19591103_GVE000

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Letzte Änderung 20.10.2021, 10:35
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1959gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1959-11-03
Erscheinungsdatum 1959-11-03
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am 3. November 1959 um 20.15 Uhr im Konferenzraum der Volksschule unter dem Vorsitz des Bürgermeisters abgehaltenen ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern und dem Ersatzmann Gugele Karl. Entschuldigt: Manfred Ochsenreiter und Helbock Richard. Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. 1. Das Sitzungsprotokoll vom 8. 10. 1959 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet, dass am Samstag, den 11. 10. 1959 die Arbeiterkammerwahl für die Fussacher-Betriebe hier im Konferenzraum stattgefunden habe; bei der Landtagswahl am 18. 10. 1959 das Ergebnis bei 581 verzeichneten Wählern 556 abgegebene Stimmen, davon 23 ungültig, 183 ÖVP, 198 SPÖ, 145 FPÖ und 2 KPÖ war; am 23. 10. 1959 eine Besprechung zwischen Gemeinderat und Fraktionsführern über Tauschangebot Dr. Fritz Rohner sowie dem Vertragsentwurf der Marktgemeinde Hard über eine zu bildende Verwaltungsgemeinschaft "Wasserwerk Hard-Fussach" durchgeführt wurde und am 2. 11. 1959 im Gemeindeamt eine Besprechung unter der Leitung des Ing. Amman als dem Beauftragten der Internat. Rheinregulierung Bregenz mit den Anrainern der Bundesstrasse von und zur Rheinbrücke, erfolgte, wobei ein Grundablösebetrag für alle mit je S 18, -- pro m2 als vorläufig vereinbart werden konnte. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 3. Über Ansuchen des Ing. Alois Hotz, Gärtnerei Bregenz wird einstimmig beschlossen, dass der Zeitpunkt über weitere Verpachtung oder Verkauf von Grund grösseren Ausmaßes in der Polderanlage verfrüht ist und daher diesem Ansuchen nicht stattgegeben, bzw. dieses zurückgestellt wird, bis die Pachtdauer mit dem Landeswasserbauamt abläuft. 4. Auf Grund des Schreibens des Landeswasserbauamtes vom 22. 10. 1959 Zl. 522110/50.683 wird der Vereinbarung über die Pachtverlängerung des Poldergebietes für das Jahr 1960 wie bisher üblich, mit dem Zusatz, dass das Landeswasserbauamt mit der Freigabe eines Bauplatzes und der Parzellierung von drei Plätzen einverstanden ist, einstimmig zugestimmt. 5. Das Ansuchen des Helmut Lumper, Fussach Nr. 60 vom 29.10.1959, betreffend käufliche Überlassung eines gemeindeeigenen Stück Grundes in der Polderanlage zur Errichtung eines Wohnhauses, wird bis zur Platzsituierung zurückgestellt und der Bauplatzwerber für die spätere vorgesehene Bauplatzvergabe vorgemerkt. 6. Auf Grund der neuerlichen Anheimstellung der Beschlußfassung über eine Bauabstandsnachsicht für Josef Lumper, Fussach Nr. 60 durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz wird einstimmig beschlossen, eine Bauabstandsnachsicht in diesem Falle nicht zu erteilen, da die Gemeindevertretung vom Grundzukauf des Josef Lumper erst jetzt nachträglich Kenntnis erlangte und der Genannte jetzt hierdurch dort selbst, oder hinter seinem Haus die Möglichkeit hat, eine Garage ohne Bauabstandsnachsicht zu erstellen. 7. Dem Ansuchen der Vrlbg. Kraftwerke A.G. Bregenz vom 21.10.1959 über Zustimmung zu einem Dienstbarkeitsvertrag betreffend der Errichtung eines Stahlgittermasten auf der Grenze der gemeindegemeindeeigenen Grundparzelle 1354 in E.Zl. 904 K.G. Höchst, wird einstimmig zugestimmt. 8. Über Ansuchen der Firma Dr. Fritz Rohner OHG. Fussach vom 12.9.1959, wird nach eingehender Erörterung und Aussprache und auf Grund der bereits früher erfolgten Aussprache des Gemeinderates und der Fraktionsführer hierüber, nach Ausscheiden des Dr. Fritz Rohner wegen Befangenheit mit acht Stimmen für und zwei Gegenstimmen, mehrheitlich folgendes beschlossen: Dem Grundtausch der im Alleineigentum sich befindlichen Grundstücke des Dr. Fritz Rohner, Fussach Nr. 155 Gp. 148 in E.Zl 652 K.G. Fussach im Ausmaß von 3.316 m2 Gp. 799 in E.Zl 710 K.G. Fussach im Ausmaß von 2.859 m2 Gp. 630/2 in E.Zl 710 K.G. Fussach im Ausmaß von 2.023 m2 Gp. 728 in E.Zl 710 K.G. Fussach im Ausmaß von 752 m2 somit in einem Gesamtausmaß 8.955 m2 gegen ein Hektar Gesamtaumaß gemeindeeigenen Grundes aus den Grundparzellen 307/1 und 307/24, Baumgarten in E.Zl. 177 K.G. Fussach und 311 m2 aus der Gp. 1664 (Weg) in E.Zl. 530 K.G. Fussach (öffentliches Gut), wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: a) Die im vorgenannten zum Tausch angebotenen Grundstücke des Dr. Fritz Rohner müssen der Gemeinde lastenfrei übergeben werden. b) Sämtliche mit dem Tausch verbundenen Kosten, wie für Vermessung, Verbücherung und sonstigen Kosten gehen zu Lasten der Fa. Dr. Fritz Rohner OHG. Fussach. c) Die Fa. Dr. Fritz Rohner OHG. hat auf jedes, eventuell später mögliche Anspruchsrecht auf die anschließend an das von der Gemeinde im Tausch erworbenen Grundstück angelandete Gebiet der Seeparzelle zu Gunsten der Gemeinde Fussach ohne jedweden Rechtsanspruch und Entschädigung zu verzichten. d) Die Fa. Dr. Fritz Rohner OHG. hat die Schaffung, Sicherung und Erhaltung der Zufahrt zu den seewärtigen Gründen untere Schanz und Hörnle wie im bisherigen Ausmaß, das ist in einer mindest-Breite von 4 m Fahrbahn, auf eigene Kosten zu übernehmen, gleichgültig, ob dies je nach Betriebsgeländeausweitung auf der der Fa. Dr. Fritz Rohner OHG. eigenen Betriebsgeländegrund oder gemeindeeigenem Grund erfolgt. e) Die grundbücherliche Durchführung dieses Tauschvertrages darf erst erfolgen, wann die Linzer Schiffswerft A.G. auf dem an das der Dr. Fritz Rohner OHG. bestehende Betriebsgelände angrenzende Grundstück Gp. 344/1 in E.Zl. 172 K.G. Fussach (öffentliches Gut Bodensee) eine betriebsfertige Werftanlage erstellt hat. Hierüber ist die Benützungsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz als der gewerblichen und Baupolizeilichen Behörde als Nachweis erforderlich. Bei Nichtzustandekommen der Linzer Schiffswerft auf diesem Gelände ist der Tausch zwischen Dr. Fritz Rohner und Gemeinde Fussach gegenstandslos. Bis zur möglichen Durchführung des Grundtausches im Verbücherungswege hat die Fa. Dr. Fritz Rohner den von der Gemeinde festgesetzten Pachtzins für das Betriebsgelände an die Gemeinde zu bezahlen. f) Die Fa. Dr. Fritz Rohner OHG. hat im Verein mit der Linzer Schiffswerft A.G. für die Zeit des Bestandes beider Firmen hier in Fussach die Gewähr zu übernehmen, dass die Hafeneinfahrt zum Hafen Fussach vom See bis zum trompetenartigen Schlauch der Einfahrt Einfahrt, stets für das im beiderseitigen Firmenschiffsverkehr erforderlichen Ausmaß auf deren eigene Kosten offen und fahrbereit gehalten wird. g) Die Errichtung der Linzer Schiffswerft auf öffentlichem Gut Gp. 344/1 in E.Zl. 172 K.G. Fussach wird befürwortet. h) Die zur Durchführung dieses Grundtausches erforderliche Zustimmung der Gemeindevertretung über Loslösung eines Teiles öffentlichen Gutes aus der Gp. 1664 (Weg) in E.Zl. 530 K.G. Fussach im Ausmaß von 311 m2 wird erteilt, wobei jedoch Dr. Fritz Rohner die Gewähr der Führung eines Fußweges wie bisher üblich, im Nachtgärtle über sein Grundstück Gp. 1751/34 und Gp. 302 K.G. Fussach für die Öffentlichkeit für alle Zeit zu gestatten hat. 9. Auf Grund der eingelangten Offerte für die Pachtung der Fischerei im Lustenauer Kanal auf die Zeitdauer von 5 Jahren, das ist vom 1.1.1960 bis 1.1.1965 wird diese dem Meistbietenden, Herrn Rudolf Konrad, Fussach Nr. 68 um den jährlichen Pachtzins von S 320, --, einstimmig zugesprochen. 10. Auf Grund des Schreibens des Gemeindeamtes Höchst vom 28.10.1959, Zl. 6-29 wird einstimmig beschlossen, dass bei Durchführung der Staubfreimachung der Rheinstrasse Fussach-Brugg durch die Gemeinde Höchst im Jahre 1960, undzwar in der vorgesehenen Breite von 4 m, bestehend aus einem Schottergerüst und einer Bitumentränkdecke aus zwei Spritzungen, die Gemeinde Fussach zusätzlich zu der bereits beschlossenen Leistung eines Kostenbeitrages von S 20.000, - nach Fertigstellung dieser Stabfreimachung bereit ist, die Pflege und Erhaltung dieses Strassenstückes auf K.G. Fussach bis zur Übernahme der Strasse durch das Land, auf eigenen Kosten zu übernehmen. 11. Dem Ansuchen des Herrn Hans Holzner, Kaufmann in Bregenz, Schulgasse 2 wird bezüglich der pachtweisen Überlassung von gemeindeeigenem Grund in der Schanz zur Errichtung eines Wochenendhäuschens unter den üblichen Bedingungen einstimmig zugestimmt. Bezüglich der Zuteilung eines Bootsanlegeplatzes wird diese dem Hafenmeister Hugo Gugele, unter Wahrung der bisher festgesetzten Richtlinien und Bedingungen überlassen. 12. Unter Allfälligem wird einstimmig beschlossen, dass a) dass der Entwurf der Marktgemeinde Hard über die zu bildende Verwaltungsgemeinschaft "Wasserwerk Hard-Fussach", der Gemeinderat und die Fraktionsführer, die bereits diesen Entwurf in einer Aussprache verhandelt haben, die Vertragspunkte in dem Sinne weiter ausarbeiten und formgerecht ändern, dass vorallem im vorwiegenden der § 6 in allen seinen Punkten eine Änderung erfährt, in dem Pumpwerk II, Hard in allem aus diesem Vertrag herausgenommen wird, die Aufteilung der Betriebskosten des Wasserwerkes I Hard-Fussach auf beide Gemeinden nach dem Zählerergebnis des Verbrauches der einzelnen Gemeinden im Verhältnis zur Gesamtleistung des Wasserwerkes I angewendet wird, wobei für Fussach keinerlei Rohrleitungsverluste in Anrechnung gebracht werden dürfen, da Rohrleitungsverluste nur durch die ständig sich vermehrende grosse Anzahl von Wasserleitungsanschlüssen der Marktgemeinde Hard an der gemeinsamen Hauptwasserleitung entstehen, wodurch aber Hard allein die Nutznießerin ist. Zur Deckung der gemeinsamen Betriebskosten, Reparaturen und Neuanschaffungen soll ein Grundpreis von je m3 bezogenem Wasser vereinbart werden, der von den Gemeinden in einen Verwaltungsfond zu bezahlen wäre, wobei jene Gemeinde, die mehr als die Hälfte des geförderten Wassers von Wasserwerk I bezieht, für diese unterschiedliche Mehrmenge m3 als der Hälfte, pro m3 einen 50 % tigen Aufschlag zum festgesetzten Grundpreis Grundpreis in den Verwaltungsfond zu bezahlen hat. Letzteres findet seine Berechtigung darin, weil durch diesen Mehrbezug, die hieraus erfolgende Mehrabnützung der ganzen Wasserwerksanlage, die zu gleichen Teilen beiden Gemeinden gehört, bei nur gleichem Grundpreis zu Lasten der Gemeinde gehen würde, welche weniger als die Hälfte Wasser bezieht. Ferner soll über die Festsetzung der Anzahl der Mitglieder in diesen Ausschuß im Bezug auf Drittel-Verhältnis Berechtigung zur Einberufung einer Sitzung, auf ein Viertel-Verhältnis hingestrebt werden, da ein DrittelVerhältnis einen zahlenmässig grossen Ausschuß verlangt, um das Interesse der Gemeinde Fussach auch zu wahren und ein Viertel sich besser in einer kleineren Anzahl Ausschußmitliedern teilen lässt. Die Protokolle der Sitzungen dieses Ausschusses sollen jeweils den Gemeindevertretungen zur Kenntnis gebracht werden. b) Das Ansuchen um Verleihung der Österr. Staatsbürgerschaft von Anton Paratscha, Fussach Nr. 125, geb. 6.2.1893 wird einstimmig befürwortet. c) Auf Grund der Kündigung der Frau Irma Bösch auf den 1.12.1959 als Schuldienerin wird die Bewerberin Frau Paula Schneider, Fussach Nr. 113 als Schuldienerin mit einer Entlohnung von S 400, -- monatlich angestellt. Sollte sich in Mesmerangelegenheit die Sachlage ergeben, dass eine Person die Mesmerei nur in Verbindung mit der Schuldienerei übernimmt, so hätte Frau Paula Schneider die Schuldienerei bei vierwöchiger Kündigungsfrist wieder abzugeben. Frau Irma Bösch wird bei Auszahlung der aliquote Anteil der Weihnachtsrenumeration der Höhe wie im vergangenen Jahr ausbezahlt. d) Der Bürgermeister wird beauftragt, bzgl. der Kündigung der Totengräber mit diesen nochmals zu verhandeln. e) Es wird angeregt, dass die Schulleitung der Volksschule Elternsprechtage entsprechend frühzeitig bekannt gibt und nicht nur einen halben Tag vorher. f) Es wird vorgeschlagen, dass zur Abklärung der Stierhaltung eine Viehbesitzerversammlung einberufen wird. g) Dem Vorarlberger Blindenverband Feldkirch wird eine Blindenspende in der Höhe der Spende des letzten Jahres von S 200, -- zugebilligt. h) Herr August Nagel, Holzhändlers in Höchst soll zur Bilkengrabenöffnung veranlasst werden, da dieser gerade an seinem Grundstück wegen der Viehtränke beschädigt wurde. Ende der Sitzung: 23.45 Uhr Der Schriftführer: Bürgermeister: Gemeinderat: P r o t o k o 1 1 über die am 3o�ovembGr 1959 um 20015 Uhr iB Konferenzra-:.nn der Volksschule unt�r de:ci. Vor&itz des Bürgerilleieters abgehaltenen ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in Anw, �senhelt von 10 Gemeindeve!'tretu11gsmitgliodtJrn und dem Ersatz.nann Gugele Ka.rl 0 Entschuldigt, Manfr�1 Ochoenreiter und Helbook Rich�rd. Der Bürgerllieistür bogrüsr, ;t die :::Drschienenen, eröff11et die S itzung �d stellt die Beschlußfähigkeit festo 1o Das Sitzungsprotokoll vom 8010.1959 wird verlesen und ohne Ein­ wand genellilligt. 2. Der Bürgermeister berichtet, dass am Samstag, den 11.10.1�59 die ArbeiterkE:.mLl�rwa.hl für die Fussucher-Betriebe hier im Konferenzrauru stattgofunden habe;b�i der Landtagswahl am 18.10.1959 das Ergebnis bei 581 verzeichne­ ten Wählern 556 abgegebene StiL11Ilen, d&vo� 23 ungültig, 188 ÖVP, 198 SPÖ, 145 FPÖ und 2 KPÖ war;B.Il 23.10.1�59 eine Besprechung zwischen Gemuinderat und Fraktionsführ�rn über T&uscha;ngebot Dr.Fritz �ohner suwie dem Vertragsentwurf der �rktgeLlr:inde Ho.rd über eine zu bild�nde Verwaltungsgemeinschaft "Wasser­ werk Hard-Fussach"durchgeführt wurde und am 2.11.1959 im G·e­ meindeamt eine Besprechung unter der Leitung des Ing.Amman als dem B�auftrdgten der Internat.Rheinregulierung Bregenz mit den A11rainern der B1L1dasstraase von m;.d zur Rl:!.einbrücke, erfolgte, wobei ei� Grundablösebetrag für alle mit je S 18, -­ pro m2 als vorläufig VbreinbEJ.rt W6rden konnte. Der Bericht wird zur Kenntnis geno1Ili1.en. 3. Über Ansuchen des Ing.Alois Hotz, Gärtnorei Dregenz wird ein­ stiDJ.lJl.ig b8schlossen, dass der Zeitpunkt über weitere Verpachtung oder Verkauf von Grund gröeseren Ausmaßes in der Poldera.1llage verfrüht ist und daher diesehl Arßuchen nicht atattgegebon, b�w. dieses zurückgestellt wird, bis dio Pachtdauer mit dem Landes­ wasserbnuamt abläuft. 4. Auf Gru..�d des Schreibens des Landeswasserbauamtea vom 22.10.1959 Zl.5221-10/50.683 wird der Vereinbarung über die Pachtverlän­ gerung des Poldergabietes für das Jahr 1960 wie bisher üblich, mit dem Zusatz, duss das Landeswaos8rbauamt mit der Freigabe eines Bauplatzes und der .l?arzellierung von drei :Plätzen ein­ verstanden ist, einstimmig zugestiPllllt. 5. Das Aneuchen dea H�lm�t Lumper, Fussach Nr.60 vom 29.10.1�59, betr-.1ffend käufliche Uborlassung eines geneindeeigei11en Stück Grundes in der Pold�ranlage zur Errichtung eines Wohnhauses, wird bis zur Platzsituieru11g zurückgestellt und der Bauplatz­ �erber für die spätere vorgesehene Bauplatzvergabe vorgemerkt. 6 • .Auf Grund der neuerlichen Anheimstellung der Beschlußfassung über e.in� Bau�bstandsnachsicht für Josef Lunper, Fussach Nr.60 durch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz wird einstimmig be­ achlossen, �ine Bauabstandsnachsicht in diesem Falle nic�t zu erteilen, da die Gemeindevertretung vom Grundzukauf' des Josef Lumper erst jetzt �achträglich Kenntnis erlangte und der Ge­ nannte je�zt hierdurch dort selbst, oder hinter seinem haus die Möglichkeit hat, eine Garage ohne Bauabstandsnachsicht zu erstellen„ 7. Den::. AnsuchGn der Vrlbg.Kraftwerke A.G.Bregenz vom 21.10.1959 über Zustimmung zu einem Dienstburkeitsvertrag betreffend der Errichtung eines Stahlgittorms.sten auf der Grenze der gemeinde- geEeindeeigenen Grundparzelle 1354 in EoZlo904 K.G.Höchst, wird einstimmig zugestimmt. 8„ Über Ansuchen der Firroa Dr.Fritz Rohner OHG.Fussach vom 12.9.1959, wird nach eingehender Eröterung und Aussprache und auf Grund der bereits früher �rfolgten Aussprache des Gemeinderates und der Fraktionsführer hierüber, nach Ausscheiden dos Dr.Fritz RohnE:lr wegen BefEmgenheit mit acht Stimm.1:m fü:!' und zwei GegenstiIIl.I:len, mehrheitlich tolgend�e beschlossen: Dem Grundtausch der im Alleineigentum sich befindlicher.. G-rund­ stücke des Dr.Fritz Rohner, Fussach Nr.155 65� K.G.Fussach im Ausmaß von Gp.148 in EoZl •••••••• 3.316 I!l.2 Gp.799 in E.Zlo. 1-.·�11.C, . •. K.G.Fussach im Ausmaß von 2.859 m2 1) KTG.Fussach im Ausmaß von Gp.630/ 2 in E.Zl ...1 •••• 2.028 m2 Gp.728 in E.Zl••• r1P.. K.G. Fuesach im Ausmaß von 752 m2 a) b) c) d) e) f) oomit in einem Gesailltausmaß 8.955 m2 gegen ein Hektar GesarataQ�aß gmeindeeigene� Grmides aus den Grundparzellen 307/1 und 307/24 , Baumgarten in E.Zl.177 K.G„ Fussach und 311 m2 aus der Gp.1664 (Weg) in E.Zl.530 KoGo Fussach (öffentliches Gut), wird unter folgenden Bedingungen zugestimmt: Die im vorgenannten zmr. Tausch angebotenen Grundstücke des Dr.Fritz Rohner �üssen der Gemeinde last�nfrei übergebe� werden. Sämtliche mit dem Tausch verbundenen Kostan, wie für Vermessung, Verbücherung und ao!'.i.stigen Kosten gehen zu Lasten dzr Fa.Dr. Fritz Roh11er OHG.Fussach. Die Fa.Dr�Fritz �obner OHGo hat auf jedes, evcntuell später mögliche Anopruchsrecht auf die anschließend an das von der Garaeinde im Tausch erworbenen Grundstück angela.r.dete Gebiet der Soeparzcllc zu Gunsten der Gemeinde Fussach ohne jedweden Rechtsanspruch und Entscilädigung zu verzichten. Die Fa.Dr.Fritz Rohner OHG. hat die Schaffung, Sichcrung und Erhaltung der Zufahrt zu den seewärtigen Gründen untere Schanz und Hörnle wie im bisherigen Ausmaß, das ist in einer mindest­ Breite von 4 m Fahrbahn, auf eigene Kosten zu übernehmen, gleich­ gültig, ob dies je nach Betriebsgoländeausweitung auf der der Fa.Dr.Fritz Rohner OHG. eigenen Betriebsgeländegrund oder ge­ meinde�enem Grund erfolgt. Die grundbüherliche Durchführung dieses Tauschvortrages darf erst erfolgoL, wann die Linzer Schiffswerft A.G. auf dem an das der Dr.Fritz Rohner OHG.bestehende Butriebsgeländ� angrenzonde Grundstück Gp.344/1 in E.Zl.172 K.G.Fussach (öffentliches Gut BodeLsee) eine betriebsfertige Werftanlage 8rstellt hat.Hier­ über ist die Ronützungsbewilligung der Bezirkshauptmannschaft Brege11z als der gewerblichen und Baupolizeilichen Behörde als Na.chweis erforderlich.Bei N"ichtzuste, ndekommen der Linzer Schiffs­ werft auf di�eem Gelände ist der Tausch zwischen Dr.Fritz Rohner und Gemeinde Fussach gegensto.ndslos„Bis zur möglichen Durchfüh­ rung des Grundtausches im Verbüchcrungswege hat die Fa.Dr.Fritz Rohner den von der Gemeinde festgeset�ten Pacht�ins für das Betriebsgelände an die Gemeinde zu bezahlen. Die Fa.Dr.Fritz lohn.er OHG. hat im Verein mit der Linzer Schiffs­ werft A.G. für die Zeit des Bestandes beider Firmen hier in Fus­ sach die Gewähr zu übernehmen, dass die Hafeneinfahrt zum Hafe� Fussach vom See bis zum trompetenartigen Schlauch der Einfahrt Einfahrt , stets f'ür dli11 im beiderseitigen Firmenschi:ffsverkehr erforderlichen Ausmaß auf deren eigene Kosten offen und fahr­ bereit gehalten wirdo g) Dio Errichtung der Linz.gr Schiffswerft auf öffentlichem Gut Gp.344/1 in E.Zl.172 K.G.Fusaach wird befürworteto h) Die zur Durchführung dieses Grundtausches erforderliche Zustim­ mu..�g der Gemeindevertr€tung über Löslösung eines T�iles öffent­ lichen Gutes aus der Gp.1664 (Weg) in EoZl.530 K.G.Fuesaoh im Ausmaß von 311 �2 wird erteilt, wobei jedoch Dr g Fritz Rohner die Gewähr der .!!'ührung e:ines Fußweges vrie bisher üblich , im Nac�tgärtle über sein Grundstück Gp.1751/34 und Gpo302 KeG o Fusaach für die Öffentlichkeit für alle Zeit zu gestatten hat. 9. Au:f Gr�d der eingelangten Offerte für Jie Pachtung der Fischerei im Lustenauer Kahal auf die Zeitdauer von 5 Jahren, das ist vom 1.1.1960 bis 101.1965 wird dies� dem Meistbietenden, H�rrn Rudolf Konrad, Fussach Nro68 um den jährlichen Pachtzins von S 320, --, einstimmig zugesprochen. 10oAuf Gru.."ld des Schreibens des Gem.eindea.ru.tes höchst vom 28.10.1959, Zl.6-29 wird einstimmig beschlossen, dass bei Durchführung d�r Staubfreiruachung der Rheinstrasse Fussach-Brugg durch die Gemeinde Höchst im Jahre 1960 , undzwar in uer vorgosehonen Breite von 4 m , bestehend aus einem Schottergerüst und einer Bitumenträ.I:kdeoke aus zwei Spritzungen , die Ge�einde Fussach zusätzlich zu der be­ reits boschlosaen�n Leistung eines Kostenbeitrag&s von S 20.000, ­ nach Fertigstellung dieser Stabfreimachung bereit ist, die Pflege und Erhaltux.gdieses StrascenstückeE auf K.G.Fussach bis zur Über­ nahme der Straose durch das Land, auf eigenea KoDten zu übernehmcno 11.Dem Ansuchen des Herrn Hans Holzn�r, Kaufman..� in Bregenz, Schulgasse 2 wird bezüglich d�r pachtweisen uberlassung von gemeindeeigenem Grund in der Schanz zur �rrichtung eines Woohenandhäuschens unter den.üblichen Bedingungen einstimmig zugestimmt.Bezüglich der Zu­ teiltrr.l-g oines Bootsanlsgeplatzes wird diese dem Hafenmeister H ugo �ugele, unter Wahrung der bish�r festgesetzten Richtlinien und Budingungen überlasseno 12.Unter Allfälligem wird einstimmig beschlossen, dass a) dass der Entwurf der Mar�tgemeinde Hard über die zu bildende Verwaltungsgemeirn.".l r.:lhaft "Wasserwerk Iiard-ll, ussach", der Gemeinderat und die Fraktions.führer, die beredte diesen Entwurf in einer Aus­ sprache verhandelt haben, die Vertragspunkte in de� �inne weiter a.usa.rbei ten und form.gerecht ändern, dass vorallem im vorwlhegender;_ der§ 6 in allen seinen Punkten eine Änderung erführt, in dem .Pumpwerk II, H ard in allem aus diesem Vertrag herausgenommen wird, die Aufteilung der Betriebskosten des Was�erwerkes I Hard-Fussach auf beide Gemeinden nach dem Zählerergebnis des Verbrauches der einzelnen Gemeinden im V�rhältnis zur Gesamtleistung des Wasser­ werkes I a11gewendet wird, woboi für Fussach keinerlei Rohrlei­ tungaverluste in Anrechnung gebracht werden dürfen, da Rohrleitungs­ verluste nur durch die ständig eich vermehrende grosse Anzahl von Wasserleitungsaaschlüssen der Marktgemeinde Hard , an der ge­ meinsamen H auptwasserleitung entstehen, wodurch aber �ard allein die Nutznießerin ist.Zur Deckung der gemeinsamen Betriebskosten, Reparaturen und Neuanschaffungen soll ein Grundpreis von je m3 bezogenem Wasser vereinbart werden, der von den Gemeinden in einen Verv, altungsfond zu bezahlen wäre , wobei jene Gemeinde, die :c.ehr als die Hälfte des geförderten Wassers von Wasserwerk I bezieht, für diese unterschiedliche �ehrmenge m3 als de� Hälfte, pro m3 einen 50 % tigen Aufschlag zum fe�tgesetzten Grundpreis b) c) d) e) f) g) h) Grundpreis in den Verwaltungsfond zu bezahlen hat.Letzteres findet seine Berechtigung darin, weil durch dies�n Mehrbezug, die hieraus erfolgende Mehrabnützung der ganzen Wasserv•erksanlage, die zu gl�ichen Teilen beiden Gemeinden gehört, bei nur gleichem Grundpreis zu Last�n der Gemeinde gehen wUrde, welcho weniger als die Hälfte Wasser bezieht.Fer ner soll über die Festsetzung der Anzahl der Mitglieder in diesen Aucschuß im Bezug auf Drittel­ Verhältnis Berechtigung zur linber�fung einer Sitzung, auf ein Viertel-Verhältnis hingestrebt werden, da ein Drittel-Verhältnis einen zahlenmässig grossen Ausschuß verlangt, um das Interesse der Gemeinde fussach auch zu wahren und ein Viertel sich besser in einer kleineren �nzahl Ausschußflitliedern teilen lässt.Die Protokolle der Sitsungen dieses Ausschusses sollen jwweils den G�neindevertr�tungen zur Kenntnis gebracht werden. Das Ansuchen um Verleihung der österr� Staatsbürgerschaft von Antor- P�ratscha, Fussach Nr.125, geb.6.2.1893 wird einstimmig be­ fürwortet. Auf Grund der Kündigung der Frau Irma Bösch auf den 1012 0 1959 als s�huldiencrin wird Qie Bew�rb�rin Frau Paula Schneider, Fussa.ch Nr. 113 als Schuldienerin mit einer J, i;ntlohnung von S 400, -­ �onatlich angestellt.Sollte sich in Mesmerangelegenheit die Sach­ lage ergeben, dass eine Person die fuesmerei nur in Verbindung mit der Schuldienerei übernimmt, so hätte Frau Paula Schneider die Schuldienerei bei vierwöchiger Kündigungsfrist wieder abzugeben. Frau Irma. Bösch wird bei Auszahlung der aliquote Antoil der Weih­ n�chtsrenumeration d�r Höhe wie im vergangenen Jahr &usbezahlt. ver Bürgermeister wird beauftragt, bzgl.der Kündigung der Toten­ gräber mit diesen nochmals zu verhandelr-. Es wird angeregt, dass die Schulleitung der Volksschule Eltern­ s�rechtage entsprechen� frühzeitig bekannt gibt und nicht nur einen halben Tag vorhera Es wird vorgeschlagen, dass zur Abklärung der Stierhaltung eine ViehbesitzerversaLllillung einberufen wirdo Dem Vorarlberger Blindenverband Feldkirch wird eine Blindenspende in der Höhe der Spende des letzten Jahres von S 200, -- zugebilligt. Herr August I�agel , Holzhändlers ir.. Höchst soll zur Bilkengraben­ öf�nung veranlasst werden, da dieser gerade an seinem Grundstück weg�n der Viehtränke beschädigt wurde. Ende der Sitzung: 23.45 Uhr Der Schriftführer: Bürger:m.e:Uster: J Gemeinderat: