger Einigung in dieser :Angelegen­ heit in Frage. 8. Bezüglich des Ansuchens von Wilmar Schneider, Fuasach/Riedleatr.70 um käufliche Überlassung eines Baugrundstückes in der Polder wird vorerst die von der Gemeindevertretung vom Gemeinderat ge­ forderte Fassung der Bedingungen bei Grundverkäufen der Gemeinde zu Baugrundstücken zur Kenntnis gebracht und wird nach längerer Debatte diese Fassung über Antrag mit 10 zu einer Gegenstimme zu Beschluß erhoben.Die Bedingungen lauten wie folgt: Bedingungen zum ankauf eines Baugrundes in der Polderanlage: 1. Der Baugrund in der Polderanlage dienst zur Förderung des Wohnbaues in der Gemeinde Fussach und ist in erster Linie für minderbemittelte Siedler bestimmt. 2. Bauwerber, die über einen erschlossenen oder leicht erschließ­ baren Baugrund im Ortsbereich von Fussach verftigen, kommen fiir eine Ansiedlung in der Polder nicht in Betracht.Dasselbe gilt auch, wenn eines der beiden Elternteile des Bauwerbers einen solchen Grund besitzen. 3. Eine von der Gemeindevertretung zu bestiu.mende Kori1mission hat mit dem Einvernehmen der Gemeindevertretung zu entscheiden, ob ein Grund schon bauerschlossen, oder bauerschließbar ist. 4o Sollte sich ein Bauwerber mit eigenem Grund trotzdem für das Siedlungsgebiet in der Polder interessieren, sm ist mit ihm über einen Grundtausch zu verhandeln. 5. Bei Grundtausch wird der gegenwärtige Realwert und das Ausmaß des Tauschobjektes von den Ortsschätzern festgestellt. Wenn der Realwert des Tauschobjektes den von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Grund in der Polder übersteigt, kann über eine Rückvergütung verhandelt werden. 6. Der Grundpreis von S 15, - pro m2 für Bauwerber ohne eigenen Grund entspricht nicht dem Realwert und wird. daher von der Gemeinde als Wohnbauförderung festgesetzt. 7. Die in Betracht kommenden Bauwerber müssen mindestens fünf Jahre in der Gemeinde Fuesach ihren ordentlichen Wohnsitz haben. 8. Über eventuelle Sonder- oder Ausnahmefälle kann die Gemeindevertretung entsprechende Beschlüsse fassen. Zur Begutachtung nach diesen Bedingungen als Kommission werden einstimmig der Bürgermeister und Gemeinderat beru�en. Das :tnsuchen des Wilmar Schneider wird daher bis zur Begutachtung durch diese Kommission und eventuellem Schätzungsbefund vertagt. 10. a) Unter Allfälligem bringt der Bürgermeister den Jahresvoran­ schlag 1961 auszugsweise zur Kenntnis und macht darauf aufmerk­ sam, dass dieser, wie verlautbart, gegenwärtig bis 24.12e1960 im Gemeindeamt zur öffentlichen Binsichtnahne aufliegt.Es wird vereinbart, dass die Fraktionsführer sich diesen noch einmal vor Beschlußfassung ansehen sollen und hierüber ihren Fraktionskollegen berichten sollen.Gleichzeitig wird ein­ stimaig vereinbart, dass über den Jahresvoranschlag 1961 in einer eigenen Sitzung, undzwar am Donnerstag, den 29.12.1960 Beschluß gefasst werden soll und anschließend im Gasthaus zum Schiff das von Gemeindevertreter Friedrich Nagel gespendete Rehessen als Abschluß der diesjährigen Tätigkeit der Gemeinde­ vertretung eingenommen wird. b) Wird beschlossen, die auf öffentlichem Gut stehenden Eichen an der oberen Neugereutstrasse auf Wunsch der Uausa.nrainer gegebenenfalss auszuschreiben und entfernen zu lassen. c) Wird zum Gesetzesbeachluß des VrlbgQ Landtagea vom 9.12.1960, (1.BFV-Umlage-Gesetznovelle) keine Volksabstill111ung verlangt. Schluß der Sitzung 23030 Uhr Der �rgermeister ��-M�