19601229_GVE009

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Letzte Änderung 20.10.2021, 10:19
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1960gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1960-12-29
Erscheinungsdatum 1960-12-29
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Donnerstag, den 29. Dezember 1960 mit Beginn um 19.45 Uhr im Konferenzraum der Volksschule in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt Nagel abgehaltenen ordentlichen 9. Gemeindevertretungssitzung. Entschuldigt: Karl Rupp. Der Bürgermeister begrüsst die erschienen Gemeindevertreter, erklärt, dass dies die letzte Gemeindevertretungssitzung im Jahre 1960 sei und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1. Nachdem am vergangenen Montag die Fraktionsführer der Parteien in der Gemeindevertretung vom Bürgermeister genauest über den Jahresvoranschlag 1961 der Gemeinde unterrichtet worden sind und über deren Vorschläge noch kleine Veränderungen vorgenommen wurden, erklärte der Vorsitzende die einzelnen Voranschlagsgruppen und deren Haushaltsstellen nur noch im Wesentlichen und mit geringen Details. Nach kurzer Debatte, Fragestellung und Beantwortung dieser stellte er den Antrag im Zuge der Genehmigung des Gemeindevoranschlages 1961 folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) wird mit dem Hebesatz von 350 v.H. festgesetzt. b) Die Grundsteuer für Grundstücke einschließlich der gewerblich genutzten und vermieteten Teile land- und forstwirtschaftlicher Betriebe (B) wird mit dem Hebesatz von 250 v.H. festgesetzt. c) Die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital Anteil der Gemeinde, wird mit 180 v.H. festgesetzt. d) Die Lohnsummersteuer wird mit Hebesatz 500 (1/%) festgesetzt. e) Die Vergnügungssteuer wird mit 10 % der Einnahmen festgesetzt. f) Die Getränkesteuer wird mit 10 v. Hundert festgesetzt. g) Die Steuer für das Halten von Hunden wird mit S 100, - für weibliche Hunde, S 50, für männliche Hunde und verschnittene Hunde und für jeden zweiten und weiteren Hund mit S 100, - festgesetzt. H) Der Gemeindejahresvoranschlag 1961 im weiteren wird mit Einnahmen der Erfolgsgebarung von S 750.600, Einnahmen der Vermögensgebarung S 179.500, Gesamteinnahmen der Haushaltsgebarg. S 930.100, Die Ausgaben der Erfolgsgebarung mit S 910.100, Die Ausgaben der Vermögensgebarung mit S 20.000, Gesamtausgaben der Haushaltsgebarung mit S 930.100, festgesetzt. Der Vorsitzende weist zu diesem seinem Antrag darauf hin, dass wesentliche Posten der Ausgaben S 20.000, - für den Landeswohnbauförderungsbeitrag, S 20.000, - für die Gebäudeerhaltung des Gemeindeamtes, S 125.000, - für Ausbau von Strassen (Teerung), S 100.000, - für Hafen und Kanalprojekt, und S 20.000, - für Kirchenrenovierung (Kirchturm) sind, mit denen etwas neues geschaffen werden könne, während die übrigen Ausgaben zum Teil gesetzlich gebundene Ausgaben und im Übrigen durch Aufrechterhaltung der sonstigen Gemeindeerfordernisse bedingte Ausgaben sind. Desgleichen, dass durch Schaffung der kostendeckenden Betriebskosten für das Wasserwerk, welches schon seit drei Jahren ein Defizit aufweise, eine Erhöhung der Wasserbezugsgebühren ab dem 1. 1. 1961 erforderlich sei, wobei Neu- und Erweiterungsbauten des Rohrnetzes auch durch erhöhte Wasserbezugsgebühren nicht gedeckt werden können. Die Summe von S 159.500 unter Einnahmen der Vermögensgebarung als Darlehensaufnahme sei erforderlich um den Jahresvoranschlag 1961 seine Ausgeglichenheit zu geben. Bei Benötigung dieses Darlehens sei jedoch dann eine gesonderter Gemeindevertretungsbeschluß erforderlich. Denen im Antrag des Vorsitzenden bezeichneten Beschlüsse zum Jahresvoranschlag 1961 wird einstimmig die Genehmigung erteilt. Desgleichen wird der Dienstpostenplan 1961 (Gemeindesekretär C/1/17) einstimmig genehmigt. 2. Der Bericht des Überprüfungsausschusses vom 22.12.1960, wonach die Kassaeinnahmen mit letzter Einnahmepost Nr. 1796 zuzüglich des vom Vorjahre vorgetragenen Kassastandes S 981.420, 46 und die Kassaausgaben mit letzter Ausgabepost Nr. 1793 S 972.712, 83 mithin der buchmässige Kassastand mit S 8.711, 63 aufscheinen, wird zur Kenntnis genommen. 3. Unter Allfälligem: a) bringt der Bürgermeister ein Schreiben des Landewasserbauamtes vom 27.12. 1960, Zl. 5221-10/50.707 zur Kenntnis, wonach der Pachtvertrag, abgeschlossen zwischen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, vertreten durch das Landeswasserbauamt über die Bewirtschaftungsbefugnis der Polderversuchsfläche mit 31. 12. 1960 abläuft und mit gegenseitiger Vereinbarung mit diesem Datum gekündigt wird, andererseits aber folgende Vereinbarung mit der Gemeinde Fussach vorgeschlagen wird: 1. Die Gemeinde Fussach übernimmt den für die Entwässerung der Polderfläche notwendigen Pumpbetrieb so lange, bis diese Fläche im Rahmen der Eindeichung des Vorarlberger Rheindeltas an das Schöpfwerk Fussach angeschlossen ist. Das Pumpwerk wird der Gemeinde Fussach vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft für diesen Zeitraum kostenlos zur Verfügung gestellt, sodass von der Gemeinde lediglich die Betriebskosten und gegebenenfalls anfallende Reparaturen zu übernehmen sind. 2. Die Gemeinde Fussach verpflichtet sich, die auf ihrem Grunde mit öffentlichen Mitteln erstellten Dränanlagen dauernd in gutem Zustand zu erhalten. Dieser vorgeschlagenen Vereinbarung wird einstimmig die Zustimmung erteilt. Desgleichen wird einem neuerlichen Pachtvertrag zwischen Gemeinde Fussach und Ministerium für Land-und Forstwirtschaft, betreffs Verpachtung der Gp. 307/26 und 307/31 in der Polder um den Anerkennungszins von S 20, - im Jahre auf die Dauer von 5 Jahren, das ist bis 1. 1. 1966, zum Zwecke der agrarmeteorologischen Beobachtung an das Landund Forstwirtschaftsministerium, vertreten durch das Landeswasserbauamt Bregenz, einstimmig zugestimmt. b) Werden über Ersuchen des Gebhard Blum, Fussach Nr. 109, diesem drei, auf öffentlichem Gut an der oberen Neugereutstrasse stehende Eichen um den Preis von S 300, - überlassen und wird diesem die Verpflichtung auferlegt, diese Eichen bis längstens 1. 4. 1961 bei bodenebenen Abschnitt vom Platze zu entfernen. c) Ein Ansuchen um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz zur Errichtung einer Bootshütte von Hermann Wild, Direktor in Zürich, Talstrasse 59 einstimmig zu den üblichen Bedingungen bewilligt. d) Über Vorschlag von Friedrich Nagel, zwecks besserer Schneeräumung in den Ortsstrassen, über das Strassenterrain herausragende Wasserabsteller bei Gelegenheit tiefer setzen zu lassen, anerkannt und soll der Strassenmeister damit beauftragt werden. Nachdem zu Allfälligem keine Wortmeldungen mehr sind, dankt der Bürgermeister allen Gemeindevertretungsmitgliedern für ihre in diesem Jahre geleistete Tätigkeit in der Gemeindevertretung, wünscht allen ein gesegnetes und glückliches neues Jahr, sowie allen ihren Familienangehörigen und drückt den Wunsch aus, dass auch im Jahre 1961 die Gemeindevertreter so zuverlässig und gewissenhaft ihre ganze Aufmerksamkeit und ihr Streben in den Dienst der Allgemeinheit und damit in den Dienst der Gemeinde stellen mögen. Zu dem an diese Sitzung anschließend, dank der Rehspende von Gemeindevertreter Friedrich Nagel ermöglichten Rehessen im Gasthaus zum Schiff wünscht er allen einen guten Appetit und erklärt, dass dies als Abschluß der erfolgreichen Tätigkeit der Gemeindevertretung im Jahre 1960 eine Anerkennung für sie alle sein soll. Dem Gemeindevertreter Friedrich Nagel drückt er im Namen aller Anwesenden seinen verbindlichsten Dank aus. Schluß der Sitzung: 21.00 Uhr Der Bürgermeister Gemeinderat: Schriftführer: F r o t o k o 1 l über die am Donnerstag, den 29.Dezember 1960 mit Beginn um 19.45 Uhr im Konferenzraum der Volksschule in Anwesenheit von 10 Ge­ meindevertretungsmitgliedern unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Kurt �agel abgehaltenen ordentlichen 9.Gemeindevertretungssitzung. Entschuldigt: Karl Rupp. Der Bürgermeister begrüsst die erschienen Gemeindevertreter, erklärt, dass dies die letzte Gemeindevertretungssitzung im Jahre 1960 sei und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1. Nachdem am vergangenen Montag die Fraktionsführer der Parteien in der Gemeindevertretung vom Bürgermeister genauest über den Jahresvoranschlag 1961 der Gemeinde unterrichtet worden sind und über deren Vorschläge noch kleine Veränderungen vorgenom­ men wurden, erklärte der Vorsitzende die einzelnen Voranschlags­ gruppen und deren Haushaltsstellen nur noch im Wesentlichen und mit geringen Details.Nach kurzer Debatte, Fragestellung und Beantwortung dieser stellte er den Antrag im Zuge der Genehmi­ gung des Gemeindevoranschlages 1961 folgende Beschlüsse zu fassen: a) Die Grundsteuer für land-und forstwirtschaftliche Betriebe (I) wird mit dem Hebesatz von 350 v.H. festgesetzt. b) Die Grundsteuer für Grundstücke einschließlich der gewerblich genutzten und vermieteten Teile land-und forstwirtschaft­ licher Betriebe (B) wird mit dem Hebesatz von 250 v.H.fest­ gesetzt. c) Die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital :lnteil der Gemeinde, wird mit 180 v.H. festgesetzt. d) Die Lohnsummersteuer wird mit rtebesatz 500 (1/�) festgesetzt. e) Die Vergnügungssteuer wird mit 10 % der Einnahmen festgesetzt. f) Die Getränkesteuer wird mit 10 v.Hundert festgesetzt. g) .Die Steuer für das Halten von Hunden wird mit S 100, - für weibliche Hunde, S 50, - für männlibhe Hunde und verschnittene Hunde und für jeden zweiten und weiteren Hund mit S 100, ­ festgesetzt. H) Der Gemeindejahresvoranschlag 1961 im weiteren wird mit Einnahmen der Erfolgsgebahrung von S 750.60O, ­ Einnahmen der Vermögensgebahrung S 179.500, Gesamteinnahmen der liaushaltsgebahrg. S 930.100, Die �usgaben der Erfolgsgebahrung mit S 910.100, S 20.000, Die ausgaben der Vermögensgebahrung mit Gesamtausgaben der Haushaltsgebahrung mit S 930.100, ­ festgesetzt.Der forsitzende weist zu deisem seinem intrag darauf hin, dass wesentliche Posten der Ausgaben S 20.000, ­ für den Landeswohnbauförderungsbeitrag, S 20.000, - für die Gebäudeerhaltung des Gemeindeamtes, S 125.000, - für Ausbau von Strassen (Teerung), S 100.000, - für Hafen und Kanalprojekt, und S 20.000, - für Kirchenrenovierung (Kirchturm) sind, mit denen etwas neues geschaffen werden könne, während die übrigen Ausgaben zum Teil gesetzlich gebundene ausgaben und im Übrigen durch Aufrechterhaltung der sonstigen Gemeindeerfordernisse be­ dingte Ausgaben sindoDessgleichen, daas durch Schaffwig der kosten­ deckenden Betriebskosten für das Wasserwerk, welches schon seit drei Jahren ein Defiziz aufweise, eine Erhöhung der Wa�serbezugsgebühren ab dem 1.1.1961 erforderlich sei, wobei.Neu- und , c;rweiterungsbauten des Rohrnetzes auch durch erhöhte Wasserbezugsgebühren ni.cht gedeckt werden können.Die Summe von S 159.500 unter Einnahmen der Vermögens­ gebahrung als Darlehensaufnahme sei erforderlich um den Jahresvor­ anschlag 1961 seine Ausgeglichenheit zu geben.Bei Benötigung dieses Darlehens sei jedoch dann eine gesonderter Gemeindevertretungsbe­ schluß erforderlich. Denen im. Antrag des Vorsitzenden bezeichneten Beschlüsse zum Jahres­ voranschlag 1961 wird einstimmig die Genehmigung erteilt.Dessgleichen wird der Dienstpostenplan 1961 (Gemeindesekretär C/1/17) einstimmig genehmigt. 2. Der Bericht des fiberprüfungsausschusses vom 22.1201960, wonach die Kassaeinnahmen mit letzter Einnahmepost Nr.1796 zuzüglich des vom Vorjahre vorgetragenen Kassastandes 5 98 1ol20, 16 und die Kassaausgaben mit letzter Ausgabepost Nro1793 S 972.712, 83 mithin der buchmässige Kassa.stand mit S 8.711, 63 aufscheinen, wird zur Kenntis genommen. 3. Unter Allfälligem: a) bringt der l:Sürgermeister ein Schreiben des Landewasserba11:, a.mtee vom 27.12.1960, Zl.5221-10/500707 zur Kenntis, w-0nach der racht­ vertfag, abgeschlossen zwischen dem Bu.nde$ministerium für Land­ und Forstwirtschaft, vertreten durch das �andeswasserbauamt über-die Bewirtschaftungsbefugnis der Polde:rversuchsfläche mit 31.12.1960 abläuit und mit gegenseitiger Vereinbarung mit diesem Datum gekündigt w;i.rd, andererseits aber folgende Verein­ barung mit der Ge.meinde ffussach vorgeschlagen �ird: 1. Die Gemeinde .tussa.ch übernimmt den für die hntwässerung der Polderfläohe notwendigen Pumpbetrieb so lange, bis diese Fläche im Rahmen der lindeichung des Vorarlberger Rheindel­ tas an das Schöpfw�rk Fussach angeschloesen ist.Das �umpwerk wird der Gemeinde Pussach vom ßundesministerium. für Land-. und Porstwirtschaft für diesen Zeitraum kostenlos zur Ver­ fügung gestellt, sodass von der Gemeinde lediglich die Be­ triebskosten und gegebenenfalls anfallende Reparaturen zu übernehmen sind. 2. Die Ge•einde llussach verpflichtet sich, die auf ihrem Grunde mit öffentlichen MittelJ!l erstellten Dränanlagen dauernd in gutem Zustand zu erhalten. 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Nachdem zu Allfälligem keine Wortmeldungen mehr sind, dankt der Bürgermeister allen Gemeindevertretungsmitgliedern für ihre in diesem Jahre geleistete Tätigkeit in der Gemeindevertretung, wünscht.allen ein gesegnetes und glückliches neues Jahr, so'l(ie allen ihren Familienangehörigen und drückt den Wunsch aus, dass auch im Jahre 1961 die Gemeindevertreter so zµverlässig und ge­ wissenhaft ihre ganze aufmerksamkeit und ihr �treben in den Dienst der Allgemeinheit und �amit in den Dienst der Gemeinde stellen mögen.Zu dem an diese Sitzung anschließend, dank der Rehspende von Gemeindevertreter Friedrich Nagel ermöglichten De Rehessen im Gasthaus zum Schiff wünscht er allen einen guten Apetit und erklärt, dass dies als Abschluß der erfolgreichen lätigkeit der Gemeindevertretung im Jahre 1960 eine Anerkennung für sie alle sein soll.Dem Gemeindevertreter Fridrich .i.•agel drückt er im Namen all8r Anwesenden seinen verbindlichsten Dank aus. Schluß der �itzung: 21�00 Uhr -� Der Bürgermeister �t/. �� Gemeinderat: