19581023_GVE000

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Letzte Änderung 20.10.2021, 14:14
Gemeinde Fussach
Bereich oeffentlich
Schlagworte: _fu,_fu1958gve,fußachvertretung
Dokumentdatum 1958-10-23
Erscheinungsdatum 1958-10-23
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Inhalt des Dokuments

Protokoll über die am Donnerstag, den 23.10.1958 um 20.30 Uhr im Konferenzzimmer der Volksschule abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung unter dem Vorsitze des Bürgermeister Nagel Kurt in Anwesenheit von 10 Gemeindevertretungsmitgliedern und dem Ersatzmann Gugele Karl. Nicht entschuldigt: Lechleitner Johann Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 12.9.1958 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Der Bürgermeister berichtet über die Sitzung der Ortsgrundverkehrskommission und Streueversteigerung im Gasthaus zum Hirschen am 14.9.1958, die Beendigung der Teerung der Riedle- Schul- und Seestrasse am 24.9.1958, eine kommissionelle Verhandlung durch die Ö.B.Bahn bezgl. Bahnübergang in der Mäder und eine Tonbandaufnahme des Dialektes von Fussach im Festspielhaus Bregenz (Teilnehmer: Schneider Ferd. und Kuster Paulina) am 30.9.1958, eine Besprechung bezgl. Flughafen beim Amt der Vrlbg. Landesregierung in Bregenz am 3.10.58 bei welcher das Gelände im Rohr für diesen Zweck am geeigetsten befunden wurde, die Streueversteigerung im Gasthaus zum Schiff am 5.10.1958, die durchgeführte Bauverhandlung zum Bau eines Wohnhauses für Fuis Alois und Weiss Theresia und zum Anbau von Wohnraum an das Wohnhaus Fussach Nr. 29 des Gugele Fritz am 11.10.1958, die Sitzung des Wasserverband Rheindelta im Gemeindeamt Höchst am 18.10.1958 bei welcher für Fussach der Bürgermeister und die GV. Dr. Rohner, Kuster Xaver und Blum Elwin anwesend waren, Baurat Denz über das Rechnungswesen Bericht erstattete und Ing. Siegel Heinz als Angestellter des Wasserverbandes zur Berichterstattung bestimmt wurde. Weiters gibt der Bürgermeister Schreiben vom Amt der Vrlbg. Landesregierung bezgl. Genehmigung des Nachtragsvoranschlages, Unterhaltspflicht an der Rheinstrasse, Flughafen, Schutzimpfung gegen die Kinderlähmung und die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1957, ein Schreiben von der Fa. Rohner & Lutz bezgl. Erhaltung der Seestrasse und Teerung derselben, ein Schreiben vom Wasserverband Rheindelta bezgl. Darlehensaufnahme durch die Verbandsgemeinden zum Seedammprojekt, die in den Jahren 1956 bis 1958 an den Wasserverband von der Gemeinde Fussach bereits bezahlten Beträge mit S 242.449.08 und das nach diesem Betrag errechnete Betreffnis aller Verbandsgemeinden zusammen mit 1.049.900.- S ein Schreiben von der Freiw. Feuerwehr Fussach bezgl. Anschaffung eines Feuerwehrautos bzw. Berücksichtigung eines entsprechenden Betrages im Voranschlag 1959, den derzeitigen Kassastand bei der Spar- und Darlehenskasse Höchst mit 156.000.- S und den Schuldenstand mit 250.000.- S den Gewerbesteuermessbetrag lt. Mitteilung vom Finanzamt Bregenz mit S 55.034.82 bekannt. Einem Beschluss bezgl. Darlehensaufnahme der Verbandsgemeinden zum Seedammprojekt wird unter der Bedingung, dass der Bund die Rückzahlung und Übernahme des Zinsendienstes gewährleistet zugestimmt, die Fassung des dbzgl. Beschlusses jedoch bis zur Bekanntgabe der Höhe des aufzunehmenden Darlehens vertagt. GV. Dr. Rohner stellt den Antrag, die Pläne über die versch. Varianten zum Flugplatz in Fussach von der entsprechenden Stelle zur Einsichtnahme anzufordern. Im übrigen wird der Bericht des Bürgermeisters ohne Einwand zur Kenntnis genommen. 3. Der Bericht des Strassenmeisters über die Dringlichkeit zur Auffuhr von ca. 50 m3 Laiblach oder Achkies auf die Riedstrasse wird zur Kenntnis genommen und der Auffuhr der angegebenen Menge Kies zugestimmt. 4. Der Stellungnahme der Bürgermeister der Gemeinden Gaissau, Höchst, Fussach, Hard, Lauterach, Schwarzach und Wolfurt zum Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 29.7.1958, Zl.II-38/21, betreffend die Erklärung weiterer Gemeinden zu Wohnsiedlungsgebieten im Sinne des Gesetzes über die Aufschliessung von Wohnsiedlungsgebieten vom 22.9.1953 D.R.G.Bl. I S 659, die da lautet: Die Bürgermeister bringen den Bestrebungen für eine sinnvolle Raumordnung, die die Belange des Wohn- und Siedlungswesens mit jenen der Land- und Forstwirtschaft, der Industrie und des Gewerbes, des Fremdenverkehrs, des Verkehrs und des Naturschutzes und jenen der öffentlichen Hand wirksam aufeinander abstimmt, volles Verständnis entgegen. Sie wünschen aber nicht, dass ihre Gemeinden zu Wohnsiedlungsgebieten im Sinne des oben erwähnten Gesetzes erklärt werden, weil sie die grössten Bedenken gegen die Übertragung des den Gemeinden zustehenden Rechtes zur Entscheidung über Grundtrennungsansuchen auf die vorgesetzte Behörde haben. Nicht die verstärkte Anwendung des deutschen Wohnsiedlungsgesetzes ist anzustreben, sondern der Schaffung eines den Verhältnissen unseres Landes entsprechenden Gesetzes über die Raumordnung, in welchem die Belange der Gemeinden, insbesondere auch das Recht zur Handhabung des Bewilligungsverfahrens für Grundtrennungen, wirksam verankert sein müsste, wird einstimmig zugestimmt und gleichzeitig der von der Gemeindevertretung am 12.9.1958 über das Wohnsiedlungsgesetz gefasste Beschluss, verzeichnet unter Pkt. 5 a des Protokolls aufgehoben. Sollte wieder Erwarten trotzdem das Wohnsiedlungsgesetz vom 22, 9.1933, D.R.G.Bl. I zur Anwendung gelangen, so gilt nach wie vor die Stellungnahme der Gemeinde Fussach nach dem Gemeindevertretungsbeschluss vom 12.9.58 Pkt. 5a des Protokolls. 5. Die Berufung des Herrn Ing. Otto Zadnik, Fussach Nr. 73 gegen den Gemeindevertretungsbeschluss vom 28.8.1958 Punkt 6 des Protokolls wird zufolge der Unzulänglichkeit der Strassenverhältnisse des Feldweges am Rohnspitz zu recht erkannt. Eine endgültige Abklärung dieser Sache wird jedoch bis auf die Frühjahrsmonate 1959 vertagt. Ing. Otto Zadnik soll ersucht werden, zu diesem Zeitpunkt neuerdings das Gemeindeamt auf die Erledigung der Rohrstrassenangelegenheit aufmerksam zu machen, damit dann von Seiten der Gemeindevertretung der entsprechende Beschluss gefasst werden kann. 6. Über Ansuchen wird dem Neunkirchner Alexander in Höchst-Brugg zur Verrohrung des Grabens entlang der Rheinstrasse (Bruggerstr.) bei den Gp. 1314, 1315, 1316 und 1318 K.G.Fussach unter der Bedingung, dass 30 cm Rohre eingelegt und zwischen der Brücke der Hasenfeldstrasse und der zu errichtenden Rohrleitung und in der Mitte der Rohrleitung je ein Reinigungsschacht eingebaut wird und die Verlegung der Rohre im Einvernehmen des Strassenmeisters erfolgt die Bewilligung erteilt. 7. Die Behandlung des Ansuchens von Herrn Jakob Kohler, Fussach Nr.78 um Überlassung des von Dr. Marte bisher benützten Ordinationsraumes im Gemeindehaus wird bis auf weiteres vertagt. Das Gemeindeamt wird beauftragt, zwecks Klärung dieser Sache, vom Gemeindearzt Dr. Alfred Marte eine schriftliche Erklärung zu fordern, aus der ersichtlich wird, ob das Ordinationszimmer von ihm tatsächlich nicht mehr benötigt wird. Weiters wird das Gemeindeamt beauftragt, bei der zuständigen Stelle den Vertrag über die Anstellung des Dr. Alfred Marte als Gemeindearzt zur Einsichtnahme anzufordern. 8. Die Ansuchen des Götz Anton in Lustenau, Leo Beck in Lustenau und Pregler Franz in Lustenau um pachtweise Überlassung von Grund in der Schanz zur Erstellung von Wochenendhäuschen und des Ferdinand Heidegger in Fussach und Dillinger Anton in Lustenau um pachweise Überlassung von Grund im Ahorn zur Erstellung von Bootshütten werden zu den üblichen Bedingungen und der Bedingung, dass durch die Erstellung dieser Baulichkeiten der Betrieb und die Erweiterung der Kiesgeschäfte nicht behindert wird genehmigt. 9. Dem Ansuchen des Rupert Gesar, Zimmermann in Fussach Nr.25 vom 5.10.1958 um käufliche Überlassung des im Berichtigungswege, betreffend Strassengrundparzelle 1664, von Dr. Fritz Rohner, Fussach ab seiner Gp.302 und 1751/34 der Gemeinde Fussach übereigneten Stück Grundes im Ausmass von 311 m2, enthalten in der neuen Gp.302/2 zu Wohnbauzwecken wird, in Anbetracht der schriftlichen Fürsprache des Landesinvalidenamtes Bregenz vom 6.10.1958 für Rupert Cesar und in der Erkenntnis, dass hierdurch die Voraussetzung für die Linderung der katastrophalen Wohnungsnot von Rupert Cesar und seiner Familie geschaffen wird einstimmig zugestimmt, wenn Rupert Cesar als Nachweis der Möglichkeit der Bauplatzbeschaffung der Gemeinde den Kaufvertrag zwischen ihm als Käufer und dem Steger Eduard, Fussach als Verkäufer der Gp.301 und 1751/33 im Ausmass von 196 m2 vorlegt und ferner sich Rupert Sesar mit dem von der Gemeinde geforderten Kaufpreis von S 10.- pro m2 sowie mit der grundbücherlichen Belastung eines Wegerechtes für die Öffentlichkeit auf der Gp.302/2, entlang dieser Gp. einverstanden erklärt. 10. Die Verleihung der Konzession für den Betrieb des Gast- und Schankgewerbes in Fussach Parzelle Schanz Gp.598 an Luise Scheffknecht, geb. 9.8.1928, wohnhaft in Lustenau, Radetzkystrasse 2 wird einstimmig befürwortet, wiel im genannten Gebiet, hauptsächlich während der Badesaison von Badenden der Wunsch auf Errichtung eines Buffets mit Erfrischungsmöglichkeit geäussert wurde und damit der Bedarf für eine Gastund Schankgewerbekonzession für gegeben erscheint. 11. Dem Ansuchen des Karl Nagel, Bregenz, Quellenstrasse 45, um Überlassung von gemeindeeigenem Grund in der Schanz, Gp.307/1 K.G. Fussach im noch festzustellenden Ausmass, wird unter der Bedingung einstimmig zugestimmt, wenn sich der Gesuchsteller verpflichtet, der Gemeinde Fussach vor Erstellung des Massiv-Wochenendhauses für zwei Familien auf diesem Grund, der Gemeinde als Grundbesitzerin gegenüber auf die Anwendung des § 418 des Allgemeinen - Bürgerlichen Gesetzbuches zu verzichten und falls er diesen § doch einmal in Anwendung nehmen sollte, er der Gemeinde S 100.000.für 12 ar dieses Grundes bezahlt. Die Festsetzung des Pachtzinses für diesen Grund erfolgt zu den üblichen Bedingungen. Weiters wird vorgeschlagen, einen Beschluss zu fassen, wonach durch den Bau von Wochenendhäuschen der Betrieb und die Erweiterung der Kiesgeschafte nicht behindert werden darf. Bis zur nächsten Sitzung soll ein dbzgl. Beschluss juristisch formuliert ausgearbeitet werden. 12. Ein Schreiben vom Landesschulrat für Vrlbg. betreff Führung der Schülerrolle und Honorierung der damit befassten Lehrpersonen wird zur Kenntnis genommen und der Beschluss hiezu bis zum Vorliegen der Stellungnahme des Gemeindeverbandes vertagt. 13. Die Anbringung einer Tafel bei schienengleichem Bahnübergang in der Mäder von Seiten der Bahnverwaltung mit dem Hinweis, dass die Durchfahrt nur den dort befindlichen Grundbesitzern gestattet ist wird genehmigt. 14. Unter Allfälligem wird: a) ein Schreiben von der B.H.Bregenz bezgl. Bewilligung zur. Veranstaltung von Blindenkonzerten durch die Vereinigung blinder Künstler des Österr. Blindenverbandes Wien zur Kenntnis genommen. b) Ein Dankschreiben von der Turnerschaft Fussach für den von der Gemeinde erhaltenen Förderungsbeitrag zur Kenntnis genommen. c) die Bezahlung eines Druckkostenbeitrages für das Ehebuch einstimmig abgelehnt. d) ein Beitrag für die Südtiroler Jugendstiftung abgelehnt. e) Über Ersuchen dem Blindenfürsorgeverein für Tirol u. Vrlbg. Innsbruck, Blindenanstalt ein Beitrag von S 200.- gewährt. f) ein Schreiben von der Vrlbg. Rettungsflugwacht, Dornbirn bezgl. Werbung von unterstützenden Mitgliedern zu Kenntnis genommen. Ende der Sitzung 23.15 Uhr Der Schriftführer: Gruber e. h. Der Bürgermeister: Der Gemeinderat: P r o t o k o 1 l über die am Donneratag, den 23.10.1958 um 2o.3o Uhr im Konferen� zimmer der Volksschule abgehaltenen Sitzung der Gemeindevertretung untE!r dem Vorsitze des Bürgermeister Nagel Kurt in Anwes�nheit von lo Gemeindevertretungsmitgliedern und dem Etsatzmann Gugele Karl. Nicht entschuldigt: Lechleitner Johann Der Bürgermeister begrüsst die Erschienenen und stellt die Beschluss��f'ähigkeit fest. 1. Das letzte Sitzungsprotokoll vom 12.9.1958 wird verlesen und ohne Einwand genehm�gt. 2. Der Bu.r"germeiste� berich, tet über die'- Sitzung der Ortsgrundver­ kehrekommission und Streueversteigerung im Gasthaus zum Hirschen am 14.9.1958, , . . . . . . • die Beend:igung der :meerung·der Riedle- Schul- und Seest:Dasse am 24.9.1958, .: . · __ ·_ . .· . eine kommissionelle Vephandl.ung-� durch die O..B.Bahn bezgl.Bahn­ übergang in der Mäd, er und eine Tonband�ufna.hme des Dialektes von .Fus�a.ch_im Festspie]..b, aus Bregenz (Teilne�er:Schneider Ferd. und Kuster Paulina)a.m 30.9.1958, eine Besprechmig bezgl.Jlughat"en peim Amt der Vrlbg�Landesregierung in Bregenz am 1.10.58 bei welcher das Gelän4� in!:_Rohr für diesen Zweck am geeigetsten befunden wurde, die Streuevereteigerung im Gasthaus zum Schiff am 5�lo.1958, die durohgefühnte Bauverhandlung zum Bau ei�es Wohnhauses für Fuis Alois und Weise Thereeia und zum Anbau von Wohnraum an das Wohnhaus Fussach Nr.29 des Gugela Fritz am 1.l.lo .• 1958, die Sitzung des Wasserverband Rhe'indel ta im Gemeindeamt Höchst am 18.lo.1958 bei we�oher für Pussach der Bürgermeister und die . lwin anwesend waren, Bau.rat GV.Dr.Rohner, Kuater Xaver und Blum.E Denz· über das Rechnungswesen Bericht erstattete und Ing.Siegel zur .$ericht.ersta.ttung Heinz •al:s Angestellter des Wasserverbandes · ·bestimmt wurde. . Weiters gibt der Bürgermeister Schreiben vom Amt der Vrlbg. Landesregie�.;'. bezgl!.Genehm.igung des Nachtragsvoransohlages, Unterhaltspf'lioht an der Rheinstrasse, Flugha.f.en, m:QSchutzimpfung gegen· die Itinderlä.hinu.ng und die Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1957, ein Schreiben von der Fa.Rohner & . Lutz bezgl.Erhaltung der · •Seestrasse und Teerung , d�rselben, � ein Schreiben vom Wasserverband Rheindelta bezgl.Darl"ehenaaufnabme durch die Verband�gemeinden zum Seedammp��jekt, · die in den:...Jahren 1956 bis 1958 an den Wasserverband von der Geme-inde Fussach bereits bezahlten Beträge mit S 242.449.08 und das nach diesem Be.trag err, echnet� Betref . fnis aller Verbands­ gemeinden zusammen mit 1.049.909.- S e;n Schreiben -r-on der Freiw.�euerwehr Fussach bezgl.Ane·chaffung eines Feuerwehrautos bzw.Berücksichtigung eines entsprechenden Betrages im Voranschlag 1959; den derzeitigen Kassaetand bei der Spar-und Darlehenskasse Höchst mit 156.ooo.- S und �den S · chuldenetan.d mit 2•5o.c, oo.- S den G, ewerbesteuermessbetrag lt.Mitteilung vom Finanzamt Bregenz mit S 5;.034.82 bekannt. Einem Beschluss bezgl.DarlE!hensaufnahme der Verbandsgemeinden zum Seedammprojekt wird unter der Bedingung, dass der Bund die Rückzahlung und Ubernahme des Zinseridienstes gewährleistet zuge­ stimmt, die Fassung des dbzgl.Besohlusses jedoch bis zur Bekannt­ gabe der Höhe des aufzunehmenden Darlehens vertagt. 0 .. 3. 4. • �. (_ . . am 6. - GV.Dr.Robner stellt den Antrag, die Pläne über die versah.Varianten zum Flugplatz in F�ssach von der entsprechenden Stelle zur Einsicht� ..• nahme anzufordern. . Im übrigen wird der Bericht.des Bürgermeisters.ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Der Bericht des Strassenmeisters ._über die DJ;"ingliohkeit zur Auf­ fuhr von ca. 5o m3 Laiblaoh oder·Achkies auf die Riedstrasee wird zur Kenntnis genommen und der Auffuhr .der angege'benen Menge Kies zugestimmt. Der Stellungnahme _ de;- l3ürgerme1ster· der Gemei.�den G�issau, HSSchst, Fussach, Hard, Lauteraoh, Schwarzach U.Jld �olfurt zum Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bregenz yo� 29.7.1958, Zl.II-38/21, betreffend die E rklärung weiterer Gemeinden ·zu Wohnsiedlungsgebieten im Sinne des Gesetze-e über die Au:f'schliessung von Wohnsiedlungsgebieten vom • • · · · 22.9.1953 D.R.G.Bl! I S 659, die da lautet: Die Bürgermeistrer · bringen den Bes-trebungen für eine einnvolle Raumordnung, die die Belange des Wohn- und Siedlungewesens mit j-e-nen der Landi. und Forstwirtschaft, der Industri-e und des Gewerbes, d�s Fremdenverkehra, .des Verkehrs und dea Naturschutzes und jenen der öffentlichen Hand wirksam auf•inand'er abstimmt, volles Ver• · ständnis entgegen, . S-le wUnacheri-aber-nioht, dass ihre Gemeinden zu Wohnsiedlungs­ gebieten im-Sinne dea oben erwähnten Ge-set.zes erklärt werden, weil eie die gröasten �edenken gegen die Ubertragung . dee den Ge� meiflden zustehenden Rechtes zur Entscheidung über Grundtrennungs... ansuchen aui' die vorgesetzte -· Behl:Srde haben„ . eutschen Wohnsiedlungs­ Nicht die verstärkte Anwendung des d gese..tzes .ist. anzustreben, aondern d�� S.chaf:fung eines den Verhält­ nissen unseres Landes entsprechenden Gesetzes über die Raumordnung, in welchem die Belange der Gemeinden, jnsbesonder� a�oh das Recht zur Handhabung des Bewilligungsverfahrens :für Grundt.renpungen, wirksam verankert sein müsste, wird einstimmfg zugestimmt und gleichzeitig der von der Gemeindevertretung am 12.9.1958 über das Wohnsiedlungsgesetz gefasate Beschluss�verzeicbnet unter Pkt.5 a des Protokolls aufgehoben.Sollte wieder EJ;"J'{arten trotzdem das Wohnsiedlungsgesetz vom 22, 9_.1933, �.R.G.Bl. I Z'U:i' Anwendung ge­ langen_, sq gilt nach .wie vor die Stellungnahm_e �er Gemeinde Fussach nach dem Gemeindevertretung��beeohluss vom 12.9.58 ·Pkt.5a des Protokolls• Die Berufung�des Herrn Ing.Otto 2ad.nik, Fuaaach Nr.73 gegen den Gemeindevertretungsbeschluss vom 28.8.1958 Punkt 6 des Protokolle wird zufolge der Unzulänglichkeit der Strassenverhältnisse des Feldweges Rohnspitz zu recht �rkannt.Eine endgtiltige Abklärung dieser Sache wird jedoch bis auf·�ie Frü.hjahrsmonate 1959 vertagt. Ing.Otto Zadnik soll ersuc-ht werden, zu diesem Zeitpunkt neuer­ dings das G-emeindeamt, auf die Erledigung der Rohrstrassenangelegen­ heit aufmerksam zu machen, damit 0da.mi von Seiten der Gemeindever­ tretung der entsprechende Beaohl:usa gefasst werden kann.4 Uber Ansuchen ·wird dem Neunk�rc�er Alexander in Höchst-Brugg zur Verrohrung des Grabens entlaD, !·der Rheinstraese (Bruggerstr.) bei den.Gp •• 1314;·1315, 1316 ünd 1318 K.G.Fuseagh Ul'}-ter der Bedingung, dass :, o o� p Rohre eingel_egt und zwischen der Brücke der Haeen­ feldstraese und der zu errichtenq.en Rohrleitung.und in:der Mitte der Rohrleitung je ein Reinigungsschacht eingebaut wird und die Verlegung der Rohre im Einvernehmen des _Strassenmeisters erfolgt die Bewilligung erteilt. . Die Behandlung, des Ansuchens von Herrn Jakob Kohler, Fussaoh Nr.78 um Überlassung des von Dr.Marte bisher benützten Ordi­ nationsraumee im Gemeindehaus wird bia auf weiteres vertagt. Das Gemeindeamt wird beauftragt, zwecks Klärung dieser Sache, vom Gemeindearzt Dr.Alfred Marte eine schriftliche Erklärung zu fordern, aus: der ersichtlich•wird, ob das Ordinationszimmer von iilm tatsächlich•nicht mehr benötigt wird• Weiters wird das Gemeindeamt beauftragt, bei der zuständigen Stelle den Vertrag über die Anstellung des Dr�Alfred Marte als Gemeindearzt zur Einsichtnahme anzufordern •. · s. Die Ansuchen des Götz Anton dn, Lustenau, Leo Beck in Lustenau und Pregler Franz in Lustenau um paohtweise Überlassung von Grund in der Schanz zur Erstellllll� von Wochenendhäuschen und des Ferdinand Heidegger in Fuasach 1md Dillinger Anton in Lustenau um paohweise tlberlassung von Grund im Ahorn zur Erstelltmg von Bootshütten werden zu den üblichen Bedingungen und der Bedingung, dass durch die Erstellung dieser Baulichkeiten, der Betri�b und die Erweiterung der Kiesgeschäft&�nioht behindert wird genehmigt. 9.• Dem Ansuchen des Rupert· .Oesar, Zimmermanri in Fussach Nr.25 vom 5.10.1958 um käufliche Öberlaasung des im Berichtigungswege, be­ tr"ef:fend· Strassengrundparzelle.1664, von Dr.Fritz Rohner, · Fussach ab seiner Gp.3o2 und 1751/34 der Gemeinde F�ssach übereigneten Stück Gr�des im Auamaes v-0n 311 m2, enthalten in der neuen Gp.3o2/2 zu Wohnbauzwecken wird, in Anbetracht der schriftlichen Fürsprache des Landesinvalidenamtea Bregenz vom 6.10.1958 für Rupert Cesar und in der Erkenntnis, daas hierdurch di� Voraussetzung für die Linderung der katastrophalen Wohnungsnot von Rupert Cesar und seiner Familie geschaffen wird einstimmig zu.gestimmt, wenn Rupert Cesar als Nachweis der M�glichkeit der Bauplatzbeschaffung der Gemeinde den Kaufvertrag zwischen ihm. al� Käufer und dem Steger Eduard, Fussach als Verkäufer der Gp.3ol und 1751/33 im Ausmaes von 196 m2 vorlegt und ferner sich Rupert Sesar mit dem von der Gemeinde geforderten Kaufpreis von S lo.- pro m2 sowie mit der grundbücherlichen Belastung eines Wegerechtes für die Öffentlich­ keit auf der Gp.3o2/2, entlang dieser Gp.einveratanden erklärt. lo. Die Verleihung der Konzession für den Betrieb des Gast- und Schankgewerbes in Fussach Parzelle Schanz Gp.598 an Luise Scheffknecht, geb.9.8.1928, wohnhaft in Lustenau, Radetzkystrasse 2 wird einstimmig befürwortet, wiei im genannten Gebiet, hauptsäohlich während der Badesaison von Badenden der Wunsch auf Errichtung eines Buffets mit Erfrischungsmöglichkeit geäuesert wurde und damit der Bedarf für eine , •Gast- und Schankgewerbekonzession für gegeben erscheint. 11. Dem Ansuchen des Karl N agel, Bregenz, Quellenstrasse 45, um Über­ lassung von gemeindeeigenem Gr1md in der Schanz, Gp.3o7/l K.G. Fussach im noch festzustellenden Ausmass, wird unter der Bedingung einstimmig zugestimmt, wenn sich der Gesuchsteller verpflichtet, der Gemeinde Fusaach vor Erstellung des Ma�siv-Wochenendhaueee für zwei Familien auf diesem Grund, der Gemeinde als Grundbesitzer­ in gegenüber auf die Anwendung des§ 418 des Allgemeinen - Bürger­ lichen Gesetzbuches zu verzichten und falls er diesen§ doch einmal in Anwendung nehmen sollte, er der Gemeinde S loo.ooo.­ für . 12 ar dieses Grundes bezahlt.Die Festsetzung des thmmm•• Pachtzinses für diesen Grund erfolgt zu den üblichen Bedingungen. Weiters wird vorgeschlagen, einen Beschluss zu fassen, wonaoh durch den Bau von Wochenendhäuschen der Betrieb und die Erweiter­ ung der Kiesgeschafte nicht behindert werden darf.Bis zur nächsten Sitzung soll ein dbzgl.Beschluss juristisch formuliert ausgear­ beitet werden. 7 . 12. Ein S_chreiben vom Landesschulrat für Vrlbg.beJtlreff" Filh:r:u.n& ner Schülerrolle und_Honorier.ung der damit befassten Lehr, p, ersonen wird zur Kenntnis genommen und der Beschluss hiezu bis zum Vor­ liegen der Stellungnahme �es Gemeindeverbandes vertagt. 13. Die Anbringung- einer Tafel bei .schl.enengleichem-BabnUbergang in deir Mäder von Seiten ��r. Ba.hnverwaltung mit dem Hinweia, dass die Durchfahrt nur �en �ort befindlichen Grundbesitzern gestattet ist wird genehmigt•· 14. Unter Allfälligem wird: a) ein .Schreiben tvon der B.H.Bregenz bezgl.Bevilligung zur. Ver­ anstaltung von Blindenkonzerten durch die ereinigung blinder Künstler des Öaterr.Blindenverbandes Wien zur Kenntnis genommen. b) Ein Dankschreiben von der Turnerschaft Fuesach fUr den von der Gemeinde erhaltenen F5rderungsbe1trag zur Kenntnis genc•mmen. c) die Bezahlung ei;i;ies Druckkostenbeitrages für das Ehebuoh ei�stimmig abgelehnt. d). ein Beitrag !ür diß Süd�iroler Jugendstiftung·abgelehn�. e) tl'ber- Brs . uchen dem Blindenfürsorgeverein für Tiror u.Vrlbg. � :Innsbruck, Blindenanetalt ein Beitrag von S 200.- gewährt. f) ein Schreliben von (der 1Virlbg„Ret'tungsflupacht, Do�birn bezgl. Werbung_von unterstüt�enden Mitßliedern zu Kenntnis =genommen. .. Ende der Sitzung .23.15 .. Uhr Der Scmiftfilhrer: e.h. Gruber Der Gemeinderat, l . . . -'­ . , )